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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Admin am 03.03.2019 18:00

Titel: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 03.03.2019 18:00
Hier bitte Diskussionen zu den neuen Entgeltgruppen E9a und E9b sowie zur Überleitung der alten E9 bzw kleinen E9 / E9k führen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Sk13 am 03.03.2019 18:12
Hallo,
ich bin in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, warte seit 4,5 Jahren darauf in die Stufe3 zu bekommen. Kann mir jemand sagen ob diese Wartezeit angerechnet wird?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 18:16
Die Frage ließe sich erst mit Abschluß der Redaktionsverhandlungen in einigen Wochen beantworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 03.03.2019 18:20
Ich bin wirklich gespannt. Bin seit 2001 im Öffentlichen Dienst und bin 2007 von EG 8 in die EG9 (spätere 9k) gekommen, wo ich 2012 nach 5 Jahren Wartezeit von 9k Stufe 2 in 3 gekommen bin.Seit 2012 bzw 7 Jahren sitze ich nun in der Stufe und habe in 2 Jahren schon die EG9 Stufe 4 in der FERNE gesehen und nun befürchte ich wenn ich das richtig verstehe, dass ich schlimmstenfalls in der Stufe 3 bleibe und einen  Ausgleich bekomme und dann 4 Jahre in der Stufe 4 warten muss. Oder ich komme in Stufe 4 und muss 4 Jahre warten um in die Stufe 5 zu kommen, obwohl ich seit 7 Jahre schon warte und in 2 Jahren den Betrag in dieser Stufe mit dem alten Tarifvertag eher erreicht hätte.Wenn die so weiter machen, braucht man 47 Jahre bis zur Rente um die höchste Stufe zu erreichen.Bei der Überleitung 2006 von BAT auf TV-L wurden die Jungen schon benachteiligt, da man damals nach Lebensalterstufe eingruppierte und somit ältere Kollegen zum Teil mit weniger Berufsjahren in eine höhere Stufe der EG9 eingruppiert wurden. Und jetzt sowas......Ich hoffe sehr, dass die 7 Jahre bisherige Wartezeit nicht für die Katz waren und angerechnet werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Xelatra am 03.03.2019 18:28
@ Laborratte

Bin in genau der selben Situation. Ich hoffe das die bisherige Zeit in Stufe 3 angerechnet wird.

Weiss jemand wie das im TV-ÖD gemacht wurde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tarifforum am 03.03.2019 18:49
Ich bin ebenfalls momentan in der kleinen E9, Stufe 3. Irgendeine Anrechnung muss es ja geben, sonst hätten wir ja sogar in der 3. Stufe weniger Geld als jetzt. Die 4. Stufe hätte den Wert der jetzigen 3. Stufe. Die Frage ist natürlich, ob wir dann in der 4. Stufe von vorne anfangen oder die Jahre der 3. Stufe angerechnet werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 03.03.2019 18:54
So wurde es beim TVÖD gemacht:

Auszug:

"3) 1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 Teil A, 1. in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung die Stufe 4 Endstufe ist, sind unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. 2Für Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 der Stufe 2 zugeordnet sind, finden für die Dauer des Verbleibs in der Stufe 2 die Tabellenwerte der Stufe 2 nach dem Stand vom 31.  Dezember 2016 Anwendung. 3Ist bei Beschäftigten, die am 31. Dezember 2016 der Stufe 4 zugeordnet sind, bei der Überleitung am 1. Januar 2017 in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 5 erfüllt, werden sie der Stufe 5 zugeordnet. 4Ist in der bisherigen Stufe 4 eine über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit zurückgelegt, wird die darüber hinaus zurückgelegte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der Entgeltgruppe 9a angerechnet."

Also wurden die Jahre angerechnet wenn ich das richtig verstehe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 19:27
Teilweise.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 03.03.2019 19:32
man hat ja z. B. 11 Jahre "Erfahrung" in EG 9 klein in Stufe 3! Dieses wäre regulär Stufe 5!!
Die müssen doch voll angerechnet werden. Das wäre dann ja wieder eine völlige Enttäuschung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 19:39
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 03.03.2019 19:53
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.


Hi,

ich habe in der Tarifeinigung gelesen, dass die Stufenlaufzeit in der EG 9a sich nach §16 Abs. 3 Satz 1 richtet. Und dort stehen ja die normalen Stufenlaufzeiten und nicht die "verlängerten"

Daher habe ich gehofft, dass die kompletten Zeiten angerechnet werden die man hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zapuntel am 03.03.2019 20:13
Hallo
ich verstehe etwas nicht.
Mein Mann ist in der 9k gewesen Stufe 3, also bisheriges Brutto 3172, und ein paar Zerquetschte.
So, in dem "Einigungspapier" steht jetzt:

Die bisherigen Entgeltgruppen 9 und 9k werden in 9a und 9b aufgeteilt.
Aber:

Für die Entgeltgruppe 9a (was ja die bisherige 9k sein soll) gelten die folgenden Ausgangswerte:
Stufe 3 -  3077,..   - das ist ja weniger als vorher !!
wenn ich jetzt die 100 EUR dazurechne, die er ja zusätzlich bekommt, kommt er auf genau Gleich raus, was er vorher erhalten hat. Soll das Ver****e sein? Oder verstehe ich da was falsch?

Wenn ich das richtig verstanden habe, bleibt in der 9a (bisher 9k) auch die Stufenlaufzeit gleich. Was soll das ??

lg Zapuntel
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 20:14
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab.


Hi,

ich habe in der Tarifeinigung gelesen, dass die Stufenlaufzeit in der EG 9a sich nach §16 Abs. 3 Satz 1 richtet. Und dort stehen ja die normalen Stufenlaufzeiten und nicht die "verlängerten"

Daher habe ich gehofft, dass die kompletten Zeiten angerechnet werden die man hat.

Diese Folgerung ist unzulässig, da es dort heißt, daß man die nächste Stufe nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei seinem Arbeitgeber erreicht - und daran hapert es. Es ist jedoch zu erwarten, daß die Tarifparteien in den Redaktionsverhandlungen genaue Regelungen zur Überleitung festlegen werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 03.03.2019 20:16
Soo, nachdem man den ersten Groll verarbeitet hat und sich wieder in der vom Arbeitgeber deutlich gewünschten inneren Resignation und teilweisen Kündigung eingefunden hat, ist wieder etwas Luft über die Folgen der Tarifeinigung nachzudenken.  :(

Vielleicht ergibt sich ja auch etwas Positives für mich daraus. (Obwohl, das sage ich mir seit ca. 15 Jahren vor jeder Tarifverhandlung aufs Neue und ist dennoch nie eingetreten  :-\)

Aber vielleicht kann ja Jemand auf Grund der Prognose und den aktuell vorliegenden Informationen sagen, was bei mir eingruppierungs-technisch nun zu erwarten ist.

Bisher: 9k - Stufe 4 (3560,- € Brutto)  ( Stufe 4 seit 01.01.2016)

Ab 2019??  =

Danke vorab, für versierte Info's
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 20:21
Hallo
ich verstehe etwas nicht.
Mein Mann ist in der 9k gewesen Stufe 3, also bisheriges Brutto 3172, und ein paar Zerquetschte.
So, in dem "Einigungspapier" steht jetzt:

Die bisherigen Entgeltgruppen 9 und 9k werden in 9a und 9b aufgeteilt.
Aber:

Für die Entgeltgruppe 9a (was ja die bisherige 9k sein soll) gelten die folgenden Ausgangswerte:
Stufe 3 -  3077,..   - das ist ja weniger als vorher !!
wenn ich jetzt die 100 EUR dazurechne, die er ja zusätzlich bekommt, kommt er auf genau Gleich raus, was er vorher erhalten hat. Soll das Ver****e sein? Oder verstehe ich da was falsch?

Wenn ich das richtig verstanden habe, bleibt in der 9a (bisher 9k) auch die Stufenlaufzeit gleich. Was soll das ??

lg Zapuntel

Es gibt keine E9k. Die E9a wird reguläre Stufenlaufzeiten haben. Der Modus der Überleitung ist Gegenstand der in Kürze beginnenden Redaktionsverhandlungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zapuntel am 03.03.2019 20:27
Hallo Spid,

achso, dann kann mein Mann vielleicht hoffen, nach gut 5 Jahren in eine höhere Stufe zu kommen, das wär schon gut.

LG Zapuntel
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 03.03.2019 20:45
@Spid

Auch wenn die Redaktionsverhandlungen erst in Kürze beginnen, so wird es ja nicht möglich sein (hoffe ich), mich (E9k - Stufe 4 - seit 2016) betragsmäßig schlechter zu stellen als mein jetziges Bruttogehalt (3560,- €)

Wäre es zu vermessen und überbordend naiv positiv zu erwarten, dass ich nach der neuen Regelung dann automatisch in 9a - Stufe 5 eingruppiert werden müsste?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Sina am 03.03.2019 20:49
Hallo,
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch...
Aber ist die neue Gruppe 9b denn automatisch die „normale „ Gruppe 9?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 03.03.2019 20:51
@Sina

So sieht es aus.

Vorher 9k oder 9

Ab 2019 dann 9k = 9a UND 9 = 9b
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tippi99 am 03.03.2019 20:51
Hallo,

ich bin seit Einführung der Stufe 5 in der „kleinen“ E9 (E9k) dort eingruppiert, also seit 01.10.2018. Jetzt hat die Stufe 5 der E9a den gleichen Entgeltbetrag für 2019 ... Also ohne eine Erhöhung ... Ich gehe davon aus, dass mir dann der Garantiebetrag zusteht (100 €). Das wäre tatsächlich aber weniger, als wenn ich die Erhöhung bekommen würde ...

Ist das wirklich so? Selbst wenn es jetzt die Stufe 6 gibt, ist das doch irgendwie nicht so ganz korrekt, oder? Oder sehe ich das falsch.

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 03.03.2019 20:54
Spid möge mich korrigieren wenn ich etwas Falsches sage, aber:

Der/die Garantiebeträge wirken sich doch nur bei Höhergruppierungen (also höhere Entgeltgruppe als vorher) aus.
Mit Erreichen der/die nächsten Stufe(n) hat das doch gar nichts zu tun.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.03.2019 20:55
@Spid

Auch wenn die Redaktionsverhandlungen erst in Kürze beginnen, so wird es ja nicht möglich sein (hoffe ich), mich (E9k - Stufe 4 - seit 2016) betragsmäßig schlechter zu stellen als mein jetziges Bruttogehalt (3560,- €)

Wäre es zu vermessen und überbordend naiv positiv zu erwarten, dass ich nach der neuen Regelung dann automatisch in 9a - Stufe 5 eingruppiert werden müsste?

Beides liegt im Bereich des Möglichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 03.03.2019 20:58
@Spid

Danke für die aufmunternde Einschätzung.   ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Sina am 03.03.2019 20:59
Danke für die schnelle Antwort!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tippi99 am 03.03.2019 21:06
Spid möge mich korrigieren wenn ich etwas Falsches sage, aber:

Der/die Garantiebeträge wirken sich doch nur bei Höhergruppierungen (also höhere Entgeltgruppe als vorher) aus.
Mit Erreichen der/die nächsten Stufe(n) hat das doch gar nichts zu tun.

Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte den Betrag, den die Jetzige Erhlhung mindestens bringen muss (100 €).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 03.03.2019 21:10
Ich war bis jetzt in der EG9klein Stufe 3. In dieser Stufe war ich im fünften Jahr und hatte eine Entgeltgruppenzulage.
Wo werde ich demnächst landen? Werden die Jahre angerechnet? Wird noch verhandelt?🤔
Und was passiert mit der Zulage, bleibt diese noch?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Django79 am 04.03.2019 00:36
Wenn man ernsthaft strukturelle Verbesserungen auch für bereits langjährig Beschäftigte erreichen will gehört es sich in diesem Fall, mindestens das bis dato erreichte Tabellenentgelt für die Ermittlung der ggf. neuen Erfahrungsstufe heranzuziehen und die darauf bezogenen Prozente der Tariferhöhung einzupreisen. Ein neuer Mitarbeiter in E9a erreicht bspw. die neue Stufe 5 in gerade einmal 10 Jahren. Auf der anderen Seite hat jemand in der jetzigen Stufe 3 alleine bereits 5 Jahre nur in Stufe 2 verbracht, bzw. bis zu 14 Jahre in 2 und 3 zusammen.
So oder so müssen nun anhand der regulären Stufenlaufzeiten in E9a 5 Jahre weniger bis zum Erreichen der Endstufe abgeleistet werden, garkeine Frage und das wäre dann auch mal eine Verbesserung für die vielen Leistungsträger mit Ausbildung oder Technikerabschluss, die ich bspw. aus der hochschulweiten IT kenne.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 06:17
Wenn man ernsthaft strukturelle Verbesserungen auch für bereits langjährig Beschäftigte erreichen will gehört es sich in diesem Fall, mindestens das bis dato erreichte Tabellenentgelt für die Ermittlung der ggf. neuen Erfahrungsstufe heranzuziehen und die darauf bezogenen Prozente der Tariferhöhung einzupreisen. Ein neuer Mitarbeiter in E9a erreicht bspw. die neue Stufe 5 in gerade einmal 10 Jahren. Auf der anderen Seite hat jemand in der jetzigen Stufe 3 alleine bereits 5 Jahre nur in Stufe 2 verbracht, bzw. bis zu 14 Jahre in 2 und 3 zusammen.


Da stimme ich Dir zu 100 Prozent zu.
Für die langjährigen Mitarbeiter, die in 9a kommen, müssen die geleisteten Jahre in der EG 9 mit langer Stufenlaufzeit komplett berücksichtigt werden. Alles andere wäre wie ich finde wieder mal maßlos unfair.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 07:35
Hallo zusammen

Ich bin seit 1.1.18 in der 9K Stufe 3 = 3172 Euro.
Neu bekäme ich jetzt 3177 Euro bzw. 100 Euro mehr also 3272 Euro.


Ab 1.1.21 bekomme ich dann die Stufe 4 in der 9a also 3272 Euro.


Das nenne ich dann mal eine schönen Stufenaufstieg! :(

Ein Mindestbetrag für eine Stufenerhöhung gibt's ja auch nicht, im Gegensatz zu einer Höhergruppierung!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 07:45
Hallo zusammen

Ich bin seit 1.1.18 in der 9K Stufe 3 = 3172 Euro.
Neu bekäme ich jetzt 3177 Euro bzw. 100 Euro mehr also 3272 Euro.


Ab 1.1.21 bekomme ich dann die Stufe 4 in der 9a also 3272 Euro.


Das nenne ich dann mal eine schönen Stufenaufstieg! :(


Ein Mindestbetrag für eine Stufenerhöhung gibt's ja auch nicht, im Gegensatz zu einer Höhergruppierung!



Hi,
ich glaube so kann man das nicht sehen, da die Stufenlaufzeit in der 9 "k" ja anders ist als in den normalen Entgeltgruppen.

Dieses muss irgendwie angepasst werden. In einem der ersten Beiträge hat jemand schon erörtert, wie es glaube ich im TVÖD war, als dort die EG 9 aufgeteilt wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BeatMunky am 04.03.2019 07:55
Hallo,

ich muss auch einmal blöd Nachfragen, bin seit 2014 im ÖD und tu mich manchmal noch schwer mit dem Verständnis.

Ich bin angestellt lt. Einstellungsvertrag in E9 mit dem Zusatz 22.2 welcher folgendes besagt: "2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die selbständig tätig sind.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen
5 und 6)"

Heißt, ich habe eindeutig einen verlangsamten Stufenaufstieg und würde entsprechend in E9a landen. E9a wird einen normalen Stufenaufstieg bekommen und geht nun bis Stufe 6, also alles gleich wie beim ursprünglichen E9, jetzt E9b mit dem Unterschied des Gehalts, richtig? Und letzten Endes muss ich mich um nichts kümmern, sondern das geschieht alles automatisch über die Dienststelle?   

Danke im Voraus!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 08:03
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2018i/a/vergleich.tvoed-bund-2018.html

Die alte E9k war ab Stufe 3 die einzige Entgeltgruppe wo man mehr Geld bekommen hat als die TVÖD Kollegen!

Wahrscheinlich sollte diese "Ungerechtigkeit" nun aus den Weg geschafft werden :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 04.03.2019 08:15
@Dummkopf
Du hast aber schon beachtet, dass man im TVöD die Stufe 3 (folgende) eher erreichte als im TV-L? Wenn man die Stufenlaufzeit berücksichtigt erkennt man, dass man in der E9 "klein" weniger wie in der E9a TVöD verdient.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 08:24
Ich bin gespannt wie die Überführung und dann vor allem der Stufenaufstieg umgesetzt wird.
Ich sehe das momentan so das ich durch die Stufe 4 nichts mehr bekomme (weil identisch mit jetzt 3) sondern erst dann beim Aufstieg in Stufe 5, aber das dauert dann noch 7 Jahre...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 04.03.2019 08:30
1. Das ändert nichts daran, dass die Aussage mit der besseren Regeung wie im TVöD schlciht falsch war.
2. Es ist (wie hier schon mehrfach beschrieben) sehr wahrscheinlich, dass man ähnliche Regelungen trifft wie im TVöD bei der Überleitung in die E9a und E9b. Das führt dazu, dass man nicht schlechter gestellt wird und im Ergebnis mehr Geld bekommt. Aus der Stufe 3 kommt man direkt in die Stufe 4 (Vvermutlich auch mit Anerkennung Stufenlaufzeit).

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 08:35
Ich kenne mich nicht aus mit dem Tarifrecht und verstehe viele Dinge auch nicht!
Ich gucke mir nur die Tabellen an und sehe das ich nach meinen Aufstieg in die Stufe 4 genau das selbe bekomme wie jetzt!

PS: Die Tabelle mit dem TVÖD Vergleich stammt nicht von mir!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 04.03.2019 09:14
Was passiert den jetzt mit der Zulage die ich bis jetzt in der E9 klein erhalten habe? Gibt es die in der E9a weiter?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 09:18
1. Das ändert nichts daran, dass die Aussage mit der besseren Regeung wie im TVöD schlciht falsch war.
2. Es ist (wie hier schon mehrfach beschrieben) sehr wahrscheinlich, dass man ähnliche Regelungen trifft wie im TVöD bei der Überleitung in die E9a und E9b. Das führt dazu, dass man nicht schlechter gestellt wird und im Ergebnis mehr Geld bekommt. Aus der Stufe 3 kommt man direkt in die Stufe 4 (Vvermutlich auch mit Anerkennung Stufenlaufzeit).

Und was ist, wenn man nach der Stufenlaufzeit schon eigentlich in Stufe 5 wäre?

Also wenn man schon 5 Jahre in Stufe 3 ist? Dann aber in 9a Stufe 4 kommt aber durch die 5 "mitgenommenen" Jahre eigentlich schon in der Stufe 5 wäre?! Überspringt man dann eine Stufe?!

Dieses Szenario würde mich interessieren.

Weiss jemand, wie das im TVÖD behandelt wurde?!?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: E9 am 04.03.2019 09:48
Kurze Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres Angestellter mit einer E9 / 1.

Habe ich jetzt E9a oder E9b?

Danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 04.03.2019 09:59
§ 27 TVÜ (Bund) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

§ 29c TVÜ (VKA) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b VKA
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190109_TV%C3%9C_VKA_Onlinefassung.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maqualady am 04.03.2019 10:11
Hallo zusammen, ich habe auch ein Problem - komme mit den neuen Eingruppierungen nicht zurecht …

Mein Fall .. ich bin seit 28 1/2 Jahren in meinem Amt, wurde übergeleitet vom BAT

Bin nun seit 01.01.2012 in E9/4
wurde zum 01.01.2018 in E9k/5 eingruppiert ….

Wenn ich jetzt E9a/5 bekommen würde - wäre das weniger als vorher …
E9a/6 wäre gleichwertig ohne tarifliche Erhöhung ….

Kann mir jemand helfen was jetzt für mich gilt ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:14
Die Frage ließe sich erst mit Abschluß der Redaktionsverhandlungen in einigen Wochen beantworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 04.03.2019 10:16
Kurze Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres Angestellter mit einer E9 / 1.

Habe ich jetzt E9a oder E9b?

Danke!
Kommt darauf an in welcher Fallgruppe du bist.
Ob mit verlängerter Stufenlaufzeit (dann 9a) oder normaler (9b)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 10:17
§ 27 TVÜ (Bund) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

§ 29c TVÜ (VKA) enthält die Regelung zur Überleitung E9a/E9b VKA
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190109_TV%C3%9C_VKA_Onlinefassung.pdf

Hallo Lars,
Danke für die Regelungen.

Das würde ja in meinem dargestellten Fall bedeuten, dass Stufe 5 gezahlt wird und von da aus die Stufenlaufzeit neu beginnt!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 04.03.2019 10:50
Guten Tag allerseits. Ich verfolge dieses Thema mit großem Interesse. Vielleicht kann mir jemand meine Situation erklären. Ich bin im Januar 2019 in die E9 (klein) Stufe 3 höhergruppiert wurden. Brutto lag bei 3172.55 €. Wenn ich das richtig sehe, komme ich nach der Überleitung in die E9a  Stufe 3. Dort liegt das Brutto bei 3177.31 €. Somit habe ich also 5 € mehr. Trotz des Tarifabschlusses habe ich demnach keine Gehaltssteigerung? Kann mir vllt. jemand sagen wie das evtl. geregelt wird, oder bleibt das dann so.
Vielen Dank im Voraus
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:51
Die Frage ließe sich erst mit Abschluß der Redaktionsverhandlungen in einigen Wochen beantworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 10:57
Guten Tag allerseits. Ich verfolge dieses Thema mit großem Interesse. Vielleicht kann mir jemand meine Situation erklären. Ich bin im Januar 2019 in die E9 (klein) Stufe 3 höhergruppiert wurden. Brutto lag bei 3172.55 €. Wenn ich das richtig sehe, komme ich nach der Überleitung in die E9a  Stufe 3. Dort liegt das Brutto bei 3177.31 €. Somit habe ich also 5 € mehr. Trotz des Tarifabschlusses habe ich demnach keine Gehaltssteigerung? Kann mir vllt. jemand sagen wie das evtl. geregelt wird, oder bleibt das dann so.
Vielen Dank im Voraus

Genau wie mein Fall!
Wir bekommen 100 Euro brutto mehr das wurde ja so vereinbart! Mindestens 100 Euro mehr!
Also bekommen wir dann 3272,55 Euro! Interessant wird dann wenn wir in Stufe 4 kommen (nach 3 Jahren), denn die Stufe 4 hat auch 3272,55 Euro!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 10:59
Derlei wurde nicht vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 04.03.2019 11:05
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: volli am 04.03.2019 11:12
Hallo zusammen,
die Überleitung von E9k zu E9a schein sehr interessant zu werden.
Wie sieht das dann mit den Verweildauer der einzelnen Stufen aus? Werden die dann dem E9b angeglichen?
Somit wären die bis 2018 in der Stufe 5 waren ja ziemlich benachteiligt, da die schon etliche jahre mehr warten mussten um überhaupt so hoch zu kommen als nach den Stufenreglung für E9b.
Gibt es dazu schon irgendwelche Hinweise?

Und wie sieht die Erhöhung aus wenn man in der Stufe 5 schon ist?

Lieben Gruß
Volker
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 11:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Das wäre ein Traum!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 11:19
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 11:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39

Das was dort steht ist mir zu hoch! Verstehe ich nicht!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 11:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das wäre wirklich interessant wie es nach erreichen der Stufe 4 ist. Theoretisch müssten Sie uns gleich die Stufe 4 geben, sonst verfolgt uns das noch ein paar Jahre.

Ich glaube das hier ran angesetzt wird.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf;

siehe § 27

und Antwort 37 und 39

Das was dort steht ist mir zu hoch! Verstehe ich nicht!


Voraussetzung es wird so gemacht wie damals bei der im Link angegebenen Überleitung.

(3) 1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufen- regelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht.

Heisst für mich: Aus Stufe 3 mach Stufe 4 (wenn ich mich irre, bitte berichtigen)


ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

Heisst für mich: Wenn ich nun in Stufe 4 komme, vor Tarifverhandlung aber schon 7 Jahre in EG 9klein Stufe 3 verbraucht habe, werden mir die Zeiten angerechnet und ich komme gleich in Stufe 5. Diese beginnt aber von vorne. Mir werden also nur 4 Jahre angerechnet von meinen 7 (wenn ich mich irre, bitte berichtigen)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:16
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 12:37
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BeatMunky am 04.03.2019 12:40
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

E9 wird doch aber nur zu E9b wenn die Stufenlaufzeit nicht verlangsamt wurde, oder?

Sollte man eventuell nebst "e9k" auch den verlangsamten Stufenaufstieg erwähnen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.03.2019 12:53
Der Text ist gut. Die Stufenlaufzeiten der EG 9a werden reguläre sein. Was mit den bisherigen längeren Laufzeiten passiert, die bereits hinter den Leuten liegen, wird Gegenstand der Redaktionsverhandlungen sein. Es wird am Ende irgendwas wie Bund herauskommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 12:57
Es gibt noch keinen vereinbarten Überleitungsmodus. Spekulationen sind sinnlos.

Es gibt hinsichtlich E9a große Unsicherheit. Wir haben daher eine kurze Hinweis-Seite dazu erstellt:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind Willkommen!

Die bisherige E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E9", E9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E9a übergeleitet werden, die bisherige E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wird zur E9b.
Während die Überleitung der E9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die „kleine E9“ war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wir das hier so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der „kleinen E9“, die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant. Bei der Überleitung wird auf die tariflichen Tatbestände abgestellt werden. Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: balou1964 am 04.03.2019 13:13
Dieses habe ich gelesen.

' Die bisherige "kleine E 9" (E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab, gab es in dieser auch keine offiziellen Stufenlaufzeiten. Damit ist nicht anzunehmen, dass die bisher im Rahmen des Online-Rechners dargestellten Entgeltstufen genau so auf die E 9a übernommen werden. '
Komisch das es die kleine E9 es offiziell gar nicht gab. Besonders da es ja noch einen kleine kleine E9 im TVL gab.
Also ich bin gespannt was daraus wird.

Besonders wenn ich mir diese Tabelle anschaue.
E 9b   2873.64   3129.67   3272.55   3667.36   4000.09   4120.10
E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39

Was es da für Unterschiede sind in diesen zwei Gruppen, für mich unverständlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 13:20
Was soll daran komisch sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: balou1964 am 04.03.2019 13:26
Was soll daran komisch sein?

Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 04.03.2019 13:42

Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab.
[/quote]

Gerade deshalb müsste bei folgenden bsp. die Lösung heißen:

Bis jetzt EG9k Stufe 2, MA befindet sich seit 3 Jahren in der Stufe 2, 3029.67€

NEU heißt EG9b, Anrechnung der Stufenlaufzeit 3 Jahre, müsste jetzt die EG9b Stufe 3 sein! 3272.55€

Alles andere wären eine Sauerei!!!!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 13:45
Was soll daran komisch sein?

Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab.

Ja. Was soll daran komisch sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 13:46

Da es die "kleinen E 9" als offizielle Entgeltgruppe nie gab.

Gerade deshalb müsste bei folgenden bsp. die Lösung heißen:

Bis jetzt EG9k Stufe 2, MA befindet sich seit 3 Jahren in der Stufe 2, 3029.67€

NEU heißt EG9b, Anrechnung der Stufenlaufzeit 3 Jahre, müsste jetzt die EG9b Stufe 3 sein! 3272.55€

Alles andere wären eine Sauerei!!!!!!
[/quote]

TB werden aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in E9a übergeleitet und nicht in E9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 04.03.2019 15:02
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/vergleich.tv-l-2018i.html

In der Vergleichstabelle taucht die 9a gar nicht erst auf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 04.03.2019 15:02
@Spid,

natürlich hast Du Recht :)
Ein kleiner Schreibfehler. Aber im Grunde müsste so gehandelt werden oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 04.03.2019 15:10
"TVler":
"Der dbb hat jetzt die neuen Entgelttabellen online gestellt (vorbehaltlich der Redaktionsverhandlungen):
https://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2019/ergebnisse.html"

"Hinweis zu EG 9a: Überleitung aus "kleiner" EG 9 in bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag > Stufen 4, 5 und 6"
Schade, dass Sie nichts zur Stufe 2 geschrieben haben, das ist nämlich die Präkere.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 15:12
@Spid,

natürlich hast Du Recht :)
Ein kleiner Schreibfehler. Aber im Grunde müsste so gehandelt werden oder?

Nein. Man könnte auch stufengleich ohne Berücksichtigung der Stufenlaufzeit überleiten. Die Tarifvertragsparteien können auch benachteiligende Regelungen vereinbaren. Dies ist indes nicht zu erwarten. Vielmehr wird man sich wohl an der TVÖD-Regelung orientieren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 04.03.2019 15:15
Also nur mal als Bespiel im Jahr 2018 hatte ich ein Jahresbrutto von 47.430 €
Einstellung als Technischer Angestellter (Techniker)

Meine Eingruppierung ist EG 9k Stufe 4 mit 9 Jahre in Stufe 3 = 3560,20 €
Dazu kommt eine BZ. Vergütungsgruppenzulage (dynamisch) = 137,07 € (BAT Besitzstand)
Erschwerniszulage von (ohne Dynamik) = 12,78 €
Sowie Vermbg. Zulage = 6,65 €

(Zulagen sind 149,85 €)

Netto 3716,70 €
--------------------------------
Nach der neuen Tabelle

EG 9a Stufe 4 würde ich ca. 3272,55 € was weniger fast 300 €wäre.
EG 9a Stufe 5 würde ich ca. 3667,36 € was nur knapp 12 € mehr

sind aber immernoch wenige wäre (weil keine 3,2 % oder 100 € ist)
somit müßte ich dann in die

EG 9a Stufe 6 kommen 3777,39 € was aber dann fast 110 € mehr wären. Mit Zulagen von 149 € wäre es dann fast 3930 €

Für den Fall das die Zulagen alle entfallen wäre es dann 3777,39 € und immer noch weniger als die 3,01 % oder 100 €.

Ich kann mir kaum bis garnicht vorstellen das ich solch ein Sprung auf fast 4000 € machen werde!

Wenn ich den Rechner verwende und alle gedanken Spiele reinhämmer, dann ergibt sich ein Jahresbrutto bei
EG 9k/5 mit Zulage = 49069 €
EG 9a/5 mit Zulage = 48716 €
EG 9a/6 mit Zulage = 50122 €

Ohne Zulage
EG 9a/5 = 46856 €
EG 9a/6 = 48262 €

Ich kann es drehen und wenden im Jahr 2018 waren 47430 € und für dieses Jahr müßten es grob 1270 € PLUS sein. Mit keiner Stufe in EG 9a schaffe ich das! Erst wenn ich in der 9b wäre schaffe ich das!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 15:21
Von 3560,20€ auf 3667,36€ sind es doch gut 100€ mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 15:35
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/vergleich.tv-l-2018i.html

In der Vergleichstabelle taucht die 9a gar nicht erst auf.

nicht mehr. Das war nur ca. 2 Stunden aktiv und hat zu viele Leser verwirrt, weil sie im Vergleich mit der "E9k" dann annahmen, nun weniger zu verdienen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 04.03.2019 15:46
Nachdem sich der DBB nun "unter Redaktionsvorbehalt" zur Überleitung in die E9a geäußert habe, haben wir die Hinweisseite entsprechend ergänzt:
"Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a."
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Quelle:
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190034_TV-L_AT.pdf

natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.03.2019 15:52
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 04.03.2019 16:07
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.03.2019 16:08
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?

und was passiert, wenn ich schon 6 Jahre in Stufe 3 war?!?!?
Komme ich dann in Stufe 5?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 04.03.2019 16:11
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Was ist jetzt mit der restlichen Laufzeit (jetzt im sechsten Jahr) die ich in der alten Stufe drei schon verbracht habe?
Komme ich also in die neue Stufe vier E9a und brauche dort nur noch zwei Jahre drin bleiben um in die Stufe 5 zu kommen?
Und nochmal meine Frage von oben. Was passiert mit der Zulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Die zwei Fallgruppen,mit und ohne Zulage, gibt es in Zukunft nicht mehr, oder?

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 04.03.2019 16:12
Und damit ist nicht die Redaktion dieses Forums gemeint! :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 04.03.2019 18:23
Mal ne blöde Frage:

Auch wenn sich die Änderungen der E9 erstmal gut anhören (Klare Zuordnung, keine verlängerten Stufenlaufzeiten)
Wie sieht es nach der Überleitung wohl aus, wenn man von der E9a nach E10 höhergruppiert wird?

Wird dann die E9b als eigenständige Entgeltgruppe betrachtet? Dann würde man ja von E9a - Stufe 5 nach E9b - Stufe 4 und zuletzt nach E10 - Stufe 3 eingruppiert.  Das wäre ja bitter.

Oder greift bei der Zwischenstufe E9b-4 dann schon der Garantiebetrag von 180,- € ?  Mit dem würde man dann ja doch noch in der E10 - Stufe 4 landen?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 18:35
Natürlich ist die E9b eine eigenständige Entgeltgruppe - aber auch wenn sie es nicht wäre, wäre das Ergebnis das gleiche.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maximus2584 am 04.03.2019 19:27
Allgemeine Eingruppierung öffentlicher Dienst TV-L

In den Tarifvertrag für die Länder im öffentlichen Dienst - kurz TV-L - werden alle Beschäftigte in 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen eingruppiert. Dabei findet eine Einstufung nach Dienstaltersstufen nicht mehr statt. Stattdessen werden allen Beschäftigten Grund - und Erfahrungsstufen zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit.

Wer kann das richtig deuten? Heißt es jetzt, dass ich mir meine gesamte Arbeitserfahrung aus der privaten Wirtschaft auch anrechnen lassen kann? Als ich angefangen habe, so wurde natürlich nichts angerechnet, trotz deutlich höherer Tätigkeiten und Leitungsstellen und jetzt kann ich es für die Stufenlaufzeit benutzen, um die Stufen zu überspringen? "Die Zuordnung erfolgt anhand der Qualifikation und der Erfahrungszeit" Es geht besonders um diesen Satz.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 19:34
Woher stammt dieses dümmliche und falsche Gefasel?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 04.03.2019 19:58
Wenn es die E9 k eigentlich nie richtig gab, könnte man nicht irgendwie versuchen in die E9 b zu kommen? Lt Arbeitsvertrag steht lediglich E9 und in der Stellenbeschreibung steht auch nichts anderes. In der Stellenbewertung soll stehen dass es eine E9 k ist. Diese wird den Mitarbeitern bei uns nicht ausgehändigt. Einer neuen Stellenbewertung wurde abgelehnt da sich die Tätigkeiten seit 2012 nicht geändert haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 20:01
Natürlich steht im Arbeitsvertrag E9, weil die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eben genau das ist: eine E9.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 04.03.2019 20:04
Aber müsste es nicht irgendwo stehen dass es sich um diese Stufe handelt? Hab schon so oft überlegt ob es Sinn hätte mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das noch nie jemand getan hat um ggf die normale E9 zu bekommen.🤔
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 20:09
Im Arbeitsvertrag muß nur die Entgeltgruppe angegeben werden. Der AG ist nicht verpflichtet, proaktiv mitzuteilen, daß es sich nur um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 04.03.2019 20:13
Aber müsste es nicht irgendwo stehen dass es sich um diese Stufe handelt? Hab schon so oft überlegt ob es Sinn hätte mit einem Anwalt dagegen anzugehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das noch nie jemand getan hat um ggf die normale E9 zu bekommen.🤔

Um die "normale" E 9 zu bekommen, hättest du eine Eingruppierungsfeststellungsklage erheben müssen. Wie Spid schrieb, der AG ist nicht verpflichtet, auf etwaige verlängerte Stufenlaufzeiten hinzuweisen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 20:20
Naja, @Steva hat ja nichts dargelegt, das auch nur vermuten ließe, daß sie in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert sei - da bringt auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage nichts.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 04.03.2019 20:34
Naja, @Steva hat ja nichts dargelegt, das auch nur vermuten ließe, daß sie in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten eingruppiert sei - da bringt auch eine Eingruppierungsfeststellungsklage nichts.

Ich wollte ja auch nicht die Erfolgsaussicht der Klage beurteilen, sondern nur darauf hinweisen, welches Instrument die richtige Möglichkeit wäre, um die EG 9 mit regulären Stufenlaufzeiten zu erreichen bzw. künftig die EG 9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 04.03.2019 20:46
Ich bin einfach der Meinung das ein Arbeitsvertrag so geschrieben sein muss, dass es für den Arbeitnehmer eindeutig ist. Denn so wie man es hier im Forum immer wieder liest, ist dies nicht der Fall. Wer entscheidet denn das ich verlängerte Laufzeiten habe bzw auf welcher Grundlage? Es muss doch alles transparent gestaltet sein. Und wenn dem MA ein Arbeitsvertrag ohne Stellenbeschreibung und ohne Stellenbewertung vorgelegt wird geht man davon aus, dass es sich um die normale 9 handelt und irgendwann kommt das böse Erwachen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.03.2019 20:50
Angesichts des Umstandes, daß es die E9 sowohl mit regulären als auch mit verlängerten Stufenlaufzeiten gibt, ist es eher fahrlässig, wenn man ohne weitere Anhaltspunkte von einem der Fälle ausgeht.

Die Eingruppierung ergibt sich aus der EGO.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 04.03.2019 21:13
Ok. Danke für die Antworten.

Nächstes „Problem“ nenne ich es mal. Ich kam 1/18 von der E8 Stufe 4 in die E9 k Stufe 3. ca 100 mehr brutto. Nun soll, wenn ich es richtig verstanden habe, bei einem Wechsel der Entgeltgruppe ein Plus von 180 Euro mehr entstehen. D.h. doch auch wieder das ich hier gegenüber den neuen Kollegen die ggf versetzt werden schlechter gestellt bin oder schaut man da rückwirkend ? Wohl kaum.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: th3oretiker am 05.03.2019 08:36
In den Tabellen für 2020 und 2021 ist für die E9a Stufe 1 jeweils ein geringerer Betrag eingetragen als für die E9b Stufe 1. Gemäß DBB-Tabellen (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190034_TV-L_AT.pdf) sollten beide Beträge identisch sein (in der Tabelle für 2019 stimmt es dagegen).

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2019?id=tv-l-2020&matrix=1
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2019?id=tv-l-2021&matrix=1


In der Analyse für 2019 fehlt die E9a leider komplett:
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/a/2019/a/erhoehungswerte.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 08:43
Ok. Danke für die Antworten.

Nächstes „Problem“ nenne ich es mal. Ich kam 1/18 von der E8 Stufe 4 in die E9 k Stufe 3. ca 100 mehr brutto. Nun soll, wenn ich es richtig verstanden habe, bei einem Wechsel der Entgeltgruppe ein Plus von 180 Euro mehr entstehen. D.h. doch auch wieder das ich hier gegenüber den neuen Kollegen die ggf versetzt werden schlechter gestellt bin oder schaut man da rückwirkend ? Wohl kaum.

Das kommt darauf an, wie die Tarifvertragsparteien das in den Redaktionsverhandlungen ausgestalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 05.03.2019 09:26
Ok. Danke für die Antworten.

Nächstes „Problem“ nenne ich es mal. Ich kam 1/18 von der E8 Stufe 4 in die E9 k Stufe 3. ca 100 mehr brutto. Nun soll, wenn ich es richtig verstanden habe, bei einem Wechsel der Entgeltgruppe ein Plus von 180 Euro mehr entstehen. D.h. doch auch wieder das ich hier gegenüber den neuen Kollegen die ggf versetzt werden schlechter gestellt bin oder schaut man da rückwirkend ? Wohl kaum.
Die Tarifvertragsparteien haben 2h ausschließlich darüber gesprochen, wie man in Ihrem persönlichen Fall verhindern kann, dass sie auch nur einen Cent mehr bekommen. Sie haben keine Lobby. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DevZero am 05.03.2019 09:36
Wenn Stufenlaufzeiten in der E9k nicht angerechnet werden sollten, wird es doch auf jeden Fall "Schlechterstellungen" geben!? Das Bsp. mit den 4 1/2 Jahren E9k/2, die dann kurz vorm Ziel (=>E9k/3) abgefangen werden... Selbst eine rückwirkende E9a/3 wäre doch eine Verschlechterung, wenn dann wieder 3 Jahre auf die E9a/4 (also die bisherige E9k/3) gewartet werden müsste?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 09:38
Das ist zutreffend.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 05.03.2019 09:40
Von 3560,20€ auf 3667,36€ sind es doch gut 100€ mehr.

Das kann man so sehen, es ist nur die Frage ob die Zulagen bleiben?! Und ich ahne böses... bisher hat meine Gewerkschaft einfach alles schlimmer gemacht. Obwohl es offiziell heißt, bomben Ergebnis. Es zeigt sich dann bei genauer betrachtung das es nicht so ist und auf die Jahre kommuliert sogar richtig viel Geld vorenthalten wird. Aufstiege werden mit Verlängerungen belegt, es gibt eine klein klein und kleine E9. So das es auf den ersten blick nicht sofort ersichitlich und logisch ist.

Jetzt gibt es ein 9a und 9b und auch hier würden einige wieder Jahre auf die nächste Stufe warten. Nur bei neu Einstellungen wird was getan. Aber nach hinten raus... braucht man fast 15 Jahre bis man in die letzte Stufe gelangt. Attraktivität sieht anders aus. Da sind wir uns alle einig.

Abgesehen davon das man mit diesem Geld in einer Großstadt wie München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg nicht gerade zu den gut verdiener gehört.

Mittlerweile ist auch kein Lohnabstandsgebot je nach Qualifikation vorhanden. Es kann nicht sein, das ein Techniker (staatli. geprüfter Techniker) in der E9k mit verlängertem Aufstieg und ein Mechaniker mit CNC Tätigkeit auch in der E9 mit normalen Aufstieg gelangt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 05.03.2019 09:57
Mittlerweile ist auch kein Lohnabstandsgebot je nach Qualifikation vorhanden. Es kann nicht sein, das ein Techniker (staatli. geprüfter Techniker) in der E9k mit verlängertem Aufstieg und ein Mechaniker mit CNC Tätigkeit auch in der E9 mit normalen Aufstieg gelangt.
Die Gewerkschaften versuchen seit Jahren, alle "Berufe" in die EG9 zu holen. Verstand hin oder her. Die Rechtsprechung des BAG tut ihr Übriges.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wap am 05.03.2019 11:31
Gibt es mittlerweile eine Information wie die Beschäftigten im Bereich E9 a/b eingruppiert werden denen nach EGO Teil 2 mit Tätigkeit nach E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eine Entgeltgruppenzulage zusteht?

Wird hier analog TVÖD verfahren und diese Tätigkeit der E9b zugeordnet?


Mir ist bewusst das noch keine Redaktionsverhandlungen geführt wurden, jedoch tauchen diverse Infos ja doch so nach und nach irgendwo auf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 05.03.2019 11:41
Gibt es mittlerweile eine Information wie die Beschäftigten im Bereich E9 a/b eingruppiert werden denen nach EGO Teil 2 mit Tätigkeit nach E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eine Entgeltgruppenzulage zusteht?

Wird hier analog TVÖD verfahren und diese Tätigkeit der E9b zugeordnet?


Mir ist bewusst das noch keine Redaktionsverhandlungen geführt wurden, jedoch tauchen diverse Infos ja doch so nach und nach irgendwo auf.

Moin.

Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Viele Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.03.2019 11:46
Gibt es mittlerweile eine Information wie die Beschäftigten im Bereich E9 a/b eingruppiert werden denen nach EGO Teil 2 mit Tätigkeit nach E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eine Entgeltgruppenzulage zusteht?

Wird hier analog TVÖD verfahren und diese Tätigkeit der E9b zugeordnet?
Nachdem es im TVöD keine Entgeltgruppenzulagen gab, kann im TV-L auch nicht analog verfahren werden.
Ansonsten sind im Einigungspapier doch abschließend die Fälle aufgeführt, in denen es zu höheren Eingruppierungen kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 05.03.2019 11:49
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 05.03.2019 11:53
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Da stimme ich dir zu. Wenn es so kommt, spare ich auf jeden Fall den Gewerkschaftsbeitrag ....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 11:58
Von 3560,20€ auf 3667,36€ sind es doch gut 100€ mehr.

Das kann man so sehen, es ist nur die Frage ob die Zulagen bleiben?! Und ich ahne böses... bisher hat meine Gewerkschaft einfach alles schlimmer gemacht. Obwohl es offiziell heißt, bomben Ergebnis. Es zeigt sich dann bei genauer betrachtung das es nicht so ist und auf die Jahre kommuliert sogar richtig viel Geld vorenthalten wird. Aufstiege werden mit Verlängerungen belegt, es gibt eine klein klein und kleine E9. So das es auf den ersten blick nicht sofort ersichitlich und logisch ist.

Jetzt gibt es ein 9a und 9b und auch hier würden einige wieder Jahre auf die nächste Stufe warten. Nur bei neu Einstellungen wird was getan. Aber nach hinten raus... braucht man fast 15 Jahre bis man in die letzte Stufe gelangt. Attraktivität sieht anders aus. Da sind wir uns alle einig.

Abgesehen davon das man mit diesem Geld in einer Großstadt wie München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg nicht gerade zu den gut verdiener gehört.

Mittlerweile ist auch kein Lohnabstandsgebot je nach Qualifikation vorhanden. Es kann nicht sein, das ein Techniker (staatli. geprüfter Techniker) in der E9k mit verlängertem Aufstieg und ein Mechaniker mit CNC Tätigkeit auch in der E9 mit normalen Aufstieg gelangt.

