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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lizzy am 18.06.2020 06:10

Titel: Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Lizzy am 18.06.2020 06:10
Hallo,

hat man automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn man am Tag nach der mündlichen Prüfung (vorausgesetzt, man hat überhaupt bestanden!) zur Arbeit geht, sich einstempelt und arbeitet?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Lars73 am 18.06.2020 06:33
Zu den Voraussetzungen siehe z.B. BAG Urteil vom 20.3.2018 – 9 AZR 479/17.

Danach reicht dies nicht aus.

1. Es braucht eine Kenntnis des Ausbilders vom erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
2. Neben erscheinen muss man auf Weisung oder mit Wissen und Willen des Ausbildenden oder eines Vertreters beschäftigt werden. D.h. eine Person welche für den Arbeitgeber Verträge schließen kann muss involviert sein.
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: TV-Ler am 18.06.2020 07:57
1. Es braucht eine Kenntnis des Ausbilders vom erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Nicht des Ausbilders, sondern des Ausbildenden.
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Carnie am 18.06.2020 09:50
Wobei man auch mal hinterfragen müsste warum überhaupt noch die Chance besteht einzustempeln und da vorab keine Vereinbarung getroffen wurde. Im Normallfall geht man ja vom Bestehen einer Prüfung aus.
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Luis1703 am 18.06.2020 10:41
In vielen Ausbildungsverträgen steht mit bestehen der Abschlussprüfung endet das Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Schokobon am 18.06.2020 11:37
Welches Arbeitsverhältnis?
Titel: Antw:Nach Ausbildung automatisch unbefristeten Vertrag durch Arbeitsaufnahme?
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.06.2020 16:34
und nein, nicht "unmittelbar" bei einem Tag. Aber bei 2 Wochen würde ich ein unbefristet Vollzeitarbeitsverhältnis mit Bezahlung auf Grundlage der ausgeübten Tätigkeit annehmen. Alles zeitlich dazwischen ist Prozessrisiko.  :D