Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Katha18 am 31.10.2021 06:33
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Hallo liebe Mitglieder,
ich kämpfe mich seit Wochen durch die niedersächsischen Gesetzestexte und kriege keine finale/ konkrete Antwort auf meine Frage.
Nun versuche ich es hier:
Kennt sich jemand damit aus, ob es in NI genehmigt wird, wenn man in Teilzeit ( aus fam. Gr.) arbeitet, dazu eine Teilzeitbeschäftigung anzumelden und genehmigt zu bekommen?
Und vielleicht auch, ob man dieser dann auch 8 Stunden nachgehen darf, wie bei einer Vollzeitstelle?
Ich würde gerne beraterisch tätig werden ( systemische Beratungen) und das neben einer 1/2 stelle mache.
Kennt sich jemand aus und kann mir dazu was sagen?
Vielen lieben Dank!
Katha
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Eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit liegt in der Regel vor, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten acht Stunden in der
Woche nicht überschreitet, § 73 Abs. 1 Satz 3 NBG.