Wie sollte man es anders sehen? Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine entpsrechende Erhöhung der Tabellenentgelte verständigt, nicht auf Zugewinne für Einzelne - und grundsätzlich halte ich eine Abschmelzung von Besitzständen aus dem BAT, die bislang zu einer Besserstellung gegenüber anderen Tarifbeschäftigten geführt haben, für durchaus legitim.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sinnfrei am 05.03.2019 12:03
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Ich kann es mir irgendwie vorstellen, seit meinem Einstieg in den ÖD im Jahr 2000 ist man ja bei Tarifverhandlungen schon öfters geschröpft worden. Aber wenn jetzt meine 7 Jahre Wartezeit in Stufe 3 fürn Arsch waren drehe ich im Kreis!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.03.2019 12:07
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Ich kann es mir irgendwie vorstellen, seit meinem Einstieg in den ÖD im Jahr 2000 ist man ja bei Tarifverhandlungen schon öfters geschröpft worden. Aber wenn jetzt meine 7 Jahre Wartezeit in Stufe 3 fürn Arsch waren drehe ich im Kreis!
Also du meinst, weil du jetzt sofort von Stufe 3 in Stufe 4 kommst (statt noch weitere 2 Jahre warten zu müssen) und sich anschließend nach den entsprechenden regulären Wartezeiten (wie in allen anderen Entgeltgruppen) weitere zwei vollwertige Stufen für dich ergeben (die es bis dato in der "kleinen" EG9 nicht gegeben hat), ist der Tarifabschluss fürn Arsch?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 05.03.2019 12:15
Die Stufe E9a Stufe 4 (neu) entspricht der E9 Stufe 3 (alt) Die E9a Stufe 5 entspricht der E9 Stufe 4 (alt). Wenn man also tatsächlich dort die Stufenlaufzeit streicht ist dies schon eine sehr ungünstige Regelung.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sinnfrei am 05.03.2019 12:18
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Ich kann es mir irgendwie vorstellen, seit meinem Einstieg in den ÖD im Jahr 2000 ist man ja bei Tarifverhandlungen schon öfters geschröpft worden. Aber wenn jetzt meine 7 Jahre Wartezeit in Stufe 3 fürn Arsch waren drehe ich im Kreis!
Also du meinst, weil du jetzt sofort von Stufe 3 in Stufe 4 kommst (statt noch weitere 2 Jahre warten zu müssen) und sich anschließend nach den entsprechenden regulären Wartezeiten (wie in allen anderen Entgeltgruppen) weitere zwei vollwertige Stufen für dich ergeben (die es bis dato in der "kleinen" EG9 nicht gegeben hat), ist der Tarifabschluss fürn Arsch?

Nehmt es als meine eigene persönliche Beurteilung. Mir fehlt die rosa Brille um es schön zu reden wie andere..
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 05.03.2019 12:23
Was passiert mit der Entgeldgruppenzulage?

Gibt's da keinen Besitzstand?

Mein Fall ich komme von 9k Stufe 3 in 9a Stufe 4.

Sollte die Zulage wegfallen, hab ich 2019 nicht mehr Brutto wie vorher.

Einzig positiv die normalen Stufenlaufzeiten. Das die Zeiten nicht angerechnet werden, wäre ein gespielter Witz!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 05.03.2019 12:34
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Ich kann es mir irgendwie vorstellen, seit meinem Einstieg in den ÖD im Jahr 2000 ist man ja bei Tarifverhandlungen schon öfters geschröpft worden. Aber wenn jetzt meine 7 Jahre Wartezeit in Stufe 3 fürn Arsch waren drehe ich im Kreis!
Also du meinst, weil du jetzt sofort von Stufe 3 in Stufe 4 kommst (statt noch weitere 2 Jahre warten zu müssen) und sich anschließend nach den entsprechenden regulären Wartezeiten (wie in allen anderen Entgeltgruppen) weitere zwei vollwertige Stufen für dich ergeben (die es bis dato in der "kleinen" EG9 nicht gegeben hat), ist der Tarifabschluss fürn Arsch?

Ja genau TV-Ler! In seinem Fall, wie in meinem Fall auch, wäre es nicht zu gebrauchen. Wenn es so kommen sollte und die Laufzeiten nicht angerechnet werden, dann ist es ein Witz!
Er hätte sonst in zwei Jahren das erhalten worauf er vielleicht jetzt noch vier Jahre warten muss. Naja ....
Für die Neueinsteiger im ÖD hat die neue Tabelle auch nicht wirklich Vorteile. Die Stufen haben sich doch nur nach rechts verschoben und die Wartezeit bleibt ungefähr gleich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 12:41
Wenn das wirklich so kommen würde,  wäre das für mich auch tödlich.  Bin seit 7 Jahren in der 9k/3. Wäre also in 2 Jahren in die ehemalige Stufe 4 gekommen.  Zudem habe ich damals eine dynamische Zulage ausgehandelt , die mit erreichen der Stufe 4 gestichen worden wäre.  Sollte man mich in die jetzige 4 Gruppieren,  müsste ich 4 anstatt 2 Jahre warten, um auf den gleichen Betrag zu kommen,  fällt meine Zulage auch noch weg,  wäre diese Tarifrunde ein dickes Minusgeschäft für mich. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 12:46
Da der Überleitungsmodus erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt wird, halte ich es ja für eher wenig zielführend, darüber zu jammern, wie es vielleicht kommen könnte. Vielleicht einigt man sich in den Redaktionsverhandlungen ja auf "Überleitung stufengleich, Stufenlaufzeit beginnt von vorn"?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 05.03.2019 12:50
Da der Überleitungsmodus erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt wird, halte ich es ja für eher wenig zielführend, darüber zu jammern, wie es vielleicht kommen könnte. Vielleicht einigt man sich in den Redaktionsverhandlungen ja auf "Überleitung stufengleich, Stufenlaufzeit beginnt von vorn"?
:o ??? :'(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 05.03.2019 12:54
Naja, ich finde die Besorgnis schon angebracht. In den kommenden 2 Wochen sollen die Gewerkschaftmitglieder über die Annahme des Tarifvertrages entscheiden. Da sollte man schon wissen ob man mit dem Tarifvertrag sich schlechter oder besser stellt. Ich bin seit 7Jahren in der E9k und hätte in 2 Jahren die EG9 Stufe 4 erreicht. Und wenn die Jahre nicht angerechnet werden und wieder bei 0 beginnen muss ich 4 Jahre warten was ca 7000Euro Brutto Verlust auf 2 Jahre ausmachen würde. Ausserdem was ist in 33 Monaten? Dann verhandeln die wieder und wenn man Pech hat gibt es die EG 9c oder 9d und man wird wieder "resettet". Irgendwas lassen die sich doch immer einfallen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 05.03.2019 13:07
Ich habe gerade von meiner Gewerkschaft die telefonische Auskunft bekommen, dass in der 9a jeder eine Stufe aufsteigt. Also zum Beispiel von Stufe 3 nach 4. Die bisher zurückgelegten Stufenlaufzeiten (in meinem Fall 7 Jahr) werden nicht angerechnet. Das ist natürlich bitter.....Das alles natürlich ohne Gewähr.

Wenn das die Gewerkschaften akzeptiert haben, wurden sie über den Tisch gezogen. Das führt in vielen Fällen zu Verschlechterung der Situation gegenüber den bisherigen Regelungen.

Ich kann es mir irgendwie vorstellen, seit meinem Einstieg in den ÖD im Jahr 2000 ist man ja bei Tarifverhandlungen schon öfters geschröpft worden. Aber wenn jetzt meine 7 Jahre Wartezeit in Stufe 3 fürn Arsch waren drehe ich im Kreis!
Also du meinst, weil du jetzt sofort von Stufe 3 in Stufe 4 kommst (statt noch weitere 2 Jahre warten zu müssen) und sich anschließend nach den entsprechenden regulären Wartezeiten (wie in allen anderen Entgeltgruppen) weitere zwei vollwertige Stufen für dich ergeben (die es bis dato in der "kleinen" EG9 nicht gegeben hat), ist der Tarifabschluss fürn Arsch?

Hallo TV-Ler,

in der neuen 9a haben sie doch eine neue Stufe eingeführt. Wenn man jetzt zum Beispiel in der Stufe 3 nimmt, wäre die Erhöhung ja nur wenige Euro. Da man ja dann in Stufe 4 kommt, hat man ca. 100 Euro brutto mehr, was so ca. die 3 % Erhöhung ausmachen. Ich und einige meiner Kollegen warten jetzt zwischen 5 - 8 Jahren auf den Sprung in die alte Stufe 4. Wenn ich jetzt erneut 4 Jahre warten muss, wären das fast 11 Jahre. Oder habe ich da einen Denkfehler??

Viele Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 13:45
Meiner Meinung nach kann das so gar nicht laufen,  wenn doch verstehe ich die Welt nicht mehr.  Nehmen wir doch mal einen Kollegen der seit 1 oder 2 Jahren in der E9k/3 ist.  Der würde dann jetzt so wie ich nach 7 Jahren E9k/3  in die neue 9a/ 4 kommen?  Es werden also 5 bis 6 Jahre Wartezeit einfach mal so übersprungen,  ohne das die Kollegen mit längerer Wartezeit irgendwie belohnt werden?  Das wäre ein schlechter Witz.  Bin seit 20 Jahren im ÖD und war bei der Überleitung vom BAT in den TVL schon nicht vom Glück geküsst.  Käme es so,  hätte ich in den nächsten 4 Jahren einen Verlust von ca. 300 € Brutto monatlich.  Den Vergleich mit einem jüngeren Kollegen,  der sich mal eben 4,5 Jahre Wartezeit spart und sofort mit mir gleichzieht möchte ich erst gar nicht ziehen  Die Stufe 6 erreiche ich dann kurz vor der Rente.  Hab ich im Gegensatz zu Kollegen die ein halbes Jahrzehnt überspringen nicht mehr wirklich viel von.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sinnfrei am 05.03.2019 13:53
Meiner Meinung nach kann das so gar nicht laufen,  wenn doch verstehe ich die Welt nicht mehr.  Nehmen wir doch mal einen Kollegen der seit 1 oder 2 Jahren in der E9k/3 ist.  Der würde dann jetzt so wie ich nach 7 Jahren E9k/3  in die neue 9a/ 4 kommen?  Es werden also 5 bis 6 Jahre Wartezeit einfach mal so übersprungen,  ohne das die Kollegen mit längerer Wartezeit irgendwie belohnt werden?  Das wäre ein schlechter Witz.  Bin seit 20 Jahren im ÖD und war bei der Überleitung vom BAT in den TVL schon nicht vom Glück geküsst.  Käme es so,  hätte ich in den nächsten 4 Jahren einen Verlust von ca. 300 € Brutto monatlich.  Den Vergleich mit einem jüngeren Kollegen,  der sich mal eben 4,5 Jahre Wartezeit spart und sofort mit mir gleichzieht möchte ich erst gar nicht ziehen  Die Stufe 6 erreiche ich dann kurz vor der Rente.  Hab ich im Gegensatz zu Kollegen die ein halbes Jahrzehnt überspringen nicht mehr wirklich viel von.

Das meine ich ja. Glaube, kurz nach dem ich angefangen habe wurde die Dienstaltersstufe halbiert. Damit fing es an. Von Bat6b nach E8 und dann anschließend nach E9 jeweils durch Stufenverlust den Garantiebeitrag, glaube 25 Euro. Jetzt wäre bald die erste spürbare Steigerung und dann gibts nur allgemeine Tariferhöhung und wieder länger warten?
Persönliches Pech wäre dann: Es hatte sich damals schon nur knapp gelohnt die E8 nach E9 (Ich hätte in E8 bleiben können) wegen wieder ne Erfahrungsstufe weg. Mit dieser Geschichte jetzt wäre dann der Verlust auf die Jahre wirklich immens.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 05.03.2019 14:11
Ja genau. Wenn man also 7 Jahre in der EG9k Stufe 3 sitzt und nur noch 2 Jahre bräuchte um die 300Euro Brutto in der EG9k Stufe4  zu bekommen, dann hoffe ich wirklich nicht das wir in die neue EG 9 Stufe 4 kommen die mit der bisherigen Stufe3 gleichzusetzen ist und die bisherigen 7 Jahre Wartezeit für die Katz waren und wir uns über 100Euro mehr Brutto die nächsten 4 Jahre freuen sollen. Wobei wir ohne neuen Tarifvertrag in 2 Jahren 300Euro mehr bekommen hätten. Mich ärgert das total, dass Verdimitglieder "jetzt" abstimmen sollen und die Überleitungsmodalitäten die "VIEL" Geld Verlust ausmachen können erst später geklärt werden. Die wissen schon warum.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 14:31
So ist es.  Durch meine dynamische Zulage bin ich bisher ca. 100 € unter der neuen Stufe 5. Sollte diese gestrichen werden und meine Wartezeit zur Stufe 5 würde sich sogar verdoppeln... Das wäre mehr als ein Nackenschlag für mich.  Verdiene ich unwesentlich mehr als meine Kollegen , die ich seit 9 Jahren leite. Es wird mit Sicherheit wieder Gewinner und Verlierer bei der Überleitung geben.  Sollte es aber tatsächlich keine Anrechnung der Zeiten geben , wären die Verlierer zu extrem benachteiligt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 05.03.2019 15:19
Ich finde auch, dass das mies enden kann.
Eigentlich hätte es ja auch gereicht, e9"k" zu e9a umzubenennen und e9 zu e9b.
Und die Stufenlaufzeiten einfach beibehalten. Das hätte doch schon gereicht, und niemand würde benachteiligt werden und alle würden genau wissen wie wo was. Das einzige Problem an der e9"k" war doch, dass es vielen nicht bewußt war, dass sie sich in dieser befinden und dadurch die Frustation plötzlich gross war.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Poggeliese am 05.03.2019 15:20
Es soll ja Leute geben, die nicht wissen in welcher E9 sie sind. Die Bezügestelle konnte mir da heute ganz freundlich Auskunft geben.
Schneller als mein Arbeitgeber.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.03.2019 15:37
Ich finde auch, dass das mies enden kann.
Eigentlich hätte es ja auch gereicht, e9"k" zu e9a umzubenennen und e9 zu e9b.
Und die Stufenlaufzeiten einfach beibehalten. Das hätte doch schon gereicht, und niemand würde benachteiligt werden und alle würden genau wissen wie wo was. Das einzige Problem an der e9"k" war doch, dass es vielen nicht bewußt war, dass sie sich in dieser befinden und dadurch die Frustation plötzlich gross war.

Es werden auch bei dieser Änderung alle wissen (können), was passiert. Man muß nur die Redaktionsverhandlungen abwarten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 15:40
Naja.  Ob so vielen nicht bewusst ist oder war,  ob sie sich in der E9  mit verängerter Stufenlaufzeit,  oder in der E9 befinden kann ich nicht beurteilen.  Ich wusste jedenfalls wo ich mich befinde und was damals an Laufzeit auf mich zukommt.  Der eigentliche Frust könnte jetzt aber mal so richtig entstehen.  Es kann nicht sein,  das Kollegen mit 1 oder 2 Jahren in Stufe 9K/3 mit Leuten die seit 7,8 Jahren in der Stufe sind gleichgestellt werden. Das macht nach hinten raus einen  monitären Unterschied von 7,8 Jahren aus.  Das kann und darf es nicht sein. Um es gerecht zu gestalten,  müsste ich mit meinen 7 Jahren eigentlich in die Stufe 5, wer 6 Jahre dabei ist in die 4 mit einjähriger Wartezeit auf die 5 usw.  1- 3 Jahre in E9k in die 4 mit voller Wartezeit usw. usw. Von mir aus soll man meine jetzige Wartezeit von noch 2 Jahren übernehmen.  Aber nicht die Einen so bevorzugen und die            Anderen im Gegenzug quasi um Jahre "betrügen ".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 05.03.2019 16:16
Naja.  Ob so vielen nicht bewusst ist oder war,  ob sie sich in der E9  mit verängerter Stufenlaufzeit,  oder in der E9 befinden kann ich nicht beurteilen.  Ich wusste jedenfalls wo ich mich befinde und was damals an Laufzeit auf mich zukommt.  Der eigentliche Frust könnte jetzt aber mal so richtig entstehen.  Es kann nicht sein,  das Kollegen mit 1 oder 2 Jahren in Stufe 9K/3 mit Leuten die seit 7,8 Jahren in der Stufe sind gleichgestellt werden. Das macht nach hinten raus einen  monitären Unterschied von 7,8 Jahren aus.  Das kann und darf es nicht sein. Um es gerecht zu gestalten,  müsste ich mit meinen 7 Jahren eigentlich in die Stufe 5, wer 6 Jahre dabei ist in die 4 mit einjähriger Wartezeit auf die 5 usw.  1- 3 Jahre in E9k in die 4 mit voller Wartezeit usw. usw. Von mir aus soll man meine jetzige Wartezeit von noch 2 Jahren übernehmen.  Aber nicht die Einen so bevorzugen und die            Anderen im Gegenzug quasi um Jahre "betrügen ".

wieso?
von der Stufe 4 nach 5 sind es 4 Jahre, oder nicht. Wenn ich also schon 6 Jahre in der 9 klein Stufe 3 war müsste man dann nach Ihrer Berechnung eigentlich auch in die Stufe 5 kommen!


vielleicht geht es ja so aus wie beim TVÜ (Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufen- regelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. 2Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 05.03.2019 17:23
wieso?
von der Stufe 4 nach 5 sind es 4 Jahre, oder nicht. Wenn ich also schon 6 Jahre in der 9 klein Stufe 3 war müsste man dann nach Ihrer Berechnung eigentlich auch in die Stufe 5 kommen!
WEnn REchnen Dann Richtig:
Wenn du 6 Jahre Stufe 3 bist und man die Stufen nachrechnen möchte, dann hast du 3 Jahr in Stufe 3 und 3 in Stufe 4 und würdest in einem Jahr in die Stufe 5 kommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 17:28
Ich habe da etwas anders gerechnet.  Legt man die Stufenlaufzeiten der " normalen " E9 zu Grunde,  muss man 3 Jahre in Stufe 3 sein um in die 4 zu kommen und 4 Jahre bis zur 5. Macht 7 Jahre Laufzeit von der 3 bis in die 5. Ziehe ich von Ihren 6 Jahren in der 3, die 3 Jahre die eh in Stufe 3 verbracht werden müssen ab, bleiben 3 Jahre übrig.  Für Stufe 5 müssen es aber , wie es in meinem Fall wäre,  4 Jahre sein.  7 Jahre- 3 Jahre normale Stufe = 4Jahre drüber.  Die würden nach meiner Rechnung genau die 7 normalen Jahre erfüllen.  Wie gesagt. Meine Rechnung.  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 17:30
MoinMoin hat es etwas unkomplizierter auf den Punkt gebracht  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 05.03.2019 17:45
wieso?
von der Stufe 4 nach 5 sind es 4 Jahre, oder nicht. Wenn ich also schon 6 Jahre in der 9 klein Stufe 3 war müsste man dann nach Ihrer Berechnung eigentlich auch in die Stufe 5 kommen!
WEnn REchnen Dann Richtig:
Wenn du 6 Jahre Stufe 3 bist und man die Stufen nachrechnen möchte, dann hast du 3 Jahr in Stufe 3 und 3 in Stufe 4 und würdest in einem Jahr in die Stufe 5 kommen.





Ich seh es tatsächlich anders.
Ich habe ja meine Zeiten aus der Stufe 3 in der 9K.
ich komme automatisch in die EG 9a Stufe 4! Meine Vordienstzeiten (6 Jahre) nehme ich aber mit! Und da diese größer sind als die benötigten 4 Jahre Stufenlaufzeit von 4 nach 5 kommt man in Stufe 5 aber dort gehts von vorne los!


So ist meines Erachtens jedenfalls der Gesetzestext zu verstehen der in Antwort 124 steht


vielleicht geht es ja so aus wie beim TVÜ (Bund)

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufen- regelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. 2Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

Wenn Lesen Dann Richtig :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 17:48
Am einfachsten wäre es wohl, alle ehemaligen E9kler Stufe 3 in die 4 zu packen.  Wer in der K erst 1 Jahr verbracht hat,  wartet dort 8 Jahre bis zur Stufe fünf und wer 8Jahre in der K war   wartet eben nur ein Jahr bis zur Stufe 5. Ob das jedoch den Sinn der neuen E9a erfüllen würde,  bezweifel ich stark.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.03.2019 18:34
@hannes.  Hatte ich so noch gar nicht gesehen. Würde mir auch schon gefallen.  Dann gäbe es Leute  die 1,2,3 oder 4 Jahre 'spendieren" oder wer eben erst 4 Jahre in Stufe 3 war ne Punktlandung hat. Alles was drunter ist,  verbringt halt die restliche Zeit in der 4. Mit dieser Lösung könnte man besser Leben als mit jeder bisherigen Rechnerei.  Meiner eingeschlossen  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 05.03.2019 19:05
@hannes.  Hatte ich so noch gar nicht gesehen. Würde mir auch schon gefallen.  Dann gäbe es Leute  die 1,2,3 oder 4 Jahre 'spendieren" oder wer eben erst 4 Jahre in Stufe 3 war ne Punktlandung hat. Alles was drunter ist,  verbringt halt die restliche Zeit in der 4. Mit dieser Lösung könnte man besser Leben als mit jeder bisherigen Rechnerei.  Meiner eingeschlossen  ;)

 ;) :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 05.03.2019 20:38
Der Rechenfehler in der vorläufigen Tabelle zu E9a in den Stufen 1 und 2 für die Jahre 2020 und 2021 wurde nun korrigiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: th3oretiker am 05.03.2019 21:28
Danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hat er am 06.03.2019 10:17
Könnte mir bitte jemand eines erklären, Redaktionsverhandlungen hin oder....bis vor dem Tarifabschluss erhielt man ein Bruttoendgeld in der E9k Stufe 4 von 3560,20,-€ nach der neuen veröffentlichten Endgeldtabelle E9a Stufe 4 sind jetzt 3272,55,-€ ausgeschrieben. Ich muss kein Mathegenie sein um zu erkennen, dass hier nach dem Tarifabschluss knapp 300,-€ brutto felhen anstatt 3,1% bzw. mind. 100,-€ mehr.
Nicht nur das dieser Tarifabschluss eine riesige Mogelpackung ist, die Endgedgruppen E9 sind hier klar im Nachteil und wenn ich mir dazu ansehe, wie die Lücke von der E8 zur E9 immer kleiner wird und die Jahressonderzahlung der E8 weit höher als die der E9 ist, verdienen unterm Strich die Kollegen der E8 am Jahresende mehr Geld als die Kollegen der E9....Herzlichen Glückwunsch
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 06.03.2019 10:27
Könnte mir bitte jemand eines erklären, Redaktionsverhandlungen hin oder....bis vor dem Tarifabschluss erhielt man ein Bruttoendgeld in der E9k Stufe 4 von 3560,20,-€ nach der neuen veröffentlichten Endgeldtabelle E9a Stufe 4 sind jetzt 3272,55,-€ ausgeschrieben. Ich muss kein Mathegenie sein um zu erkennen, dass hier nach dem Tarifabschluss knapp 300,-€ brutto felhen anstatt 3,1% bzw. mind. 100,-€ mehr.
Nicht nur das dieser Tarifabschluss eine riesige Mogelpackung ist, die Endgedgruppen E9 sind hier klar im Nachteil und wenn ich mir dazu ansehe, wie die Lücke von der E8 zur E9 immer kleiner wird und die Jahressonderzahlung der E8 weit höher als die der E9 ist, verdienen unterm Strich die Kollegen der E8 am Jahresende mehr Geld als die Kollegen der E9....Herzlichen Glückwunsch

Du kommst dann in Stufe 5 in der neuen 9a!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hat er am 06.03.2019 10:51
na wenn das so wäre, ginge das ja...und die jetzigen E9kler in der Stufe 3 kommen dann in die Stufe 4?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: YouDontKnowMe am 06.03.2019 10:52
Hallo zusammen,

ich verfolge hier schon seit einiger Zeit die Diskussionen bzgl. der Tarifrunde und habe dazu eine Frage.
Ich bin zurzeit noch in EG8 Stufe 3 komme aber im August in die Stufe 4.
Wenn ich jetzt allerdings nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert werden würde, würde ich ja normalerweise in die EG9k (jetzt E9a) und dort dann in die Stufe 3. Der Betrag wäre aber laut Tabelle gleich hoch. Würde ich also in die Stufe 4 kommen oder in die Stufe 3 und dann den Garantiebetrag erhalten? Das habe ich bei der Höhergruppierung nicht so ganz verstanden. Und entfällt bei der "neuen"E9a der längere Stufenaufstieg oder bleibt der weiterhin bestehen?

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 10:53
jup, E8 Stufe 3 verdient dann im Jahr ca. 600 € brutto weniger,
als jemand in der E9a Stufe 3.

Zum Vergleich:
E9b Stufe 3 verdient im Jahr ca. 1.257,18 MEHR, als E9a Stufe 3.

E8 Stufe 3 verdient im Jahr ca. 1.790,93 € MEHR, als E7 Stufe 3.


Sprich: E9a ist eher eine E8 + mehr nicht. :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 06.03.2019 11:31
jup, E8 Stufe 3 verdient dann im Jahr ca. 600 € brutto weniger,
als jemand in der E9a Stufe 3.

Zum Vergleich:
E9b Stufe 3 verdient im Jahr ca. 1.257,18 MEHR, als E9a Stufe 3.

E8 Stufe 3 verdient im Jahr ca. 1.790,93 € MEHR, als E7 Stufe 3.


Sprich: E9a ist eher eine E8 + mehr nicht. :(
In der E8 Stufe 4 bekommt man mehr als in der E9a Stufe 3, weil dort die Jahressonderzahlung höher ist
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 11:35
ich hatte immer die Stufe 3 angesetzt und die Jahressonderzahlungen mit einbezogen in der Jahresberechnung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 06.03.2019 11:35
@ hat er. Ja.  Die  9a hat jetzt eine neue Stufe 3 eingeschoben.  Damit wird die alte 3 zur neuen 4, die alte 4 zur 5 . Die Beträge in den neuen Stufen 4,5 sind identisch mit 3,4 alt.  Die Aufregung die hier, auch bei mir,  entstanden ist,  ist die Frage wie die Überleitung in Bezug der bereits zurückgelegten Stufenlaufzeiten
gehandhabt wird.  Die alte Stufe 3 hatte ja ürsprünglich eine Laufzeit von 9 Jahren bis zur 4. In dieser Stufe wird von einem bis 8 Jahren bereits absolvierter Zeit alles vertreten sein.  Die kann man eigentlich alle unmöglich zu gleichen Bedingungen in die neue 4 stecken.  Beispiel: Kollege X ist seit einem Jahr in der alten 3, kommt in die neue 4 und braucht da 4 Jahre bis zur 5. Also insgesamt 5 Jahre.  Kollege Y ist seit 8 Jahren in der alten 3, kommt in die 4, macht nochmal 4 Jahre bis zur 5, macht dann 12 Jahre von der 3 bis zur  5.  Die Redaktionsverhandlungen werden zeigen wie die Lösung aussehen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dummkopf am 06.03.2019 11:38
na wenn das so wäre, ginge das ja...und die jetzigen E9kler in der Stufe 3 kommen dann in die Stufe 4?
Genau! Das ist genau mein Fall: Jetzt 9k Stufe 3 dann 9a Stufe 4!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Minime am 06.03.2019 11:53
Ich hoffe die Frage wurde noch nicht zu oft gestellt und bin mir auch bewusst das ohne das Ergebnis der Redaktionssitzungen keiner eine definitive Antwort geben können wird, aber ich will die Frage trotzdem los werden um zu sehen ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege:

Ich bin seit 4 Jahren und 3 Monaten in E9K, Stufe 3. Wenn ich es richtig verstehe, ist nach dem Einigungsergebniss nun die E9a, Stufe 4 meine neue Eingruppierung, korrekt? Oder werden mir die 4 Jahre +x die ich in der E9k,3 verbracht habe angerechnet und ich lande nach der Umsetzung der Tarifeinigung direkt in der E9a, Stufe 5 da ich die 4 Jahre zum Erreichen dieser Stufe bereits absolviert habe?

Meiner Meinung nach müsste es so sein (also zukünftig E9a, Stufe 5). Wie seht ihr das?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 11:54
mir ist schon klar, dass eben genau die Frage nach den Stufen interessant sein wird, aber wenn man das mal mit anderen EG vergleicht und sieht, wie klein der Schritt zwischen E8 Stufe 3 und E9a Stufe 3 ist, dann sieht das für mich nicht nach einer E9 sondern eher nach einer E8 aus.

Da fühlt man sich einfach über den Tisch gezogen.

Viele Beschäftigte der "E9k" können ihre Tätigkeit mit Kollegen vergleichen, die der E9 (ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) zugeordnet sind. Und was fällt dabei auf? Die Kollegen mit der "E9k" führen meistens keine geringwertigeren Tätigkeit aus, sie sind einfach falsch eingruppiert. Und das bekommt man ja leider im öD auch nicht so einfach geändert... die AG wissen das, sparen sich an den "E9k" glücklich .... da sollte man wenigstens hoffen können, dass die Gewerkschaften es den Beschäftigten nicht noch mieser machen... aber Pustekuchen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 11:58
Man kann aufgrund der Tarifautomatik nicht falsch eingruppiert sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 12:08
@spid
wie schön, dass Sie zu jedem Thema Kritik äußern können....

wenn bei einer Stellenbewertung falsch bewertet wurde und dadurch eine Eingruppierung in E9 Fallgruppe 3 durchgeführt wurde, die tatsächliche Tätigkeit aber die Tatbestandsmerkmale der E9 Fallgruppe 1 oder sogar noch höhere EG erfüllt, liegt für mein Verständnis eine falsche Eingruppierung / Stellenbewertung vor.

Es ist sicher leicht, wenn man von solch einem Problem nicht betroffen ist rumzuwettern und allen Leuten zu erklären, wie bekloppt und nichtswissend sie doch sind.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 06.03.2019 12:21
Ich hoffe die Frage wurde noch nicht zu oft gestellt und bin mir auch bewusst das ohne das Ergebnis der Redaktionssitzungen keiner eine definitive Antwort geben können wird, aber ich will die Frage trotzdem los werden um zu sehen ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege:

Ich bin seit 4 Jahren und 3 Monaten in E9K, Stufe 3. Wenn ich es richtig verstehe, ist nach dem Einigungsergebniss nun die E9a, Stufe 4 meine neue Eingruppierung, korrekt? Oder werden mir die 4 Jahre +x die ich in der E9k,3 verbracht habe angerechnet und ich lande nach der Umsetzung der Tarifeinigung direkt in der E9a, Stufe 5 da ich die 4 Jahre zum Erreichen dieser Stufe bereits absolviert habe?

Meiner Meinung nach müsste es so sein (also zukünftig E9a, Stufe 5). Wie seht ihr das?

Wenn die Überleitung so wie beim TVÖD Bund geregelt wird,  ja.  Kann beim TVL aber wieder zu einer ganz anderen Regelung kommen. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 06.03.2019 12:23
und was ist mit der Zeit, die man schon in der E9k in der Stufe 2 zu lange verbracht hat??? Bei mir 3 Jahre in der Stufe 2 zu viel und jetzt schon wieder 3,5 Jahre zu viel in der E9k Stufe 3....
Wurden damals die ganzen Jahre bei der Überleitung beim TVöD zusammen gerechnet oder nur von der letzten stufe in der man sich befand?  :o
Da bin ich mal auf den Redaktionsschluss gespannt....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 12:40
@spid
wie schön, dass Sie zu jedem Thema Kritik äußern können....

wenn bei einer Stellenbewertung falsch bewertet wurde und dadurch eine Eingruppierung in E9 Fallgruppe 3 durchgeführt wurde, die tatsächliche Tätigkeit aber die Tatbestandsmerkmale der E9 Fallgruppe 1 oder sogar noch höhere EG erfüllt, liegt für mein Verständnis eine falsche Eingruppierung / Stellenbewertung vor.

Es ist sicher leicht, wenn man von solch einem Problem nicht betroffen ist rumzuwettern und allen Leuten zu erklären, wie bekloppt und nichtswissend sie doch sind.....

Mimimi...

Die Stellenbewertung berührt die Eingruppierung in keinster Weise. TB werden auch nicht eingruppiert, sie sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert. Mithin kann es keine falsche Eingruppierung geben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 12:42
und was ist mit der Zeit, die man schon in der E9k in der Stufe 2 zu lange verbracht hat??? Bei mir 3 Jahre in der Stufe 2 zu viel und jetzt schon wieder 3,5 Jahre zu viel in der E9k Stufe 3....
Wurden damals die ganzen Jahre bei der Überleitung beim TVöD zusammen gerechnet oder nur von der letzten stufe in der man sich befand?  :o
Da bin ich mal auf den Redaktionsschluss gespannt....

das fragen sich vermutlich derzeit viele .... uns bleibt wohl nur abzuwarten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 06.03.2019 13:45
Von 3560,20€ auf 3667,36€ sind es doch gut 100€ mehr.

Das kann man so sehen, es ist nur die Frage ob die Zulagen bleiben?! Und ich ahne böses... bisher hat meine Gewerkschaft einfach alles schlimmer gemacht. Obwohl es offiziell heißt, bomben Ergebnis. Es zeigt sich dann bei genauer betrachtung das es nicht so ist und auf die Jahre kommuliert sogar richtig viel Geld vorenthalten wird. Aufstiege werden mit Verlängerungen belegt, es gibt eine klein klein und kleine E9. So das es auf den ersten blick nicht sofort ersichitlich und logisch ist.

Jetzt gibt es ein 9a und 9b und auch hier würden einige wieder Jahre auf die nächste Stufe warten. Nur bei neu Einstellungen wird was getan. Aber nach hinten raus... braucht man fast 15 Jahre bis man in die letzte Stufe gelangt. Attraktivität sieht anders aus. Da sind wir uns alle einig.

Abgesehen davon das man mit diesem Geld in einer Großstadt wie München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg nicht gerade zu den gut verdiener gehört.

Mittlerweile ist auch kein Lohnabstandsgebot je nach Qualifikation vorhanden. Es kann nicht sein, das ein Techniker (staatli. geprüfter Techniker) in der E9k mit verlängertem Aufstieg und ein Mechaniker mit CNC Tätigkeit auch in der E9 mit normalen Aufstieg gelangt.

Wie sollte man es anders sehen? Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine entpsrechende Erhöhung der Tabellenentgelte verständigt, nicht auf Zugewinne für Einzelne - und grundsätzlich halte ich eine Abschmelzung von Besitzständen aus dem BAT, die bislang zu einer Besserstellung gegenüber anderen Tarifbeschäftigten geführt haben, für durchaus legitim.

Sorry und genau hier liegt das Problem, anstatt solche Zulagen für alle haben zu wollen, möchte man es den anderen absprechen. Dafür habe ich kein Verständnis. Das ist ein Bestandteil des Lohnes und dafür habe ich damals im Jahr 2002 den Vertag unterschrieben. Für viele ist diese Zulage ein Zwischenschritt von 9a zu 9b!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 14:30
Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisung auf Tarifverträge sind nun mal vom Willen der Tarifvertragsparteien - die problemlos auch negative Gehaltsrunden beschließen könnten. Besitzstände sind unnötige Artefakte im Tarifsystem, die alles nur unnötig komplizieren - weil man sie ständig mit regeln muß. Es ist systemisch nur logisch, diese bei Verbesserungen abzuschmelzen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Eurus am 06.03.2019 14:39
Mal eine andere Frage. Bisher konnte man im allgemeinen Verwaltungsdienst nicht in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur die übergeleiteten BAT 5c Leute waren. Wie ist es jetzt mit der E9a? Ich bin mit meinem Arbeitgeber seit meiner Umsetzung vor ein paar Wochen im Gespräch von E6 in E8 höhergruppiert zu werden. E9k war nicht möglich, siehe oben, E9 aufgrund fehlendem HS-Studium laut Arbeitgeber nicht gewollt. Meine Kollegen mit selber Tätigkeit (mit Studium) sind alle in E9 oder als Beamte in A9-A12). Ist die E9a überhaupt sinnvoll, auch im Hinblick auf die geringere Jahressonderzahlung? Vielleicht bin ich mit der vom AG vorgesehenen E8 besser dran (käme von E6 Stufe 6 in E8 Stufe 4 plus Mindestbetrag). Vielen Dank und liebe Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 14:52
Mal eine andere Frage. Bisher konnte man im allgemeinen Verwaltungsdienst nicht in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur die übergeleiteten BAT 5c Leute waren. Wie ist es jetzt mit der E9a? Ich bin mit meinem Arbeitgeber seit meiner Umsetzung vor ein paar Wochen im Gespräch von E6 in E8 höhergruppiert zu werden. E9k war nicht möglich, siehe oben, E9 aufgrund fehlendem HS-Studium laut Arbeitgeber nicht gewollt. Meine Kollegen mit selber Tätigkeit (mit Studium) sind alle in E9 oder als Beamte in A9-A12). Ist die E9a überhaupt sinnvoll, auch im Hinblick auf die geringere Jahressonderzahlung? Vielleicht bin ich mit der vom AG vorgesehenen E8 besser dran (käme von E6 Stufe 6 in E8 Stufe 4 plus Mindestbetrag). Vielen Dank und liebe Grüße

Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
Was heißt, "nur die vom BAT übergeleiteten Leute konnten in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten"?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 06.03.2019 14:54
Hallo zusammen,

zu dem Tarifabschluss habe ich noch eine Frage.

In einer Mail von Verdi war Folgendes gefordert worden:

        "Folgende Verbesserungen für die Justizbeschäftigten sollten vereinbart werden:
        Anhebung der Eingruppierung der Justizhelfer/innen von EG 3 nach EG 4
        Einführung der EG 9 (groß) für Leiter/innen von Serviceeinheiten"

Kommen die Serviceteamleiter denn nun in die 9b oder was hat es ergeben?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 06.03.2019 14:59
Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisung auf Tarifverträge sind nun mal vom Willen der Tarifvertragsparteien - die problemlos auch negative Gehaltsrunden beschließen könnten. Besitzstände sind unnötige Artefakte im Tarifsystem, die alles nur unnötig komplizieren - weil man sie ständig mit regeln muß. Es ist systemisch nur logisch, diese bei Verbesserungen abzuschmelzen.

Mann könnte aber um diese Komplizierten Regelungen abzuschaffen, die Personen auf die EG9b lupfen. Immerhin sind die BZ Zulagen in den meisten fällen (alt eine verkappte 9k+) und neu eine (verkappte) 9a+. Wobei in Zeiten Computer diese Zulagen einfach Dynamisch mitwachsen. Im Grunde sehe ich da kein Problem.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 15:05
Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 06.03.2019 15:19
Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.

Es geht gerade um die E9a, E9a mit Besitzstandszulage und E9b. Klar sind das Störfaktoren, ich bin mir aber sicher, dass der AG angst hatte das tausende beschäftige, klagen. Denn die BAT auf TvÖD Umwandlung, war für die TB murks und für die AG ideal.

Deshalb wurde das belassen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Und wenn man es ganz überspitzt sieht, könnte man alle in EG 1 Stufe 1 rückgruppieren.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 15:23
Die Tarifvertragsparteien dürfen grundsätzlich auch höchst nachteilige Regelungen für einzelne, Gruppe von, viele oder alle Tarifbeschäftigten vereinbaren. Da braucht man keine Furcht vor Klagen zu haben
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: kapemann am 06.03.2019 15:35
Hallo,
hat vielleicht jemand schon Infos wie die E9 klein klein (CNC Merkmal) übergeleitet werden soll?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meteor am 06.03.2019 15:35
Ich finde den Gehaltszuwachs der neuen E9a Stufe 3 gegenüber der Stufe 2 sehr niedlich...  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 06.03.2019 15:35
@Padre
Es ist nicht die Angst vor Klagen sondern das Wissen der Arbeitgeber, dass es besonders demotivierend ist Menschen etwas wegzunehmen was sie schon haben. Daneben werden Gewerkschaften auch nur in Ausnahmesituationen so was akzeptieren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Eurus am 06.03.2019 16:17
Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
Was heißt, "nur die vom BAT übergeleiteten Leute konnten in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten"?
[/quote]


laut meiner Personalerin konnte im allgemeinen Verwaltungsdienst niemand in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur Leute drin sind, die aus dem BAT 5c in den TVL übergeleitet wurden. Ich weiß das es Tätigkeiten gibt - z.B. Erzieher mit schwierigen Aufgaben - die in anderen Einsatzgebieten dort regulär eingruppiert werden, aber in der Verwaltung wäre das nicht möglich. Genauso wie die E7 nicht in der Verwaltung genutzt bzw. übersprungen wird. Bitte korrigiert mich wenn das in anderen Landesverwaltungen anders gehandhabt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 16:22
Muss dafür die Stelle übergeleitet worden sein oder ging es dabei um die Stelle i. V. m. der Person, die übergeleitet wurde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 16:23
laut meiner Personalerin konnte im allgemeinen Verwaltungsdienst niemand in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur Leute drin sind, die aus dem BAT 5c in den TVL übergeleitet wurden. Ich weiß das es Tätigkeiten gibt - z.B. Erzieher mit schwierigen Aufgaben - die in anderen Einsatzgebieten dort regulär eingruppiert werden, aber in der Verwaltung wäre das nicht möglich. Genauso wie die E7 nicht in der Verwaltung genutzt bzw. übersprungen wird. Bitte korrigiert mich wenn das in anderen Landesverwaltungen anders gehandhabt wird.

Das ist Bullshit - und zwar in jeder Landesverwaltung, weil die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht. Im Gegensatz zur E7 sind für die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in der EGO Tätigkeitsmerkmale im Teil I hinterlegt, und zwar handelt es sich dort um die E9 Fg. 3. Ich würde mir einen neuen AG suchen, wenn der solche Nulpen zur Personalverwaltung einsetzt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 16:24
Muss dafür die Stelle übergeleitet worden sein oder ging es dabei um die Stelle i. V. m. der Person, die übergeleitet wurde?

Stellen werden nicht übergeleitet, TB sind es.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 16:29
gut, dann muss ich dumm fragen.

Die ehemalige Stelleninhaberin wurde vom BAT übergeleitet in eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Ich hatte mich auf die E9 beworben, als diese frei wurde  (und hatte damals keine Ahnung davon, dass es eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten überhaupt gibt, stand auch nirgends - und ja Spid, ich weiß, dass der AG es nicht schreiben muss...) und hatte die Stelle auch bekommen. Und wurde in E9 Fallgruppe 3 - mit den verlängerten Stufenlaufzeiten - eingruppiert. Verwaltung.
War das denn so überhaupt möglich?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: marco.berlin am 06.03.2019 16:30
Hast du den Beitrag von Spid überhaupt gelesen? Die Eingruppierung ist so immer noch möglich!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 16:32
ja, das habe ich.
Änderung:

aha. da hatte sich vorhin was überschnitten.


wie kommen denn Personaler dann auf sowas???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 16:33
gut, dann muss ich dumm fragen.

Die ehemalige Stelleninhaberin wurde vom BAT übergeleitet in eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Ich hatte mich auf die E9 beworben, als diese frei wurde  (und hatte damals keine Ahnung davon, dass es eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten überhaupt gibt, stand auch nirgends - und ja Spid, ich weiß, dass der AG es nicht schreiben muss...) und hatte die Stelle auch bekommen. Und wurde in E9 Fallgruppe 3 - mit den verlängerten Stufenlaufzeiten - eingruppiert. Verwaltung.
War das denn so überhaupt möglich?

Wenn die auszuübende Tätigkeit zu einer Eingruppierung in E9 Fg. 3 Teil I EGO führte, nicht nur möglich, sondern zwingend. Wenn nicht, dann nicht. Stellen sind tariflich unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: marco.berlin am 06.03.2019 16:33
Aha... Dann versuche ich es mal. Die E9 hat aktuell 3 Fallgruppen. In jeder Fallgruppe sind andere Anforderungen zu erfüllen. Warum sollte daher eine Fallgruppe nicht angewandt werden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 06.03.2019 16:40
oh Himmel Herr Gott.

Darf man hier irgendwo auch Fragen stellen, auf die man nicht gleich wie ein Dummchen sondergleichen behandelt wird?

Ich sitze nicht in einer Personalstelle. Tarifrecht ist nicht grade mein Fachgebiet.

1 User hier schrieb, dass die Eingruppierung nach E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nur bei der Überleitung vom BAT ging. Darauf habe ich wissen wollen, ob das auf die Person, die Stelle, das Karma oder was auch immer bezogen ist. Möge man mir meine Unwissenheit in diesem Fachgebiet verzeihen.

Wenn jemand so was äußert, darf man doch wohl nachfragen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 16:42
Na klar, kannst ja nix dafür, wenn jemand anders Unfug verbreitet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Pietclock am 06.03.2019 18:02
es gibt doch auch Tätigkeiten wie Kartentechniker, die haben die verlängerten Stufenlaufzeiten in der EGO stehen. Also muss doch auch direkt heute auf "E9-stufenverlängert" (dann E9a)  eingestellt werden können, nicht nur wenn man von BAT kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: marco.berlin am 06.03.2019 18:29
oh Himmel Herr Gott.

Darf man hier irgendwo auch Fragen stellen, auf die man nicht gleich wie ein Dummchen sondergleichen behandelt wird?

...

Klar darfst du. Ich kenne das Gefühl hier durchaus auch...  :o ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: NEM0 am 06.03.2019 20:25
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 20:41
Es gibt im TV-L keine Umgruppierung. Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, kann eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit selbstverständlich zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe oder andere Fallgruppe derselben Entgeltgruppe führen. Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht. Um welchen Teil der EGO soll es gehen, in dem ein Umfang der „selbständigen Arbeit“ den Unterschied zwischen E9 und E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausmachen soll?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: NEM0 am 06.03.2019 21:44
Es gibt im TV-L keine Umgruppierung. Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, kann eine Änderung der auszuübenden Tätigkeit selbstverständlich zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe oder andere Fallgruppe derselben Entgeltgruppe führen. Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht. Um welchen Teil der EGO soll es gehen, in dem ein Umfang der „selbständigen Arbeit“ den Unterschied zwischen E9 und E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ausmachen soll?

Hier geht's um 22.3 Technische Assistenten speziell Chemisch-Technische Assistenten.

Leider kenn ich mich nicht allzugut mit dem ganzen Tarifrecht aus. Daher hab ich der Aussage vertraut, dass der einzige Punkt an dem die Fallgruppe entschieden wird, die selbstständige Arbeit ist. Fg. 2 = >50%    Fg. 3 = <50%
Bei uns gibt es eine (interne) Vorgehensweise von erst die Höhergruppierung in E9 mit Tätigkeitsbeschreibung für Fg. 3 und nach 2 Jahren Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung für Fg. 2.
Diese Möglichkeit fällt vermutlich jetzt mit E9a/b weg, da es ja eigene Entgeldgruppen sind und es eine "echte" Höhergruppierung bedarf?

Wenn mein Chef mir aber die von Anfang an die auszuübende Tatigkeit dauerhaft zuweist, die eben >50% selbstständige Arbeit umfasst, also Fg. 2, kann doch die Personalstelle nicht einfach sagen, "Nö, geht nicht".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 06.03.2019 22:02
Wenn mein Chef mir aber die von Anfang an die auszuübende Tatigkeit dauerhaft zuweist, die eben >50% selbstständige Arbeit umfasst, also Fg. 2, kann doch die Personalstelle nicht einfach sagen, "Nö, geht nicht".
Doch, genau das kann die Personalstelle. Denn dein Chef ist nicht derjenige, der namens deines Arbeitgebers Tätigkeiten zuweisen kann. Zumindest kann er das nicht, wenn dadurch die Eingruppierung berührt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.03.2019 22:05
„Selbstständig arbeiten“ ist unmaßgeblich. Vielmehr geht es um Abstufungen von Verantwortung. Die Tätigkeitsmerkmale findest Du im von Dir genannten Abschnitt der EGO.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 06.03.2019 22:21
Hallo,

bin hier jetzt neu, wollte mal hier noch was zu den Zulagen fragen. Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 07.03.2019 04:49
Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 07.03.2019 08:38
Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809
Bedeutet es, dass die Techniker mit der Fallgruppenzulage in der E9k theoretisch in die neue E9b kommen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: NEM0 am 07.03.2019 09:50
Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht.

