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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: danklord am 13.05.2021 15:07
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Sehr geehrte Damen und Herren,
als W2 Beamter und im Rahmen der Berufungsverhandlungen hatte ich 5% als Gehaltserhöhung verhandelt. Laut dem Rechner auf dieser Webseite gilt die Erhöhung nicht nur auf dem Grundgehalt, sondern auch auf der Familienzulage, also man bekommt 105% der Familienzulage + 105% des Grundgehalts.
Vom NLBV bekomme ich aber keine erhöhte Familienzulage, sondern nur 100% davon + 105% des Grundgehalts.
Ist das ein Fehler im Rechner hier oder seitens des NLBVs?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
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Falls es sich um prozentuale Leistungsbezüge handelt, werden diese vom Grundbetrag berechnet. Das mag aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein.
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Hallo, Grundgehalt und Familienzuschlag sind eigentlich grds. nicht verhandelbar. Entweder erhalten Sie ein W2 adäquates Gehalt oder Sie erhalten einen Leistungsbezug der diese 5% Steigerung abbilden soll.
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