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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Dominic231 am 02.01.2024 11:25

Titel: [NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 02.01.2024 11:25
Hallo zusammen,
hat jemand was mitbekommen, dass die Besoldungsstruktur bei den Schulleitungen, Beförderungsstellen, Fachleitungen etc. mal endlich in Angriff genommen wird?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 08.02.2024 17:36
Ich wäre um Hinweise dazu sehr dankbar.   8)
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: nevarro am 08.02.2024 18:28
Worum genau geht es Dir?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 08.02.2024 19:34
Mir geht darum, dass die Landesregierung ende 2022 geplant hatte, die Besoldungsstruktur für Schulleitungen, Beförderungsstellen und Fachleitungen im Sek1-Bereich und Primarbereich gerechter zu gestalten.
Außerdem war das im Koalitionsvertrag als Vorhaben aufgeführt.
„Die Landesregierung wird in der Folge prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funktions-
und Leitungsämter im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen aufgrund der
Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrerinnen und Lehrer notwendig sind.“

Man hört gar nichts mehr davon.
Hat jemand irgendwelche Informationen?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 08.02.2024 20:57
Um welches Bundesland handelt es sich?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 08.02.2024 22:17
NW
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Reisinger850 am 09.02.2024 07:01
Vor dem 1.8.26, wenn per Gesetz A13 für alle vollzogen ist, wird kaum was passieren, da rechtlich noch nicht notwendig. Bei uns spekuliert man auf A13Z. Ob Fachleitungen A15 werden, bleibt spannend.

Eigentlich müsste es wie in einigen anderen Bundesländern auch, den Laufbahnwechsel geben, um die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.
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Beitrag von: BeamteNI am 09.02.2024 08:14
Vielleicht lohnt sich ein Blick nach Niedersachsen. Dort sind alle Ämter im Haushaltsplan neu eingruppiert aufgelistet. Ob es genauso kommt ist natürlich fraglich.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Chrisdus am 09.02.2024 09:28
Vor dem 1.8.26, wenn per Gesetz A13 für alle vollzogen ist, wird kaum was passieren, da rechtlich noch nicht notwendig. Bei uns spekuliert man auf A13Z. Ob Fachleitungen A15 werden, bleibt spannend.

Eigentlich müsste es wie in einigen anderen Bundesländern auch, den Laufbahnwechsel geben, um die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.

Ich habe über windige Kanäle erfahren, dass - wenn die A13 vollzogen ist - die übrigen Ämter (Beförderungen, Leitungsämter) aufgrund von guter Lobbyarbeit nicht gehoben werden, sondern Zulagen die Differenzen regeln sollen. Es soll weiterhin ein Unterschied bestehen bleiben.
Warten wir es mal ab...
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Beitrag von: Studienrat am 09.02.2024 20:44
Die „Z“ macht bei mir Oberstufenlehrer 60€ netto/mtl. mehr als bei Sek.I oder Unterstufenlehrer aus.
Das ist natürlich ein großzügiger Anreiz das Lehramt für Sek.II mit höheren Fachanforderungen zu studieren und den Mehraufwand eines Oberstufenunterrichtes miteinzukaufen. Kosten vs. Nutzen wurden ganz sicher von unendlich weisen Parlamentariern mit- und gegeneinander abgewogen.

Ps.: Ich wäre mit einem SEK.I- oder Grundschulstudium sogar 2 Semester früher fertig geworden (12*3500€) ;))

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 09.02.2024 21:33
Die „Z“ macht bei mir Oberstufenlehrer 60€ netto/mtl. mehr als bei Sek.I oder Unterstufenlehrer aus.
Das ist natürlich ein großzügiger Anreiz das Lehramt für Sek.II mit höheren Fachanforderungen zu studieren und den Mehraufwand eines Oberstufenunterrichtes miteinzukaufen. Kosten vs. Nutzen wurden ganz sicher von unendlich weisen Parlamentariern mit- und gegeneinander abgewogen.

Ps.: Ich wäre mit einem SEK.I- oder Grundschulstudium sogar 2 Semester früher fertig geworden (12*3500€) ;))

Dann geh mal an eine Hauptschule zum Unterrichten. Ich glaube du möchtest dann freiwillig wieder ins Gymnasium auch ohne deine 60 Euro.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Reisinger850 am 09.02.2024 23:40
Dazu ist das Studium in NRW gleich lang und zu grossen Teilen identisch. Ausserdem geht es auch um die Möglichkeiten bei Beförderungsstellen - was an der Sek 1 Schule mal eben so nebenbei gemacht wird ist am Gymnasium A14. Dass Oberstufe anspruchsvoller ist, halte ich für ein Gerücht. Hab mal 8 Förderschüler und 6 DAZ Kinder in einer Realschulklasse + 100% Migrationshintergrund. Leute wie Studienrat würden nach einer Stunde aus dem Unterricht laufen.
Einzig die Klausuren sind es hinsichtlich der Korrekturen, was jedoch durch das Deputat abgegolten sein sollte (28 vs 25,5 Std).
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Beitrag von: Studienrat am 10.02.2024 08:47
An meinem Gymnasium liegt der Migrationsanteil bei 0 %.
In MV unterrichten alle, unabhängig von der Schulform, 27,5 Stunden.
Der Korrekturaufwand beträgt mehrere 100 Stunden im Jahr.

Leute, ich kenne eure Belastung.
Ihr müsstet einen Gefahrenzuschlag, Schmerzensgeld, o.ä. auf euer Gehalt obendrauf erhalten.
Dies müsste wie bei uns politischer Konsens sein.

Mich wundert seit Jahren die Tatsache, dass in meine und nicht in eure Schulform reingebuddert wird.
Ihr braucht Polizisten, Psychologen und Sozialpädagogen.
Das ist den meisten Ländern zu teuer.
Stattdessen werden die „Eliten“ gefördert.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Reisinger850 am 10.02.2024 08:53
Dann poste doch nicht in NRW, wo die Rahmenbedingungen scheinbar komplett anders sind. Allein das in NRW das Deputat deutlich sich unterscheidet verändert doch alles in dieser Gerechtigkeitsdebatte.
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Beitrag von: nevarro am 10.02.2024 08:56
Zitat
An meinem Gymnasium liegt der Migrationsanteil bei 0 %.

Kann man für NRW absolut nicht so übernehmen (bei Euch wohl mit ein Grund dafür, dass die Braunen Blauen so gut in Wahlumfragen dastehen). Genau so wenig wie das Monopol auf (notwendige) individuelle Förderung, DaZ-SuS, etc. an bestimmten Schulformen. Kann man sich natürlich alles schön rechnen, wie es einem gerade passt, um die eigene (Geld-)Agenda durchzudrücken oder das persönliche Gejammer zu unterstreichen.

