Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: CBausA am 13.03.2019 10:22
-
Hallo liebe Experten,
ich wende mich mit einem speziellen Fall (so sagt es zumindest meine Personalabteilung 8)) an euch.
Ich bin offiziell in die E11/2 eingruppiert. Im April 2018 wurde mir eine Führungsposition nach E12 für zwei Jahre zur Erprobung übertragen. Ich bekomme also eine Zulage zwischen E11/2 und E12/2 von 130,43€.
Meine Stufe 2 in der E11 endet nun im März 2019, sodass ich nun "auf dem Papier" eine E11/3 bekomme und sich die Differenz zur E12 neu berechnet. Diese beträgt nun das Tabellentgelt der E11/3 plus Garantiebetrag.
Soweit so gut.
Meine Frage an euch: ist diese Berechnung korrekt?
In der "Höhergruppierungsmatrix TV-L" ist Höhergruppierung linear von E11/3 zu E12/3 abgebildet. Müsste die Berechnung der Differenz also direkt von E11/3 zu E12/3 erfolgen?
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar,
Christian
-
Nein, ist sie nicht.
Ja, müßte sie, siehe die entsprechende Kommentierung bei Haufe zur gleichlautenden TVÖD-Regelung.
-
Es betrifft den Paragraph 17,oder?
Könntest du bitte die entsprechende Kommentierungspassage verlinken?
Das wäre sehr nett,
vielen dank.
-
Ja, der Verweis auf §17 Abs. 4 in der anspruchsnorm ist der Schlüssel.
Nein, Fundstelle ist aber TVöD Office Professional, Schwerdle, HI713142 Abschnitt 5.1 i.V.m. 4.1 (Berechnung Zulage; Stufenaufstieg). Die Regelungen sind - soweit für den Sachverhalt relevant - in TVÖD und TV-L identisch.
-
Was bezweckt man mit Führung auf Probe eigentlich, also welches Ergebnis soll die Folge sein und in welchem wohl sehr seltenen Umstand kommt diese in Betracht?
-
Man überträgt eine Führungsposition auf Probe, um zu schauen, ob derjenige das kann - das Instrument wird nicht allzu selten angewandt.
-
Soweit hatte ich mir das aus dem Wortlaut auch gedacht. Dass es aber tatsächlich so einfach sein sollte, lag mir fern ;D
Mich interessierte vielmehr, ob diese Maßnahme eher tauglich sein könnte einen sonstigen Beschäftigten heranzuzüchten.
-
@Spid... Aus deiner Sicht, wenn jemand ein Führungsamt inne hat, sagen wir mal nach E12 und wird beim gleichen AG für eine mit E14 dotierte Führungsposition ausgewählt, dürfte dort erneut eine Erprobung stattfinden?
-
Ja. Die Eignung wird ja für die jeweilige Führungsposition erprobt.
-
Danke Spid!