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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Namica am 01.09.2023 14:59

Titel: [Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 14:59
Hallo zusammen,

ich bin "Namica" und bin 30 Jahre alt.
Ich bin Ingenieurin im öffentlichen Dienst und habe eine Stelle im Landkreis in der Fachtechnik und werde mit E11 Stufe 3, ab April 2024 Stufe 4, bezahlt.
Nun kann ich mich verbeamten lassen und bin auf Entscheidungsfindung, ob das für mich Sinn macht oder nicht.
Ich würde in A12 Stufe 3 verbeamtet werden und wäre direkt Beamter auf Lebenszeit.
Ich bin verheiratet, erhalte also den Verheirateten Zuschlag.
Soweit so gut, wäre das alles, würde ich gar nicht überlegen.

Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von zwei Vorerkrankungen leider nur mit der Öffnungsklausel in die PKV komme. Das wäre ca. 425 Euro im Monat.
Immernoch soweit so gut. Würde sich gerade noch trotzdem lohnen finanziell.

Nun bin ich aber zusätzlich auch noch schwanger und werde Ende Februar in Elternzeit gehen.

Und jetzt wird es doof, was die Überlegungen angeht.

1) wenn ich während der Elternzeit (mindestens 2 Jahre) nicht arbeiten gehe, verdiene ich nichts (ausßer Elterngeld). Trotzdem muss ich 425 Euro im Monat bezahlen für die PKV. Das ist halt echt ne Nummer!
2) Nach der Elternzeit werde ich mit 30% bis maximal 50% wieder einsteigen. Da wird noch ein zweites Kind möchten vermutlich, wird diese Zeit sich automatisch verlängern mit nochmaliger Elternzeit, in der man nichts verdient und anschließend nur Teilzeit.

Selbst der Versicherungsmensch von der PKV meinte, dass es sich für mich nicht lohnt, wenn ich langfristig nur Teilzeit arbeite.
Erst ab 70% Arbeit würde es sich lohnen mit der PKV.

Hat hier jemand ähnliches durch?
Nach den Kindern bin ich für eine Verbeamtung zu alt.

Es ist quasi: wenn dann jetzt und wenn dann schnell entscheiden.

Ich weiß wirklich nicht recht, wie ich mich entscheiden soll und hoffe auf ein paar Anregungen!
Wir haben einen Kredit abzubezahlen, Tiere und dann eben Kinder. Kann ich so viel Geld jeden Monat für die PKV aufbringen?

Ganz liebe Grüße
Namica
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 01.09.2023 15:09
Ich würde in A12 Stufe 3 verbeamtet werden und wäre direkt Beamter auf Lebenszeit.

Bist du dir sicher, dass die Verbeamtung nicht im Eingagsamt (vermutlich A10 gtD) erfolgt? Dies wäre sehr ungewöhnlich.

Die Gedanken hinsichtlich der PKV sind zutreffend, allerdings ist es möglich, dass der Beihilfeanteil des Dienstherren auf 70 % steigt, so dass du dich nur zu 30 % versichern müsstest.

Neben dem Thema Geld (wobei hier auch noch denkbar, wäre, dass du Vollzeit arbeitest) würde ich mich noch mit den weiteren Pflichten eines Beamten vertraut machen und abwägen, ob dir dieses enge Korsett des Beamtentums passt.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Thomber am 01.09.2023 15:10
Hallo,

und was kostet Dich die GKV dann mit A12?    Ca. 580€?   Und wenn Du dann kein Einkommen mehr hast? Und über wen sind die Kinder dann zu versichern?   
Denke, dass diese Fragen auch interessant sind.


PS: Ich kann Organisator nur zustimmen... Nicht nur auf das Geld schauen.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 15:13
Zitat
Bist du dir sicher, dass die Verbeamtung nicht im Eingagsamt (vermutlich A10 gtD) erfolgt? Dies wäre sehr ungewöhnlich.
Ja, das wurde mit der Personalabteilung so besprochen.
Da hatte ich mein Beratungsgespräch schon.
Ich würde aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Job direkt in A12 Stufe 3 auf Lebzeit verbeamtet werden.

Beihilfe beträgt in BaWü der Auskunf der Beihilfe nach 50% und mit einem Kind auch 50%. Erst bei 2 Kindern dann 70%.
Wobei die Kinder muss man dafür dann mitversichern, die kommen ja dann wieder oben drauf.

Joa. Beamtentum.
Ich habe nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ich trotz allem den Landkreis wechseln kann, wenn ich das möchte und eine Stelle woanders habe, halt dann als Versetzung.
Ebenso kann ich mich auf andere, höhere Stellen bewerben, beim RP zB wenn ich das möchte.
Also innerhalb des öffentlichen Dienstes kann ich mich schon flexibel mit Stellen umschauen. Aber raus geht dann natürlich nicht mehr.
Wobei ich auch nicht mehr in ein Ing.-Büro gehen möchte.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 15:15
Hallo,

und was kostet Dich die GKV dann mit A12?    Ca. 580€?   Und wenn Du dann kein Einkommen mehr hast? Und über wen sind die Kinder dann zu versichern?   
Denke, dass diese Fragen auch interessant sind.


PS: Ich kann Organisator nur zustimmen... Nicht nur auf das Geld schauen.

Sich zu verbeamten und in der GKV zu bleiben, macht glaube ich keinen Sinn. Das hatte ich mal durchgerechnet bzw. da hat mich unser anderer Versicherungsmensch beraten.
Ganz durch sehe ich da tatsächlich noch nicht.
Ist ja auch wieder so ne Entscheidung für immer. Einmal pauschale Beihilfe, immer pauschale.

Das Geld ist mit Familie und Kredit aber halt durchaus ein springender Punkt leider.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 01.09.2023 15:20
Zitat
Bist du dir sicher, dass die Verbeamtung nicht im Eingagsamt (vermutlich A10 gtD) erfolgt? Dies wäre sehr ungewöhnlich.
Ja, das wurde mit der Personalabteilung so besprochen.
Da hatte ich mein Beratungsgespräch schon.
Ich würde aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Job direkt in A12 Stufe 3 auf Lebzeit verbeamtet werden.

Beihilfe beträgt in BaWü der Auskunf der Beihilfe nach 50% und mit einem Kind auch 50%. Erst bei 2 Kindern dann 70%.
Wobei die Kinder muss man dafür dann mitversichern, die kommen ja dann wieder oben drauf.

Joa. Beamtentum.
Ich habe nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ich trotz allem den Landkreis wechseln kann, wenn ich das möchte und eine Stelle woanders habe, halt dann als Versetzung.
Ebenso kann ich mich auf andere, höhere Stellen bewerben, beim RP zB wenn ich das möchte.
Also innerhalb des öffentlichen Dienstes kann ich mich schon flexibel mit Stellen umschauen. Aber raus geht dann natürlich nicht mehr.
Wobei ich auch nicht mehr in ein Ing.-Büro gehen möchte.

Dann ist es - finanziell betrachtet - ein Rechenexempel. Die wesentlichen Punkte hast du alle genannt. Insoweit würde ich die beiden Varianten durchrechnen und dich dann entscheiden.

Hinsichtlich des Berufsbeamtentums gibt es jedoch noch mehr zu beachten, als mögliche Arbeitsplatzwechsel. Insbesondere bist du in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und insoweit stärkere Verfügugnsmasse des Dienstherrn, als du es bei einem Arbeitgeber wärst. Hier im Forum gibts Threads, die das genauer beschreiben.

Wenn du planst, dauerhaft in geringer Teilzeit zu bleiben, würde ich mir das mit der pauschalen Beihilfe und der GKV nochmal genauer anschauen. Der GKV-Beitrag bemisst sich nämlich am Einkommen, der der PKV ist immer gleich hoch.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Thomber am 01.09.2023 16:00
Zitat
Der GKV-Beitrag bemisst sich nämlich am Einkommen, der der PKV ist immer gleich hoch.
Ja, aber... das maximal zu berücksichtigende Einkommen für die Beitragsberechnung der GKV liegt bei rund 4900€ und wer mit A12 einsteigt, wird diesen Betrag in fast absehbarer Zeit auch erreichen können, sodass der Betrag dann auch fix wäre.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Tagelöhner am 01.09.2023 16:25
Baden-Württemberg scheint ja ordentlichen Druck bzw. Zukunftsängste finanzieller oder anderweitiger Natur zu verspüren, wenn das Land Beamtenverhältnisse auf die Art und Weise an den Mann bzw. die Frau verscherbeln muss. Wenn Verbeamtungen schon im ersten oder zweiten Beförderungsamt erfolgen und auf eine nicht mal minimale Probezeit verzichtet wird, spricht das ja Bände wie ein Austritt aus dem Angestelltenverhältnis attraktiver gemacht werden soll ;D

Wenn Familienplanung im Raum steht, spricht doch alles für ein Beamtenverhältnis. Spätestens ab dem dritten Kind wandern doch monatlich schon zusätzlich etwa 1500€ Alimente auf das Konto  ;D.

Im Gegenzug handelt man sich halt einen Maulkorb ein, entwickelt die totale Beißhemmung und darf nach oben stets zu Boden kriechen. Wenn das der eigenen Persönlichkeit entspricht, nur zu.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 16:28
Baden-Württemberg scheint ja ordentlichen Druck bzw. Zukunftsängste finanzieller oder anderweitiger Natur zu verspüren, wenn das Land Beamtenverhältnisse auf die Art und Weise an den Mann bzw. die Frau verscherbeln muss. Wenn Verbeamtungen schon im ersten oder zweiten Beförderungsamt erfolgen und auf eine nicht mal minimale Probezeit verzichtet wird, spricht das ja Bände  ;D

Wenn Familienplanung im Raum steht, spricht doch alles für ein Beamtenverhältnis. Spätestens ab dem dritten Kind wandern doch monatlich schon zusätzlich etwa 1500€ Alimente auf das Konto  ;D.

Im Gegenzug handelt man sich halt einen Maulkorb ein, entwickelt die totale Beißhemmung und darf nach oben stets zu Boden kriechen. Wenn das der eigenen Persönlichkeit entspricht, nur zu.

Da ich aufgrund einer Krankheit in Kinderwunschbehandlung war und ohne teure Hilfe keine Kinder bekommen kann, wird es bei 2 bleiben.
Deinen Beitrag finde ich unter der Gürtellinie und absolut daneben.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Tagelöhner am 01.09.2023 16:33
Steht Dir ja frei, hier im Forum wird Meinungsfreiheit aber noch groß geschrieben. Von dem her musst du halt damit leben. Ich hoffe, Du hast dennoch wenigstens zwischen den Zeilen einen Mehrwert daraus gezogen.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 16:44
Steht Dir ja frei, hier im Forum wird Meinungsfreiheit aber noch groß geschrieben. Von dem her musst du halt damit leben. Ich hoffe, Du hast dennoch wenigstens zwischen den Zeilen einen Mehrwert daraus gezogen.

Klar, deswegen darf ich ja auch sagen, dass es mich etwas getroffen hat.

Du hast nochmal editiert sehe ich gerade.

Einen Mehrwert zwischen den Zeilen konnte ich so nicht erkennen.
Deiner Aussage nach verbeamten die Länder jeden der nicht bei 3 auf dem Baum ist und es lohnt sich, wenn man 3 Kinder hat. Dafür bekommt man einen Maulkorb.