Die eigenständigen Entgeltgruppen wurden aber jetzt erst beschlossen. Vor 2019 war alles die Entgeltgruppe 9. Daher sollte ja die Fallgruppe nicht im Gegensatz stehen.

Zu der "selbstständigen Arbeit" habe ich noch einmal nachgeschaut. Ich hatte es falsch im Kopf. Es sind die Prozent "eigene Verantwortung".

Nochmal die Frage: Um jetzt von E9a nach E9b zu kommen, bedarf es einer echten Höhergruppierung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 09:57
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 10:10
P.S.

Wenn ich in 20 Jahren in Rente gehe, wird die Dame in der Poststelle das gleiche "verdienen" wie ich...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: tv-landschaft am 07.03.2019 10:39
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)

E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto

Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Casio am 07.03.2019 11:16
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Poggeliese am 07.03.2019 11:45
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 12:09
Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht.

Die eigenständigen Entgeltgruppen wurden aber jetzt erst beschlossen. Vor 2019 war alles die Entgeltgruppe 9. Daher sollte ja die Fallgruppe nicht im Gegensatz stehen.

Zu der "selbstständigen Arbeit" habe ich noch einmal nachgeschaut. Ich hatte es falsch im Kopf. Es sind die Prozent "eigene Verantwortung".

Nochmal die Frage: Um jetzt von E9a nach E9b zu kommen, bedarf es einer echten Höhergruppierung?

Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 07.03.2019 12:11
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.
Nein. Zumindest wenn es als automatische Überleitung ausgestaltet wird ist eine Änderung des Arbeitsvertrages nicht erforderlich. (Wenn es ein normaler Vertrag mit Bezug zum TV-L ist.)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 12:13
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.

Ich sehe keine besondere Informationspflicht des AG. Die Angabe der Entgeltgruppe auf der nächsten Gehaltsabrechnung wird ausreichend sein, sofern in den Redaktionsverhandlungen nicht eine entsprechende Pflicht vereinbart wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 12:16
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D

Es bedarf eines Arbeitsvorgangs oder mehrerer Arbeitsvorgänge im Umfang von insgesamt mindestens der Hälfte der Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal erfüllen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Casio am 07.03.2019 12:19
Servus zusammen

wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?

Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)

Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?


In meinem Fall lief es folgendermaßen:

Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.

Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war  "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.

Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?

Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.

Frage bezieht sich auf TV-L EGO    22.3 Technische Assistenten

Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?

Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)

Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.

22.3 Technische Assistenten

Entgeltgruppe 9

2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
 
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit,  die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)


Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

Danke im Voraus  :D

Es bedarf eines Arbeitsvorgangs oder mehrerer Arbeitsvorgänge im Umfang von insgesamt mindestens der Hälfte der Tätigkeit, die das Tätigkeitsmerkmal erfüllen.

Ok Dankeschön! :D

Hast du auch eine Antwort für die zweite frage ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 12:32
Der Fallgruppenwechsel kommt doch eh nur vor der Aufspaltung der E9 infrage.

Es gelten die rechtlichen und tatsächlichen Umstände zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 13:05
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)

E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto

Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?

E9a Stufe 4 sind rund 25471 Euronen netto
11 x 2026 + 1 x 3185
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: tv-landschaft am 07.03.2019 13:31
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)

E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto

Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?

E9a Stufe 4 sind rund 25471 Euronen netto
11 x 2026 + 1 x 3185

in Stufe 5 ist der Abstand von E8 zu E9a dann aber netto bereits knapp 1900€ pro Jahr, das ist ganz ordentlich. Deine Zeit kommt also noch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 13:58
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.

Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!

Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)

E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto

Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?

E9a Stufe 4 sind rund 25471 Euronen netto
11 x 2026 + 1 x 3185

in Stufe 5 ist der Abstand von E8 zu E9a dann aber netto bereits knapp 1900€ pro Jahr, das ist ganz ordentlich. Deine Zeit kommt also noch.

Ob ich das noch erleben darf.... Wahrscheinlich überholen mich die E 8er nach der nächsten Tarifrunde  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 14:04
P.S. ... und Schuld daran ist der elende Opportunismus und diese Anbiederei der ver.di (ent) an die unteren Entgeltgruppen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 07.03.2019 14:11
P.S. ... und Schuld daran ist der elende Opportunismus und diese Anbiederei der ver.di (ent) an die unteren Entgeltgruppen
Schuld daran sind die Beschäftigten der höheren Entgeltgruppen, die nicht in ausreichendem Maße in Verdi und den anderen Gewerkschaften vertreten sind. Die Verdi-Mitgliedschaft besteht nunmal überwiegend aus Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen und selbstverständlich achten diese zuvörderst auf ihre eigenen finanziellen Interessen und nicht auf die von Höherverdienern ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: tv-landschaft am 07.03.2019 14:16
P.S. ... und Schuld daran ist der elende Opportunismus und diese Anbiederei der ver.di (ent) an die unteren Entgeltgruppen

was solllen die E9b'ler sagen? Stufe 1 und 2 sind gleich zur EG9a und Stufe 3 ist ein Unterschied von netto Stk1 aufs Jahr gerechnet von 588€, wow! Erst ab Stufe 4 wird der Abstand größer.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 07.03.2019 14:46
P.S. ... und Schuld daran ist der elende Opportunismus und diese Anbiederei der ver.di (ent) an die unteren Entgeltgruppen
Schuld daran sind die Beschäftigten der höheren Entgeltgruppen, die nicht in ausreichendem Maße in Verdi und den anderen Gewerkschaften vertreten sind. Die Verdi-Mitgliedschaft besteht nunmal überwiegend aus Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen und selbstverständlich achten diese zuvörderst auf ihre eigenen finanziellen Interessen und nicht auf die von Höherverdienern ...

Ich wusste gar nicht, dass ich mit E 9 zu den Höherverdienern gehöre. Da freue ich mich ja schon auf meine E10... dann gehöre ich endlich zu den Reichen im Lande!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: marco.berlin am 07.03.2019 18:44
Keine Sorge, gehörst du nicht.

Was wären denn, wenn ver.di mal die Zeiten zwischen den Tarifverhandlungen, also jetzt bis 2021, zur Anwerbung neuer Mitglieder nutzt oder fallen den keine Argumente ein. Kann ich mir ja gar nicht vorstellen  :o.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 08.03.2019 06:41
"Zum 01.10.2005 wird der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst für Angestellte des Bundes und der Kommunen in Kraft gesetzt. Zuvor galt der Bundesangestelltentarifvertrag BAT und verschiedene Tarifverträge für Arbeiter des Bundes (MTArb)."

Nullrunde, verringerte JSZ usw.

Das war der Zeitpunkt, wo ver.di(ent) mich mal konnte... Bis dahin war ich fast 20 Jahre Mitglied.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 07:13
P.S. ... und Schuld daran ist der elende Opportunismus und diese Anbiederei der ver.di (ent) an die unteren Entgeltgruppen
Schuld daran sind die Beschäftigten der höheren Entgeltgruppen, die nicht in ausreichendem Maße in Verdi und den anderen Gewerkschaften vertreten sind. Die Verdi-Mitgliedschaft besteht nunmal überwiegend aus Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen und selbstverständlich achten diese zuvörderst auf ihre eigenen finanziellen Interessen und nicht auf die von Höherverdienern ...

Ich wusste gar nicht, dass ich mit E 9 zu den Höherverdienern gehöre. Da freue ich mich ja schon auf meine E10... dann gehöre ich endlich zu den Reichen im Lande!
Es kommt nicht darauf an, was du wusstest oder nicht wusstest!
Maßgebliche andere, Tarifvertragsparteien genannt, zählen dich zu den Höherverdienern:
- ab EG9 beträgt (bzw. betrug) die JSZ nur noch 80% statt der 95% bei darunter liegenden EG
- ab Verg. BAT Vb betrug das Urlaubsgeld nur noch 500 DM statt den 650 DM bei darunter liegenden EG

Du gehörst also eindeutig zu den starken Schultern, die bei den tariflichen Nettigkeiten zugunsten der schwächeren Schultern etwas Verzicht üben dürfen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 08.03.2019 08:08
Ich trage auch die Verantwortung auf meinen "starken" Schultern! Warum also sollte ich zugunsten der Poststellenmitarbeiterin Verzicht üben?
Hat so ein wenig was von marxistischem Gedankengut.... ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 08:19
Hat so ein wenig was von marxistischem Gedankengut.... ;D
Verdi eben ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 08.03.2019 09:42
Einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 5. August 2008 zufolge hatte Bsirske sein Einkommen schon vor langer Zeit offengelegt. Nach Angaben seines Sprechers verdiente er damals 175.000 Euro im Jahr. Von seinen Vergütungen als Aufsichtsrat bei der Lufthansa und RWE in Höhe von insgesamt 427.000 Euro im Jahr behielt er laut seinem Sprecher 50.900 Euro.

Nun das war 2008... Wieviel ver.di(ent) der "gute Mann" wohl heutzutage...?

Das zum Thema Marxismus...
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Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 09:45
Das zum Thema Marxismus...
Den "Repräsentanten" der Arbeiterklasse soll es doch gut gehen, oder?
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Beitrag von: Steve 69 am 08.03.2019 10:19
Um nochmals auf die Diskussion der Überleitung von der E9/k zur 9a zurückzukommen. Folgendes habe ich
auf der Seite vom dbb bezüglich Änderung der Entgeltordnung 2017 gefunden:

....wer jedoch in der bislang auf insgesamt 9 Jahre verlängerten Stufe 4 verweilt, wird ab 01.01.2017 jedenfalls dann mit materiellem Zugewinn gleich der Stufe 5 der neuen Entgeltordnung 9a zugeordnet, wenn die nunmehr regulär vier Jahre in Stufe 4 als erfüllt anzusehen sind. Dabei wird die in der bisherigen Stufe 4 über 4 Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit auf die nunmehr 5 Jahre betragende Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a angerechnet........

Was dann eher meiner Rechnung entspricht und nicht der von @Hannes123.
Wir werden sehen.....


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Beitrag von: Caesar42 am 08.03.2019 10:55
Das zum Thema Marxismus...
Den "Repräsentanten" der Arbeiterklasse soll es doch gut gehen, oder?

Gut ja....aber wenn ich ein Höherverdiener bin, dann ist Frankie ja ein Superreicher....
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Beitrag von: Micha1974 am 08.03.2019 14:58
Hallo zusammen,

Habt ihr denn euren Unmut mal eurer Gewerkschaft mitgeteilt? Ich habe meine Meinung dazu nochmals freundlich aber bestimmt geäußert und gesagt woran es hakt in der 9a.

Grüße der
Micha
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Beitrag von: Steve 69 am 08.03.2019 15:23
So lange man nicht wirklich weiß wie die Überleitung aussehen soll......wenn man genau wüsste das Jahre einfach so verloren gehen,  könnte man denen sicher die Hölle heiß machen.  Ändern wird das aber nichts mehr. 
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Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 18:33
Das zum Thema Marxismus...
Den "Repräsentanten" der Arbeiterklasse soll es doch gut gehen, oder?

Gut ja....aber wenn ich ein Höherverdiener bin, dann ist Frankie ja ein Superreicher....
Klar! Der wird aber auch nicht nach Tarif bezahlt  ;D
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Beitrag von: LMK am 10.03.2019 08:38
Bei mir ist die Situation etwas komplizierter, Ich bin in der EG 6 Stufe 6 und werde nach meiner Weiterbildung im Juni in die 9 a eingruppiert.
Ich habe 2009 innerhalb des Arbeitgebers Land  NRW in den  TVL gewechselt.
Ich bekomme einen außertariflichen Ausgleich zum TVÖD so das ich zur Zeit immer das gleiche Geld habe wie im TVÖD. Zur Zeit 3.023,72 + 57,28 +116,18 Besitzstand Kind. Da Frage ich mich wo mich das LBV bzw. der Arbeitgeber eingruppiert und ob der Besitzstand anschließend wegfällt bzw der Ausgleich gestrichen werden kann?
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Beitrag von: Spid am 10.03.2019 09:14
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind durch die tariflichen Regelungen entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Außertarifliche Tatbestände sind tariflich ohnehin unbeachtlich und auch die Besitzstandszulage für kinderbezogene Gehaltsbestandteile hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung.
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Beitrag von: MaryPoppins am 11.03.2019 13:34
Ich kann es kaum erwarten, bis die Regelungen zur Überleitung entschieden sind. Dann weiß ich endlich, ob ich mich aufregen soll/muss/darf oder nicht. Hoffe nur, es wird keine Wochen dauern  >:(   Auch wenn es heißt:"Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten".... wenn es keine prozentuale Erhöhung gibt sind wir die absoluten Verlierer dieser Runde  :(
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Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 14:32
Je nachdem wie die Stufenlaufzeiten angerechnet werden oder auch nicht,  kann man auch trotz prozentualer Erhöhung zu den großen Verlierern dieser Runde werden.  Ich bin echt gespannt, wie man in einer Stufe,  wo von 1 - 8 Jahre zurückgelegte Laufzeit alles vertreten ist,  eine angemessene Lösung für ALLE finden will.
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Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 14:42
Ich kann es kaum erwarten, bis die Regelungen zur Überleitung entschieden sind. Dann weiß ich endlich, ob ich mich aufregen soll/muss/darf oder nicht. Hoffe nur, es wird keine Wochen dauern  >:(   Auch wenn es heißt:"Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten".... wenn es keine prozentuale Erhöhung gibt sind wir die absoluten Verlierer dieser Runde  :(

Vielleicht nicht zu Gehaltskürzungen, aber vielleicht ein Wegfall deiner bisher erreichten Zeiten/Jahre. Wollen wir es nicht hoffen!
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Beitrag von: MoinMoin am 11.03.2019 15:00
Je nachdem wie die Stufenlaufzeiten angerechnet werden oder auch nicht,  kann man auch trotz prozentualer Erhöhung zu den großen Verlierern dieser Runde werden.  Ich bin echt gespannt, wie man in einer Stufe,  wo von 1 - 8 Jahre zurückgelegte Laufzeit alles vertreten ist,  eine angemessene Lösung für ALLE finden will.
In dem man die Zeiten so rechnet, als ob die neue Regelung von Anfang an da gewesen wären.
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Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 15:13
Und was würde dann aus den Kollegen,  die noch keine 3 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht haben? Die neue Stufe 3 wird ja in etwa so vergütet wie die alte ohne prozentuale Erhöhung.
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Beitrag von: Spid am 11.03.2019 15:15
Wer sagt denn, daß die Stufe 3 der E9a in direktem Zusammenhang zur Stufe 3 der E9 mit verlängerten stufenlaufzeiten stünde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 15:35
In welcher Stufe würde denn sonst die noch nicht erfüllte Mindestlaufzeit in der alten Stufe verbracht werden? In der neuen 4? Da dann eben anstatt 4 Jahre 5 oder 6 Jahre?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 15:42
Warum denn 5 oder 6 Jahre?
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Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 15:49
Moin moin schrieb ja eben: indem man so tut,  als würde es die Laufzeiten  schon immer so geben. Also müsste man doch 3 Jahre erfüllen,  um in Stufe 4 zu gelangen.  Und wenn man die noch nicht erreicht hat? Oder habe ich da einen Denkfehler?
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Beitrag von: Spid am 11.03.2019 16:04
Der Denkfehler ist, daß Du davon ausgehst, daß die Überleitung in Stufe 3 erfolgt. Auch wenn es sicherlich am einfachsten wäre, alle stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit überzuleiten, ist das doch nicht zu erwarten. Es wurde doch bislang mehrfach auf die Regelungen hingewiesen, die man seinerzeit im TVÖD getroffen hatte - die also erprobt sind, nicht allzu kostspielig waren und die man nur abkupfern müßte. Es spricht einiges dafür, daß man sich nicht allzu weit davon entfernen wird.
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Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 17:16
O.k. Danke.  Der Groschen ist gefallen.  Dann kommen alle ex 3er in die neue  4. Und in den Redaktionsverhandlungen geht es dann um die Anrechnung der Zeiten.   Soll die Überleitung noch dieses Jahr stattfinden oder erst zum 01.01. 20. ?  Habe ich also 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht,  hätte ich die 4 Jahre in der neuen 4 erfüllt,  müsste dann eigentlich in die 5 kommen und dann entscheidet sich noch ob die Restzeit verfällt und ich in der 5 bei 0 anfange,  oder ob die Restzeit noch zur Stufe 6 angerechnet wird.
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Beitrag von: hannes123 am 11.03.2019 17:57
O.k. Danke.  Der Groschen ist gefallen.  Dann kommen alle ex 3er in die neue  4. Und in den Redaktionsverhandlungen geht es dann um die Anrechnung der Zeiten.   Soll die Überleitung noch dieses Jahr stattfinden oder erst zum 01.01. 20. ?  Habe ich also 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht,  hätte ich die 4 Jahre in der neuen 4 erfüllt,  müsste dann eigentlich in die 5 kommen und dann entscheidet sich noch ob die Restzeit verfällt und ich in der 5 bei 0 anfange,  oder ob die Restzeit noch zur Stufe 6 angerechnet wird.

Genau so sehe ich es auch! Also könnten auch welche als "Gewinner" aus der Sache rausgehen. Nämlich die, die von einer "alten" Stufe 3 in eine "neue" Stufe 5 kommen. Ob dann ein oder zwei Jahre verfallen, wäre eigentlich vertretbar!
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Beitrag von: die3Fragezeichen am 11.03.2019 19:57
Habe heute Auskunft bekommen Neue E9a = Stufe 3 (seit Juni 2018) bleibt bestehen, Zeit seit 06.2018 wird angerechnet. Also nix mit in die Stufe 4 Überleitung, sondern so gut wie Null-Nummer.   :(
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Beitrag von: Spid am 11.03.2019 20:01
Die Redaktionsverhandlungen haben noch nicht einmal begonnen. Wie leichtgläubig muß man sein...
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Beitrag von: die3Fragezeichen am 11.03.2019 20:08
Auskunft direkt von Ver.di - wird wohl leider stimmen !
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Beitrag von: Spid am 11.03.2019 20:09
Inwiefern wäre das eine vertrauenswürdige Quelle?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 20:50
Wie ist das denn jetzt zu verstehen? Alle alten 3er bleiben in der 3, egal wie lange man schon in der Stufe ist? Man bekommt also keine prozentuale Erhöhung,  muss noch 2.5 Jahre in der 3 bleiben,  anschließend 4 Jahre in der 4? Obwohl ich in 2 Jahren eigentlich vom Geld her in der neuen 5 wäre? Kann ich mir absolut nicht vorstellen.  Wäre ja ein noch schlimmeres Szenario als das was man sich bisher ausmalen konnte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 11.03.2019 20:57
Nächste Woche findet in meinen Bereich die Abstimmung über das Tarifergebnis statt. Wie soll ich da Abstimmen wenn ich noch nicht weiß wie es sich für meine Eingruppierung auswirkt. Bin mal gespannt was da auf der Veranstaltung so erzählt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 11.03.2019 21:07
O.k. Danke.  Der Groschen ist gefallen.  Dann kommen alle ex 3er in die neue  4. Und in den Redaktionsverhandlungen geht es dann um die Anrechnung der Zeiten.   Soll die Überleitung noch dieses Jahr stattfinden oder erst zum 01.01. 20. ?  Habe ich also 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht,  hätte ich die 4 Jahre in der neuen 4 erfüllt,  müsste dann eigentlich in die 5 kommen und dann entscheidet sich noch ob die Restzeit verfällt und ich in der 5 bei 0 anfange,  oder ob die Restzeit noch zur Stufe 6 angerechnet wird.
Die Überleitung findet zum 01.01.19 statt.
Wie anhand der im Einigungspapier dargestellten Ausgangstabelle der EG9a ersichtlich rücken die Beträge der Stufen 3, 4 und 4 mit Zulage gegenüber der bisherigen Tabelle nach rechts und werden so zu den neuen Stufen 4, 5 und 6.
Die bisher in diesen Stufen befindlichen Beschäftigten rücken mit nach rechts auf.
Sofern es so wie im TVöD geregelt wird, bleiben dabei die erworbenen Stufenlaufzeiten erhalten. „Überschießende“ Zeiten führen dazu, das man sofort in der folgenden Stufe „landet“. Sind dann immer noch „überschießende“ Zeiten vorhanden, verfallen diese.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 21:13
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.  Das wäre ja für alle ehemaligen in 9k eine schlechterstellung sondergleichen.  Neben extremsren Zeitverlust auch noch extreme Einbußen vom Geld her? Das wären 2,5 Jahre weniger Geld als jetzt, dann 4 Jahre zu Konditionen die ich zumindest jetzt hätte. Das wären wenn man so will 14 Jahre in Stufe 3? Das kann nicht sein . Würde auch dem Papier des dbb widersprechen, wo ja schon von Überleitung der alten Stufe 3 in die 4,5 und 6 berichtet wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 11.03.2019 21:16
@ TVl er. Damit könnte ich leben.  Aber ganz sicher nicht mit der Variante die eben hier aufgetaucht ist.  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wap am 11.03.2019 22:39
Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 04:36
Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?
Überleitung in EG9a wie oben dargestellt zum 01.01.2019.
Zum 01.01.2020 Höhergruppierung auf Antrag nach den gültigen Regelungen, also in die Stufe der EG9b in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, ggf. mit Garantiebetrag von 180€.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 04:44
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.
Es gibt kein hin und her, vom Forengeschteibsel mal abgesehen. Aber das hat keinen Einfluss auf das, was die Tarifparteien letztlich in den Redaktionsverhandlungen vereinbaren werden ...
Kein Grund also, verrückt zu werden  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 06:54
Dieses hin und her macht einen ja verrückt.
Welches Hin und Her?
Spekulationen, nichts als Spekulationen, auch wenn einer von ver.di DBB oder FixundFoxi das sagt.
Abgerechnet wird zum Schluss und sicher wird keiner ab dem 1.1. weniger haben als jetzt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 12.03.2019 07:27
Wie sieht denn voraussichtlich die Stufenzuordnung aus wenn die Eingruppierung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage nach E9b erfolgt?
Überleitung in EG9a wie oben dargestellt zum 01.01.2019.
Zum 01.01.2020 Höhergruppierung auf Antrag nach den gültigen Regelungen, also in die Stufe der EG9b in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, ggf. mit Garantiebetrag von 180€.
Wo wäre bei dieser Überleitung der Unterschied zwischen Angestellten mit und ohne Entgeltgruppenzulage? ???
Was würde mit der Zulage passieren und warum soll man dann erst die Höhergruppierung ab 01.01.20 beantragen und nicht vorher?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 12.03.2019 07:32
Warum sollte die Überleitung dabei unterscheiden?

Weil Teile der Änderungen der Entgeltordnung zum 1.1.2020 wirksam werden. Bis dahin bleibt es z.B. bei der E9b und dann erfolgt (bei vorliegen der Voraussetzungen; auf Antrag) die Höhergruppierung in die E9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 12.03.2019 08:08
Nur nicht weniger als jetzt wäre sehr bitter, well ALLE anderen mehr bekommen. Der Abstand zum TVÖD würde schon wieder größer und der Schlachtruf "Wir sind es wert" war für unsere Entgeltgruppe nur heiße Luft
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: kapemann am 12.03.2019 08:21
Weiß schon jemand wann die Redaktionsverhandlungen beginnen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 12.03.2019 08:27
Warum sollte die Überleitung dabei unterscheiden?
Weil die Angestellten mit der Zulage "schwierigere" Aufgaben, als die Beschäftigten ohne Zulage, ausüben.
Siehe dazu alte EG9 Fallgruppe 1 bzw. 2
Da müsste es doch dann auch bei der Überleitung bzw. Zuordnung unterschiede geben, oder  ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 12.03.2019 09:48
ich kann die Aufregung hier gut verstehen.

Wir wissen nicht genau, wo uns das jetzt hinführt und für die E9k-ler bzw. E9a-ler sind die Vermutungen ja schon düster.... und die Tatsache, dass wir näher an der E8 sind, als an der E9b, ist schon sehr traurig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 12.03.2019 10:02
@carlos1977
Nicht bei der Überleitung. Wobei diese grundsätzlich die Zulage nicht berührt.

Die Frage ob diese bei der Änderung der Entgeltordnung später in die E9b kommen ist ein anderes Thema. Was hier alles schon umfassend diskutiert wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 12.03.2019 10:37
@carlos1977
Nicht bei der Überleitung. Wobei diese grundsätzlich die Zulage nicht berührt.

Die Frage ob diese bei der Änderung der Entgeltordnung später in die E9b kommen ist ein anderes Thema. Was hier alles schon umfassend diskutiert wurde.
Ok. Wo kann ich nochmal nachlesen, dass die Entgeltordnung erst später geändert wird?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 10:39
Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 12.03.2019 11:37
Abschnitt II.4. des Einigungspapiers.
Ok, aber im Abschnitt II.2 steht nichts zur Einigung bzw. zu den Änderungen im Bezug auf die Techniker(Gliederungsnummer IV, (5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2))
Ist der Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 auch fix und gilt dann erst ab 01.01.2020?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 11:45
In Abschnitt II.2. wird doch auf die entsprechenden Änderungen verwiesen und in Abschnitt II.4. ist festgelegt, wann was inkraft tritt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 12.03.2019 14:10
Wenn das so stimmt, könnte es noch dauern, bis wir über eine Anrechnung von Stufenlaufzeiten Klarheit haben:

Die Tarifeinigung steht unter einer Erklärungsfrist bis 30.4.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Gewerschaften verdi und dbb beamtenbund und tarifunion sowie die TdL der Einigung zustimmen.

Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.

 ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 14:13
Danach beginnen die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die Grundsatzeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen umgesetzt wird.
Ist dem so? Beginnen die Redaktionsverhandlungen nicht vorher?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 12.03.2019 14:29
Steht hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/tvl-tarifrunde-aktueller-stand_150_468814.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 12.03.2019 17:24
Ist schon ne interessante Geschichte.  Die Gewerkschaftsmitglieder sollen zu einer Sache ja sagen,  wo in einigen Punkten noch gar keine Klarheit herrscht.  Ein E 9er weiß noch gar nicht,  ob er sich mit seiner ja-Stimme nicht gerade sein eigenes Grab schaufelt   :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 13.03.2019 08:30
Kann mir das nochmal jemand kurz zusammenfassen ? Ich verstehe leider noch nicht alle Details.
Ich bin auch in der E9 klein Stufe 3, und komme erst nach 9 Jahren, ich glaube 2025 in Stufe 4.

Wenn ich hier alle Details richtig verstehe komme ich dann bald in eine E9a und bekomme weniger Geld ? Ich dachte es gab mal etwas wie eine Besitzstandswahrung ?

Bei einer Techniker Zulage von 100+ Euro, fällt diese dann auch weg oder muss ich mich nach dem neuen Tarifabschluss da um irgendwas kümmern ?

Danke im Voraus
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.03.2019 08:38
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das erst nach den Redaktionsverhandlungen feststehen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 13.03.2019 08:46
Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 09:15
Niemand wird bei der Überleitung weniger Geld bekommen. Bei den Verläufen in der Zukunft kann es aber zu Verschiebungen kommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 09:46
Um es mal ganz klar auf den Punkt zu bringen .  Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt niemand weniger bekommt,  können die Einbußen je nach Regelung  in den kommenden Jahren enorm ausfallen.  Alles andere als eine Überleitung wie im TVöD wäre eine Frechheit. Da würde eine Gruppe nicht nur im Vergleich zum TVöD noch schlechter gestellt,  sondern auch innerhalb des TVl bei dieser Tarifrunde extrem benachteiligt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 09:52

Niemand wird bei der Überleitung weniger Geld bekommen. Bei den Verläufen in der Zukunft kann es aber zu Verschiebungen kommen.
Um es mal ganz klar auf den Punkt zu bringen .  Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt niemand weniger bekommt,  können die Einbußen je nach Regelung  in den kommenden Jahren enorm ausfallen.
Könnt ihr mir mal erklären in welchen Fällen (also worst case Szenario) jemand enorme Einbußen gegenüber der jetztigen Regelung hätte? Blick da nicht ganz durch.
Also wenn E9 gblieben wäre wie sie ist und es nur entsprechend der anderen EGs eine Steigerung gegeben hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 13.03.2019 09:58

Niemand wird bei der Überleitung weniger Geld bekommen. Bei den Verläufen in der Zukunft kann es aber zu Verschiebungen kommen.
Um es mal ganz klar auf den Punkt zu bringen .  Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt niemand weniger bekommt,  können die Einbußen je nach Regelung  in den kommenden Jahren enorm ausfallen.
Könnt ihr mir mal erklären in welchen Fällen (also worst case Szenario) jemand enorme Einbußen gegenüber der jetztigen Regelung hätte? Blick da nicht ganz durch.
Also wenn E9 gblieben wäre wie sie ist und es nur entsprechend der anderen EGs eine Steigerung gegeben hätte.

Naja wenn ich die vielen Beispiele hier lese:
- wenn ich in der neuen 9 Stufe 4 wirklich nur das gleiche bekomme wie jetzt 9k Stufe3. Das wären sonst 100 brutto mehr aber dann hätte ich ja quasi nix von der Erhöhung 2019.....
- wenn ich bei der neuen Stufe 4 die bisher "geleisteten" Jahre in 3 nicht angerechnet kriege und wieder bei 0 anfange ?
- wenn ich meine Zulange von xyz Euro in 9k dann in der neuen 9 Stufe x nicht mehr behalte ?  Das wären für mich Worst Case. Waren aber jetzt auch nur Vermutungen die ich hier gelesen hatte bzw. so verstanden hatte
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 13.03.2019 10:25
Der Betrag in meiner bisherigen Stufe in der EG 9 klein (die ja so bezeichnet wurde) entspricht exakt dem Betrag der vorläufigen Tabelle 2019 = Null Erhöhung. Wenn das mal keine Benachteiligung wäre  :o
Sollten die Stufenlaufzeiten angerechnet werden und ich in der nächsthöheren Stufe lande, hätte ich eine Erhöhung. Aber nur dann - und das ist noch nicht entschieden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 10:29
So doof kann ja keiner denken. NATÜRLICH wird auch die EG9a ALLE Erhöhungen ab 01.01.2019 bekommen.

In der virtuellen Sekunde davor geschieht die Überleitung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 10:36
Kann ich dir an meinem Beispiel ganz einfach erklären.  Bin seit 7
Jahren in der 9k Stufe drei.  Würde in 2 Jahren in die alte 4, neue 5 kommen. Sollten alle ex 3er in die neue Stufe 4 übergeleitet werden, ohne Laufzeiten anzurechnen,hätte man zwar die100 Euro der Tariferhöhung mehr,müsste dann aber 4 Jahre warten um auf den Betrag zu kommen,  den ich in 2 Jahren erreicht hätte.  Bei mir kommt noch hinzu,  das ich eine Zulage bis Ende 2020 bekomme,  die mit erreichen der ehemaligen Stufe 4, jetzt 5 verfällt.  Würde in 2 Jahren also auch wegfallen. Hieße für mich 2 Jahre lang 3272 € anstatt 3667 Euro.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 10:40
Wenn man so will,  hätte ich dann 11 anstatt 9 Jahre Gehaltsmäßig in der Stufe 3 verbracht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 10:41
Ich weiß, dass ich mich unbeliebt mache, aber Erwartungen zukünftiger Stufenaufstiege sind nicht schutzwürdig. Morgen tot. Land tritt aus TdL aus. Kündigung. Es gibt unendlich viele Ereignisse, die geeignet sind, diese Prognose nicht eintreten zu lassen. Weshalb und vor allem WIE sollten Tarifvertragsparteien die unendlichen individuellen Möglichkeiten berücksichtigen ? Allerdings ist auch unwahrscheinlich, dass die verlängerten Stufenlaufzeit in die neuen gestaucht werden. Davon hätte niemand etwas.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 13.03.2019 10:49
@Wastelandwarrior

Das hat mit doof denken nichts zu tun - wenn es so klar wäre, hätte man uns Betroffene ja schon darüber informieren können. Bis dahin bleibe ich skeptisch. Der Tarifabschluss im TV-L ist m.E. wieder eine Mogelpackung. Wir holen den TVÖD niemals ein und das kann mir keiner als "gerecht" verkaufen  :-[

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tvl2019 am 13.03.2019 10:53
Ich bin schon die ganze Zeit daran mir die ganzen Kommentare hier durchzulesen... eine Antwort zu meinem Anliegen konnte ich jedoch nicht finden!

Im September 2018 wurde ich rückwirkend zum März 2018 aus 9k Stufe 3 in 10 Stufe 2 eingruppiert. Ich war seit 2014 in der 9k Stufe 3! D.h. 4 Jahre...

Würde auch in meinem Fall die Stufenlaufzeit von 4 Jahren in 9k Stufe 3 berücksichtigt werden?

Bzw. wer könnte mir denn da konkret eine Antwort darauf geben?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 10:53
Kann ich dir an meinem Beispiel ganz einfach erklären.  Bin seit 7
Jahren in der 9k Stufe drei.  Würde in 2 Jahren in die alte 4, neue 5 kommen. Sollten alle ex 3er in die neue Stufe 4 übergeleitet werden, ohne Laufzeiten anzurechnen,hätte man zwar die100 Euro der Tariferhöhung mehr,müsste dann aber 4 Jahre warten um auf den Betrag zu kommen,  den ich in 2 Jahren erreicht hätte. 
OK verstanden(da würden dir 2 Jahre Gehaltsdiff ~390€ genommen,korrekt?), wielange währest du denn dann in der alten 9k4 um dann in die alte 9k5 zu kommen?
In der neuen 9a5 bist du dann ja nach 5 Jahren in der 9aS6
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.03.2019 10:56
Ich bin schon die ganze Zeit daran mir die ganzen Kommentare hier durchzulesen... eine Antwort zu meinem Anliegen konnte ich jedoch nicht finden!

Im September 2018 wurde ich rückwirkend zum März 2018 aus 9k Stufe 3 in 10 Stufe 2 eingruppiert. Ich war seit 2014 in der 9k Stufe 3! D.h. 4 Jahre...

Würde auch in meinem Fall die Stufenlaufzeit von 4 Jahren in 9k Stufe 3 berücksichtigt werden?

Bzw. wer könnte mir denn da konkret eine Antwort darauf geben?

Wo genau siehst Du den zusammenhang zur aktuellen Tarifrunde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 10:56
Ich bin schon die ganze Zeit daran mir die ganzen Kommentare hier durchzulesen... eine Antwort zu meinem Anliegen konnte ich jedoch nicht finden!

Im September 2018 wurde ich rückwirkend zum März 2018 aus 9k Stufe 3 in 10 Stufe 2 eingruppiert. Ich war seit 2014 in der 9k Stufe 3! D.h. 4 Jahre...

Würde auch in meinem Fall die Stufenlaufzeit von 4 Jahren in 9k Stufe 3 berücksichtigt werden?

Bzw. wer könnte mir denn da konkret eine Antwort darauf geben?
Wenn du zum März 2018 in die EG10 höhergruppiert wurdest, dann stellt sich diese Frage nicht, denn dann bist du seit dem in dieser EG und deine Stufenlaufzeit läuft ab da. Sprich E10S3 kommt März 2020
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 10:57
 Tvl2019: Die Höhergruppierung ist doch kein dynamischer Akt zum Ausgleich von "Ungerechtigkeiten". Die passiert zu einem Zeitpunkt X mit der Rechtslage X. Fall abgeschlossen. Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tvl2019 am 13.03.2019 10:59
Danke für deine rasche Antwort! Mir war das um ehrlich zu sein nicht wirklich klar! Denn die verlängerten Stufenaufstiege haben auch mich betroffen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 11:09
@ Moin Moin. Ebenfalls 5 Jahre
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 11:18
Man kann sich diesen Tarifabschluss im Vergleich zum TVöD nicht schön reden.  Da kann Verdi sich selbst abfeiern wie sie wollen.  Angebliche 8% . Gibt nicht viele die auf diese Erhöhung kommen.  Ewig lange Laufzeit.  JSZ eingefroren. Keine Stufengleiche Höhergruppierung,  keine Einführung einer 9c, dafür womöglich eine Schlechterstellung in der 9a, zumindest für die Kollegen,  die schon länger dabei sind. Usw.usw. Ganz großes Kino.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 11:33
Hauptsache meine Kollegen, die ich leite,  verdienen in der E6 Endstufe alle annähernd so viel wie ich.  ;D. Die Relation passt doch prima.  Man(n) muss auch gönnen können.  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.03.2019 11:48
Die natürliche Wirkung der von den Gewerkschaften stets geforderten Sozialismuskomponenten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 13.03.2019 12:27
Die natürliche Wirkung der von den Gewerkschaften stets geforderten Sozialismuskomponenten.
Wohl eher des blöden Stufensystems.......
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 12:56
@ Moin Moin. Ebenfalls 5 Jahre
Dann wäre ja mindestens eine Überleitungsregelung sinnvoll, die Restlaufzeit nach der alten Reglung als maximal Stufenverbleib nimmt (Sprich du würdest dann halt auch in 2 Jahren in die nächste EG Stufe kommen).

Und ja, 8% ,die gemessen am Jahresgehalt einfach eine Lüge sind, nerven am meisten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.03.2019 13:05
Nerven 240€ für alle (bzw. knapp 8% für weiter oben ) mehr über die Laufzeit oder besser 190€ oder 6,22 % in 366 (31.12.2018-01.01.2020) Tagen  wirklich ? Zumal vor Mai/Juni nicht mit Nachzahlungen ab 01.01.2019 zu rechnen ist. Kann man drüber nörgeln, muss man aber nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 13:21
Ja, wenn von 3,2% in diesem Jahr gesprochen wird, es aber nur 2,89% in Wirklichkeit sind. Und wenn von 8% gesprochen wird, es aber nur 7,29% sind.
Die Individuen, die tatsächlich über diese Laufzeit eine 8% Erhöhung haben sind doch die absolute Minorität.

Ich gebe jedoch zu, dass das Ergebnis höher ist, als von mir erwartet und erfreulich, dass ich meinen IT Kollegen hier und da eine EG Verbesserung geben kann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 13.03.2019 13:23
Wir sind hier in der Diskussion um die EG 9er.
Wenn die Tabelle so bleibt, wie sie auf der Startseite hier eingestellt ist, bekomme ich ganze 164 € mehr bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weil (ich wiederhole mich) die Stufenlaufzeiten nicht klar sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 13:27
Das wäre das mindeste.  Wie will man jemandem vermitteln, der bereits ewige 7 oder 8 Jahre in der ehemaligen 3 verbracht hat,  endlich Land in Sicht hat und dann nochmal eine Verlängerung aufgebrummt bekommt.  Wenn dann auch noch Kollegen die erst 1 oder 2 Jahre Stufenlaufzeit hinter sich haben,  auf einen Schlag gleichgestellt werden.......Neueinstellungen nach 15 Jahren in der Endstufe landen und alte Hasen 22 oder 23 Jahre dafür brauchen.......Keine Anrechnung wäre eine Ungerechtigkeit sondergleichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 13:32
@Mary.  Und genau diesen Unklarheiten soll man mal locker flockig als Gewerkschaftsmitglied bis zum 30.04. zustimmen . Unmöglich sowas.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 13:39
Wir sind hier in der Diskussion um die EG 9er.
Wenn die Tabelle so bleibt, wie sie auf der Startseite hier eingestellt ist, bekomme ich ganze 164 € mehr bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weil (ich wiederhole mich) die Stufenlaufzeiten nicht klar sind.
Prozentualle Jahresgehaltssteigerung e9k zwischen 2018 und 2021
s3-s5  7,47%   7,15%   7,12%
Netto (St I, keine Kinder....) monatlich (Steuerjahr 2019):
147€   156€   159€

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 13.03.2019 13:44
No...
Aktuell EG9 klein
Stufe 4 mit Zulage: 3667,01 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3667,36 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3781.78 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3831.78 €   

Und da müsste die Stufe 4 der kleinen 9 mit Zulage erstmal Stufe 5 sein. Dann hätte ich in 2019 das was ich bisher habe - na gut, 35 Cent mehr.
Denn:"Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 13.03.2019 14:44
Und bis wir endlich wissen wie es läuft,  werden noch ein paar Monate vergehen.  Auf der Seite der GEW wird auch heiß über die neue 9a diskutiert . Dort wird man auch von Gewerkschaftsmitgliedern mit den Worten vertröstet: Man könne nichts sagen, Redaktionsverhandlungen abwarten, man VERSUCHT natürlich eine Überleitung zu finden,  die niemandem einen Nachteil bringt.....Mit Ergebnissen rechnet man im Sommer.  Das werden ja lange ungewisse Monate.... :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 13.03.2019 14:49
@Steve69
Da kommt ja Begeisterung auf.... "man versucht " wie nett
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nevets am 13.03.2019 15:37
Hallo zusammen,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe 9 Stufe 2 mit längeren Stufenlaufzeiten, ich wurde letztes Jahr von E7 3 höhergruppiert.
Ich bin Facharbeiter in einer Werkstatt an einer Universität, Entgeltgruppe 9 - Beschäftigte Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1. Nachzulesen  TV-L Anhang A Seite 271.

Sprich Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5 u. 6.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Da nun Stufe 4 für mich momentan die Endstufe ist würde ich wenn in E 9a eingruppiert. (jetziger Stand E9 Stufe 4 2018 - 3560,20 Euro bzw. 2021 E9 Stufe 4 – 3831,78 Euro) Prognose laut Tabelle (2021 E9a Stufe 4 - 3424,65 Euro) das ist eine Differenz von -407,13 Euro Brutto. Das würde heißen das ich 30 Euro über E7 Stufe 6 liege.

Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 15:43
No...
Aktuell EG9 klein
Stufe 4 mit Zulage: 3667,01 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3667,36 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3781.78 €
Tabelle 2019: Stufe 5: 3831.78 €   

Und da müsste die Stufe 4 der kleinen 9 mit Zulage erstmal Stufe 5 sein. Dann hätte ich in 2019 das was ich bisher habe - na gut, 35 Cent mehr.
Denn:"Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt."
Tja, doof, aber Zulagen sind warum gewährt? Zulagen werden warum nicht neu gewährt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 15:45
Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)
Ich weiß zwar nicht genau was du willst, aber ich rate mal:
Du kommst in die E9aS2 sprich 3129€, wenn du letztes Jahr dort reingekommen bist, würdest du nächstes Jahr in die Stufe 3 kommen, dann 3 Jahre später in die 4 .... bis du dann in der Stufe 6 bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 13.03.2019 20:21
Hallo zusammen,
ich bin momentan in der Entgeltgruppe 9 Stufe 2 mit längeren Stufenlaufzeiten, ich wurde letztes Jahr von E7 3 höhergruppiert.
Ich bin Facharbeiter in einer Werkstatt an einer Universität, Entgeltgruppe 9 - Beschäftigte Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1. Nachzulesen  TV-L Anhang A Seite 271.

Sprich Stufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3, keine Stufe 5 u. 6.

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Da nun Stufe 4 für mich momentan die Endstufe ist würde ich wenn in E 9a eingruppiert. (jetziger Stand E9 Stufe 4 2018 - 3560,20 Euro bzw. 2021 E9 Stufe 4 – 3831,78 Euro) Prognose laut Tabelle (2021 E9a Stufe 4 - 3424,65 Euro) das ist eine Differenz von -407,13 Euro Brutto. Das würde heißen das ich 30 Euro über E7 Stufe 6 liege.

Ist es möglich das sie das so umsetzten können, was denkt Ihr. :( :)


Ich gehe davon aus das es hier so wie bei der "normalen 9k" angedeutet laufen wird. Aus der alten Stufe 4 wird die neue Stufe 5. Das heißt 5 statt 4 Stufen für die "9kk"  aber das wird erst die Redaktionsverhandlung zeigen.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 14.03.2019 07:34
@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 14.03.2019 10:34
@MoinMoin
Hier die "Geschichte" der Zulage:

Die "kleine" Entgeltgruppe 9 im TV-L ergibt sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Entgeltgruppen des BAT und MTArb in den TV-L im Jahr 2006. Einige wurden in die reguläre E 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.

Die Bezeichnung "kleine E 9" hat sich mit den Jahren verbreitet, auch wenn diese offiziell nicht existiert. Mit der Tarifrunde TV-L 2017 wurde nun für diese kleine E 9 eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht vom Wesen her einer gesonderten Entgeltstufe 5 (manchmal auch Stufe 4+ genannt).
Daher wurde mit der Tarifrunde TV-L 2017 dieser Sonderfall einer Entgeltgruppe auf vielfachen Wunsch hin als E 9k aufgenommen.

Warum soll man sich sicher sein, dass dieser Sonderfall bestehen bleibt, wenn die EG 9 klein zur EG 9 a wird und noch nicht feststeht, wie genau das laufen soll.

In der alten E9 klein gibt es aber auch eine Entgeltgruppenzulage in der Fallgruppe I. Die Fallgruppe II hat keine Entgeltgruppenzulage. Die Tätigkeitsmerkmale unterscheiden sich auch in beiden Fallgruppen.
Da bin ich gespannt wie die Unterschiede der Tätigkeitsmerkmale beider Fallgruppen bei der Überleitung in die E9a bzw. E9b berücksichtigt werden. Plus die Laufzeiten....

Dies hat nichts mit der Zulage zu der Stufe 4 (Stufe 4+) die du MaryPoppins beschreibst zu tun.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 15.03.2019 10:22
Hallo zusammen…meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
„Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L…….“
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 15.03.2019 10:43
hallo ihr Lieben,

ich hätte auch noch mal eine Frage,
bitte seht mir meine Unwissenheit nach...

Welche Vergütungsgruppen wurden vom BAT in den TV-L in die große E9 übergeleitet und welche in die kleine?

ich finde nur einige alte Tabellen, aus denen ich einfach nicht schlau werde. Ich bin seit 7 Jahren im öD und hatte mit dem BAT nie etwas zu tun, daher steige ich da nicht so ganz durch.

vielen Dank
VG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 15.03.2019 11:03
Hallo zusammen…meine Frage passt vllt. nicht ganz hier rein. Aber da gerade von der Entgeltgruppenzulage gesprochen wurde, habe ich dazu mal eine Frage.
Ich bin am 01.01.2019 in die E9 (klein) höhergruppiert wurden.
In einen älteren Schreiben meines Arbeitgebers mit der Ankündigung der Höhergruppierung steht:
„Eine vollumfängliche Übertragung von Aufgaben im Sinne einer E9 (klein) Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 TV-L…….“
Kann mir jemand sagen ob mir in diesen Fall (Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8) eine Entgeltgruppenzulage zusteht? Wenn ja... Muss ich die beantragen oder geht das automatisch? Oder brauche weitere Infos von(Personal)?
Vielen Dank im Voraus

Ich würde sagen nach Abschnitt 22.8 EG9 keine Entgeltgruppenzulage!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 15.03.2019 11:26
Vielen Dank. Wo könnte man das genau erfragen? Bei Personal? Die sind nicht wirklich kooperativ wenn es um so was geht.
Ich dachte das hat evtl. auch was mit den Fallgruppen oder der Überleitung zu tun?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 15.03.2019 11:41
Vielen Dank. Wo könnte man das genau erfragen? Bei Personal? Die sind nicht wirklich kooperativ wenn es um so was geht.
Ich dachte das hat evtl. auch was mit den Fallgruppen oder der Überleitung zu tun?
Anlage A, Teil II, Abschnitt 22.8 >> keine Fallgruppen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 16.03.2019 18:31
hallo ihr Lieben,

ich hätte auch noch mal eine Frage,
bitte seht mir meine Unwissenheit nach...

