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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: blondie am 26.05.2023 12:51

Titel: Rente ab 2023
Beitrag von: blondie am 26.05.2023 12:51
Seit diesem Jahr können ja langjährig Versicherte(45 Jahre) in Rente gehen und unbegrenzt hinzuverdienen. Nun gibt es erste Fälle bei uns, wo Kollegen die Rente in Anspruch nehmen und weiterarbeiten wollen bis zum erreichen der Regelaltersgrenze. Bei uns fragt sich der Personalrat, ob es sinnvoll sein kann eine Regelung/ DV einzuführen, um zu vermeiden, dass in einigen Bereichen so etwas gefördert/gern gesehen wird, in anderen will man die "alten" lieber heute als morgen loswerden.
Gibt es da bei euch schon Überlegungen?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Umlauf am 26.05.2023 13:10
Wir haben auch so einen Fall. Da keine Konkurrenzsituation vorhanden ist, gibt es nichts zu kritisieren.
Zumal die besagte Tätigkeit einen zeitlichen Horizont hat.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 26.05.2023 13:12
Um was geht es bei der Überlegung von Eurer  PV?

Ein Gleichgewicht bei der Weiterbeschäftigung neben der Rente  zw.  den "Alten", die man lieber heute wie Morgen los werden will und denen, die man besonders "schätzt" zu schaffen?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Fischer2103 am 26.05.2023 14:45
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Maggus am 26.05.2023 14:59
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Die Antwort passt halt nicht zum geschilderten Sachverhalt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Umlauf am 26.05.2023 15:00
Der Arbeitsvertrag läuft bis zur Regelaltersgrenze doch einfach weiter. Da gibt es für den Personalrat und den Arbeitgeber  nichts zu bestimmen. Und der Arbeitgeber kann nicht davon ausgehen das der MA mit Rentenbeginn aufhört zu arbeiten wenn er das nicht durch Kündigung anzeigt.

Es geht ihm, um Leute, die abschlagsfrei früher in Rente gehen, Rente auch bekommen und zusätzlich arbeiten gehen.
Das kann auch beim alten AG sein.

Haben wir grad den Fall. Geht früher in Rente und hat einen Vertrag mit 40% abgeschlossen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Maggus am 26.05.2023 15:04
Aufgrund des Personalmangels könnte dies vielleicht eine Möglichkeit darstellen, um weniger Vakanzen zu haben.
Hierbei wird der AG schon die Abwägung treffen wollen, dass er nur Mitarbeitern in aktuell unterbesetzten Funktionen diese Möglichkeit eröffnet möchte.
Hier könnte auch die Diskussion / Regelung zwischen PR und AG ansetzen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 26.05.2023 15:14
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Fischer2103 am 26.05.2023 16:03
Lt. TVÖD endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersrente sowie bei Erwerbminderungsrente automatisch. Bei langjährig Versicherten endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch. Ich habe bisher jedenfalls nichts anderslautendes gefunden. Mein AG ist der gleichen Meinung. Wenn also, wie oben geschildert, jemand einfach weiterarbeiten will -ohne Änderung der Arbeitszeit- gibt es bis zur Regelaltersgrenze keinen Regelungsbedarf.
Bei einer Arbeitszeitreduzierung ist natürlich ein anderer Sachverhalt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Maggus am 26.05.2023 16:44
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 26.05.2023 16:50
Dann frage ich anders:
Ist es ein Änderungsvertrag oder ein Neuvertrag, wenn ein AN nach 45 Jahren in Rente geht, aber AN und AG wollen, dass der AN 15 h/Woche (z.B.) neben der Rente arbeitet?

Es ist formal eine Neueinstellung.
Das Arbeitsverhältnis endet durch die Kündigung des Mitarbeiters. Und er wechselt in die Rente.
Wenn der AN nun doch bleiben will, muss ein neuer Arbeitsvertrag vereinbart werden, inkl. Beteiligung PR / BR.
Aus meiner Sicht muss dieser Vertrag auch befristet werden, da die Regelung des TVöD zur Regelaltersrente nicht mehr greifen => der AN befindet sich ja bereits in Rente.
Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 26.05.2023 16:51
Ganz konkret hat das wie alles Vor- und Nachteile für den Betrieb (der "Rentner" lacht sich ehe in Fäustchen).

Einerseits gibt es zu viele Vakanzen, andererseits gibt es auch nicht wenige Mitarbeiter, die wie üblich handelten "in zwei Jahren gehe ich in Rente, da arbeite ich micht nicht mehr ein". Und dann bleiben die auf einmal durch die Neuregelgung doch noch ein Jahr oder so.  ::)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 26.05.2023 17:01
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man jetzt zum frühestmöglichen Zeitpunkt seine Rente beantragen und voll kassieren, egal wieviel man "dazu"verdient.

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.

Sofern es eine Rente mit Abschlägen ist, wird dann, wenn man die Regelaltersrente erreicht hat, die Rente neu berechnet (auf Basis der Einzahlungen die man während dieser Zeit getätigt hat) und man bekommt dann einen neuen Rentenbescheid und dann eine Rente in der Höhe, wie wenn man nur weiter gearbeitet hätte?

Wo ist denn da der Pferdefuß?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 26.05.2023 17:04

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.


Blick nicht durch, wie sich dieses verhält in Bezug auf das Arbeitsverhältnis an sich, Regelaltersrente, etc. Aber es dürften doch keine Beiträge mehr zu AV und RV anfallen.

Wir haben einen in 9c, der geht jetzt mit 5000 € netto nach Hause. :P
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Maggus am 26.05.2023 17:08
Er befindet sich in Rente, aber nicht in Regelaltersrente.
Und was wenn er nicht kündigt, sondern seine Vorgezogene Rente beginnt? Da endet doch der AV nicht, sondern läuft weiter und er kann normal weiter arbeiten und normal sein Geld bekommen und seitens des AGs ändert sich nichts.

@MoinMoin, @Fischer2103
Ja korrekt, da hatte ich einen Denkfehler. Danke für die Klarstellung.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 26.05.2023 17:18

Der AG und AN zahlt dann brav weiter seine Sozialabgaben und der AN kassiert seinen Lohn plus die Rente.
Muss natürlich beides entsprechend versteuern.


Blick nicht durch, wie sich dieses verhält in Bezug auf das Arbeitsverhältnis an sich, Regelaltersrente, etc. Aber es dürften doch keine Beiträge mehr zu AV und RV anfallen.
Klar AV macht keinen Sinn, da man nicht mehr AV werden kann.
Aber RV macht ja sinn, wie ich oben schon dargelegt habe.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 26.05.2023 17:22
Nein, ich halte das für systemwidrig. Entweder man ist Rentner oder ist es nicht. Jede Rente ist eine ganz normale Rente. Du darfst nicht tarifliche Feinheiten wie Regelaltersrente mit dem SV - Beiträgen vermischen. Ob das für die Person Sinn hat, ist da zweitrangig.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 26.05.2023 17:48
Irgendwie kommen da alle meine Ungereimtheiten bei dem Thema hoch.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 26.05.2023 18:18
Ich frag jetzt noch Mal:

Kann jemand mit seinem seit u.U. Jahrzehnten bestehenden Arbeitsvertrag bis zur Regelaltersrente weiterarbeiten und unabhängig vom AG die abschlagsfreie Rente incl. der dabei fälligen VBL-Betriebsrente erhalten?
Finanzamt und Sozialversicherungen werden entsprechend bedient.

Das geht doch de facto den AG garnichts an, sondern alleine das Finanzamt und die Sozialversicherer?
Und Rentenversicherer wie VBL müssten zur Regelaltersrente alles neu berechnen?

Wo ist der Pferdefuß?

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 26.05.2023 19:55
Ich frag jetzt noch Mal:

Kann jemand mit seinem seit u.U. Jahrzehnten bestehenden Arbeitsvertrag bis zur Regelaltersrente weiterarbeiten und unabhängig vom AG die abschlagsfreie Rente incl. der dabei fälligen VBL-Betriebsrente erhalten?
Finanzamt und Sozialversicherungen werden entsprechend bedient.

Das geht doch de facto den AG garnichts an, sondern alleine das Finanzamt und die Sozialversicherer?
Und Rentenversicherer wie VBL müssten zur Regelaltersrente alles neu berechnen?

Wo ist der Pferdefuß?
Ja, so habe ich verstanden, das man es kann und der AG und AN die SV Beiträge ganz normal zahlen müssen und ab Regelaltersrente der AG nur noch alle SV Beiträge zahlen. uss ud der AN nicht.
So habe ich es us FAQ der Rentenversicherungsseite gelesen/ interpretiert und bin arg verwirrt.

Denn wo ist da der Pferdeschwanz
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: McOldie am 26.05.2023 20:04
Dies ist kein arbeitsvertragliches Problem. Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen, wenn nicht gekündigt wird. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Rentenbezug dürfte nicht zulässig sein. Für eine Dienstvereinbarung über den Umgang mit derartigen Fällen mit dem Personalrat besteht kein Bedarf, da hier kein Mitbestimmungstatbestand erfüllt ist.
Es treten allerdings Änderungen in der Sozialversicherungspflicht ein. siehe dazu:
https://www.tk.de/resource/blob/2031416/c5de88ebdb73e0b48b9f0a3d13686b60/beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: blondie am 30.05.2023 10:39
Danke für eure Anmerkungen. Inzwischen gab es auch vom AG ein Schreiben dazu.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Im § 33 TV-L wird tarifvertraglich festgelegt, wann ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung endet.
Zu nennen sind hier das Erreichen der Altersgrenze für den Bezug der abschlagsfreien
Regelaltersrente oder der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (auf
Dauer) sowie der Abschluss eines Auflösungsvertrages.
Sollte eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter eine Altersrente für besonders langjährig
Versicherte oder langjährig Versicherte (auch mit Abschlägen) beziehen, würde das
Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf des Monats fortbestehen, in dem die/der Beschäftigte das
gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet.
Gleiches gilt bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Sollte Seitens der Beschäftigten/des Beschäftigten der Wunsch bestehen, das
Beschäftigungsverhältnis zu beenden, so bedarf es eines Auflösungsvertrages oder einer
fristgerechten Kündigung.
Möchte die/der Beschäftigte trotz Rentenbezuges (außer Regelaltersrente und EU-Rente)
weiterarbeiten, ist kein neuer Arbeitsvertrag erforderlich. Das Beschäftigungsverhältnis läuft
automatisch weiter.
Bei der zuvor benannten Weiterbeschäftigung ist die/der Beschäftigte u.a.
- aufzufordern den Rentenbescheid im Original vorzulegen, damit eine Kopie der Bezügestelle
übermittelt werden kann (Mitteilung zur Statusänderung - Rentenbezug mit
Erwerbstätigkeit).
- darauf hinzuweisen, dass sich wegen der Statusänderung Auswirkungen bei der
Steuer und in der Sozialversicherung ergeben könnten. Deshalb sollten sich die
Mitarbeitenden vor einer Weiterbeschäftigung mit gleichzeitigem Rentenbezug bei der Bezügestelle, dem Rentenversicherungsträger und der Krankenkasse über die Auswirkungen
erkundigen.
Mögliche Auswirkungen sind z.B. die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, da mit
dem Rentenbezug neben dem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit weitere positive Einkünfte
zufließen oder der Wegfall des Anspruches auf Krankengeld.
Während der Weiterbeschäftigung besteht weiter Rentenversicherungspflicht. Es ist zu
erwarten, dass sich die Beiträge in der Rentenversicherung nur im geringen Maße auf die
Rentenhöhe auswirken.
Bei der VBL besteht mit dem Bezug einer Altersrente keine Versicherungspflicht, mithin
werden keine Beiträge entrichtet.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 31.05.2023 09:29

Bei der VBL besteht mit dem Bezug einer Altersrente keine Versicherungspflicht, mithin
werden keine Beiträge entrichtet.