Ich wäre ja dafür, A17 zu schaffen und dann automatisch hochzustufen – über alle Schulformen hinweg. Da hat jeder mehr Geld in der Tasche als vorher.
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Beitrag von: Studienrat am 10.02.2024 09:00
Wer weiß, wenn das so weitergeht, wie in NRW bald gewählt wird.
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Beitrag von: BeamteNI am 10.02.2024 09:37
An meinem Gymnasium liegt der Migrationsanteil bei 0 %.
In MV unterrichten alle, unabhängig von der Schulform, 27,5 Stunden.
Der Korrekturaufwand beträgt mehrere 100 Stunden im Jahr.

Leute, ich kenne eure Belastung.
Ihr müsstet einen Gefahrenzuschlag, Schmerzensgeld, o.ä. auf euer Gehalt obendrauf erhalten.
Dies müsste wie bei uns politischer Konsens sein.

Mich wundert seit Jahren die Tatsache, dass in meine und nicht in eure Schulform reingebuddert wird.
Ihr braucht Polizisten, Psychologen und Sozialpädagogen.
Das ist den meisten Ländern zu teuer.
Stattdessen werden die „Eliten“ gefördert.

Das finde ich wiederum nicht fair, dass du die gleiche Stundenzahl hast. In Niedersachsen ist der Unterschied zu hoch und durch den Inklusionsbedarf, ist die Belastung an Sek1 Schulen gestiegen. Trotzdem halte ich 1-2 Stunde weniger am Gymnasium für fair und das entspricht auch den Studien.
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Beitrag von: LehrerInNRW am 10.02.2024 18:15
Das alle ab 40 ein wesentlich weniger umfangreiches Studium für die SEK. 1 benötigt haben, muss man natürlich nicht wissen, hilft aber zu verstehen, woher die Unterschiede kommen.

Das die Beförderung A 13 für alle ein Pyrrhus-Sieg war, predige ich hier seit Monaten, es will nur keiner hören.
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Beitrag von: Studienrat am 11.02.2024 08:34
Interessante These mit dem Phyrrhus-Sieg.
Kannst du es zum Verständnis näher erläutern?
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Beitrag von: BeamteNI am 11.02.2024 14:02
Das alle ab 40 ein wesentlich weniger umfangreiches Studium für die SEK. 1 benötigt haben, muss man natürlich nicht wissen, hilft aber zu verstehen, woher die Unterschiede kommen.

Das die Beförderung A 13 für alle ein Pyrrhus-Sieg war, predige ich hier seit Monaten, es will nur keiner hören.

Es stimmt, dass es ältere Kollegen gibt, die ein weniger umfangreiches Studium hatten als es heute in den meisten Bundesländern ist. Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Auch verstehen ich den Ausdruck Pyrrhus-Sieg in diesem Zusammenhang nicht.

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: nevarro am 11.02.2024 16:51
Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 11.02.2024 20:20
Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 12.02.2024 11:45
Vielen Dank für die rege Beteiligung. :)
Ich möchte ungern Schulformen gegeneinander ausspielen lassen. Denn das bringt einfach nichts. Es ist eine Ungleichbehandlung und es muss früher oder später korrigiert werden. Ich verstehe auch nicht warum der Philologenverband immer dagegen ist, dass man die tradiert gewachsenen Strukturen gerechter gestalten sollte.
Es passiert ihnen doch nichts und auch die Mitarbeitenden des Gymnasiums verlieren keine Besoldung. Problem ist nur, ohne die Hilfe anderer Schulformen dauert es nur länger. Zum Beispiel hat die Schulform der Hauptschule keine Lobby und gute Schulleitungen gehen fast immer in ihrer Laufbahn an die Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule. 
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 12.02.2024 12:33
Hat noch jemand Insiderwissen von der Landesregierung?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 12.02.2024 12:34
Vielen Dank für die rege Beteiligung. :)
Ich möchte ungern Schulformen gegeneinander ausspielen lassen. Denn das bringt einfach nichts. Es ist eine Ungleichbehandlung und es muss früher oder später korrigiert werden. Ich verstehe auch nicht warum der Philologenverband immer dagegen ist, dass man die tradiert gewachsenen Strukturen gerechter gestalten sollte.
Es passiert ihnen doch nichts und auch die Mitarbeitenden des Gymnasiums verlieren keine Besoldung. Problem ist nur, ohne die Hilfe anderer Schulformen dauert es nur länger. Zum Beispiel hat die Schulform der Hauptschule keine Lobby und gute Schulleitungen gehen fast immer in ihrer Laufbahn an die Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule.

In Niedersachsen sind nach der neuen Besoldungsordnung alle Sek1 Schulleiter und auch Leiter von Grundschulen in der gleichen Besoldungsgruppe. Es ist nur noch abhängig von der Größe der Schule. Das führt dazu, dass unser Konrektor (Hauptschule) von A12 auf A14 kommt.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 20.02.2024 19:00
Die Landesregierung spricht am 27.02.2024 über einen Antrag der SPD zur Besoldungsstruktur.
Meint ihr, dass die Landesregierung dabei einen Fahrplan erkennen lässt?

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/600/E18-666.html
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 08:00
Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 21.02.2024 08:01
Trotzdem wird man im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt und die ist gleichwertig. Ich halte es für wenig sinnvoll, wie in manchen Bundesländer, dass Kollegium finanziell zu spalten.

Das ist nicht richtig. Die einzige rechtliche Grundlage für einen „A13 für alle“-Anspruch leitet sich aus der nunmehr gleichen Studiendauer ab. Lehrkräfte mit Staatsexamen hätten demnach keinen Anspruch gehabt und es wären Ungleichheiten an den Schulen entstanden. Also hat man sich, soweit ich weiß überall, für „A13 für alle alle“ entschieden und die GEW hat dann in NRW im Rahmen einer Kampagne das Thema „gleiche Besoldung für gleiche Arbeit“ gestartet. Als die GEW dann noch ein Gutachten zur Arbeitszeiterfassung in Auftrag gab und statt zu differenzieren, dann wieder verallgemeinert nur „Lehrkräfte arbeiten zu viel“ titelte, habe ich meine Mitgliedschaft gekündigt. Alle Studien der letzten Jahrzehnte zeigten immer eine Diskrepanz zwischen den Schulformen auf, die man mit solchen Kampagnen automatisch negiert. Die GEW ist eben keine Gewerkschaft für alle Lehrkräfte.

