Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fragmon am 29.11.2019 12:35
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Ohne viele Kommentare..... Toll....
Da werden bald wieder die Diskussionen über den dqr losgehen
https://mobile.twitter.com/BMBF_Bund/status/1200364069032726533/photo/1
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DQR? Never heard of her...
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Das Thema ist spannend.
Weiß jemand, ob damit auch als Verwaltungsfachwirt (Abschluss beim BVA) eine Verbeamtung im gehobenen Dienst möglich ist?
LG
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Da ist nichts spannend, weil es keine Auswirkungen hat.
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Und wie kommst du zu diesem Entschluss?
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Es ist kein Entschluß, es ist eine Bewertung. Der DQR hat keine Relevanz für irgendwas, er erhebt auch nicht den Anspruch, eine solche zu haben. Auch der Umstand, ob man etwas "Bachelor Professional", "Meister" oder "Döner" nennt, ist völlig unbeachtlich - das ist bestenfalls immer mal für einen Lacher gut.
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Weil der Verwaltungsfachwirt keine Laufbahnbefähigung verleiht (siehe Voraussetzungen in den jeweiligen Beamtengesetzen) und der DQR schlicht und einfach für den Arsch ist. ;)
EDIT: Oh, Spid war schneller...
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Der dqr ist ein Rahmen. Er ist unter Umständen für eine Einordnung hilfreich. Er bricht jedoch nicht Landesrecht was vorschreibt das ab einer gewissen Ebene ein Studium vorausgesetzt wird.
Es wäre einschlägig wenn der Gesetzgeber aufnehmen würde, dass man die Bildungsvoraussetzung bspw für den gehobenen Dienst erfüllt, wenn man eine Bildung mit mindestens dqr 6 absolviert hat.
Ich gehe aber davon aus, dass es eher von unten nach oben regnet, als das die Regelung im Beamtenrecht aufgenommen wird.
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Doppelt
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Ich weiß nicht warum aber ich finde das alles ein wenig peinlich.... Bachlor Professional :o ;D ;D
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Ich finde heutzutage auch einiges peinlich was sich Studium nennt.
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Ich weiß nicht warum aber ich finde das alles ein wenig peinlich.... Bachlor Professional :o ;D ;D
Ist es auch. Zumal der Deutsche Handwerksmeister im Ausland ein hohes Ansehen hat. Der Bachelor Professional vermutlich eher nicht.
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Ob man damit der dualen Berufsausbildung und einer darauf aufsetzenden beruflichen Weiterbildung einen Gefallen getan hat, mag ich eher bezweifeln. Der Unübersichtlichkeit wird damit eher Vorschub geleistet, als dass sie klar gestellt wird.
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Lustig, dass sich nun die Bezeichnung ändert.. Von der Wertung her bleibt es ja gleich- sprich Weiterbildungen z.B. bei der IHK (Fachwirte) werden sowieso nicht mit einer Hochschulbildung im TVöD gleichgesetzt
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Ich hätte nicht gedacht, dass eine CDU Politikerin der Gleichmacherei die Krone aufsetzen würde und Studienabschlüsse weiter entwerten würde.
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Du meinst, den Meister entwerten? DAs ist kein Studienabschluss sondern ein gerade im Ausland hoch angesehener Handwerksabschluss.
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Ich hätte nicht gedacht, dass eine CDU Politikerin der Gleichmacherei die Krone aufsetzen würde und Studienabschlüsse weiter entwerten würde.
Ein neues Etikett an Abschluss A entwertet nicht Abschluss B.
Es wertet Abschluss A auch nicht auf, oder sorgt für besseres Verständnis bzgl. dieses Abschlusses.
Es ist ganz einfach nur alberner, völlig unnötiger Tinnef.
Wie vieles in der derzeitigen Politik ...