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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 10.05.2021 17:15

Titel: Rückforderung Entgelt
Beitrag von: Ole am 10.05.2021 17:15
Hallo,

eine Mitarbeiterin in Elternzeit wurde ausversehen überzahlt für 3 Monate, ihre Elternzeit war im Lohnprogramm nicht hinterlegt. Nun zahlt die Mitarbeiterin das Geld nicht zurück. Sie ist quasi nicht zu erreichen :o

Was haben wir als AG für Möglichkeiten?

Danke vorab
Titel: Antw:Rückforderung Entgelt
Beitrag von: Spid am 10.05.2021 17:29
Anspruch geltend machen und nach der Elternzeit aufrechnen, ansonsten einfach vor dem ArbG klagen.