Ist das nicht alles irgendwie Unfug? Entweder man ist Rentner oder nicht. Und wenn man es ist, warum sollte man in die RV weiter einzahlen müssen?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 09:44

Bei der VBL besteht mit dem Bezug einer Altersrente keine Versicherungspflicht, mithin
werden keine Beiträge entrichtet.

Ist das nicht alles irgendwie Unfug? Entweder man ist Rentner oder nicht. Und wenn man es ist, warum sollte man in die RV weiter einzahlen müssen?
Weil man noch nicht die abschlagsfreien Regelaltersgrenze erreicht hat, ist man Rentner "zweiter Klasse" und ist bis dahin sozialversicherungspflichtig.
Danach muss nur noch der AG Rentenbeiträge zahlen, wenn ich es richtig verstanden habe.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Organisator am 31.05.2023 09:49

Bei der VBL besteht mit dem Bezug einer Altersrente keine Versicherungspflicht, mithin
werden keine Beiträge entrichtet.

Ist das nicht alles irgendwie Unfug? Entweder man ist Rentner oder nicht. Und wenn man es ist, warum sollte man in die RV weiter einzahlen müssen?

Ergibt sich aus SGB VI. § 1 regelt die Versicherungspflicht und § 5 Abs. 4 Nr. 1 die hier anwendbare Ausnahme:
Versicherungsfrei sind Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: was_guckst_du am 31.05.2023 09:52
Feststellung:

Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).

In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)

Zum guten Ende kommt der Steuerzahler dafür auf, weil die Rentenkasse diesen "Wahnsinn" nicht mehr tragen kann...
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 09:54
Feststellung:

Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).

In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)
Und wird jetzt durch die Möglichkeit als Rentner unendlich viel dazu zu verdienen richtig krass.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Organisator am 31.05.2023 09:55
Feststellung:

Der ursprüngliche Sinn der Rente mit 63 wird durch die neuen Möglichkeiten konterkariert. Die Neuregelung wird dazu führen, dass "vorzeitige Rentner" künftig bis zur Regelaltersgrenze weiter arbeiten und doppelt kassieren (Rente und Gehalt).

In meinem beruflichen Umfeld konntes es erst einige nicht glauben, haben dann aber schnell entsprechende Rentenanträge gestellt. Viele wissen es nur noch nicht.... 8)

Dann muss man das nur noch "systemgleich" auf die Beamten übertragen und schon gibts ab 63 Jahren 170% Besoldung. Juhu.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: was_guckst_du am 31.05.2023 09:57
...dann hätte man wenigstens vorübergehend für verfassungskonforme Alimentation gesorgt... ;D
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 31.05.2023 10:12

Ergibt sich aus SGB VI. § 1 regelt die Versicherungspflicht und § 5 Abs. 4 Nr. 1 die hier anwendbare Ausnahme:
Versicherungsfrei sind Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen.

Die Hintergründe sind mir bekannt. Dennoch halte ich sie für Unfug. Halbschwanger geht nicht.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 11:18
Vielleicht möchte der Staat die SGB-Leistungen möglichst lang hinauszögern oder glaubt irgendjemand, dass die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 ermittelten Altersrenten (Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten) (alte Bundes- länder) von 1.218 Euro/Monat (Männer) bzw. 809 Euro/Monat (Frauen) für einen sorgenfreien Ruhestand ausreichen?

Wenn man/frau zu den oberen 10 % der Einkommenstabellen in D gehört, mag "Gier Hirn" auffressen mit halbschwanger, aber bei der Hälfte der Rentner:innen ist es wohl eher "muss".
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 31.05.2023 11:27
Das ist doch diese unsinnige Herangehensweise, allein auf die Einkünfte durch die gesetzliche Rente zu schauen. Das ist doch nur ein Baustein für das Alter.

Das mag auf dem Land sicher anders aussehen als in der Stadt.

Aber du hast recht, so wird oft argumentiert.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 11:52
589 000 Menschen, die die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten haben, erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Im Jahr zuvor hatten noch 564 000 Menschen Grundsicherung im Alter erhalten.

Natürlich gibt es Rentner, die die maximale Rente bekommen und sich noch eine privates Ruhegeld aufgebaut haben. Waren es 1% der Gesamtheit an Rentner oder doch mehr. Bitte selbst recherchieren.
Aber die sind auch in der Durchschnittsrente berücksichtigt, wie die Professorengattin, die 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt hat, um nicht die PVK des Mannes allzu stark zu belasten und noch ein Taschengeld von 150 EUR als Rente ausbezahlt bekommt.

Es gibt viele Ungleichheiten, aber zu viele Ungerchtigkeiten in diesem System.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 31.05.2023 11:57
Anteil Rentner mit Grusi: 3,4 %

Anteil Restbevölkerung mit Bürgergeld: 8,0 %

Es gibt keine Baustelle in der Rente. Die ist ausweislich der Daten sehr auskömmlich inklusive der privaten Vorsorge, was in den meisten Fällen Wohneigentum sein dürfte.

Es gibt aber sehr viele Wähler in dieser Altersgruppe.  ;)

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 12:05
Vielleicht möchte der Staat die SGB-Leistungen möglichst lang hinauszögern oder glaubt irgendjemand, dass die durchschnittliche Höhe der im Jahr 2021 ermittelten Altersrenten (Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten) (alte Bundes- länder) von 1.218 Euro/Monat (Männer) bzw. 809 Euro/Monat (Frauen) für einen sorgenfreien Ruhestand ausreichen?
Nö, das reicht nicht. Aber so ist es halt, wenn man sein halbes Leben nicht in die Rente einzahlt, dann bekommt man auch nicht mehr.
Und wenn man 45 Jahre ein durchschnittliches Einkommen hatte, dann bekommt man 45* 37,60 = 1692€  (Brutto)Rente (~1640 Netto? ist man dann sorgenfrei? ) nachdem man 43142/12 3595€ monatlich Brutto (~2644 Netto) hatte?

Oder habe ich da einen Rechenfehler?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 12:52
Du hast nur den KV-Betrag mit 131 und den PV mit 51 sowie die Einkommenssteuer mit 0 (verheiratet) bzw. 123 EUR (ledig/verwitwet) nicht abgezogen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 13:41
Du hast nur den KV-Betrag mit 131 und den PV mit 51 sowie die Einkommenssteuer mit 0 (verheiratet) bzw. 123 EUR (ledig/verwitwet) nicht abgezogen.
Einkommenssteuer mit 50 abgezogen (bei Rentenbeginn dieses jahr), aber KV / PV in der Tat nicht berücksichtigt
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 14:33
Ähm...
Ich bin von 1692 brutto gestartet, habe 15,5/2 prozentual berechnet mit 131 EUR KV, dann müssen Rentner die vollen 3,05% (demnächst 3,4) PV tragen (ohne Kinderzuschlag) berechnet, die dann  mit 51 EUR zu Buche schlagen.
Das ergibt einen Nettobetrag von 1510 bzw. einen Jahreseinkommen von 18.120. Die habe ich in den Steuerrechner beim BMF einmal für verheiratet - bleibt bei 1510 EUR - und ein Mal für ledig/verwitwet reingetippt und es schrumpft auf 1390 EUR - den zusätzlichen Kinderpflegeabzug von k.A. nicht berücksichtigt.

Und die E6S6 hat nach 15 Jahren das ungefähre Durchschnittseinkommen erreicht und wird dann noch 30 Jahre weiterarbeiten dürfen um... abschlagsfrei mit etwas weniger auskommen zu dürfen. Außer es greift für die ersten 15 Jahre das Rentenaufstocken für besonders langjährige Rentenversicherte.


Dem Pensionär mit 43142 Durchschnittseinkommen bleiben 71% mit 30.618 EUR . Davon mal 4800 EUR PKV abgezogen (beihilfe!) und bei Verheirateten -640 EUR = 25178 EUR => 2100 EUR/mtl.


Kann das sein? Wo habe ich mich so massiv verrechnet?

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Bastel am 31.05.2023 15:06
Man sollte vielleicht erwähnen, dass der Durchschnittspensionär mehr als ein E6er ist...
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 15:32
Mich stört nicht die Höhe der Pension, mich stört die Masse, die diese bezieht.

Mich stört es nicht wenn ein Polizeibeamter oder Finanzbeamter höhere Ruhebezüge haben, aber warum ein Verwaltungsbeamte statt ein Verwaltungsangestellter, ein Amtsleiter statt ein leitender Angestellte  für Hinz und Kunz Aufgaben eingesetzt werden. Es werden Wissenschaftler, Ing. und  ITler inzwischen zu haufe verbeamtet...

Ich gehe da mit @moinmoin d'accord, das ein Beamter dem Staat dient, also weit mehr als nur gegen schnödes Geld arbeitet. Das ist aber inzwischen ziemlich verloren gegangen und daher gehört in weiten Teilen das Beamtentum m.M. nach abgeschafft. Weshalb sind (Hochschul-) Lehrer verbeamtet?


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 18:50
Ähm...
Ich bin von 1692 brutto gestartet, habe 15,5/2 prozentual berechnet mit 131 EUR KV, dann müssen Rentner die vollen 3,05% (demnächst 3,4) PV tragen (ohne Kinderzuschlag) berechnet, die dann  mit 51 EUR zu Buche schlagen.
Das ergibt einen Nettobetrag von 1510 bzw. einen Jahreseinkommen von 18.120. Die habe ich in den Steuerrechner beim BMF einmal für verheiratet - bleibt bei 1510 EUR - und ein Mal für ledig/verwitwet reingetippt und es schrumpft auf 1390 EUR - den zusätzlichen Kinderpflegeabzug von k.A. nicht berücksichtigt.
Welchen Steuerrechner des BMF?
Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?
Zitat
Und die E6S6 hat nach 15 Jahren das ungefähre Durchschnittseinkommen erreicht und wird dann noch 30 Jahre weiterarbeiten dürfen um... abschlagsfrei mit etwas weniger auskommen zu dürfen. Außer es greift für die ersten 15 Jahre das Rentenaufstocken für besonders langjährige Rentenversicherte.
Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€

kA ob das versteuer werden muss

Zitat
Dem Pensionär mit 43142 Durchschnittseinkommen bleiben 71% mit 30.618 EUR . Davon mal 4800 EUR PKV abgezogen (beihilfe!) und bei Verheirateten -640 EUR = 25178 EUR => 2100 EUR/mtl.


Kann das sein? Wo habe ich mich so massiv verrechnet?
Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich
Also
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 31.05.2023 20:23

Rechnet er die sehr viel höheren Freibeträge der Rentner vorher raus?


Ich habe die nachgelagerte schrittweise Erhöhung der Besteuerung vergessen. Da müssen nochmals aktuell 18 % (2023) vor der Versteuerung des Einkommens abgezogen werden. Der Freibetrag ist für alle gleich - dachte ich.
Aber es ändert ja nichts für das Ehepaar: es zahlt weiterhin von 1510 keinen Cent Steuern und beim
Alleinstehend... müsste man nochmals nachrechnen.


