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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Egon12 am 13.03.2020 07:21

Titel: Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Egon12 am 13.03.2020 07:21
Hallo Miteinander,

das Forum ist ja bisher Viren frei, dann fange ich mal an.
Die Schließung von Schulen und Kinderbetreuung scheint uns alle irgendwann zu ereilen, die Einen früher die Anderen später.

Wie werdet ihr euch organisieren oder bietet euer Arbeitgeber praktikable Hilfe an?

Andere Frage, wie sieht es denn aus, wenn das Amt geschlossen wird, gibt es hier Lohnfortzahlung auch wenn man selbst nicht von der Quarantäne betroffen ist?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 13.03.2020 07:32

Andere Frage, wie sieht es denn aus, wenn das Amt geschlossen wird, gibt es hier Lohnfortzahlung auch wenn man selbst nicht von der Quarantäne betroffen ist?

Dann befindet sich der AG in Annahmeverzug, sprich deine angebotenen Dienste werden weiter vergütet.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 07:40
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Egon12 am 13.03.2020 07:42
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.

:D ich kann ja unsere Nachbarn fragen, die sind Rentner!
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 08:09
Die Zugehfrau könnte im Fall der Fälle durchaus ihre beiden schulpflichtigen Kinder mitbringen, die könnten in der Bibliothek lernen und mit dem Personal die Mittagsmahlzeit in der Küche einnehmen. Die anderen haben keine Kinder im entsprechenden Alter.

Bei meiner Arbeit habe ich für die Mitarbeiter organisatorische Maßnahmen getroffen, die von mobilem Arbeiten über eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Schließung von Standorten gehen. Wir sind nicht die Feuerwehr, das allermeiste, was wir heute erbringen, könnten wir auch in 8 Wochen erbringen.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 13.03.2020 08:34
Die Zugehfrau ...

Ach, Deutsch ist eine wunderbare Sprache. Das Wort habe ich  seit der Schulzeit nicht mehr gehört, was immerhin auch über 20 Jahre her ist...

Es wäre aber auch ein wunderbarer Titel für einen Sat1 FilmFilm mit Veronica Ferres. "Die Zugehfrau - Familie im Glück"; "Die Rückkehr der Zugehfrau - Verschmähte Liebe"...
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Texter am 13.03.2020 09:02
Bei meiner Arbeit habe ich für die Mitarbeiter organisatorische Maßnahmen getroffen, die von mobilem Arbeiten über eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Schließung von Standorten gehen. Wir sind nicht die Feuerwehr, das allermeiste, was wir heute erbringen, könnten wir auch in 8 Wochen erbringen.

Sofern das nicht ausreicht, müssten sich die Beschäftigten Urlaub oder Sonderurlaub nehmen?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Stefl am 13.03.2020 09:21
Grundsätzlich sollte die Thematik bez. Entgeltfortzahlung wohl noch einmal aufgegriffen werden:

- wenn ich selbst krank bin: Entgeltfortzahlung
- wenn das Kind krank ist: Kinder-Krankengeld
- wenn der AG schließt: Entgeltfortzahlung aufgr. § 56 Infektionsschutzgesetz
- wenn die Betreuungseinrichtung der Kinder des AN schließt, habe ich maximal ein Leistungsverweigerungsrecht § 275 BGB, bekomme keine Entgeltfortzahlung, da § 616 BGB durch den TVöD vollständig abbedungen ist -> sehe ich das richtig? Wenn dem so ist, käme natürlich auch der Abbau von Stunden des Arbeitszeitkontos, Urlaub, Sonderurlaub zum Tragen.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 09:31
Bei meiner Arbeit habe ich für die Mitarbeiter organisatorische Maßnahmen getroffen, die von mobilem Arbeiten über eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Schließung von Standorten gehen. Wir sind nicht die Feuerwehr, das allermeiste, was wir heute erbringen, könnten wir auch in 8 Wochen erbringen.

Sofern das nicht ausreicht, müssten sich die Beschäftigten Urlaub oder Sonderurlaub nehmen?

Die getroffenen Maßnahmen lassen derlei frühestens in 2 Monaten und nur in Einzelfällen erwarten. Das werde ich zu gegebener Zeit entscheiden.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 10:07
Die Zugehfrau ...