Welche Vergütungsgruppen wurden vom BAT in den TV-L in die große E9 übergeleitet und welche in die kleine?

ich finde nur einige alte Tabellen, aus denen ich einfach nicht schlau werde. Ich bin seit 7 Jahren im öD und hatte mit dem BAT nie etwas zu tun, daher steige ich da nicht so ganz durch.

vielen Dank
VG
Das waren damals die BAT Stufen BAT Va aufwärts (5a bis 4c) diese Mitarbeiter kamen alle in die TVL E9 mit 6 Stufen. Wobei die Fallgruppen noch entscheident waren bei der Überleitung. Fallgruppe 1 hatte eine Vergütungsgruppenzulage der Anfangsgrundvergügunt. Bei der Vb waren z. B. 7,5 % von 1410,71 (welche dynamisch Verzinst wurde)

Siehe Link BAT https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund/archiv/2004?id=bat-bund-2004&matrix=1 (ftp://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund/archiv/2004?id=bat-bund-2004&matrix=1)

Was ebenfalls Kurios ist, ist die Tatsache das es im TvÖd theoretisch keine Ebene für Meister und Techniker gibt. Laut DQR / EQRhttps://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_31_03_2014_bf.pdf (ftp://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_31_03_2014_bf.pdf) ist der Meister Techniker auf dem Niveau 6 was einem Bachelor Niveau entspricht. Es ersetzt aber kein Bacherlor Studium. Diese Niveau beispiele dienen der Internationalisierung, weil es im Ausland den Techniker / Meister "nicht" gibt.

Deshalb ist der TvÖD in diesem Teil sehr schwammig. Selbst die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat im Jahr 2014 gesagt Zitat (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350 (ftp://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350):

Meisterbrief und Bachelor sind gleichwertig

"Ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken", betont Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Meisterbrief und Bachelor sind gleichwertig - und dies ist ab sofort für jedermann sichtbar. Die ersten Meisterbriefe bekommen jetzt das Siegel des Deutschen Qualifikationsrahmens.
_______________________________________________________________

Die Tücken im TvÖD und bei der Einstellung.

Bei der Überleitung zeigt es sich wie Gleichwertig es wirklich ist. Da wird sich dann hinter Tätigkeitsmerkmale versteckt, die ein normaler Angestellter nicht wirklich kennt. Ein falsche Wort in der Tätigkeitsbeschreibung und schon landet man in eine meist schlechtere EG Stufe. Übt man z. B. nachweislich "Ing." Tätigkeiten aus, wird oft argumentiert, das man keine Bachelor / Master Abschluß hat. Es geschweige den eine Stelle gibt. Somit kann man sich in den seltesten Fälle in Position hocharbeiten.

Es ist in den meisten Fällen so, das ein Mechaniker mit 3 Jahre Ausbildung und 51% CNC Tätigkeit in die EG 9k landet wie sein Chef. Welcher 3 Jahre Ausbildung und 2 / 4 Jahre Ausbildung zum Meister / Techniker zusatz Ausbildung hat.

Das sind die TvÖD Stufen.

Entgeltgruppen 13 - 15  Ü
   wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Entgeltgruppen 9b - 12
   Fachhochschulstudium oder Bachelor

Entgeltgruppen 5 - 9a
   mindestens dreijährige Berufsausbildung

Entgeltgruppen 1 - 4
   An- und Ungelernte
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 18:37
Der DQR ist schlicht in jedweder Hinsicht absolut bedeutungslos - es sei denn, man ist Weiterbildungsanbieter, dann kann man nämlich irgendwelchen Quatsch über Gleichwertigkeit in seine Hochglanzbroschüren schreiben und Bauern fangen, die derlei glauben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 16.03.2019 18:46
Der DQR ist schlicht in jedweder Hinsicht absolut bedeutungslos - es sei denn, man ist Weiterbildungsanbieter, dann kann man nämlich irgendwelchen Quatsch über Gleichwertigkeit in seine Hochglanzbroschüren schreiben und Bauern fangen, die derlei glauben.

Da gebe ich Dir recht! Doch das Bildgungsministerium hat selbst damit Geprahlt. Es ändert aber nicht an der Tatsache, dass es im TvÖD keine Meister und Techniker eben gibt. Die fehlt, komplett. Das macht es ja so extrem schwierig sich irgendwie selber zu orientieren. Und welche Bewerber kennt sich mit Tätigkeitsmerkmale aus?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 18:59
Und letztens hat die LpB BaWü Tsunamitote einem Störfall in einem KKW zugeschrieben. Beides hat keinen Einfluss auf die Realität.

Es gibt im TVÖD/TV-L/TV-H überhaupt keine „Ebenen“ im Hinblick auf die Qualifikation.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 16.03.2019 19:04
Und letztens hat die LpB BaWü Tsunamitote einem Störfall in einem KKW zugeschrieben. Beides hat keinen Einfluss auf die Realität.

Es gibt im TVÖD/TV-L/TV-H überhaupt keine „Ebenen“ im Hinblick auf die Qualifikation.

Was ist dann das hier? Ein Witz oder was? Wie soll sich ein Bewerber auf eine Stelle orientieren wenn er keine Ahnung hat?
https://karrierebibel.de/entgeltgruppe/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 19:09
Ich klicke jetzt mal nicht auf die Website irgendwelcher ahnungslosen Deppen. Derlei fantasiert sich so mancher zurecht, ist aber Unfug. Es gibt derlei tarifliche Regelungen schlicht nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 16.03.2019 19:14
Ich klicke jetzt mal nicht auf die Website irgendwelcher ahnungslosen Deppen. Derlei fantasiert sich so mancher zurecht, ist aber Unfug. Es gibt derlei tarifliche Regelungen schlicht nicht.

Sorry das steht sogar auf der offiziellen Seite hier: Sind die Macher dieses Homepage Deppen? Oder verstehe ich da was falsch?

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/entgeltgruppen.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 19:20
Das ist keine offizielle Seite und auch dort ist und bleibt es Unfug. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen und die geben derlei schlicht nicht her.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 16.03.2019 19:29
Das ist keine offizielle Seite und auch dort ist und bleibt es Unfug. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen und die geben derlei schlicht nicht her.

Welcher Angestellter kennt sich mit dem Tarifvertrag aus? Da es keine offizielle Seite ist, ist mir schon klar. Doch ich muß mich ja irgend woher informieren. Und bisher war es eine gut und zuverlässige Quelle. So wie es mir geht, geht es vielen anderen auch.

Wer erkennt den, bei einer Eingruppierung z. B. bei der E9 das es unterschiedliche Stufenlaufzeiten gibt? Warum es diese gibt und weshalb man als Techniker in der E9k landet und nicht in der E9 Normal? Selbst in Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienst, steht meisten Eingruppierung nach TVL oder z.b. bis TVL 10 etc... oder nach Qulifikation. Jeder Bewerber muß doch wissen wieviel Geld er monatlich bekommt.

Sie mögen sich im TvÖd hervoragend auskennen. Doch die Praxis sieht für den gemeinem Mitarbeiter leider anders aus. Wenn es um Höhergruppierungen, Stufenaufstiege und EntgeltOrdnung EGO, Tätigkeitsmerkmale und pers. Qulifikation, Ausschreibungen und mündliche Zusagen geht. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 19:43
Die Bezeichnung „offizielle Seite“ hast Du gewählt. Unzutreffende Informationen sind wenig hilfreich und bescheren uns reihenweise Fragen wie „Ich habe einen Master und bin nur in E11 eingruppiert, wie kann das sein?“ Die maßgeblichen Quellen sind die tariflichen Regelungen und ihre Auslegung durch das BAG. Wer die nicht selbst versteht, braucht zwar Hilfe - aber keine unzulässigen Vereinfachungen oder Ableitungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 16.03.2019 21:27
Die Bezeichnung „offizielle Seite“ hast Du gewählt. Unzutreffende Informationen sind wenig hilfreich und bescheren uns reihenweise Fragen wie „Ich habe einen Master und bin nur in E11 eingruppiert, wie kann das sein?“ Die maßgeblichen Quellen sind die tariflichen Regelungen und ihre Auslegung durch das BAG. Wer die nicht selbst versteht, braucht zwar Hilfe - aber keine unzulässigen Vereinfachungen oder Ableitungen.
Spid dann erkläre uns Anhand dieser Zeilen aus dem TVL was ein Techniker leisten muss um in der Fallgruppe 1 oder 2 zu landen.
__________________
Entgeltgruppe 9
1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)

2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.
__________________
1. Was sind deiner Meinung nach entsprechende Tätigkeiten? Wo können wir es nachlesen? Es gibt im ÖD keine eindeutige Stellenbeschreibung wenn man beim Vorgesetzten, der Personalabteilung oder Personalrat nachfragt.
2. Was sind dann gleichwertige Fähigkeiten eines sonstigen Beschäftigen?
3. Was sind in der Fallgruppe 1 schwierigere Aufgaben zu Fallgruppe 2

Ich habe bis jetzt bei uns auf keine dieser Fragen eine Antwort erhalten. Geschweige zum Uterschied zwischen Tätigkeiten eines Technikers und eines Ingenieurs in unserem Hause. Es heißt nur immer du muss das und jenes noch machen oder du machst noch nicht genug. Aber was denn genug wäre um zB die E10 zu bekommen erfährt man dann nicht.. weil keine Tätigkeitsbeschreibung da ist. So geht es den meisten Technikern im ÖD denke ich.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.03.2019 22:09
Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen weiterhin ohne inhaltliche Änderungen den Tätigkeitsmerkmalem der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT bzw. der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1 mit sechsjährigem Aufstieg nach Vb Fallgruppe 2 des Teils II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT. Mithin gibt es jahrzehntelange gefestigte Rechtsprechung dazu, so z.B. zur selbstständigen Tätigkeit BAG, Urteil v. 19.04.1978 - 4 AZR 721/76: eine solche erfordert eine gewisse Entscheidungsbefugnis über den zur Leistungserbringung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis, d.h. eine gewisse Eigenständigkeit innerhalb des Aufgabenbereiches.

Zum sonstigen Beschäftigten hat das BVA die relevante Rechtsprechung zusammengestellt: https://tinyurl.com/y64cc4fs.

Es geht nicht um schwierigere Aufgaben, sondern um schwierige Aufgaben. Dabei sind schwierige Aufgaben solche, die in dem betreffenden Fachgebiet im oberen Bereich der Schwierigkeitsskala liegen oder die in besonderen Einzelfällen Leistungen erfordern, die über das im Regelfall erforderliche Maß an Kenntnissen und Fähigkeiten wesentlich hinausgehen. Ein Techniker hat z.B. schwierige Aufgaben zu erfüllen, wenn die von ihm selbstständig zu erledigenden Entwurfs-, Leitungs- und Planungsarbeitern komplizierter Art sind und erhöhte technische Denkfähigkeit erfordern.

Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.
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Beitrag von: carlos1977 am 17.03.2019 12:20
Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.
Da scheinen die Personaler bei uns beides nicht zu können. Keine Brücken planen und auch ihre Kernaufgaben nicht.

Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o Aber zurück zum Thema. Hier geht es um die Überleitung in die E9a und b
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: marco.berlin am 17.03.2019 12:32
Ich klicke jetzt mal nicht auf die Website irgendwelcher ahnungslosen Deppen. Derlei fantasiert sich so mancher zurecht, ist aber Unfug. Es gibt derlei tarifliche Regelungen schlicht nicht.

Sorry das steht sogar auf der offiziellen Seite hier: Sind die Macher dieses Homepage Deppen? Oder verstehe ich da was falsch?

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/entgeltgruppen.html

Da steht aber auch: „Eingruppierungsbeispiele“.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 17.03.2019 12:46
Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? 
Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 17.03.2019 12:58
Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.
Da scheinen die Personaler bei uns beides nicht zu können. Keine Brücken planen und auch ihre Kernaufgaben nicht.

Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o Aber zurück zum Thema. Hier geht es um die Überleitung in die E9a und b

Er hilft jedem, der über hinreichende intellektuelle Fähigkeiten verfügt, ihn zu verstehen. Wie in aller Deutlichkeit ausgeführt, sind die Tätigkeitsmerkmale des BAT unverändert gültig und die Rechtsprechung uneingeschränkt anzuwenden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 17.03.2019 12:58
Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?  :o
Du vermittelst dein Eindruck, als ob du Spids Beitrag entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden hast. Ansonsten würdest du nicht behaupten das der Beitrag niemandem hilft, noch würde sich dir die Frage stellen inwieweit der BAT noch für Fragen zum TV-L von Belang ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 17.03.2019 20:44
Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? 
Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.

Von Relevanz sind. *klugscheiß* Neulich habe ich z. B. Rechtsprechung von 1974 des BAG zu Rate gezogen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.03.2019 15:31
Hallo!

Bei mir wird das auch intressant. Ich bin in der kleinen E9. Ich würde nachdem alten Tarifvertrag am 01.01.2021 von der Stufe 3 in Stufe 4 kommen.

E 9k   2749.89   3029.67   3172.55   3560.20   3613.61

Das wären nachdem alten Tarifvertrag 3560,20 Euro, sprich 387,65 Euro mehr. Ohne jetzt mal die Gehaltserhöhungen einzuberechnen.

Nachdem neuen Tarifvertrag und der neuen eingeführten Stufe werden in der Stufe 4 aber nur noch 3272,55 Euro bezahlt, (schon mit den 3,2% gerechnet) und ich müsste dann bestimmt nochmal Ewigkeiten warten um in die Stufe 5 zukommen und den großen Gehaltssprung zu machen.

NEU: E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39

Das wären für mich ab 2021 extreme Gehaltseinbußen und das kann ja eigentlich nicht sein. Ich habe der Höhergruppierung ja zu den alten Bedingungen zugestimmt und es müsste ja dann sowas wie einen Bestandsschutz geben oder nicht?


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.03.2019 15:35
Nein, muß es nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2019 16:29
Im schlimmsten Fall kommst du 1.1.2023 in die Stufe 5
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 20.03.2019 08:12
Es ist sehr unbefriedigend, dass man uns Betroffene so lange im Ungewissen lässt. Dass sich die EG 9 in a und b teilen wird, wurde schon bei den Tarifverhandlungen 2017 ins Auge gefasst. Das hätte man in den zwei Jahren durchaus schon regeln können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 08:32
Inwiefern hätte man etwas regeln können, was nicht vereinbart wurde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 20.03.2019 08:51
Überleitung zur Entgeltgruppe 9a
Die bisherige E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ("kleine E 9" bzw. E 9k im Online-Rechner) soll in eine reguläre Entgeltgruppe E 9a übergeleitet werden, die bisherige E 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird zur E 9b.
Während die Überleitung der E 9 zur E 9b unter Beibehaltung der Stufen und Stufenlaufzeiten erfolgen wird, ist das Überleitungsverfahren von der "kleinen E 9" in die E 9a derzeit noch nicht geregelt.
Die "kleine E9" war nie eine eigenständige Entgeltgruppe, aus Vereinfachungsgründen haben wurde dies im Online-Rechner so dargestellt. Das gilt auch für die Stufe 5 der "kleinen E9", die es so nicht gibt, sondern vielmehr eine Zulage darstellt. Die hier gemachten Vereinfachungen zur besseren Übersicht sind tariflich nicht relevant.
Die Regelungen zur Überleitung werden in den nächsten Wochen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden. Dabei ist nicht anzunehmen, daß es im Rahmen der Überleitung zu Gehaltskürzungen kommen wird, wie dies einige Kollegen bereits befürchten.

Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.

Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 08:59
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 09:27
Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.

Wenn man alles richtig liest, sieht man das alle die jetzt die Stufe 3 haben in die Stufe 4 kommen und somit auch die garantierten 100 € brutto mehr bekommen. Interessant ist es nur was mit den bisher geleisteten Jahren in der Stufe passiert, werden sie wie beim TVÖD 2016 angerechnet oder nicht. Wenn sie angerechnet werden kann es passieren das man gleich bis in Stufe 5 durchgereicht wird und dort die restlichen schon geleisteten Jahre auch angerechnet bekommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 09:38
Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern wurde bereits vor Wochen hier im Thread diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 09:59
Das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern wurde bereits vor Wochen hier im Thread diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377)


Nein es ist nicht neu, da gebe ich dir recht. Aber wenn man die Beiträge hier liest wird einem ja schlecht.
Es wird immer wieder darauf rum geritten, dass man in der neue Stufe 3 weniger hat wie in der alten, dabei kommt man garantiert in die Stufe 4 .....Besitzstandswahrung.....und garantierte 100€ mehr für alle Stufen. Das passt eben nur bei einer Neuordnung von der 3 in die 4 usw.

Niemand wird jetzt weniger bekommen wie vorher.

Jetzt muss man abwarten wie die Gespräche verlaufen, die sowie ich erfahren habe in den nächsten 3-4 Wochen zu einem Abschluss kommen müssen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 10:25
Niemand wird jetzt weniger bekommen wie vorher.
//Klugscheiss an//
Nun auch diese Aussage ist jetzt schon nicht unbedingt richtig.
Sofern die Stufenlaufzeit bei 0 anfängt und jemand ab Februar einen Stufenaufstieg von 3 zur 4 (bei eg mit verl.) bei alter Regelung gehabt hätte, dann würde dieser weniger bekommen als vorher und was zurückzahlen dürfen.//Klugscheiss aus//
Zitat
Jetzt muss man abwarten wie die Gespräche verlaufen, die sowie ich erfahren habe in den nächsten 3-4 Wochen zu einem Abschluss kommen müssen.
Ja, und wir hoffen alle das obige Konstellation berücksichtigt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 10:49
Niemand wird jetzt weniger bekommen wie vorher.
//Klugscheiss an//
Nun auch diese Aussage ist jetzt schon nicht unbedingt richtig.
Sofern die Stufenlaufzeit bei 0 anfängt und jemand ab Februar einen Stufenaufstieg von 3 zur 4 (bei eg mit verl.) bei alter Regelung gehabt hätte, dann würde dieser weniger bekommen als vorher und was zurückzahlen dürfen.//Klugscheiss aus//
Zitat
Jetzt muss man abwarten wie die Gespräche verlaufen, die sowie ich erfahren habe in den nächsten 3-4 Wochen zu einem Abschluss kommen müssen.
Ja, und wir hoffen alle das obige Konstellation berücksichtigt wird.

Wenn einer im Februar einen Stufenaufstieg gehabt hätte, hätte dieser doch vollzogen werden müssen oder nicht???
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 11:57
Wenn einer im Februar einen Stufenaufstieg gehabt hätte, hätte dieser doch vollzogen werden müssen oder nicht???
Ja, aber er würde wieder auf den Status vom 1.1.19 fallen und man würde dann von dort neu Würfeln.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 12:01
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Eine andere Variante wäre, dass du in 2 Jahren dann in Stufe 5 kommst (womit du dann eben keinen Nachteil, aber auch keine Vorteil hättest). Man das Pferd also von hinten aufzäumt.
Schauen wir mal.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 14:57
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Eine andere Variante wäre, dass du in 2 Jahren dann in Stufe 5 kommst (womit du dann eben keinen Nachteil, aber auch keine Vorteil hättest). Man das Pferd also von hinten aufzäumt.
Schauen wir mal.

Keinen Nachteil???
Klar hätte ich dann einen Nachteil und alle anderen die schon länger in Stufe 3 sind. Wir wären dann 9 Jahre in der Stufe 3 , wo nun nach der Neuordnung nur noch 3 Jahre drin verbracht werden müssen.
Das wäre die dreifache Zeit!!!  Und du nennst das keine Nachteil????
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 15:50
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Eine andere Variante wäre, dass du in 2 Jahren dann in Stufe 5 kommst (womit du dann eben keinen Nachteil, aber auch keine Vorteil hättest). Man das Pferd also von hinten aufzäumt.
Schauen wir mal.

Keinen Nachteil???
Klar hätte ich dann einen Nachteil und alle anderen die schon länger in Stufe 3 sind. Wir wären dann 9 Jahre in der Stufe 3 , wo nun nach der Neuordnung nur noch 3 Jahre drin verbracht werden müssen.
Das wäre die dreifache Zeit!!!  Und du nennst das keine Nachteil????
Nein, du hättest kein Nachteil. Monetär würdest du eine weitere Stufe höher kommen zum gleichen Zeitpunkt wie ohne die Neuregelung.
Außerdem bist du dann nur 7 Jahre in der Stufe drei und nach 2 Jahren der Stufe 4 in der Stufe 5 wenn du schon so an den Stufen klebst.
Frage: Wie viele Jahre warst du in der Stufe 2?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 20.03.2019 17:22
Wir können das mit den Laufzeiten drehen und wenden wie wir wollen.  Ich war z.B nicht in Stufe 2, sondern bin zum 01.01. 12  beim Wechsel vom BAT in den TVL auf Antrag in die 9K höhergruppiert worden.  Mit 35 Euro Zugewinn in Stufe 3.Habe allerdings eine Zulage erhalten,  da ich die Leitung sonst nicht übernommen hätte. War vorher bereits 12 Jahre beim selben Arbeitgeber. Optimal wäre tatsächlich die Lösung des TVöD. Von mir aus auch noch die restlichen 2 Jahre in der neuen 4. Was gar nicht gehen würde,  wäre wenn alle aus der alten Stufe 3 in die neue 4 geschoben werden und alle müssten da nochmal 4 Jahre verbringen.  Einen 100 prozentigen Vorteil der neuen 9a werden eh erst Neueinstellungen haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 21.03.2019 05:39
naja,
man hat ja auch schon in der Stufe 2 längere Zeit verbracht.

Um das alles aufzufangen wird es hoffentlich so kommen, dass alle erstmal eine Stufe höher kommen, so wie auf der Infoseite geschrieben ist und dann geschaut wird, wo man mit seinen Wartezeiten hinkommt.
Also wenn ich 5 Jahre in der Stufe 3 bin und komme automatisch in die 4, bräuchte ich eigentlich 4 Jahre um in die 5 zu gelangen.

Diese Wartezeit habe ich ja bereits und dann hoffe ich, dass man gleich in die 5 kommt und da von vorn anfängt!!

Und so wird es hoffentlich auch kommen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 21.03.2019 08:11
Niemand wird jetzt weniger bekommen wie vorher.
//Klugscheiss an//
Nun auch diese Aussage ist jetzt schon nicht unbedingt richtig.
Sofern die Stufenlaufzeit bei 0 anfängt und jemand ab Februar einen Stufenaufstieg von 3 zur 4 (bei eg mit verl.) bei alter Regelung gehabt hätte, dann würde dieser weniger bekommen als vorher und was zurückzahlen dürfen.//Klugscheiss aus//
Zitat

Jetzt muss man abwarten wie die Gespräche verlaufen, die sowie ich erfahren habe in den nächsten 3-4 Wochen zu einem Abschluss kommen müssen.
Ja, und wir hoffen alle das obige Konstellation berücksichtigt wird.

Wenn einer im Februar einen Stufenaufstieg gehabt hätte, hätte dieser doch vollzogen werden müssen oder nicht???
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Es betrifft mich ja auch mit der Laufzeit, bin momentan 7 Jahre in der Stufe 3 und wäre in 2 Jahren in die 4 gekommen.
Wenn es wie im TVÖD gemacht wird( also Anerkennung der Laufzeit) müsste ich nun in die 5 kommen, da ich ja 3 Jahre in der 3 und 4 Jahre in der 4 rum hätte.
Das wäre die fairste Variante für alle Betroffenen und ich drücke beide Daumen das es für uns alle auch so kommt.
Eine andere Variante wäre, dass du in 2 Jahren dann in Stufe 5 kommst (womit du dann eben keinen Nachteil, aber auch keine Vorteil hättest). Man das Pferd also von hinten aufzäumt.
Schauen wir mal.

Keinen Nachteil???
Klar hätte ich dann einen Nachteil und alle anderen die schon länger in Stufe 3 sind. Wir wären dann 9 Jahre in der Stufe 3 , wo nun nach der Neuordnung nur noch 3 Jahre drin verbracht werden müssen.
Das wäre die dreifache Zeit!!!  Und du nennst das keine Nachteil????
Nein, du hättest kein Nachteil. Monetär würdest du eine weitere Stufe höher kommen zum gleichen Zeitpunkt wie ohne die Neuregelung.
Außerdem bist du dann nur 7 Jahre in der Stufe drei und nach 2 Jahren der Stufe 4 in der Stufe 5 wenn du schon so an den Stufen klebst.
Frage: Wie viele Jahre warst du in der Stufe 2?
Ich war nie in Stufe 2 der EG 9, da ich vorher die Stufe4 der EG 8 hatte und in die 9/3 eingruppiert wurde.
Du hast auf eine Art recht, 2 Jahre in der 4 und dann in die 5 wäre gegenüber der alten Regelung ist kein Nachteil.
Aber!!!!!!
Ich hätte dann länger von der 3 bis zur 5 (9 Jahre)gebraucht wie alle die neu in diese Stufen kommen(7Jahre) und das ist für mich dann schon ein Nachteil wenn man rechnen kann. Das wären nämlich 2 Jahre weniger Gehalt,
bei einem Unterschied von 394,81 im Monat kommen da schon 9475,44 € Brutto in 24 Monaten zusammen. Hinzu kommt ja noch der dadurch spätere Aufstieg in die letzte Stufe.

Kein Nachteil???? ::) ::) ::) ::) ::) ::)

Also nach alter Regelung kein Nachteil, nach der Neuen dann schon ein gewaltiger Nachteil!!!!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2019 08:21
Kein Nachteil???? ::) ::) ::) ::) ::) ::)

Also nach alter Regelung kein Nachteil, nach der Neuen dann schon ein gewaltiger Nachteil!!!!
Schön, das du mir recht gibst und einsiehst, dass du durch eine solchen Änderungen keinen Nachteil hast.
Und auch durch die neuen Regelung keinen monetären Nachteil haben wirst.

Das andere einen Vorteil in ihrem Lebensweg durch die neue Regelung haben könnten, dass sieht du allerdings als einen Nachteil für dich an, ok verstehe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Feli am 21.03.2019 08:27
Hallo :)
Wieso redet eigentlich wirklich NIEMAND über die E9k Stufe 2??? (hab jetzt den kompletten Thread durchgelesen + wenns mal ne Frage dazu gab wurde sie mehr oder minder ignoriert)
Und öffentliche Aussagen wie: "Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. " berücksichtigen Stufe 2 auch nicht....
Ja klar, man mag jetzt denken: da sind ja auch exakt 100€ unterscheid... stimmt, ja - aber man vergisst vielleicht, das auch Stufe2 ne verlängerte Stufenlaufzeit hat :(
Wenn ich jetzt seit 3 (oder 4 - weiss nicht ob mir das eine Jahr vom alten öffentlichen Arbeitgeber mit angerechnet wurde) in EG 9k Stufe2 bin... was dann? Komm ich dann automatisch in Stufe3 + werden mir da die 1 (oder 2 Jahre) auch noch mit angerechnet? Oder muss ich jetzt NOCHMAL 2 Jahre warten  um dann für weiter 3 Jahre nur ganze 40€ mehr zu verdienen (Stufe2 + 3 der neuen 9a sind schon bissel ein Witz vom Unterschied)?
Danke schonmal für Infos auch hierzu :)
MfG, feli
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 08:30
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das erst nach den Redaktionsverhandlungen feststehen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: aufhax am 21.03.2019 08:38
ja was mit 9k2 passiert wäre interessant.

Aber wird alles nur glaskugel sein bis da echte infos kommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maqualady am 21.03.2019 09:49
Ich habe mein Problem auch schon geschildert, bisher jedoch auch keine Reaktion erhalten, hoffe aber diesmal drauf.
Ich wurde zum 01.01.2012 in E9/4 (klein) eingruppiert.
Seit dem 1.1.2018 befinde ich mich in Stufe E9k/5 = 3667,37 €
Soweit ich das hier verstehe komme ich evtl. gleich in E9a/6 ?
Oder bleibe ich in E9k/5 + - also mit 100 € Besitzstand und dann erst zum 01.01.2023 (nach 5 Jahren insgesamt) regulär in E9a/6 … (was ja dann nichts mehr bringen würde - sind ja in E9a/6 auch "nur" 100 € mehr)

Tut mir leid wenn die Frage "doof" ist - aber ich finde alles sehr verwirrend …
Und ich weiß auch, dass alles nur Spekulation ist - aber es wäre eben schon interessant,
weil ich mir vor 2 Jahren von meinem Personalchef anhören musste …" jeder Mitarbeiter hat sich selbst darum zu kümmern was ihm zusteht …. " und deshalb möchte ich so früh wie möglich damit anfangen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 21.03.2019 09:52
Was wäre interessant? Die Glaskugel auszupacken um zu wissen was man nicht nicht wissen kann?

Aber die Antwort ist, du kommst in die Stufe 6.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.03.2019 09:57
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es keine Stufe 5. Was bekannt ist, wurde doch bereits ausgeführt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg133377.html#msg133377

Für alles andere gilt:
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das erst nach den Redaktionsverhandlungen feststehen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 21.03.2019 10:55
Hallo :)
Wieso redet eigentlich wirklich NIEMAND über die E9k Stufe 2??? (hab jetzt den kompletten Thread durchgelesen + wenns mal ne Frage dazu gab wurde sie mehr oder minder ignoriert)
Und öffentliche Aussagen wie: "Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a. " berücksichtigen Stufe 2 auch nicht....
Ja klar, man mag jetzt denken: da sind ja auch exakt 100€ unterscheid... stimmt, ja - aber man vergisst vielleicht, das auch Stufe2 ne verlängerte Stufenlaufzeit hat :(
Wenn ich jetzt seit 3 (oder 4 - weiss nicht ob mir das eine Jahr vom alten öffentlichen Arbeitgeber mit angerechnet wurde) in EG 9k Stufe2 bin... was dann? Komm ich dann automatisch in Stufe3 + werden mir da die 1 (oder 2 Jahre) auch noch mit angerechnet? Oder muss ich jetzt NOCHMAL 2 Jahre warten  um dann für weiter 3 Jahre nur ganze 40€ mehr zu verdienen (Stufe2 + 3 der neuen 9a sind schon bissel ein Witz vom Unterschied)?
Danke schonmal für Infos auch hierzu :)
MfG, feli

Die Stufenlaufzeiten sollen angepasst werden, sind dann so wie in den anderen Gruppen.
Wie die Anrechnung von Erbrachten Laufzeiten erfolgt steht noch nicht fest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 21.03.2019 11:41
Hallo zusammen, neben den Stufenlaufzeiten beschäftigt mich auch eine andere Frage, vielleicht gibt es dazu ja schon Erfahrungswerte oder klare Regelungen.

Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.03.2019 13:53
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 21.03.2019 14:52
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 21.03.2019 18:51
Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.

Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.

Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.03.2019 20:02
Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

Mal sehen, wie das aussehen könnte, unter der Voraussetzung, das:
Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen.
Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.

Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 21.03.2019 21:59
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 21.03.2019 22:10
Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.

Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.

Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 22.03.2019 06:04
Der erste Fall scheint mir relativ wahrscheinlich ;).
Schon blöd, dass beim Vergleichsentgelt die Zulagen nicht mit einbezogen werden....ansonsten wäre auch ich zufrieden  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 22.03.2019 08:00
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 22.03.2019 08:12
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.
Ich schätze mal, dass du zum 1.1.2019 in die Stufe 5 kommst und zum 30.6.2020 in die Stufe 6
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.03.2019 08:25
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 22.03.2019 09:45
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.

Danke für deine Erläuterungen. Dann lag ich - für mich persönlich - mit meiner Einschätzung daneben. Für mich wäre das so natürlich ein Traum.

Noch eine Rückfrage. Ich bin in der Abteilung"der Neue", mein Kollege ist 5 Jahre länger dabei als ich. Er kam im Sommer 2017 bereits in die damalige E9 Stufe 3, nach verlängerter Stufenlaufzeit. Er müsste also rückwirkend zum 1.1.19 in die E9a Stufe 4 kommen. Dann wäre er zum 1.1.20 immer noch in der Stufe 4 (ich habe versucht, mich da mal an den Regelungen orientiert, wie es TVöD gemacht wurde). Da zum 1.1.20 das Entgelt der E9a Stufe 4 identisch ist zu dem der E9b Stufe 3 (3374,65 €) würde er genau wie ich in der E9b Stufe 3 + Garantiebetrag landen, mit zurückgesetzter Stufenlaufzeit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 22.03.2019 09:50
Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
EG9b Stufe 4 ist eher unwahrscheinlich, die erste von mir beschriebene Variante betrachte ich dagegen als gesetzt.

Danke für deine Erläuterungen. Dann lag ich - für mich persönlich - mit meiner Einschätzung daneben. Für mich wäre das so natürlich ein Traum.

Noch eine Rückfrage. Ich bin in der Abteilung"der Neue", mein Kollege ist 5 Jahre länger dabei als ich. Er kam im Sommer 2017 bereits in die damalige E9 Stufe 3, nach verlängerter Stufenlaufzeit. Er müsste also rückwirkend zum 1.1.19 in die E9a Stufe 4 kommen. Dann wäre er zum 1.1.20 immer noch in der Stufe 4 (ich habe versucht, mich da mal an den Regelungen orientiert, wie es TVöD gemacht wurde). Da zum 1.1.20 das Entgelt der E9a Stufe 4 identisch ist zu dem der E9b Stufe 3 (3374,65 €) würde er genau wie ich in der E9b Stufe 3 + Garantiebetrag landen, mit zurückgesetzter Stufenlaufzeit?



Hat dein Kollege auch die Fallgruppe 1 mit Zulage? Wäre die gleiche Sachlage wie bei mir. Damit könnte ich gut leben. Aber man muss natürlich erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
[/quote]
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 22.03.2019 10:13
Hat dein Kollege auch die Fallgruppe 1 mit Zulage? Wäre die gleiche Sachlage wie bei mir. Damit könnte ich gut leben. Aber man muss natürlich erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
Ja hat er.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 22.03.2019 13:37
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.03.2019 15:55
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 22.03.2019 17:11
Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 22.03.2019 17:47
Bin mal gespant ob es bei Meistern, 9k mit Fallgruppenzulage,  auch so Angewendet wird.
Für Meister wurde dergleichen nicht vereinbart.

Für Techniker übrigens auch nicht. Es ist zwar in einem Arbeitspapier vom letzten Jahr erwähnt das die Fallgruppenzulage wegfallen soll. Aber im Einigungsvertag konnte ich diesen Passus nicht finden. Es werden doch nur die da aufgeführten Teile umgesetzt, nicht die ganzen oder? .https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.03.2019 17:51
Steht doch unter II.2.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 22.03.2019 18:18
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.03.2019 18:44
Das magst Du so lesen, dann liest Du aber falsch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 22.03.2019 19:00
Nun wird die Zukunft zeigen. Hoffen wir mal das ich nicht lesen kann ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 22.03.2019 20:23
Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...

Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...

[...]

Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in  Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.

[...]
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?

Danke für die Hilfe  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 22.03.2019 20:23
Höhergruppierung von E9a - S5 nach E11

Worauf würde sich der Garantiebetrag i.H.v. 180,- € beziehen, wenn man von E9a - Stufe 5 nach E11 höhergruppiert werden würde? Ich gehe davon aus, dass man in E11 - Stufe 3 landen würde oder?

Zu dem Thema Höhergruppierung über 2 Entgeltgruppen gibt es ja Durchführungsbeispiele. Dort ist aber für mich nicht ersichtlich, ob sich der Mindesthöhergruppierungsgewinn auf das Start-Brutto (9aS5) oder auf die Differenz von E10S3 nach E11S3 bezieht.

Hat da Jemand Ahnung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.03.2019 20:31
Das stimmt da ist die Niederschrift aufgeführt, aber der letzte Satz heißt: "Mit folgenden Maßgaben:" daraus lese ich das nur die weiter unten aufgeführten Teile umgesetzt werden und da steht der Wegfall der FG Zulage halt nicht bei.
Das wurde doch alles bereits im eigenen Thread „Verbesserung Techniker/Meister“ u.a. von Spid und mir aufgedröselt. Desweiteren wurde auf eine Erläuterung von Verdi verwiesen, aus der hervorgeht das für Meister lediglich eine Aufwertung im Bereich der EG7 zur EG8 vereinbart wurde.

Bitte einfach dort mal einlesen, bevor hier wieder alles sinnlos erneut durchgewurstet wird.
Das die Meister in dieser Tarifrunde abgehängt wurden, hat mich auch verwundert. Aber nach den bislang vorliegenden Informationen sieht es genau so aus. Vielleicht ein „Massenproblem“ (Anzahl der Meister deutlich größer als Anzahl der Techniker, so das es der TdL zu teuer erschien).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.03.2019 20:36
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 22.03.2019 20:55
Hierzu noch eine kurze Rückfrage: Würde in diesem Fall wirklich ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt werden? Denn dann verstehe ich folgenden Satz der Tarifeinigung nicht: "IV. 1. 2 Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.".

Bedeutet das 180 € Garantiebetrag?
Oder 98,21 € Garantiebetag?
Oder gar kein Garantiebetrag, weil der Unterschiedsbetrag von 50 Euro erreicht wurde?
Erwischt!
Da war ich zu voreilig, es bleibt beim Unterschiedbetrag (98,21€).

alles klar, danke dir!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.03.2019 21:41
Bis jetzt sind Meister und Techniker in der Eingruppierung ziemlich gleichgestellt. Wenn man jetzt den Meisterbereich von der 9b ausschließen würde, wäre das schon eine ziemliche Abwertung. Hier würden wir dann mal wieder als Verlierer aus den Verhandlungen gehen, und die nächste Korrektur wäre erst in drei Jahren möglich. Dank dieser tollen Laufzeit.
Zu dem „ziemlich gleichgestellt“:
Aus BAT-Zeiten stand Verg.-Grp. Vb Meistern mit entsprechender Fallgruppe nach 4 Jahren Bewährung eine Vergütungsgruppenzulage in Höhe 10% der Anfangsgrundvergütung Vb zu, das entspricht heute einer Besitzstandszulage von ca. 185€ (bis 31.12.18). Desweiteren steht die (statische) Meisterzulage in Höhe von 38€ zu. Macht zusammen ca. 223€ an Zulagen.

Techniker mit Besitzstandszulage aus BAT-Zeiten (7,5% der Anfangsgrundvergütung Vb nach 6 Jahren Bewährung) liegen bislang mit (bis 31.12.18) ca. 137€ deutlich (ca. 85€/Monat) darunter.

Da würde ich behaupten, das die genannten Meister in der zukünftigen EG9a Stufe 6 zzgl. die genannten Zulagen ab 2020 noch immer ein ganz geringfügig höheres Gesamtbrutto haben werden, als auf Antrag höhergruppiere Techniker in der EG9b in der Stufe 5. Diese werden erst nach weiteren 5 Jahren mit dem aufrücken in Stufe 6 tatsächlich ein höheres Brutto realisieren.

Die „Nicht-BAT-Meistern“ mit entsprechender Fallgruppe seit 2012 zustehende Entgeltgruppenzulage in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 145€ (4/5 bzw. 16/20) der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage) liegt ebenfalls deutlich über der entsprechenden Entgeltgruppenzulage für „Nicht-BAT-Techniker“ in Höhe von derzeit (bis 31.12.18) ca. 95€ (7/10 bzw. 14/20 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage).

Obwohl Meister und Techniker nominell identisch eingruppiert sind, stehen Meister aufgrund der Details von Entgeltordnung und TVÜ also finanziell bislang besser da (oder anders ausgedrückt: kommen den Arbeitgeber teurer). Und für Meister mit BAT-Historie gilt das in den nächsten Jahren wie erwähnt weiterhin ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 25.03.2019 10:40
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.
Ich schätze mal, dass du zum 1.1.2019 in die Stufe 5 kommst und zum 30.6.2020 in die Stufe 6

Wieso kommt sie dann nach 1,5 Jahren von 5 nach 6 ?


Hab jetzt bei mir auch mal nachgerechnet.
E9k
01.01.2015   Stufe 3. 3171,90
01.01.2022   Stufe 4 3566,56
Stufe 4 nach 7 Jahren =  und Stufe 5 ist dann nur ne weitere Zulage von 107 Euro.

Wenn ich nun wie alle hier überlegen nach E9a komme: (Laut Prognose Tabelle)
01.01.2019  Stufe 4   3272,31
01.01.2023  Stufe 5    3667,36

Die 4 Jahre Stufe 3 verfällt und ich fang wieder bei 0 an und muss dann 4 Jahre 4 bleiben ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 25.03.2019 10:52
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).

Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.

Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
Ich schätze mal das dir die Jahre in der 4 angerechnet werden und die Jahre in der 3 für die Katz sind, da du ja schon von der 3 in die 4 aufgestiegen bist.
Ich schätze mal, dass du zum 1.1.2019 in die Stufe 5 kommst und zum 30.6.2020 in die Stufe 6

Wieso kommt sie dann nach 1,5 Jahren von 5 nach 6 ?
Wieso nicht? ist doch eh ein Glaskugelspiel was hier betrieben wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 25.03.2019 11:02
Hab jetzt bei mir auch mal nachgerechnet.
E9k
01.01.2015   Stufe 3. 3171,90
01.01.2022   Stufe 4 3566,56
Stufe 4 nach 7 Jahren =  und Stufe 5 ist dann nur ne weitere Zulage von 107 Euro.

Wenn ich nun wie alle hier überlegen nach E9a komme: (Laut Prognose Tabelle)
01.01.2019  Stufe 4   3272,31
01.01.2023  Stufe 5    3667,36

Die 4 Jahre Stufe 3 verfällt und ich fang wieder bei 0 an und muss dann 4 Jahre 4 bleiben ?
Da die "Expektanzen", also das, was man in 5 oder 10 Jahren erhalten würde, hochgradig spekulativ sind und meilenweit von einer Art "Zusage" entfernt, interessiert das niemanden. Morgen tot, gekündigt, anderer Job, Elternzeit, Teilzeit... 1.000 Gründe, weshalb die nicht eintreten werden. Jetzt kommt noch einer: Überleitung.

Und bevor das Geheule losgeht: Alle werden stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit übergeleitet und der Bestandsschutz ist im Einigungspapier "vergessen" worden. Da gibt es ein Geheimpapier. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 25.03.2019 11:32
Und bevor das Geheule losgeht: Alle werden stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit übergeleitet und der Bestandsschutz ist im Einigungspapier "vergessen" worden. Da gibt es ein Geheimpapier. :)
;) 8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 25.03.2019 12:42


Und bevor das Geheule losgeht: Alle werden stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit übergeleitet und der Bestandsschutz ist im Einigungspapier "vergessen" worden. Da gibt es ein Geheimpapier. :)

 >:( >:( >:(damit wird dann auch noch bei den letzten der Arbeitswille in die Tonne gekickt :o :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Aüg am 25.03.2019 17:58

Und bevor das Geheule losgeht: Alle werden stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit übergeleitet und der Bestandsschutz ist im Einigungspapier "vergessen" worden. Da gibt es ein Geheimpapier. :)

Diese Behauptung ist so offensichtlich falsch. Denn dann würde keiner in die Stufe 5 oder 6 übergeleitet. 😉
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 25.03.2019 20:57

Und bevor das Geheule losgeht: Alle werden stufengleich mit Neubeginn der Stufenlaufzeit übergeleitet und der Bestandsschutz ist im Einigungspapier "vergessen" worden. Da gibt es ein Geheimpapier. :)

Diese Behauptung ist so offensichtlich falsch. Denn dann würde keiner in die Stufe 5 oder 6 übergeleitet. 😉
Warum sollte das offensichtlich falsch sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 25.03.2019 21:21
Jetzt hört doch mal auf mit diesen Horrorgeschichten. Das viele sich ernsthafte Sorgen und Gedanken machen,  wie die Überleitung gerecht und ohne großen Zeit- und Geldverlust geregelt wird, ist ja wohl klar. In der 9k oder jetzt 9a, gehört man sicher nicht zu den Großverdienern.  Da zählt jeder Euro mehr.Und wenn man bedenkt welch elend lange Laufzeiten in der 9k verbracht werden mussten um mal eine wirklich spürbare Erhöhung zu bekommen....und knapp davor wird einem die vorgehaltene Wurst vielleicht wieder weggezogen?.Da muss man sich nicht auch noch mit sarkastischen Beiträgen drüber lustig machen. Gewissheit wie es läuft werden wir wohl leider frühestens Mai/Juni haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Aüg am 25.03.2019 21:42
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Warum wechselst du so schnell deine Meinung ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 25.03.2019 23:42
natürlich: sicher ist das erst nach Ende der Redaktionsverhandlungen und endgültiger Zustimmung aller Tarifparteien, aber es ist auf jeden Fall mal ein gewichtiger Hinweis, wie es vermutlich laufen wird.
Auch wenn es unter Vorbehalt steht: So war es letztlich zu erwarten.

Warum wechselst du so schnell deine Meinung ?
Ich wechsele nicht schnell meine Meinung!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 26.03.2019 12:40
Hallo,
hier ein Ausschnitt aus dem Verdi Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst Stand 19.03.19:
Absatz IV: Welche Verbesserungen in der Entgeltordnung zum TV-L haben wir erreicht:
Techniker:
Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8,  Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der "kleinen Entgeltgruppe 9" zur "großen Entgeltgruppe 9" unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro)
.
.
Dann heißt es aber unter Punkt 2:
Die konkreten Einzelheiten der Überleitung sind noch in der Redaktion zu klären, wobei wir eine Anlehnung an die mit dem Bund im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen anstreben.

 ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 26.03.2019 13:29
Hallo,
hier ein Ausschnitt aus dem Verdi Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst Stand 19.03.19:
Absatz IV: Welche Verbesserungen in der Entgeltordnung zum TV-L haben wir erreicht:
Techniker:
Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8,  Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der "kleinen Entgeltgruppe 9" zur "großen Entgeltgruppe 9" unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro)
.
.
Dann heißt es aber unter Punkt 2:
Die konkreten Einzelheiten der Überleitung sind noch in der Redaktion zu klären, wobei wir eine Anlehnung an die mit dem Bund im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen anstreben.