Ja, E6s6 dürfte passen. Da musste natürlich noch die VBL dazu legen.
da sind dann nochmal 1100€ oben druff
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner
Wenn du da 1.1.2003 als Gebdatum nimmst
mit 65 in Rente (also 45 Jahre einzahlen)
(40T€ Einkommen (um die Anfangsjahre zu kompensieren und mit 0%steigerung)
sind es schon 948€

kA ob das versteuer werden muss


Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL)  im Jahr  2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)

Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
Stand: 31.12 2008

Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023:  43.142

Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!

PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)



Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich

Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2023 21:54
Ähm... schon mal was von Geldwertverlust gehört?
Eine Renteberechnung (hier VBL)  im Jahr  2068 mit einem Pensionär von 2023 vergleichen zu wollen ist "gewagt" ;)
Klar war ja auch nur exemplarisch
Zitat
Gib mal Geburtsjahrgang 01.04.1959 ein
Rente mit 66 Jahren und 2 Monaten
Eine Startgutschrift von 50 Punkten (könnte realistisch sein +/-5 Punkte)
Woher kommt diese Zahl?
Zitat
Stand: 31.12 2008

Und jetzt entweder Jahresgehalt 2008 mit 30.500
oder aktuell 2023:  43.142

Aber bei beide Optionen dürften 948 EUR Illusion sein!

WEnn dir eine besser vergleichsrechnung einfällt, wieviel VBL ein Lebenslang durchschnittlich (oder E6er Karriere ) bekommt, dann gerne her damit fände ich spannend.

Ich könnte maximal man schauen, was ich seinerzeit in meinem Arbeitsstart für ne Startgutschrift hatte (war einige Jahre nach Studium WiMi und BAT IIa, bis ich promovierte.

Zitat
PS: Einkommen muss versteuert werden und Betriebsrente ist ein Einkommen & unterliegt aktuell dem kompletten 15,5 % KV und 3,05 PV, aber 169,75 EUR sind davon "befreit" - nicht vom "individuellen" Steuersatz (das waren... oben guck: 100 - 12 = 82%)



Beim VBL  8)
Da bist du dann in der Summe 1390 + 948 = 2338€ monatlich

Wenn erst 2068 die 1. VBL Rente bezogen wird und bis dahin weiter fleißig mit den Tariferhöhungen eingezahlt wird..., dann hast Du recht ;)

Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, dass die VBL den GAP zur Pension bei durchgängig (also nach Ausbild) als öDlern arbeitenden wett macht.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 10:04
Die VBL kam Mal in die Nähe eines "Wett-Machens" der Versorgungslücke im Ruhestand zw. TB und Beamte - das war vor meiner Zeit und ich habe nur noch ein paar Jährchen ;)

Grob geschätzt dürfte diese Lücke nur noch um 1/3 bis 1/2 aufgefüllt werden.
Ist der Abstand 2100 zu 1510 (beide Verheiratete) dann mit VBL halt 2100 zu 1810 (es werden von der Betriebsrente volle 15,5 KV und 3,4 PV abgezogen und es dürfte u.U. steuerlich brisant werden).

Das Problem an diesen ganzen Berechnungen ist immer das selbe: die Individualität.
Ich kann nach langem Zusammensuchen und Anpassen unsere Grundrenten, meine VBL klassik, unsere restlichen privaten Versicherungen(Fonds/etc.  berechnen - auch wenn jeder "Betrag" steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders bedacht wird. Ich habe lange gebraucht, um mit wenigen Aufwand, rechtliche/prozentuale Neuerungen einpflegen zu können.





Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 01.06.2023 10:13
Wohneigentum. Es wird weder besteuert (als Geldvorteil oder beim Verkauf mit Gewinn), es wird nicht zu Beitragen zu Sozialversicherungen verbreitagt und ist noch da wenn alle Finanz- und Sozialversicherungssystem zusammen brechen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 01.06.2023 11:37
Ich verstehe diese Diskussion hier nicht. Es wird seit inzwischen 20 Jahren odernoch länger mantramäßig erklärt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter den gewohnten Lebensstandart zu halten. Wer ihn halten möchte, der muss eben entsprechend selbst vorsorgen.

Da dies inzwischen ewig bekannt ist, frage ich mich, warum hier Leute rumjaulen, dass Rente + VBL nicht reichen. Dann kümmert euch doch selbst um eure Altersvorsorge und legt was zur Seite. Nachdem das Thema schon ewig bekannt ist, kann das auch für niemanden überraschend um die Ecke kommen.Wer in jungen Jahren damit anfängt, kann mit kleinen Beträgen hier schon was erreichen. Wer sich natürlich nicht kümmert und lieber auf den Staat, die blöde VBL, die Beamten oder sonst wen schimpft, der ist aus meiner Sicht komplett selbst schuld.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 11:53
Die VBL kam Mal in die Nähe eines "Wett-Machens" der Versorgungslücke im Ruhestand zw. TB und Beamte - das war vor meiner Zeit und ich habe nur noch ein paar Jährchen ;)

Grob geschätzt dürfte diese Lücke nur noch um 1/3 bis 1/2 aufgefüllt werden.
Ist der Abstand 2100 zu 1510 (beide Verheiratete) dann mit VBL halt 2100 zu 1810 (es werden von der Betriebsrente volle 15,5 KV und 3,4 PV abgezogen und es dürfte u.U. steuerlich brisant werden).

Das Problem an diesen ganzen Berechnungen ist immer das selbe: die Individualität.
Ich kann nach langem Zusammensuchen und Anpassen unsere Grundrenten, meine VBL klassik, unsere restlichen privaten Versicherungen(Fonds/etc.  berechnen - auch wenn jeder "Betrag" steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders bedacht wird. Ich habe lange gebraucht, um mit wenigen Aufwand, rechtliche/prozentuale Neuerungen einpflegen zu können.
Mein vbl als EG13er sagt mir 640€ voraus, und das bei dann 20 Jahre im VBL (als Wimi als Berufsanfänger ende der 90er und und dann jetzt letzten 10 Jahre eben auch auf diesem Niveau)
Also wenn ich das "verdoppel", sprich wenn ich komplett im öD gewesen wäre, sinds 1300€
der lebenslange eg6er ödler wird da ja knapp 10 Jahre mehr einzahlen.
Ich denke das da die Lücke zum Penionär eben nicht die Größe hat, die du dir da denkst.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 12:01
Ich verstehe diese Diskussion hier nicht. Es wird seit inzwischen 20 Jahren odernoch länger mantramäßig erklärt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter den gewohnten Lebensstandart zu halten. Wer ihn halten möchte, der muss eben entsprechend selbst vorsorgen.

Da dies inzwischen ewig bekannt ist, frage ich mich, warum hier Leute rumjaulen, dass Rente + VBL nicht reichen. Dann kümmert euch doch selbst um eure Altersvorsorge und legt was zur Seite. Nachdem das Thema schon ewig bekannt ist, kann das auch für niemanden überraschend um die Ecke kommen. Wer in jungen Jahren damit anfängt, kann mit kleinen Beträgen hier schon was erreichen. Wer sich natürlich nicht kümmert und lieber auf den Staat, die blöde VBL, die Beamten oder sonst wen schimpft, der ist aus meiner Sicht komplett selbst schuld.
Und es wird mantramäßig  von BILD und Co erzählt, dass der Pensionär 3000€Netto und der Rentner nur 1000€ hat und dass das ungerecht sei.

Was einfach BullShit ist.

Wenn man md/gD Beamten und ihre Pension und vergleichbare Tarifangestellte und ihre Rente plus VBL anschaut, dann ist der Netto Renten Gap eben längst nicht so groß wie er immer dargestellt wird.
Beim hD schon wesentlich größer (wegen der längeren Ausbildung).

(das ist hier die Diskussion der letzten Seiten, mEn)

Und wo du natürlich Recht hast, wer kein drittes Standbein für sein Altersversorgung hat, der hat halt nicht vorgesorgt und muss im alter darben oder Bürgergeld beziehen.
(Das war aber nicht Teil der Diskussion)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 12:07
Also jeder für sich selbst und Gott für uns alle!

Dann lehne ich mich jetzt völlig entspannt zurück, da ich schon lange vor dem "Mantra" um meinen Vermögensaufbau gekümmert habe, weil ich es konnte.

@BAT
Wohneigentum?! Da spukte mir immer "Eigentum verpflichtet" im Kopf rum. Ich bin schon genervt, wenn ich einen neuen Akku für meinen Saugroboter besorgen und einbauen muss. Meine schöne Freizeit! Wenn ich jetzt noch an einem Haus rumschrauben soll bzw. Handwerker organisieren soll bzw. mich in der Eigentümerversammlung nerven lassen soll... da soll sich Mal mein AG drum kümmern ;)
Ich möchte meine Zeit mit wenig Pflicht und viel Freude verbringen = je mehr Letzteres und je weniger Ersteres, desto mehr Lebensqualität. Das rauszuarbeiten und umzusetzten klappt mit den Jahren immer besser:)
So hat jeder sein Lebenskonzept.



Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 01.06.2023 12:13
Nun ja, wenn du Glück hast mit der Immobilie (Ja, gibt Personen bei denen das nicht in Frage kommt, schlechte Zeiten, Wertverlust, etc.) hast du mehr Freizeit als andere. Muss man bloss im Alter zu Geld machen und die Kinder sollen sich mal selbst was aufbauen.

Zumindest bin ich mit 48 auf 34 Stunden runter und ich denke spätestens mit 54 auf 26 Stunden, weil das Ding dann abbezahlt ist. Viel Spaß mit 39 Stunden in der Mietwohnung.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 12:23
@moinmoin

Hmm, ich kann nur die "Erfahrungen" meiner Umgbung mit entsprechenden Eingruppierungen wiedergeben und eine E13/S6 mit einer E6/S6 über 20/40 Jahre zu vergleichen.... das funktioniert m.M. nach nicht. Kann mir eigentlich egal sein.

Für mich persönlich war der ÖD immer eine wunderbare Spielwiese - mit einer Ausnahme, die aber zum richtigen Zeitpunkt kam, ich mich sozusagen neu justieren musste und dieser Wechsel führte letztlich zu einer Bereicherung in meinem Leben.   
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 01.06.2023 12:41
Ich verstehe diese Diskussion hier nicht. Es wird seit inzwischen 20 Jahren odernoch länger mantramäßig erklärt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter den gewohnten Lebensstandart zu halten. Wer ihn halten möchte, der muss eben entsprechend selbst vorsorgen.

Da dies inzwischen ewig bekannt ist, frage ich mich, warum hier Leute rumjaulen, dass Rente + VBL nicht reichen. Dann kümmert euch doch selbst um eure Altersvorsorge und legt was zur Seite. Nachdem das Thema schon ewig bekannt ist, kann das auch für niemanden überraschend um die Ecke kommen. Wer in jungen Jahren damit anfängt, kann mit kleinen Beträgen hier schon was erreichen. Wer sich natürlich nicht kümmert und lieber auf den Staat, die blöde VBL, die Beamten oder sonst wen schimpft, der ist aus meiner Sicht komplett selbst schuld.
Und es wird mantramäßig  von BILD und Co erzählt, dass der Pensionär 3000€Netto und der Rentner nur 1000€ hat und dass das ungerecht sei.

Was einfach BullShit ist.

Wenn man md/gD Beamten und ihre Pension und vergleichbare Tarifangestellte und ihre Rente plus VBL anschaut, dann ist der Netto Renten Gap eben längst nicht so groß wie er immer dargestellt wird.
Beim hD schon wesentlich größer (wegen der längeren Ausbildung).

