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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 17.06.2021 20:15

Titel: 15 ü
Beitrag von: Marianne am 17.06.2021 20:15
Ist ein Mitarbeiter der erst nach der Überleitung in den TVöD die EG 15 ü erhält ein tariflicher Mitrabeiter?
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 20:24
Da die E15ü nur durch Überleitung erreicht werden konnte, stellt sich diese Frage nicht.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Marianne am 17.06.2021 20:26
Super, danke für die schnelle Rückantwort!
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Marianne am 17.06.2021 20:30
Noch eine zusätzliche Frage. Wird er denn nach dem LPVG berücksichtigt?
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 20:32
Mir ist kein LPVG bekannt, das nicht existierende Personen in irgendeiner Form berücksichtigte.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Novus am 18.06.2021 00:10
Ja Moment - dieser Satz ist nicht so klar - nach der Überleitung kann bedeuten er wurde übergeleitet und hat nach der Überleitung die Ü15 erhalten.

Die Frage ist nicht ganz klar :)

Im Übrigen können nur Mitarbeiter nach der Überleitung in den TVöD die Ü15 erhalten ... vorher wars schlicht ne andere Tabelle.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 18.06.2021 06:28
Er ist aber nicht erst nach der Überleitung in E15ü, sondern bereits im Zeitpunkt der Überleitung.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Marianne am 18.06.2021 16:12
Also ich meinte wenn der Mitarbeiter nicht im Rahmen des TVÜ Entgelt nach 15 ü erhält.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 18.06.2021 16:13
Das ist innerhalb der tariflichen Regelungen nicht möglich.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Novus am 18.06.2021 23:34
Das stimmt, aber es gibt Fälle dir Rückwirkend in die Ü15eingestuft wurden weil es zuvor Fehler gab.

Könntest du das bitte klarer und ausführlicher darstellen was hier das Problem ist?
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 19.06.2021 01:38
Eine irrige Rechtsmeinung des AG berührte die Eingruppierung nicht - und auch die Korrektur der Rechtsmeinung erfolgte dann im Rahmen des TVÜ.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Marianne am 21.06.2021 11:48
Sind den AT Beschäftigte die 15 Ü erhalten nicht nach dem LPVG, § 5 zu berücksichtigen? Oder lese/verstehe ich das nicht richtig?
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Spid am 21.06.2021 12:08
Neben dem Umstand, daß es an der Angabe fehlt, welches LPVG zur Anwendung kommt, ist das keine Frage, die Regelungsgegenstand des TVÖD ist.
Titel: Antw:15 ü
Beitrag von: Marianne am 21.06.2021 13:16
LPVG NRW