 ???

Hallo zusammen,

erst einmal Danke für die Info.

Vielleicht sollte man gerade zum Punkt 2 seiner Gewerkschaft ein paar "nette" Zeilen schreiben, damit sie sich in den anstehenden Verhandlungen auch mal anstrengen. Denn das Wort "anstreben" bei Ver.di ist schon sehr weich geschrieben. ;D ;). Da wissen wir ja eigentlich was dabei rauskommt. Etwas Druck hilft da bestimmt, wenn er von mehreren Personen kommt.

Oder was meint ihr??

Es grüßt der
Micha


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 26.03.2019 13:41
Aufgrund der Tatsache, dass die Überleitung schon 2017 angedacht war, sind diese schwammigen Aussagen schon fast unverschämt. Die Überleitung hätte mit Abschluss der Verhandlungen feststehen können, wenn man gewollt hätte. Was soll dieses Hinhalten?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Optimist am 26.03.2019 13:56
Austreten aus der Gewerkschaft,  nichts Anderes wirkt !
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 27.03.2019 09:07
Austreten aus der Gewerkschaft,  nichts Anderes wirkt !
Da wird der Arbeitgeberverband vor Angst schlotternd das Füllhorn öffnen. Guter Plan.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 27.03.2019 11:22
hallo ihr Lieben,

ich hätte auch noch mal eine Frage,
bitte seht mir meine Unwissenheit nach...

Welche Vergütungsgruppen wurden vom BAT in den TV-L in die große E9 übergeleitet und welche in die kleine?

ich finde nur einige alte Tabellen, aus denen ich einfach nicht schlau werde. Ich bin seit 7 Jahren im öD und hatte mit dem BAT nie etwas zu tun, daher steige ich da nicht so ganz durch.

vielen Dank
VG
Das waren damals die BAT Stufen BAT Va aufwärts (5a bis 4c) diese Mitarbeiter kamen alle in die TVL E9 mit 6 Stufen. Wobei die Fallgruppen noch entscheident waren bei der Überleitung. Fallgruppe 1 hatte eine Vergütungsgruppenzulage der Anfangsgrundvergügunt. Bei der Vb waren z. B. 7,5 % von 1410,71 (welche dynamisch Verzinst wurde)

Siehe Link BAT https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund/archiv/2004?id=bat-bund-2004&matrix=1 (ftp://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/bat/bund/archiv/2004?id=bat-bund-2004&matrix=1)

Was ebenfalls Kurios ist, ist die Tatsache das es im TvÖd theoretisch keine Ebene für Meister und Techniker gibt. Laut DQR / EQRhttps://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_31_03_2014_bf.pdf (ftp://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_31_03_2014_bf.pdf) ist der Meister Techniker auf dem Niveau 6 was einem Bachelor Niveau entspricht. Es ersetzt aber kein Bacherlor Studium. Diese Niveau beispiele dienen der Internationalisierung, weil es im Ausland den Techniker / Meister "nicht" gibt.

Deshalb ist der TvÖD in diesem Teil sehr schwammig. Selbst die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hat im Jahr 2014 gesagt Zitat (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350 (ftp://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350):

Meisterbrief und Bachelor sind gleichwertig

"Ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken", betont Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Meisterbrief und Bachelor sind gleichwertig - und dies ist ab sofort für jedermann sichtbar. Die ersten Meisterbriefe bekommen jetzt das Siegel des Deutschen Qualifikationsrahmens.
_______________________________________________________________

Die Tücken im TvÖD und bei der Einstellung.

Bei der Überleitung zeigt es sich wie Gleichwertig es wirklich ist. Da wird sich dann hinter Tätigkeitsmerkmale versteckt, die ein normaler Angestellter nicht wirklich kennt. Ein falsche Wort in der Tätigkeitsbeschreibung und schon landet man in eine meist schlechtere EG Stufe. Übt man z. B. nachweislich "Ing." Tätigkeiten aus, wird oft argumentiert, das man keine Bachelor / Master Abschluß hat. Es geschweige den eine Stelle gibt. Somit kann man sich in den seltesten Fälle in Position hocharbeiten.

Es ist in den meisten Fällen so, das ein Mechaniker mit 3 Jahre Ausbildung und 51% CNC Tätigkeit in die EG 9k landet wie sein Chef. Welcher 3 Jahre Ausbildung und 2 / 4 Jahre Ausbildung zum Meister / Techniker zusatz Ausbildung hat.

Das sind die TvÖD Stufen.

Entgeltgruppen 13 - 15  Ü
   wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Entgeltgruppen 9b - 12
   Fachhochschulstudium oder Bachelor

Entgeltgruppen 5 - 9a
   mindestens dreijährige Berufsausbildung

Entgeltgruppen 1 - 4
   An- und Ungelernte


Hallo,

ich würde gerne zu diesem Thema noch einmal nachhaken,
wie gesagt - mit dem BAT kenne ich mich überhaupt nicht aus....

in meinem Bereich gab es zu BAT Zeiten 2 Stellen die Bewertet waren mit
Vc/Vb

bei der Überleitung in den TV-L wurde dann eine dieser Stellen
in E9 Fallgruppe 1 und eine in E9 Fallgruppe 3 übergeleitet.

Kann mir jemand sagen, ob das so überhaupt richtig ist?
Wie können denn 2 gleichbewertete Stellen dann unterschiedlich übergeleitet worden sein?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 27.03.2019 11:26



Hallo,

ich würde gerne zu diesem Thema noch einmal nachhaken,
wie gesagt - mit dem BAT kenne ich mich überhaupt nicht aus....

in meinem Bereich gab es zu BAT Zeiten 2 Stellen die Bewertet waren mit
Vc/Vb

bei der Überleitung in den TV-L wurde dann eine dieser Stellen
in E9 Fallgruppe 1 und eine in E9 Fallgruppe 3 übergeleitet.

Kann mir jemand sagen, ob das so überhaupt richtig ist?
Wie können denn 2 gleichbewertete Stellen dann unterschiedlich übergeleitet worden sein?

Vielen Dank.

Vc und Vb sind auch zwei Bewertungen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Alpha1 am 27.03.2019 13:52
Hallo Leute,
ich lese schon eine Weile mit und grüße in die Runde.
Mir stellt sich folgende Frage:
Wenn man z.B. von der 9k/3 in die 9a/4 übergeleitet wird, dann erhält man doch exakt 100€ mehr.
Das entspricht doch dem tariflich zugesicherten Mindestzugewinn für alle.
Warum sollte man jetzt für den Erhalt des Tarifergebnisses Zeiten hergeben? Das steht doch bei allen anderen  Entgeltgruppen auch nicht zur Diskusion?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 27.03.2019 14:15
Warum sollte man jetzt für den Erhalt des Tarifergebnisses Zeiten hergeben? Das steht doch bei allen anderen  Entgeltgruppen auch nicht zur Diskusion?
Bliebe es bei der EG9 mit besonderer Stufenlaufzeit, dann wäre in weiteren 5 Jahren bei der Stufe 4 + Zulage das Ende der Fahnenstange erreicht. Mit der EG9a geht es hingegen nach 4 Jahren in die Stufe 5 und eine Stufe 6 gibt es auch noch. Dafür kannst du doch mal ein bisschen Stufenlaufzeit hergeben  8)
Stell dich mal nicht so an! ;)
Die arme TdL muss doch auch irgendwie klarkommen.

Davon abgesehen, denke ich nicht das es so kommt. Die Stufenlaufzeiten werden mitgenommen und führen ggf. von Stufe 3 auch gleich in Stufe 5 ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Alpha1 am 27.03.2019 14:19
...zumal der Unterschied 9a/9b ja nun durch das Brutto abgebildet wird!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 27.03.2019 14:25
Warum sollte man jetzt für den Erhalt des Tarifergebnisses Zeiten hergeben? Das steht doch bei allen anderen  Entgeltgruppen auch nicht zur Diskusion?
Bliebe es bei der EG9 mit besonderer Stufenlaufzeit, dann wäre in weiteren 5 Jahren bei der Stufe 4 + Zulage das Ende der Fahnenstange erreicht. Mit der EG9a geht es hingegen nach 4 Jahren in die Stufe 5 und eine Stufe 6 gibt es auch noch. Dafür kannst du doch mal ein bisschen Stufenlaufzeit hergeben  8)
Stell dich mal nicht so an! ;)
Die arme TdL muss doch auch irgendwie klarkommen.

Davon abgesehen, denke ich nicht das es so kommt. Die Stufenlaufzeiten werden mitgenommen und führen ggf. von Stufe 3 auch gleich in Stufe 5 ...

Dem kann ich nur zustimmen 8) ;) 8). und das wäre auch endlich mal eine Anerkennung für alle die,die in der "kleinen 9" mit verlängerten Stufenlaufzeiten sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 27.03.2019 15:12
Hallo Zusammen,
Wie aus meinem Namen hervorgeht zähle ich wohl zu den Altlasten des BAT!
Frage :Wo geht die Reise wohl hin ?

Einstellung : 1989 Alter 61 5c
1994 Vb Fallgr.1
2010 Zulage (7,5%)
2012 EG9k Z  Stufe 4
2018 EG9k Z  Stufe 4  mit Brutto 3667,01
2019 Tarifart 41/09Z/4A Brutto 3667,01 Erh.zur indiv.Endstufe 39,77 Bewähr.Zul. FN Vb 137,07
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 27.03.2019 16:06
Hallo Zusammen,
Wie aus meinem Namen hervorgeht zähle ich wohl zu den Altlasten des BAT!
Frage :Wo geht die Reise wohl hin ?

Einstellung : 1989 Alter 61 5c
1994 Vb Fallgr.1
2010 Zulage (7,5%)
2012 EG9k Z  Stufe 4
2018 EG9k Z  Stufe 4  mit Brutto 3667,01
2019 Tarifart 41/09Z/4A Brutto 3667,01 Erh.zur indiv.Endstufe 39,77 Bewähr.Zul. FN Vb 137,07
Du bist 1989 im Alter von 61 Jahren eingestellt und in Verg.-Grp. Vc BAT eingruppiert worden?
Seit 1994 (Alter 66) Jahre bist du in Verg.-Grp. Vb BAT?
Die Bewährungszeit bis zur Zahlung der Verg.-Grp.-Zulage betrug 16 Jahre (2010-1994)?
Und jetzt, im Alter von 91 Jahren bist du immer noch unermüdlich dabei?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 27.03.2019 16:11
Da das Entgelt der alten und neue "Endstufe" gleich ist, stellt sich die Frage nicht wirklich, oder ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 27.03.2019 16:38
Warum nicht?Baujahr 1958 wäre wohl richtiger gewesen sorry
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 28.03.2019 07:13
Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen sollte 2000 anstatt 2010 heißen !!!
Bei Einstellung 1989 als Staatl.Gepr.Techniker

Anhand des Bruttogehalts gehe ich davon aus das ich seit 2018 in der Stufe 5 eingruppiert bin ?
Aber die gibt es ja wohl nicht (Aussage der Personalabt.)
Gleichzeitig wurde mir mit Zahlung des Bruttogehalts 3667.01,der Betrag, der Erhb. zur indiv.Endstufe um ca 50 Euro  gekürzt!
Ist das so richtig?

leider kenne ich mich über Haupt nicht aus!
Um eine Antwort würde ich mich freuen!

mfG Altlast
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.03.2019 08:10
Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen sollte 2000 anstatt 2010 heißen !!!
Ok, jetzt wird ein Schuh draus ...

Gleichzeitig wurde mir mit Zahlung des Bruttogehalts 3667.01,der Betrag, der Erhb. zur indiv.Endstufe um ca 50 Euro  gekürzt!
Ist das so richtig?
Ja, das ist so richtig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 28.03.2019 08:19
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bereich: alle Bundesländer
ohne Hessen
Laufzeit: 01.01.2019-30.09.2021
Beschäftigte:   1.100.000
(Beamte:   1.300.000)
Verhandlungs- 
runden: 1 - 21.1.2019
2 - 6.2./7.2.
3 - 28.2./1.3./2.3.
Einigung: 2.3.2019
 
Erklärungsfrist: 15.4.2019

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 28.03.2019 08:20
Dem entnehme ich, dass danach alles feststehen sollte.
Wird wohl ein Ostergeschenk ::)oder auch nicht...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 28.03.2019 08:22
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bereich: alle Bundesländer
ohne Hessen
Laufzeit: 01.01.2019-30.09.2021
Beschäftigte:   1.100.000
(Beamte:   1.300.000)
Verhandlungs- 
runden: 1 - 21.1.2019
2 - 6.2./7.2.
3 - 28.2./1.3./2.3.
Einigung: 2.3.2019
 
Erklärungsfrist: 15.4.2019

1.300.000 Beamte - inklusive der Versorgungsempfänger?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 28.03.2019 08:25
Da haben die hohen Herren und Damen 6 Wochen Zeit für etwas was man in 5 Minuten hätte klären können.
Da es ja eine einfache Lösung gibt die man nur vom TVöD übernehmen müsste.


Man kann natürlich auch das Rad neu erfinden ::) ::) ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 08:53
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 28.03.2019 09:24
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 28.03.2019 09:41
Dem entnehme ich, dass danach alles feststehen sollte.
Wird wohl ein Ostergeschenk ::)oder auch nicht...

Sicherlich kein Ostergeschenk - kann mir nicht vorstellen, dass das beim LBV so schnell läuft
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 28.03.2019 09:53
NACH der Erklärungsfrist, beginnen ggf. die Redaktionsverhandlungen! Ich gehe eher von Juni oder Juli-Zahlungen aus für die, bei denen sich wirklich inhaltlich was tut. Bis dahin werden -möglicherweise früher- nur die linearen Erhöhungen umgesetzt werden (unter Vorbehalt).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 10:06
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.

Du hast offenkundig nicht verstanden, welche Bedeutung die Erklärfrist hat. Redaktionsverhandlungen beginnen erst nach der Erklärfrist - vorher ist doch noch gar nicht klar, ob das Verhandlungsergebnis in der Form Bestand haben wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.03.2019 10:08
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.
Oskar, du scheinst wirklich auf verschiedenen Eben Verständnisschwierigkeiten zu haben:
Die Tarifeinigung steht erst dann fest, wenn bis zum Ende der Erklärungsfrist keine der Beteiligten Einwände erhebt.
D.h. erst ab dem 16.04.19 gibt es ein feststehendes Verhandlungsergebnis über dessen Details Redaktionsverhandlungen geführt werden können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 28.03.2019 12:32
Vielen dank für die Antwort ! Dennoch kann ich mir hier nur die Augen eckig lesen, und beim Rechnen die Finger blutig schreiben um immer noch nicht durch zu blicken.
3850,5 Euro brutto stehen heute ohne Gehaltserhöhung zu Buche! 09Z/4A
Von 1989 bis heute sind 30 Jahre Laufzeit !
Selbst bei verlängerter Stufenlaufzeit hätte ich doch schon längst in der Endstufe sein müssen.
Also ich weis nicht ob ich von meinem AG besch..... werde!
Bis zu meiner Rente werden mich wohl einige Kollegen überholt haben!
Vielen Dank öffentl.Dienst
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 12:44
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 28.03.2019 12:48
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?

Das ist so nicht richtig:
.. E 9k ..Stand bis 31.12.2018
                          Stufe 1          2             3             4                5
Grundgehalt:   2749.89 €   3029.67€   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Brutto gesamt:   2749.89 €   3029.67 €   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Netto gesamt:   1753.88 €   1894.88 €   1965.69 €   2152.97 €   2177.46 €
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 12:53
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?

Das ist so nicht richtig:
.. E 9k ..Stand bis 31.12.2018
                          Stufe 1          2             3             4                5
Grundgehalt:   2749.89 €   3029.67€   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Brutto gesamt:   2749.89 €   3029.67 €   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Netto gesamt:   1753.88 €   1894.88 €   1965.69 €   2152.97 €   2177.46 €

Das ist so nicht richtig. Es gibt in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 28.03.2019 13:00
Hallo,
Habt Ihr andere Tabellen wie ich ?
Sondertabelle 2018b  Stufe 5  3667,01 Brutto
Wo finde ich mich in der Tabelle 2019 wieder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.03.2019 13:06
Hallo,
Habt Ihr andere Tabellen wie ich ?
Sondertabelle 2018b  Stufe 5  3667,01 Brutto
Wo finde ich mich in der Tabelle 2019 wieder?
Die Tabellen hier auf dieser Seite sind tariflich völlig bedeutungslos.
Maßgeblich sind diese Tabellen: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_B.pdf
Man beachte den Hinweis unter der Tabelle:
„In der Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 oder von sieben Jahren in Stufe 3 erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4 um 106,81 Euro.

So kommt es zu den erwähnten 3667,01€ (3560,20€ + 106,81€)

In der Tabelle 2019 wirst du dich in der EG9a Stufe 6 wiederfinden. Ggf. mit Zuschlag zur individuellen Endstufe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 28.03.2019 13:15
Hallo.

Was passiert wenn man von der alten 9 Stufe 3 in die neue  9b kommt? Nach einem Schreiben von Ver.di soll dies der Fall sein...

Der untenstehende Text ist aus dem Schreiben kopiert:

"Justizdienst/Gerichte und Staatsanwaltschaften: Neue Tätigkeit: Gruppenleiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (große E 9), Höhergruppierung der Justizhelfer von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 4 sowie Führen von Haftlisten als „schwierige Tätigkeit“."

Es grüßt der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Altlast am 28.03.2019 13:23
Vielen dank nochmals!
Aber wieso werden denn diese Tabellen nicht im TV-l veröffentlicht?
Ist wahrscheinlich fürs niedere Volk zu einfach und gibt den AG mehr Handlungsspielraum.

Noch eine Frage zu der Tabelle:Dort stehen noch Entwicklungsstufe 5 u.6 wann können den diese erreicht werden?

lG Altlast
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 13:27
Die Entgelttabellen sind Bestandteil des TV-L. Wie schon dargelegt, ist Stufe 4 die Endstufe der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 28.03.2019 13:52
Hallo,
Habt Ihr andere Tabellen wie ich ?
Sondertabelle 2018b  Stufe 5  3667,01 Brutto
Wo finde ich mich in der Tabelle 2019 wieder?
Die Tabellen hier auf dieser Seite sind tariflich völlig bedeutungslos.
Maßgeblich sind diese Tabellen: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_B.pdf
Man beachte den Hinweis unter der Tabelle:
„In der Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 oder von sieben Jahren in Stufe 3 erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4 um 106,81 Euro.

So kommt es zu den erwähnten 3667,01€ (3560,20€ + 106,81€)

In der Tabelle 2019 wirst du dich in der EG9a Stufe 6 wiederfinden. Ggf. mit Zuschlag zur individuellen Endstufe.
Was wird mit den Technikern mit der Zulage in der Fallgruppe 1? Darauf geht hier keiner ein.....weil noch nicht klar ist oder doch? Siehe Beitrag Tarifsekretariat 19.03.2019 weiter oben
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.03.2019 14:11
Was wird mit den Technikern mit der Zulage in der Fallgruppe 1? Darauf geht hier keiner ein.....weil noch nicht klar ist oder doch? Siehe Beitrag Tarifsekretariat 19.03.2019 weiter oben
Was soll mit denen werden?
Alles was dazu zu sagen ist, wurde hier bzw. in dem speziellen Thread dazu ausführlichst hin und her gewendet.
Du musst das nur lesen ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 28.03.2019 15:25
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.
Oskar, du scheinst wirklich auf verschiedenen Eben Verständnisschwierigkeiten zu haben:
Die Tarifeinigung steht erst dann fest, wenn bis zum Ende der Erklärungsfrist keine der Beteiligten Einwände erhebt.
D.h. erst ab dem 16.04.19 gibt es ein feststehendes Verhandlungsergebnis über dessen Details Redaktionsverhandlungen geführt werden können.

Bloß wie soll man für was stimmen, wenn man gar nicht weiß ob es positiv ist oder ich beschissen werde. Super....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.03.2019 15:42
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.03.2019 16:28
Noch eine Frage zu der Tabelle:Dort stehen noch Entwicklungsstufe 5 u.6 wann können den diese erreicht werden?
Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“


Gemäß der derzeitigen Fassung der EGO können Techniker folglich die Stufen 5 und 6 nicht erreichen.
Aufgrund der Tarifeinigung vom 02.03.19 ist diese Regelung allerdings ab dem 01.01.20 obsolet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 07:33
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.

Viele Grüße,
[...]

dbb beamtenbund und tarifunion
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
[...]

Das habe ich gestern auf eine Anfrage dazu als Antwort bekommen.

[Beitrag geändert durch Admin - anonymisiert]
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 07:42

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 29.03.2019 07:51
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 29.03.2019 08:05

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 08:08
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 29.03.2019 08:26
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.


Unfassbar
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 29.03.2019 08:28
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.

1. Der Schluß " nicht wenige" ist schon sehr gewagt, von wieviel sprichst Du?
2. Behauptest Du jetzt das die Stimmen nicht gewertet werden, oder einfach ignoriert? Warst du bei den Auswertungen dabei?


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 08:31

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 08:35
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.

1. Der Schluß " nicht wenige" ist schon sehr gewagt, von wieviel sprichst Du?
2. Behauptest Du jetzt das die Stimmen nicht gewertet werden, oder einfach ignoriert? Warst du bei den Auswertungen dabei?

Ich zähle hier im Forum ohne Mühe 7 - ich gebe Dir natürlich recht, angesichts des Gejammers über den geringen Organisationsgrad könnten das sogar fast alle sein. Ich muß bei Auswertungen nicht dabei sein, um explizit unverbindliche Mitgliederbefragungen als das zu erkennen, was sie sind: unverbindlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 08:36

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2019 08:37
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.



Unfassbar
Unfassbar und unverständlich dieses unfassbar!
Nur zur Erinnerung: Es gibt noch keine Tarifeinigung! Nur eine gemeinsame Absichtserklärung, worüber man sich einig ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2019 08:41

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.
  ::)
Was an Fallgruppe 1.Staatlich geprüfte Techniker .... ist unverständlich?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.03.2019 08:44
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 08:45

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

Dann helf mir mal dabei, was ich daran nicht verstehe. ??? ???

Wenn dort steht
 Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen

Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 08:48
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Ich bin weder Gewerkschaftsmitglied noch ändert die Tarifrunde irgendwas an meinem Entgelt. Wer bei Wahlen und Abstimmungen nicht individualrational handelt, handelt dumm.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 08:49

Auszug aus Teil II der Entgeltordnung zum TV-L, Abschnitt 22.2 (Techniker):

„1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)“




Ich habe bei mir mal den AV geprüft und demnach gehöre ich zur Fallgruppe 2. Wie kommt man an diese EGZ ran, muss ich diese beantragen oder sollte das eigentlich automatisch funktionieren???
Soweit ich das auf meinen Lohnbescheiden sehen konnte ist dort nichts von einer EGZ zu sehen.
Gar nicht ... die EGZ bekommt man nur wenn man in Fallgruppe 1 ist ;)

Habe es mal unterstrichen.
Da steht doch kannst deutlich Fallgruppe 2 und das diese Beschäftigten eine EGZ bekommen.
Also lesen kann ich noch.

Mit dem Verstehen hapert es aber regelmäßig.

Dann helf mir mal dabei, was ich daran nicht verstehe. ??? ???

Wenn dort steht
 Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen

Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage

Da wird die Heraushebung der Fg. 1 aus der Fg. 2 - die naheliegenderweise unter 2. und nicht unter 1. beschrieben ist - dargestellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.03.2019 08:52
Oskar, das was ich gepostet habe ist ein Auszug aus der EGO zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker).
Der Auszug betrifft die Fallgruppe 1, die dort definiert wird als „Techniker der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

So allmählich kann ich deine Begriffsstutzigkeit nur noch als erbärmlich qualifizieren.
Du willst staatl. gepr. Techniker sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 08:58
Oskar, das was ich gepostet habe ist ein Auszug aus der EGO zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker).
Der Auszug betrifft die Fallgruppe 1, die dort definiert wird als „Techniker der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

So allmählich kann ich deine Begriffsstutzigkeit nur noch als erbärmlich qualifizieren.
Du willst staatl. gepr. Techniker sein?


Sind nicht alles solche perfekten oberschlauen Experten so wie du.

Deine arroganten Antworten habe ich hier schon zu vielen Anfragen, von normalen Menschen die keine Tarifexperten sind, gelesen.

als staatl. gepr. Techniker muss ich mich nicht in den Wirren des TV-L auskennen, sondern in meinem Fachbereich

Denk mal darüber nach und behandle die Nachfragenden nicht wie Idioten. 

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 09:00



Da wird die Heraushebung der Fg. 1 aus der Fg. 2 - die naheliegenderweise unter 2. und nicht unter 1. beschrieben ist - dargestellt.

Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.03.2019 09:07
Sind nicht alles solche perfekten oberschlauen Experten so wie du.

Deine arroganten Antworten habe ich hier schon zu vielen Anfragen, von normalen Menschen die keine Tarifexperten sind, gelesen.

als staatl. gepr. Techniker muss ich mich nicht in den Wirren des TV-L auskennen, sondern in meinem Fachbereich

Denk mal darüber nach und behandle die Nachfragenden nicht wie Idioten.
Weder bin ich perfekt, noch oberschlau noch Experte in Tarifdingen.
Allerdings kann ich lesen und nicht selten sogar verstehen, was ich da so lese.
Das scheint dir wiederum völlig abzugehen, ausweislich diverser Beiträge von dir hier im Forum.
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.

Meine „arroganten Antworten“ darfst du gerne mit Beispielen belegen, wenn du denn kannst.

Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 29.03.2019 09:09
die Redaktionsgespräche werden voraussichtlich von Mai an bis in den Sommer hinein gehen. Uns liegen jedoch noch keine genauen Termine vor.



Unfassbar

Die  letzten Redaktionsverhandlungen beim TVöD dauerten auch fast 2 Monate.  Bis man weiß wo die Reise hingeht,kann man also locker von August ausgehen . :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 29.03.2019 09:20
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.

1. Der Schluß " nicht wenige" ist schon sehr gewagt, von wieviel sprichst Du?
2. Behauptest Du jetzt das die Stimmen nicht gewertet werden, oder einfach ignoriert? Warst du bei den Auswertungen dabei?

Ich zähle hier im Forum ohne Mühe 7 - ich gebe Dir natürlich recht, angesichts des Gejammers über den geringen Organisationsgrad könnten das sogar fast alle sein. Ich muß bei Auswertungen nicht dabei sein, um explizit unverbindliche Mitgliederbefragungen als das zu erkennen, was sie sind: unverbindlich.

7 nachgewiesene Mitglieder "einer" Gewerkschaft, soso....
Deine Aussage, das die Mitgliederbefragung keinen Einfluß hat, stütz sich also lediglich auf deren Unverbindlichkeit, nochmal soso...
Dachte Du kommst jetzt mal mit fundierten Kenntnissen, z.B durch perönliche Teilnahme oder so.
Für mich wieder die bekannte heiße Luft aka. Gewerkschaftbashing.

Fakt ist: Wollte man die Redaktionsverhandlungen weglassen, wären die Tarifverhandlungen, gerade bei den umfangreichen Änderungen, viel länger um kleinere Details zu klären.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2019 09:45
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.
Danke dafür.
Zitat
Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...
Sehe ich auch so. Insbesondere wenn jemand auf sein Irrtum mehrfach hingewiesen wird und immer noch auf seinen Fehler beharrt, ohne vernünftiges Fehlermanagment, der ist dann einfach renitent und ermüdend und obendrein nicht Kritik fähig.

Also TV-Ler bleib so wie du bist. Bist eine Bereichung für das Forum.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 29.03.2019 12:19
Irgendwann nervt das in einem Ausmaß, das ein deutliches Wort erfordert.
Danke dafür.
Zitat
Von staatl. gepr. Technikern kann verstehendes lesen erwartet werden (zumal, wenn sie die Fallgruppe 1 für sich reklamieren), auch außerhalb des eigenen fachlichen Kontextes ...
Sehe ich auch so. Insbesondere wenn jemand auf sein Irrtum mehrfach hingewiesen wird und immer noch auf seinen Fehler beharrt, ohne vernünftiges Fehlermanagment, der ist dann einfach renitent und ermüdend und obendrein nicht Kritik fähig.

Also TV-Ler bleib so wie du bist. Bist eine Bereichung für das Forum.

Ich habe nicht auf meinen Fehler beharrt und ich bin auch nicht unfähig Kritik anzunehmen.

Ich möchte aber auf eine Frage von mir auch eine vernünftige und nachvollziehbare Antwort haben, um dann den eigenen Fehler zu erkennen. Und freundlich kann man dabei auch noch bleiben, aber damit haben hier ja einige ein Problem.

Wie schon eben gesagt hatte ich einen Denkfehler, was garantiert jedem schon einmal passiert ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.03.2019 13:18
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Ich bin weder Gewerkschaftsmitglied noch ändert die Tarifrunde irgendwas an meinem Entgelt. Wer bei Wahlen und Abstimmungen nicht individualrational handelt, handelt dumm.
... und wer stets individualrational handelt sollte auf jeden Fall daran gehindert werden, ein Mandat zu bekommen, welches auch immer. ;)
Der olle Kant meinte dazu ja noch, dass jeder sich so verhalten sollte, das sein Verhalten für allgemeinverbindlich erklärt werden könnte.... :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.03.2019 15:44
Fakt ist: Wollte man die Redaktionsverhandlungen weglassen, wären die Tarifverhandlungen, gerade bei den umfangreichen Änderungen, viel länger um kleinere Details zu klären.
Will die jemand weglassen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 17:02
Das ist kein tarifliches Problem, sondern ein gewerkschaftliches - gibt bestimmt irgendwo ein Selbsthilfeforum für enttäuschte Gewerkschaftsmitglieder.
Wieso ist das ein Problem?
Nun, ganz offensichtlich halten nicht wenige Gewerkschaftsmitglieder es für problematisch, bei der Mitgliederbefragung über die Tarifeinigung abzustimmen, ohne zu wissen, ob es sich aus individualrationaler Perspektive für sie positiv ist. Es ist natürlich völlig egal, wie sie bei der Mitgliederbefragung stimmen, weil das ohnehin absolut keinen Einfluß hat - aber auch das ist ein gewerkschaftliches Problem.

1. Der Schluß " nicht wenige" ist schon sehr gewagt, von wieviel sprichst Du?
2. Behauptest Du jetzt das die Stimmen nicht gewertet werden, oder einfach ignoriert? Warst du bei den Auswertungen dabei?

Ich zähle hier im Forum ohne Mühe 7 - ich gebe Dir natürlich recht, angesichts des Gejammers über den geringen Organisationsgrad könnten das sogar fast alle sein. Ich muß bei Auswertungen nicht dabei sein, um explizit unverbindliche Mitgliederbefragungen als das zu erkennen, was sie sind: unverbindlich.

7 nachgewiesene Mitglieder "einer" Gewerkschaft, soso....
Deine Aussage, das die Mitgliederbefragung keinen Einfluß hat, stütz sich also lediglich auf deren Unverbindlichkeit, nochmal soso...
Dachte Du kommst jetzt mal mit fundierten Kenntnissen, z.B durch perönliche Teilnahme oder so.
Für mich wieder die bekannte heiße Luft aka. Gewerkschaftbashing.

Fakt ist: Wollte man die Redaktionsverhandlungen weglassen, wären die Tarifverhandlungen, gerade bei den umfangreichen Änderungen, viel länger um kleinere Details zu klären.

Gibt es Belege für mehr als 7 unmittelbar durch den TV-L betroffene Gewerkschaftsmitglieder? Und wenn man der Mitgliederbefragung ungeachtet ihres Ergebnisses folgen wollte, hätte man sie wohl für verbindlich erklärt. Hat man aber nicht. Mithin hat sie also keinen Einfluß.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 17:05
Zur Zustimmung oder nicht: Selbst wenn Sie persönlich nicht "viel mehr", sondern nur "mehr" bekommen ist das genau der Unterschied zwischen "Gemeinwohl" und "mein Wohl" ... ist nicht schwer... nur kurz nicht eigensinnig sein. Nennt sich Solidarität und sollte bei Gewerkschaftsmitgliedern selbstverständlich sein. Aber es gibt natürlich noch "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht..."

Ich bin weder Gewerkschaftsmitglied noch ändert die Tarifrunde irgendwas an meinem Entgelt. Wer bei Wahlen und Abstimmungen nicht individualrational handelt, handelt dumm.
... und wer stets individualrational handelt sollte auf jeden Fall daran gehindert werden, ein Mandat zu bekommen, welches auch immer. ;)
Der olle Kant meinte dazu ja noch, dass jeder sich so verhalten sollte, das sein Verhalten für allgemeinverbindlich erklärt werden könnte.... :)

Inwiefern sollte der kategorische Imperativ individualrationalem Handeln entgegenstehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 01.04.2019 08:00
Sorry Leute aber das ufert hier komplett aus :(
Ohne ein Ergebnis aus den Redaktionsverhandlungen kann man den Beitrag hier komplett schließen! :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Baby2000 am 02.04.2019 20:38
Guten Abend zusammen. Mich würde ja mal was ganz anderes interessieren. Bei den Verhandlungen des tvöd gab es die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E8 einen Antrag auf Höhergruppierung In die Entgeltgruppe 9a stellen konnten wenn sie seit dem 01.10.2005 eingestellt wurden. Habt ihr hierzu irgendetwas mitbekommen das so etwas auch für den TVH anstehen könnte? Ich bin seit 2006 beim Land Hessen angestellt und befinde mich seitdem in der Entgeltgruppe 8. Ich habe auf der Infoseite gesehen dass es nun auch zwei neue Entgeltgruppen der E 9 geben soll (9a und 9b) jedoch hat sich noch niemand dazu geäußert was es damit auf sich hat. Wer mehr dazu weiß bitte antworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meteor am 05.04.2019 13:07
Wir hatten neulich Personalversammlung und dort hat auch ein Ver.di-Mitarbeiter gesprochen. Der Beginn der Redaktionsverhandlungen ist, wenn alles glatt läuft, frühstens für den Mai anvisiert. Der Prozess wird ebenfalls einige Wochen verschlingen. Seiner Meinung nach solle man nach aktueller Sachlage mit einem Abschluss der Redaktionsverhandlungen nicht vor Q3 bzw. Herbst rechnen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 05.04.2019 16:14
Och.  Das ist ja prima.  Da wissen viele erst 9 bis 10 Monate nach auslaufen des alten Tarifvertrages wo die Reise für einen persönlich hingeht.   >:(
Wenn man so will hätte ich im alten Tarif in der 9k Stufe 3 dann nur noch 14 Monate bis zur nächsten Stufe gehabt.  Am besten rechnet man dann bei der Überleitung zurückgelegte Zeiten nicht an.  ;D Ja, ich weiß ,alles rückwirkend zum 01.01. Trotzdem irgendwie frustrierend so lange Zeit auf ein Ergebniss warten zu müssen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der Kanzler am 05.04.2019 17:19
Wo ist das Problem ihr werdet eurer Geld schon bekommen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 05.04.2019 18:17
Guten Abend zusammen. Mich würde ja mal was ganz anderes interessieren. Bei den Verhandlungen des tvöd gab es die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E8 einen Antrag auf Höhergruppierung In die Entgeltgruppe 9a stellen konnten wenn sie seit dem 01.10.2005 eingestellt wurden. Habt ihr hierzu irgendetwas mitbekommen das so etwas auch für den TVH anstehen könnte? Ich bin seit 2006 beim Land Hessen angestellt und befinde mich seitdem in der Entgeltgruppe 8. Ich habe auf der Infoseite gesehen dass es nun auch zwei neue Entgeltgruppen der E 9 geben soll (9a und 9b) jedoch hat sich noch niemand dazu geäußert was es damit auf sich hat. Wer mehr dazu weiß bitte antworten.

Die neue Entgeltgruppe 9a ist für Beschäftigte, die bislang in der EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert waren, bestimmt. Da du in EG 8 eingruppiert bist, dürfte sich für dich nichts ändern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 07.04.2019 21:41
Ich hoffe nicht, dass neben all den bisherigen Ungerechtigkeiten die langjährige 9k-ler mitunter erdulden mussten jetzt auch noch diskriminierende Überleitungsregelungen vereinbart werden.

Was ich damit meine? Wie hier mehrfach angeführt:

E9k S3 (am 31.12.2018 = 7 Jahre in Stufe 3)  ==> E9a S5   - Wäre in Ordnung oder sogar Super wenn:
Jemand mit
E9k S4 (am 31.12.2018 = 3 Jahre in Stufe 4)  ==> E9a S6   - kommen würde. Auch ohne das man die S4+ hat.

Alles Andere (also beide Fälle landen in 9a S5) wäre ein völliges NoGo und eine Ungleichbehandlung sondergleichen.



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.04.2019 05:30
Was für „bisherige Ungerechtigkeiten“ sollten das sein? Und Du möchtest, daß alle in dieselbe Stufe übergeleitet werden, weil Du diskriminierende Überleitungsregelungen und Ungleichbehandlungen ablehnst? Oder möchtest Du nur ein möglichst vorteilhaftes Ergebnis für Dich und unterstreichst Dein wütendes Aufstampfen mit dem Füßchen mit Worten, deren Bedeutung Du nicht verstehst?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 08.04.2019 06:23
Eine nicht zu bemängelnde Überleitungsregelung wäre die, die einen fiktiven Berufsweg nach den neuen Regeln nachrechnet und daraus die neue Stufe und Stufenlaufzeit errechnet.
Nur wage ich es zu bezweifeln, dass das so kommt, weil die Personaler und die anderen Verantwortlichen mit so etwas überfordert wären.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 08.04.2019 12:43
Wo ist das Problem ihr werdet eurer Geld schon bekommen

Wann die Auszahlung kommt, ist mir sowas von egal.

Es geht nur darum, dass die Angestellten die zur Zeit in der Entgeldgruppe "9k" sind, nicht wie befürchtet verarscht werden. Sollte es in anderen Bereichen noch offene Punkte geben, gilt dies natürlich für die Mitarbeiter dort auch.

Wenn den Mitarbeitern die verbrachten Jahre angerechnet werden und ich z. Bsp. somit nicht nur in die neue Stufe 4 komme, sondern rückwirkend zum 01.01.2019 (7 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht) gleich in Stufe 5, kann mir das Geld auch als 2. Weihnachtsgeld im Dezember 2019 ausgezahlt werden. Das ist mir sowas von egal.

Ich befürchte allerdings, dass ich nur von der alten Stufe 3 in die neue Stufe 4 komme (Das sollte eigentlich feststehen, weil ansonsten erhält niemand den Garantiebetrag in Höhe von 100 Euro) und dann die Stufenlaufzeit von Neuem beginnt zu laufen. Sprich ich komme nicht zum 01.01.2021 (Alte Regelung) in die neue Stufe 5, sondern erst nach 4 Jahren zum 01.01.2023. Dann hätte ich 11 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht, bevor ich in die Stufe komme, wo sich die "9k" bzw. "9a" zu lohnen beginnt.

Und da ärgert es mich schon, dass man wahrscheinlich erst im August/September darüber Klarheit hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 08.04.2019 14:00
Da die "Aufspaltung" der E9 keine "Höhergruppierung" ist, ist auch kein Raum für einen "Garantiebetrag". Falls der Mindestbetrag bei der linearen Entgeltanpassung gemeint sein sollte, den gibt es immer. Etwaige "Gewinne" aus der Aufspaltung kämen on top. Echte Verluste müssten über Besitzstand geregelt werden. Gelder, die ich in 3 Jahren bekäme sind keine echten Verluste.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.04.2019 14:23
Wo ist das Problem ihr werdet eurer Geld schon bekommen

Wann die Auszahlung kommt, ist mir sowas von egal.

Es geht nur darum, dass die Angestellten die zur Zeit in der Entgeldgruppe "9k" sind, nicht wie befürchtet verarscht werden. Sollte es in anderen Bereichen noch offene Punkte geben, gilt dies natürlich für die Mitarbeiter dort auch.

Wenn den Mitarbeitern die verbrachten Jahre angerechnet werden und ich z. Bsp. somit nicht nur in die neue Stufe 4 komme, sondern rückwirkend zum 01.01.2019 (7 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht) gleich in Stufe 5, kann mir das Geld auch als 2. Weihnachtsgeld im Dezember 2019 ausgezahlt werden. Das ist mir sowas von egal.

Ich befürchte allerdings, dass ich nur von der alten Stufe 3 in die neue Stufe 4 komme (Das sollte eigentlich feststehen, weil ansonsten erhält niemand den Garantiebetrag in Höhe von 100 Euro) und dann die Stufenlaufzeit von Neuem beginnt zu laufen. Sprich ich komme nicht zum 01.01.2021 (Alte Regelung) in die neue Stufe 5, sondern erst nach 4 Jahren zum 01.01.2023. Dann hätte ich 11 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht, bevor ich in die Stufe komme, wo sich die "9k" bzw. "9a" zu lohnen beginnt.

Und da ärgert es mich schon, dass man wahrscheinlich erst im August/September darüber Klarheit hat.

Das stimmt!
Wann es kommt, ist eigentlich egal! Hauptsache ist, dass es ausgezahlt wird.

Und ich geh einfach mal davon aus, dass wenn man in der "alten" Stufe 3 9klein bereits die Stufenlaufzeit von 4 nach 5 vollbracht hat (4 Jahre), auch dort in die Stufe 5 übergeleitet wird. Alles was über 4 Jahre ist, wird dann wahrscheinlich verfallen und es geht in diesem Fall von Stufe 5 wieder von vorn los. 

Das fände ich für beide Seiten fair und auch tragbar!

Wurde aber hier auch schon mehrmals geschrieben!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 08.04.2019 15:03
Ich hoffe das die Jahre angerechnet werden. Da ich zum 01.01.2019 bereits sieben Jahre in der alten Stufe 3 verbracht habe, hoffe ich, dass einem die 3 Jahre für Stufe 3 und die 4 Jahre für Stufe 4 angerechnet werden und man direkt in Stufe 5 kommt.

Aber wie es hier bereits mehrfach diskutiert wurde, könnte es auch sein, dass man nur den Mindestbetrag erhält und somit in die neue Stufe 4 kommt und dort die Stufenlaufzeit neu beginnt. Dann wären alle die bereits 7 Jahre oder länger in der alten Stufe 3 verbracht haben richtig gearscht.

Spätestens im September wissen wir mehr ;-).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Friedrichs007 am 08.04.2019 15:54
Folgende Information hat Verdi - Bundesverwaltung (Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst) am 19. März 2019 herausgegeben:

2. Was bedeutet die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b?
Die Entgeltgruppe 9 TV-L wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L aufgespalten. Damit entfällt die vielfach in der Praxis zu Problemen führende Unterteilung zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Entgeltgruppe 9 TV-L, die beide gemeinsam in der Entgeltgruppe 9 TV-L mit ihren sechs Erfahrungsstufen abgebildet waren. Tatsächlich umfasste die „große“ Entgeltgruppe 9 TV-L die regulären Stufenlaufzeiten gem. § 16 Absatz 3 Satz 1 TV‐L und hatte keine Stufenbegrenzung. Die „kleine“ Entgeltgruppe 9 TV-L hingegen hatte eine Begrenzung auf vier Stufen sowie zudem abweichende und im Ergebnis verlängerte Stufenlaufzeiten (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6).
Dies hat ver.di verändert und vereinbart, dass es ab dem 1. Januar 2019 eine Entgeltgruppe 9a TV-L (bisherige „kleine“ Entgeltgruppe 9 mit Stufenbegrenzung und verlängerter Stufenlaufzeit) und eine Entgeltgruppe 9b TV-L (bisherige „große“ Entgeltgruppe 9 ohne Stufenbegrenzung und regulärer Stufenlaufzeit) geben wird.
ver.di-Bundesverwaltung 19. März 2019
Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst
Damit gilt auch für die Entgeltgruppe 9a TV-L nun die reguläre Stufenlaufzeit über sechs Erfahrungsstufen.
Für die Entgeltgruppe 9a TV-L wurden folgende Ausgangswerte mit regulärer Stufenlaufzeit festgelegt:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Ausgangswert
2.749,89
3.029,67
3.077,31
3.172,55
3.560,20
3.667,01
Diese Ausgangswerte erhöhen sich zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang wie die übrigen Tabellenentgelte der Anlage B zum TV-L.
Die konkreten Einzelheiten der Überleitung sind noch in der Redaktion zu klären, wobei wir eine Anlehnung an die mit dem Bund im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen anstreben.


Hier die Überleitungsregelungen von "Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Wer jedoch in der bislang auf insgesamt 9 Jahre verlängerten Stufe 4 verweilt, wird ab 1. Januar 2017 jedenfalls dann mit materiellem Zugewinn gleich der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a zugeordnet, wenn die nunmehr regulär vier Jahre in Stufe 4 als erfüllt anzusehen sind. Dabei wird die in der bisherigen Stufe 4 über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit auf die nunmehr fünf Jahre betragende Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a angerechnet(VKA)"

Automatische Überleitung aus der kleinen EG 9 in die neue EG 9a Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9 in die neue Entgeltgruppe 9a erfolgt automatisch und ist keine Höhergruppierung. Die Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe 9a gestaltet sich betragsmäßig und unter Mitnahme der in der Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit. Weil jedoch die neue Entgeltgruppe 9a durch Änderung beziehungsweise Aufnahme von Stufenbeträgen nunmehr mit regulär sechs Stufen ausgestattet ist und anders als die bisherige kleine Entgeltgruppe 9 keine besonderen Stufenregelungen zur längeren Stufenverweildauer hat, kommen besondere Überleitungsregelungen zur Anwendung. Schließlich verfügt die Entgeltgruppe 9a in Stufe 2 über einen knapp 30 Euro abgesenkten Betrag, auf der anderen Seite jedoch über eine hereingeschobene neue Stufe 5, sodass die alte Endstufe 5 im bisherigen Angestelltenbereich nunmehr als Stufe 6 der Entgeltgruppe 9a ausgebracht werden konnte.
 
Dies bedeutet zunächst für Beschäftigte mit körperlich handwerklich geprägten Tätigkeiten in der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9, dass die Stufe 4 für diese Beschäftigtengruppe auch weiterhin als Endstufe in Entgeltgruppe 9a bezeichnet wird.
 
Besondere Überleitungsregelungen gelten somit für Beschäftigte in Angestelltentätigkeiten bis Vergütungsgruppe Vb BAT/-O, die beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung im Büro, Buchhalterei-, sonstigen Innen- und im Außendienst überwiegend Tätigkeiten auszuüben haben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern. Wer hiernach bislang der Stufe 2 in Entgeltgruppe 9 zugeordnet ist, verbleibt ab dem 1. Januar 2017 für die Restdauer der regulär zwei Jahre währenden Stufenlaufzeit auf dem Tabellenwert der bisherigen Stufe 2 (ab 1. März 2016 i.H.v. rund 2.926 Euro) und fällt nicht etwa auf den Betrag der Stufe 2 in der neuen Entgeltgruppe 9a zurück (ab 1. Januar 2017 i.H.v. rund 2.897 Euro).  und anschließend noch in die Stufe 6 aufgerückt.


Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stufenlaufzeiten komplett angerechnet werden, ist somit sehr groß!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 08.04.2019 16:31
Was für „bisherige Ungerechtigkeiten“ sollten das sein? Und Du möchtest, daß alle in dieselbe Stufe übergeleitet werden, weil Du diskriminierende Überleitungsregelungen und Ungleichbehandlungen ablehnst? Oder möchtest Du nur ein möglichst vorteilhaftes Ergebnis für Dich und unterstreichst Dein wütendes Aufstampfen mit dem Füßchen mit Worten, deren Bedeutung Du nicht verstehst?

Gewohnt bissig, trocken und den Fragesteller brutal auf den Boden schmetternd. Damit dieser sich der Unwürdigkeit seines Anliegens bewusst wird.  ;D  Ich mag das.

Allerdings sind in diesem Fall die einzigen Worte dessen Bedeutung ich nicht verstehe, die in Deinen Fragezeichen-Sätzen. Möglicherweise habe ich mich aber auch nicht präzise genug ausgedrückt. Daher noch Mal meine Sorge / Ärger:

Zunächst habe ich die naive Hoffnung (welche natürlich nicht erfüllt wird), dass sämtliche in den jeweiligen Stufen 2-4 verbrachten Zeiten angerechnet und ggf. zusammengerechnet werden und man anschliessend der entsprechenden Stufe in 9a zugeordnet wird.

Was für mich (und für viele andere in gleicher Situation) nicht fair bzw. ein krasse Ungleichbehandlung darstellen würde wäre in dem Fall, dass nur die Mitarbeiter in der Stufe 3 die vollen Zeiten (z.B. 7 Jahre) angerechnet bekämen und eine Stufe überpringen könnten. Also von 9a S3 direkt nach 9a S5.

Während andere Mitarbeiter, welche schon 9 Jahre in der Stufe 3 (also 2 Jahre mehr) verbracht haben und weiter schon 3 Jahre in der Stufe 4 sind (also seit Eingruppierung in 9k S3 genau 12 Jahre vergangen sind) ebenfalls in 9a S5 landen. DAS wäre in meinen Augen eine nicht ernsthaft zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.

Daher einerseits mein Frust-Post und andererseits meine naive Hoffnung, dass es keine Ungleichbehandlung gibt und eben alle bis zum 31.12.2018 verbrachten Stufenlaufzeiten anerkannt und zusammengerechnet werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 08.04.2019 16:37
Daher einerseits mein Frust-Post und andererseits meine naive Hoffnung, dass es keine Ungleichbehandlung gibt und eben alle bis zum 31.12.2018 verbrachten Stufenlaufzeiten anerkannt und zusammengerechnet werden.
Ja, fair wäre es, aber ich bin mir sicher, dass da trotzdem noch welche um die Ecke kommen, die darin ein haar in der Suppe finden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.04.2019 19:47
Ich hoffe das die Jahre angerechnet werden. Da ich zum 01.01.2019 bereits sieben Jahre in der alten Stufe 3 verbracht habe, hoffe ich, dass einem die 3 Jahre für Stufe 3 und die 4 Jahre für Stufe 4 angerechnet werden und man direkt in Stufe 5 kommt.

Und ich finde, dass die Jahre für 3 nach 4 nicht angerechnet werden dürfen, da man ja sowieso aus der Stufe 3 nach 4 kommt. Aber wir werden es sehen.


Aber wie es hier bereits mehrfach diskutiert wurde, könnte es auch sein, dass man nur den Mindestbetrag erhält und somit in die neue Stufe 4 kommt und dort die Stufenlaufzeit neu beginnt. Dann wären alle die bereits 7 Jahre oder länger in der alten Stufe 3 verbracht haben richtig gearscht.

Spätestens im September wissen wir mehr ;-).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 09.04.2019 07:32
Und ich finde, dass die Jahre für 3 nach 4 nicht angerechnet werden dürfen, da man ja sowieso aus der Stufe 3 nach 4 kommt. Aber wir werden es sehen.

Nachdem Tarifvertrag der bis 31.12.2018 gültig war, wäre ich am 01.01.2021 in die Stufe 4 aufgestiegen. Was ja der große lohnende Sprung gewesen wäre. Wenn jetzt die Jahre nicht angerechnet würden, müsste ich nochmal 4 Jahre in Stufe 4 verbringen und würde nachdem neuen Tarifvertrag den wirklich lohnenden Sprung erst am 01.01.2023 machen. Ich hätte also insgesamt 11 Jahre gewartet. Wo andere Mitarbeiter jetzt nur noch 7 Jahre für brauchen! Das nennst du gerecht. Komische Ansichten hast du.

Da hätte ich dann auch in der Entgeldgruppe 8 bleiben können, wo ich schon jahrelang in der Endstufe 6 wäre und somit mehr Geld verdienen würde als zur Zeit in der "9k" Stufe 3 und zusätzlich noch mehr Weihnachtsgeld bekommen würde.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 09.04.2019 07:48
Und ich finde, dass die Jahre für 3 nach 4 nicht angerechnet werden dürfen, da man ja sowieso aus der Stufe 3 nach 4 kommt. Aber wir werden es sehen.

Nachdem Tarifvertrag der bis 31.12.2018 gültig war, wäre ich am 01.01.2021 in die Stufe 4 aufgestiegen. Was ja der große lohnende Sprung gewesen wäre. Wenn jetzt die Jahre nicht angerechnet würden, müsste ich nochmal 4 Jahre in Stufe 4 verbringen und würde nachdem neuen Tarifvertrag den wirklich lohnenden Sprung erst am 01.01.2023 machen. Ich hätte also insgesamt 11 Jahre gewartet. Wo andere Mitarbeiter jetzt nur noch 7 Jahre für brauchen! Das nennst du gerecht. Komische Ansichten hast du.

Da hätte ich dann auch in der Entgeldgruppe 8 bleiben können, wo ich schon jahrelang in der Endstufe 6 wäre und somit mehr Geld verdienen würde als zur Zeit in der "9k" Stufe 3 und zusätzlich noch mehr Weihnachtsgeld bekommen würde.

Moin,
ne so meinte ich das nicht. Da haben wir aneinander vorbei geschrieben.

Deine Jahre sollen angerechnet werden aber ab Stufe 4, da Du ja eh da hin kommst.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 09.04.2019 08:23
Die 5 Jahre in der Stufe 2, denke ich fast werden überhaupt keine Berücksichtigung finden, was eigentlich dann auch ein gespielter Witz wäre... Hoffnung stirbt zuletzt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 09.04.2019 08:39
Ob die Kaffeesatzleser jetzt jetzt bis zum endgültigen Ergebnis im Herbst anhält  ::)?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Deichman am 09.04.2019 11:22
Tach auch!

Da ich die meiste Zeit nur Bahnhof verstehe, kann mir ja vielleichtt jemand erklären wie es sich bei mir verhält oder evt. verhalten sollte.
Sachverhalt:
E9k Stufe 4 3560,20€
Nächste Höherstufung laut Abrechnung in die E9k 5 3613,61 am 01.10.2019.
Wo soll die Reise denn nun hingehen???
Zumindest eine Vermutung wäre schön, damit ich für mich dem Abschluss zustimme oder auch nicht.
Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 09.04.2019 11:39
Tach auch!

Da ich die meiste Zeit nur Bahnhof verstehe, kann mir ja vielleichtt jemand erklären wie es sich bei mir verhält oder evt. verhalten sollte.
Sachverhalt:
E9k Stufe 4 3560,20€
Nächste Höherstufung laut Abrechnung in die E9k 5 3613,61 am 01.10.2019.
Wo soll die Reise denn nun hingehen???
Zumindest eine Vermutung wäre schön, damit ich für mich dem Abschluss zustimme oder auch nicht.
Vielen Dank

Ich denke mal, dass du dann in die Stufe 6 kommst mit 3667,01 rückwirkend zum 01.01.2019, dann hättest du auch den Garantiebetrag von 100 mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Deichman am 09.04.2019 12:13
Den Tabellen nach wäre das die 5.  Fünfzig Euro hätte ich ab 1.10.19 so oder so bekommen. Das hiesse dann nochmal 6Jahre oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 09.04.2019 14:08
Sorry der Wert stimmte nicht, muss 3777,39 heißen...3667,01 war der alte Wert...hängt aber davon ab ob sie die Jahre anerkennen oder nicht, dass kann zur Zeit keiner genau sagen...

du kommst aber von die 4 in die 5, dass soll wohl schon ziemlich sicher sein...
in der 5 würdest du dann nochmal 5 Jahre warten bis zum Aufstieg zur 6...

aber alles unter Vorbehalt wie die Redaktionsgespräche ausgehen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 09.04.2019 14:15
Den Tabellen nach wäre das die 5.  Fünfzig Euro hätte ich ab 1.10.19 so oder so bekommen. Das hiesse dann nochmal 6Jahre oder?
Nach der Tabelle 2018 ist der Unterschied von E9k4 nach E9k5 106,81€ nicht 50€.
Die neue Stufe wird dazwischengeschoben. Daher rutscht Du dann in die Stufe 6 und hast dann E9a6 3777,39€ statt 3667,01€ in der "alten" E9k5. Der Unterschied von 110.38€ ist dann die "Lohnerhöhung" von mindestens 100€.
Das ist aber Abhängig von den Redaktionsverhandlungen wann wie wer mit welchen Anrechnung in die neuen 9er Übergeleitet wird, wurde  hier ja schon reichlich Diskutiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.04.2019 15:04
Lineare Mindestanpassung und Aufspaltung E9 sind zwei paar Schuhe. Sonst würden alle, die bei der Aufspaltung nicht profitieren ja nichts bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 10.04.2019 06:11
Eine Verständnisfrage :) Der Garantiebetrag von 100€ ist Brutto oder Netto?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Aüg am 10.04.2019 06:29
Eine Verständnisfrage :) Der Garantiebetrag von 100€ ist Brutto oder Netto?

Nettobeträge werden nur mit Profifußballern vereinbart. 😉. Garantiebetrag gleich 100 € Brutto.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 11.04.2019 09:28
Im Bereich der Tarifrunde 2019 steht etwas zum Thema KR-Tabelle,
wo man sich bei den Redaktionsverhandlung auf ... geeinigt hätte.

Heißt das, die RV laufen bereits? Ich dachte, dass fängt frühestens nach dem 15.04. an?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 11.04.2019 10:33
Heißt das, die RV laufen bereits?
Das heißt genau das, was der Admin ganz oben geschrieben hat:
"vorläufige Entgelttabellen 2019-2021 (Prognose)"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 11.04.2019 10:39
10.04.2019

Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde vereinbart, die Mindesterhöhungsbeträge von 100 € für 2019, 90 € für 2020 und 50 € für 2021 nun auch auf die Stufen 1 anzuwenden. Damit ergeben sich zusätzliche Erhöhungen um wenige Euro in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 4 in der Tabellen 2019 und 2020, sowie in den Stufen 1 der Entgeltgruppen 2 bis 7 der Tabellen 2021.
 Die Tabellen im Online-Rechner wurden rückwirkend dementsprechend angepaßt.
Ebenfalls im Rahmen der Redaktionsverhandlungen wurde nun das Überleitungsverfahren in die neue KR-Tabelle für das Pflegepersonal vereinbart:

von (2018)
KR 3a KR 4a KR 7a KR 8a KR 9a KR 9b KR 9c KR 9d KR 10a KR 11a KR 11b KR 12a

nach (2019)
KR 5 KR 6 KR 7 KR 8 KR 9 KR 10 KR 11 KR 12 KR 13 KR 14 KR 15 KR 16
Die Überleitung erfolgt stufengleich unter Anrechnung der bisher verbrachten Stufenlaufzeit.




daher meine Frage, Entschuldigung, wenn sich dadurch wieder einmal jemand auf die Füße getreten fühlt.
Ich Naivchen dachte immer, so ein Forum wäre eben für Fragen da.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.04.2019 11:50
Es laufen permanent "Gespräche". Ist ja kein kalter Krieg. :-)

Offiziell beginnen die "Redaktionsverhandlungen" natürlich erst, wenn die Zustimmung erklärt wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 12.04.2019 12:02
Dankeschön. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 15.04.2019 11:54
Mal ne Frage :)

Jetzt wäre man in der EG9 klein, EG9k, Stufe 2 mit 3 Jahren in Stufe 2 =3029.67 € Brutto

Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)

EG9a Stufe 3, 3177.31€  oder in Stufe 4 3272.55 €?

LG und danke

Chrilleger
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 15.04.2019 12:12
Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)
Die in der Redaktion zu vereinbarenden Überleitungsregelungen werden darauf eine Antwort geben ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: mahonie am 15.04.2019 14:16
Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)
Die in der Redaktion zu vereinbarenden Überleitungsregelungen werden darauf eine Antwort geben ...

Und das entscheidet sich heute (Erklärungsfrist)?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 15.04.2019 14:32
Verlängert auf 30.04. glaube ich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 15.04.2019 15:33
Bei Anrechnung der 3 Jahre in Stufe 2 stellt sich die Frage wohin man dann kommt :)
Die in der Redaktion zu vereinbarenden Überleitungsregelungen werden darauf eine Antwort geben ...

Und das entscheidet sich heute (Erklärungsfrist)?
Das entscheidet sich im Verlauf der Redaktionsgespräche ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Krebs am 24.04.2019 14:19
kurze Frage gilt das immernoch Pauschal so?

E 1 bis E 4   Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten
E 5 bis E 8   abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden
E 9 bis E 12   Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung (Diplom) und entsprechende Tätigkeiten
E 13 bis E 15   wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master)

Jezt nach E 9a und E9 b

wobei beim Tvöd gibt es ja a, b, c
 und dieses ja bis E 9a gilt
"E 5 bis E 8   abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden "
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.04.2019 14:45
Das galt noch nie, von daher ist ein Fortgelten ausgeschlossen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KruemelDrops am 25.04.2019 21:18
da hab ich auch mal eine "blöde" Frage.
Was sind diese Redaktionsverhandlungen?  :-X
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.04.2019 02:45
Das sind die Verhandlungen, in denen der genaue Wortlaut der Änderungen der tariflichen Regelungen festgelegt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 26.04.2019 10:32
Mal eine Frage zu der Überleitung bzw. den Redaktionsverhandlungen bzw. der rechtlichen Betrachtung:
Bin bisher in E9 Stufe 4. Am 01.08.2019 hätte ich die 5 Jahre Warte- bzw. Aufstiegszeit voll und hätte nach "altem" TV die sog. Zulage bekommen bzw. wäre eben in die neue/alte Stufe 5 gekommen. Sollten die Verhandlungen bis dahin nicht abgeschlossen sein......gilt dann noch "altes Recht"? Würde ich die rd. 106€ zusätzlich bekommen und würde mich dann nach Überleitung in Stufe 6 wiederfinden?? Wäre natürlich die Optimallösung  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 26.04.2019 10:47
Nein, der alte Tarifvertrag war nur bis zum 31.12.2018 gültig. Du musst das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen abwarten. Das einzige was feststeht, dass du den Garantiebetrag in Höhe von 100 Euro erhälst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 11:07
Mal eine Frage zu der Überleitung bzw. den Redaktionsverhandlungen bzw. der rechtlichen Betrachtung:
Bin bisher in E9 Stufe 4. Am 01.08.2019 hätte ich die 5 Jahre Warte- bzw. Aufstiegszeit voll und hätte nach "altem" TV die sog. Zulage bekommen bzw. wäre eben in die neue/alte Stufe 5 gekommen. Sollten die Verhandlungen bis dahin nicht abgeschlossen sein......gilt dann noch "altes Recht"? Würde ich die rd. 106€ zusätzlich bekommen und würde mich dann nach Überleitung in Stufe 6 wiederfinden?? Wäre natürlich die Optimallösung  ;D
Da die Einführung der EG9a Rückwirkend zum 01.01.19 erfolgt, sind auch die Verhältnisse an diesem Stichtag zugrunde zu legen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 26.04.2019 11:56
Heute kam bei uns im Haus die Abrechnung.  Land NRW. Nachzahlung der linearen Erhöhung für Januar bis März.  April dann natürlich normal.  Basierend auf der alten kleinen 9 Stufe 3
Wird es also nach Ende der Redaktionsverhandlungen und jenachdem wie die  Überleitung gestaltet wird, nochmals eine Nachtahlung geben,  oder auch nicht. ;D :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 26.04.2019 13:23
Je Monat 100€ Brutto?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 26.04.2019 13:29
Je Monat 100€ Brutto?
Wie meinen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Doris Rochelle am 30.04.2019 08:55
Hallo an Alle... bin die Neue.... nur ma ne kurze Frage. Wann gibt's jetzt endlich die Erhöhung. Hab heute auf's Konto geschaut und nix is. Ist Bayern mal wieder überfordert mit den Nachzahlungen? ??? ::)

Gruß
Doris
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.04.2019 08:59
Hallo an Alle... bin die Neue.... nur ma ne kurze Frage. Wann gibt's jetzt endlich die Erhöhung. Hab heute auf's Konto geschaut und nix is. Ist Bayern mal wieder überfordert mit den Nachzahlungen? ??? ::)

Gruß
Doris

Mir erschließt sich weder, was dieser Beitrag mit dem Titel des Threads zu tun haben soll, noch, welche "Nachzahlung" gemeint sein soll - da der Tarifvertrag noch längst nicht unterzeichnet ist, kann der AG höchstens großzügigerweise unter Vorbehalt auf die zu erwartende Erhöhung Gehalt zahlen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 30.04.2019 09:09
Hallo an Alle... bin die Neue.... nur ma ne kurze Frage. Wann gibt's jetzt endlich die Erhöhung. Hab heute auf's Konto geschaut und nix is. Ist Bayern mal wieder überfordert mit den Nachzahlungen? ??? ::)
Ein Blick auf den passenden Diskussionsstrang ("Wo bleibt die Erhöhung des Entgeltes ?") hätte folgendes erbracht:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111678.msg138402.html#msg138402
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 02.05.2019 12:31
Werden die Termine für die Redaktionsverhandlungen irgendwo veröffentlicht?

bin ja schon neugierig wann sie beginnen.....   ;-
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igidendrio am 02.05.2019 13:20
https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/

Die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen:

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++8422b37c-3e6e-11e9-ade5-525400b665de
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 02.05.2019 13:34
https://oeffentlicher-dienst-news.de/finanzverwaltung-berlin-auszahlung-gehaltserhoehung-tvl-juni-juli-2019/

Die Redaktionsverhandlungen sind doch schon abgeschlossen:

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++8422b37c-3e6e-11e9-ade5-525400b665de

wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen wären, wüssten wir doch auch, wie die Überleitung der kleinen E9 in die E9a laufen würde - da man dazu noch nirgends etwas findet, sind diese Verhandlungen wohl noch nicht abgeschlossen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 02.05.2019 13:40
@gidendrio
Auf der Seite steht "Hinweis: Diese Tabellenwerte stehen noch unter Redaktionsvorbehalt."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igidendrio am 02.05.2019 13:42
Also für die Pflege stehen diese fest:

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/kr/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 02.05.2019 14:09
Woraus ergibt sich das aus deiner Sicht?
Es gibt noch keinen angenommenen ändernden Tarifvertrag. Als solches steht es aus rechtlicher Sicht nicht fest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 02.05.2019 14:17
@Igidendrio
Zitat
Vergütungstabellen Tarifrunde der Länder 2019
Die neuen Vergütungstabellen (Stand: 22.03.2019) zur Ansicht - PDF-Dateien zum Download.
 
 

Anlage B zum TV-L - Vergütungstabellen 2019 - 2021 (Vergütungstabelle TVL-L gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2019)

Hinweis: Diese Tabellenwerte stehen noch unter Redaktionsvorbehalt.

Und wenn das alles auch dort stehen würde:
https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html

dann könnte man glauben, dass da was fixiert ist.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 06.05.2019 08:02
Ich muss nun doch noch einmal in die Runde fragen.

Weiß jemand, warum das so elendig lange dauert, bis diese Überleitung in die 9a und 9b geklärt ist.
Was machen die denn die ganze Zeit?!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 06.05.2019 08:12
Ich muss nun doch noch einmal in die Runde fragen.

Weiß jemand, warum das so elendig lange dauert, bis diese Überleitung in die 9a und 9b geklärt ist.
Was machen die denn die ganze Zeit?!
Ja, es ist bekannt und hier auch schon erörtert worden und nicht verwunderlich, dass die so ein komplexes Thema nicht in 2 Werktagen finalisiert bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 06.05.2019 13:28
Also für die Pflege stehen diese fest:

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/kr/

Nein, fest steht da leider noch gar nichts.

Es handelt sich hierbei um vorläufige Entgelttabellen. Erst wenn diese aus dem roten Kasten verschwinden und in den regulären weiß hinterlegten Bereich wandern, sind die Tabellen als endgültig zu betrachten. Und das ist im Falle des TV-L für uns gegeben, wenn die TDL die neuen Entgelttabellen veröffentlicht hat (Internas zu den Redaktionsverhandlungen und wann diese nun genau abgeschlossen sind, bekommen wir auch nicht zeitnah mit. Da wird bekanntlich immer ein großes Geheimnis draus gemacht)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daniellll am 08.05.2019 15:50
Hallo zusammen,

mag mir bitte jmd. kurz schreiben, wie es bei mir ausschauen würde?

Seit 01.01.2017 in E9k Stufe 3. Normalerweise würde ich am 01.01.2026 in Stufe 4 (9 Jahre) kommen, wie sieht es nun aus nach den letzten Tarifverhandlungen?

Ich habe es so verstanden, dass ich rückwirkend zum 01.01.2019 in Stufe 4 komme und meine bisherigen 2 1/2 Jahre, welche ich von den 9 Jahren schon "abgesessen" habe, angerechnet würden, also würde ich, so wie ich verstanden habe, am 01.01.2021 in Stufe 5 kommen und dann nach 5 Jahren am 01.01.2026 in Stufe 6?

Bin gespannt und danke im Voraus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.05.2019 16:30
Hallo zusammen,

mag mir bitte jmd. kurz schreiben, wie es bei mir ausschauen würde?

Seit 01.01.2017 in E9k Stufe 3. Normalerweise würde ich am 01.01.2026 in Stufe 4 (9 Jahre) kommen, wie sieht es nun aus nach den letzten Tarifverhandlungen?

Ich habe es so verstanden, dass ich rückwirkend zum 01.01.2019 in Stufe 4 komme und meine bisherigen 2 1/2 Jahre, welche ich von den 9 Jahren schon "abgesessen" habe, angerechnet würden, also würde ich, so wie ich verstanden habe, am 01.01.2021 in Stufe 5 kommen und dann nach 5 Jahren am 01.01.2026 in Stufe 6?

Bin gespannt und danke im Voraus.

Wenn es gerecht geregelt wird, dann wird es so kommen, wie Du sagtest.


"Das genaue Verfahren zur Überleitung wird zwischen den Tarifparteien noch redaktionell abgestimmt. Es soll aber so gestaltet werden, dass niemandem dadurch Nachteile entstehen."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 16:36
Inwiefern wäre eine Regelung, die dieses Ergebnis produziert, „gerecht“?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daniellll am 08.05.2019 16:40
Hallo zusammen,

mag mir bitte jmd. kurz schreiben, wie es bei mir ausschauen würde?

Seit 01.01.2017 in E9k Stufe 3. Normalerweise würde ich am 01.01.2026 in Stufe 4 (9 Jahre) kommen, wie sieht es nun aus nach den letzten Tarifverhandlungen?

Ich habe es so verstanden, dass ich rückwirkend zum 01.01.2019 in Stufe 4 komme und meine bisherigen 2 1/2 Jahre, welche ich von den 9 Jahren schon "abgesessen" habe, angerechnet würden, also würde ich, so wie ich verstanden habe, am 01.01.2021 in Stufe 5 kommen und dann nach 5 Jahren am 01.01.2026 in Stufe 6?

Bin gespannt und danke im Voraus.

Wenn es gerecht geregelt wird, dann wird es so kommen, wie Du sagtest.


"Das genaue Verfahren zur Überleitung wird zwischen den Tarifparteien noch redaktionell abgestimmt. Es soll aber so gestaltet werden, dass niemandem dadurch Nachteile entstehen."

Dank dir für deine Antwort. ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.05.2019 16:44
Inwiefern wäre eine Regelung, die dieses Ergebnis produziert, „gerecht“?

denk mal nach
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 16:46
Das beantwortet meine Frage nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.05.2019 16:51
Das beantwortet meine Frage nicht.

Weil die Frage einfach nur "bescheiden" ist.

Wenn es so kommen würde wie er sagt, dann würde er

1. ein Stufe sofort aufsteigen (von 3 nach 4)
2. würden seine Erfahrungszeiten, die er in Stufe 3 bereits geleistet hat angerechnet werden, für den Stufenaufstieg nach Stufe 5.
3. müsste er dann nicht die Stufe 4 komplett durchlaufen.

So und jetz sag mir mir mal, was daran nicht gerecht ist, wenn es so kommt.

Du hast wahrscheinlich nichts mit dem TV-L zutun aber schreibst teilweise einen Mist...
Unglaublich....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 16:58
Mir sind die Auswirkungen völlig klar. Die Schilderung ist aber mitnichten eine Begründung dafür, warum es „gerecht“ sein soll. Diese fehlt bislang völlig. Die Lösung wäre schlicht nicht individuell nachteilig in diesem Fall. Das hat aber nichts mit „gerecht“ zu tun.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.05.2019 17:15
Mir sind die Auswirkungen völlig klar. Die Schilderung ist aber mitnichten eine Begründung dafür, warum es „gerecht“ sein soll. Diese fehlt bislang völlig. Die Lösung wäre schlicht nicht individuell nachteilig in diesem Fall. Das hat aber nichts mit „gerecht“ zu tun.

Also ich würde es schon gerecht empfinden, wenn die Punkte 1-3 für jeden angewendet würden.

1. ein Stufe sofort aufsteigen (von 3 nach 4)
2. würden seine Erfahrungszeiten, die er in Stufe 3 bereits geleistet hat angerechnet werden, für den Stufenaufstieg nach Stufe 5.
3. müsste er dann nicht die Stufe 4 komplett durchlaufen.

Aber es ist halt eine Glaskugel.
Ich möchte auch hoffen, dass es schnellst möglich entschieden wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 17:20
Mir sind die Auswirkungen völlig klar. Die Schilderung ist aber mitnichten eine Begründung dafür, warum es „gerecht“ sein soll. Diese fehlt bislang völlig. Die Lösung wäre schlicht nicht individuell nachteilig in diesem Fall. Das hat aber nichts mit „gerecht“ zu tun.

Also ich würde es schon gerecht empfinden,

Also geht es um Gefühlchen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daniellll am 08.05.2019 17:28
Hört auf euch zu streiten. Wir werden es sehen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.05.2019 19:32
Mir sind die Auswirkungen völlig klar. Die Schilderung ist aber mitnichten eine Begründung dafür, warum es „gerecht“ sein soll. Diese fehlt bislang völlig. Die Lösung wäre schlicht nicht individuell nachteilig in diesem Fall. Das hat aber nichts mit „gerecht“ zu tun.

Also ich würde es schon gerecht empfinden,

Also geht es um Gefühlchen?


Das einzige Gefühlchen das ich habe ist, dass Du nen kleiner Besserwisser
bist, der im Grunde keine Ahnung hat!

aber ist nur nen „Gefühlchen“😂

mach dir nichts raus....

alles wird gut! Auch für Dich

und nun bitte zurück zum
Thema!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.05.2019 22:05
Du hast ausgeführt, eine bestimmte Regelung wäre gerecht. Auf Vorhalt hast Du nichts zur Begründung anführen können, stattdessen hast Du Gefühlchen ins Feld geführt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 09.05.2019 06:43
Du hast ausgeführt, eine bestimmte Regelung wäre gerecht. Auf Vorhalt hast Du nichts zur Begründung anführen können, stattdessen hast Du Gefühlchen ins Feld geführt.

ok, Ihnen ist nicht zu helfen!
Einfach das lesen, was ich geschrieben habe und was ich als gerecht
sehen und auch empfinden würde!


Punkte 1 bis 3!!!

So und nun ist gut!
ich hab ja auch noch was anderes zu tun, als so viele
Nachrichten wie Sie zu formulieren....



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 06:50
Es geht nicht darum, was Du als „gerecht“ ansiehst und was Deine Gefühlchen dazu sagen, ich habe die simple Frage gestellt, warum das „gerecht“ sein sollte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 09.05.2019 07:07
Es geht nicht darum, was Du als „gerecht“ ansiehst und was Deine Gefühlchen dazu sagen, ich habe die simple Frage gestellt, warum das „gerecht“ sein sollte.

Einfach das lesen, was ich geschrieben habe! Ist das so schwer.

Seine Erfahrungszeiten würden demnach angerechnet werden. Er würde zwar in St. 4 kommen aber seine bisher erworbenen Zeiten (1,5 Jahre in St. 9 klein 3) würden angerechnet.

Was ist daran nicht fair oder gerecht.
Es könnte auch so kommen, dass er einfach in Stufe 4 kommt und von vorn anfangen muss.

Nochmal zur Erinnerung...Einfach das lesen, was ich geschrieben habe.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 07:11
Du schilderst bekannte Auswirkungen Deiner „gerechten“ Lösung und bekannte Alternativen - und anstatt die Frage zu beantworten, warum das „gerecht“ sein sollte, fragst Du, was daran nicht „gerecht“ sein sollte. Beantworte doch einfach die Frage!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2019 08:03
Kann das sein, dass ihr über zwei unterschiedlichen Bedeutungen von gerecht redet?

kuckst du Duden:
1.) dem geltenden Recht entsprechend, gemäß; nach bestehenden Gesetzen handelnd, urteilend
2.) dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt
3.) bestimmten Ansprüchen, Gegebenheiten angepasst, genügend, entsprechend

Fazit:  Frage hinsichtlich 2.)/3.)  wurde beantwortet, Spid geht aber eher von 1.) aus.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 08:07
Wo wurde denn die Frage hinsichtlich Alt. 2/3 beantwortet? Wo hat der @hannes123 dargelegt, daß die „gerechte“ Lösung den Maßstäben in Alt. 2/3 genügt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 09.05.2019 09:07
damit sich hier noch jemand einmischt....

wenn bei der Überleitung von Stufe 3 nach 4 übergeleitet würde, und jede Stufe vorher bereits die tarifliche Erhöhung erhalten hätte, dann würden die Personen, die aktuell in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert sind prozentual ab 01/19 mehr als nur 100 € brutto dazu bekommen. Allen anderen ggü. wäre das möglicherweise als ungerecht anzusehen.

Ich persönlich - als Betroffene - würde mich natürlich trotzdem freuen und es wiederum für "uns" gerecht finden, weil wir durch die verlängerten Stufenlaufzeiten in den vergangenen Jahren ja oftmals "nur" tarifliche Erhöhungen hatten, aber keine Stufenaufstiege.

Das allerdings ist vorwiegend persönliches Empfinden, in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eh ungerecht bezahlt / eingruppiert zu sein...

Spid sieht den tarifrechtlichen Teil, und da geht es nicht um das eigene Empfinden von Gerechtigkeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 09:07
Ist das ein Turing-Test hier ? :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 09.05.2019 09:21
Computer können besser "zwischen den Zeilen lesen" und "reindenken" was der andere meint.... ;)

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: baghira33 am 20.05.2019 13:33
Das beantwortet meine Frage nicht.

Weil die Frage einfach nur "bescheiden" ist.

Wenn es so kommen würde wie er sagt, dann würde er

1. ein Stufe sofort aufsteigen (von 3 nach 4)
2. würden seine Erfahrungszeiten, die er in Stufe 3 bereits geleistet hat angerechnet werden, für den Stufenaufstieg nach Stufe 5.
3. müsste er dann nicht die Stufe 4 komplett durchlaufen.

So und jetz sag mir mir mal, was daran nicht gerecht ist, wenn es so kommt.

Du hast wahrscheinlich nichts mit dem TV-L zutun aber schreibst teilweise einen Mist...
Unglaublich....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.05.2019 13:39
Das beantwortet meine Frage nicht.

Weil die Frage einfach nur "bescheiden" ist.

Wenn es so kommen würde wie er sagt, dann würde er

1. ein Stufe sofort aufsteigen (von 3 nach 4)
2. würden seine Erfahrungszeiten, die er in Stufe 3 bereits geleistet hat angerechnet werden, für den Stufenaufstieg nach Stufe 5.
3. müsste er dann nicht die Stufe 4 komplett durchlaufen.

So und jetz sag mir mir mal, was daran nicht gerecht ist, wenn es so kommt.

Du hast wahrscheinlich nichts mit dem TV-L zutun aber schreibst teilweise einen Mist...
Unglaublich....

Was möchtest Du uns mit diesem kommentarlosen Vollzitat sagen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: LHKita am 20.05.2019 14:30
Ich habe mal folgende Frage (habe mir leider nicht die hier bereits vorhandenen 36 Seiten angesehen ob die Frage schon mal aufgetaucht ist):
In der Tabelle 2018 ist die Gehaltsstufe 4 der 9k mit einem Gehalt von 3.560,20 angegeben. In der Tabelle 2019 ist die Gehaltsstufe 4 der 9a mit einem Gehalt von 3.272,55 angegeben, also deutlich weniger. Wie sollen die Beschäftigten der bisherigen 9k mit Gehaltsstufe 4 denn in die neue 9a übergeleitet werden ? Es kann doch nicht sein dass sie fast 300,00 € weniger haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 20.05.2019 14:36
Ich habe mal folgende Frage (habe mir leider nicht die hier bereits vorhandenen 36 Seiten angesehen ob die Frage schon mal aufgetaucht ist):
In der Tabelle 2018 ist die Gehaltsstufe 4 der 9k mit einem Gehalt von 3.560,20 angegeben. In der Tabelle 2019 ist die Gehaltsstufe 4 der 9a mit einem Gehalt von 3.272,55 angegeben, also deutlich weniger. Wie sollen die Beschäftigten der bisherigen 9k mit Gehaltsstufe 4 denn in die neue 9a übergeleitet werden ? Es kann doch nicht sein dass sie fast 300,00 € weniger haben.
Das ist auch nicht der Fall.
Die bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag werden in der neuen EG9a zu den Stufen 4, 5 und 6. Für die Stufe 3 in der EG9a wird ein neuer Tabellenwert eingesetzt.
Übergeleitet wird in die Stufe der neuen EG9a die dem Wert der bisherigen Stufe entspricht.
Deshalb gibt es für die EG9a in der Tarifeinigung eine sog. Ausgangstabelle, die anschließend um die vereinbarten Prozentsätze erhöht worden ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Du findest dich in der neuen Tabelle in der Stufe 5 wieder.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 20.05.2019 15:04
Das beantwortet meine Frage nicht.

Weil die Frage einfach nur "bescheiden" ist.

Wenn es so kommen würde wie er sagt, dann würde er

1. ein Stufe sofort aufsteigen (von 3 nach 4)
2. würden seine Erfahrungszeiten, die er in Stufe 3 bereits geleistet hat angerechnet werden, für den Stufenaufstieg nach Stufe 5.
3. müsste er dann nicht die Stufe 4 komplett durchlaufen.

So und jetz sag mir mir mal, was daran nicht gerecht ist, wenn es so kommt.

Du hast wahrscheinlich nichts mit dem TV-L zutun aber schreibst teilweise einen Mist...
Unglaublich....

Was möchtest Du uns mit diesem kommentarlosen Vollzitat sagen?

Ganz einfach! Ich hatte Recht!

https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/04-2019-Anlage-Fragen_und_Antworten_zum_Abschluss_der_Tarifrunde_2019.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.05.2019 15:14
Wo genau steht dort, daß es eine „gerechte“ Lösung sei? Und wo wird das begründet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 21.05.2019 13:40
Ist da denn eine offizielle Regelung?
Das Datum des Schreibens 03.04.
entspricht ja dem Tag der Einigung -

stand das dann alles vorher fest oder ist das alles noch unter Vorbehalt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 13:43
Nein, nein, ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 21.05.2019 13:53
Falls jemand anders eine vernünftige Antwort hat, immer gern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 13:57
Was an der Antwort paßt Dir denn nicht? Sie beantwortet schließlich alle Deine Fragen erschöpfend.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Marika am 23.05.2019 11:04
Hallo, bin neu hier und hoffe, dass ich das hier fragen darf!

ich hatte bisher ein Arbeitsgebiet, welches mit einer kleinen E9 bewertet wurde. Dort bin seit 2017 mit der Erfahrungsstufe 4a (also theoretisch 5) eingestuft. Nun habe ich zum 15.06.2018 eine neue Stelle mit einer Bewertungsvermutung einer großen E9 übernommen. Bis zur entgültigen Bewertung des Arbeitsgebietes verblieb man hier normalerweise in seiner alten Vergütungsgruppe und sobald die Stellenbewertung erfolgt ist, wechselte man die Eingruppierung. Dies hat sich hier nun geändert (Ungleichbehandlung gegenüber Neueinstellungen), daher habe ich nun ein Schreiben meiner Personalstelle bekommen, dass ich rückwirkend zum 15.6.2018 die Eingruppierung bekommen (nachgezahlt leider nur ab 01.10.18 - weil ich versäumt habe meinen Anspruch geltend zu machen). Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass ich ab diesem Zeitpunkt der Stufe 5 meiner Entgeltgruppe (gr. E9) zugeordnet werde und sich der weitere Stufenaufstieg nach §16 Abs. 3 richtet. Nun zu meiner Frage: Ich war doch schon in meiner kleinen E9 seit 2017 in der Erfahrungsstufe 5 (hier 4a genannt). Beginnt meine Stufenlaufzeit nach Zuordnung in die große E9 etwa wieder von vorne zu zählen? Ich habe ja nicht die Entgeltgruppe gewechselt. ...oder habe ich da einen Denkfehler??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.05.2019 11:08
Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 23.05.2019 11:17
Liebe Marika,

ich verstehe deine Frage, leider kann ich sie dir nicht beantworten - und die Person, die das nötige Fachwissen dazu hat, hängt sich an deiner fehlerhaften Formulierung auf....  ::)

Du bist also in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert und befindest dich in Stufe 4 mit Erhöhungsbeitrag? Und möchtest wissen, in welche Stufe du nun in der regulären E9 gehörst?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.05.2019 11:23
Meine Antwort ist die Antwort. In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gibt es keine Stufe 5. Mithin kann man sich nicht in ihr befinden oder befunden haben, also auch keine Stufenlaufzeit aufgebaut haben. Da kann man auch ganz, ganz doll Gefühlchen streicheln, ändert aber nichts.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 23.05.2019 11:38
Liebe Marika,

ich verstehe deine Frage, leider kann ich sie dir nicht beantworten - und die Person, die das nötige Fachwissen dazu hat, hängt sich an deiner fehlerhaften Formulierung auf....  ::)

Du bist also in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert und befindest dich in Stufe 4 mit Erhöhungsbeitrag? Und möchtest wissen, in welche Stufe du nun in der regulären E9 gehörst?

und wieso ist es mal wieder unmöglich darauf einzugehen?
Als wüsstest du nicht, was gemeint ist.... kannst du nicht einfach einmal helfen, ohne rumzunörgeln?
Und wenn nicht,
vielleicht erbarmt sich ja mal jemand anderes darauf zu antworten, von Spid darf man ja hier offensichtlich keinerlei Hilfe erwarten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.05.2019 11:43
Warum sollte ich auf Dein nutzloses Genöle eingehen, das niemandem hilft? Genau so wie Du hier noch niemandem geholfen hast, weil das Gegenteil von „gut“ nicht „schlecht“ ist, sondern „gut gemeint“. Die Fragestellerin fragte nach ihrem Denkfehler, den habe ich ihr erläutert. Alles übrige ergibt sich daraus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Marika am 23.05.2019 11:45
Liebe Marika,

ich verstehe deine Frage, leider kann ich sie dir nicht beantworten - und die Person, die das nötige Fachwissen dazu hat, hängt sich an deiner fehlerhaften Formulierung auf....  ::)

Du bist also in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert und befindest dich in Stufe 4 mit Erhöhungsbeitrag? Und möchtest wissen, in welche Stufe du nun in der regulären E9 gehörst?

Ja, genau. Das war meine Frage! Ist die 4+ /4a bei einem Wechsel in die große E9 nicht so zu behandeln, als wäre ich in der Stufe 5. Die Stufenlaufzeiten beginnen ja auch nur von vorm, wenn ich in einer andere Entgeltgruppe eingruppiert werde. Wurde ich ja nicht - nur die Länge der Stufenlaufzeiten ist anders. Wieso hat man mich dann in die Stufe 5 eingruppiert und nicht stufengleich in die 4, wenn naes nach deiner Aussage gar keine 5 in der kleinen E9 gibt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.05.2019 11:51
Du warst in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in Stufe 4. Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten sind die selbe Entgeltgruppe. Da Du bereits mindestens 4 Jahre in Stufe 4 der E9 warst und nunmehr reguläre Stufenlaufzeiten für Dich gelten, kamst Du automatisch in Stufe 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 23.05.2019 13:11
Dort bin seit 2017 mit der Erfahrungsstufe 4a (also theoretisch 5) eingestuft.
Ganz nebenbei, die "theoretische Stufe 5" (Stufe 4 mit Erhöhungsbetrag) wurde erst 2018 in zwei Schritten eingeführt: 01.01.2018 Erhöhungsbetrag 53,41 EUR, 01.10.2018 Erhöhungsbetrag 106,81 EUR).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 23.05.2019 15:31
so langsam könnten Sie es aber auch mal veröffentlichen, wie es nun mit der Überleitung weitergehen soll.....!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 23.05.2019 16:09
Ich hatte gestern mal vorsichtig bei Verdi nachgefragt...  ::)

mir wurde mitgeteilt, dass man nur Ansprüche aus dem TV-L geltend machen kann, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist.

Außerdem berühre meine Frage Dinge, bei deren Beantwortung Verdi mit dem neuen Rechtsberatungsgesetz kollidieren könnte.... und nur Rechtsanwälte Auskünfte zu Tarifverträgen geben dürften. Die Gewerkschaften dürfen nur für ihre Mitglieder Ausnahmen machen...

Bei solchen Antworten frage ich mich, wieso überhaupt jemand zu Verdi geht....

By the way. Meine Frage lautete: Wann erfahren die TB wie sich die Überleitung in die E9a gestaltet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 23.05.2019 17:21
so langsam könnten Sie es aber auch mal veröffentlichen, wie es nun mit der Überleitung weitergehen soll.....!!

Finde ich auch
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 24.05.2019 08:16
Neugier ist der Katze Tod...  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: waPoHessen am 24.05.2019 10:20
Schönen guten Tag. Hatte die Frage hier schon an anderer Stelle gestellt, versuche aber auch mal in diesem Post mein Glück auf eine erfpolgreiche Antwort.

Im September 2019 (durch zwei Monate Elternzeit möglicherweise auch November) käme ich in die E9k Stufe 4, aktuell von 3171,90€ auf 3556,56€. Wenn die angekündigten E9a und E9b zum 01.08.2019 in Kraft treten und ich dann im September in die Stufe 4 käme, wäre es ein Sprung auf 3271,90€.
Somit wäre ich zwar dann in der 4, hätte aber von dem Sprung in diese Stufe gar nichts, da es sich ja rein finanziell gerade einmal um die mindestens um 100,-€ zugesicherte Gehaltserhöhung handelt.
Außerdem gab es mit der E9k Stufe 3 die Laufzeit von 9 Jahren. Diese hätte ich ja zum 01.09. hinter mich gebracht. Rein rechnerisch - vergleicht man die aktuelle Tabelle mit der neuen - wäre ich allerdings vom Gehaltsniveau weitere 4 Jahre, also insgesamt 13 Jahre auf der selben Stufe.
Weiß jemand, ob das berücksichtigt wird?

Beste Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 24.05.2019 10:36
Schönen guten Tag. Hatte die Frage hier schon an anderer Stelle gestellt, versuche aber auch mal in diesem Post mein Glück auf eine erfpolgreiche Antwort.

Im September 2019 (durch zwei Monate Elternzeit möglicherweise auch November) käme ich in die E9k Stufe 4, aktuell von 3171,90€ auf 3556,56€. Wenn die angekündigten E9a und E9b zum 01.08.2019 in Kraft treten und ich dann im September in die Stufe 4 käme, wäre es ein Sprung auf 3271,90€.
Somit wäre ich zwar dann in der 4, hätte aber von dem Sprung in diese Stufe gar nichts, da es sich ja rein finanziell gerade einmal um die mindestens um 100,-€ zugesicherte Gehaltserhöhung handelt.
Außerdem gab es mit der E9k Stufe 3 die Laufzeit von 9 Jahren. Diese hätte ich ja zum 01.09. hinter mich gebracht. Rein rechnerisch - vergleicht man die aktuelle Tabelle mit der neuen - wäre ich allerdings vom Gehaltsniveau weitere 4 Jahre, also insgesamt 13 Jahre auf der selben Stufe.
Weiß jemand, ob das berücksichtigt wird?

Beste Grüße

Hallo,

das wird Dir keiner beantworten können...Die Redaktionsverhandlungen laufen und das Thema ist jetzt schon 1000 Mal durchgekaut worden.  Der Rest wird sich dann ergeben, es gibt einige Möglichkeiten. Lies dir einfach die letzten Seiten hier durch, dann bist Du im Bilde. Ist nicht böse gemeint, bin selber betroffen.


Viele Grüße vom
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 24.05.2019 11:08
Ich hatte gestern mal vorsichtig bei Verdi nachgefragt...  ::)

mir wurde mitgeteilt, dass man nur Ansprüche aus dem TV-L geltend machen kann, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist.

Außerdem berühre meine Frage Dinge, bei deren Beantwortung Verdi mit dem neuen Rechtsberatungsgesetz kollidieren könnte.... und nur Rechtsanwälte Auskünfte zu Tarifverträgen geben dürften. Die Gewerkschaften dürfen nur für ihre Mitglieder Ausnahmen machen...

Bei solchen Antworten frage ich mich, wieso überhaupt jemand zu Verdi geht....

By the way. Meine Frage lautete: Wann erfahren die TB wie sich die Überleitung in die E9a gestaltet?


Ich bin da auch ausgetreten. Vielleicht gibt es hier ja ein Mitglied, welches mal bereit ist bei Verdi nachzufragen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.05.2019 13:12
Schönen guten Tag. Hatte die Frage hier schon an anderer Stelle gestellt, versuche aber auch mal in diesem Post mein Glück auf eine erfpolgreiche Antwort.