(das ist hier die Diskussion der letzten Seiten, mEn)

Und wo du natürlich Recht hast, wer kein drittes Standbein für sein Altersversorgung hat, der hat halt nicht vorgesorgt und muss im alter darben oder Bürgergeld beziehen.
(Das war aber nicht Teil der Diskussion)

Jetzt haben wir aneinander vorbeigeredet. Diesen Vergleich zwischen Beamte und Nichtbeamte halte ich für total unsinnig und gehe auch nicht darauf ein. Mir ging es rein um die Höhe der gesetzlichen Rente im Vergleich zum vorherigen Einkommen. Und da sollte inzwischen jedem klar sein, dass die Rente deulich geringer ausfällt, als das Einkommen vorher und dass das dann ggf. zu Einschränkungen führen kann.

Wir im öD haben aus meiner Sicht den großen Vorteil, dass die Betriebsrente hier das Gap schon ein wenig verkleinert. Mit ein wenig Aufwand und individueller Vorsorge kann man diese Lücke bequem schließen, sodass man in Rente gleich viel oder sogar mehr als vorher zur Verfügung hat.

Ich persönlich empfinde diese Betriebsrente als eine gute Sache. Meine Frau hat in der hier ach so gelobten PW bei einem amerikanischen Konzern nichts dergleichen. Bei mir werden am Ende (nach heutiger Hochrechnung ohne Tarif- und Stufensteigerungen oder Höhergruppierungen) irgendwas um die 1.000 Euro rauskommen. Das ist für mich persönlich schonmal eine Bank, denn um diesen Betrag muss ich mich nicht kümmern. Zusätzlich habe ich früh angefangen privat vorzusorgen und sehe die Rente dementsprechend entspannt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 13:13
Nun ja, wenn du Glück hast ....

Zumindest bin ich mit 48 auf 34 Stunden runter und ich denke spätestens mit 54 auf 26 Stunden, weil das Ding dann abbezahlt ist. Viel Spaß mit 39 Stunden in der Mietwohnung.

Glück hilft im Leben ungemein :)

Ich lebe zur Miete bei meinem AG bis ich rausgetragen werde - und das sehr komfortabel, so hergerichtet, wie ich es will, ohne die Verpflichtungen zum Eigentum, mit Konditionen, von denen in 50 Jahren bestenfalls ein winziges Wohneigentum abbezahlt werden kann.

Woher die 39 Stunden?
Und Home Office ist nicht meins - ich habe ein Büro für mich, dass ich regelmäßig aufsuche = 1 h Fussmarsch durch den Wald = Lebensqualität.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: was_guckst_du am 01.06.2023 13:17
...aber warum bist du bei so viel Glück zum Beamtenbasher geworden?.. ;D
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 13:22
Ausgangspunkt war ja eigentlich: in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten.

Ich mag meine Arbeit, aber ich gehe trotzdem früher, weil es noch so viel anderes im Leben gibt und der neue Lebenssbschnitt nochmals ein Aufbruch ins Unbekannte werden soll. Irgendwann bin ich 80 und wackle am Rollator vor mich hin. Da möchte ich dann einfach zufrieden vor mich hinwackeln.

Von meiner Warte aus, kann ich mir kaum vorstellen, dass Leute mit 63 / 65 Vollzeit weiterarbeiten (Arbeitsvertrag einfach nicht kündigen) , weil sie wollen, sondern weil sie müssen.



Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 13:24
@moinmoin

Hmm, ich kann nur die "Erfahrungen" meiner Umgbung mit entsprechenden Eingruppierungen wiedergeben und eine E13/S6 mit einer E6/S6 über 20/40 Jahre zu vergleichen.... das funktioniert m.M. nach nicht. Kann mir eigentlich egal sein.
ich habe nur dargelegt, was nicht meine Erfahrung, sondern die vbl Realität bei mir ist.
Und wie hoch mein Vbl wahrscheinlich wäre, wenn ich nicht den Ausflug in die pW gemacht hätte.
Und ja, der eg6er wird wesentlich mehr vbl haben als der eg13 er bezogen auf das letzte Einkommen.
Wenn du also behauptest, die Lücke zur Pension würde nur noch zu 1/3 gefüllt, dann warte ich da auf die Berechnung, die das bestätigt.
Denn die von dir angenommen 300€ Netto VBL für einen Menschen mit lebenslanger EG6 öD Karriere halte ich nicht im Ansatz für plausibel, lass mich aber eines besseren belehren.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 13:25
...aber warum bist du bei so viel Glück zum Beamtenbasher geworden?.. ;D


Das ist so nicht richtig, wenn Du alles dazu von mir lesen würdest.


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: was_guckst_du am 01.06.2023 13:27
Danke...es reicht mir schon, was ich manchmal von dir lese 8)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 01.06.2023 13:34

Von meiner Warte aus, kann ich mir kaum vorstellen, dass Leute mit 63 / 65 Vollzeit weiterarbeiten (Arbeitsvertrag einfach nicht kündigen) , weil sie wollen, sondern weil sie müssen.

Müssen tut es bei uns in der Verwaltung fast keiner. Aber wie schon geschrieben, mal schnell 5000 € netto für ein Jahr oder so. Wer wird da nicht gierig?

Zudem gibt es ja noch jene, wo bei der auskömmlichen Renten mit 63 der Partner aber noch jahrelang arbeiten muss. Da gehen einige Leute halt eher zusammen in den Ruhestand.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 13:34
Denn die von dir angenommen 300€ Netto VBL für einen Menschen mit lebenslanger EG6 öD Karriere halte ich nicht im Ansatz für plausibel, lass mich aber eines besseren belehren.

Nur weil Du es nicht für plausibel hälst, muss ich Dich nicht eines Besseren belehren.
Mein Wissen stammt aus Geprächen mit entsprechenden Eingruppierungen.  Ob ich angelogen wurde oder die Wahrheit gehört habe, k.A.! Von meiner vbl klassik werde ich das jetzt nicht versuchen runterzuschätzen. Das halte ich für Unsinn.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 13:37

Zudem gibt es ja noch jene, wo bei der auskömmlichen Renten mit 63 der Partner aber noch jahrelang arbeiten muss. Da gehen einige Leute halt eher zusammen in den Ruhestand.

Das ist ein Argument :)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 14:11
Denn die von dir angenommen 300€ Netto VBL für einen Menschen mit lebenslanger EG6 öD Karriere halte ich nicht im Ansatz für plausibel, lass mich aber eines besseren belehren.

Nur weil Du es nicht für plausibel hälst, muss ich Dich nicht eines Besseren belehren.
Mein Wissen stammt aus Geprächen mit entsprechenden Eingruppierungen.
Ok, dann ist es plausibel, da wird dann jemand der 20 Arbeitsjahre im öd hatte und sich von EG3 auf die EG6 hochgearbeitet hat, dazwischen Mutterschutz und ähnlich Ausfallzeiten hatte ihr Leid geklagt haben.

Dann ist es plausibel und durchaus eine "fundierte" Basis für deine Behauptung.

Zitat
Ob ich angelogen wurde oder die Wahrheit gehört habe, k.A.! Von meiner vbl klassik werde ich das jetzt nicht versuchen runterzuschätzen. Das halte ich für Unsinn.
Dann bleibt es also bei der These, dass die VBL die Lücke nicht annähert füllt, solang sich nicht jemand bemüht nachvollziehbare Zahlen zu ermitteln und wir uns nur auf "ich habe mal gehört" Daten verlassen  müssen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 14:22
Deiner Behauptung liegt ja nun auch alles andere als eine fundierte Berechnung zugrunde sondern u.a.  "abgeleitet" von Deinem Gehalt, denn Du mal 20 Jahre/vor 20 Jahren / nach PW/ wieder PW... bekommen hast.

BTW eine vbl-klassik Berechnung, die in 2068 nach 45 Jahren Einzahlung dann endlich bezahlt wird, an eine Rente für 2023 zu addieren und  damit den Beweis angetreten zu haben, dass Pension und Rente+VBL ähnlich sind...

Und nun 8)

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 14:43

Ok, dann ist es plausibel, da wird dann jemand der 20 Arbeitsjahre im öd hatte und sich von EG3 auf die EG6 hochgearbeitet hat, dazwischen Mutterschutz und ähnlich Ausfallzeiten hatte ihr Leid geklagt haben.


Warum nicht:
Handwerker in E3 (leider hat die Stellenbeschreibung anfänglich nicht mehr hergegeben), der sich in 35 Jahren bis E5 (huch, hat ja eine geeignete Handwerksausbildung) hochgearbeitet hat und sich mit 53 Jahren innerhalb des ÖD getraut hat die Stelle zu wechseln, um mit 65 und E8/S5 in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Hast Du eigentlich ein Problem mit Frauen, so wegen "Mutterschutz" & "Leid klagen"?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 15:22
Deiner Behauptung liegt ja nun auch alles andere als eine fundierte Berechnung zugrunde sondern u.a.  "abgeleitet" von Deinem Gehalt, denn Du mal 20 Jahre/vor 20 Jahren / nach PW/ wieder PW... bekommen hast.

BTW eine vbl-klassik Berechnung, die in 2068 nach 45 Jahren Einzahlung dann endlich bezahlt wird, an eine Rente für 2023 zu addieren und  damit den Beweis angetreten zu haben, dass Pension und Rente+VBL ähnlich sind...

Und nun 8)
Meine Zahlen sind zumindest nachvollziehbar und fundiert, was den Rechenweg angeht, aber sicher nicht 100% korrekt, s.u.

Und die Berechnung der 2068 Rente (mit 0% Gehaltssteigerung) verglichen mit einer heutigen Pension und der aktuellen Rente ist zumindest plausibler als ein "ich hab mal gehört", wo man die Lebensgeschichte nicht weiß.

Denn es wäre ja die Rente, die derjenige bekommen würde, die er bekäme, wenn er vor 45 Jahren in den öD eingetreten wäre und es diese VBL damals schon gegeben hätte er mit 0% Lohnsteigerung durchgängig das jetzige eg6s6 Gehalt bekommen hätte.

Oder simpel gesagt ziehe vom Alter und Endzeitpunkt 45 Jahre und es ist die aktuelle VBL nach dem aktuellen Rechenmuster.
Man muss also für einen korrekteren Wert (Stufenanstieg außen vorlassend) - da hast du Recht - bei der VBL Rechnung, das Anfangsgehalt entsprechend runterrechne (also auf ein Eintrittseinkommen in der höhe wie der damalige eg6er als jetzt Rentner es bekommen hat (als BAT) und dann dort entsprechend die durchschnittliche jährliche Steigerung eintragen, so dass man auf die aktuelle eg6s6 kommt.
Oder wenn man aufs Durchschnittseinkommen der Rente sich als Linie bezieht, eben diesen Wert von vor 45 Jahren nehmen.

Dann wäre der VBL Wert doch (bis auf die Jahre des Stufenanstieges, die die VBL drücken und die Ausbildungsjahre, die sie steigern) korrekt, bzgl. der VBL Rentensystematik, oder?

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 15:32

Ok, dann ist es plausibel, da wird dann jemand der 20 Arbeitsjahre im öd hatte und sich von EG3 auf die EG6 hochgearbeitet hat, dazwischen Mutterschutz und ähnlich Ausfallzeiten hatte ihr Leid geklagt haben.