Was genau ich davon mitnehmen soll für mich, da bin ich mir gerade noch unschlüssig ;-)
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Tagelöhner am 01.09.2023 16:52
Zumindest schimmert bei zunehmend mehr Dienstherren eine laschere Verbeamtungspraxis durch als noch vor 5-15 Jahren. Nach Baden-Württemberg habe ich außerdem gute Kontakte, die mir das ebenfalls bestätigen.

Üblich sind Verbeamtungen im Eingangsamt der Laufbahn, hiervon wurde üblicherweise nur in den absoluten Ausnahmefällen abgewichen. Außerdem sind "Erprobungszeiten" im Beamtenverhältnis auf Probe ebenfalls beamtenrechtlich vorgesehen. Diese können selbstverständlich entsprechend verkürzt werden, wenn ausreichend Berufserfahrung als Angestellter beim Land gesammelt wurde.

Wenn das Land BW also im ersten oder zweiten Beförderungsamt verbeamtet und das angeblich noch direkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, dann ist das fernab jeglicher Norm und deutet nun mal darauf hin, dass sich das Land davon einen besonderen Vorteil verspricht oder sich vermehrt dazu gezwungen sieht. Hier kommt aus meiner Sicht nur Zukunftsangst aufgrund der absehbar prekärer werdenden Haushaltslage und der sich abzeichnende Personalmangel durch den Abgang der geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand in Frage.

Auch bei "nur" 1 Kind oder 2 Kindern, erhält man im Beamtenverhältnis schon spürbare Zuschläge. In der freien Wirtschaft oder als Angestellter kann man davon nur träumen. Und das mit dem Maulkorb stimmt definitiv, außer man steht darauf, nicht mehr auf dem Beförderungskarussell mitfahren zu dürfen.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 01.09.2023 18:22
Zitat
Diese können selbstverständlich entsprechend verkürzt werden, wenn ausreichend Berufserfahrung als Angestellter beim Land gesammelt wurde.

Genau, ich bin ja lange genug dabei, damit die Probezeit eben dementsprechend wegfällt.
ich habe ja nicht gerade erst angefangen :)

Mag alles richtig sein was du schreibst.
Hilft mir nur irgendwie nicht weiter.
Ich muss das eh selbst entscheiden, aber ich hatte gehofft, dass ggf. auch jemand, der nur Teilzeit arbeitet Erfahrungen hat und etwas schreiben kann.

Einfach dieses "lohnt es sich auch mit nur 50% die ersten Jahre".
Schwierig.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 01.09.2023 20:03
Meines Erachtens spricht finanziell grundsätzlich alles für die Verbeamtung.

In Vollzeit hast Du nach Abzug der PKV noch 200€ mehr raus, als im Angestelltenverhältnis. Bei 50% hält es sich die Waage. Erst bei 30% hast Du 100€ weniger.

Klar, die Elternzeit musst Du wirtschaftlich überbrücken. Hier könntest Du mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung schon mal ein Drittel des PKV-Beitrags kompensieren.

Im Gegenzug erhältst Du für Deine Kinder und Dich die deutlich bessere medizinische Versorgung, was gerade für Dich als chronisch Kranke von Bedeutung sein dürfte, und verlässt vor allem das unattraktive System der gesetzlichen Rentenversicherung.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Beamter am 02.09.2023 08:03
Baden-Württemberg scheint ja ordentlichen Druck bzw. Zukunftsängste finanzieller oder anderweitiger Natur zu verspüren, wenn das Land Beamtenverhältnisse auf die Art und Weise an den Mann bzw. die Frau verscherbeln muss. Wenn Verbeamtungen schon im ersten oder zweiten Beförderungsamt erfolgen und auf eine nicht mal minimale Probezeit verzichtet wird, spricht das ja Bände  ;D

Wenn Familienplanung im Raum steht, spricht doch alles für ein Beamtenverhältnis. Spätestens ab dem dritten Kind wandern doch monatlich schon zusätzlich etwa 1500€ Alimente auf das Konto  ;D.

Im Gegenzug handelt man sich halt einen Maulkorb ein, entwickelt die totale Beißhemmung und darf nach oben stets zu Boden kriechen. Wenn das der eigenen Persönlichkeit entspricht, nur zu.

Da ich aufgrund einer Krankheit in Kinderwunschbehandlung war und ohne teure Hilfe keine Kinder bekommen kann, wird es bei 2 bleiben.
Deinen Beitrag finde ich unter der Gürtellinie und absolut daneben.

In dem Beitrag ist rein gar nichts „unter der Gürtellinie und absolut daneben“.

Eigentlich krass, dass man darüber überhaupt schreiben muss.

Ganz im Gegenteil ist es ein normaler Beitrag mit Wissensvermittlung zum Thema.

Bitte werde keine Beamtin.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 02.09.2023 10:53
Meines Erachtens spricht finanziell grundsätzlich alles für die Verbeamtung.

In Vollzeit hast Du nach Abzug der PKV noch 200€ mehr raus, als im Angestelltenverhältnis. Bei 50% hält es sich die Waage. Erst bei 30% hast Du 100€ weniger.

Klar, die Elternzeit musst Du wirtschaftlich überbrücken. Hier könntest Du mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung schon mal ein Drittel des PKV-Beitrags kompensieren.

Im Gegenzug erhältst Du für Deine Kinder und Dich die deutlich bessere medizinische Versorgung, was gerade für Dich als chronisch Kranke von Bedeutung sein dürfte, und verlässt vor allem das unattraktive System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
Ich habe errechnet, dass es sich schon bei 50% nicht lohnt und am Ende weniger dabei rauskommt.
Danke :-)
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 02.09.2023 10:58
Baden-Württemberg scheint ja ordentlichen Druck bzw. Zukunftsängste finanzieller oder anderweitiger Natur zu verspüren, wenn das Land Beamtenverhältnisse auf die Art und Weise an den Mann bzw. die Frau verscherbeln muss. Wenn Verbeamtungen schon im ersten oder zweiten Beförderungsamt erfolgen und auf eine nicht mal minimale Probezeit verzichtet wird, spricht das ja Bände  ;D

Wenn Familienplanung im Raum steht, spricht doch alles für ein Beamtenverhältnis. Spätestens ab dem dritten Kind wandern doch monatlich schon zusätzlich etwa 1500€ Alimente auf das Konto  ;D.

Im Gegenzug handelt man sich halt einen Maulkorb ein, entwickelt die totale Beißhemmung und darf nach oben stets zu Boden kriechen. Wenn das der eigenen Persönlichkeit entspricht, nur zu.

Da ich aufgrund einer Krankheit in Kinderwunschbehandlung war und ohne teure Hilfe keine Kinder bekommen kann, wird es bei 2 bleiben.
Deinen Beitrag finde ich unter der Gürtellinie und absolut daneben.

In dem Beitrag ist rein gar nichts „unter der Gürtellinie und absolut daneben“.

Eigentlich krass, dass man darüber überhaupt schreiben muss.

Ganz im Gegenteil ist es ein normaler Beitrag mit Wissensvermittlung zum Thema.

Bitte werde keine Beamtin.

Der Beitrag wurde nachträglich editiert.
Ich habe hier genauso ein Recht darauf meine Meinung/Empfindung zu einem Thema zu schreiben wie andere.
Wie war das mit Meinungsfreiheit?
Ich empfand den ursprünglichen Beitrag als daneben, das kannst du gerne anders sehen.
Auch nachträglich konnte ich keinen Mehrwert daraus ziehen, weil es meine Frage nicht beantwortet hat.
Ist ja ok. Mir muss hier ja niemand helfen.
Die, die es tun, an die geht mein Dank raus :-)

Was das mit meiner Qualität oder Voraussetzung Beamtin zu werden zu tun hat oder eben auch nicht, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich mache meine Arbeit gut, bin im Team und beim Chef angesehen und meine Kollegen schätzen und mögen mich.
Sonst würde ich wohl nicht das Angebot erhalten, zu diesen Konditionen verbeamtet zu werden.

Alle weitere Beiträge auf der persönlichen Schiene werde ich um meines Friedens Willen ab jetzt überlesen bzw. nicht darauf eingehen.
Hab ein schönes Wochenende 👍
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 03.09.2023 01:17
Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
In Entgeltgruppe 11 Stufe 4 verdienst Du bei Stkl. 4 netto in etwa:
2.800€ bei 100%
1.600€ bei   50%
1.050€ bei.  30%

Mit A 12 Stufe 3 verdienst Du (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa:
3.550€ bei 100%
2.000€ bei   50%
1.350€ bei   30%

Theoretisch kommen noch zwischen 100€ (bei 100%) und 59€ (bei 30%) netto hinzu vom Kinderzuschlag. Die lasse ich allerdings unberücksichtigt, da das Geld im Zweifel vollständig in die PKV des Kindes fließt.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: VaPi am 03.09.2023 06:50
Besteht denn die Möglichkeit das Kind beim Vater in der GKV mitzuversichern ? Die Jahresarbeitsentgeldgrenze sollte so schnell nicht überschritten werden.

Ich persönlich finde die höheren E‘s im Vergleich zu den A Besoldungen einfach unattraktiv. Gerade wenn die Möglichkeit besteht in A12 einzusteigen, würde ich sofort zuschlagen.

Und lasse es dir nicht madig reden. Es gibt überall Leute die ihre eigenen Unzulänglichkeiten nach außen produzieren müssen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Bastel am 04.09.2023 06:35
A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Poincare am 04.09.2023 08:44
Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.

Du solltest also, selbst wenn du dir sicher bist und den ganzen Weg gehst, zumindest genau schauen, welche Urkunde man dir anbietet, bevor du unterschreibst. Ablehnen kannst du nämlich bis zu letzten Sekunde, wenn man dir falsche Infos gegeben hat oder sich der Sachverhalt nicht klären lässt.

Ansonsten ist Beamte vs. TB ein Rechenexempel, die hochtrabenden Unterschiede, die hier noch besprochen werden, erwarte ich im technischen Dienst nicht. Ebenfalls hast du als Beamtin eine sehr kurze "Kündigungsfrist", die es dir auch ermöglicht wieder in die freie Wirtschaft zu gehen, wenn es doch so wäre.

PKV vs. GKV: Auch hier eine Rechenübung, dein Problem wird sein, dass du dich direkt entscheiden musst, wenn du die Öffnungsaktion brauchst. Was zukünftig günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab: Beförderungsweg, Arbeitszeitumfang, Anzahl der Kinder etc. Grundsätzlich lohnt sich PKV finanziell umso mehr, je mehr du verdienst, da der Beitrag sich nicht am Einkommen orientiert. In der Elternzeit erstattet das Land noch einen geringen Teil deiner PKV Beiträge auf Antrag (so 40 Euro / Monat).