Im September 2019 (durch zwei Monate Elternzeit möglicherweise auch November) käme ich in die E9k Stufe 4, aktuell von 3171,90€ auf 3556,56€. Wenn die angekündigten E9a und E9b zum 01.08.2019 in Kraft treten und ich dann im September in die Stufe 4 käme, wäre es ein Sprung auf 3271,90€.
Somit wäre ich zwar dann in der 4, hätte aber von dem Sprung in diese Stufe gar nichts, da es sich ja rein finanziell gerade einmal um die mindestens um 100,-€ zugesicherte Gehaltserhöhung handelt.
Außerdem gab es mit der E9k Stufe 3 die Laufzeit von 9 Jahren. Diese hätte ich ja zum 01.09. hinter mich gebracht. Rein rechnerisch - vergleicht man die aktuelle Tabelle mit der neuen - wäre ich allerdings vom Gehaltsniveau weitere 4 Jahre, also insgesamt 13 Jahre auf der selben Stufe.
Weiß jemand, ob das berücksichtigt wird?

Beste Grüße


Vertsehe ich das richtig, dass in Hessen zum 01.08. übergeleitet wird und im rest des Landes rückwirkend zum 01.01. ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 24.05.2019 13:40
@BTSV
ich habe auf meine Antwort darauf leider noch keine Reaktion erhalten, die wird vermutlich auch nicht kommen...
wenn doch, gebe ich gerne Bescheid.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 24.05.2019 13:56
Rundschreiben in Berlin vom Senator.


Auszahlung an die TB (ohne Berücksichtigung der Überleitung in die 9a) zum 28.06.

Auszahlung an die Beamten zum 01.09.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.05.2019 14:13
Die Überleitung scheint echt ne heiße Sache zu sein. Glaube man hat die Konsequenzen nicht richtig Bedacht 😊
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 24.05.2019 14:19
Schon möglich.

Dennoch traurig, dass die Überleitung in die KR-Tabellen für alle EG geregelt ist und seit
10.04. veröffentlicht... und wir sitzen und warten...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.05.2019 14:29
Eben. Eigentlich sollte das nicht schwierig sein. Aber man weiß ja gar nichts .... 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 26.05.2019 16:06
Ich fasse zusammen:
Am 04.03. wurde eine Einigung zwischen TDL und Verdi gefunden
Am 10.04. wurde im Rahmen der "Redaktionsverhandlungen" die Überleitungsverfahren in die neue "KR Tabelle" für das Pflegepersonal beschlossen.
Am 17.04. hat die Verdi Tarifkommission nach Mitgliederbefragung das Tarifergebnis einstimmig angenommen.

Seit dem 17.04 bis heute 26.05. dann-->Funkstille
Googelt man "Redaktionsverhandlungen und VERDI" findet man nichts. Fragt man bei VERDI nach, wissen die NICHTS über die Redaktionsverhandlungen, die sie ja angeblich selbst mit der TDL führen. Das nach fast 3 Monaten nach erfolgtem Tarifabschluss immer noch keine Überleitungsregelung für die "EG9 mit den langen Stufenlaufzeiten" veröffentlicht wurde, verunsichert doch die "vielen" die davon betroffen sind schon sehr. Ich bin seit über 7 Jahren in der EG9k Stufe 3 und würde 2021 nach 9 Jahren in die alte EG 9 Stufe 4 kommen und jetzt????? Das die Damen und Herren sich damit so lange Zeit lassen und die Betroffenen im Ungewissen lassen ist schon verunsichernd.Aber zwischen Stufe 3 und 4 ist das schon viel Geld mit ca 400Euro Brutto.Allerdings da bei der KR Tabelle die bisherigen Stufenlaufzeiten berücksichtigt wurden, hoffe ich sehr das dieses bei den EG9 Überleitungen auch erfolgt und man so sogar eine Stufe überspringen würde.

Warten wir weiter ab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 26.05.2019 21:08
Naja. Ich bin genau in der gleichen Situation und gehe von einem positiven Ausgang aus. Bis jetzt gibt es aktuell auf jeden Fall eine Erhöhung ab 01.01.19! Alles andere betrachte ich nicht als verunsichern, sondern als Spannend :-) Gibt ja für viele etwas zu gewinnen 💪👍
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 27.05.2019 08:57
Am 17.04. hat die Verdi Tarifkommission nach Mitgliederbefragung das Tarifergebnis einstimmig angenommen.
Und wann haben die anderen zugestimmt?
ver.id ist einer unter vielen, soweit ich weiß, oder machen die den Tarifvertrag mit sich selber und ohne Beteiligung anderer Gewerkschaften?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 27.05.2019 11:13
Am 17.04. hat die Verdi Tarifkommission nach Mitgliederbefragung das Tarifergebnis einstimmig angenommen.
Und wann haben die anderen zugestimmt?
ver.id ist einer unter vielen, soweit ich weiß, oder machen die den Tarifvertrag mit sich selber und ohne Beteiligung anderer Gewerkschaften?

Da war aber Erklärungsfrist bis zum 30.04.2019. Müsste also alles durch sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 27.05.2019 11:26
Gehaltsmitteilung ist eingetroffen - EG 9 a Stufe 6. Aber bei der Nachzahlung insgesamt 54 % Abzüge?
Ich bin kein Steuerexperte - hat jemand eine Anwort für Steuer-Laien?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 27.05.2019 11:44
Hallo.

Auch hier Gehaltsmitteilung da. Nur die prozentuale Erhöhung bekommen. Den evtl. Rest dann bei Einigung....???
Ach ja 9 Stufe 3..... Wir warten mal ab.

Grüße vom
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 27.05.2019 11:46
Gehaltsmitteilung ist eingetroffen - EG 9 a Stufe 6. Aber bei der Nachzahlung insgesamt 54 % Abzüge?
Ich bin kein Steuerexperte - hat jemand eine Anwort für Steuer-Laien?
Wurden die Monat einzeln zurückgerechnet oder wurde der Gesamtbetrag in diesem Monat komplett ausgezahlt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 27.05.2019 12:01
Monatliche Berechnung.
110,38 € Nachzahlung
3,72 € Besitzstand Kinder
Netto bleiben: 51,79 € bei Steuerklasse II und 0,5 Kinderfreibetrag
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 27.05.2019 12:30
Gehaltsmitteilung ist eingetroffen - EG 9 a Stufe 6. Aber bei der Nachzahlung insgesamt 54 % Abzüge?
Ich bin kein Steuerexperte - hat jemand eine Anwort für Steuer-Laien?

Wo warst du vorher und wieviele Jahre ? Hessen aber net gell ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 27.05.2019 12:34
Land NRW - Vorher war ich (kleine) EG 9, Endstufe  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 27.05.2019 17:21
Land NRW - Vorher war ich (kleine) EG 9, Endstufe  ;D

@MaryPoppins

E9k - Stufe 4 oder 4+ ? 

Also die Frage, ob Du schon mindestens 5 Jahre in der Endstufe warst, bevor Du nach E9a - S6 übergeleitet wurdest?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 27.05.2019 17:47
Ich bin etwas verwundert das da angeblich schon übergeleitet wurde.  Auf meiner neuen Abrechnung steht noch immer E9 Stufe 3. Wenn ich mir die Eckdaten der Nachzahlung von Mary  angucke,  wurde anscheinend auch nur die lineare Erhöhung der alten E9 Stufe 4+ ausbezahlt und nicht nach 9a Stufe  6.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaryPoppins am 28.05.2019 07:47
Das Grundgehalt entspricht der Entgeltgruppe E 9a, Stufe 6:  3777,39 €
Habe die Abrechnung schon zuhause, darum kann ich gerade nicht nachschauen, was bei der EG steht  ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.05.2019 08:14
Das Grundgehalt entspricht der Entgeltgruppe E 9a, Stufe 6:  3777,39 €
Habe die Abrechnung schon zuhause, darum kann ich gerade nicht nachschauen, was bei der EG steht  ::)
Klar, wer bislang in der Endstufe der "kleinen" EG9 zzgl. Erhöhungsbetrag war, bekam ein Entgelt von 3667,01 EUR.

Inkl. der Tariferhöhung (3,01%) sind das ab 01.01.19 3777,39 EUR.

Da die Überleitungsregelungen erst in den Redaktionsverhandlungen erarbeitet werden und diese noch nicht beendet sind, ist derzeit auch noch niemand in die EG9a übergeleitet. Folglich wird in der Abrechnung auch noch keine EG9a ausgewiesen sein. Stört ja aber auch nicht, solange das Geld stimmt  ;)

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bogi am 28.05.2019 11:10
Hallo =) ,

ich habe mal eine Frage!?
Ich bin zur Zeit in der "kleinen EG9" Stufe 2 die ja jetzt in die EG9a umgewandelt wird, werden soll.
Ist dies schon geschehen ?
Meine eigentliche Frage ist aber haben sich die Stufenlaufzeiten verändert?
Einige Kollegen von mir sagen das die Stufenlaufzeiten sich verändert angepasst haben.
Ich müsste ja eigetlich nach der Tabelle die mir bekannt ist 5 Jahre Warten um in die Stufe 3 zu kommen und dann nochmal 9 Jahre um in die Stufe 4 zu kommen usw., ist diese Tabelle noch aktuell oder habe ich jetzt mit der EG9a andere Stufenlaufzeiten ?
Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.05.2019 11:12
Nein.
Ja.
Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bogi am 28.05.2019 11:36
Zu wann ist denn mit der Umwandlung zu rechnen ?
Außerdem wo findet, sieht man mal eine aktuelle Tabelle der Stufenaktualisierung ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.05.2019 11:47
Was soll eine "Tabelle der Stufenaktualisierung" sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bogi am 28.05.2019 12:19
Na sowas hier zum Beispiel :

Entgeltgruppe   Stufe
                                       1     2                 3                 4                    5                     6
E 1    /                                      4 Jahre    4 Jahre                    4 Jahre    4 Jahre    
E 2 bis E 8, E 2Ü       1 Jahr    2 Jahre    3 Jahre    4 Jahre    5 Jahre    
E 9 klein (E 9k)       1 Jahr    5 Jahre    9 Jahre    5 Jahre       /
E 9 bis E 15               1 Jahr    2 Jahre    3 Jahre    4 Jahre    5 Jahre    
E 15Ü                       5 Jahre    5 Jahre    5 Jahre    5 Jahre       /

Ich finde überall nur die Tabellen mit den Stufen bei der kleinen EG 9 mit den verlängerten Stufenlaufzeiten.

Wenn das jetzt nicht mehr so sein soll , wo habe ich die Übersicht bzw. ab wann gilt diese dann ? werden mir die Jhare angerechnet usw. ?
Ich bin drei Jahre in der Stufe 2 komme ich dann automatisch eine Stufe höher oder muss ich von null anfangen ?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.05.2019 12:25
So eine Tabelle hat es im TV-L nie gegeben. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus §16 Abs. 3 TV-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bogi am 28.05.2019 13:28
Das ist nicht grade aussagekräftig was dort im TV-L steht.
Ab Wann kommt denn nun die EG9a?
Wenn ich diese dann auf meiner Lohnabrechnung sehe, habe ich automatisch die reguläre Stufenlaufzeit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.05.2019 13:49
Was an
„- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5“
ist denn nicht aussagekräftig?

Die E9a wird am 01.01.2019 gekommen sein. Wenn Du nun in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten bist, wirst Du zu diesem Zeitpunkt in die E9a übergeleitet worden sein. Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der Kanzler am 28.05.2019 17:19
Wie kannst du nur so ruhig bleiben  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 28.05.2019 18:16
Gibt es einen wirklichen Grund unruhig zu sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 28.05.2019 20:39
Verdis Reaktion auf die Nachfrage einer Facebook-Userin:


Hallo, leider müssen wir dich enttäuschen: Die Ergebnisse liegen nämlich immer noch nicht vor - und das ist sicher nicht in unserem Interesse und liegt auch nicht an uns.

Die Arbeitgeber haben diesmal enorm viel Zeit gebraucht, um einen internen Abstimmungsprozess zu vollziehen. Sicherlich ist es ein sehr komplexer Abschluss, aber diesmal war es trotzdem ungewöhnlich lang.

Wir prüfen seit gestern die Tarifvertragsentwürfe und gehen zeitnah in die Redaktionsverhandlungen. Wir hoffen, sie bis Ende Juni abgeschlossen zu haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 28.05.2019 20:50
Man da bin ich beruhigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 28.05.2019 23:25
Man da bin ich beruhigt.

Ich nicht. Klar sind nur noch max 4 Wochen aber je länger je komplizierter und bestimmt auch wieder irgendwelche Sonderregelungen um Geld zu sparen. Mark my words :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 29.05.2019 06:15
Verdis Reaktion auf die Nachfrage einer Facebook-Userin:


Hallo, leider müssen wir dich enttäuschen: Die Ergebnisse liegen nämlich immer noch nicht vor - und das ist sicher nicht in unserem Interesse und liegt auch nicht an uns.

Die Arbeitgeber haben diesmal enorm viel Zeit gebraucht, um einen internen Abstimmungsprozess zu vollziehen. Sicherlich ist es ein sehr komplexer Abschluss, aber diesmal war es trotzdem ungewöhnlich lang.

Wir prüfen seit gestern die Tarifvertragsentwürfe und gehen zeitnah in die Redaktionsverhandlungen. Wir hoffen, sie bis Ende Juni abgeschlossen zu haben.


Ich bin immer noch guter Dinge, dass es so kommen könnte wie hier beschrieben wurde

https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/04-2019-Anlage-Fragen_und_Antworten_zum_Abschluss_der_Tarifrunde_2019.pdf


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2019 06:22
Man da bin ich beruhigt.

Ich nicht. Klar sind nur noch max 4 Wochen aber je länger je komplizierter und bestimmt auch wieder irgendwelche Sonderregelungen um Geld zu sparen. Mark my words :)
Och Manno, das beunruhigt mich jetzt aber.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 29.05.2019 07:23
Und nochmal 4 Wochen warten...... >:( :'(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 29.05.2019 07:25
ich habe gedacht, die Redaktionsverhandlungen laufen schon... was machen die denn die ganze Zeit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 29.05.2019 07:41
Kommt bestimmt bald das Böse Erwachen  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 29.05.2019 08:09
Verdis Reaktion auf die Nachfrage einer Facebook-Userin:


Hallo, leider müssen wir dich enttäuschen: Die Ergebnisse liegen nämlich immer noch nicht vor - und das ist sicher nicht in unserem Interesse und liegt auch nicht an uns.

Die Arbeitgeber haben diesmal enorm viel Zeit gebraucht, um einen internen Abstimmungsprozess zu vollziehen. Sicherlich ist es ein sehr komplexer Abschluss, aber diesmal war es trotzdem ungewöhnlich lang.

Wir prüfen seit gestern die Tarifvertragsentwürfe und gehen zeitnah in die Redaktionsverhandlungen. Wir hoffen, sie bis Ende Juni abgeschlossen zu haben.


Ich bin immer noch guter Dinge, dass es so kommen könnte wie hier beschrieben wurde

https://www.dstg-nrw.de/uploads/media/04-2019-Anlage-Fragen_und_Antworten_zum_Abschluss_der_Tarifrunde_2019.pdf

dort wird aber auch nicht erklärt, wie die angestellten aus der "kleinen" EG9 in der fallgruppe 1 im vergleich zu der "kleinen" EG9 fallgruppe 2 übergeleitet werden. da muss doch auch ein unterschied gemacht werden, oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 29.05.2019 09:09
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.

Ich fürchte auch, dass wenn es "so kompliziert " noch ein böses Erwachen gibt. Wegfall der zurückgelegten Stufenlaufzeiten z.b. alle in die Stufe, die dem aktuellen Gehalt entspricht und dann in der Stufe bei 0 anfangen.... :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.05.2019 09:19
Verdis Reaktion auf die Nachfrage einer Facebook-Userin:


Hallo, leider müssen wir dich enttäuschen: Die Ergebnisse liegen nämlich immer noch nicht vor - und das ist sicher nicht in unserem Interesse und liegt auch nicht an uns.

Die Arbeitgeber haben diesmal enorm viel Zeit gebraucht, um einen internen Abstimmungsprozess zu vollziehen. Sicherlich ist es ein sehr komplexer Abschluss, aber diesmal war es trotzdem ungewöhnlich lang.

Wir prüfen seit gestern die Tarifvertragsentwürfe und gehen zeitnah in die Redaktionsverhandlungen. Wir hoffen, sie bis Ende Juni abgeschlossen zu haben.
Mit anderen Worten: Es geht wie immer alles seinen sozialistischen Gang ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 29.05.2019 09:21
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.

Auch in Hessen ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.05.2019 09:21
ich habe gedacht, die Redaktionsverhandlungen laufen schon... was machen die denn die ganze Zeit?
Du kannst lesen?
Wenn ja, lese dies:
Verdis Reaktion auf die Nachfrage einer Facebook-Userin:


Hallo, leider müssen wir dich enttäuschen: Die Ergebnisse liegen nämlich immer noch nicht vor - und das ist sicher nicht in unserem Interesse und liegt auch nicht an uns.

Die Arbeitgeber haben diesmal enorm viel Zeit gebraucht, um einen internen Abstimmungsprozess zu vollziehen. Sicherlich ist es ein sehr komplexer Abschluss, aber diesmal war es trotzdem ungewöhnlich lang.

Wir prüfen seit gestern die Tarifvertragsentwürfe und gehen zeitnah in die Redaktionsverhandlungen. Wir hoffen, sie bis Ende Juni abgeschlossen zu haben.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 29.05.2019 09:23
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.

Ich fürchte auch, dass wenn es "so kompliziert " noch ein böses Erwachen gibt. Wegfall der zurückgelegten Stufenlaufzeiten z.b. alle in die Stufe, die dem aktuellen Gehalt entspricht und dann in der Stufe bei 0 anfangen.... :-\

ich glaub dann rast ich aus...

dann gucken diejenigen, die schon ewig arbeiten, mal wieder in die Röhre!
Kann man sich eigentlich nicht erlauben...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 29.05.2019 09:35
Nicht nur du....

Ich komme dann 2 Jahre später in die neue Stufe 5 und verliere 400 Euro (Brutto) pro Monat und Leute die noch nicht so lange da sind, kommen dann 2023 zeitgleich mit mir in die Stufe 5.

Das können die eigentlich nicht machen, aber ich traue denen alles zu.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 29.05.2019 09:38
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.
wo steht das?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.05.2019 09:40
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.

§ 29c Abs. 2 TVÜ-VKA (so wird's auch im TV-L kommen):

"Beschäftigte  der Entgeltgruppe  9, für die  keine  besonderen  Stufenregelungen gelten, sind stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet."

Für diejenigen, die bisher in der "regulären" EG9 waren, ändert sich also nichts außer der Bezeichnung der Entgeltgruppe.

Alle, die bislang in der "kleinen" EG9 waren, werden in die neue EG9a übergeleitet.
In den Fällen, in denen die gemäß der Tarifeinigung überarbeitete Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung als bisher vorsieht, erfolgt die Höhergruppierung auf Antrag in die EG9b nach den noch zu vereinbarenden Regelungen. Wie diese aussehen werden, darüber ist hier schon umfassend spekuliert worden ...

... die Dinge werden so kommen, wie sie kommen. Niemand hier im Forum kann darauf irgendeinen Einfluss nehmen. Wie blind vor Gier muss man eigentlich sein, um den gleichen Käse immer und immer wieder neu aufzukochen?

Ja, die EG9 war bislang ein unglückliches Konstrukt, die Aufdröselung in EG9a und EG9b wird dies für die Zukunft beenden und im Zuge der Überleitung wird es Regelungen geben, die nicht alle glücklich machen und die zu neuen tatsächlichen oder vermeintlichen Ungerechtigkeiten führen.

Und es tut bestimmt auch gut, sich hier im Forum darüber auskotzen zu können (auch wenn noch gar nicht feststeht, wo genau welche Ungerechtigkeiten liegen werden ...).
Aber irgendwann ist es dann doch auch mal gut, oder!?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.05.2019 09:51
In der 2017er Tarifrunde sind die Änderungsverträge im Juni fertig geworden. Alles liegt also im grünen Bereich, obwohl sie diesmal ungleich umfangreicher sind und die Tairfeinigung erst zwei Wochen später erfolgte.

Die von TV-Ler angesprochenen Änderungen der Entgeltordnung mit Antragsrecht kommen erst 2020 (außer KR), da brennt also nichts.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 29.05.2019 11:15
Nur Zur Info, Verdi wirbt viel für Techniker erreicht zu haben Zitat:

Welche Verbesserungen in der Entgeltordnung zum TV-L haben wir erreicht?

Techniker: Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8, Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro).

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89 (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89)

Vermutlich versprechen die mehr als vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 29.05.2019 11:15
Aus Fallgruppe 1 wird nach 9b unter Beibehaltung der zurückgelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.  Ist im Grunde nur eine Umbenennung,  dass wurde aber von vornherein kommuniziert, da gibt es ja auch nichts zu Regeln.

§ 29c Abs. 2 TVÜ-VKA (so wird's auch im TV-L kommen):

"Beschäftigte  der Entgeltgruppe  9, für die  keine  besonderen  Stufenregelungen gelten, sind stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet."

Für diejenigen, die bisher in der "regulären" EG9 waren, ändert sich also nichts außer der Bezeichnung der Entgeltgruppe.

Alle, die bislang in der "kleinen" EG9 waren, werden in die neue EG9a übergeleitet.
In den Fällen, in denen die gemäß der Tarifeinigung überarbeitete Entgeltordnung eine höhere Eingruppierung als bisher vorsieht, erfolgt die Höhergruppierung auf Antrag in die EG9b nach den noch zu vereinbarenden Regelungen. Wie diese aussehen werden, darüber ist hier schon umfassend spekuliert worden ...

Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1  ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 29.05.2019 11:23
Nur Zur Info, Verdi wirbt viel für Techniker erreicht zu haben Zitat:

Welche Verbesserungen in der Entgeltordnung zum TV-L haben wir erreicht?

Techniker: Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8, Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro).

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89 (https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89)

Vermutlich versprechen die mehr als vereinbart.
Vermutlich....

Das ist ein Auszug aus dem Tarifsekretariat vom 19.03.2019
Da steht aber auch drei Absätze weiter unten folgendes:
VERDI hat verändert und vereinbart, dass es ab dem 01.01.19 eine Entgeltgruppe 9a (bisherige "kleine E9" mit Stufenbegrenzung und verlängerten Laufzeit) und eine EG9b (bisherige "große" EG9 ohne Stufenlaufzeiten und regulärer Stufenlauzeit) geben wird.

Beide Abschnitte widersprechen sich doch etwas, oder?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wizzard76 am 29.05.2019 12:10
Hallo zusammen.

Ich habe auch mal eine Frage (ja ich bin unwissend und ganz neu im öffentlichen Dienst, dementsprechend habe ich auch keine Kenntnisse der Gesetze)

Im Nov 2018 habe ich meinen Arbeitsvertrag mit der Einstellung in die 9(k) 3 und einem Bruttoverdienst von  3172,55 € geschlossen. Beginn 01.01.2019. In der 9/3 a beträgt der Bruttoverdienst nun 3177,31€.
Unabhängig davon das ich der Meinung bin das die Stufe 3 einfach dazwischen geschoben wurde und nicht eine 6te Stufe angehängt worden ist.

Sollte nun die ehemalige 9(k)/3 in die logisch folgende Stufe 9(a)/4 (ja wieder Glaskugel betrachtet) übergeleitet werden, wie schaut das rechtlich nun aus. Zählt die Vereinbarung zum Tag der Absprache und Unterschrift oder der Beginn?
 
Danke
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 29.05.2019 12:24
Hallo zusammen.

Ich habe auch mal eine Frage (ja ich bin unwissend und ganz neu im öffentlichen Dienst, dementsprechend habe ich auch keine Kenntnisse der Gesetze)

Im Nov 2018 habe ich meinen Arbeitsvertrag mit der Einstellung in die 9(k) 3 und einem Bruttoverdienst von  3172,55 € geschlossen. Beginn 01.01.2019. In der 9/3 a beträgt der Bruttoverdienst nun 3177,31€.
Unabhängig davon das ich der Meinung bin das die Stufe 3 einfach dazwischen geschoben wurde und nicht eine 6te Stufe angehängt worden ist.

Sollte nun die ehemalige 9(k)/3 in die logisch folgende Stufe 9(a)/4 (ja wieder Glaskugel betrachtet) übergeleitet werden, wie schaut das rechtlich nun aus. Zählt die Vereinbarung zum Tag der Absprache und Unterschrift oder der Beginn?
 
Danke
 

Das steht schon von Anfang an fest, das es so kommen soll :  Update 04.03.2019: Der DBB schreibt mit Redaktionsvorbehalt:
Überleitung aus "kleiner" EG 9 in den bisherigen Stufen 3, 4 und 4 mit Erhöhungsbetrag in die Stufen 4, 5 und 6 der neuen E 9a.


Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Überleitung geregelt ist.

LG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 12:29
Das vorgenannte steht zwar fest, dürfte aber unbeachtlich sein. Sofern die Regelungen aus dem TVÖD auch nur annähernd übernommen werden, handelt es sich nicht um einen Überleitungstatbestand.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.05.2019 13:13
Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1  ???
- Alle Beschäftigten in der "regulären" EG9 (also die, ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9b übergeleitet.
- Alle anderen Beschäftigten der EG9 (vulgo: "kleine" EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufe, egal welche Fallgruppe, ob mit oder ohne Fallgurke, ob mit oder ohne Ringelsöckchen, ob mit oder ohne Blumenstrauß usw. usf.) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet.
- Manche Beschäftigte, die zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet werden, bekommen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung die Möglichkeit auf Antrag in die EG9b höhergruppiert zu werden. Im Teil II Abschnitt 22.2 der Entgeltordnung zum TV-L betrifft das Techniker der Fallgruppe 1, die Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.2020.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 29.05.2019 13:43
Du beschreibst aber nicht die "kleine" EG9 Fallgruppe 1 mit der Entgeltgruppenzulage und den verlängerten Stufenlaufzeiten! PhoenixDea schreibt aber, dass Angestellte der Fallgruppe 1 in die 9b kommen
Die "reguläre" EG9 mit den normalen Laufzeiten ist doch nicht die Fallgruppe 1  ???
- Alle Beschäftigten in der "regulären" EG9 (also die, ohne verlängerte Stufenlaufzeiten) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9b übergeleitet.
- Alle anderen Beschäftigten der EG9 (vulgo: "kleine" EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Deckelung der Endstufe, egal welche Fallgruppe, ob mit oder ohne Fallgurke, ob mit oder ohne Ringelsöckchen, ob mit oder ohne Blumenstrauß usw. usf.) werden zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet.
- Manche Beschäftigte, die zum 01.01.2019 in die neue EG9a übergeleitet werden, bekommen aufgrund von Verbesserungen in der Entgeltordnung die Möglichkeit auf Antrag in die EG9b höhergruppiert zu werden. Im Teil II Abschnitt 22.2 der Entgeltordnung zum TV-L betrifft das Techniker der Fallgruppe 1, die Höhergruppierung erfolgt zum 01.01.2020.
OK. Bekomme ich mit der "kleinen" EG9, Stufe 3, Fallgruppe 1 also rückwirkend ab den 01.01.19 das gleiche wie jemand mit der "kleinen" EG9, Stufe 3, Fallgruppe 2 ??? Was passiert mit der Zulage zu Fallgruppe 1 bei der Überleitung?
Sagen wir mal beide haben die gleiche Laufzeit hinter sich....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 29.05.2019 14:51
Willkommen in den Tiefen der Redaktion... Die Entgeltgruppenzulage fällt erst am 01.01.2020 weg und nur für die, die einen Antrag auf E9b stellen. Die anderen bleiben "für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit"  im dynamisierten Status quo vom 31.12.2019.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Pina am 29.05.2019 16:12
Ich bin auch neu in der LV, entsprechend stellt sich mir die Frage: Ich werde auch in die E9a übergeleitet, allerdings habe ich keine Nachzahlung für E9a erhalten, sondern nur die "lineare" Nachzahlung seit 01.01.2019. Das macht bisher knapp 100€ netto aus, die fehlen würden. Kommt da noch was?
Und: ich ahbe einige Posts darüber gelesen, dass man die Möglichkeit hat, in E 9b übergeleitet zu werden. Welche Voraussetzungen müssen denn dafür gegeben sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 16:31
Eine Überleitung in E9a hat noch nicht stattgefunden, sondern wird erst stattgefunden haben, wenn die entsprechenden Änderungstarifverträge unterzeichnet worden sind. Sofern „neu in der LV“ bedeutet, daß Du nicht vor dem 01.01.19 dort in unveränderter auszuübender Tätigkeit beschäftigt warst, kann keine Überleitung in E9a stattfinden, da bereits die Einstellung in E9a stattgefunden haben wird. Eine Überleitung in E9b wird für TB in der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten stattgefunden haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2019 17:08
Kommt da noch was?
Ja
Zitat
Und: ich ahbe einige Posts darüber gelesen, dass man die Möglichkeit hat, in E 9b übergeleitet zu werden. Welche Voraussetzungen müssen denn dafür gegeben sein?
Frage die Gewerkschaften und dein AG, die sitzen da gerade dran das zu konkretisieren.
Alle Antworten hier sind wie die Glaskugel auf dem Jahrmarkt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der Kanzler am 29.05.2019 19:15
Frage die Gewerkschaften und dein AG, die sitzen da gerade dran das zu konkretisieren.
Alle Antworten hier sind wie die Glaskugel auf dem Jahrmarkt.
[/quote]


Die sollten weniger Homeoffice machen sondern sich mal treffen  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Pina am 29.05.2019 19:51
@MoinMoin: Danke Dir. Ich habe heute meine Abrechnung erhalten: demnach wurde einfach nur das normale neue 9a-Gehalt gezahlt. Aber die neue 9a müsste ja ab Januar 2019 gelten? Allerdinggs irritiert ich, dass es hieß (Presseinformation), dass die Erhöhungen seit Januar mit dem Mai-Gehalt ausgezahlt werden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2019 22:35
Abwarten und dann kommt der Rest.
Ändern kann man eh nichts, solange nichts feststeht. Und danach kann man bei ver.di und CO
eintreten oder austreten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 29.05.2019 22:44
Man kann auch nebenbei arbeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 30.05.2019 23:11
Ob wir bis zum Ende der Redaktionsverhandlungen die 50 Seiten knacken  ::)? Irgendwie sind es immer und immer wieder die gleichen Fragen..... Habt Geduld und wartet ab. Wie schon einige erwähnt haben,  werden wir es nicht beschleunigen und auch das Ergebnis nicht beeinflussen.
Zum Meckern bleibt auch im August noch genug Zeit....da muss man sich jetzt noch nicht verrückt machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 31.05.2019 08:36
Habt Geduld und wartet ab. Wie schon einige erwähnt haben,  werden wir es nicht beschleunigen und auch das Ergebnis nicht beeinflussen.
Zum Meckern bleibt auch im August noch genug Zeit....da muss man sich jetzt noch nicht verrückt machen.
Ich will mir nicht selbst widersprechen, aber sich vor dem Wettkampf schonmal warmzujammern ... äh ... warmzulaufen ist selbstverständlich eine glänzende Idee!  ;) ;D 8)

Bei immer wieder den gleichen längst vollumfänglich beantworteten Fragen, bleibt der aus Gründen interessierte Laie auch gut im Thema ... da kann bei Abschluß der Redaktion und vorliegen der Tariftexte dann ohne Umschweife auf allerhöchstem Nivea (oder wie das heißt) aufgeheult werden ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2019 10:09
Und ich kann allen E9er nur raten den schon bestellten Neuwagen wieder abzubestellen, die Nettolohnsteigerung wird weniger sein als ihr es euch wünscht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 31.05.2019 10:25
Und ich kann allen E9er nur raten den schon bestellten Neuwagen wieder abzubestellen, die Nettolohnsteigerung wird weniger sein als ihr es euch wünscht.

Kein Porsche!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 31.05.2019 11:58
Und ich kann allen E9er nur raten den schon bestellten Neuwagen wieder abzubestellen, die Nettolohnsteigerung wird weniger sein als ihr es euch wünscht.

Kein Porsche!

Audi ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mid June am 31.05.2019 13:43
Mal eine Verständnisfrage zu den Endstufen 8(5o6) und 9a(4);

wie kann es sein, dass man mit diesem Vergleich mit der "Höhergruppierung" am Schluss weniger verdient? Man bekommt in 8(5oder6) mehr, als in der Endstufe der 9a(4) FG 3.

Aktuell bin ich in der 8(5) und soll im Zuge unserer Stellenbewertung in 9a(4) FG 3.

Ergo; WENIGER Brutto, weniger Sonderzulage, keine Stufen 5 und 6.

Gut, Zulagen hin oder her, unterm Strich wird's ne Nullnummer. Aber da ist doch irgendwas nicht ganz richtig oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 13:52
Falsche Annahmen führen zu falschen Ergebnissen - mithin ist nicht Verständnis gefragt, sondern die Gewinnung zutreffender Informationen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mid June am 31.05.2019 14:16
Um meinen vorherigen Post zu ergänzen; es geht um den TV-L
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 14:17
Das macht es nicht besser.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mid June am 31.05.2019 14:20
Was an meiner Annahme ist denn falsch? Aktuell sieht es doch so aus:

8(5) 3302,-
8(6) 3379,-

9a(4) 3272,-
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 14:24
Das ist so zutreffend, wie es unbeachtlich ist. Die E9a wird 6 Stufen haben. Eine Höhergruppierung aus E8/5 oder E8/6 führt in E9a/5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mid June am 31.05.2019 14:32
Danke dir. Es wäre wirklich schön wenn das so ist. Mir wurde das seitens unserer Personalabteilung leider anders mitgeteilt, 9a Fallgruppe 3 hätte keine Stufen 5 und 6, ich würde in Stufe 4 kommen und Zulagen als Ausgleich erhalten.
Ich meine auch es in der Zusammenfassung des dbb so gelesen zu haben...? Bei Fallgrupp 3, 4 als Endstufe. Aber klar, ich stecke zu wenig drin um Fakten zu liefern. Deshalb frage ich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2019 14:33
Was an meiner Annahme ist denn falsch? Aktuell sieht es doch so aus:

8(5) 3302,-
8(6) 3379,-

9a(4) 3272,-
Aktuell (also nach Regelung 2018) sah es so aus: 9s4 3560€ !!
aktuell 9aS5 3667€ oder 9bS4 3667€ !

also kannst dich beruhigt wieder schlafen legen.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 31.05.2019 14:35
Was an meiner Annahme ist denn falsch? Aktuell sieht es doch so aus:

8(5) 3302,-
8(6) 3379,-

9a(4) 3272,-
Aktuell (also nach Regelung 2018) sah es so aus: 9s4 3560€ !!
aktuell 9aS5 3667€ oder 9bS4 3667€ !

also kannst dich beruhigt wieder schlafen legen.

Danke dir. Es wäre wirklich schön wenn das so ist. Mir wurde das seitens unserer Personalabteilung leider anders mitgeteilt, 9a Fallgruppe 3 hätte keine Stufen 5 und 6, ich würde in Stufe 4 kommen und Zulagen als Ausgleich erhalten.
Und diesen Menschen in der PA müssten abgemahnt werden, wegen Unfähigkeit, wenn dem so ist wie du beschreibst.

UNGLAUBLICH!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.05.2019 14:43
Danke dir. Es wäre wirklich schön wenn das so ist. Mir wurde das seitens unserer Personalabteilung leider anders mitgeteilt, 9a Fallgruppe 3 hätte keine Stufen 5 und 6, ich würde in Stufe 4 kommen und Zulagen als Ausgleich erhalten.
Ich meine auch es in der Zusammenfassung des dbb so gelesen zu haben...? Bei Fallgrupp 3, 4 als Endstufe. Aber klar, ich stecke zu wenig drin um Fakten zu liefern. Deshalb frage ich.

Die E9 Fg. 3 hat nur 4 Stufen - das ist die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Diese wird es nicht mehr gegeben haben, weil sie durch die E9a ersetzt wird. Die E9a hat 6 Stufen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mid June am 31.05.2019 14:53
Alles klar, das bestätigt nur wieder einmal das geschulte Wissen unserer PA :-X...

Ich danke euch!!! Das werde ich jedenfalls nicht auf mir sitzen lassen, wenn die das so durchziehen wie angekündigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 31.05.2019 17:16
Um sich weiter dem 50. Seite zu nähern - und einen weiteren Fall durchzuspielen, in dem sich vielleicht einige wiederfinden:
Man nehme einen Arbeitnehmer mit E9 (klein) und Stufe 3 (Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 + Zulage) der 01.03.24 in die Stufe 4 käme.
Würde übergeleitet werden, in die EG 9a –
würde er zum 01.03.19 in die Stufe 5 kommen?
Oder zum 01.01.19 in die Stufe 4, Rest verfällt?
Jaja, ich weiß. Die Redaktionsverhandlungen sind noch nicht durch.
Aber vielleicht ist das an anderer Stelle (TVöD o.ä) schon einmal passiert und jemand weiß, wie es sich dort verhalten hat?
Das Thema ist zu spannend, um nicht ein paar Möglichkeiten durchzuspielen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 01.06.2019 09:00
Um sich weiter dem 50. Seite zu nähern - und einen weiteren Fall durchzuspielen, in dem sich vielleicht einige wiederfinden:
Man nehme einen Arbeitnehmer mit E9 (klein) und Stufe 3 (Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 + Zulage) der 01.03.24 in die Stufe 4 käme.
Würde übergeleitet werden, in die EG 9a –
würde er zum 01.03.19 in die Stufe 5 kommen?
Oder zum 01.01.19 in die Stufe 4, Rest verfällt?
Jaja, ich weiß. Die Redaktionsverhandlungen sind noch nicht durch.
Aber vielleicht ist das an anderer Stelle (TVöD o.ä) schon einmal passiert und jemand weiß, wie es sich dort verhalten hat?
Das Thema ist zu spannend, um nicht ein paar Möglichkeiten durchzuspielen.
Er wird in die Stufe 6 gekommen sein, wenn die Redaktionsverhandlungen ein solches Vorgehen verhandeln würden oder verhandelt haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 03.06.2019 12:07
Laut GEW Nachricht von letzter Woche haben die Redaktionsverhandlungen noch NICHT einmal begonnen. 3 Monate nach Abschluss des Tarifvertrages?TOP

https://www.gew-hamburg.de/themen/tarif-besoldung/tarif-und-besoldungsrunde-im-oeffentlichen-dienst-der-laender-tv-l-2019
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.06.2019 12:14
Die Redaktionsverhandlungen sind Voraussetzung für den Abschluß des Tarifvertrags: ohne Redaktionsverhandlungen kein Text, ohne Text keine Unterzeichnung, ohne Unterzeichnung kein Tarifvertrag/keine Änderung des Tarifvertrags. Die Behauptung, wir befänden uns nunmehr 3 Monate nach Abschluß des Tarifvertrags, ist mithin deutlich postfaktischer Natur.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 03.06.2019 12:32
Aha. Dann hat das Landesamt unser Personalrat und Verdi was falsches gesagt. Weil laut denen ist der Tarifvertrag  angenommen.Nur die Feinheiten wie Überleitung der EG9k sollen laut denen in zusätzlichen Änderungstarifverträgen angestimmt werden. Aber vielleicht sind die da ja auch falsch informiert. Müssen ja eh abwarten ob da irgendwann mal was passiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 03.06.2019 12:49
Aha. Dann hat das Landesamt unser Personalrat und Verdi was falsches gesagt. Weil laut denen ist der Tarifvertrag  angenommen.Nur die Feinheiten wie Überleitung der EG9k sollen laut denen in zusätzlichen Änderungstarifverträgen angestimmt werden. Aber vielleicht sind die da ja auch falsch informiert. Müssen ja eh abwarten ob da irgendwann mal was passiert.
Es gibt eine Einigung darüber wie der Tarifvertrag geändert werden soll, ja korrekt.
3 Monate nach Abschluss des Tarifvertrages?TOP
Aber es gibt eben noch kein Tarifvertrag der abgeschlossen ist. Sprich der Unterschrieben wurde!
Hierhin besteht das Missverständnis vieler Foristen und Personaler .....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 03.06.2019 13:15
Die Frist für die Annahme des Tarifvertrages war der 30.04.. Vorher konnten also auch noch keine Redaktionsverhandlungen geführt werden. Aber nach knapp über einen Monat sollte man sich doch nun endlich mal zusammensetzten und die Dinge klären und festhalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Monkas7 am 04.06.2019 09:12
Hallo, ich bin seit 1.12012 in der E 9 Stufe 3. Das brachte mir damals, unter Berücksichtigung des reduzierten Weihnachtsgeldes, monatlich 26 € netto mehr, als ich in der E 8 Stufe 4 hatte. Um in die E 9 Stufe 4 aufzurücken muss ich nun 9 Jahre - also noch 1 1/2 Jahre warten. Ich bin vom Kataster zur Flurbereinigung gewechselt. Ich hätte mehr Geld im Geldbeutel, wenn ich die Stufen der E 8 damals alle durchlaufen hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 04.06.2019 09:55
Hallo, ich bin seit 1.12012 in der E 9 Stufe 3. Das brachte mir damals, unter Berücksichtigung des reduzierten Weihnachtsgeldes, monatlich 26 € netto mehr, als ich in der E 8 Stufe 4 hatte. Um in die E 9 Stufe 4 aufzurücken muss ich nun 9 Jahre - also noch 1 1/2 Jahre warten. Ich bin vom Kataster zur Flurbereinigung gewechselt. Ich hätte mehr Geld im Geldbeutel, wenn ich die Stufen der E 8 damals alle durchlaufen hätte.

Geht mir genauso. Darum hoffen viele, dass die verbrachten Zeiten angerechnet werden und wir nicht in Stufe 4 mit neuer Wartezeit eingruppiert werden.  Dann verlieren Leute wie du und ich nochmal 2 Jahre und machen erst zum 01.01.2023 den lohnenden Sprung in die neue Stufe 5. Aber das werden die Redaktionsverhandlungen ergeben. Bis dahin heißt es HOFFEN ;-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 04.06.2019 13:19
Er wird in die Stufe 6 gekommen sein, ....

Ist das bei den Überleitungen im TVöD Bund oder Kommunen, oder woran auch immer man sich wahrscheinlich orientiert, genauso passiert?
Wäre erstaunlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igelchen5 am 04.06.2019 14:20
Hallo Zusammen,

mir geht es genauso. Ich bin jetzt seit 7 Jahren in der E9 Stufe 3 und habe mich schon so gefreut in 2 Jahren endlich einen Sprung zu machen. Sollte es anderes kommen und die Stufenlaufzeiten nicht berücksichtigt werden, wäre ich wirklich sehr enttäuscht. Da arbeitest du seit 20 Jahren in dem Haus und bist nie Krank und machst Überstunden und dann kommt sowas......ich hoffe sehr das es nicht so kommt.
Manchmal hat man das Gefühl man kommt im öffentlichen Dienst nur weiter, wenn man eher faul ist. Die die immer fleißig sind ziehen den kürzeren....wäre jetzt wieder so.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 14:44
Inwiefern gibt es belastbare Zahlen dazu, daß TB in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, die durch eine Nichtberücksichtigung von Stufenlaufzeiten - in welcher Form auch immer - betroffen wären, fleißiger oder weniger faul wären als jene, die davon nicht betroffen wären?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 04.06.2019 15:24
Aus Spaß springe ich Igelchen5 mal bei:
Belastbare Zahlen? Schwierig.
Jedoch kenne ich viele, die das Gefühl teilen, man wäre sehr kreativ, wenn es um das Herabsetzen des Entgelts für technische Tätigkeiten geht, aber ebenfalls sehr kreativ, wenn es darum geht, den Sekretärinnen im Elfenbeinturm eine hübschere EG zu verschaffen.
Nein, das ist nicht besonders gerichtsfest.
Vielleicht gibt es irgendeinen guten Grund dafür, dass häuptlingnahe Sekretärinnen, die kein Abitur haben, eine dreieinhalbjährige Lehre mit anschließender Technikerschule plus 10 Jahre Berufserfahrung - gleich bis weit höher eingrupiert werden.
Aber gefühlte Wahrheiten können auch zu Ungemach führen.
Und zu dem vielleicht ungerechten Spruch, dass mancher mehr verdient, als er verdient.

Wie auch immer. Ich teile Igelchens Unmut darüber, dass manch Eingruppierungsautomatik ein viel zu großes Toleranzfeld für subjektive Befindlichkeiten lässt und dass das anscheinend im Fall EG9 sehr infationär betrieben wird.
Wurde. Hoffentlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 15:26
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es gibt da keine Spielräume.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 15:29
Wie auch immer. Ich teile Igelchens Unmut darüber, dass manch Eingruppierungsautomatik ein viel zu großes Toleranzfeld für subjektive Befindlichkeiten lässt und dass das anscheinend im Fall EG9 sehr infationär betrieben wird.
Wurde. Hoffentlich.
Eine wunderbare Lösung wäre es ja gewesen, dass man die Eingruppierungsautomatik auflöst, sich von diesem Verfahren verabschiedet und jeder das bekommt was er sich durch Verhandlung erarbeitet.
Und dadurch das das Sammelbecken EG9 jetzt aufgesplittet wird, werden sich sicherlich nicht die Befindlichkeiten auflösen.
Es merken nur die E9 k ler jetzt schneller, dass sie in der E9a sind. Ich glaube kaum, dass das Murren weniger wird.
Schön wäre es.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.06.2019 19:07
Es dürfte sich ja bald zeigen was redaktionell verhandelt wurde. Dann kann jeder für sich Konsrquenzen ziehen oder sich einfach freuen 😊
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.06.2019 07:23
Eine wunderbare Lösung wäre es ja gewesen, dass man die Eingruppierungsautomatik auflöst, sich von diesem Verfahren verabschiedet und jeder das bekommt was er sich durch Verhandlung erarbeitet.
Das wäre wohl eher eine Patentlösung für die Aufblähung des Wasserkopfes (hier: Personalabteilung).
Dort wäre dann schließlich mehr zu tun als je zuvor ... ich sehe schon die allmorgendlich anbrandenden Kolonnen, Heerscharen an Mitarbeitern, die alle bei ihrem Sachbearbeiter vorsprechen wollen um nun endlich, endlich, endlich den gerechten Lohn ausverhandeln zu können  8)

Und erst der Markt für Schulungen!
Da spielen ja jede Menge Zwischenmenschlichkeiten mit hinein, in so eine Lohnverhandlung ...
... da sitzt der 25-jährige frisch verbeamtete Jungpersonaler dem handwerkenden Mittfünfziger gegenüber und muss dem klarmachen, was für eine nichtswürdige Kreatur er doch im Grunde ist. Mit EGx noch bestens bedient! Ohne das den das gleich demotiviert oder es gar zu Handgreiflichkeiten kommt  :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 05.06.2019 11:37
Köstlich, schon der Gedanke daran lässt mich schmunzeln :)

Welcher Berufsstamm sitzt eigentlich bei den Redaktionsverhandlungen? Skandalös das da noch nichts passiert ist! Schon Tarifverhandlungen stattfinden lassen, nachdem der Vertrag schon fast 2 Monate ausgelaufen ist, entbehrt sich jeder Grundlage. Das ganze ist schon krank.....so typisch öffentlicher Dienst.........grausam. Da wird monatelang auf den Kosten der MA mit der Kohle gewirtschaftet. Wenn ich beim Finanzamt was abdrücken  muss, wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt. Grrrrrrrrrrrrr..
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 12:47
Hallo zusammen. Ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin genau zum Stichtag 01.01.2019 Höhergruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9(a) Stufe 3. Nach der neuen Tabelle hätte ich dann gar keine Gehaltssteigerung erhalten. Das Entgelt ist in beiden Gruppen gleich. (3177.31 €) Wie wird das in solch einen Fall bewertet? Sollte ich da aktiv werden, oder muss ich nicht zwingend mehr Geld bekommen?
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.06.2019 13:15
Hallo zusammen. Ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin genau zum Stichtag 01.01.2019 Höhergruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9(a) Stufe 3. Nach der neuen Tabelle hätte ich dann gar keine Gehaltssteigerung erhalten. Das Entgelt ist in beiden Gruppen gleich. (3177.31 €) Wie wird das in solch einen Fall bewertet? Sollte ich da aktiv werden, oder muss ich nicht zwingend mehr Geld bekommen?
 

