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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kühlschrank am 14.02.2020 09:50

Titel: Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Kühlschrank am 14.02.2020 09:50
Hallo zusammen,

Thema passt zwar nicht 100% hier zum TVöD... aber vlt. hat jemand eine Antwort.
In unserer Verwaltung wird sich hinsichtlich des Personalbedarfs grundsätzlich auf das Gutachten des Landesrechnungshofs ( https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Weitere_Veroeffentlichungen/Organisation_und_Personalbedarf_der_Verbandsgemeindeverwaltungen.pdf ) gestützt, ohne die tatsächlichen Umstände (örtliche Gegenheiten usw.) der Stellen in der eigenen Verwaltung zu berücksichtigen.

Meine grundsätzliche Frage ist, wie verbindlich ist dieses Gutachten? Was passiert tatsächlich, wenn man mehr Stellen hat (seitens des Rechnungshofes, Kommunalaufsicht?)? Würde ein Personalbedarfskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Faktoren (egal ob von intern oder extern entworfen) Beanstandungen erfahren?

Vielen Dank!



Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Lars73 am 14.02.2020 09:54
Der Rechnungshof kann nur kritisieren aber nichts anweisen. Die Kommunalaufsicht hat ggf. gewisse Möglichkeiten. Aber letztlich gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommune. Diese sind natürlich größer wenn man einen ausgeblichenen Haushalt hat.

Man muss halt darstellen, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind.
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Kühlschrank am 14.02.2020 12:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hätte noch folgendes hinzuzufügen:

Nach dieser "tollen" Berechnung hat meine Stelle lt. Personalchef nur einen Umfang von 0,98. In der wöchentlichen Arbeitszeit (39h) sind die anfallenden Vorgänge nicht zu erledigen. Wegen einigen sachgebietsbezogenen Abend- und Wochenendterminen sowie die zusätzliche Aufgabe des Schriftsführers in kommunalen Gremien und der Tatsache, dass jegliche Arbeit nach Urlaubszeiten nachgearbeitet werden muss, liegt meine Überstundenzahl im Schnitt bei 120-130 am Ende jeden Jahres. Das wird mir allerdings so ausgelegt, als würde ich gezielt Stunden sammeln, was nicht der Fall ist, da ich einfach meine Arbeit machen möchte.

Es steht nun der Plan im Raum meine angebliche 0,98 Stelle mit Aufgaben aus einem anderen Sachgebiet "aufzufüllen", da ich ja anscheinend keine volle Stelle habe und theoretisch unterbeschäftigt bin.

Könnte ich mich im Falle einer zusätzlichen Aufgabenübertragung wehren oder bin ich dem Direktionsrecht des AG ausgeliefert?!

Vielen Dank!
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 12:59
Überstunden können doch nur aus solchen Arbeitsstunden entstehen, die der AG angeordnet hat.
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Lars73 am 14.02.2020 13:04
Dein Arbeitgeber kann dir weitere Aufgaben übertragen. Du musst weiterhin deine vertraglich geschuldeten Stunden leisten. Wenn diese nicht reichen meldest du dich beim Vorgesetzten und bittest um Klärung was nicht bearbeitet werden soll.

Was passiert mit den Plusstunden?
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Kühlschrank am 14.02.2020 13:33
@Spid: Ich weiß... dann nennen wir es Stunden auf dem Gleitzeitkonto. Angeordnet werden Stunden nie, also nicht nur bei mir.

@Lars73: Diese Meldung an die Vorgesetzte(n) ist bereits öfters in den letzten Jahren gegangen, schriftlich natürlich. Antwort: Problem bekannt, aber sie können nichts machen. Selbe Vorgehensweise in anderen Bereichen.

Wir können einmal die wöchentliche Arbeitszeit ins nächste Jahr übertragen, d.h. jeden Dezember nehme ich soviel auf Stunden frei, bis ich auf ca. 39 runter bin.
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Spid am 14.02.2020 13:35
Wenn Stunden nicht angeordnet werden, muß man sie auch nicht machen.
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: WasDennNun am 14.02.2020 14:33
@Spid: Ich weiß... dann nennen wir es Stunden auf dem Gleitzeitkonto. Angeordnet werden Stunden nie, also nicht nur bei mir.

@Lars73: Diese Meldung an die Vorgesetzte(n) ist bereits öfters in den letzten Jahren gegangen, schriftlich natürlich. Antwort: Problem bekannt, aber sie können nichts machen. Selbe Vorgehensweise in anderen Bereichen.

