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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Brainman am 03.03.2021 14:45

Titel: Kündigungsfrist berechnen bei mehrfachen Vertragsänderungen
Beitrag von: Brainman am 03.03.2021 14:45
Hallo,

ich bin seit mehreren Jahren beim selben Unternehmen angestellt, und habe nun vor, mich beruflich zu verändern. Allerdings fällt mir die Berechnung meiner ordentlichen Kündigungsfrist etwas schwer.

Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe von 2014 bis 2017 eine Ausbildung bei dem Betrieb absolviert. Meines Wissens zählt diese Zeit nicht, wenn es um die Feststellung der Beschäftigungszeit bei der Kündigungsfrist geht, aber ich habe gerade genug inakkurate und alte Information gefunden, dass ich hier verunsichert bin.
Anschließend an meine Ausbildung war ich zwei Jahre befristet beschäftigt, und wurde dann unbefristet übernommen (nicht ganz zwei Jahre jetzt).

Laut Tabelle (http://"https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html") würde ich also unter "mehr als 1 Jahr beschäftigt" bei unbefristet fallen, d.h. 6 Wochen zum Quartal Frist. Der Kern meiner Unsicherheit kommt daher, dass diese 6 Wochen verdächtig kurz wirken, wenn mehr als zwei Jahre befristetes Verhältnis bereits eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartal hätten, aber das unbefristete Verhältnis erst nach 5 Jahren auf diese Dauer skaliert.

Da ich nicht weiß, wie oder ob überhaupt diese beiden Verhältnisse sich gegeneinander oder aufeinander rechnen, wäre es schön, hier nochmal handfeste Bestätigung zu haben.
Titel: Antw:Kündigungsfrist berechnen bei mehrfachen Vertragsänderungen
Beitrag von: Spid am 03.03.2021 14:58
Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit nach §34 Abs. 3 Satz 1f. TVÖD und der Status des Beschäftigungsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Mithin beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Titel: Antw:Kündigungsfrist berechnen bei mehrfachen Vertragsänderungen
Beitrag von: Brainman am 03.03.2021 15:55
Da habe ich wohl tiefer gedacht als das Gesetz es verlangte, vielen Dank für die Klarstellung.