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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Miop111 am 04.03.2020 17:39

Titel: Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Miop111 am 04.03.2020 17:39
Hallo ihr Lieben,

ich bin in einer Schule als Kinderpfleger in S4 TVöD SuE Eingruppiert und möchte in der Schule noch zusätzlich als Unterstützung/ Hilfskraft dem Hausmeister helfen. Ich habe vorher Industriemechaniker gelernt.
Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist da der Hausmeister den TV-L Tarif hat.
Betriebsrat ist am erkundigen ich habe noch nichts gefunden.

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

LG Michael
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 04.03.2020 17:41
Ja.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Miop111 am 04.03.2020 22:37
Wie ja?  ;D
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Miop111 am 04.03.2020 23:21
Zusatzversorgung?? Zwei verschiedene? Lohnsteuerklasse?
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 05.03.2020 02:15
Wie ja?  ;D

„Ja“ beantwortet vollständig und abschließend die aufgeworfene Frage.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Miop111 am 05.03.2020 02:52
Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ?
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 05.03.2020 05:56
Doch, sehr wohl. Du verkennst nur den Inhalt Deiner Ursprungsfrage.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Miop111 am 05.03.2020 10:14
Dann brauch ich kein Forum wenn des nicht beantwortet wird und Schlaumeier
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Sjuda am 05.03.2020 10:20
 
(...)
Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist
(...)

LG Michael

Die einzige Frage, die du im Eingangspost gestellt hast, wurde abschließend beantwortet. Solltest du weitere haben, kannst du sie gerne stellen.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Lars73 am 05.03.2020 10:30
Handelt es sich um einen Arbeitgeber? Es ist sehr selten, dass der gleiche Arbeitgeber TV-L und TVöD anwendet.
Wer steht als Arbeitgeber im Arbeitsvertrag?
Wer ist der Arbeitgeber des Hausmeisters?
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 06.03.2020 09:35
Solltest du weitere haben, kannst du sie gerne stellen.

Es sei denn, man mi(h)oppelt wie der TE nach einer Antwort, die man nicht verstanden hat, beleidigt aus dem Forum. Hmja, so kann einem dann halt auch nicht geholfen werden ...
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Fori am 11.03.2020 11:17
Ich hab die Antworten auch nicht verstanden....aber ich werde auch das Gefühl nicht los das es in dem Forum hier manchmal garnicht darum geht Fragen so zu beantworten, dass die TE die Antwort verstehen...es sei denn man hat sämtliche rechtliche Grundlagen intus und formuliert Fragen absolut präzise, rechtlich einwandfrei und treffsicher...aber das viele eben hier Fragen "schwammig und ungenau" stellen weil sie das so garnicht können scheint egal zu sein...

Und Miop111 hat ja versucht die Fragen zu konkretisieren...:


"Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ? "

Vielleicht kommt ja noch eine Antwort die ich auch verstehe ^^


Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 11.03.2020 11:24
Also, ich finde die Antwort auf die Frage

Jetzt ist die Frage ob das von der Eingruppierungen her möglich ist da der Hausmeister den TV-L Tarif hat.

Ja.

sehr gut zu verstehen.

Alle anderen Fragen wurden erst danach gestellt. Allerdings hat der TE kurz darauf bereits die Figuren vom Brett geschmissen und ist zurück in sein Zimmer gestapft, sodass dann niemand mehr auf diese eingegangen ist.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 11:27
Ich hab die Antworten auch nicht verstanden....aber ich werde auch das Gefühl nicht los das es in dem Forum hier manchmal garnicht darum geht Fragen so zu beantworten, dass die TE die Antwort verstehen...es sei denn man hat sämtliche rechtliche Grundlagen intus und formuliert Fragen absolut präzise, rechtlich einwandfrei und treffsicher...aber das viele eben hier Fragen "schwammig und ungenau" stellen weil sie das so garnicht können scheint egal zu sein...

