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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: funsurfer77 am 25.04.2021 20:30

Titel: TV Autobahn: Freistellung Corona Kind Betreuung
Beitrag von: funsurfer77 am 25.04.2021 20:30
Hallo liebe Leute!

Ich habe eben die E-Mail bezüglich des sonderurlaubs bzw dienstbefreiung zur Kind Betreuung gelesen. Ich wohne in Kassel und momentan gibt es eine schulschließung wegen einer Inzidenz über 165. Mein elf jähriges Kind kann also ab morgen nicht mehr in die Schule.

Frage: was muss man denn jetzt machen um die Freistellung in Anspruch zu nehmen?
Reicht es einfach zu sagen, ich bin alleinerziehend und hätte gerne ab jetzt 40 Arbeitstage Freistellung?

Vielen Dank für eure Meinungen.
Titel: Antw:TV Autobahn: Freistellung Corona Kind Betreuung
Beitrag von: Spid am 25.04.2021 20:36
Was denn nun? Sonderurlaub oder Freistellung?
Titel: Antw:TV Autobahn: Freistellung Corona Kind Betreuung
Beitrag von: funsurfer77 am 25.04.2021 21:32
"...Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. Sonderurlaub..."

So ist die genaue Formulierung.
Titel: Antw:TV Autobahn: Freistellung Corona Kind Betreuung
Beitrag von: Spid am 25.04.2021 21:56
Tariflich sehe ich keine Möglichkeit zur Arbeitsbefreiung im geschilderten Sachverhalt. Ein wichtiger Grund für Sonderurlaub dürfte hingegen vorliegen. Da bei Sonderurlaub ohnehin kein Entgeltanspruch besteht, kann man auch gleich auf §275 BGB zurückgreifen, wenn das mit dem Sonderurlaub beim AG zu lange dauern sollte.