A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Wieso nur, wenn sie im öffentlichen Dienst bleiben will? Welche Nachteile entstehen denn in dem Fall, wenn man nach 5 Jahren die Urkunde zurückgibt? Worst Case wäre ja nur, wenn man in den "mageren Jahren" mit Elternzeit und geringer Teilzeit verbeamtet gewesen wäre, und dann vor den lohnenderen Jahren rausgeht, oder gibt es noch signifikante Nachteile?
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 08:56
Kannst du mir sagen, wie du das berechnet hast genau?
Ich hatte das auch berechnet und komme auf andere Werte.
In Entgeltgruppe 11 Stufe 4 verdienst Du bei Stkl. 4 netto in etwa:
2.800€ bei 100%
1.600€ bei   50%
1.050€ bei.  30%

Mit A 12 Stufe 3 verdienst Du (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa:
3.550€ bei 100%
2.000€ bei   50%
1.350€ bei   30%

Theoretisch kommen noch zwischen 100€ (bei 100%) und 59€ (bei 30%) netto hinzu vom Kinderzuschlag. Die lasse ich allerdings unberücksichtigt, da das Geld im Zweifel vollständig in die PKV des Kindes fließt.

Danke.
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Erst ab 70% glaube ich.
Ich hatte das mal irgendwo aufgeschrieben, moment.

Kann da jemand mit Plan und Ahnung mal drüber schauen?
Dass das fiktive Rechnungen sind ist klar!
Die Tabelle ist ja zum einen für die Angestellten schon für 2024, für die Beamten noch für 2023.
Außerdem sind die Zahlen GANZ anders, wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen würde.
Da haben wir ja dann ähm 2026.
Aber ich brauche einen Anhaltspunkt für mich zum Rechnen, ob das überhaupt Sinn machen würde oder nicht.

Angestellter, E11 Stufe 4, 1 Kind (das bin ich wenn ich aus der Elternzeit zurück komme dann)
100% netto 3031 €
70% netto 2266 €
50% netto 1733 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro (ich nehm jetzt mal den Ferrari zum rechnen)
100% netto 3110 € (+80)
70% netto 2241 € (+/- 0)
50% netto 1608 € (-125)

Bei 2 Kindern, was wir uns wünschen, sähe es so aus, (dass da der Rechner von 2024 überhaupt nicht mehr stimmt mal ausgenommen!!)

Angestellter, E11 Stufe 4, 2 Kinder
100% netto 3043 €
70% netto 2275 €
50% netto 1739 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro
100% netto 3300 € (+257)
70% netto 2391 € (+116)
50% netto 1723 € (+/- 0)

Bei 3 Kindern, was mein Mann sich wünscht (ob das klappt hängt von anderen Dingen ab), sähe es so aus, (dass da der Rechner von 2024 überhaupt nicht mehr stimmt mal ausgenommen!!)


Angestellter, E11 Stufe 4, 3 Kinder
100% netto 3056 €
70% netto 2285 €
50% netto 1746 €

Beamter, A12 Stufe 3, 1 Kind, PKV 404 Euro
100% netto 3717 € (+661)
70% netto 2724 € (+439)
50% netto 1981 € (+ 235)

Keine Ahnung, ob mir das weiterhilft.
Schade, dass das eine Entscheidung fürs restliche Leben ist


Das hatte ich mal ausgerechnet vor ein paar Tagen.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 08:57
Besteht denn die Möglichkeit das Kind beim Vater in der GKV mitzuversichern ? Die Jahresarbeitsentgeldgrenze sollte so schnell nicht überschritten werden.

Ich persönlich finde die höheren E‘s im Vergleich zu den A Besoldungen einfach unattraktiv. Gerade wenn die Möglichkeit besteht in A12 einzusteigen, würde ich sofort zuschlagen.

Und lasse es dir nicht madig reden. Es gibt überall Leute die ihre eigenen Unzulänglichkeiten nach außen produzieren müssen.

Danke :)
Ich glaube, dass ich mit einem bestimmten Prozentsatz an Arbeit recht schnell an die Grenze kommen würde.
Lieber rechne ich mit den Kindern in der PKV.
Aber das macht den Kohl meist nicht fett, die werden ja zu 80% Beihilfe versichert.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 09:00
A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Ich habe bisher vor im ÖD zu bleiben. In ein Ing. Büro möchte ich nicht mehr.
Vollzeit ja, keine Frage.
Aber bis ich Vollzeit arbeiten gehen werde, werden einige Jahre vergehen.


Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.

Du solltest also, selbst wenn du dir sicher bist und den ganzen Weg gehst, zumindest genau schauen, welche Urkunde man dir anbietet, bevor du unterschreibst. Ablehnen kannst du nämlich bis zu letzten Sekunde, wenn man dir falsche Infos gegeben hat oder sich der Sachverhalt nicht klären lässt.

Ansonsten ist Beamte vs. TB ein Rechenexempel, die hochtrabenden Unterschiede, die hier noch besprochen werden, erwarte ich im technischen Dienst nicht. Ebenfalls hast du als Beamtin eine sehr kurze "Kündigungsfrist", die es dir auch ermöglicht wieder in die freie Wirtschaft zu gehen, wenn es doch so wäre.

PKV vs. GKV: Auch hier eine Rechenübung, dein Problem wird sein, dass du dich direkt entscheiden musst, wenn du die Öffnungsaktion brauchst. Was zukünftig günstiger ist, hängt von vielen Faktoren ab: Beförderungsweg, Arbeitszeitumfang, Anzahl der Kinder etc. Grundsätzlich lohnt sich PKV finanziell umso mehr, je mehr du verdienst, da der Beitrag sich nicht am Einkommen orientiert. In der Elternzeit erstattet das Land noch einen geringen Teil deiner PKV Beiträge auf Antrag (so 40 Euro / Monat).

A12 im technischen Dienst müsste in BW das erste Beförderungsamt sein.

Wenn du im öffentlichen Dienst bleiben möchtest, würde ich die Verbeamtung nehmen. In A11/12 Vollzeit, verheiratet und mit 2 Kindern hat man schnell netto mehr übrig als ein Referent in E13 (kommt natürlich noch auf den Besoldungsgesetzgeber an).

Wieso nur, wenn sie im öffentlichen Dienst bleiben will? Welche Nachteile entstehen denn in dem Fall, wenn man nach 5 Jahren die Urkunde zurückgibt? Worst Case wäre ja nur, wenn man in den "mageren Jahren" mit Elternzeit und geringer Teilzeit verbeamtet gewesen wäre, und dann vor den lohnenderen Jahren rausgeht, oder gibt es noch signifikante Nachteile?

Das mit der Probezeit ist die Aussage unserer Personalerin.
Irgendwie habe ich das alles schon abgegolten, dadurch, dass ich schon eine Weile dort bin.
Ich frage aber gerne nochmal nach.

Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Poincare am 04.09.2023 09:30
Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

Die Frage ist dann vor allem für die Versicherung in der Rente relevant. Wenn du um Entlassung bittest, kannst du das taggenau bzw. der Dienstherr hat eine begrenzte Möglichkeit, die dazubehalten (bis 3 Monate?). Wenn du danach versicherungspflichtig woanders arbeitest bist du wieder in der GKV, das geht aber nicht bis zu einem beliebigen Alter (Die Wahrscheinlichkeit, wieder raus zu wollen, wird ja aber auch mit den Jahren geringer bzw. die Kosten in Punkte Pension werden höher). Du hast auch in der PKV immer das recht, in einen bezahlbaren Basistarif zu wechseln (entspricht in Preis und Leistung in etwa der GKV). Das ist nicht wünschenswert, da das P/L Verhältnis wohl etwas schlechter als in der GKV ist, aber auch kein Weltuntergang oder Staatsbankrott.

Wenn du GKV mit pauschaler Beihilfe hast sollte es ohnehin kein Problem sein.

Wenn deine Kinderwunschbehandlungen noch andauern und ggf. von der Versicherung mitbezahlt werden, wäre auch zu klären, ob die PKV das auch übernimmt.

Wenn du langfristig vorhast eher 80-100% zu arbeiten und es dir leisten kannst, die Elternzeit zu überbrücken, wird es sich wahrscheinlich lohnen. Aber es ist schwierig, damit zu rechnen, wieviele Kinder man haben könnte, oder sicher zu sein, wieviel man mit wie vielen kleinen Kinder auch arbeiten wird /arbeiten können wird.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 09:37
Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

Die Frage ist dann vor allem für die Versicherung in der Rente relevant. Wenn du um Entlassung bittest, kannst du das taggenau bzw. der Dienstherr hat eine begrenzte Möglichkeit, die dazubehalten (bis 3 Monate?). Wenn du danach versicherungspflichtig woanders arbeitest bist du wieder in der GKV, das geht aber nicht bis zu einem beliebigen Alter (Die Wahrscheinlichkeit, wieder raus zu wollen, wird ja aber auch mit den Jahren geringer bzw. die Kosten in Punkte Pension werden höher). Du hast auch in der PKV immer das recht, in einen bezahlbaren Basistarif zu wechseln (entspricht in Preis und Leistung in etwa der GKV). Das ist nicht wünschenswert, da das P/L Verhältnis wohl etwas schlechter als in der GKV ist, aber auch kein Weltuntergang oder Staatsbankrott.

Wenn du GKV mit pauschaler Beihilfe hast sollte es ohnehin kein Problem sein.

Wenn deine Kinderwunschbehandlungen noch andauern und ggf. von der Versicherung mitbezahlt werden, wäre auch zu klären, ob die PKV das auch übernimmt.

Wenn du langfristig vorhast eher 80-100% zu arbeiten und es dir leisten kannst, die Elternzeit zu überbrücken, wird es sich wahrscheinlich lohnen. Aber es ist schwierig, damit zu rechnen, wieviele Kinder man haben könnte, oder sicher zu sein, wieviel man mit wie vielen kleinen Kinder auch arbeiten wird /arbeiten können wird.

Die GKV mit pauschaler Beihilfe, davon raten mir die meisten ab, das würde sich wohl gar nicht lohnen?
Ganz durchsehen tue ich da aber noch nicht.

Ob wir bei einem 2. Kind nochmal die Klinik benötigen, oder ob sich durch eine Schwangerschaft die Krankheit sogar verbessert, kann man leider nicht voraussagen. Aber das kann man ja vorab klären, ob die PKV solche Behandlungen zahlen.
Aber da zahlt ja sogar die GKV.

Und genau dein letzter Abschnitt beschreibt mein Problem!
Rede ich mit Bekannten oder Familienmitgliedern sehe ich keine Mama, die schnell wieder mehr als 50% arbeitet.
Natürlich könnte mein Mann auch reduzieren, damit ich mehr arbeiten kann. Das würde er auch gerne tun.
Aber da er deutlich mehr verdient, würde es finanziell einfach keinen Sinn machen.
Ach das ist echt ein doofe Situation.
SIch zwischen zwei Kindern verbeamten zu lassen, würde wahrscheinlich nicht gehen. Das Problem verschiebt sich.
Bzw. wird die PKV ja nicht günstiger. Meine Krankheit ist auf dem Schein nicht heilbar.
Ich habe zwar keine Probleme damit, aber chronisch ist chronisch.
Ich werde also immer auf die Öffnungsklausel angewiesen sein.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 04.09.2023 14:16
Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 16:28
Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6

Danke, da muss ich mich nochmal ganz genau reinlesen.
Ich habe mich für noch keine Kasse entschieden. Das Angebot mit den 405 Euro kam von der DKV.
Da gehen aber nochmal 22 Euro vom Lohn ab oder so.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 04.09.2023 16:30
Ich habe nochmal ein wenig hin und her gerechnet.

In der Zeit, in der ich nicht arbeite, also vermutlich die ersten beiden Jahre Elternzeit, habe ich durch eine Verbeamtung monatlich einen Verlust von 405 Euro (PKV).

