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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mascha am 08.09.2022 02:37

Titel: Eingruppierung Jugendzentrum
Beitrag von: Mascha am 08.09.2022 02:37
Hallo,
wie ist eine Erzieherin (im Beruf seit insg. 17 Jahren /seit 13 Jahren in der Offenen Jugendarbeit bei Ein- und Demselben Arbeitgeber tätig) eingestuft werden, wenn sie als Leitung tätig ist?
Liebe Grüße
Mascha
Titel: Antw:Eingruppierung Jugendzentrum
Beitrag von: Karachobob am 08.09.2022 10:59
 Bei Sozialarbeitern ist  S11B bis S18 in der Theorie möglich. In der Realität ist die Leitung eines Jugendzentrum nicht sonderlich hoch eingruppiert. Sehr häufig list man vom selben AG 2 Stellenazeigen, einmal Leitung und einmal Mitarbeiter und "surprise" beide haben die selbe Eingruppierung (S11b wird gern genommen), diese Erfahrung aber mal am Rande.

Eine sozialarbeiterische Tätigkeit stellt für eine Erzieherin eine "schwere Tätigkeit" dar, daher (lt. meinem Wissensstand) müßtest du in mindestens S12 eingruppiert werden, auch wenn beispilsweise ein Sozialarbeiter diese Tätigkeit für S11b erledigen müßte. Sollte es höher bewertet werden, hin und wieder mal sehe ich Stellenazeigen mit S15 bei großen Zentren, dann freu dich.
Titel: Antw:Eingruppierung Jugendzentrum
Beitrag von: JesuisSVA am 08.09.2022 11:15
Sofern es sich um die Tätigkeit eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung handelt und die Voraussetzung in der Person nicht erfüllt wird, erfolgt die Eingruppierung in S8b Fg. 3.