Ach, Deutsch ist eine wunderbare Sprache. Das Wort habe ich  seit der Schulzeit nicht mehr gehört, was immerhin auch über 20 Jahre her ist...

Es wäre aber auch ein wunderbarer Titel für einen Sat1 FilmFilm mit Veronica Ferres. "Die Zugehfrau - Familie im Glück"; "Die Rückkehr der Zugehfrau - Verschmähte Liebe"...

Erst letztes oder vorletztes Wochenende hat der Arzt beim Hausbesuch Meister Eder gefragt, ob er eine Zugehfrau hätte, die für ihn in die Apotheke gehen könnte - BR wiederholte Pumuckl...

Es besteht heutzutage eben nur noch selten Bedarf an einem Begriff, der nicht im Haus wohnendes Hauspersonal von solchem abgrenzt, das im Haus wohnt.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Nice am 13.03.2020 13:32
Bei der Organisationseinheit des Landes Niedersachsen, bei dem ich beschäftigt bin, kam heute, nachdem die Landesregierung mitteilte, dass Schulen und Kitas bis auf Notbetrieb geschlossen werden, die folgende Mitteilung per E-Mail:
Wenn der Nachwuchs betreut werden muss, dann soll erst geprüft werden, ob die Betreeung von jemand anderem übernommen werden kann. Ist dies nicht möglich, soll geprüft werden, ob die Möglichkeit zur Telearbeit besteht. Ist dies auch nicht möglich, soll man seine vorher angesammelten Stunden auf dem Stundenkonto abbauen (halte ich wenig von). Wenn das alles nicht erfolgreich ist, kann man bei der Personalabteilung einen Antrag auf bezahlte Freistellung stellen.

Ist wie ich finde ein gutes Entgegenkommen für diejenigen mit zu betreuendem Nachwuchs.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: clarion am 13.03.2020 14:45
>:(

Unsere Hausspitze hat noch nichts mitgeteilt, außer dass Dienst reisen auf ein absolut notwendiges Maß zu beschränken sind, als ob wir vorher aus Jux und Dollerei rumgereist wären. Ich mache gerne Telearbeit wenn wir das Equippement zur Verfügung gestellt wird.

Wie ist das eigentlich in der Privatwirtschaft? Ich denke es stürzen überall Betreuungskonzepte krachend ein.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Pseudonym am 13.03.2020 15:53
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.

Ob wir je erfahren, welch tragende Rolle Spid im System der BRD hat?  ;D
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 16:12
Ich kenne eine ganze Reihe von Menschen, die deutlich mehr als 3,75 VZÄ in ihrem Haushalt beschäftigen.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: sr4711 am 13.03.2020 17:09
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.

Ob wir je erfahren, welch tragende Rolle Spid im System der BRD hat?  ;D

Als aufmerksamer Leser (wann wird der erste Fanclub gegründet?) weiß man das doch mittlerweile tatsächlich überraschend genau.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Texter am 13.03.2020 17:42
(wann wird der erste Fanclub gegründet?)

Mond6 hat sich hier bereits zurückgezogen, um den Vorsitz zu übernehmen.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 13.03.2020 17:51
(wann wird der erste Fanclub gegründet?)

Mond6 hat sich hier bereits zurückgezogen, um den Vorsitz zu übernehmen.

Ich fürchte meine Hoffnung dahingehend wird enttäuscht werden
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Pseudonym am 13.03.2020 19:57
Wenn unsere Tochter nicht zur Kita kann, kümmern sich meine Frau und das Hauspersonal um sie.

Ob wir je erfahren, welch tragende Rolle Spid im System der BRD hat?  ;D

Als aufmerksamer Leser (wann wird der erste Fanclub gegründet?) weiß man das doch mittlerweile tatsächlich überraschend genau.

Irgendwas mit Bund (Mittelgeber?) und unfähige Leute fliegen raus. Da gibts tatsächlich recht wenige Institutionen, bei denen das zutrifft. Aber vielleicht ja in der militärischen Entwicklung?
Titel: Schulausfall in Hessen und Kindbetreuung
Beitrag von: funsurfer77 am 14.03.2020 09:46
Hallo liebe Leute,

ich bin alleinerziehend und so wie ich das gesehen habe fällt am Montag die Schule aus. Mein Kind ist zehn Jahre alt und darf nicht alleine zu Hause bleiben.