Wenn ich 30% arbeiten würde, dann bekäme ich als Angestellte rund 215 Euro mehr im Monat.
Bei 50% wären es 125 Euro.

Das ist aber mit der Tabelle 24 für die Angestellten und dem Rechner 23 für die Beamten gerechnet.
Also bei der Beamtentabelle ist die Erhöhung noch nicht drin.

Man kann vermutlich nicht absehen, wie viel Prozent das nach oben gehen wird oder?
Die Verhandlungen gehen ja erst im Herbst los, oder so?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: mightness am 04.09.2023 16:54
Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?

(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.

Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein. 
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 06.09.2023 01:09
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.

Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Kido2911 am 07.09.2023 08:03


Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von zwei Vorerkrankungen leider nur mit der Öffnungsklausel in die PKV komme. Das wäre ca. 425 Euro im Monat.
Immernoch soweit so gut. Würde sich gerade noch trotzdem lohnen finanziell.

Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:

Eine private Krankenversicherung bietet Beihilfeempfängern viele Vorteile. Denn ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wodurch sie sich besonders günstig versichern können. Doch ist eine PKV für Beamte auch mit Nachteilen verbunden. Und diese betreffen nicht nur Personen mit Vorerkrankungen, bei denen die Tarifauswahl deutlich eingeschränkt wird. Sondern auch Familien. In einigen Fällen können die Nachteile einer privaten Krankenversicherung sogar überwiegen, sodass die GKV für Beamte sinnvoller ist.

Nachteile der PKV für Beamte: Problematisch mit Vorerkrankungen
Eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen abzuschließen, stellt Antragsteller vor Schwierigkeiten. Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, teuren Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Doch für Beamte wurde diese Hürde herabgesetzt. Denn die privaten Krankenversicherer bieten die sogenannte Öffnungsklausel. Das bedeutet, Beihilfeempfänger können sich nach ihrer erstmaligen Verbeamtung innerhalb von sechs Monaten privat versichern. Dabei darf der Versicherer sie nicht aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Er kann lediglich einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent verlangen.

Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.

Teuer für Familien
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung für Beamte günstiger als für Arbeitnehmer und Selbstständige. Häufig sogar preiswerter als die Absicherung in der GKV. Allerdings nur für Alleinstehende. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet für kindergeldberechtigte Kinder und nicht-erwerbstätige Ehe- und Lebenspartner die beitragsfreie Familienversicherung. Darüber lassen sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern.

In der PKV hingegen muss für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Und für diesen wird dann je ein Beitrag fällig. Daher birgt die PKV für Beamte mit Familie den Nachteil, dass die Absicherung bei mehreren Kindern sehr teuer werden kann.

Regelmäßige Beitragsanpassungen
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen konstant an. So führen die Versicherer beinahe jährlich Erhöhungen durch – sehr zum Leidwesen der Versicherten. Denn nach rund 20 bis 25 Jahren verdoppelt sich ihre Prämie auf diese Weise.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Kosten der GKV steigen. Daher ist über Jahrzehnte betrachtet die Beitragsentwicklung innerhalb beider Systeme ähnlich. In den letzten zehn Jahren lag die gesetzliche Krankenversicherung mit 3,8 Prozent sogar über der PKV (2,3 Prozent).

Anbieterwechsel birgt Nachteile
Eine PKV ist eine Entscheidung für das Leben. Nicht nur, weil die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Sondern auch, weil sich ein Wechsel des Anbieters nur in Ausnahmefällen empfiehlt. Während ein Krankenkassenwechsel abgesehen vom Bonusprogramm keine Nachteile birgt, ist dies bei der PKV anders. Denn wechseln die Kunden ihren Versicherer, verlieren sie einen Großteil ihrer Altersrückstellungen. Und diese werden dazu genutzt, den Beitrag im Alter zu stabilisieren. So kann es passieren, dass ihre Prämie mit der Zeit erheblich ansteigt, da sie in jungen Jahren nur wenige Rückstellungen gebildet haben.

Beitrag ist nicht einkommensabhängig
Ein Vorteil der GKV ist, dass die Prämie anhand des Einkommens bemessen wird. Steigt die Besoldung, zahlen die Versicherten mehr für ihre Krankenabsicherung. Wird ihr Einkommen hingegen reduziert, sinkt auch ihr Krankenkassenbeitrag.

Bei der PKV jedoch wird die Prämie anhand personen- und versicherungsspezifischer Faktoren kalkuliert. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel die Versicherten verdienen. Reduzieren sie ihre Dienstzeit und haben eine geringere Besoldung, müssen sie nach wie vor denselben Beitrag erbringen.

Fazit: Die PKV birgt Nachteile für Beamte – aber nicht für jeden
Die PKV birgt auch für Beamte Nachteile. Insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen und große Familien, die mit teuren Beiträgen rechnen müssen. Doch obwohl die Schwächen der privaten Krankenversicherung nicht außer Acht gelassen werden dürfen, zeigt die Praxis, dass die PKV dennoch für viele Beamte die beste Wahl ist. Denn in den meisten Fällen überwiegen die Vorteile wie günstige Beiträge und ein umfangreicher Versicherungsschutz.

Grundsätzlich ist es wichtig, die Krankenversicherung individuell zu betrachten. Denn jeder Beamte hat einen eigenen, persönlichen Bedarf und spezifische Ansprüche an den Versicherungsschutz.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Helmi am 07.09.2023 08:44
Zitat

Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.


Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

S. 10 ganz oben.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Knarfe1000 am 07.09.2023 09:16
Ja, ist in RP genau so. Ich habe auch bei der PKV diverse Zusatzleistungen freiwillig versichert.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 07.09.2023 09:29
Ganz richtig, das Ziel ist ja, dass eine "100%" Absicherung i.V.m. der Beihilfe erreicht wird. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die PKV Tarife die Beihilfe spiegeln bzw. anderes gesagt, solange die Leistungen die man in Anspruch nimmt auf Beihilfeniveau sich bewegen ist die 100% Erstattung in der Regel kein Ding.

Zur Thematik Wahlleistungen, sollte man in einem Bundesland befinden, deren Beihilfe keine Wahlleistungen anbietet so ist das auch kein Akt. Diese sind ja nicht "überlebensnotwendig" sondern stellt eher ein Komfortplus dar.

Zwei- oder Einbettzimmer kann man ja selbst zahlen oder man sichert das über eine ausreichend hohe Krankenhaustagegeldversicherung ab. Chefarzt ist vernachlässigbar, wenns erforderlich ist kommt der ohnehin im Rahmen der Allgemeinen Krankenhausleistungen mit dazu.

Wenn man es unbedingt absichern möchte, dann gibt es hier bei Gothaer, Bayerische und DKV Angebote, auch für Privatversicherte. Bei letzterem das Krankenhaustagegeld bis 65 € / Tag offenkundig ohne Gesundheitsfragen - das kann man dann dafür einsetzen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Knarfe1000 am 07.09.2023 10:42
Beim Krankenhaustagegeld ist übrigens eine Erhöhung mitunter schwierig. Ich wollte von 30 Euro auf 60 Euro hochstufen, was die Versicherung abgelehnt hat.

Muss dazu anmerken, dass ich seit 2013 diverse KH und Kuraufenthalte hatte, was die Versicherung natürlich im Rahmen der Risikobewertung als Argument lieferte. Immerhin konnten wir uns dann auf 40 Euro/Tag einigen.
Titel: Antw:Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 08.09.2023 09:32
Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei   50%
928€ bei   30%

Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.

Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.

Nein oder?
Du kommst bei A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet auf 1.350€ bei 30%. Ich komme auf 928€.
Bei E11, Stufe 4, 1 Kind, verheiratet kommen wir beide auf 1050€.
Das sind über 100 Euro mehr.
Bei 50% kommst du bei A12 auf 2000€ und ich auf 1578€.
Bei E11 sind es 1733.
Also auch wieder mehr.

Daher ist es bei Teilzeit so, dass ich als Beamter weniger bekommen würde.
Bei einem Kind.
Bei zwei sieht es dann anders aus, ja das stimmt.

Problem ist:
2 Kinder muss man erst mal bekommen und die ganzen Jahre dazwischen sehen als Beamter dann einfach schlechter aus finanziell.

Aber: Das mit der Tabelle stimmt. Ich kann gar nicht abschätzen, wie sich die Besoldung ändert im Herbst, gibts da schon Tendenzen?
Wenn ich da überall nochmal 200 Euro draufpacken kann, dann sieht es ja anders aus :D


Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?

(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.

Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein.

Ich möchte vor allem auch das große ganze Plus sehen bei der Verbeamtung, habe aber ein wenig einfach sorgevoll die kommenden Jahre im Blick. Wenn ich dann sehe, dass ich als Beamte weniger bekomme. Mit Haus abzahlen, Tieren, Kindern, da ist man einfach doch auch über 100-200 Euro mehr im Monat froh.
Wenn ich abschätzen könnte, wie sich die Besoldung im Herbst anpasst, wäre es einfacher ggf?


Zitat
Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.

Ich hatte bereits Kontakt mit einem Arzt, der die Tauglichkeit prüft und es wäre laut seiner Aussage kein Problem, mit meinen Wehwehchen verbeamtet zu werden.
Meine Krankheiten schränken mich nicht ein, sie sind nur für die Versicherungen ein scheinbar ätzendes Thema, weil halt doch ab und an mit Arztbesuchen oder OP gerechnet werden muss.

Zitat
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:

Das hat mir der Berater so aber anders erzählt. Ich zahle mehr, habe aber den gleichen Schutz wie wenn ich normal versichert wäre und mit der Beihilfe hat das nichts zu tun.
Das kann ich aber nochmal nachfragen.
Das mit den Wahlleistungen hat er mir auch anders angeboten. Die kann ich ganz normal dazubuchen, wie jeder andere auch.
Daher ist der Tarif auch bei 404 Euro plus abzüglich 22 Euro vom Lohn.
Es gibt auch einen für 380 ohne Wahlleistung. Die Mehrkosten sind die Wahlleistung für freie Krankenhauswahl und Arztwahl etc.

Zitat
Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf

S. 10 ganz oben.

Danke, so hatte er mir das auch erklärt.


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Danke euch allen für eure tollen Beiträge !!

Ich bin nach wie vor hin und hergerissen und warte noch ein Gespräch nächste Woche Dienstag ab.
Da habe ich nochmal eine Beratung bzgl. der Versicherung.
Mal sehen, was dabei rumkommt.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Bastel am 08.09.2023 10:50
Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 08.09.2023 11:16
Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.

Es wäre hilfreicher, wenn du mir sagst, was genau falsch ist :-)

Wenn ich in dem Rechner von der Seite vom öffentlichen Dienst für den TvÖD 2024 folgendes eingebe:
E11, Stufe 4, VBL, 50% Arbeitszeit, Steuerjahr 2023b, Steuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, Kinder für Pflegeverscherung 1, Krankenkasse 15,5% dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2575.51 €
netto bleiben: 1733.14 €

Was ist daran falsch?

Gebe ich im Rechner vom öffentlichen Dienst für die Kommunalbeamten für BaWü für 2023 folgendes eingebe:
A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet, Arbeitszeit 50%, Steuerjahr 2023b, Lohnsteuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, 1 Kind für Pflegeversicherung, dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2321.64 €
netto bleiben: 2034.00 €
Hier muss ich für mich dann aber noch die PKV abziehen mit 404 Euro und 22 Euro vom Lohn laut Berater, da Wahlleistung, dann bleiben 1608€ netto.