Warum nicht:
Handwerker in E3 (leider hat die Stellenbeschreibung anfänglich nicht mehr hergegeben), der sich in 35 Jahren bis E5 (huch, hat ja eine geeignete Handwerksausbildung) hochgearbeitet hat und sich mit 53 Jahren innerhalb des ÖD getraut hat die Stelle zu wechseln, um mit 65 und E8/S5 in den wohlverdienten Ruhestand geht.

Hast Du eigentlich ein Problem mit Frauen, so wegen "Mutterschutz" & "Leid klagen"?
Nein, ich habe damit kein Problem, aber es taugt halt nicht im Ansatz um zu beleuchten, ob Rente plus VBL von der Systematik her den Gap zur Pension um 5% oder 95% schließt.
Wir reden nicht über individuelle Lebenswege, die zu einer große oder kleine Rente bezogen auf das letzte Einkommen oder als Vergleich mit jemanden der Pension bezieht herhalten.
Das ist doch das was BILD macht: man vergleicht die  Durchschnittsrente aller Teilzeitler, Niedriglöhner Hilfsarbeiter inkludierten Rente, mit der "Vollzeit" "höherwertige" Ausgebildeten Pensionäre. Da werden doch vollständige Äpfel und Birnen in den Topfgeworfen.

Es geht doch eher darum, wieviel jemand der im öD voll durchzieht mit VBL und seiner Rente weniger als der Nettovergleichbare Beamte hat.

Also die Frage wieviel wird durch die VBL vom Gap aufgefangen zur Pension der Kollegen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 15:39
Wenn Deine Zahlen nachvollziehbar und fundiert sind
und mein "ich habe mal gehört" sind
warum fragst Du mich dann überhaupt noch?

 ::)

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2023 15:52
Wenn Deine Zahlen nachvollziehbar und fundiert sind
und mein "ich habe mal gehört" sind
warum fragst Du mich dann überhaupt noch?

 ::)
Weil sie eben nicht - wie von mir dargelegt - 100% richtig sind.
Und mich interessiert wie der Gap jetzt tatsächlich beim Durchschnittseinkommen Menschen als Vergleichsperson ist.
Und du durch deine Thesen den Eindruck machtest, als ob du dich fundiert damit auseinander gesetzt hättest.
 
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 01.06.2023 16:41
Renten- & VBL-Ansprüche habe ich nur gelegentlich individuell berechnet und es ist viel Arbeit.
Die VBL kennt tatsächlich eine soziale Komponente: Mutterschutzzeiten werden z.B. berücksichtigt.
Egal!

Beim Durchschnitteinkommen mit VBL... ne! Für was soll das gut sein?  Weil Dich das interessiert? Rechne bitte selbst!

Aber bevor es zu einem Missverständniss kommt: die VBL ist m.M. nach eine nach wie vor noch gute und brauchbare Betriebsrente. Alternativlos für die, die sich nicht mit Aktien & Co. auseinandersetzten wollen bzw. auch nicht unbedingt können, da das nötige "Kleingeld" fehlt.

Ob ich heute noch zur VBL extra mit Entgeltumwandlung raten würde... k.A.., da ich die aktuellen Konditionen nicht mehr kenne, aber meinen Altvertrag würde ich jederzeit empfehlen.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.06.2023 08:29
Beim Durchschnitteinkommen mit VBL... ne! Für was soll das gut sein?  Weil Dich das interessiert? Rechne bitte selbst!
Na, wenn man Systeme miteinander vergleichen will, dann braucht man ja vergleichbare Zahlen.
Und wenn ich das Durchschnittseinkommen, nach der die Rentenpunkte berechnet werden nehme, dann ist es a) bei der Rentenberechnung easy  ;D gibt ja immer einen Punkt  8) und b) zumindest irgendwie etwas nachvollziehbares von dem die Gehaltssteigerungen im öD nicht so extrem weit weg sind um eine Lebenslangen verlauf zu "simulieren".
Also stumpfe Annahme, fern einer individuellen Realität aber nicht fern eine Systemvergleichs Basis.

Wenn ich also jemanden nehme, der lebenslang eben diese Durchschnittseinkommen bekommen hat und jetzt in mit 66 Jahren in Rente geht, also Baujahr 57, dann ist er jetzt bei einem Einkommen Brutto 3595€ vergleichbar EG6S6

Folgende Annahme zur Vereinfachung: Die Tarifentwicklung des EG6er ist parallel zum Durchschnittseinkommen.
Das heißt er ist 15 Jahre im Stufenaufstieg und 32 Jahre im Durchschnittseinkommen.
Er erwirtschaftet also 32 Rentenpunkte plus 13,96 in den ersten 15 Jahren (sofern Verhältnis der Stufen zur Endstufe gleich bleibt) kommt noch ein klacks von der Ausbildung hinzu sind es 46 Rentenpunkte
Renten Wert 36,02 = 1657€ Brutto Rente.

Simulierter VBL Beitrag rechnet sich wie folgt.
1976 wäre Einstieg ins EG6 gewesen. Annahme EG6S6 wäre damals 11931 €
 (https://www.smart-rechner.de/altersrente/ratgeber/durchschnittsentgelt.php)
durchschnittliche jährliche Steigerung wäre 2,77% um auf die jetzige 43T zu kommen.

Gebe ich diese Wert in den VBL Rechner (https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/) ein ,
also 11931€ Anfangsgehalt und Rente mit 66 also 47 Jahren kommt da folgendes Raus:
466€ VBL (bei jährlicher Steigerung von 2,5%)
417€ VBL (bei jährlicher Steigerung von 2,0%)
Da man die ersten 15 Jahre weniger wg. Stufe verdient könnte man da den Korrekturfaktor wie bei der Rente nehmen (46/47) wäre dann 456€ ich bleibe mal bei den 466€, da die jährlich Steigerung nur in ,5 schritten dort einzugeben ist (und 2,5 anstelle 2,77) und ich die 3 Jahre Ausbildung auch weglasse.

Ich hoffe diese Zahlen sind nachvollziehbar und entsprechen ungefähr einer Idealtypischen (also ohne Karriere Sprünge etc.) versehen eg6 Laufbahn im lebenslangem öD.

Fazit: Der EG6er ödler bekommt nach 66 Jahren eine Bruttorente von 1657€+466€ = 2123€
Das sind bezogen auf sein letztes Bruttoeinkommen 2123/3595 = 59%

Der Pensionär (ich nehme hier den A8S8) hat zuletzt 3044€ Brutto und 71,75% also 2184€ Pension.

Netto Rechnung: eg6er
 3595€ Brutto wird zu 2284€ Netto (hiesiger TV Rechner)
 2123€ Brutto wird zu 1756€ Netto (https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerungsrechner/#rentenbesteuerungsrechner)
Man hat also nur noch 77% seines letzten Nettos

Beamter (A6S8)
3044€ Brutto wird bei 300€ PKV zu 2310€ Netto hiesiger Rechner
 (https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=1&F=&RE4=3044.17&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=300&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2022+%7C+Besoldungsgruppe+A6%2C+Stufe+8%2C+Tabelle+01.04.2022+-+29.02.2024&ck=3044.17&tmp=2533.17&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund-2022%26g%3DA_6%26s%3D8%26stkl%3D1%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D%26f%3D0%26fstand%3D%26%3D%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2022%26zv%3DVBL) 2184€ Brutto wird bei 180€ PKV zu 1807€ Netto hiesiger Rechner (https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=1&F=&RE4=2184&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=102&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=180&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2022+%7C+Besoldungsgruppe+A6%2C+Stufe+8%2C+Tabelle+01.04.2022+-+29.02.2024&ck=3044.17&tmp=2533.17&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund-2022%26g%3DA_6%26s%3D8%26stkl%3D1%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D%26f%3D0%26fstand%3D%26%3D%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2022%26zv%3DVBL)
Also 78% vom letztem Netto.
Ob PKV sinnvoll gewählt ist, lasse ich dahingestellt. Habe halt 50% zu 70% Beihilfe gerechnet.
Die EG und A Gruppen sind abgeleitet vom Durchschnittseinkommen und vergleichbarem Netto einkommen.
Ob das vergleichbare Lebenswege sind, soll hier nicht Thema sein.

Ich hoffe auch, dass ich die Versorgungsfreibeträge beim Pensionär korrekt mit eingerechnet habe.
Wenn ich das hier richtig lese, dann wäre es 1124€ Steuermindernd plus Werbungskosten Pauschbetrag 102€
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Wie+werden+Pensionen+von+Beamten+steuerlich+behandelt_#:~:text=Bei%20Versorgungsbeginn%20in%202021%20betr%C3%A4gt,Arbeitnehmer%2DPauschbetrags%20entf%C3%A4llt%20ab%202005.
macht 1124+102 = 1226 = 102 monatlich

Fazit:
die von Faunus genannt 300€ VBL sind nicht so weit weg von den hier gerechneten 466€ (ich hätte da in der Tat wesentlich mehr erwartet.) und absolut plausibel, wenn man bedenkt, dass seltenste jemand eine live long eg6 Karriere macht ohne Unterbrechungen.






Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: was_guckst_du am 02.06.2023 09:03
...über 50% sind relativ weit weg... 8)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 02.06.2023 09:34

Fazit:
die von Faunus genannt 300€ VBL sind nicht so weit weg von den hier gerechneten 466€ (ich hätte da in der Tat wesentlich mehr erwartet.) und absolut plausibel, wenn man bedenkt, dass seltenste jemand eine live long eg6 Karriere macht ohne Unterbrechungen.

Das hast Du nicht in 5 min gerechnet @moinmoin. Grob würde ich sagen: ja,  aber immer diese Unwägbarkeiten.
Ich würde z.B. nicht vom Durchschnittseinkommen, sondern vom mittleren Einkommen ausgehen, um die durch Extremeinkommen erzeugte Verzerrung rauszubekommen.

Aber letztlich ist es egal.

Fazit für mich: Die VBL wird auf Dauer immer weniger die Lücke zw. Beamter und TB füllen - so wie es eigentlich mal anfänglich gedacht war. Mit 1 % Steigerung im Juni jeden Jahres... und Tarifverhandlungen werden kommen, die an der VBL weiter knabbern werden.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: ElBarto am 02.06.2023 11:04
Also zum Thema VBL.

Als ich vor einigen Jahren noch in der EG 8 oder 9b war, konnte man von jährlicher Mitteilung zu Mitteilung in etwa davon ausgehen, dass die VBL pro 10 Jahre in etwa um 150 EUR steigt.

Ich rechne also einfach mal mit 600 EUR bis zur Rente.

Was das Thema Rente + Weiterarbeiten bis zur Regelaltersrente angeht, kann ich nur sagen, dass ist doch voll und ganz im Sinne unserer Politiker um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Und wenn man dabei noch 5000 netto oder mehr mitnimmt, wieso denn nicht?
Das die 2 bis 3 Jahre die endgültige Rentenhöhe kaum beeinflussen (durch die zusätzlichen Beiträge) mag sein. Das zeigt aber auch die große Ungerechtigkeit die hier vorliegt.
Geht man 2 Jahre früher in Rente hätte man 18 % Abschläge und das dauerhaft bis zum Lebensende des Hinterbliebenenrentenbeziehers.
Arbeitet man diese 2 Jahre erhält man günstigsten Falles von mir in den Raum geworfene und keineswegs nachrecherchierte 5 % dafür.