Und Miop111 hat ja versucht die Fragen zu konkretisieren...:


"Nicht wirklich.... Wer hat da Praxis Beispiele? Ist das dann zweimal lohnsteuerklasse 1? Ich habe jetzt 1.
Wie verhält sich das mit der ZVK / BVK ? "

Vielleicht kommt ja noch eine Antwort die ich auch verstehe ^^

Nein, er hat irgendwelche Begriffe in den Raum geworfen, die mit der Frage nichts zu tun haben. Er frug, ob die im Sachverhalt geschilderte Absicht der Begründung eines weiteren Arbeitsverhältnisses „von den Eingruppierungen her möglich“ sei - und da lautet die Antwort schlicht „ja“. Und diese Antwort ist auch leicht verständlich.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Fori am 11.03.2020 14:54
…ich schätze euch beide@Kafffeetassensucher und @Spid  anhand der Beiträge die ihr hier so schreibt als fachlich versiert und Forumserfahren ein…und gehe somit auch davon aus, dass ihr wisst, das es a) nicht sehr höflich ist auf eine Frage einsilbig zu antworten und sich dann sarkastisch darüber zu echauffieren, dass jemand u.a. aufgrund dessen nicht mehr antwortet und b) gerade mit den Kenntnissen die ihr habt zwischen eventuell unpassend zugeordneten Begriffen und Formulierungen  die eigentliche Fragestellung herauslesen könnt...also das es im Ganzen darum geht WIE eine Frage beantwortet wird und nicht OB

Aber anstatt, dass ihr Fragenden entgegenkommt und euer ganzes Wissen positiv, konstruktiv und unterstützend einsetzt und anwendet antwortet ihr eher so, dass der/diejenige zwar eine Antwort hat, aber mit der nichts anfangen kann…und hier meine Unterstellung: Das wisst ihr auch genau…also meine zweite Unterstellung: Es geht euch nicht wirklich darum den Fragenden zu helfen…zumindest nicht an erster Stelle…

Aber bringt auch nichts ihr beide werdet mir eh nur wieder zurückschreiben dass das alles klare Antworten waren, meine Vermutungen hier nichts zur Sache tun usw. etc…aber wie gesagt…ich glaube ihr wisst eigentlich was ich meine...
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 11.03.2020 15:45
Fachlich versiert ... bei Weitem nicht so wie z. B. Spid oder andere hier im Forum (ich nehme aber gerne Wissen auf, übertrage es und versuche dann die Klappe zu halten, wenn ich mir nicht sicher bin, dass das auch stimmt, was ich schreiben würde). Forums- und Interneterfahren, das ja. Vielleicht zu interneterfahren, denn in Selbigem habe ich bereits ganz andere, weitaus "schlimmere" Dinge, miterlebt als ein Ein-Wort-Posting und einer Einzeiler-Antwort. Worauf dann meine Verwunderung (und in der Folge mein Kommentar) darüber resultieren mag, dass sich deshalb jemand zurückzieht.

Mein Fall sind Einzeilen-Postings ebenfalls nicht, im Gegenteil, ich selber neige eher zum ausufernden Schwadronieren. Dann aber sage ich mir a) solange derjenige keinen Blödsinn schreibt sollte es micht nicht stören, denn b) jeder hat seine eigene Art, wie er postet, seinen eigenen Stil, und wenn sich jemand gerne eher kurz fasst ... so what - nicht meine Aufgabe, darüber zu rechten.

Ich gebe allerdings zu, dass ich zuweilen davon ausgehe, dass jemand, der hier postet und eine Frage hat, sich vorher das Forum und auch dessen Umgangston ein wenig angeschaut hat, weiß, worauf er sich einlässt, dass er Antworten auf seine Fragen ggf. mehrmals durchliest, wenn er diese nicht verstanden hat, dass er außerdem bereits im Vorfeld versucht hat, seine Frage eigenständig zu beantworten, dass er die Grundzüge der für ihn geltenden rechtlichen Normen kennt (oder schon mal von ihnen gehört hat). Vielleicht erwarte ich da zu viel, aber eigentlich gehe ich davon aus, dass wir hier alles eigenständige, erwachsene Menschen sind.