Was ist daran bitte falsch?
So habe ich das analog für die weiteren Arbeitszeiten von 30, 70 und 100% gerechnet.

Dass es noch keine Tarifrunde für die Beamten gegeben hat, weiß ich.
Das habe ich auch mehrmals geschrieben, ich kann ja nur nehmen, was ich zur Verfügung habe und das ist halt der 2023er Rechner für die Beamten.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 08.09.2023 11:20
Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).

Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.

Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.

Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?

Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind

Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder

Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.

Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:

AZNetto
A12 PB100%3.101,91 €
50%1.788,37 €
30%1.192,12 €
AZNetto
A12 PKV100%3.111,10 €
50%1.590,97 €
30%912,08 €
AZNetto
E11 GKV100%2.826,82 €
50%1.612,98 €
30%1.075,04 €

Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.

DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.

Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.

Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.

(https://s20.directupload.net/images/230908/e7fwt6zn.png)
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 08.09.2023 12:52
Zudem zum vorherigen Beitrag eben, zum Punkt Zahnersatz, wenn man da viele Bedenken hat wegen dem „Eigenanteil“, wenn man jetzt kein Beihilfeergänzungstarif hat der diese Kosten auffängt. Gibt es bei der Würzburger Versicherung den Tarif DentOptimal oder so. Der erstattet maximal 25%, kann man sich erkundigen wenn man will - aber man kann das gut selbst stemmen.

In Bayern sind es 60%, für BaWü ich glaube 70%. Wenn wir zb Beihilfesatz 50% annehmen, und Implantate als Zahnersatz i.H.v. 5000 € sind das ca. 1.000 € Eigenbeteiligung. Bei 2 Inlays für 700 sind das etwa 100 € Eigenbeteiligung. Also jetzt mal von 60% berücksichtigungsfähigkeit und 50% Beihilfesatz gesehen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Sehrgerne am 11.09.2023 09:49
Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).

Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.

Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.

Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?

Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind

Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder

Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.

Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:

AZNetto
A12 PB100%3.101,91 €
50%1.788,37 €
30%1.192,12 €
AZNetto
A12 PKV100%3.111,10 €
50%1.590,97 €
30%912,08 €
AZNetto
E11 GKV100%2.826,82 €
50%1.612,98 €
30%1.075,04 €

Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.

DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.

Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.

Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.

(https://s20.directupload.net/images/230908/e7fwt6zn.png)


Du hast da einen Fehler in der Excel.  Die Pauschale Beihilfe beträgt 50 Prozent der KV plus Zusatzbeitrag höchstens jedoch 403,99. Die PV wird nicht übernommen. Demnach vom Netto lediglich 328,87 abzuziehen und nicht 413,19.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 11.09.2023 10:53
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Kido2911 am 11.09.2023 12:35
Auch bitte berücksichtigen, dass die Beihilfe nicht mit "Jedem" einen Vertrag hat und erstattet. Bspw. Krankenhaus - da kann auch finanziell was zusammenkommen, wenn bspw. das Kind in eine Klinik muss, wo die Beihilfe keinen Vertrag hat.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.09.2023 12:49
Hey,

ich wurde im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen. Keinerlei Leistungsausschlüsse, bzgl. Zahnkrone blieb auch kein Eigenanteil übrig.

Gruß

King
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 11.09.2023 13:56
Auch bitte berücksichtigen, dass die Beihilfe nicht mit "Jedem" einen Vertrag hat und erstattet. Bspw. Krankenhaus - da kann auch finanziell was zusammenkommen, wenn bspw. das Kind in eine Klinik muss, wo die Beihilfe keinen Vertrag hat.

Das verstehe ich nicht.
Die Beihilfe muss einen Vertrag haben mit dem behandelnden Arzt/Krankenhaus?

Was bringt mir dann die freie Arztwahl?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: CKY I Tango am 11.09.2023 14:05
Es ist klar geregelt was und wie hoch Beihilfefähig ist.
Aber die Wahl des Arztes oder Klinik bleibt dann schon noch mir überlassen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MisterS am 11.09.2023 15:53
Ich vermute, er wollte damit ausdrücken dass nicht jedes Krankenhaus/Arzt direkt mit der Beihilfestelle abrechnen kann.
Und dann muss man im im Zweifel auch mal eine größere Summe vorstrecken.

Ich durfte in Bayern auch einige Telefonate führen, weil die Geburt ne fünfstellige Summe gekostet hat, und das Kind noch nicht im System bei der Beihilfe registriert war.
Hab dann zum Glück eine freundliche Sachbearbeiterin erwischt, die mir eine großzügige AZ überwiesen hat, Bekannte hatten nicht so viel Glück.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 11.09.2023 16:04
Ich vermute, er wollte damit ausdrücken dass nicht jedes Krankenhaus/Arzt direkt mit der Beihilfestelle abrechnen kann.
Und dann muss man im im Zweifel auch mal eine größere Summe vorstrecken.

Ich durfte in Bayern auch einige Telefonate führen, weil die Geburt ne fünfstellige Summe gekostet hat, und das Kind noch nicht im System bei der Beihilfe registriert war.
Hab dann zum Glück eine freundliche Sachbearbeiterin erwischt, die mir eine großzügige AZ überwiesen hat, Bekannte hatten nicht so viel Glück.

Das Krankenhaus schließt mit dem Kunden einen Behandlungsvertrag nach GOÄ und rechnet diesen entsprechend ab. Diese Rechnung wird dann von der Beihilfe bzw. Krankenkasse erstattet und dann ans Krankenhaus überwiesen. Ich sehe da nicht unbedingt irgendwelche Probleme die Glück bedürfen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: clarion am 12.09.2023 07:16
Zudem sind Beihilfestellen gehalten bei großen Summen zügig,  d.h. innerhalb der Zahlungsfrist der Krankenhäuser zu entscheiden.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MisterS am 12.09.2023 08:29
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 12.09.2023 09:05
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MoinMoin am 12.09.2023 09:41
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.
Ich glaube auch nicht, dass das Krankenhaus, so schnell mit einem gerichtlichem Mahnverfahren daher kommt und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, insbesondere, wenn man denen mitteilt, warum nur eine Abschlagszahlung geleistet wurde (also der PKV anteil) , insofern....
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 12.09.2023 09:53
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist. Die Nachzahlung kam dann auch sofort.
Zumindest damals hieß es, die Beihilfestelle bekommt die Daten von der Bezügestelle, und das nicht sofort, sondern alle paar Wochen mal gebündelt.

Und ich hab schon öfter gehört, dass die Rechnungen eben erst mit Erfassung in der Datenbank gezahlt wurden.

Dann hat das aber nichts mit dem Krankenhaus zu tun, sondern nur mit der Beihilfestelle. Und passiert auch nur einmal im Leben. Muss das Krankenhaus halt warten.
Ich glaube auch nicht, dass das Krankenhaus, so schnell mit einem gerichtlichem Mahnverfahren daher kommt und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, insbesondere, wenn man denen mitteilt, warum nur eine Abschlagszahlung geleistet wurde (also der PKV anteil) , insofern....

Zumal man gegenüber dem Gläubiger auch leicht argumentieren kann: Entweder Mahnverfahren mit Widerspruch, Gerichtsverfahren frühestens in einem Jahr oder einfach ein paar Wochen aufs Geld warten.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Schmitti am 12.09.2023 10:12
wie gesagt lag das Problem hier daran, dass der Kunde (also das Kind) eben nicht im System war, und erst nach 3 Monaten oder so dort aufgetaucht ist.
Warum ist das Kind hier der "Kunde", und nicht die Mutter?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MisterS am 12.09.2023 10:28
soll vorkommen dass das Kind direkt in Behandlung muss  ;)
Fallpauschale Frühchen <1500 Gramm mit Intensivstation z.B. lag da schon bei ~25k

klar kann man mit dem Krankenhaus reden, die kennen das, aber warum sollen die die Fehler der Verwaltung ausbaden?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MoinMoin am 12.09.2023 10:34
klar kann man mit dem Krankenhaus reden, die kennen das, aber warum sollen die die Fehler der Verwaltung ausbaden?
aus den selben Gründen, wie die Mutter es ausbaden soll.
Und Organisator ging es doch darum, dass du vom Glück geredet hast, welches du hattest.
Insofern hatte das Krankenhaus Glück, dass du eine solche Sachbearbeiterin hattest und deine Bekannten hatten das Pech, dass sie es selber ausgebadet haben und nicht das KH haben warten lassen.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Thomber am 12.09.2023 10:51
Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MoinMoin am 12.09.2023 10:55
Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)
Je nachdem wie man es anstellt.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Opa am 12.09.2023 10:59
Und passiert auch nur einmal im Leben.
In NRW passiert das zukünftig jährlich und weitere Bundesländer, in denen Kinder höher besoldet werden, als ihre verbeamtete  Eltern, werden folgen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Poincare am 12.09.2023 13:39
Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)

Uniklinik hier rechnet direkt mit PKV ab (20%), stellt auf 80% die Rechnung. Habe nachgefragt, die sagen klar: unbedingt melden, wenn man das Zahlungsziel nicht halten kann (1 Monat), das verlängern die dann aber problemlos und ohne Mahngebühr. Bisher kam das Geld aber immer rechtzeitig von der Beihilfe.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Thomber am 12.09.2023 13:42
Richtiges Krankenhaus, richtige Beihilfestelle....  und das soll kein Glück sein?   ;D
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 12.09.2023 23:43
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 13.09.2023 07:27
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.

Und ich kenne welche, wo das ein Problem ist. Wer hat jetzt Recht?  ??? Zudem eine priorisierte Bearbeitung bringt auch nichts, wenn  etliche Prio-Rechnungen vorliegen und keine Bearbeiter da sind.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MoinMoin am 13.09.2023 07:53
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.

Und ich kenne welche, wo das ein Problem ist. Wer hat jetzt Recht?  ??? Zudem eine priorisierte Bearbeitung bringt auch nichts, wenn  etliche Prio-Rechnungen vorliegen und keine Bearbeiter da sind.
Natürlich gibt es welche die da ein Problem haben, aber das hat weniger mit Glück zu tun, sondern mit der Vorgehensweise.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 13.09.2023 08:31
Das driftet ja am Thema vorbei, aber um kurz darauf einzugehen - man ist nicht die erste Beihilfeberechtigte oder PKV Person im Krankenhaus, somit sind die dort schon ausreichend mit dem Thema bekannt. Ein schneller kurzer Anruf oder E-Mail mit der bitte um Verlängerung der Frist sind in aller Regel kein Problem.

Hier ist es echt nicht erforderlich "Angst" zu machen mit der Krankenhauskostenkeule. Natürlich sollte man im Vorfeld schon die Entscheidung getroffen haben, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird und dann ergibt sich alles andere.

Was Abschlagzahlungen angeht, diese sind in Bayern in § 48 Abs. 1 BayBhV aufgeführt, in den anderen Bundesländern analog. Es ist also jetzt kein "Gnadenakt" der Sachbearbeiter*in sondern der Spielraum dafür ist vorhanden, wenn man es sinnig begründet was bei Krankenhausrechnungen in der Regel zu erwarten ist.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 13.09.2023 08:55
Hier ist es echt nicht erforderlich "Angst" zu machen mit der Krankenhauskostenkeule. Natürlich sollte man im Vorfeld schon die Entscheidung getroffen haben, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird und dann ergibt sich alles andere.