Aber das hatte ich schon öfter mal angeführt. Ist aber wie so oft im Leben: niemand ist an Fakten interessiert, wenn er/sie doch Dinge anders empfindet. Ich könnte jetzt lange ausholen, weshalb Deutschland dann wohl auch der perfekte Nährboden für Homöopathie und AfD war und ist, aber das würde zu weit führen.

Kurz: A13 für alle wegen gleicher Studiendauer gehe ich mit, auch wenn diese alte Regelung überholt ist. A13 für alle wegen gleicher Arbeit ist leider Quatsch.

Es geht um gleichwertige Arbeit und nicht gleiche Arbeit. Natürlich wird im öffentlichen Dienst nach Tätigkeit bezahlt. Ein Volljurist der als Rechtspfleger eingestellt wird erhält genauso A9 wie der Rechtspfleger A9 erhält. Auch kann jeder im gehobenen Dienst in den hD aufsteigen, auch ohne Master. A13 ist übrigens auch ein Amt im gehobenen Dienst und zumindest in Niedersachsen verbleiben die Sek 1 Lehrer im gehobenen Dienst, obwohl Beamtenrechtlich mit einem Master und Vorbereitungsdienst der hD die richtige Eingruppierung wäre. Von daher sind Sek 2 Lehrer immer noch bevorteilt, trotz gleicher Studiendauer.

Es stimmt, dass Studien belegen, dass am Gymnasium mehr gearbeitet wird. Trotzdem sollte man beachten, dass Stunden in Sek1 Schulen deutlich anstrengender sein können als das Korrigieren von Klausuren. Und auch da gibt es je nach Fächerkombination große Unterschiede.

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Nochmal: Es ist nicht die gleiche Arbeit sondern gleichwertige Arbeit. Das bedeutet, dass die Arbeit nicht unterschiedlich einzugruppieren ist. Und das ist sie  bei Lehrern aller Schulformen nicht. Eine Topfwirtschaft gibt es beim Lehramt nicht. Bei Richtern ist es umstritten, da alle Richter gleichwertig Recht sprechen, ob die Besoldungsunterschiede gerechtfertigt sind, spielt in dem Fall aber keine Rolle.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Reisinger850 am 21.02.2024 08:34
[]

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 14:36
[]

Unterricht an verschiedenen Schulformen ist aber nicht gleichwertige Arbeit nur weil beides Unterricht ist. Feuerwehrbeamte, Polizisten, Rechtspfleger etc. erhalten zudem A9-A13, also eine weite Spanne wobei A9-11 häufig die gleiche Arbeitdarstellt (Topfwirtschaft). Ein Richter am Verwaltungsgericht verdient auch weniger als ein Richter am OVG.

Ich denke auch, dass Arbeit an Brennpunktschulen (sek 1 und Grundschule) eher höher als Gymnasium besoldet werden könnte mit deiner Argumentation, aber leider muss man sich weiterhin mit der Verweigerung der Strukturzulage begnügen.

In der Dienstpostenbewertung (zB nach KGST Bewertungsmodell) spielt dies nur eine untergeordnete Rolle. Die Fachlichkeit ist hier entscheidender, und die ist natürlich beim Unterricht angehendenr Abiturienten am größten.
Wenn man bei der Bewertung pädagogische Aspekte stärker gewichten würde dann wäre die viel größere Schieflage die Tätigkeitsbewertung von Erziehern. Die gehen mit EG S8 (grob A5-6) nach Hause.

Wen es interessiert, auf Seite 9 sind beispielhaft mal Bewertungsvordrucke: https://www.btbkomba.de/fileadmin/user_upload/laender/b-w/pdf/ab_072015/btb_rechtliche_voraussetzungen.pdf

Und insbesondere der Punkt „Schwierigkeit der Informationsverarbeitung“ ist sicherlich nicht gleichwertig.

Mal als Beispiel:

1. Informationsverarbeitung
Grundschule: 58; Gym: 153
2. dienstliche Beziehungen
Grundschule: 22; Gym: 37
3. Selbstständigkeit
Grundschule: 55; Gym: 55
4. Verantwortung
Grundschule: 58; Gym: 58
5. Ausbildung:
Grundschule: 220; Gym: 220
6. Erfahrung
Grundschule: 25; Gym: 49

Ergebnis:
Grundschule: 438 = A11
Gymnasium: 572 = A13
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 21.02.2024 15:04
Es bringt nichts die einzelnen Schulformen zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen.
Ich könnte auch zahlreiche Argumente finden, warum man an einer Hauptschule viel
höher besoldet werden müsste, als auf einem Gymnasium. Aber das hilft niemandem.
Es ist schon länger der gleiche Abschuss und es wird früher oder später angeglichen.

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 15:46
Es bringt nichts die einzelnen Schulformen zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen.
Ich könnte auch zahlreiche Argumente finden, warum man an einer Hauptschule viel
höher besoldet werden müsste, als auf einem Gymnasium. Aber das hilft niemandem.
Es ist schon länger der gleiche Abschuss und es wird früher oder später angeglichen.

Gibt es denn so etwas in der Art, was als Muster dienen kann, in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? So ist eine Tätigkeit (bei gleicher Bezahlung / Eingruppierung) mit schwierigem Klientel (z.B. Obdachlosenleistungsstelle) bestimmt fordernder oder unangenehmer als in der Buchhaltung.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 21.02.2024 15:53
Es bringt nichts die einzelnen Schulformen zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen.
Ich könnte auch zahlreiche Argumente finden, warum man an einer Hauptschule viel
höher besoldet werden müsste, als auf einem Gymnasium. Aber das hilft niemandem.
Es ist schon länger der gleiche Abschuss und es wird früher oder später angeglichen.

Gibt es denn so etwas in der Art, was als Muster dienen kann, in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? So ist eine Tätigkeit (bei gleicher Bezahlung / Eingruppierung) mit schwierigem Klientel (z.B. Obdachlosenleistungsstelle) bestimmt fordernder oder unangenehmer als in der Buchhaltung.