Ich kann keine Gedanken lesen. Deshalb ist mir tatsächlich nicht immer ersichtlich, was für Fragen denn alles noch hinter einer gestellten Frage stecken, ebenso finde ich es zeit- und energieraubend, raten zu müssen, was mit einem bestimmten Begriff denn gemeint sein könnte. Oft ist es gut ersichtlich, aber eben auch nicht immer. Deshalb bin ich ein Freund korrekter Begrifflichkeiten, gerade, wenn es um rechtliche Themen geht. Klar, sind die wenigsten 100 % vertraut mit, sehe ich ja ein, aber darüber jemanden auflaufen zu lassen versuche ich eigentlich nicht. Es kann hin und wieder passieren, aber ich versuche es zu vermeiden.
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Fori am 11.03.2020 16:08
Oki...das ist eine Antwort die ich verstehe und nachvollziehen kann. Ich teile nicht unbedingt alles aber zum ersten Mal verstehe ich wieso der Ton hier im Forum manchmal so ist, wie er ist. Danke also für die ausführliche Erklärung, ich versuche es mir in Erinnerung zu rufen wenn ich wieder Antworten lese, die ich nicht einordnen kann bzw. deren "Tonfall" ich als merkwürdig empfinde ;).
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Spid am 11.03.2020 16:35
Es kommt bei Antworten darauf an, daß sie eindeutig, korrekt und erschöpfend sind. Das kann es erforderlich machen, eine halbe Seite zu schreiben, das kann man aber auch mit einem Wort machen - das kommt auf die Frage an. Hier genügte ein Wort, weil „ja“ die Frage im geschilderten Sachverhalt eindeutig, klar und erschöpfend beantwortete. Es ging nämlich um die Möglichkeit, nicht darum, ob bei der Umsetzung noch etwas zu beachten sei, so z.B. daß die arbeitsrechtlich zwei Arbeitsverhältnisse steuer- und sozialversicherungsrechtlich nur eines sind, wenn es derselbe AG ist. Das berührt aber weder die Eingruppierung, um die es in der Fragestellung ging, noch die Möglichkeit, bei den arbeitsrechtlich zwei Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Tarifverträge zur Anwendung zu bringen - wobei noch nicht einmal raus ist, daß das so wäre, da die Anwendung eines Tarifvertrags beim Hausmeister absolut keine Schlußfolgerung auf die Anwendung eines Tarifvertrags beim TE zuläßt. Mithin war „ja“ so erschöpfend wie korrekt und eindeutig, weil alle weiteren Einwendungen des TE gegen diese Antwort schlicht obsolet waren. Möglicherweise wäre der Threadverlauf ein anderer gewesen, wenn er meine Antwort als so eindeutig, korrekt und erschöpfend hingenommen hätte, wie sie war - und darauf aufbauend weitere Fragen gestellt hätte. Hat er aber nicht - und es ist nicht so, als wäre ich darauf angewiesen, seine Frage zu beantworten. Mir kam es eher wie ein umgekehrt gelagertes Abhängigkeitsverhältnis vor...
Titel: Antw:Zwei Eingruppierungen bei einem Arbeitgeber
Beitrag von: Isie am 11.03.2020 18:44
Ich habe auch schon einige Male nur sehr kurz geantwortet, entweder, weil die Frage auch knapp formuliert war oder weil der Threaderöffner seine Frage in einem Wust von Infos versteckt hat. Wer eine knappe, aber inhaltlich eindeutige Antwort nicht versteht oder ergänzende Fragen hat, kann ja gerne nachfragen. Wem das zuviel ist, der kann auch nicht erwarten, ausführliche Antworten zu bekommen. Und das gilt auch für diejenigen, die eine bereits dutzendfach gestellte Frage stellen, weil das schneller geht, als sich die bereits vorhandenen Antworten durchzulesen.