Guter Punkt!

Jeder sollte die Vor- und Nachteile der PKV und GKV abwägen und zu einem für sich passenden Ergebnis kommen.
Für mich wären das hauptsächlich

PKV:
höherer adminstrativer Aufwand
viel bessere ärztliche Leistungen
schlechtere Leistungen im Bereich Hilfsmittel

GKV:
umgekehrt
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 13.09.2023 09:08
Im Punkt "schlechtere Leistungen Hilfsmittel" würde ich teilweise widersprechen, da es tatsächlich erheblich auf den Tarif und die Tarifgeneration ankommt. Bei den aktuelleren neuern Tarifen sind in den meisten Fällen "offene Hilfsmittelkataloge" bzw. es wird halt für "Hilfsmittel" erstattet "ohne Katalog" oder ohne Höchstsumme.

Da sehe ich eher "bessere Leistungen" im Bereich Hilfsmittel, aber wie gesagt es kommt echt auf den Tarif an.

"Administrativer Aufwand" sehe ich relativ, dank der Beihilfe und der PKV App ist das in der Regel schnell innerhalb von Minuten erledigt. Natürlich muss man dran denken die Rechnungen zu bezahlen, halte ich aber für machbar und wenn es doch eines Tages es nicht mehr ist, würde ich Dienstleister*innen wie z.B. KVA+ Abrechnungsservice oder ähnliche damit beauftragen.

Aber es ist ein (relativer) "Aufwand" der gegenüber einer GV-Karte besteht, das ist tatsächlich unbestreitbar.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 14.09.2023 01:43
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 07:59
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?

1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.
2. Keine Abschlagszahlungen.
3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,
5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).
6. etc.

Die Punkte sind schon bei normalen Rechnungen, aber auch bei größeren Krankenhausrechnungen aufgetreten. Bisher gab es dann Fristverlängerungen von den Ärzten und Krankenhäusern. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Es ändert auch nicht die Probleme bei der Beihilfe.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 14.09.2023 13:09
1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.

-> Der Interesse und Einordnung halber, welches Bundesland?

2. Keine Abschlagszahlungen.

-> Hast du auch auf die Beihilfeverordung, den dortigen Paragraphen zu Abschlagszahlungen berufen?
-> Für die PKV gilt hier § 14 Abs. 2 VVG, man muss es verlangen, ist das geschehen?


3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.

-> Dazu kann ich keine Aussage treffen und ist mEn auch nicht pauschalisierbar

4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).

-> kann ich so nicht beurteilen, Begründung steht idR im Bescheid/Ablehnung.
-> erstattet von wem? Beihilfe / PKV? Wenn PKV, habt ihr den exakt gleichen Tarif und Tarifjahr?

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: MoinMoin am 14.09.2023 13:14
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?
Das Problem, dass Menschen die Rechnungen bezahlen, bevor sie das Geld von der Beihilfe haben und sie keine entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn sie mal Geld nicht (rechtzeitig) erhalten.
Oder wenn sie zu viel an den Arzt gezahlt haben und die Beihilfe das streicht.
...
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 14.09.2023 13:31
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


na und selbst wenn. Dann überweist man dem Arzt eine reduzierten Rechnungsbetrag zusammen mit der Begründung der Beihilfestelle und stellt dem Arzt frei, bei Bedarf weitere Begründungen für die Rechnungspositionen zu liefern.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 14.09.2023 13:59
Richtig, wenn die Beihilfe und/oder die PKV die Begründung bemängeln, dann wäre die Begründung auch gegenüber dem Patienten mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Rechnungsempfänger auch nicht ausreichend. Denn § 12 Abs. 3 GOÄ verlangt ja eine entsprechende verständliche und nachvollziehbare Begründung und es ist auf Verlangen des des Zahlungspflichtigen näher zu begründen.

Bin hier d'accord mit Organisator, also den 2,3 fachen Satz überweisen bzw. den Steigerungssatz der anerkannt worden ist und für den fehlenden Rest dem Arzt die weitere Begründung frei zu stellen. Damit würde man meiner Ansicht nach der Zahlungsverpflichtung soweit ausreichend nachkommen, dass der Ball nicht mehr im eigenen Kasten ist.

Ich setzte hier natürlich hier voraus, dass die medizinische Notwendigkeit vorlag, es im Rahmen der Beihilfeverordnung war und es um keine "verlangten Leistungen" handelte. Was über die Beihilfeverordnung hinausging oder auf Verlangen des Patienten geschah ist natürlich dann selbst zu tragen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 14:00
1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.

-> Der Interesse und Einordnung halber, welches Bundesland?

2. Keine Abschlagszahlungen.

-> Hast du auch auf die Beihilfeverordung, den dortigen Paragraphen zu Abschlagszahlungen berufen?
-> Für die PKV gilt hier § 14 Abs. 2 VVG, man muss es verlangen, ist das geschehen?


3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.

-> Dazu kann ich keine Aussage treffen und ist mEn auch nicht pauschalisierbar

4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).

-> kann ich so nicht beurteilen, Begründung steht idR im Bescheid/Ablehnung.
-> erstattet von wem? Beihilfe / PKV? Wenn PKV, habt ihr den exakt gleichen Tarif und Tarifjahr?


1. NRW
2. Jupp, bringt nur nichts, wenn bei der Beihilfe keiner zu erreichen ist oder diese in Anträgen untergehen. Anekdote von vor 2 Monaten: Kollegin wurde fehlerhaft in Elternzeit eingeordnet. Gehalt entsprechend nicht ausgezahlt. Antrag auf Abschlagszahlung soll bei Beihilfe gestellt werden, bis die Daten wieder richtig im System sind. Aussage der Beihilfe: Ist zwar ein Priofall, aber haben hier aktuell über 50.000 solcher Anträge vorliegen.
3. Pauschalisiert habe ich auch nichts. Ich wurde nach meinen persönlichen Erfahrungen gefragt. Andere können auch entsprechende Erfahrungen gemacht haben.
4. Behauptet ja auch keiner. Passiert trotzdem bei der Beihilfe. Gibt es auch, aber es ist willkürlich, ob es überhaupt gestrichen wird. Über die Begründung lässt sich vortrefflich streiten.
5. Ich rede ausschließlich über die Beihilfe. Zur Begründung: Nicht ausführlich genug dargelegt.

@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 14:02
Richtig, wenn die Beihilfe und/oder die PKV die Begründung bemängeln, dann wäre die Begründung auch gegenüber dem Patienten mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Rechnungsempfänger auch nicht ausreichend. Denn § 12 Abs. 3 GOÄ verlangt ja eine entsprechende verständliche und nachvollziehbare Begründung und es ist auf Verlangen des des Zahlungspflichtigen näher zu begründen.

Bin hier d'accord mit Organisator, also den 2,3 fachen Satz überweisen bzw. den Steigerungssatz der anerkannt worden ist und für den fehlenden Rest dem Arzt die weitere Begründung frei zu stellen. Damit würde man meiner Ansicht nach der Zahlungsverpflichtung soweit ausreichend nachkommen, dass der Ball nicht mehr im eigenen Kasten ist.
In meinem Beispiel wurde es durch den Arzt ausreichend begründet und sogar separat nochmals dargelegt. Hat trotzdem nicht gereicht.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 14.09.2023 14:04
Dann lag gegebenenfalls keine medizinische Notwendigkeit vor, es hat den Rahmen der Beihilfeverordnung überschritten oder es handelte sich um "verlangten Leistungen".
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 14:08
Nein, weder noch. Die Beihilfe lag rechtlich einfach daneben. Soll vorkommen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 14.09.2023 14:27
@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.

Ich bin dann nich im Zahlungsverzug, sondern habe ja dann schon den größten Teil der Rechnung bezahlt. Wie im sonstigen Leben auch: Wenn eine Rechnung nicht vollständig nachvollziehbar ist, bezahle ich nur den nachvollziehbaren Teil und bitte um ergänzende Infos oder Korrektur. Insoweit ist jeder Rechnungssteller, besonders der Arzt, verpflichtet, eine nachvollziehbare Rechnung zu stellen.

Wenn man nicht firm in der Abrechnung nach GOÄ ist, kann man dann dazu die Begründung der Beihilfe oder der PKV nutzen und damit argumentieren.

Dann kann es passieren, dass der Arzt daneben lag (weil die gerne mal etwas mehr aufschreiben) und er seine Rechnung korrigiert. Wenn er aber gut begründet auf der Erstattung beharrt, spricht man nochmal mit der Beihilfe / PKV, auch dort passieren Fehler.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 14:31
@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.

Ich bin dann nich im Zahlungsverzug, sondern habe ja dann schon den größten Teil der Rechnung bezahlt. Wie im sonstigen Leben auch: Wenn eine Rechnung nicht vollständig nachvollziehbar ist, bezahle ich nur den nachvollziehbaren Teil und bitte um ergänzende Infos oder Korrektur. Insoweit ist jeder Rechnungssteller, besonders der Arzt, verpflichtet, eine nachvollziehbare Rechnung zu stellen.

Wenn man nicht firm in der Abrechnung nach GOÄ ist, kann man dann dazu die Begründung der Beihilfe oder der PKV nutzen und damit argumentieren.

Dann kann es passieren, dass der Arzt daneben lag (weil die gerne mal etwas mehr aufschreiben) und er seine Rechnung korrigiert. Wenn er aber gut begründet auf der Erstattung beharrt, spricht man nochmal mit der Beihilfe / PKV, auch dort passieren Fehler.

Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: dae123 am 14.09.2023 16:09
Wir müssen ja jetzt nicht so tun, als ob die Beihilfe nicht auf regelmäßiger Basis Leistungen nicht bezahlt, insbesondere Schwellenwertüberschreitungen, obwohl diese ausreichend begründet wurden. Da können viele ein Lied davon singen, gerade bei teuren Rechnungen und alles im zahnärztlichen Bereich.

Die Beihilfe versteht nur eines: Widerspruch und wenn das scheitert, die Klage. Würden mehr Leute diese Bereitschaft haben, würde es auch seltener zu solchen unrechtmäßigen Kürzungen kommen.

Wenn die 3 Monate überschritten werden, Beschwerde einreichen mit Hinweis auf ggf. folgender Untätigkeitsklage.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: 2strong am 14.09.2023 16:16
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?

1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.
2. Keine Abschlagszahlungen.
3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,
5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).
6. etc.

Die Punkte sind schon bei normalen Rechnungen, aber auch bei größeren Krankenhausrechnungen aufgetreten. Bisher gab es dann Fristverlängerungen von den Ärzten und Krankenhäusern. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Es ändert auch nicht die Probleme bei der Beihilfe.

Dass die Beihilfe mal wochenlang im Rückstand war oder nicht erreichbar ist, kenne ich zwar auch, aber deshalb kriegt man ja noch lang keine Probleme mit dem Arzt wegen der offenen Rechnung.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 14.09.2023 16:23
Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Wenn ich Teile einer Rechnung nicht nachvollziehen kann, bezahle ich sie nicht. Das ist ausreichend Begründung für eine Teilzahlung.