Wisst ihr, wie die rechtliche Lage ist? Darf ich ab Montag für fünf Tage bis ich eine eventuelle weitere Betreuung geklärt habe zu Hause bleiben?

Mehr möchte ich jetzt vorab hier nicht klären um die Diskussion nicht abschweifen oder ausufern zu lassen.

Ich gehöre im Bereich Straßenbau nicht zu den Berufen, die eine Notbetreuung für ihre Kinder bekommen.

Vielen Dank für Beiträge zum Thema
Titel: Antw:Schulausfall in Hessen und Kindbetreuung
Beitrag von: Texter am 14.03.2020 10:47
Die rechtliche Situation ist wohl so, dass Du nicht einfach zu Hause bleiben kannst, sondern die Urlaub oder Sonderurlaub nehmen musst. In jedem Fall solltest Du deinen Arbeitgeber kontaktieren.

Titel: Antw:Schulausfall in Hessen und Kindbetreuung
Beitrag von: funsurfer77 am 14.03.2020 11:22
§ 616 BGB regelt als Ausnahme zu dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, dass ein Arbeitnehmer, der für eine relativ kurze Zeit aus Gründen, die in seiner Person liegen und die er nicht verschuldet hat, seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, trotzdem seine Vergütung erhalten soll.

Danach wird ein Arbeitnehmer, der ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund für einen nicht erheblichen Zeitraum verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, seines Gehaltsanspruchs dadurch nicht verlustig.

Nicht erheblich sind 5 bis maximal 10 Werktage.

In diesem Fall ist der Angestellt nach TV-H beschäftigt.
Titel: Antw:Schulausfall in Hessen und Kindbetreuung
Beitrag von: Spid am 14.03.2020 11:24
§29 Abs. 1 TV-L/TVÖD regelt, in welchen Fällen das in Betracht kommt.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Stefl am 15.03.2020 09:22
Vielleicht sollte man ihn einfach fragen, wenn man es denn wissen will. Er gibt zumeist hilfreiche Antworten, dazu ist das Forum ja da. Und man muss ja auch nicht immer einer Meinung sein.

Mich persönlich würde nur mal interessieren, ob die Mehrzahl hier in ihrer Freizeit schreibt oder während ihrer Arbeitszeit oder es aber vielleicht sogar eine Tätigkeit aus der Stellenbeschreibung ist, hier zu posten.🤣

Egal, ab morgen Home Office. Bin gespannt, wie lange.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: ds78 am 15.03.2020 14:39
Bei uns im Haus wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um von Kita- bzw. Schulschließungen betroffenem Personal unbegrenztes mobiles Arbeiten / Tele-Arbeit zu ermöglichen. Der Fall tritt nun bekanntermaßen in der kommenden Woche ein.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.03.2020 08:46
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 16.03.2020 08:48
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D
Jep, so wird meine Welt ab morgen auch aussehen... Arbeit wird eher so von 06:00 bis ca 7:00 und ab 19:00 möglich sein.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 08:51
Ja, wobei mit 2 Kita-Kindern im Haus, kein Homeoffice stattfinden wird... "das bisschen Haushalt, macht sich von allein..."  :D

Bei Alleinerziehenden nicht - in den allermeisten übrigen Fällen kommt der Partner nach der Arbeit nach Hause und man kann dann zeitlich versetzt im Anschluß oder Samstags arbeiten. Schafft man unter der Woche nur 6h/Tag, macht man Samstags 9 und hat sein Soll auch bei VZ erfüllt.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Texter am 16.03.2020 08:57
Muss dann der Urlaub neu berechnet werden, wenn man Samstags arbeitet?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 09:23
Ggfs.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Caesar42 am 16.03.2020 14:37
Ich kenne eine ganze Reihe von Menschen, die deutlich mehr als 3,75 VZÄ in ihrem Haushalt beschäftigen.