Gibt es im sozialen Bereich. Da werden Sozialarbeiter mit schwierigen Klientel in S12 statt in S11b eingeordnet.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 21.02.2024 16:16
Gibt es vielleicht eine Person die irgendwelche Informationen von Landesregierung hat?
Die Landesregierung hat es im Koalitionsvertrag verankert, dass die Besoldung bei den Schulleitungen usw. im Primar- und SEK1-Bereich erhöht wird. Ich wundere mich nur, warum die sich bei dem Thema jetzt so zurückhalten.
Die Kosten sind ja nicht so unglaublich hoch. Ist es, weil es so wenig Personen betrifft und die Lobby dafür zu klein ist. Oder sind die Grünen oder die CDU jetzt doch nicht damit einverstanden ist. Ich kann es mir das nicht erklären.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 16:21
Es bringt nichts die einzelnen Schulformen zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen.
Ich könnte auch zahlreiche Argumente finden, warum man an einer Hauptschule viel
höher besoldet werden müsste, als auf einem Gymnasium. Aber das hilft niemandem.
Es ist schon länger der gleiche Abschuss und es wird früher oder später angeglichen.

Gibt es denn so etwas in der Art, was als Muster dienen kann, in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? So ist eine Tätigkeit (bei gleicher Bezahlung / Eingruppierung) mit schwierigem Klientel (z.B. Obdachlosenleistungsstelle) bestimmt fordernder oder unangenehmer als in der Buchhaltung.

Gibt es im sozialen Bereich. Da werden Sozialarbeiter mit schwierigen Klientel in S12 statt in S11b eingeordnet.

Wobei hier auch wichtig ist dass S12 nix mit EG12 oder A12 zu tun hat.

S12 ist zwischen EG9b und EG10 anzusiedeln, also quasi A9-A10
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: AVP am 21.02.2024 16:22
Gibt es vielleicht eine Person die irgendwelche Informationen von Landesregierung hat?
Die Landesregierung hat es im Koalitionsvertrag verankert, dass die Besoldung bei den Schulleitungen usw. im Primar- und SEK1-Bereich erhöht wird. Ich wundere mich nur, warum die sich bei dem Thema jetzt so zurückhalten.
Die Kosten sind ja nicht so unglaublich hoch. Ist es, weil es so wenig Personen betrifft und die Lobby dafür zu klein ist. Oder sind die Grünen oder die CDU jetzt doch nicht damit einverstanden ist. Ich kann es mir das nicht erklären.

Wie kommst du darauf die Kosten seien nicht hoch? Lehrer sind der größte Personalkörper der Länder. Man wird hier von 10-tausenden Stellenhebungen ausgehen können.

Selbst nur die Hebung der Schulleitung wird Millionen kosten
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 21.02.2024 17:05
Es bringt nichts die einzelnen Schulformen zu vergleichen und gegeneinander auszuspielen.
Ich könnte auch zahlreiche Argumente finden, warum man an einer Hauptschule viel
höher besoldet werden müsste, als auf einem Gymnasium. Aber das hilft niemandem.
Es ist schon länger der gleiche Abschuss und es wird früher oder später angeglichen.

Gibt es denn so etwas in der Art, was als Muster dienen kann, in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes? So ist eine Tätigkeit (bei gleicher Bezahlung / Eingruppierung) mit schwierigem Klientel (z.B. Obdachlosenleistungsstelle) bestimmt fordernder oder unangenehmer als in der Buchhaltung.

Gibt es im sozialen Bereich. Da werden Sozialarbeiter mit schwierigen Klientel in S12 statt in S11b eingeordnet.

Wobei hier auch wichtig ist dass S12 nix mit EG12 oder A12 zu tun hat.

S12 ist zwischen EG9b und EG10 anzusiedeln, also quasi A9-A10

Warum ist das wichtig? Es ging doch nicht darum ein Beispiel zu finden was Vergleichbar mit A12 oder A13 ist.

Zum Thema: Ich würde wirklich mal empfehlen in Niedersachsen zu schauen, ich kann mir nicht vorstellen, dass groß von Niedersachsen abgewichen wird.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 17:20

Warum ist das wichtig? Es ging doch nicht darum ein Beispiel zu finden was Vergleichbar mit A12 oder A13 ist.

Zum Thema: Ich würde wirklich mal empfehlen in Niedersachsen zu schauen, ich kann mir nicht vorstellen, dass groß von Niedersachsen abgewichen wird.

Und A12 ist auch nicht mit E12 vergleichbar.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 21.02.2024 17:39
Gibt es vielleicht eine Person die irgendwelche Informationen von Landesregierung hat?
Die Landesregierung hat es im Koalitionsvertrag verankert, dass die Besoldung bei den Schulleitungen usw. im Primar- und SEK1-Bereich erhöht wird. Ich wundere mich nur, warum die sich bei dem Thema jetzt so zurückhalten.
Die Kosten sind ja nicht so unglaublich hoch. Ist es, weil es so wenig Personen betrifft und die Lobby dafür zu klein ist. Oder sind die Grünen oder die CDU jetzt doch nicht damit einverstanden ist. Ich kann es mir das nicht erklären.

Wie kommst du darauf die Kosten seien nicht hoch? Lehrer sind der größte Personalkörper der Länder. Man wird hier von 10-tausenden Stellenhebungen ausgehen können.

Selbst nur die Hebung der Schulleitung wird Millionen kosten


Im Vergleich zur Anhebung von A12 zu A13 bei der Gesamtlehrerschaft sind die Kosten viel geringer.
Es geht um die Schulleitungen, Beförderungstellen und Fachleitungen im Sek1- und Primarbereich. Natürlich kostet es Millionen. Aber da führt kein Weg dran vorbei. Umsonst wird es schwierig.

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Beitrag von: SuperIngo am 22.02.2024 19:00
Da muss es auf jeden Fall bald mal eine Entscheidung geben.
Auf Beförderung nach A13 beworben
Revision bestanden
Zuschlag/ Beförderung erhalten
Verbunden mit ordentlich Verantwortung und Mehrarbeit. Bei voller Stelle ohne Entlastungsstunden. ( früher gab es keine Beförderung, jedoch Entlastungsstunden für die Tätigkeit).
Wenn bald ALLE A13 ( hier Gesamtschule) erhalten, was ich sehr unterstütze, dann passt aber die Mehrarbeit ohne finanziellen Ausgleich und ohne Entlastungsstunden usw nicht mehr ins Programm....!!!
Meine Meinung: Da das 1. Beförderungsamt in der Sek1 früher A13 war, dieses nun aber entfällt,  muss das 1. Beförderungsamt nun ( wie in der Sek.2) A14 sein. Fertig. Besoldungsgesetz ändern und fertig....!
AL 14Z oder 15
Stellvertretender SL A15Z
Schulleiter A16.
( ausgehend von einer Gesamtschule NRW).

Ansonsten ist die Beförderungsurkunde ja was für den Eimer. Ich glaube nicht, dass die( Beförderung +Urkunde) einfach wegfallen wird....