Inhaltlich mache ich mir die Argumentation gar nicht zu eigen - da können die fachlich versierten Stellen (Arzt und Beihilfe) entsprechende Argumente liefern, die ich dann nur weiterleite. Erst dann, wenn dadurch der Konflikt nicht beigelegt werden kann, wäre weiteres zu überlegen.

Ein Vorverfahren kann man immer machen oder auch mal die PKV nach deren Meinung fragen. Bleibt die Beihilfe oder PKV bei ihre ablehnenden Meinung kann man:
- bei kleinen Beträgen selbst bezahlen oder
- bei großen Beträgen den Rechtsweg beschreiten oder
- dem Arzt sagen, dass es nicht mehr gibt.

Kommt immer auf den Einzelfall an - habe noch nicht erlebt, dass Ärzte bei ein paar hundert Euro klagen gehen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: dae123 am 14.09.2023 16:27
Ein spannendes Urteil zur Thematik:

https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/schadensersatz-wegen-nichtgewaehrung-der-beihilfe

Man kann's also auch drauf ankommen lassen... Wenn man natürlich aber weiterhin bei dem (Zahn)arzt in Behandlung bleiben möchte, wird's schwierig. Genau darin sehe ich das Problem bei dieser Argumentation. Vllt. folgen noch Folgebehandlungen und der jeweilige Arzt oder Zahnarzt ist sehr gut in seinem Bereich und nicht einfach "austauschbar". Zahle ich dann die Rechnungen erstmal nicht und schiebe das Ganze auf die lange Bank?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 17:56
Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Wenn ich Teile einer Rechnung nicht nachvollziehen kann, bezahle ich sie nicht. Das ist ausreichend Begründung für eine Teilzahlung.

Inhaltlich mache ich mir die Argumentation gar nicht zu eigen - da können die fachlich versierten Stellen (Arzt und Beihilfe) entsprechende Argumente liefern, die ich dann nur weiterleite. Erst dann, wenn dadurch der Konflikt nicht beigelegt werden kann, wäre weiteres zu überlegen.

Ein Vorverfahren kann man immer machen oder auch mal die PKV nach deren Meinung fragen. Bleibt die Beihilfe oder PKV bei ihre ablehnenden Meinung kann man:
- bei kleinen Beträgen selbst bezahlen oder
- bei großen Beträgen den Rechtsweg beschreiten oder
- dem Arzt sagen, dass es nicht mehr gibt.

Kommt immer auf den Einzelfall an - habe noch nicht erlebt, dass Ärzte bei ein paar hundert Euro klagen gehen.
Nochmal: Die Rechnungen waren aber nachvollziehbar. Die Rechnungen waren auch in Ordnung. Ich habe selber geschrieben, dass es (bisher) bei den Ärzten keine Probleme gab. Darauf kann ich mich aber weder verlassen noch hätte ich einen tatsächlichen Anspruch darauf. Auch ändert das nicht die bestehenden Probleme bei der Beihilfe. Ganz einfach.

P.S.: Ist das eine ausreichende Begründung für Dich persönlich oder auch ein rechtlich haltbare Begründung?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Floki am 14.09.2023 17:58
Ein spannendes Urteil zur Thematik:

https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/schadensersatz-wegen-nichtgewaehrung-der-beihilfe

Man kann's also auch drauf ankommen lassen... Wenn man natürlich aber weiterhin bei dem (Zahn)arzt in Behandlung bleiben möchte, wird's schwierig. Genau darin sehe ich das Problem bei dieser Argumentation. Vllt. folgen noch Folgebehandlungen und der jeweilige Arzt oder Zahnarzt ist sehr gut in seinem Bereich und nicht einfach "austauschbar". Zahle ich dann die Rechnungen erstmal nicht und schiebe das Ganze auf die lange Bank?
Danke für das Urteil!
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Organisator am 15.09.2023 09:31
Nochmal: Die Rechnungen waren aber nachvollziehbar. Die Rechnungen waren auch in Ordnung. Ich habe selber geschrieben, dass es (bisher) bei den Ärzten keine Probleme gab. Darauf kann ich mich aber weder verlassen noch hätte ich einen tatsächlichen Anspruch darauf. Auch ändert das nicht die bestehenden Probleme bei der Beihilfe. Ganz einfach.

P.S.: Ist das eine ausreichende Begründung für Dich persönlich oder auch ein rechtlich haltbare Begründung?

Ich finds nachvollziehbar. Offensichtlich hat hier die Beihilfe vergeigt. Nach meiner Erfahrung ists eher andersrum, dass die Ärzte mehr abrechnen wollen, als GOÄ-konform wäre. Ist aber nur meine Erfahrung.

Rechtlich haltbar ist für mich eher zweitrangig, bei mir kam es noch nie dazu, mich ernsthaft rechtlich mit sowas auseinander zu setzen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: HalloU2454 am 03.10.2023 21:54
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.

Hallo Namica,

wie hast du dich in der Zwischenzeit entschieden?
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: VaPi am 04.10.2023 18:04
Die „viel besseren Leistungen“ im Kinderbereich sind auch eher anekdotisch. Die GKV ist sehr sehr großzügig bei Kindern und zahlt so gut wie alles, anders als für Erwachsene.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Poincare am 05.10.2023 09:19
Die „viel besseren Leistungen“ im Kinderbereich sind auch eher anekdotisch. Die GKV ist sehr sehr großzügig bei Kindern und zahlt so gut wie alles, anders als für Erwachsene.

Da bin ich auch echt unsicher, gefühlt hat sich bei uns dadurch schon etwas verändert, da wir die Kinder zunächst in der GKV hatten. Aber sicher wissen kann man nicht, ob es an der PKV liegt oder Zufall ist. Aber gerade bei Kollegen in den größeren Städten und bei Fachärzten gibt es klar bezeichnete Unterschiede (unterschiedliche Rufnummern für Privatpatienten, unterschiedliche Wartezimmer, in einem Fall sogar unterschiedliche Etagen in der Praxis).

Das Risiko besteht natürlich, überflüssige Behandlungen zu bekommen, auch da bin ich oft unsicher, ob es das nun braucht oder nicht. Aber so viele Ultraschalls zur Nachkontrolle haben wir zu GKV-Zeiten sicher nicht angeboten bekommen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Bob Kelso am 05.10.2023 13:09
Die „viel besseren Leistungen“ im Kinderbereich sind auch eher anekdotisch. Die GKV ist sehr sehr großzügig bei Kindern und zahlt so gut wie alles, anders als für Erwachsene.

Die GKV bestimmt mit dem G-BA einen Leistungskatalog. Dieser wird und muss von den KV´en eingehalten. Da ist kein Spielraum für "Großzügigkeit"!
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: VaPi am 05.10.2023 16:05
Nicht desto trotz wird in der GKV sehr viel für die Kinder bezahlt. Selbst eine 4 wöchige Kur wurde ohne zu murren genehmigt. Allerdings kann ich hier nur für die AOK plus sprechen. Für sehr spezielle Fachärzte mag es stimmen. Dort mach ich dann aber immer einfach Selbstzahler (wobei hier „oft“ übertrieben wäre), denn die Behandlungen sind oft günstiger als man denkt. Der Unterschied privat zu gesetzlich versichert ist auf jeden Fall viel viel kleiner bei Kindern als bei Erwachsenen. Wer sich eine gewissen Überversicherung gönnen will,dem steht das natürlich frei. Wobei man speziell bei Kindern ja auch wieder von der Beihilfe abhängig ist.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: clarion am 05.10.2023 22:06
Nun die Kinder werden erwachsen. Ich weiß nicht,  ob man die Entscheidung für die PKV der GKV auf nur leichten Unterschieden in der Versorgung Gründen sollte.

Ausnahme sind Kinder, von denen bei der Verbeamtung bekannt ist, dass sie einen umfangreichen Bedarf an teuren Hilfsmittel haben. Die GKV muss bei medizinischer Notwendigkeit bezahlen. Die Notwendigkeit muss man manchmal aber gerichtlich durchsetzen. Bei der PKV wird das gezahlt,  was im Vertrag vereinbart ist.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 06.10.2023 08:28
Nur um darauf hinzuweisen, auch die PKV'en bestehen auf die "medizinische Notwendigkeit". Ersichtlich beispielsweise an der Formulierung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen meistens unter § 1 (Teil I) Absatz 2 der AVB, dort heißt es: "Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen"

In der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes steht auch ein entsprechender Passus der z.B. für Bayern wie folgt besagt: "Beihilfefähig sind nach den folgenden Vorschriften Aufwendungen, wenn sie dem Grunde nach medizinisch notwendig, sie der Höhe nach angemessen sind und die Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist."

Es stimmt, dass es auf die Vertragsbedingungen ankommt aber eben auch auf die medizinische Notwendigkeit, diese besteht ja weiterhin weiter - ich wollte damit darauf hinweisen, dass hier kein "Freifahrtschein" für beliebige Behandlungen besteht. Auch hier kann es vorkommen, dass die medizinische Notwendigkeit gegebenenfalls erst erwiesen werden muss.

Der Begriff der medizinischen Notwendigkeit lässt sich wie folgt definieren:

Eine Heilbehandlung ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und
wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch
notwendig anzusehen. Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl
in begründeter und nachvollziehbarer wie fundierter Vorgehensweise das zugrundeliegende Leiden
diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet (BGH r+ s 2015,
142; VersR 2003, 581, 584; 1979, 221; 1978, 271, 272; OLG Köln VersR 2014, 1200; 2011, 252; OLG
München VersR 1992, 1124; KG r+ s 2000, 120, 122; LG Köln VersR 2007, 1359).
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 17.10.2023 14:40
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.

Hallo Namica,

wie hast du dich in der Zwischenzeit entschieden?

Hallo :-)
Ich konnte noch nicht alles komplett nachlesen, aber da ich jetzt nochmal Pech mit einem Berater hatte und gerade gefühlt echt die Schnauze voll habe, bin ich aktuell der Meinung es sein zu lassen.
Ggf kann ich mich ja nach Kind 1 verbeamten lassen.

Das mit der privaten Kasse mit Vorerkrankungen ist echt Mist :-(
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Violol am 17.10.2023 21:28
Hi Namica,

ein Bekannter hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Die Makler sind wenig motiviert, sobald es um Vorerkrankungen geht, weil dann die Öffnungsaktion in Betracht kommt, woran die nix verdienen. Hinzu kommt, dass die meisten Versicherungen selbst bei Vorerkrankungen direkt ablehnen oder - wenn du "Glück" hast - Risikozuschläge bis 30% verlangen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: HalloU2454 am 17.10.2023 21:44
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.

Hallo Namica,

wie hast du dich in der Zwischenzeit entschieden?

Hallo :-)
Ich konnte noch nicht alles komplett nachlesen, aber da ich jetzt nochmal Pech mit einem Berater hatte und gerade gefühlt echt die Schnauze voll habe, bin ich aktuell der Meinung es sein zu lassen.
Ggf kann ich mich ja nach Kind 1 verbeamten lassen.