Wir können einmal die wöchentliche Arbeitszeit ins nächste Jahr übertragen, d.h. jeden Dezember nehme ich soviel auf Stunden frei, bis ich auf ca. 39 runter bin.
Was hinter dich jeden Monat erst zur Arbeit zu gehen, wenn dein Konto auf Null ist?
Im Dezember geht es ja doch auch plötzlich?
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Kühlschrank am 17.02.2020 10:51
@Spid: Ich weiß... dann nennen wir es Stunden auf dem Gleitzeitkonto. Angeordnet werden Stunden nie, also nicht nur bei mir.

@Lars73: Diese Meldung an die Vorgesetzte(n) ist bereits öfters in den letzten Jahren gegangen, schriftlich natürlich. Antwort: Problem bekannt, aber sie können nichts machen. Selbe Vorgehensweise in anderen Bereichen.

Wir können einmal die wöchentliche Arbeitszeit ins nächste Jahr übertragen, d.h. jeden Dezember nehme ich soviel auf Stunden frei, bis ich auf ca. 39 runter bin.
Was hinter dich jeden Monat erst zur Arbeit zu gehen, wenn dein Konto auf Null ist?
Im Dezember geht es ja doch auch plötzlich?

Klar könnte ich das so machen, dann kommen allerdings nach kürzester Zeit wieder die Rückfragen warum diese und jene Maßnahme nicht abgearbeitet ist. Die Antwort "weil das Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist" stößt dann wieder auf taube Ohren.

Die längere Zeit am Stück frei zu machen wird wie ein längerer Urlaub "akzeptiert" und wird nicht weiter hinterfragt. Nehme ich häufig einzelne Tage/halbe Tage oder kurze Zeiträume jeden Monat frei, wird das wiederum negativ ausgeleuchtet nach dem Motto: Warum ist der so selten da?!

EDIT: Gibt es generell Gründe dafür sich auf ein solches Gutachten zu stützen oder zu verlassen?! Ich meine, wieso soll ich mir von jemandem (egal, ob Landesrechnungshof oder wie auch immer er heißt) an einem Schreibtisch, der weit weg von der Praxis und den Gegebenheiten vor Ort ist, einschätzen lassen wie mein Personalbedarf sein soll? Man muss doch erstmal in seiner eigenen Organisation einschätzen, an welchen Stellen, welches Arbeitsvolumen herrscht?!
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Lars73 am 17.02.2020 11:13
0,98 schein doch ganz gut zu passen, wenn es bei Euch 1,00 sind.

Natürlich kann man auch eine eigene Personalbedarfsermittlung vornehmen. Dies ist aber sehr aufwendig und so ist es einfacher sich auf solche arbeiten zu stützen. Für den Bund ist das Vorgehen dazu hier beschrieben:
https://www.orghandbuch.de/OHB/DE/Organisationshandbuch/5_Personalbedarfsermittlung/personalbedarfsermittlung-node.html
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: Kühlschrank am 17.02.2020 11:45
0,98 schein doch ganz gut zu passen, wenn es bei Euch 1,00 sind.

Natürlich kann man auch eine eigene Personalbedarfsermittlung vornehmen. Dies ist aber sehr aufwendig und so ist es einfacher sich auf solche arbeiten zu stützen. Für den Bund ist das Vorgehen dazu hier beschrieben:
https://www.orghandbuch.de/OHB/DE/Organisationshandbuch/5_Personalbedarfsermittlung/personalbedarfsermittlung-node.html

Vielen Dank dafür! Zumindest mal eine andere Herangehensweise.
Es ist manchmal etwas verkehrte Welt: Im Unterricht des II. Lehrgangs werden uns Instrumente für Personalcontrolling usw. an die Hand gegeben und von einer auch nur geringfügigen Umsetzung dieses Themas ist man in der Praxis Lichtjahre entfernt. Wie im Handbuch für den Bund aufgeführt, wird uns im Unterricht ebenfalls eingetrichtert man müsse seine Vorgänge zeitlich dokumentieren und den jeweiligen Produkten zuweisen.
Titel: Antw:Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2020 11:45
Klar könnte ich das so machen, dann kommen allerdings nach kürzester Zeit wieder die Rückfragen warum diese und jene Maßnahme nicht abgearbeitet ist. Die Antwort "weil das Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist" stößt dann wieder auf taube Ohren.
1.) Und, ist dann ja immer noch nicht dein Problem. Bleibt liegen ist halt so.
weil:
2.) Deine Antwort nicht heißen muss: "weil das Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist" ,
sondern "weil sie es doch so entschieden haben! Denn sie wissen ja, dass das  Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist und haben doch entschieden, diesen Umstand nicht zu ändern!."

Aber dazu muss man natürlich ein bisserl E*r in der Hose haben.