Der nutzen an Rente + Arbeit ist also eigentlich nicht sooo groß aber größer als man denkt wenn einen die 5000 netto durch die letzten Jahre motivieren und man damit 18 % Abschlag verhindert und 5 % mehr Rente bekommt.

Ich hoffe dennoch das irgendjemand mal gegen diese Ungerechtigkeit angeht und die Abschläge für vorzeitige Alterrenten bis zum erreichen des abschlagsfreien Regelaltersrentenbeginns begrenzt werden,..
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.06.2023 12:47

Fazit:
die von Faunus genannt 300€ VBL sind nicht so weit weg von den hier gerechneten 466€ (ich hätte da in der Tat wesentlich mehr erwartet.) und absolut plausibel, wenn man bedenkt, dass seltenste jemand eine live long eg6 Karriere macht ohne Unterbrechungen.

Das hast Du nicht in 5 min gerechnet @moinmoin. Grob würde ich sagen: ja,  aber immer diese Unwägbarkeiten.
Ich würde z.B. nicht vom Durchschnittseinkommen, sondern vom mittleren Einkommen ausgehen, um die durch Extremeinkommen erzeugte Verzerrung rauszubekommen.
Nö waren 10-15 min, die richtigen Seiten zu finden. und 5 min es zusammenzuschreiben.

Es geht hier nicht um das Durchschnittseinkommen, sondern um die Rentenberechnung einer fiktiven Person (analog zu einem EG6S6, der zufällig dem derzeitig Durchschnittseinkommen entspricht, welches zur Berechnung des Rentenpunktes dient) und hat inhaltlich Null Bezug zu einem Durchschnittseinkommen.
Zitat
Aber letztlich ist es egal.

Fazit für mich: Die VBL wird auf Dauer immer weniger die Lücke zw. Beamter und TB füllen - so wie es eigentlich mal anfänglich gedacht war. Mit 1 % Steigerung im Juni jeden Jahres... und Tarifverhandlungen werden kommen, die an der VBL weiter knabbern werden.
Fazit für mich:
Die Lücke Beamter / TB ist aktuell strukturell für EG6 nicht gegeben, sondern eine Geschichte aus dem BILD Märchenwald. Beide haben annähernd das gleiche Netto im beim Alterseintritt
(der wegen der Statik des VBL im Alter sich zu Ungunsten des TBler vergrößert)

Um das obige Niveau zu erreichen muss der Beamte nicht sonderlich viel Glück haben, der angestellte der solch eine Vita hat dürfte eher im Bereich exotisch fallen. (hat fast nichts mit der Struktur der Altersversorgung, sondern mit den Lebensläufen, zu tun, die im öD regelmäßig nicht in der gleichen EG enden wie sie starten)

Ich habe darauf verzichtet, den GAP auszurechnen, der bei einem Akademiker entsteht, die eben Abi und Studium ohne Rentenpunkte dastehen, während die gDler schon in der Ausbildung verdient.
Da ist natürlich ein deutlicherer Gap zu sehen.

Und ich teile absolut deine Meinung, dass die Schere zwischen Rente plus VBL vs. Pension weiter aufgehen wird.
Aber es sind derzeitig eben nicht die immer wieder zu hörenen 71% vs 49% oder was man da so liest.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 02.06.2023 13:12

Aber es sind derzeitig eben nicht die immer wieder zu hörenen 71% vs 49% oder was man da so liest.

Das ist im ÖD tatsächlich Quatsch - wegen der VBL-Pflichtversicherung!
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Organisator am 02.06.2023 13:21

Aber es sind derzeitig eben nicht die immer wieder zu hörenen 71% vs 49% oder was man da so liest.

Das ist im ÖD tatsächlich Quatsch - wegen der VBL-Pflichtversicherung!

Die VBL reduziert den Unterschied zwischen Rente und Pension beträchtlich, wenn jedoch die Einkommensdifferenz zwischen Angestellten und Beamten zugunsten der Beamten steigt (so ab E11 / A11), gilt das auch für die Pension. Ab E13 /A13 wirds deutlich, wozu auch die längere Ausbildungszeit beiträgt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 02.06.2023 17:21
Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

Bis er schließlich im Berufungsverfahren eine Reduzierung auf 30 Tagessätze (!) erwirken konnte, musste er monatelang um seine Pension fürchten. Die wäre nämlich mit Rechtskraft bzw. Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils direkt weg gewesen.

Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Ozymandias am 02.06.2023 21:40
Um die Pension zu verlieren benötigt man aber eine Strafe von 2 Jahren.
Nur als aktiver Beamter sind es 1 Jahr auf Bewährung.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 02.06.2023 22:16
Und ein Richter der wegen einem sogenannten Parkrempler Knast verordnet, wird zum Glück durch unserem Rechtsstaat von befähigteren Richtern in seine Schranken verwiesen.

Bleibt zu hoffen, dass weiterhin solch marginale Delikte nicht mit Knast bestraft werden und das Strafmaß ausgewogen bleibt.

Und von daher die Beamten, die Knast bekommen, auch nicht durch falsche Milde eben sich in der Tat als unwürdig erweisen und entsprechend eingeordnet werden.
Damit das besondere Dienst und Treueverhältnis eben auch wirklich seinem Namen wert ist und nicht zu einer besonderen Art des Arbeitsvertrages degeneriert.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 03.06.2023 11:07
Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.
Rein interessehalber: offensichtlich ist ihm ja Fahrerflucht vorgeworfen worden und er konnte nicht glaubhaft machen, dass er das nicht bemerkt hat, dann ist er offensichtlich nicht mehr so sicher im führen das Fahrzeuges gewesen, denn da muss ja schon ein heftigerer Schade vorliegen, so dass man nicht mehr glaubhaft machen kann, dass man die Schramme nicht bemerkte (oder sein Verhalten hat darauf hingewiesen, dass er es bemerkte und bewusst ignorierte und es ein Schutzbehauptung ist).
Aber schon Krank, wenn da ein Richter eine Jahr Knast verordnet, aufgrund des Berufes.


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 06.06.2023 16:24
Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: flip am 06.06.2023 16:38
Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

Wenn denn dann die verbundenen Pflichten von der Mehrheit des Beamtentums auch wahrgenommen werden würden...

Davon kann man ausgehen. Disziplinarische Möglichkeiten gibt es genug. Zudem besteht die Möglichkeit, das Ruhegehalt abzuerkennen.

An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 06.06.2023 17:56
An sich ist es schon fragwürdig und m.E. nicht richtig, dass das Ruhegehalt deutlich niedriger ausfällt als die Bezüge zur aktiven Beamtenzeit. Schließlich sollen die Bezüge ein angemessenes Leben ermöglichen.
Durchaus verständliche Haltung, aber da weniger Aufwände (Fahrten zur Arbeite etc.) vorhanden sind ist die Absenkung sicherlich mit dem GG vereinbar.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 06.06.2023 19:14
Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Bastel am 07.06.2023 08:27
Es ist zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem GG vereinbar, der Grund dürfte allerdings kaum der mit einer Erwerbstätigkeit verbundene Aufwand sein. Denn dieser wird kaum einem Viertel der Besoldung (und dann noch gleichverteilt über alle BesGr) entsprechen.

Wenn es wenigstens ein Viertel wäre, aber es sind ja mehr als 28%.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 07.06.2023 10:51
Ca. 1/4 bei "Netto" ist schon realistisch, da zwar nach 40 Jahren 71,25 % gezahlt werden, aber die zu zahlende Steuer auf das Brutto entsprechend sinkt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 07.06.2023 14:39
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 14:03
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2023 14:37
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Umlauf am 08.06.2023 15:18
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 15:36
Wären das doch alles nur Beamtinnen, dann wäre 2021 die Mindestpension bei rund 1.866 Euro ;-)

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 15:46
Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Anm.: Nicht jede/r Angestellte ist im ÖD beschäftigt, aber ausschließlich Beamte:innen sind im ÖD zu finden.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 15:51
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Dafür bekommt sie ja die Hälfte der Pension vom verbeamteten Vater Ihrer Kinder  8)
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 15:54
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.

Bei einer ähnlichen Anfrage aus März 2022 war jedenfalls von Vollzeit nicht die Rede, vielmehr wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungsjahre sogar beitragsfreie Zeiten enthalten: https://dserver.bundestag.de/btd/20/012/2001253.pdf

Würde mich nicht wundern, wenn Sekundärquellen wie Verdi, linksideologische Publikationen etc. bewußt oder aus Schlampigkeit die Vollzeit hinzugedichtet haben.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 16:24
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.
Faunus schrieb explizit von Vollzeit und 40 Arbeitsjahren. Vielleicht sollte man mal in die Quelle schauen- vermutlich war es dort etwas anders dargestellt.

Habe ich doch daztugeschrieben (jetzt fett!):
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)

Die Originalantwort liegt mir nicht vor/habe ich nicht gesucht, aber das Netz ist voll mit der Ausschlachtung durch die Presse.
Kann man ignorieren, kann man zerreden, kann man glauben, kann man...

Ob "die Antwort" korrekt ist, dass alle 2,7 Mio Frauen 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben und trotzdem in die Grundsicherung fallen... es sind zumindest keine Einzelschicksale.

Aber diese Beispiele mit Einzelschicksale von "Beamter muss um seine Pension fürchten, weil er nach eine Rampler Fahrerflucht begangen hat" oder "die Halbierung der Beamtenpension bei Scheidung nach 40 Ehejahren ist rechtens und muss nicht von Steuerzahler ausgeglichen werden..." unter ungerechte/nicht ausreichender Alimentierung anzuführen...
.. finde ich persönlich krass.

Ich habe schon verstanden, dass 80 % der Entscheidungsträger in der Politik verbeamtet sind und deswegen nicht die Pensionen kapppen wollen, aber ich habe kein Problem über eine Pensionsreform zu diskutieren mit z.B.  Spitzenpensionäre mit mit "nur" 5000 EUR maximaler Pension ab 67 in den Ruhestand zu entlassen, bei der weitere Ruhestandsgelder u.U. angerechnet werden.



Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 16:27
Wie gesagt, man sollte mal in die Quelle schauen und nicht alles ungefiltert nachplappern.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 16:31
Wie gesagt, man sollte mal in die Quelle schauen und nicht alles ungefiltert nachplappern.

Andere plappern von Beamtenkollegen, die das Schicksal beutelt  8)

Ein pensionierter ehemaliger Kollege wurde nach einem „Parkrempler“ mit Sachschaden, den er nach eigener Aussage nicht bemerkt hat, vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung zum Strafmaß aus, dass er sich mit dem Vorfall der „Eignung als Beamter unwürdig erwiesen“ habe.

Bis er schließlich im Berufungsverfahren eine Reduzierung auf 30 Tagessätze (!) erwirken konnte, musste er monatelang um seine Pension fürchten. Die wäre nämlich mit Rechtskraft bzw. Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils direkt weg gewesen.

Die Höhe der Pension im Vergleich zur Rente rechtfertigt sich durch den lebenslangen Beamtenstatus und die damit verbundenen Pflichten. Der Vergleich mit einem Versicherungssystem ist müßig.

War es "Fahrerflucht", die zu dem Urteil führte?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 16:47
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 17:06
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.

Du faselst  Unsinn: absolut nachvollziehbar ist in Antwort #27 die 1. explizite Anm. zu Beamten und deren Pensionen und diese Antwort #27 war nicht von mir.

Lesen und verstehen @opa, sollte jetzt auch bei Dir klappen ;)

Und zum 3.Mal die Frage "Urteil wegen Fahrerflucht so empfindlich ausgefallen?"