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Beitrag von: 2strong am 22.02.2024 20:43
Das sehe ich wie AVP: Man kann das sicherlich inhaltlich gut begründen. Wegen der Vielzahl der betroffenen Planstellen wird es nicht passieren. Durch die Anhebung auf A 13 ist ein großer und teurer Schritt unternommen worden. Eine weitere teure Strukturreform ist niemand bereit zu bezahlen. Und an der Bezahlung krankt das Bildungssystem ja auch objektiv zuletzt.
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Beitrag von: SuperIngo am 22.02.2024 21:35
Und eine Beförderung nach erfolgter Revision mit Bestenauslese ist dann für die Tonne? Und alle Beförderten, die oftmals dementsprechend Aufgaben erfüllen, machen das dann nicht mehr?
Denn: Entlastungsstunden gibt es bei dem Lehrermangel nämlich sicherlich auch nicht.
Jemand, der befördert wurde, hat eine dementsprechende Urkunde des Landes NRW erhalten. Deshalb wird man, wohl oder übel, den von A12 auf A13 Beförderten , eine geeignete Option anbieten. Einfach zu sagen: "Danke für die Bewerbung, danke für die Revision, danke für die Übernahme der Verantwortung....und nun wars das...!", ist m.M.n. nicht so einfach rechtlich möglich. Meine Beförderung würde sich ja quasi in Luft auflösen....
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Beitrag von: LehrerInNRW am 22.02.2024 22:41
Super Ingos Beiträge sind das, was ich mit Pyrrhus-Sieg meinte. In diversen Kollegien wird demnächst der Punk abgehen, wenn es um die Verteilung der Aufgaben geht. Alles was bislang mit Beförderung bedacht ist, wird mit einer Zulage abgegolten werden. Da wird nichts mit A 14 in der SEK. 1 kommen. Und es werden auch nicht mehr Entlastungsstunden kommen. Es fehlt schlicht am Geld!
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Beitrag von: AVP am 23.02.2024 08:07

Warum ist das wichtig? Es ging doch nicht darum ein Beispiel zu finden was Vergleichbar mit A12 oder A13 ist.

Zum Thema: Ich würde wirklich mal empfehlen in Niedersachsen zu schauen, ich kann mir nicht vorstellen, dass groß von Niedersachsen abgewichen wird.

Und A12 ist auch nicht mit E12 vergleichbar.

Zum 1.
Es zeigt, dass diese Art der Tätigkeit/Schwierigkeit nicht zu einer A13 führt.

Zum 2.
Doch, A12 und EG12 sind schon vergleichbar. Nicht gleich, aber vergleichbar. EG12 richtet sich natürlich nach den Tätigkeitsmerkmalen der EntgO und A12 darf der Dienstherr nach freieren/eigenen Kriterien bewerten.
Ausgeschriebene Beschäftigungen sind aber häufig A12/EG12 bewertet.

In der Endstufe A12 kommt man auf 48k netto abzüglich ~4.000€ PKV = 44k netto, das ganze dauert je nach Einstiegsamt 24-32 Jahre.

In EG 12 gibts nach ~15 Jahren 43.400€ netto.


EG S12 Stufe 6 sind hingegen 37k netto.

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Beitrag von: Dominic231 am 24.02.2024 20:47
Mich wundert nur, dass man überhaupt nichts mehr davon von der Landesregierung hört. Das kann natürlich bedeuten, die arbeiten intensiv an der neuen Struktur.  ;) Aber leider ist das wohl ein Zeichen dafür, dass wohl nichts in dem Bereich gemacht wird und die spielen auf Zeit. Ich habe auch zwei verantwortliche Personen aus unterschiedlichen Parteien von der Landesregierung angeschrieben. Die CDU schreibt mir relativ schnell mit dem Hinweis: Aufgrund des Abstandsgebotes und des Festhaltens im Koalitionsvertrag wird in dem Bereich in einem gesonderten Verfahren etwas gemacht. Von den Grünen habe ich nach über 2 Monaten noch keine Rückmeldung erhalten.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 25.02.2024 14:02
Dass irgendwas kommen wird, habe ich auch verlauten hören. Zum Beispiel von einem Leitenden Oberstudiendirektor, der sich in diese Richtung mal erkundigt hat.
Somit würden in naher Zukunft natürlich zum Beispiel keine Beförderungsstellen A13 mehr ausgeschrieben. Was dann kommt? Entweder A13 Z als 1. Beförderungsamt? Dann wäre die Idee von der gleichen Besoldung dahin. Ist sie ja eigentlich sowieso, da Studienräte A13 Z bekommen. Also ca 100 Euro netto mehr.
Evtl gibt es dann für das 1. Beförderungsamt Sek 1 ein Z mit 300 Euro brutto ? Oder einfach auch A14 ( Sek.1). Abteilungsleiter einer Gesamtschule dann A14 Z oder A15, stellvertretender SL A15 + Schulleiterzulage, SL= A16! ( Ich gehe mal von einer größeren Gesamtschule aus...).
Hamburg hat es super vorgemacht: Nicht nur A13 sondern A13 Z für ALLE! Dazu wurden ALLE A12er mittels Urkunde zum Studienrat befördert! 1. Beförderungsamt = A14 ! Sauber geregelt!!

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Beitrag von: Studienrat am 25.02.2024 14:49
Z = 60€netto mehr.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 25.02.2024 14:54
In NRW sind das 100,39€. Ja, Hamburg macht das konsequent und hat auch direkt Erfolg bei der Besetzung von freien Stellen. Da werden mit Sicherheit einige Bundesländer nachziehen.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 26.02.2024 21:01
Lass dir das mit brutto/netto noch einmal erklären.
Oder gibt es das in NRW nicht?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 26.02.2024 21:50
Lass dir das mit brutto/netto noch einmal erklären.
Oder gibt es das in NRW nicht?