1 VZ Gärtner, 1 VZ Chauffeur, 1 VZ Zugehfrau und 0,75 Poolboy?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 15:14
1x Hauswirtschafterin, 0,75x Zugehfrau, 1x Faktotum, 1x Assistentin
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 16.03.2020 21:14
Kein Kalfaktor?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 16.03.2020 21:16
Wir heizen mit Gas.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 16.03.2020 21:31
Herrlich...
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Caesar42 am 17.03.2020 06:48
Wer hat, der hat...
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Wastelandwarrior am 17.03.2020 10:54
1x Hauswirtschafterin, 0,75x Zugehfrau, 1x Faktotum, 1x Assistentin
1 x EG 5, 0,75 x EG 2, 1 x EG 9a, 1 x EG 5 ?

Das wären dann ca. 3000 + 2000 + 3800 + 3000 € brutto * 1,3 (Arbeitgeberanteil) = 15.000 € p.m. Lohnkosten für Hauspersonal. Sportlich.  :D

Das dürfte selbst bei doppeltem B10 / AT-Äquivalent schwierig werden. Also im ÖD eine extrem seltene Ausnahme, die auf früher ergattertem Familienreichtum beruht, nicht auf abhängiger Beschäftigung.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Sjuda am 17.03.2020 11:02
Bestimmt wird das Personal in Anlehnung an irgendeinen Tarifvertrag bezahlt ::)
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 17.03.2020 11:10
Mein Hauspersonal wird nicht nach TVÖD bezahlt - es ist etwas über die Hälfte Deiner Schätzung. Wie an anderer Stelle erwähnt, habe ich weitere Einkünfte. Diese beruhen aber nicht auf „Familienreichtum“, sondern auf klugem Verhalten und harter Arbeit in einem Umfang, den man in jungen Jahren durchaus stemmen kann - üblicherweise neben einer Vollzeitbeschäftigung. Jetzt ist jeder Handschlag den ich im Haus selber mache, ein Verlustgeschäft. Dafür gibt es dann das Personal, das sich zumindest in Teilen auch steuerlich bemerkbar macht.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Exekutor am 17.03.2020 11:57
Mein Hauspersonal wird nicht nach TVÖD bezahlt - es ist etwas über die Hälfte Deiner Schätzung. Wie an anderer Stelle erwähnt, habe ich weitere Einkünfte. Diese beruhen aber nicht auf „Familienreichtum“, sondern auf klugem Verhalten und harter Arbeit in einem Umfang, den man in jungen Jahren durchaus stemmen kann - üblicherweise neben einer Vollzeitbeschäftigung. Jetzt ist jeder Handschlag den ich im Haus selber mache, ein Verlustgeschäft. Dafür gibt es dann das Personal, das sich zumindest in Teilen auch steuerlich bemerkbar macht.

Alter Schwede, so ein Prol.

Ich wette er ist Hausmeister in Chorweiler mit abgebrochenem Fernstudium in Jura. Seine Frau dürfte dann Dani Lowinski sein.  :P
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 17.03.2020 12:08
Heißt die Serie nicht Danni Lowinski? Und ist die gleichnamige Protagonistin nicht mit einem promovierten Juristen liiert?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Egon12 am 17.03.2020 12:13
schade eigentlich, dass der Beitrag durch belangloses Selbstdarstellergeschwätz zugemüllt wird.

@spid einfach mal Nichts schreiben kann auch eine Lösung sein.

zum Thema:
- Jedem wird Telearbeit ermöglicht, da das technisch nicht möglich ist, wird Heimarbeit angeordnet
(im Prinzip werden analoge Aufgaben mit nach Hause gegeben)

- Risikogruppe müssen nach Hause gehen
- das Amt ist für Publikumsverkehr geschlossen

So ca. 50% der Beschäftigten sind noch anwesend, der Rest macht "Heimarbeit"

Grundsätzlich gilt keiner soll finanzielle Einbußen durch die Krise haben.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Spid am 17.03.2020 12:16
schade eigentlich, dass der Beitrag durch belangloses Selbstdarstellergeschwätz zugemüllt wird.

@spid einfach mal Nichts schreiben kann auch eine Lösung sein.