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 17:11
Wenn du in einem Thread, in dem es um Rente geht, anfängst, von Pensionen zu faseln, solltest du damit rechnen, dass dir (auch anhand von konkreten Beispielen) die Unterschiede der Systeme aufgezeigt werden.

Zudem gibt die von dir als Zitat gekennzeichnete Aussage zum Versorgungsausgleich nicht das wieder, was in den Originaltexten ausgedrückt wurde.

Du faselst  Unsinn: absolut nachvollziehbar ist in Antwort #27 die 1. explizite Anm. zu Beamten und deren Pensionen und war nicht von mir. In #30 habe ich mich immer noch bei den "Renten" aufgehalten...

Lesen und verstehen @opa, sollte jetzt auch bei Dir klappen ;)

Und zum 3.Mal die Frage "Urteil wegen Fahrerflucht so empfindlich ausgefallen?"
Du hast in #37 mit der Rechnerei angefangen. Der ironische Beitrag #27 von Organisator ist etwas völlig anderes als deine Vergleicherei von Dingen, die nicht vergleichbar sind.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 17:17
Weil Du etwas behauptest @Opa, muss das aber nicht so sein bzw. Du kannst gerne das mantraartig "Pensionen" & Renten" sind nicht zu vergleichen, gerne weiterhin mit anderen Beamten nachplappern.

 

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 19:55
Du kannst auch gerne weiterhin Äpfel mit Autoreifen vergleichen. Solange du nicht Aussagen verdrehst und in den falschen Kontext stellst, ist mir das recht gleichgültig. Dennoch empfehle ich dir, bei Sekundärquellen Vorsicht walten zu lassen. Ganz besonders, wenn sie von Verdi kommen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 08.06.2023 22:51
Ob Du Probleme hast alte Zöpfe aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten, Dich nicht traust über den Tellerrand zu sehen, eine Gewerkschaftsphobie hast und es als "falschen  gesetzten Kontext" bezeichnest ist mir jetzt herzlich egal.

Wir hatten eine Rentenreform und eine Beamtenreform ist zwingend notwendig
https://www.dpn-online.com/pension-management/beamtenpensionen-belasten-haushalte-95030/ (https://www.dpn-online.com/pension-management/beamtenpensionen-belasten-haushalte-95030/)
(Quelle: nicht Gewerkschaft, ....)

Wir haben in zu vielen Bereichen inzw. Verbeamtungen, die m.M. nach nicht mehr gerechtfertigt sind und der eigentliche Grund des Beamtentums konterkariert wird. Das wiederum wird mit den steigenden Belastungen der Staatshaushalte durch Pensionszahlungen zwangsläufig in die Diskussion kommen - und wenn dann noch zu viele Rentner mit Grundsicherung abgehängt wurden....

Ach, ich vergaß:  nur Küchenhilfen bekommen Grundsicherung. 8)

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 08.06.2023 23:41
Noch eine Sekundärquelle und wieder interessengesteuert. Dazu vage Aussagen von deiner Seite von „zu vielen Bereichen“ (welche?) und einem „eigentlichen Grund des Beamtentums“ (welcher soll das sein und bist du dir sicher, dass es nur einen Grund gibt?).
Dazu wieder eine Aussage über eine „Gewerkschaftsphobie“, die nur deiner Phantasie entspringt (es gibt neben den verdi-Schwachmaten noch andere Gewerkschaften, die den Namen auch verdienen).

Zusammengefasst ein weiterer Post, der wenig Inhalt, viel Meinung und keinen Wert hat.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 09.06.2023 06:37
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Mich persönlich schüttelt es bei deiner Aussage. Das klingt für mich so:

"Gezeugt habe ich das Kind im Schweiße meines Angesichts, aber ab dem Zeitpunkt der Geburt geht die volle Verantwortung auf die Mutter über und ich als Vater bin schön raus."

Meine Meinung zu dem Thema:

1. Das Kind hat zwei Elternteile, die sich beide kümmern müssen.
2. Auch als Mann kann ich beruflich kürzertreten und mich um mein Kind kümmern.
3. Gemeinsam findet man Wege, um auch solche suboptimalen Betreuungszeiten abzubilden.
4. Wenn du deinem Arbeitgeber wichtig ist, wird er dir dabei helfen deine Arbeitszeit bzw. Arbeitsmodalitäten so flexibel zu gestalten, dass ihr euch um das Kind kümmern könnt.

Zum Thema zwei Jahre Wartezeit:

Wir hatten unser Kind damals direkt nach der Geburt in der Kita für ein gutes Jahr später angemeldet. Wohl wissen, dass wir beide wieder arbeiten werden. Die Kommune hat sich bei der Vergabe der Kita-Plätze blöd angestellt und die Bekanntgabe unnätig herausgezögert. Ich habe daraufhin das Gespräch mit dem Bürgermeister gesucht. Das Gespräch lief wie folgt ab:

Bgm: "Wir haben zu wenige Plätze, Ihr Kind darf daher erst nächstes Jahr in die Kita."
Ich: "Laut § 24 SGB VIII hat jedes Kind,das der 1. Lebensjahr vollendet hat einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita. Sobald wir von Ihnen schriftlich die Absage haben, reichen wir Klage auf Verdienstausfall in Höhe von 6.500 Euro pro Monat ohne Kita-Platz ein."
Bgm: "Sie wollen den Platz wirklich einklagen bzw. uns auf Verdienstausfal verklagen? Glauben Sie, dass Sie damit durchkommen werden vor Gericht?"
Ich: "Davon gehe ich fest aus. Außerdem wird dieser Fall in sämtlichen Medien aufgegriffen werden und die negative Publicity wird Sie landesweit berühmt machen und letztlich die Wiederwahl kosten."

Einen Tag später kam von der Kita der Anruf, dass wir den Platz haben.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 09.06.2023 07:32
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Umlauf am 09.06.2023 07:37
Der Teilzeitgenickbruch für die Kindererziehung.

In manchen Gegenden steht der Kitaplatz von 8 bis 12 Uhr und danach wieder von 14 bis 15:30 Uhr zur Verfügung.
Natürlich nur, wenn man vorher 2 Jahre Wartezeit überstanden hat.

Mich persönlich schüttelt es bei deiner Aussage. Das klingt für mich so:

"Gezeugt habe ich das Kind im Schweiße meines Angesichts, aber ab dem Zeitpunkt der Geburt geht die volle Verantwortung auf die Mutter über und ich als Vater bin schön raus."



Keine Sorge, wir hatten unseren Platz auch sehr früh sicher und ich habe als Vater 3 Jahre Teilzeit gearbeitet.

Trotzdem ist das Problem existent. Obwohl man dieses Thema als Gesamtgesellschaftliches Problem angesehen werden sollte.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 09.06.2023 07:53
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.

Der der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gesetzlich klar geregelt ist, steht jedem der Rechtsweg frei. Hier verhält es sich ähnlich wie mit Streiks im Rahmen von Tarifverhandlungen:

Je weniger diesen Weg gehen, umso geringer ist der Druck bei der Gegenseite sich zu bewegen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Ausbau der Betreuungsplätze unter anderem deshalb so schleppend vorageht, weil der Staat (hier in Form de Kommunen) überhaupt keinen Handlungszwang verspürt. Es geht ja bisher auch irgendwie, dass die Kinder (in welcher Form auch immer) betreut werden und warme Worte der Verantwortlichen reichen völlig aus.

Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 07:55
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.
Eher traurig, dass diese Eltern nicht in der Lage sind ihr Recht einzufordern.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 07:56
Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?
WEil andere für dich es getan haben, denn ansonsten hättest du diesen Rechtsanspruch nicht.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 08:00
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.
Was einerseits zeigt, dass die Pension hoch genug ist und noch Luft nach unten??

Und zeigt, dass wenn lebenslang nur einer arbeitet, man mit der hälfte der Pension auskommen muss?

Und dass der eine die Hälfte abgibt und der andere ebenfalls?(Also wenn es eine Beamtenpaar ist, dann gibt es ja vom Partner ebenfalls die hälfte der Pension und wenn es ein Angestellter ist, halt die hälfte der Rente.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 08:10
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?
Wie zu erwarten ist es halt der Pfusch der Presse und des reflektionsfreiem nachplappern, die aus Anzahl der Renten unter 1200€ nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) plump den Unsinn: 40 Jahre Vollzeit macht.

Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 09.06.2023 08:33
Schön für dich, schlecht für die Eltern, die diesen Platz jetzt nicht bekommen haben, obwohl sie schon ein Jahr gewartet haben.
Eher traurig, dass diese Eltern nicht in der Lage sind ihr Recht einzufordern.
[/quote]

Sehe ich genauso.

Und ich bin ganz ehrlich: Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen?
WEil andere für dich es getan haben, denn ansonsten hättest du diesen Rechtsanspruch nicht.

Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und erstmal für sich selbst verantwortlich. Das ist wie in dem anderen Thread hier, in dem jeder zweite über die zu geringe Tariferhöhung im Bereicht des TVÖD jammert. Selbst über Zulagen verhandeln oder wegbewerben und nicht jammern.

Gäbe es dieses gesetzlichen Anspruch nicht, wäre ich an meinen Arbeitgeber herangetreten mit den Worten:

"Chef, ich nehme übrigens zwei Jahre Elternzeit. Ach, das möchten Sie, weil es den Betriebsablauf stört? Dann kümmern Sie sich darum, dass wir einen entsprechenden Betreuungsplatz erhalten oder ich bin dann mal weg."

Da mein Arbeitgeber in ganz Bayern rund 1.400 Kitas betreibt, sollte es für ihn kein Problen sein einen Platz zu organisieren.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 08:44
@KDC Bitte deine fehlerhafte Zitation korrigieren.

Zum anderen, ist es eine meilenweiter Unterschied ob man sagt:
"Ich kämpfe rein für meine Familie und versuche für diese das Optimum rauszuholen. Warum sollte ich für jemand anderes kämpfen? "
oder
"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und erstmal für sich selbst verantwortlich."

Ich persönlich kämpfe durchaus auch für andere Schlachten aus, die sie nicht kämpfen können.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 09.06.2023 08:54
Da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz aus rein faktischen Gründen in vielen Regionen nicht sofort umsetzbar ist, wird es immer Familien geben, die keinen Platz bekommen. Ob hier das Recht des Stärkeren gelten soll, ist eine rein moralische Frage.

Es ist sicher nicht verkehrt, über den Beschwerde- und Klageweg hinreichend Druck auf die Verwaltung auszuüben, sonst ändert sich nie etwas. Aber selbst bei bestem Willen und allen realistischen Anstrengungen würde es in den defizitiärsten Regionen mindestens 15 Jahre dauern, ein ausreichendes Angebot zu schaffen. Eine KiTa kann man zwar mit Glück in 6 Monaten hochziehen, aber wenn es kein Personal gibt, sind hier andere Maßnahmen erforderlich, die mehr Vorlauf brauchen: Ausbildung attraktiver gestalten, Nachwuchskräfte gewinnen, diese ausbilden, Vergütungsstrukturen verbessern. Und kinderlose Bürger davon überzeugen, dass sie für die nervigen Blagen anderer Leute zukünftig doppelt so viele Grundbesitzabgaben zahlen müssen.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 08:57
Absolut richtig, drum ist ja ein Weg dieses Problem zu lösen, denen, die keinen Kita Platz haben eine entsprechende Bezahlung zu geben.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: KDC am 09.06.2023 09:58
Da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz aus rein faktischen Gründen in vielen Regionen nicht sofort umsetzbar ist, wird es immer Familien geben, die keinen Platz bekommen. Ob hier das Recht des Stärkeren gelten soll, ist eine rein moralische Frage.