Dann weißt du aber auch, dass Netto individuell vom Brutto ist und nicht immer 60 Euro. Und selbst dann ist es auf 40 Jahre immer noch ein Golf.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 26.02.2024 22:05
Mit nem 40 Jahre alten Golf kann man auch nur nen Lehrer attrahieren  ;D
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 26.02.2024 22:21
Mit nem 40 Jahre alten Golf kann man auch nur nen Lehrer attrahieren  ;D

Den kannst du dir dann pünktlich zur Pension neu kaufen, wenn du deine 60 Euro immer brav gespart hast.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass 60 Euro im Monat auch „Geld“ ist. Mir ist klar, dass es in 40 Jahren weder den Golf noch die 60 Euro so noch gibt. Aber grundsätzlich geht es einfach um die Wertschätzung und nicht um die „60 Euro.“
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 26.02.2024 22:35
Ich verstehe Dich voll und ganz. Aber ich bin auch der Auffassung: Entweder akzeptiert man für sich, dass die Aufgabe des Lehrers weitgehend einer Einheitsbesoldung unterliegt, so dass man maßgeblich intrinsisch motiviert sein muss. Was bei A 13 auch durchaus in Ordnung sein kann. Oder man empfindet anders, dann muss man sich allerdings veräppelt vorkommen. Jedenfalls für eine wissenschaftlich ausgebildete Fachkraft auf dem gegebenen Einkommensniveau sind 100€ rauf oder runter ja wohl keine angemessene Kompensation für eine relevante Zusatzverantwortung.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 27.02.2024 05:54
Du meinst 60€ rauf oder runter.
Brutto/netto nicht vertauschen;)
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 27.02.2024 06:02
Deine Rechnung mit dem Golf geht auch nicht auf.
In 40 Jahren kostet dieser keine 28000€ mehr.
1980 war der Preis bei 12000 Mark, also 6000€.
Die Preise haben sich mehr als verfünffacht.
Die Zulage aber nicht.
Darauf müsstest du doch auch selbst kommen.
Oder hast du Sek.I studiert?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 27.02.2024 08:50
Du meinst 60€ rauf oder runter.
Brutto/netto nicht vertauschen;)
Ich meine 100€ und vertausche auch nichts.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 27.02.2024 11:06
Brutto/netto bitte nicht vertauschen.
Und das mit dem Golf (siehe oben) noch einmal überdenken.
Lass es dir sonst von deinen Sek.II Kollegen noch einmal erklären.
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Beitrag von: PushPull am 27.02.2024 11:19
Vergessen wir bei der gesamten Diskussion nicht die Grundlage für A13 für alle? Da ging es doch um eine einheitliche Studiendauer. Das trifft auf viele Lehrkräfte im aktiven Dienst, zum Beispiel an Grundschulen ja aber nicht zu.
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Beitrag von: 2strong am 27.02.2024 11:28
Brutto/netto bitte nicht vertauschen.
Und das mit dem Golf (siehe oben) noch einmal überdenken.
Lass es dir sonst von deinen Sek.II Kollegen noch einmal erklären.
Mit Personen, bei denen es nur für Sek. II gereicht hat, umgebe ich mich seit 20 Jahren nicht mehr. Aber wenn Du im ganzen Satz darlegst, wo Du Verständnisschwierigkeiten hast, gebe ich Dir gerne Nachhilfe.
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Beitrag von: BeamteNI am 27.02.2024 12:03
Ich finde es krass, wie sich hier gegenseitig angegangen wird.
Das Beispiel des Autos war nur Symbolisch dafür, dass 60 Euro auch Geld ist.
Ich gönne jedem SEK 2 Lehrer seinen Zuschlag, fände ihn für alle anderen Lehrkräfte aber auch fair.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: PushPull am 27.02.2024 12:24
Mit Personen, bei denen es nur für Sek. II gereicht hat, umgebe ich mich seit 20 Jahren nicht mehr.

Mal ganz losgelöst davon, dass Euer kleiner Zweierstreit hier ziemlich lächerlich ist, ist diese Aussage schwer nachvollziehbar. Geht es in der Sek II schließlich darum, dass diese Lehrkräfte auf den höchsten Schulabschluss in Deutschland vorbereiten.

Vielleicht treibt man, ganz unabhängig von der Schulform und den Herausforderungen jeder Schulform, die sowieso überflüssigen ...vergleiche nicht noch weiter ins Lächerliche.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 27.02.2024 12:40
Und frühkindliche Förderung ist grundlegend für den weiteren Bildungserfolg und entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Deshalb ist noch lange nicht jede Kindergärtnerin eine Koryphäe.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: PushPull am 27.02.2024 13:05
Und frühkindliche Förderung ist grundlegend für den weiteren Bildungserfolg und entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Deshalb ist noch lange nicht jede Kindergärtnerin eine Koryphäe.

Habe ich ja gar nicht behauptet, aber was soll "nur für Sek II gereicht" heißen? Es geht ja gar nicht darum zu sagen, dass Sek II Lehrer etwas Besseres sind. Aber wieso sind sie automatisch schlechter, als Andere. Da widersprichst Du Dir selber, weil Du auf billige Weise einen User diskreditieren wolltest.

Ich glaube, für alle ersichtlich wird hier nur eins: es ist bedenklich, wer hier in Deutschland teilweise vor Kindern stehen und mit ihnen arbeiten darf.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: BeamteNI am 27.02.2024 13:18
Und frühkindliche Förderung ist grundlegend für den weiteren Bildungserfolg und entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen. Deshalb ist noch lange nicht jede Kindergärtnerin eine Koryphäe.

Habe ich ja gar nicht behauptet, aber was soll "nur für Sek II gereicht" heißen? Es geht ja gar nicht darum zu sagen, dass Sek II Lehrer etwas Besseres sind. Aber wieso sind sie automatisch schlechter, als Andere. Da widersprichst Du Dir selber, weil Du auf billige Weise einen User diskreditieren wolltest.

Ich glaube, für alle ersichtlich wird hier nur eins: es ist bedenklich, wer hier in Deutschland teilweise vor Kindern stehen und mit ihnen arbeiten darf.

Ich glaube in solchen Aussagen schwingt viel Frust mit, da Jahrzehntelang Bildungspolitik oft zu Gunsten von Sek2 Lehrern gemacht wurde. Ich finde aber auch, dass es nichts bringt gegeneinander zu sein. Es wird leider insgesamt Bildungspolitik gegen Lehrer gemacht.
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Beitrag von: SuperIngo am 27.02.2024 15:59
Heute gab es dazu im Landtag NRW die Anhörung:

https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:f84c5e4a-ed44-4562-9995-49b58ffd103d
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 27.02.2024 16:15
https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/parlamentsdokumente/aktuelle-dokumente.html?formId=searchByItem&dokTyp=ST&wp=18&dokNum=Drs+18%2F6384&_eventId_sendform=
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 27.02.2024 19:16
Habe ich ja gar nicht behauptet, aber was soll "nur für Sek II gereicht" heißen? Es geht ja gar nicht darum zu sagen, dass Sek II Lehrer etwas Besseres sind. Aber wieso sind sie automatisch schlechter, als Andere. Da widersprichst Du Dir selber, weil Du auf billige Weise einen User diskreditieren wolltest.
Ich weiß gar nicht, was Du hast? Es war doch lediglich eine Provokation ggü. #Studienrat, der mir versuchte etwas in den Mund zu legen, was ich nicht ausgesagt hatte. Kein vernünftiger Mensch hat ernsthaft prinzipiell etwas gegen Lehrer. Und die formale Qualifikation, die die unterschiedliche Unterrichtsbefähigung differenziert, kann ich mangels detaillierten Einblicks in Euer Berufsfeld gar nicht beurteilen. Mein Eindruck ist, dass die heutigen Lehrer alle ähnlich lang und breit aufgestellt studieren, es aber auch föderalismusbedigte Ubterschiede gibt. Eine einheitliche Ausbildung und Laufbahn könnte da dem Ziel einer größeren Verwendungsbreite entgegenkommen.