Das mit der privaten Kasse mit Vorerkrankungen ist echt Mist :-(

Hallo Namica

das ist echt ärgerlich und verständlich. Aus dem Bauchgefühl heraus und nach Anpassungen der Besoldungen für 2023/2024 in den Ländern, würdest du dich langfristig mit der A12 im Vergleich zur E11 besser stellen. Wenn die Babyboomer (Jahrgänge 1959 bis ca. 1967) jetzt bald in die Rente gehen, wird es bei den Angestellten/Freie Wirtschaft Anpassungen an den Rentenversicherungsbeiträgen geben (von 18,6% auf über 20,x%) "Information von der Homepage der Bundesregierung".
Solltest du Teilzeit bzw. weitere Optionen in Betracht ziehen, machst du mit der E11 auch nichts falsch.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Namica am 18.10.2023 08:37
Ich hätte sogar ein gutes Angebot über die DKV bekommen, sogar mit den Beihilfeergänzungstarifen. Nun sagt mir ein anderer Berater das ist so gar nicht zulässig und über die Öffnungsaktion kann man die Wahlleistungen der Beihilfe nicht dazu nehmen.
Und dann ist’s wieder: was stimmt nun? Es ist mir alles echt zu unsicher.

Ich bin ja erst 30, bzw werde im Frühjahr erst 31.
vielleicht ist es wirklich eine Lösung, wenn ich nach dem Kind die Verbeamtung nochmal anpeile.
Dann habe ich etwas mehr Luft was die PKV angeht und vielleicht gibt’s dann wieder andere Angebote.

Ich denke mit E11 stehe ich ja auch nicht schlecht da, auch wenn’s hinten raus mit A12 natürlich etwas besser aussieht, auch was die Pension etc. angeht.

Ich hätte es wirklich gerne gemacht.
Aber so müsste ich dann die Krankenkasse in der Elternzeit auch nicht bezahlen, während ich nichts verdiene.
Dann wäre das erst mit verdienst wieder der Fall.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Hans1W am 18.10.2023 09:46
Wenn man so ein Problemfall ist, kann man eine Honora Beratung in Betracht ziehen. Die zahlt man dann aus seiner eigenen Tasche, dafür ist der Berater auch motiviert für einen zu arbeiten. Per Video Call kann der Berater auch Deutschlandweit tätig werden.
Für einen PKV Abschluss gibt es wohl üblicherweise 9 Monatsbeiträge Vergütung für die Berater/Vertreter. Je höher euer Montasbeitrag ausfällt umso besser ist die Provision.
Unverbindliche Probeanträge könnt ihr ja stellen. Dann wisst ihr welche Gesellschaft euch zu welchen Konditionen versichert. Alles was mehr wie 30 % Risikozuschlag bedeutet ihr könnt euch auf die Öffnungsaktion einstellen. Hier gilt aber nur die erste Gesellschaft bei der ihr den Antrag stellt muss euch über die Öffnungaktion nehem, vorausgesetzt sie ist einer der 16 Gesellschaften die an der Öffungsaktion teilnhemen und es sind noch keine 6 Monate nach der Verbeamtung vergangen.
Evtl könnte es auch Vorteilhaft sein eine Anwartschaft abzuschließen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: HalloU2454 am 18.10.2023 11:26
Ich hätte sogar ein gutes Angebot über die DKV bekommen, sogar mit den Beihilfeergänzungstarifen. Nun sagt mir ein anderer Berater das ist so gar nicht zulässig und über die Öffnungsaktion kann man die Wahlleistungen der Beihilfe nicht dazu nehmen.
Und dann ist’s wieder: was stimmt nun? Es ist mir alles echt zu unsicher.

Ich bin ja erst 30, bzw werde im Frühjahr erst 31.
vielleicht ist es wirklich eine Lösung, wenn ich nach dem Kind die Verbeamtung nochmal anpeile.
Dann habe ich etwas mehr Luft was die PKV angeht und vielleicht gibt’s dann wieder andere Angebote.

Ich denke mit E11 stehe ich ja auch nicht schlecht da, auch wenn’s hinten raus mit A12 natürlich etwas besser aussieht, auch was die Pension etc. angeht.

Ich hätte es wirklich gerne gemacht.
Aber so müsste ich dann die Krankenkasse in der Elternzeit auch nicht bezahlen, während ich nichts verdiene.
Dann wäre das erst mit verdienst wieder der Fall.

Hallo Namica,

ich würde an deiner Stelle vorsichtshalber wie von Hans1W erwähnt eine Anwartschaft abschließen. Ich habe das Gefühl das in naher Zukunft die Verbeamtungswelle abflaut und wieder hauptsächlich in den typischen Bereichen (Polizei, Justiz, Finanzamt und vereinzelte Ausnahmen) verbeamtet wird. Es wurde versäumt für die Beamten Rücklagen zur Pension/Beihilfe im hohen Alter zu bilden.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 18.10.2023 14:41
Ich hätte sogar ein gutes Angebot über die DKV bekommen, sogar mit den Beihilfeergänzungstarifen. Nun sagt mir ein anderer Berater das ist so gar nicht zulässig und über die Öffnungsaktion kann man die Wahlleistungen der Beihilfe nicht dazu nehmen.
Und dann ist’s wieder: was stimmt nun? Es ist mir alles echt zu unsicher.

Ich bin ja erst 30, bzw werde im Frühjahr erst 31.
vielleicht ist es wirklich eine Lösung, wenn ich nach dem Kind die Verbeamtung nochmal anpeile.
Dann habe ich etwas mehr Luft was die PKV angeht und vielleicht gibt’s dann wieder andere Angebote.

Ich denke mit E11 stehe ich ja auch nicht schlecht da, auch wenn’s hinten raus mit A12 natürlich etwas besser aussieht, auch was die Pension etc. angeht.

Ich hätte es wirklich gerne gemacht.
Aber so müsste ich dann die Krankenkasse in der Elternzeit auch nicht bezahlen, während ich nichts verdiene.
Dann wäre das erst mit verdienst wieder der Fall.

Ich weiß nicht was konkret der andere Berater sich angeschaut hat oder welche Unterlagen dir vorliegen, aber die Aussage des "anderen Beraters" sind kompletter Schwachsinn. Das man aufgrund der Vorerkrankungen gegebenenfalls die Öffnungsaktion ziehen muss verhindert nicht weitere Zusatzleistungen wie Wahlleistungen oder den Beihilfeergänzungstarif, wenn der Versicherer damit einverstanden ist.

Die Klausel der Öffnungsaktion besagt nur, dass die Versicherer verpflichtet sind in jedem Falle 100% zusammen mit der Beihilfe abzusichern. Das ist in jedem Falle der entsprechende beihilfekonforme Grundtarif und auch der Wahlleistungstarif wenn die Beihilfe in ihren Vorschriften auch diese Leistungen erstattet.

Die Klausel verbietet nicht, dass etwa ein Beihilfeergänzungstarif oder doch Wahlleistungen ohne Beihilfeanspruch genommen werden können. Das ist absolut gestattet, wenn der Versicherer mitzieht bzw. anbietet.

Das lässt sich auch hervorragend in der Broschüre zur Öffnungsaktion nachlesen:

Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung vom PKV Verband (LINK) (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf)

Seite 9-10, Nr. 2, zweiter Absatz:

Zitat
Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen – wie zum Beispiel Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – erstattet, so sind diese Wahlleistungen auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne diese Wahlleistungen, so beziehen sich auch die Öffnungsaktionen auf einen Versicherungsschutz ohne Wahlleistungen.

Seite 9-10, Nr. 2, vierter Absatz:

Zitat
Unabhängig von den Öffnungsaktionen haben die Beihilfeberechtigten und ihre Angehörigen die Möglichkeit, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Ein solcher Tarif bietet Versicherungsschutz für Leistungen, die nicht von der Beihilfe erstattet werden, so zum Beispiel für zusätzliche Wahlleistungen oder verbesserten Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen. Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht.

Anderes ausgedrückt, man kann nicht die Öffnungsaktion auf die Beihilfeergänzungstarife anwenden, um den Versicherer zu "zwingen" diese Beihilfeergänzungstarife mit anzubieten, jedoch kann man diese abschließen wenn der Versicherer das auch möchte bzw. die mit anbietet.

Zur Anwartschaftsversicherung, steht dort auch auf Seite 9-10, Nr. 2, dritter Absatz:

Zitat
Der erleichterte Zugang gilt auch für den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, so dass deren Bedingungen auch auf den auf die Anwartschaft folgenden späteren Versicherungsschutz anwendbar sind. Sofern der Versicherer, bei dem eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen wurde, an den Öffnungen teilnimmt oder bei Abschluss teilgenommen hat, besteht der Anspruch auf die Bedingungen der Öffnungen nur bei diesem Unternehmen.

Bitte lies genau diese Broschüre zur Öffnungsaktion der PKVen, diese gilt und nicht was der Berater sich ausdenkt. Wahlleistungen der Beihilfe kann man dazunehmen und Beihilfeergänzungstarif kann man nehmen wenn die DKV es anbietet.

Im übrigen, wenn die Öffnungsaktion gezogen (werden muss), erhalten die Berater*innen kein Abschlusshonorar dafür. Das erklärt oft auch die mangelnde Motivation mancher Berater*innen oder Vermittler*innen hier sauber zu arbeiten oder diese stellen direkt den Antrag auf Öffnungsaktion ohne die Mühe zu machen bei anderen Versicherern anonym anzufragen.
Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Saxum am 18.10.2023 15:32
By the way, als Nachtrag noch .... für die Anwartschaft müssen in der Regel aber schon die Voraussetzungen für die Anwartschaft vorliegen. Hier dann gegebenenfalls die Anwartschaftsbedingungen des Versicherers durchlesen in der Regel sollte aber die Anwartschaftsversicherung bei vorübergehender gesetzlicher Krankenversicherungspflicht (nicht etwa freiwilliger Krankenversicherungsschutz) problemlos bestehen können.

Zu beachten ist aber, dass hier in der Regel ein kürzerer Zeitraum existiert um die Anwartschaftsversicherung umwandeln zu lassen. Die Frist beträgt hier in der Regel zwei Monate, überschreitet man die fallen die  Gesundheitsfragen erneut an.

Darüber hinaus, ein früherer Abschluss des PKV Vertrages bedeutet auch natürlich, dass der Tarif geringer ist weil man ja noch im aktuellen Versicherungsjahr ist und mit jedem weiteren Versicherungsjahr wird man älter und der Beitrag ist natürlich entsprechend höher.

Das ist normal, aber anderseits ist natürlich auch der Gedanke, sofern man eine längere Elternzeit plant und für diese Zeit ja die PKV Beiträge "gezwungermaßen" weiter zu zahlen sind, kann natürlich für die Zeit der weitere Verbleib in der GKV verständlicherweise verlockender sein. Dann wäre unter diesem Aspekt eine Anwartschaft tatsächlich eine Idee, ja.

Bedenken muss man aber auch, dass eine spätere Verbeamtung nicht garantiert ist, bzw. generell gibt es vereinfacht gesagt keinen "Anspruch" auf eine Verbeamtung. Da musst du dann schauen, wie du es arrangieren magst.

Titel: Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Beitrag von: Hans1W am 18.10.2023 16:02
Barmenia hat eine Beitragsbefreiung in der Elternzeit, damit ist aber eine der wenigen PKV oder sogar die einzige Gesellschaft die es anbietet. Muss man prüfen. Allerdings sind es immer sehr viele Bedingungen bei so einer Versicherung, und ob man es an einer einzigen fest machen sollte ist fragwürdig.