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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: LogiJöw am 04.06.2021 07:41

Titel: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit: Ansprüche ?
Beitrag von: LogiJöw am 04.06.2021 07:41
Hallo alle miteinander,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

Ein Abteilungsleiter E14 ist für mehrere Monate abwesend und seine Aufgaben sollen zur Sicherstellung des Betriebes auf div. Sachgebietsleiter verteilt werden, hier reichen die Eingruppierungen von E10-E13. Der TVöD Bund wird angewendet.

Ca. 50% der zu verteilenden Aufgaben sollen an eine Person gehen, die eine Zulage in Höhe der Differenz zur E13 nach §14 erhalten soll.
Ca. 20% der zu verteilenden Aufgaben sollen an eine Person (E13) gehen, die keine Zulage nach §14 erhalten soll.
Jeweils ca. 15% der zu verteilenden Aufgaben sollen an zwei Personen (beide eingruppiert <E12) gehen, die keine Zulage nach §14 erhalten sollen.

1) Sind irgendwelche Voraussetzungen in der Person notwendig, um zu einer Zulage zu kommen ?
2) Müssen zur Übertragung irgendwelche Zeitanteile erfüllt sein, um zu einer Zulage zu kommen ?
3) Bestehen Ansprüche für den erstgenannten Fall auf eine Zulage zur E14?
4) Bestehen für die anderen Personen, welche prozentual weniger, aber trotzdem höherwertige Aufgaben im Vergleich zu den vorhandenen übernehmen, Ansprüche auf eine Zulage?
 
Falls noch Fakten zur Beurteilung fehlen sollten, liefere ich diese, soweit möglich, gerne nach.

Danke schon jetzt für die Mühen!
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit: Ansprüche ?
Beitrag von: Spid am 04.06.2021 07:50
Die Zulage wird - nach Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen - zu der höheren Entgeltgruppe und Stufe gezahlt, die sich jeweils bei dauerhafter Übertragung ergäbe. Da dazu jeweils die sich duch die Änderung ergebende Gesamttätigkeit sowie ggfs. die Erfüllung von in einem Tätigkeitsmerkmal geforderten Voraussetzungen in der Person zu bewerten ist, kann nicht beurteilt werden, inwiefern der AG die Rechtsfolgen der vorübergehenden Übertraung
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit: Ansprüche ?
Beitrag von: WasDennNun am 04.06.2021 08:07
Wenn jemand 100% E10er Arbeitsvorgänge hatte und jetzt 15% E14er AV und 85% E10er AV, dann steht nicht zu vermuten, dass sich dadurch seine Eingruppierung ändert.
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit: Ansprüche ?
Beitrag von: LogiJöw am 07.06.2021 07:56
Danke euch beiden.
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit: Ansprüche ?
Beitrag von: Mahler94 am 09.08.2021 11:26
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