Lass Dich nicht so schnell auf die Palme bringen  ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: de Schorsch am 29.02.2024 15:31
Mit Personen, bei denen es nur für Sek. II gereicht hat, umgebe ich mich seit 20 Jahren nicht mehr.

Mal ganz losgelöst davon, dass Euer kleiner Zweierstreit hier ziemlich lächerlich ist, ist diese Aussage schwer nachvollziehbar. Geht es in der Sek II schließlich darum, dass diese Lehrkräfte auf den höchsten Schulabschluss in Deutschland vorbereiten.

Das ist so nicht ganz korrekt (wenn man den DQR zugrunde legt). Abitur befindet sich auf Niveau 4 des DQR. Andere Schulen vergeben dagegen Abschlüsse bspw. auf Niveau 6 des DQR ;)
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 29.02.2024 17:13
Weil der DQR rechtlich nicht verbindlich ist, ist er das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: de Schorsch am 29.02.2024 19:35
Er muss ja nicht rechtlich verbindlich sein. Er stellt eben die Sicht der KMK und des BMBF dar, wie Abschlüsse zu vergleichen und einzuordnen sind. Und beide (jetzt nicht gerade nebensächliche) Akteure im Bildungsbereich sehen eben andere Abschlüsse als das Abitur als höchste schulische Abschlüsse.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 29.02.2024 22:14
Dann darf ich Dir aus erster Hand sagen: Wenn KMK und BMBF davon etwas halten würden, wäre er längst verbindlich. Istver aber nicht. Und wird er auch trotz jüngst wiederholtem Anlauf nicht.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: PushPull am 01.03.2024 08:40
Das Abitur ist der höchste Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland und damit ein universell anerkannter Schul(!)abschluss. Von welchen schulischen Abschlüssen an allgemeinbildenden beim DQR Stufe 6 reden wir denn?

Ich kenne Fachwirte o.ä. vor allem von kommerziellen Anbietern, die sicherlich einiges an Lobbyarbeit unternommen haben, um in diesem Qualifizierungsrahmen auf bestimmten Stufen zu landen. Als mehrjähriger Mitarbeiter in der Verwaltung einer privaten Hochschule neben dem Studium kann ich nur sagen, dass die Kommerzialisierung von Bildung (z.B. berufsbegleitende Hochschulabschlüsse, Fachwirte) sehr abstruse Auswüchse gebildet hat.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Studienrat am 01.03.2024 12:52
Du meinst 60€ rauf oder runter.
Brutto/netto nicht vertauschen;)
Ich meine 100€ und vertausche auch nichts.


Bitte brutto/netto nicht vertauschen.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 03.03.2024 11:34
https://www.news4teachers.de/2024/02/streit-um-die-lehrerbesoldung-trotz-a13-beschluss-die-tuecke-im-detail/
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Beitrag von: Dominic231 am 07.03.2024 16:11
Ich treffe mich nächste Woche mit einer Abgeordneten aus dem Landtag zum Thema Besoldungsstruktur.
Ich werde berichten, ob Sie etwas neues durchsickern lässt.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 11.03.2024 16:51
Ich bin gespannt!!!

Ich treffe mich nächste Woche mit einer Abgeordneten aus dem Landtag zum Thema Besoldungsstruktur.
Ich werde berichten, ob Sie etwas neues durchsickern lässt.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 13.03.2024 17:04
Puh. Momentan sieht es eher danach aus, dass die Besoldungsstruktur nicht in Angriff genommen wird.
Es sei kein Geld da. Es gab 2022 noch nicht so viele Krisen, als es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Der Finanzminister möchte seine „schwarze Null“ verteidigen. Das wird wohl nichts. Frau Feller würde da wohl nicht abgeneigt sein, dort das Ungleichgewicht zu beheben. Bekommt es aber wohl nicht durchgesetzt.

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.03.2024 20:04
Wenn wir Glück haben kommt eine Hebung auf den Funktionsstellen. Wer will künftig noch eine Stufenleitung an der Gesamtschule für A 14 machen.

Bin auch mal gespannt, ob sich nicht zukünftig weniger Studenten für Gym/Ges entscheiden, wenn der finanzielle Vorteil perdu ist.

Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 13.03.2024 20:19
Ich glaube auch bei den Funktionsstellen ist nichts in Planung. Für die Beförderungsstellen im Sek-1-Bereich wurde in Aussicht gestellt, dass man diese ab 2026 vielleicht irgendwie entlasten könnte.
Dann kann man diese Stellen direkt abschaffen. Ok, damit sind diese Stellen abgeschafft.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.03.2024 21:30
Und dann landen wir wieder bei meiner ursprünglichen These vom Pyrrhus Sieg sind.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 15.03.2024 12:17
Ich habe eine Urkunde und eine Beförderungsstelle im 1. Beförderungsamt.
Deshalb verlange ich auch, dementsprechend besoldet zu werden.
Was nützen mir 2 Entlastungsstunden, die dann zur Vertretung herangezogen werden, da Lehrernangel herrscht?
Es geht nur über Geld!!
Spätestens ab 2026!
Die nicht beförderten Kollegen haben ja nun schon ca A12 + 1/2 A13 durch die Zulage!
Da kann ich ja, bei meiner Mehrarbeit durch die A13 Beförderungsaufgaben, schon jetzt eigentlich 2 Entlastungsstunden fordern, oder?
Meine Kollegin aus der Sek. 2, hat mit mir in der selben Woche ne Revision gemacht. Ihr 1. Beförderungsamt (A14) ist wöchentlich nun 0,000 Aufwand. Hat sie mir selbst gesagt. Mein Amt ist mit ca 4 Stunden pro Woche Mehrarbeit verbunden. Teilweise mehr. Keinerlei weitere Entlastung. Klar.
Beim Wegfall würde es bedeuten, wir sind beide im 1. Beförderungsamt. Sie darf aber ihr A14-Amt behalten, mein A13-Amt fällt einfach weg und ich werde degradiert?  Das wird hoffentlich juristische Konsequenzen haben!!!



Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: PushPull am 15.03.2024 12:49
@SuperIngo: Welche Amtsbezeichnung steht denn in deiner Urkunde?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 15.03.2024 17:43
Lehrer natürlich nur.
Aber die Beförderung ist ne Beförderung.
Verbunden mit der Übernahme von Aufgaben.
Die Aufgabe erfülle ich seit 14 Jahren.
Beförderung im  November 2022.
Vielen Dank auch.
Hamburg hat es richtig gemacht.
Alle A13 Z und Ernennung zu Studienräten.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 18.03.2024 17:56
Ich habe mich schon gewundert, dass man überhaupt nichts dazu von der Landesregierung hört.
Außer, es wird momentan dementsprechend geprüft.
Die Prüfung dauert allerdings schon 1,5 Jahre.
Da müsste es ja bald wirklich ein super umfangreiches
neues System in dem Bereich geben. ;D
Es wird noch nicht einmal etwas in Aussicht gestellt.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: kernarbeiter am 20.03.2024 14:38
Ich kenne mich rechtlich nicht sehr gut aus. Wäre es möglich, sein Beförderungsamt "zurückzugeben"? Sprich Geld und Aufgaben zurückgeben?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 20.03.2024 16:14
Ich kenne mich rechtlich nicht sehr gut aus. Wäre es möglich, sein Beförderungsamt "zurückzugeben"? Sprich Geld und Aufgaben zurückgeben?

Da bin ich überfragt. Ich kann im Netz dazu auch nichts finden.
Kann es aber verstehen. Unsere beiden Lehrkräfte, die befördert wurden, denken auch darüber nach.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: SuperIngo am 20.03.2024 18:42
Hey!

Eine Kollegin von mir hat ihr Amt zurückgegeben.
Sie erhielt eine neue A12 Urkunde und muss keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen.
Sie hatt dann in 2 Jahren ja sowieso A13 ohne Aufgaben. Was soll's.!?


Ich kenne mich rechtlich nicht sehr gut aus. Wäre es möglich, sein Beförderungsamt "zurückzugeben"? Sprich Geld und Aufgaben zurückgeben?

Da bin ich überfragt. Ich kann im Netz dazu auch nichts finden.
Kann es aber verstehen. Unsere beiden Lehrkräfte, die befördert wurden, denken auch darüber nach.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 23.03.2024 10:10
Hat jemand eine Idee wie man in diesem Bereich ein bisschen Druck aufbauen kann?
Oder wie der Themenbereich präsenter wird? So dass die Landesregierung wenigstens ein bisschen zum
Nachdenken kommt. Die müssen sich noch nicht einmal zu dem Thema in der Öffentlichkeit wirklich positionieren.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 23.03.2024 11:50
Bietet die Schulaufsicht für Euch nicht noch berufliche Perspektiven?
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 23.03.2024 14:05
Dort besteht das gleiche Problem.
Die Besoldungsstruktur ist nicht angepasst.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: 2strong am 23.03.2024 21:21
Kannst Du mir die Besoldungsstruktur einer Schulaufsicht mal skizzieren? Dachte das wäre für alle Schulformen attraktiv.
Titel: Antw:[NW] Besoldung Schulleitung, Beförderungsstellen, Fachleitung etc.
Beitrag von: Dominic231 am 24.03.2024 12:15
Kannst Du mir die Besoldungsstruktur einer Schulaufsicht mal skizzieren? Dachte das wäre für alle Schulformen attraktiv.

Klar. Ist nur schwierig mit allen Schulformen zu vergleichen. Zunächst gibt es bei Grund-, Haupt- und wohl einigen Förderschulen eine untere Schulaufsicht. Die Schulrätin oder der Schulrat wird nach A14Z besoldet. Im Gegensatz zur Schulleiterin oder zum Schulleiter ist das eine Zulage mehr. Die obere Schulaufsicht wird in diesem Bereich nach A15 besoldet. Für Realschulen besteht nur eine obere Schulaufsicht, die nach A15 besoldet wird. Es gibt dort also nicht mehr Geld. An Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs gibt es auch nur eine obere Schulaufsicht, die nach A16 besoldet wird.
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Beitrag von: 2strong am 24.03.2024 12:24
Vielen Dank!! Und untere Aufsucht liegt beim Kreis, wohingegen die obere Aufsucht bei der BezReg liegt?
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Beitrag von: Dominic231 am 24.03.2024 12:46
Vielen Dank!! Und untere Aufsucht liegt beim Kreis, wohingegen die obere Aufsucht bei der BezReg liegt?

Die untere Schulaufsicht in großen Städten der Stadt angesiedelt und sonst dem Kreis.
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Beitrag von: Dominic231 am 03.04.2024 16:44
Schauen wir mal was daraus wird. ;)

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/700/E18-729.html
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Beitrag von: Kalle Sunkist am 05.04.2024 17:53
Spannend wäre, wie die weiteren Funktions- und Koordinationsstellen dann besoldet werden sollen. Ob es hier allgemein eine Höhergruppierung geben wird? Kaum vorstellbar. Evtl. eine Form der Stellenzulage für Schulleitungen? Wäre ihnen zu wünschen, könnte aber weiterhin demotivierend für A14er und ggf. A15er sein.

Beste Grüße!

Kalle
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Beitrag von: Dominic231 am 05.04.2024 18:48
Ich befürchte, dass in den nächsten zwei Jahren nichts in diesem Bereich passieren wird.
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Beitrag von: Dominic231 am 15.04.2024 20:18
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/700/E18-757.html

Darüber wird zwar morgen beraten und abgestimmt.
Allerdings steht das Ergebnis eh schon fest.

Gegenvorschlag gibt es natürlich nicht.

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Beitrag von: Studienrat am 17.04.2024 11:21
Ist nrw hinsichtlich Verfügbarkeit der Funktionsstellen im bundesweiten Vergleich nicht im obersten Drittel dabei?
Ich dachte, nrw ist generell viel weiter als andere Bundesländer?!
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Beitrag von: Dominic231 am 22.04.2024 20:01
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/700/E18-729.html

Morgen geht es im Landtag um die Besoldung der Schulleitungen.