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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: thebiba am 02.08.2020 08:25

Titel: Höhe Jahressonderzahlung Erzieherin
Beitrag von: thebiba am 02.08.2020 08:25
Hallo.

Das Anerkennungsjahr läuft seit 01.09.2019 bis einschließlich 31.08.2020.
Ab 01.09.2020 unbefristete Vollzeitstelle  beim selben Arbeitgeber.

Berechnet sich die Jahressonderzahlung nun aus dem durchschnittlichen Verdienst der Monate Juli/August/September oder wird das als Neueinstellung (1/12 Regelung) gesehen?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung Erzieherin
Beitrag von: Spid am 02.08.2020 09:09
Findet der TVPÖD Anwendung auf das derzeitige Praktikumsverhältnis?
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung Erzieherin
Beitrag von: thebiba am 02.08.2020 10:52
Ja.
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung Erzieherin
Beitrag von: Spid am 02.08.2020 11:16
Dann gibt es anteilig die JSZ nach §14 TVPÖD (8/12) und nach §20 TVÖD (4/12), sofern am 01.12. das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Titel: Antw:Höhe Jahressonderzahlung Erzieherin
Beitrag von: thebiba am 02.08.2020 11:29
Ja, besteht zum 01.12. noch.

Vielen Dank für die Info.