Es ist sicher nicht verkehrt, über den Beschwerde- und Klageweg hinreichend Druck auf die Verwaltung auszuüben, sonst ändert sich nie etwas. Aber selbst bei bestem Willen und allen realistischen Anstrengungen würde es in den defizitiärsten Regionen mindestens 15 Jahre dauern, ein ausreichendes Angebot zu schaffen. Eine KiTa kann man zwar mit Glück in 6 Monaten hochziehen, aber wenn es kein Personal gibt, sind hier andere Maßnahmen erforderlich, die mehr Vorlauf brauchen: Ausbildung attraktiver gestalten, Nachwuchskräfte gewinnen, diese ausbilden, Vergütungsstrukturen verbessern. Und kinderlose Bürger davon überzeugen, dass sie für die nervigen Blagen anderer Leute zukünftig doppelt so viele Grundbesitzabgaben zahlen müssen.

15 Jahre ist absoluter Humbug. Kinderpflegerausbildung dauert, je nach persönlichen Eigenschaften, ein bis zwei Jahre. Erzieherausbildung aktuell drei bis vier Jahre. Errichtung eines Gebäudes für die Kinderbetreuung dauert, je nach Bauart, zwischen einem Monat und zwei Jahren.

Der längste Zeitraum ist vier Jahre.

Der gesetzliche Anspruch für Kinderbetreuung existiert seit, Trommelwirbel - Spannungsbogen - Trommelwirbel, seit dem 01.08.2013. Das sind zehn Jahre, in denen es Gemeinden verpennt haben eine ihrer kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Und dafür soll ich als Bürger Verständnis haben oder auf irgendjemanden Rücksicht nehmen bei der Vergabe der Plätze? Nö, nö. Ich bin nicht verantqortlich für völliges Organisationsversagen einer Kommune.

Ausbildung attraktiver gestalten, Vergütung anpassen, das klingt alles nett und hätte in den vergangenen zehn Jahren bereits erfolgen können. Erfolgte aber nicht. Also gehe ich davon aus, dass die Verantwortlichen hier sehr hoch pokern und einfach darauf hoffen, dass niemand seinen Rechtsanspruch einklagt.

Ich sehe es ehrlich gesagt wie MoinMoin. Wenn eine Kommune jemanden keinen Kita-Platz anbieten kann, dann soll sie den Eltern eben eine entsprechende Bezahlung geben bzw. den Verdienstausfall desjenigen tragen, der zuhause bleibt.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 09.06.2023 11:37
Da anscheinend selbst eine durch Versorgungsausgleich nach Scheidung nahezu halbierte Pension, die den geschiedenen Beamten in die Nähe des Grundsicherungsniveaus bringt, nicht gegen die Verfassung verstößt, sind weitergehende Überlegungen wohl entbehrlich.

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Ich bin verwirrt.
Wenn ich es richtig rechne (man möge mich korrigieren)
1000€ monatliche Rente (Brutto) ergibt beim aktuellem Rentenpunktwert 36,02 27,76 Rentenpunkte also bei 40 Jahre 0,694 Rentenpunkt.
Also sind dafür notwendig:
Jahr    Ent­gelte     Jahresbr.    Monatsbrutto
2023    43.142 €     29.943 €     2.495,26 €
2022    38.901 €     27.000 €     2.249,97 €
2021    40.463 €     28.084 €     2.340,31 €
2020    39.167 €     27.184 €     2.265,35 €
2019    39.301 €     27.277 €     2.273,10 €
2018    38.212 €     26.521 €     2.210,11 €
2017    37.077 €     25.734 €     2.144,47 €
2016    36.187 €     25.116 €     2.092,99 €
2015    35.363 €     24.544 €     2.045,33 €
2014    34.514 €     23.955 €     1.996,23 €

Das ist so EG1 max EG2 im öD

Das bedeutet das jede Dritte Frau in Deutschland ein Job in der EG1/EG2 Einkommensliga hatte.

Krass! Eine Herrschar von Küchenhilfen und anderen niedrig Lohnfrauen.

Irgendwas muss da doch an meiner Rechnung falsch sein?
Wie zu erwarten ist es halt der Pfusch der Presse und des reflektionsfreiem nachplappern, die aus Anzahl der Renten unter 1200€ nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) plump den Unsinn: 40 Jahre Vollzeit macht.


Gehörst Du zu denen mit "Lügenpresse" im Hinterkopf? Den Eindruck bekomme ich langsam, wenn mit Begriffswelten  "reflektionsfreiem nachplappern" diskreditiert wird.

Um Dir gedanklich beim Verknüpfen behilflich zu sein: Kann es sein, dass Dir der Begriff "Mindestlohn" nichts sagt?

01.01. bis 30.06.2022: 9,82 Euro / Stunde. 01.07. bis 30.09.2022: 10,45 Euro / Stunde. seit 01.10.2022: 12 Euro / Stunde.
Es ist im Forum ein Dauerthema von den mittleren Einkommensgruppen (E10-E15) , dass die unteren Einkommensgruppen im ÖD überpropotional gut bedient werden. 

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es übrigens seit 01.01.2015.


Ist es immer noch für Dich nicht gedanklich nachvollziehbar, dass der Renteneintritt  um 2023 rum ein nicht unerheblicher Teil an Rentner:innen in die Grundsicherung nach 40/45 Jahren Vollzeitarbeit erzeugt/erzeugen wird?


Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 09.06.2023 11:46
Es ist einfach unzutreffend, dass irgendwer zu irgendeinem Zeitpunkt in Deutschland nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung mit weniger als 1.000 Euro (oder dem zum jeweiligen Zeitpunkt kaufkraftäquivalenten Betrag) in Rente ging oder nach jetzigem Stand gehen wird.

Diese Behauptung

Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)

hast du anhand von Sekundärquellen aufgestellt und anhand der Primärquelle wurde sie dir widerlegt.

Da kannst du gerne weiter mit dem Füßchen aufstampfen, das ändert aber nichts. MoinMoin hat nichts von „Lügenpresse“ geschrieben sondern dich darauf hingewiesen, dass man nicht jede veröffentlichte Meldung ungeprüft nachplappern sollte. Damit hat er dir einen wertvollen Rat für zukünftige Äußerungen gegeben.

Übrigens hat „Die Presse“ nicht gelogen, sondern Verdi hat die Antwort der Bundesregierung um den Zusatz „Vollzeit“ ergänzt, eine Pressemitteilung mit dieser Unwahrheit herausgegeben und einige Blättchen haben das dann ungeprüft übernommen und publiziert. Die Lüge ist also Verdi vorzuwerfen, den Presseorganen lediglich Schlampigkeit bei der Recherche.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Faunus am 09.06.2023 12:06
Ganz allgemein:
Die Armutsgefährdung der 65-Jährigen und Älteren hat sich bei den vorangehenden Erhebungen von 11,0 Prozent im Jahr 2005 auf 16,3 Prozent im Jahr 2020 erhöht. 2021 lag die Quote bei 17,6 Prozent.

Quelle
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61785/ausgewaehlte-armutsgefaehrdungsquoten/
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: Opa am 09.06.2023 12:17
Ganz allgemein:
Die Armutsgefährdung der 65-Jährigen und Älteren hat sich bei den vorangehenden Erhebungen von 11,0 Prozent im Jahr 2005 auf 16,3 Prozent im Jahr 2020 erhöht. 2021 lag die Quote bei 17,6 Prozent.

Quelle
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61785/ausgewaehlte-armutsgefaehrdungsquoten/
…was nur unwesentlich über der Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung (16,9%) liegt.
11 von 22 Merkmalen in der Grafik weisen ein höheres Risiko aus, als das Alter Ü65. Bzw. 12 von 23, wenn man Ost/West mitzählt. Einschließlich aller Altersgruppen U25. Die Handlungsbedarfe liegen also ganz offensichtlich bei anderen Gruppen, als den Rentnern.
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: MoinMoin am 09.06.2023 13:33

Vielleicht tröstet das geschiedene Beamte:
Jeder dritten Frau mit einer Vollzeitarbeit in Deutschland droht auch nach 40 Arbeitsjahren eine Rente von weniger als 1.000 Euro pro Monat. (Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor.16.01.2023)
Zitat
Wie zu erwarten ist es halt der Pfusch der Presse und des reflektionsfreiem nachplappern, die aus Anzahl der Renten unter 1200€ nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) plump den Unsinn: 40 Jahre Vollzeit macht.


Gehörst Du zu denen mit "Lügenpresse" im Hinterkopf?

Nein, aber ich weiß halt, wie sehr durch weglassen oder (bewußt?) falschen Interpretationen eine Meldung verfälscht wird.

Zitat
Den Eindruck bekomme ich langsam, wenn mit Begriffswelten  "reflektionsfreiem nachplappern" diskreditiert wird.
Reflektionsfrei nachplappern ist mehr auf Verdi und Co bezogen, die solche Falschmeldungen verbreiten.
Dass du dich auf deren Seriosität verlässt kreide ich dir nicht an.
 
Zitat
Um Dir gedanklich beim Verknüpfen behilflich zu sein: Kann es sein, dass Dir der Begriff "Mindestlohn" nichts sagt?

01.01. bis 30.06.2022: 9,82 Euro / Stunde. 01.07. bis 30.09.2022: 10,45 Euro / Stunde. seit 01.10.2022: 12 Euro / Stunde.
Es ist im Forum ein Dauerthema von den mittleren Einkommensgruppen (E10-E15) , dass die unteren Einkommensgruppen im ÖD überpropotional gut bedient werden. 
Also behauptest du weiterhin, dass deine Meldung korrekt ist: Na dann müsste ich obigen Satz revidieren und dir doch das nachplappern ankreiden.

Nur mal zum Nachlesen: Ich habe nur dargelegt, dass also dieses Drittel an Frauen, die nur 1000€ bekommen 40 Jahre unterhalb von EG1 gearbeitet haben müssen, damit sie sowenig Rente bekommen.

Zitat
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es übrigens seit 01.01.2015.


Ist es immer noch für Dich nicht gedanklich nachvollziehbar, dass der Renteneintritt  um 2023 rum ein nicht unerheblicher Teil an Rentner:innen in die Grundsicherung nach 40/45 Jahren Vollzeitarbeit erzeugt/erzeugen wird?
Nein, es ist weder gedanklich nachvollziehbar, noch irgendwo nachlesbar, das ein nicht unerheblicher Teil der Renter/innen, die 40 Jahre Vollzeit gearbeitet haben nur dieses Niveau erreichen.

Das es viele gibt, nach 40 Jahren Versicherungszeiten (beitrags- und Beitragsfreie Zeiten) dieses Niveau haben ist entsprechend beantwortet.
Die Anfrage der Linken bezog sich nicht auf Vollzeit! - wie du vielleicht hättest inzwischen nachlesen können.

Aber da du ja weiterhin behauptest (ohne Quelle), das ein Drittel der Bevölkerung in Vollzeit nur auf einem Lohnniveau arbeiten, welche EG1 Niveau ist, dann .....
Titel: Antw:Rente ab 2023
Beitrag von: BAT am 09.06.2023 18:06
Bitte nicht den offizielle Armutsdefinition verwenden, die ist schlicht Unfug, da nur die Einnahmeseite betrachtet wird.