Klasse Selbsterkenntnis - und das direkt zweimal in Folge in einem Beitrag!
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Suntzu am 17.03.2020 12:46
Wer kann der tut....

Privat Leben einiger Forum Besucher muss einem ja auch nicht interessieren und löst, wie in diesem Fall, eine Neid Debatte aus.

Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Nice am 17.03.2020 15:47
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kaiser80 am 17.03.2020 16:00
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Weswegen der EG1 TVÖD eingruppierte Gemüseputzer mit Sicherheit einen nicht nach TVÖD entgelteten Gemüseputzer zu Hause beschäftigt
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2020 16:13
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Weswegen der EG1 TVÖD eingruppierte Gemüseputzer mit Sicherheit einen nicht nach TVÖD entgelteten Gemüseputzer zu Hause beschäftigt
Jipp, nennt sich Mutti.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Nice am 17.03.2020 16:37
Ich weiß auch nicht, was das Problem dabei ist. Wenn eine Stunde putzen lassen (etc.) weniger kostet als eine Stunde Arbeit netto einbringt, ist es nur sinnvoll, sich Personal zu suchen.
Weswegen der EG1 TVÖD eingruppierte Gemüseputzer mit Sicherheit einen nicht nach TVÖD entgelteten Gemüseputzer zu Hause beschäftigt
Solange nach Abzug des Verwaltungsaufwandes für den EG1 TVÖD Gemüseputzer mehr Geld in der Tasche bleibt und er anstelle das Gemüse zuhause nach seinem regulären Arbeitstag eine Stunde lang zu putzen lieber eine Stunde länger arbeitet, macht das durchaus Sinn.
Wenn man sich jedoch ansieht, was man in EG1 TVÖD verdient, reicht der Nettostundenlohn nicht mal aus, um ohne Arbeitgeberanteil den Mindestlohn zu zahlen. Wenn man sich eine Gemüseputzkraft vom Dienstleister einkauft, kann man das auch in weitaus höheren EGs vergessen.

Als Angestellter andere für privathäusliche Arbeiten zu bezahlen ist eher mehr Aufwand, als es einem nützt.
Lohnt sich eher wenn man selbstständig tätig ist/hohes Einkommen hat, bspw. zuhause arbeitet und dann anstelle das Haus einmal durchzusaugen innerhalb einer Stunde lieber für 25€ eine Putzkraft die Arbeit erledigen lässt und sich dann vom Kunden für eine Stunde 125€ abrechnet, weil man eine Stunde an einem Auftrag gearbeitet hat.
Da muss man eben überlegen, was einem seine Zeit wert ist.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: WasDennNun am 18.03.2020 09:12
Als Angestellter andere für privathäusliche Arbeiten zu bezahlen ist eher mehr Aufwand, als es einem nützt.
Unsinn. Natürlich ist es lohnenswert. Aber man kann sich alles schlecht oder schön reden und rechnen.
Von Autoreperaur selbst gemacht, über Fenster putzen kann jeder.
Zitat
Da muss man eben überlegen, was einem seine Zeit wert ist.
Allein deswegen!
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: Kryne am 18.03.2020 12:06
Bei uns gibt es keine Aktionen seitens des AG, ausser die ständige Wiederholung, dass jeder weiterhin verpflichtet ist zu arbeiten und das Publikum nur noch mit Termin rein darf.

Ah ich vergas, es wurde Desinfektionsmittel ausgegeben.

Eine schwer vorerkrankte Kollegin darf vermutlich Zuhause bleiben und dort mit dem Diensthandy Telefondienst machen. (Homeoffice / IT Zugriff von daheim gibt es bei uns nicht). Das hat sie aber auch nur durchgesetzt, weil ihr Arzt sie sonst krankgeschrieben hätte.
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: öfföff am 18.03.2020 14:42
Kann eigentlich die Behörde Kurzarbeit beantragen? Oder wird die Möglichkeit einem Arbeitgeber wie zB. einem Bundesland verwehrt?
Titel: Antw:Schließung der Kinderbetreuung/ der Behörde
Beitrag von: inter omnes am 18.03.2020 18:10
vgl. bereits hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113611.0.html