Es gibt auf jeden Fall  mindestens 100€ brutto mehr. Netto 48 glaub ich.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 05.06.2019 13:18
Ich denke du kommst dann nachträglich noch in die Stufe 4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 13:23
Aus welchem Grund? Der Fragesteller wird ja nicht aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten übergeleitet worden sein, er wird zu einem Zeitpunkt höhergruppiert worden sein, zu dem es bereits keine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gegeben haben wird, sondern es bereits eine E9a gegeben haben wird, in die höhergruppiert worden sein wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 13:36
Was bedeutet das für mich?
Ich habe hier gelesen….ab 01.01.2019 ist nur noch der neue Tarifvertrag bindend. Nach der alten Tabelle hätte/habe ich ja eine Gehaltssteigerung erhalten. So bin ich auch offiziell höher Gruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9 (klein) Stufe 3. (verlängerte…) So werde ich auch noch so bezahlt.
Da die Höhergruppierung ab den 01.01.2019 in Kraft getreten ist, gilt dann nicht auch die neue Tabelle? Müsste es dann nicht einen finanziellen Unterschied geben? Oder sagt man, er kommt ja aus der alten Tabelle EG 8 Stufe 4 mit 3077.31€. Somit hat er ja mehr. Ist vllt. auch ein Sonderfall, weil es genau am Stichtag ist. Meine Frage ist ja eigentlich so…. Wenn das Durcheinander mit dem Tarifvertrag vorbei ist, würde dann jemand, der z.B. in einem Jahr von EG 8 Stufe 4 in die EG 9a Stufe 3 kommt, mehr Gehalt bekommen? Wenn ja. Müsste ich doch auch nach der neuen Tabelle bewertet werden… plus Tariferhöhung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 13:52
nach der Antwort von Spid, bin ich also von der neuen Tabelle ab 01.01.2019 von EG 8 Stufe 4 (3177.31€) in die EG 9a Stufe 3 (3177.31€) übergeleitet.
ein höheres Entgelt ist in diesen Fall also nicht vorgesehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 13:56
Ein höheres Tabellenentgelt ist nicht vorgesehen, durch den Garantiebetrag aber sehr wohl ein höheres Entgelt. Der Garantiebetrag dürfte 95,24€ betragen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 14:03
vielen Dank. das war meine Frage. also muss ich darauf achten, dass es am ende bei mir wie folgt aussieht.
EG 9a Stufe 3 plus Garantiebetrag plus Tariferhöhung? ist das korrekt?
Vielen Dank und ein Lob an dieses Forum
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 14:08
Die Entgelttabellen, die bereits die E9a enthalten, beinhalten auch bereits die Tariferhöhung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 14:21
muss da noch mal dumm nachfragen. die alte Tabelle zeigt doch aber EG 9K 3172,55€ . so werde ich auch derzeit bezahlt. Wenn dann in der neuen schon die Tariferhöhung (3177,31€) inbegriffen ist??? bin ich wieder verwirrt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 14:37
Eine E9k gibt es nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich in Anhang 1 der Tarifeinigung vom 02.03.2019 auf ein Tabellenentgelt von 3272,55€ für die E9 ab 01.01.2019 geeinigt. Sofern unter Vorgriff auf die Unterzeichnung des Tarifvertrages der AG unter Vorbehalt bereits das erhöhte Entgelt auszahlt, handelt es sich um diesen Betrag. Tut er dies nicht, zahlt er weiterhin die 3172,55€ aus. Wenn die Änderung des Tarifvertrags rückwirkend inkraft getreten ist, wird Deine Höhergrupierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nicht stattgefunden haben. Stattdessen wird eine Höhergruppierung in E9a/3 stattgefunden haben. Dies führt gem. der unter Redaktionsvorbehalt von verschiedenen Tarifvertragsparteien veröffentlichten Entgelttabellen zu einem Tabellenentgelt von 3.177,31€. Da der Höhergruppierungsgewinn sowohl unter dem einer stufengleichen Höhergruppierung als auch unter dem Garantiebetrag verbleibt, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns (der hier 0€ beträgt) zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelts (das hier zufällig auch dem neuen Tabellenentgelt entspricht) der Garantiebetrag gezahlt. Dieser ist auf den Höhergruppierungsgewinn einer stufengleichen Höhergruppierung gedeckelt, was hier zur Anwendung kommt. Mithin wird nachdem der Tarifvertrag rückwirkend inkraft getreten ist, Anspruch auf 3177,31€ Tabellenentgelt plus 95,24€ Garantiebetrag bestehen. Darin ist die vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2019 bereits enthalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 05.06.2019 15:00
nochmals vielen Dank. also muss ich theoretisch nur darauf achten, dass der Garantiebetrag gewehrt wird?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 15:10
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 06.06.2019 12:52
Hallo zusammen. Ich habe da auch noch mal eine Frage. Ich bin genau zum Stichtag 01.01.2019 Höhergruppiert wurden. von der EG 8 Stufe 4 in die EG 9(a) Stufe 3. Nach der neuen Tabelle hätte ich dann gar keine Gehaltssteigerung erhalten. Das Entgelt ist in beiden Gruppen gleich. (3177.31 €) Wie wird das in solch einen Fall bewertet? Sollte ich da aktiv werden, oder muss ich nicht zwingend mehr Geld bekommen?
 

Hallo !

Kurze Frage. Wie lange warst du bereits in der E8/4 ? In deiner Konstellation hätte sich ein Warten gelohnt falls du schon länger in der E8/4 bist. Höhergruppierung von E8/5 direkt nach E9/5

mfg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 06.06.2019 14:28
Ab 01.01.2019 ist der Garantiebetrag ab EG 9 auf 180€ erhöht worden.
Wenn Du also in der EG8 Stufe 4, 3077,31€ warst, müsstest Du ab dem 01.01.2019 in die EG 9a Stufe 3 3272.55€ kommen :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 06.06.2019 14:46
Ab 01.01.2019 ist der Garantiebetrag ab EG 9 auf 180€ erhöht worden.
Wenn Du also in der EG8 Stufe 4, 3077,31€ warst, müsstest Du ab dem 01.01.2019 in die EG 9a Stufe 3 3272.55€ kommen :)

hallo !

E9/3 ist aber 3077,31 € ab 1.1.2019.
Er müsste eigentlich in E9/3 = 3177,31 € + 180 € Garantiebetrag bekommen  =  3357,31 €


mfg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.06.2019 14:48
Nein, siehe meine eindeutigen Ausführungen dazu weiter oben im Thread.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 06.06.2019 14:57
Nein, siehe meine eindeutigen Ausführungen dazu weiter oben im Thread.

Sorry, in der 1. Zeile müsste es 3177,31 € heißen. Richtig?
Oder was meinst du?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.06.2019 15:02
Eine E9k gibt es nicht. Die Tarifvertragsparteien haben sich in Anhang 1 der Tarifeinigung vom 02.03.2019 auf ein Tabellenentgelt von 3272,55€ für die E9 ab 01.01.2019 geeinigt. Sofern unter Vorgriff auf die Unterzeichnung des Tarifvertrages der AG unter Vorbehalt bereits das erhöhte Entgelt auszahlt, handelt es sich um diesen Betrag. Tut er dies nicht, zahlt er weiterhin die 3172,55€ aus. Wenn die Änderung des Tarifvertrags rückwirkend inkraft getreten ist, wird Deine Höhergrupierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nicht stattgefunden haben. Stattdessen wird eine Höhergruppierung in E9a/3 stattgefunden haben. Dies führt gem. der unter Redaktionsvorbehalt von verschiedenen Tarifvertragsparteien veröffentlichten Entgelttabellen zu einem Tabellenentgelt von 3.177,31€. Da der Höhergruppierungsgewinn sowohl unter dem einer stufengleichen Höhergruppierung als auch unter dem Garantiebetrag verbleibt, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns (der hier 0€ beträgt) zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelts (das hier zufällig auch dem neuen Tabellenentgelt entspricht) der Garantiebetrag gezahlt. Dieser ist auf den Höhergruppierungsgewinn einer stufengleichen Höhergruppierung gedeckelt, was hier zur Anwendung kommt. Mithin wird nachdem der Tarifvertrag rückwirkend inkraft getreten ist, Anspruch auf 3177,31€ Tabellenentgelt plus 95,24€ Garantiebetrag bestehen. Darin ist die vereinbarte Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2019 bereits enthalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 06.06.2019 19:45
Kann mir jemand sagen, wann endlich die Überleitung für die kleine Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppe 9a geregelt wird? Vielleicht kann hier ein Verdi Mitglied hierzu was dazu sagen? 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 06.06.2019 19:50
Kann mir jemand sagen, wann endlich die Überleitung für die kleine Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppe 9a geregelt wird? Vielleicht kann hier ein Verdi Mitglied hierzu was dazu sagen?


Gibt keine Infos zum Termin, auch nicht bei Verdi (Hat Verdi bei Facebook geantwortet). Sie hoffen bis Ende Juni
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 06.06.2019 22:02

Gibt keine Infos zum Termin, auch nicht bei Verdi (Hat Verdi bei Facebook geantwortet). Sie hoffen bis Ende Juni
Wenn schon einem der Beteiligten nur noch die Hoffnung bleibt wird's wohl noch ein bisschen dauern...  ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: frank20 am 11.06.2019 09:00
wann sind den die "Redaktionsverahndlungen" ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.06.2019 09:06
wann sind den die "Redaktionsverahndlungen" ?

Ist das was schamanistisches?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 11.06.2019 09:36
wann sind den die "Redaktionsverahndlungen" ?

Laufen bereits, keiner weiß wie lange noch.
Einfach mal den Beitrag hier letzten 20 Seiten lesen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neutral am 13.06.2019 07:56
Hallo,

habe eine Verständnisfrage.

Ich habe am 01.06.2017 als EG9K Stufe 2 bei einer Behörde angefangen. Laut der verlängerten Stufenlaufzeit müsste ich 5 Jahre in Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen (01.06.17 - 01.06.22) .
Da es aber ab Januar die 9K nicht mehr gibt und ich in die 9a komme, müsste ich ab Juni in Stufe 3 kommen, da für 9a keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr gelten.
Und bei den normalen Stufenlaufzeiten muss man ja 2 Jahre in Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen (also 01.06.17 - 01.06.19).
Habe ich das so richtig verstanden ?

Vielen Dank im Voraus

MFG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.06.2019 08:28
Eine E9K gab es noch nie. Dafür gibt es die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, die es aber seit dem 01.01.19 nicht mehr gegeben haben wird. Dafür wird es seitdem die E9a gegeben haben. Die Stufenlaufzeiten mit Datumsangaben hast Du einen Tag zu lang angegeben. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Tarifvertrag rechtswirksam geändert wird - was bislang noch nicht geschehen ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neutral am 13.06.2019 08:51
Eine E9K gab es noch nie. Dafür gibt es die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, die es aber seit dem 01.01.19 nicht mehr gegeben haben wird. Dafür wird es seitdem die E9a gegeben haben. Die Stufenlaufzeiten mit Datumsangaben hast Du einen Tag zu lang angegeben. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Tarifvertrag rechtswirksam geändert wird - was bislang noch nicht geschehen ist.

Vielen Dank für die Antwort. Jetzt wo du es sagst ist es mir auch aufgefallen.
Habe falsches Datum angeben.

Ich habe am 01.06.2017 als EG9K Stufe 2 bei einer Behörde angefangen. Laut der verlängerten Stufenlaufzeit müsste ich 5 Jahre in Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen (01.06.17 - 31.05.22) .
Da es aber ab Januar die 9K nicht mehr gibt und ich in die 9a komme, müsste ich ab Juni in Stufe 3 kommen, da für 9a keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr gelten.
Und bei den normalen Stufenlaufzeiten muss man ja 2 Jahre in Stufe 2 sein um in Stufe 3 zu kommen (also 01.06.17 - 31.05.19).
Habe ich das so richtig verstanden ?

Und ja es hiess E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Aber Umgangssprachlich haben die es bei uns 9k genannt. Habe es so übernommen.

Also wenn ich deine Antwort richtig deute, dann würde ich zum 01.06. in Stufe 3 kommen, wenn der Tarifvertrag rechtswirksam wird.

Danke nochmal
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.06.2019 09:05
Das steht zu vermuten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: enthusiast am 13.06.2019 21:56
Hallo, ich habe dann hier auch mal eine Frage an die weitestgehend Wissenden hier:
bin am 16.01.2017 als Werkstattlehrer an einem privaten Förderberufskolleg angefangen. Mehrere Monate hat man bis zur Geschäftsführung nicht gewusst in welcher E9 ich den nun genau eingestellt worden bin. Bis Schlussendlich heraus kam (bezirksregierungsentscheid) das es die sogenannte E9k sei- also die mit verlängerten Laufzeiten. Da ich bereits mehr als 20jahre Berufserfahrung als Ausbildungsmeister beim gleichen Träger aber anderer Ort und andere Maßnahme mitbrachte stufte man mich in E9k 3.Stufe ein.
Nun meine Frage:
würde es dann so sein das ich ab dem 1.1.19 nach E9a Stufe 4 bezahlt werde? Und zweite Frage:
ab wann werde ich dann nach Stufe 5 bezahlt- gerechnet ab 16.1.17 >5 Jahre oder ab 1.1.19 > 5 Jahre?
ich danke recht herzlich für jede Antwort.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hat er am 18.06.2019 12:59
"Aus diesem Grund ist zwischen ver.di und der TdL mit dem 1. Juli 2019 ein Auftakttermin auf Arbeitsebene abgestimmt worden."
"Zum Auftakt und den ggfls. darauffolgenden Terminen wird es schwerpunktmäßig vor allem um die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L sowie um das Einfrieren der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L gehen. Weitere bestimmende Themen werden sowohl die Einführung der neuen Entgeltgruppe 9a als auch die Überleitung der Beschäftigten im Pflegedienst sowie im Sozial- und Erziehungsdienst sein."
"Obgleich alle an den Gesprächen beteiligten Parteien einen zügigen Fortgang erwarten und das Bestreben haben, die Redaktion rasch zu einem Ende zu führen, ist davon auszugehen, dass mit einem Abschluss der Redaktion aufgrund des Umfangs der Themen erst in einigen Wochen gerechnet werden dürfte."

Ergo, die Redaktionsverhandlungen zu obigen Themen, haben noch nicht einmal begonnen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 18.06.2019 13:14
"Aus diesem Grund ist zwischen ver.di und der TdL mit dem 1. Juli 2019 ein Auftakttermin auf Arbeitsebene abgestimmt worden."

Ergo, die Redaktionsverhandlungen zu obigen Themen, haben noch nicht einmal begonnen :-)
Quelle: Verdi, TS Berichtet Nr. 3/2019 (kurze Zusammenfassung hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112063.0.html)

Dort heißt es u.a. auch:

Am Ende steht die Übertragung der Grundsatzeinigung in Form der einzelnen Änderungstarifverträge. 
Aus diesem Grund sind uns mittlerweile im Vorfeld des Termins die folgenden Tarifvertragsentwürfe von der TdL übermittelt worden:   
 
  Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L,
  Änderungstarifvertrag Nr. 3 TV EntgO-L,
  Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Pkw-Fahrer-TV-L,
  Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L BBiG,
  Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L Pflege,
  Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVA-L Gesundheit,
  Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Prakt-L sowie den
  Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-Länder.


Der Eindruck also, es sei zwischenzeitlich nichts passiert, ist offenkundig falsch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bastel am 18.06.2019 13:25
Was muss den noch bezüglich der Jahressonderzahlung noch verhandelt werden? Dachte die Einfrierung ist fest?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 18.06.2019 13:52
Was muss den noch bezüglich der Jahressonderzahlung noch verhandelt werden? Dachte die Einfrierung ist fest?
Die Frage könnte sein, wie es nach 2022 weitergeht. Leben dann die alten Prozentsätze wieder auf oder geht es auf Basis der abgesenkten Sätzen dieser Tarifrunde weiter ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 18.06.2019 14:56
Kann man den Änderungsvertrag Nr. 11 zum TV-L irgendwo einsehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.06.2019 15:22
Wenn der Text fertig verhandelt und unterschrieben ist, wird er veröffentlicht. Wobei es sinnvoll ist, die durchgeschriebene Fassung zu lesen. ÄTVs sind die Hölle. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bastel am 18.06.2019 15:51
Was muss den noch bezüglich der Jahressonderzahlung noch verhandelt werden? Dachte die Einfrierung ist fest?
Die Frage könnte sein, wie es nach 2022 weitergeht. Leben dann die alten Prozentsätze wieder auf oder geht es auf Basis der abgesenkten Sätzen dieser Tarifrunde weiter ...

Es wurde doch immer gefaselt dass nur die Basis der Berechnung vom Jahr 2018 eingefroren wird und die jeweiligen Prozente davon berechnet werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 18.06.2019 15:52
Kann man den Änderungsvertrag Nr. 11 zum TV-L irgendwo einsehen?
"Das  Tarifsekretariat  wird  über  die  jeweiligen  Verfahrensstände  informieren  und  nach  Abschluss der Redaktion die Tarifverträge mit Erläuterungen zur Verfügung stellen."

Kommt Zeit, kommt Tarifvertrag ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 18.06.2019 22:30
Kann man den Änderungsvertrag Nr. 11 zum TV-L irgendwo einsehen?

Nur wenn du in die Zukunft sehen kannst :-)

Dann wirst du Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L auf
  http://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
finden :-)

Falls du einen Zielzeitpunkt für deine Zeitreise brauchst, einfach mal als erster Versuch 01.09.2019 setzen :-)
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.06.2019 07:56
Falls einige "E9" dann noch eine Erfahrungsstufe hoch kommen, erfolgt die Auszahlung 2020!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 19.06.2019 08:52
Kann man den Änderungsvertrag Nr. 11 zum TV-L irgendwo einsehen?

Nur wenn du in die Zukunft sehen kannst :-)

Dann wirst du Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L auf
  http://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l
finden :-)

Falls du einen Zielzeitpunkt für deine Zeitreise brauchst, einfach mal als erster Versuch 01.09.2019 setzen :-)
 


Danke :-) Ich gebe mein Bestes :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 19.06.2019 08:56
Falls einige "E9" dann noch eine Erfahrungsstufe hoch kommen, erfolgt die Auszahlung 2020!!!

Doppeltes "Weihnachtsgeld" 2019 :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 19.06.2019 12:23
Hätte eine Frage zum Zusammensetzung meines Gehalt ab 1.1.2020.

Falls bei den Redaktionsverhandlungen nichts anderes beschlossen wird.

Nach der Höhergruppierungsmatrix:

Von 9a/ Stufe 4 mit Entgeldgruppenzulage/ Fallgruppe 1 nach 9b Stufe 3 ohne Zulage mit Garantiebetrag von 95,24 Euro nach Matrix

Dann hätte ich ja weniger Brutto ohne die Zulage.

Im Jahr 2020 beträgt die Zulage 101,57 Euro

Da 9a/Stufe  und 9b/ Stufe 3 das gleiche Bruttogehahlt haben mit 3374,65 Euro

Lieg ich da richtig oder interpretiere ich da die Matrix falsch mit dem verringertem Garantiebetrag von 95,24 Euro???


Ist das dann der Preis erstmal weniger Brutto zuhaben, um in die 9b zukommen?

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 19.06.2019 14:10
Wie kommst du auf einen Garantiebetrag von 95,24 Euro?
Der Garantiebetrag in den Entgeltgruppen 9 bis 14 beträgt 180 Euro, allerdings begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Diese Begrenzung greift hier nicht, da der Unterschiedsbetrag von EG9a/4 zu EG9b/4 bei 3781,78 Euro - 3374,65 Euro = 407,13 Euro liegt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 19.06.2019 14:36
Wie kommst du auf einen Garantiebetrag von 95,24 Euro?
Der Garantiebetrag in den Entgeltgruppen 9 bis 14 beträgt 180 Euro, allerdings begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Diese Begrenzung greift hier nicht, da der Unterschiedsbetrag von EG9a/4 zu EG9b/4 bei 3781,78 Euro - 3374,65 Euro = 407,13 Euro liegt.

Ah, dann hab ich das falsch interpretiert die Matrix.  Danke für die Erklärung.

Dann ist das neue Gehalt 3374,65 Euro plus 180 Euro Garantiebetrag für die Zeit bis zur 9b/ Stufe 4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maschinenbauer am 20.06.2019 21:06
Hallo,
ich habe die Diskussion die gesamten 48 Seiten verfolgt und muss gestehen das ich noch nicht nachvollziehen kann was sich für mich eventuell, möglicherweise verbessern kann.

Ich bin Techniker eingruppiert als
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2 
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9 

Heute kam das Abrechnungsblatt für Juni mit der Tariferhöhung. Es sind 100 € mehr plus 2,88€ aus der Zulage.
Aus den vorherigen Kommentaren schlussfolgere ich also das die mögliche Besserstellung in der E9 sich auf das Jahr 2020 verschiebt und ich hoffen muss, das ich auf Antrag in die E9b komme?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.06.2019 07:16
Hallo,
ich habe die Diskussion die gesamten 48 Seiten verfolgt und muss gestehen das ich noch nicht nachvollziehen kann was sich für mich eventuell, möglicherweise verbessern kann.
Evtl. bringen die die 13 Seiten aus dem Strang "Verbesserung Techniker / Meister" weiter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.html

Ich bin Techniker eingruppiert als
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2 
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9 

Heute kam das Abrechnungsblatt für Juni mit der Tariferhöhung. Es sind 100 € mehr plus 2,88€ aus der Zulage.
Aus den vorherigen Kommentaren schlussfolgere ich also das die mögliche Besserstellung in der E9 sich auf das Jahr 2020 verschiebt und ich hoffen muss, das ich auf Antrag in die E9b komme?
Die "mögliche Besserstellung" verschiebt sich nicht in das Jahr 2020, sondern ist von vorne herein in der Tarifeinigung so vorgesehen.
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igelchen5 am 21.06.2019 08:14
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maschinenbauer am 21.06.2019 08:41
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.


Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 21.06.2019 08:51
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.


Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X

Ja so wird es aussehen! Nur wer Tätigkeiten der Fallgruppe 1 ausführt, hat die Möglichkeit auf Antrag in die 9b zukommen.

Trotzdem man sollte erst die Redaktionsverhandlungen abwarten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.06.2019 08:58
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?

Welche Ansprüche?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.06.2019 09:47
Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X
Laut deiner obigen Darstellung bekommst du die "Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9".
Diese steht nur Technikern der EG9 Fallgruppe 1 zu, für die Fallgruppe 2 ist sie nicht vorgesehen.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 21.06.2019 09:53
Ich hätte eine Frage zur Ausschlussfrist. Nachdem die Gespräche ja noch nicht geführt sind und wir immer noch in den Stufen sitzen und nicht klar ist ob die Stufenlaufzeiten angerechnet werden. Muss man seine Ansprüche jetzt geltend machen, weil die sonst nach 6 Monaten verfallen?
Die Fälligkeit ist erst gegeben, wenn es einen unterschriebenen Tarifvertrag gibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Maschinenbauer am 21.06.2019 10:26
Laut meiner Stellenbewertung bin ich in Fallgruppe 2. D.h. ich komme in die 9a?  :-X
Laut deiner obigen Darstellung bekommst du die "Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9".
Diese steht nur Technikern der EG9 Fallgruppe 1 zu, für die Fallgruppe 2 ist sie nicht vorgesehen.


Das steht so auf meinem Lohnschein und die Fallgruppe 2 auf meinem tariflichen Bewertungsbogen. Genau Entgeltgruppe 9 (Fallgruppe 2 des Teils II, Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 - der EGO zum TV-L).
Das ist auch der Grund warum in nicht so recht Durchblicke. Bei mir passt es nicht zueinander.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Antiker am 22.06.2019 23:46
Ist schon mal Jemandem aufgefallen, dass im Vergleich zwischen TV-Bund und TV-L schon in der Struktur der Entgelttabellen eine (mMn) perfide Benachteiligung für die Angestellen der Länder existiert?

Und zwar in Bezug auf die betragsmäßige Zuordnung der einzelnen Stufen bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Denn auch OHNE die stufengleiche Höhergruppierung ist man als Bundesangestellter bei Höhergruppierung klar im Vorteil.

Sofern die einzelnen Beträge in der TV-L Entgelttabelle nicht noch überraschend geändert werden sieht es für den nachfolgenden Fall wie folgt aus:

         Höhergruppierung E9a - Stufe 5 nach E11 - Stufe ?

         Nach der Tabelle des TV-L landet man in E11 - Stufe 3
         Nach der Tabelle des TV-Bund landet man in E11 - Stufe 4   

Siehe Vergleich nachfolgender (2019er) Tabellen:

TV-Bund:

          S1           S2           S3            S4           S5           S6        
E 11   3457.10   3803.91   4119.43   4477.63   4972.55   5242.43
E 10   3331.93   3613.93   3915.01   4238.32   4628.44   4749.89
E 9c   2952.16   3416.40   3689.63   4022.45   4365.60   4498.65
E 9b   2952.16   3196.80   3451.45   3764.11   4088.70   4358.55
E 9a   2952.16   3167.80   3222.84   3398.61   3751.33   3877.90


TV-L

          S1           S2            S3           S4           S5           S6
E 11   3346.42   3628.98   3891.31   4288.02   4863.90   5009.81
E 10   3228.23   3502.94   3763.34   4025.67   4524.79   4660.53
E 9b   2873.64   3129.67   3272.55   3667.36   4000.09   4120.10
E 9a   2873.64   3129.67   3177.31   3272.55   3667.36   3777.39


Sollte meine Ausführung / Feststellung fehlerhaft sein, so bitte ich um fachkundige Korrektur.

Ansonsten finde ich es wirklich ein Unding wie man nur betragsmäßig schon beim TV-L ggü. dem TV-Bund benachteiligt wird. (Und das Alles, wie schon erwähnt, ganz ohne stufengleiche Höhergruppierung)


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 23.06.2019 07:13
Da es sich um zwei unterschiedliche Arbeitgeber handelt, ist es allenfalls ein Nachteil, aber keine Benachteiligung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Skedee Wedee am 23.06.2019 09:11
Ansonsten finde ich es wirklich ein Unding wie man nur betragsmäßig schon beim TV-L ggü. dem TV-Bund benachteiligt wird. (Und das Alles, wie schon erwähnt, ganz ohne stufengleiche Höhergruppierung)

Dir steht es frei, vom Arbeitgeber Land zum Arbeitgeber Bund zu wechseln, die zwei unterschiedliche Tarifverträge verwenden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 24.06.2019 09:58
Zitat
Die "mögliche Besserstellung" verschiebt sich nicht in das Jahr 2020, sondern ist von vorne herein in der Tarifeinigung so vorgesehen.
Sofern deine Tätigkeiten der Fallgruppe 1 entsprechen, musst du auch nicht auf die Höhergruppierung hoffen, da ein entsprechender Antrag unmittelbar zur Höhergruppierung führt.

Wo steht es geschrieben und ist es schon fix, wer und wie einen Antrag stellen kann?
Ich kann es auf die schnelle nicht finden! Dankeschön
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 24.06.2019 11:17
Wo steht es geschrieben und ist es schon fix, wer und wie einen Antrag stellen kann?
Ich kann es auf die schnelle nicht finden! Dankeschön
Evtl. bringen dich die 13 Seiten aus dem Strang "Verbesserung Techniker / Meister" weiter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.07.2019 20:46
Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.  Da es sich ja ( mit aller Vorsicht gesagt) abzeichnet,  dass es eine Regelung wie im TvÖD Bund geben wird: Die Überleitung aus der 9 jährigen Stufe 3 ist mir klar.  Wie würde denn dann die Überleitung aus der 5 jährigen Stufe 2 aussehen,  wenn man dort bereits 4 Jahre verbracht hat? Wird mir aus dem Text der Überleitungsregelung beim Bund irgendwie nicht wirklich klar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mawe am 04.07.2019 07:57
Mir ist das leider immer noch nicht klar. Ab 01.07.2019 komme ich nach 9 Jahren Stufe 3 in die Stufe 4. Welche neue Stufe gilt für mich vom 01.01. bis 30.06.2019 und welche ab 01.07.2019 ? Vielen Dank für die Hilfe !
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 04.07.2019 09:26
Moin zusammen,

wenn ich das Schreiben von Verdi richtig verstehe werden dann alle in Stufe 9, die mindestens 5 Jahre in Stufe 3 waren, jetzt in die 5 kommen. Sehe ich das richtig??

Wünsche Euch einen entspannten Tag
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 04.07.2019 09:32
Verstehen kann man das schon so.
Steht das denn mit den Jahren irgendwo im dem Papier was bei Verdi verlinkt ist ?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.07.2019 09:39
Verstehen kann man das schon so.
Steht das denn mit den Jahren irgendwo im dem Papier was bei Verdi verlinkt ist ?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Kannst du die Datei nicht öffnen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 04.07.2019 09:48
War grad nur am Handy. Das ist es doch oder ?

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, ...für die besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem
Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

Ich bin seit 1.1.2015 in Stufe 3 und verstehe es so das ich am Tag der Überleitung (vermutlich bei mir im TV-H 1.8.2019 ?)
in Stufe 4 komme und da ich da meine 4 Jahre voll habe dann in Stufe 5 komme. Wie vermutet seit Wochen. Bisher nix gegenteiliges zu verstehen oder ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.07.2019 09:50
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 04.07.2019 09:51
Verstehen kann man das schon so.
Steht das denn mit den Jahren irgendwo im dem Papier was bei Verdi verlinkt ist ?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvue-bund.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Danke für die Info 8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 04.07.2019 09:55
Im meinem Fall:
EG 9 Stufe 3 Fallgruppe 1 mit langen Laufzeiten seit 1.4.2013 > wo lande ich, wenn es so kommt?  ???
Bin mir nicht sicher....  :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 04.07.2019 09:59
Im meinem Fall:
EG 9 Stufe 3 Fallgruppe 1 mit langen Laufzeiten seit 1.4.2013 > wo lande ich, wenn es so kommt?  ???
Bin mir nicht sicher....  :(

Hey Carlos,

ich würde sagen, dass Du dann in 9 Stufe 5 kommst.

Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 04.07.2019 10:19
Ja.

@TV-Ler    Um es zu vervollständigen. Hast du nochmal den Passus von dem wir es hatten wo geschrieben steht das ich mich in meiner bestimmten Fallgruppe dann auch zum 1.1.2020 von 9a nach 9b beantragen kann ? Das finde ich gerade nirgends. Dann schreib ich mir das schonmal weg.

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mawe am 04.07.2019 14:30
Das wäre aber sehr unfair. Bin seit 9 Jahren in Stufe 3 gewesen und bekomme dann auch nur Stufe 5 ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 14:33
Ja, aber ich sehe nicht, inwiefern das unfair sein sollte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mawe am 04.07.2019 15:13
Es ist unfair 9 Jahre in Stufe 3 zu sein und andere waren nur 4 Jahre in Stufe 3 und kommen auch in EG E9a Stufe 5
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 15:19
Ich sehe da nichts, was "unfair" wäre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.07.2019 16:11
Ich auch nicht. Ganz im Gegenteil!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Sk13 am 04.07.2019 16:14
Hallo, bin im August 2019 seit genau 5 Jahren in Stufe 2. Wie sieht es bei mir aus?
Danke für die Antwort!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mawe am 04.07.2019 16:45
Da sieht man auch nichts... das nennt man gesunder Menschenverstand !
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.07.2019 16:53
Nö, das nennt sich individuelle Betroffenheit - und die ist ohne Wert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mawe am 04.07.2019 17:07
Bravourös... Sehr gut erkannt !
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 04.07.2019 18:36
Es ist unfair 9 Jahre in Stufe 3 zu sein und andere waren nur 4 Jahre in Stufe 3 und kommen auch in EG E9a Stufe 5

Sorry, aber wir sollten froh sein, dass es überhaupt mehr gibt. Und es wäre doch schön, wenn Viele davon profitieren und nicht nur ein kleiner Teil.

Gönn deinen Kollegen es doch, vorausgesetzt es kommt so.

Schönen Abend noch
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 05.07.2019 08:18
Dann wage ich auch noch mal zu fragen, wie es wäre (oder im TVÖD Bund war):

Zitat
Ich bin seit 1.1.2015 in Stufe 3 und verstehe es so das ich am Tag der Überleitung (vermutlich bei mir im TV-H 1.8.2019 ?)
in Stufe 4 komme und da ich da meine 4 Jahre voll habe dann in Stufe 5 komme. Wie vermutet seit Wochen. Bisher nix gegenteiliges zu verstehen oder ?

Wie sieht es aus, wenn man seit dem 01.03.2015 in der Stufe 3 ist?
Die vier Jahre wären bis zum 01.01.2019 ja NICHT um.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.07.2019 08:31
Die Überleitung erfolgt in die Stufe, deren Tabellenentgelt dem bisherigen Tabellenentgelt entspricht. Da es sich um eine Überleitung handelt, läuft die Stufenlaufzeit weiter.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 05.07.2019 15:59
Wir sollten alle erstmal die Redaktionsverhandlungen abwarten. Vielleicht kommt alles ganz anders.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neffets69 am 08.07.2019 10:52
Aktuelle Verdi-Mitteilung:

Redaktionsgespräch endet ohne Verständigung

Das am 1. Juli 2019 geführte Redaktionsgespräch aus Anlass der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 2. März 2019 (ts-berichtet 3/2019) ist ohne Einigung geblieben. Nachdem bereits im Vorfeld der ersten Runde der Redaktionsgespräche rein redaktionelle Fragen zu den Entwürfen der Änderungstarifverträge weitestgehend geklärt und die Entgelttabellen abgestimmt werden konnten, zeigten sich im Verlauf des Gesprächs eine Reihe von Dissenspunkten:
Gleich zu Beginn wurde deutlich, dass die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L einen größeren Streitpunkt darstellen. Sofern die TdL eine Begrenzung der neuen Höhe des Garantiebetrages auf „Neufälle“ und die Nichtdynamisierung der neuen Beträge nach dem Ende der Laufzeit der Tabellenerhöhungen vertritt, haben wir deutlich gemacht, dass dies in der Tarifeinigung nicht vorgesehen ist.
Weiterer nach wie vor klärungsbedürftiger Punkt ist die zum Einfrieren der Jahressonderzahlung zu treffende Regelung. Klar ist, dass in Umsetzung der Tarifeinigung 2019 gilt, dass die Jahressonderzahlung bis einschließlich 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wird. Stark vereinfachend meint dies, dass die Entgeltsteigerungen nicht weitergegeben werden, so dass das Entgeltniveau des Jahres 2018 die Bemessungsgrundlage für die Jahre 2019 bis 2022 der Jahressonderzahlung bildet. Offen ist derzeit, über welchen Weg dies erreicht werden kann. Soweit die TdL hierzu bereits erste Überlegungen geäußert hat, haben wir deutlich gemacht, dass eine Aufgliederung der Prozentsätze der Jahressonderzahlung, wie von ihr angestrebt ebenso wenig dem Wortlaut der Tarifeinigung entspricht wie die von ihr konkret zugrunde gelegten Prozentsätze.
Und auch die Festschreibung eines Verfahrens zur Berechnung der Prozentsätze, wie etwa bei der VKA, für das Jahr 2022 ist offen und der Vorschlag der TdL an diesem Punkt nicht mittragbar.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorstoß der TdL, gleich an mehreren Stellen Änderungen im TV-L vorzunehmen, die nicht Gegenstand der Tarifeinigung sind. So ist etwa die von der TdL angestrebte Aufhebung des § 41 Nr. 5 TV-L weder vereinbart noch ein Grund ersichtlich. Glei-ches gilt für den von der TdL eingebrachten Vorschlag, dass das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigten, die Pflichtmitglied einer auf landesrechtlicher oder bundesrechtlicher Grundlage errichteten berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind, abweichend von § 33 Absatz 1 Buchstabe a TV-L mit Erreichen der für die jeweilige Versorgungseinrichtung nach dem Stand vom 1. April 2019 geltenden Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente endet, sofern dies zu einem späteren Zeitpunkt als nach § 33 Ab-satz 1 Buchstabe a TV-L erfolgt. Eine solche Regelung ist nicht akzeptabel, so dass weiterhin die gesetzliche Regelaltersgrenze maßgeblich sein muss.

Im Bereich der Eingruppierung und der Novellierung der Entgeltordnung haben sich ebenfalls zahlreiche Problemfelder herauskristallisiert.
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV, gegendert werden müssen. Der Vorschlag der TdL, dem über eine entsprechende Formulierung in der Präambel gerecht zu werden, überzeugt nicht.
Weiterhin haben wir ein Thema aufgerufen, dass uns auch bereits in den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der EGO Länder im vergangenen Jahr begleitet hat, sodass wir abermals gegenüber der TdL darauf gedrungen haben, die Regelungen zum Erfordernis der Akkreditie-rung von Studiengängen und zur Anerkennung ausländischer Studiengänge zu modifizieren. Sie sind aus unserer Sicht rechtlich bzw. tatsächlich nicht mehr erfüllbar.
So ist etwa das Akkreditierungserfordernis zu streichen, da viele Hochschulen aus Gründen des hohen Aufwands sowie den damit einhergehenden Kosten keine Akkreditierungen mehr vornehmen lassen.
Ganz ähnlich verhält es sich zu dem festgelegten Erfordernis einer Anerkennung als gleich-wertig durch „die staatliche Anerkennungsstelle“. Hier ist mindestens zu differenzieren.
„Staatliche Anerkennungsstellen“ für ausländische Hochschulabschlüsse gibt es nur in sogen. reglementierten Berufen wie z.B. für Ärzte oder Richter. In diesen Fällen darf der Beruf ohnehin nur ausgeübt werden, wenn ein ausländischer Hochschulabschluss nach den Vorschriften des jeweiligen Berufsgesetzes als gleichwertig anerkannt wurde.
Eine zusätzliche Eingruppierungsvoraussetzung desselben Inhalts aufzustellen, ergibt daher keinerlei Sinn, wäre aber unschädlich.
Dagegen könnte in nicht reglementierten Berufen ein Erfordernis der Anerkennung als gleich-wertig durch eine staatliche Anerkennungsstelle niemals erfüllt werden, da es für nicht regle-mentierte Berufe keine staatliche Anerkennungsstelle gibt. Dies betrifft z.B. Biologen und Chemiker in staatlichen Umweltämtern, Ingenieure in staatlichen Bauverwaltungen, Verwaltungsjuristen usw. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet insoweit nur für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Anwendung.
Hierzu hat sich die TdL noch nicht abschließend verhalten.
Weiterhin haben wir eingebracht, dass die EG 2Ü Stufe 6 den Betrag der EG 2 Stufe 6 erhält.
Anlass dafür ist der Umstand, dass nach den Anlagen 2 und 4 zum TVÜ-Länder für aus dem MTArb in den TV-L übergeleitete Beschäftigte und für zwischen dem 1. November 2006 und dem 31. Dezember 2011 neu eingestellte Beschäftigte im Bereich der ehemaligen Arbeiter die Stufe 6 in der EG 2 gesperrt war. Insofern konnte ein „Überholen“ der EG 2Ü Stufe 6 durch die EG 2 Stufe 6 nicht eintreten.
Gleichwohl wurde mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung der Länder für Neueinstellungen die Sperre der Stufe 6 in der EG 2 aufgehoben. Ein „Überholen“ der EG 2Ü Stufe 6 durch die EG 2 Stufe 6 kann danach bei normalem Stufendurchlauf erst ab 1. Januar 2028 eintreten.
Dennoch ist es anzustreben, die EG 2Ü Stufe 6 anzuheben. Dabei nehmen vor allem auf die dazu mit der VKA getroffene Verständigung Bezug, wonach im Rahmen der Redaktion zur Tarifrunde 2018 vereinbart wurde, dass die EG 2Ü Stufe 6 den Betrag der EG 2 Stufe 6 erhält.
Einen ersten Austausch gab es mit der TdL schließlich auch zur Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019. Der uns dazu von der TdL vorgelegte Entwurf entspricht inhaltlich den bekannten Regelungen von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Hierzu und den darüber hinaus noch offenen Punkten, wie etwa Fragen der Überleitung und den Besitzständen im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020, der Überleitung der Pflegekräfte am 1. Januar 2019 sowie der Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021 soll Ende Juli eine Verständigung erzielt werden.
Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 11:41
Ich bin seit 1.2.15 in der kleinen Entgeltgruppe 9, Stufe 4 und bin bereits 2006 vom BAT zum TV-L übergeleitet worden und bekam bis jetzt einen monatlich bis zuletzt einen Betrag von 50 Euro brutto als "Zukunftssicherung" zum normalen Gehalt der EG 9 klein Stufe 4, also insgesamt 3.711 Brutto. Lt. dem neuen Tarifvertrag kommt man ja nach 4 Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5, was bei mir ab 1.2.19 der Fall wäre. Wie werde ich zum 1.1.19 übergeleitet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 11:46
Sorry, hatte mich bei meinem bisherigen Bruttogehalt bis 31.12.2018 vertan. Es waren natürlich nicht 3.711 sondern 3.611 bis 31.12.2018.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mimi am 08.07.2019 12:30
Hallo, ich bin im August 2019 seit genau 5 Jahren in Stufe 2. Wie sieht es bei mir aus?
Danke für die Antwort!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Harlequin am 08.07.2019 12:40
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, ...für die besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem
Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

Nachdem frage ich mich, wie das bei den Leuten aussieht, die bis zum 01.01.19 vier Jahre in der Stufe 2 waren, und vor allem für die die acht Jahre in der Stufe 3 verbrachten. Kommen diese in die Stufe 3 bzw. 5 und müssen nun 3 bzw 5 Jahre darauf warten, das zu bekommen, was sie mit der bisherigen E9 im Jahr 2020 bekommen hätten?
Oder hab ich das Zitat falsch verstanden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neffets69 am 08.07.2019 12:52
bedeutet: Ist die Stufenlaufzeit zur nächsten Stufe erreicht wird dies angewandt und der AN wird der E9a bzw. E9b zugeordnet und bekommt die nächste Stufe. Sollte der AN sich aber am Anfang oder mittendrin in der Stufenlaufzeit befinden, wird er übergeleitet in E9a bzw. E9b und seine erreichte Stufenlaufzeit bleibt bestehen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 08.07.2019 12:58
boah... es wird Zuordnungstabellen geben. Stufe X im Jahr Y = Stufe A im Jahr B... alles für die Varianten der EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten.

Wer also wegen der besonderen Stufenlaufzeiten (länger !) bereits länger in der entgeltgleichen neuen Stufe gewesen wäre, als diese lang ist, bekommt die nächsthöhere Stufe und beginnt bei Null. So schwer ist das nicht.

Die EG9 ohne besondere Stufenlaufzeit wird einfach EG9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mittagspause am 08.07.2019 12:59
Ich habe eine Frage:
Angenommen, die Redaktionsverhandlungen ergeben letztendlich, dass die in der bisherigen Stufe verbrachte Zeit mit in die neue Stufe mitgenommen wird, habe ich folgendes Beispiel mit der Frage:
Ich habe zum 01.03.2019 bereits 2 Jahre in Stufe 3 (EG9 alt mit verlängerter Stufenlaufzeit) verbracht und diese wird ja allem Anschein nach übergeleitet in EG9a Stufe 4. Durch die nunmehr erforderlichen 4 Jahre in Stufe 4 bis zur Stufe 5, kann ich ja grundsätzlich bereits nach 2 Jahren eine Stufenlaufzeitverkürzung zur Stufe 5 beantragen (entsprechende Beurteilung vorausgesetzt). Spricht also etwas dagegen, sich die 2 Jahre in Stufe 3 (EG9 alt mit verlängerter Stufenlaufzeit) auf die übergeleitete Stufe 4 (EG9a) anrechnen zu lassen und dann die Laufzeit zu verkürzen um in Stufe 5 (EG9a) zu gelangen? Ich freue mich auf Eure Antworten
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 08.07.2019 13:02
Was passiert mit all dieser kreativen Energie, wenn die Stufe 6 erreicht ist ??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 13:03
Tariflich ist ein Antrag zur Stufenlaufzeitverkürzung weder vorgesehen noch erforderlich noch sieht der Tarifvertrag eine Mindestverweildauer in der aktuellen Stufe vor, bevor eine Stufenlaufzeitverkürzung stattfinden könne.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mittagspause am 08.07.2019 13:07
Anders gefragt: Ist unter den genannten Umständen eine Stufenlaufzeitverkürzung möglich, durch wen auch immer veranlasst?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 13:08
Da es tariflich keine Mindestverweildauer in der bisherigen Stufe gibt und die Stufenlaufzeit am ersten Tag auf Null verkürzt werden könnte, ist das tariflich selbstverständlich möglich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mittagspause am 08.07.2019 13:10
Na dann bin ich mal gespannt, wie mein Arbeitgeber das so umsetzt was ich da ohne Antrag zu erwirken versuche. Danke erstmal
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 13:30
Hallo. Kann vielleicht mal jemand meine Fragen beantworten, bevor immer wieder neue Fragen gestellt werden. Danke schonmal!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 08.07.2019 13:41
Ich bin seit 1.2.15 in der kleinen Entgeltgruppe 9, Stufe 4 und bin bereits 2006 vom BAT zum TV-L übergeleitet worden und bekam bis jetzt einen monatlich bis zuletzt einen Betrag von 50 Euro brutto als "Zukunftssicherung" zum normalen Gehalt der EG 9 klein Stufe 4, also insgesamt 3.711 Brutto. Lt. dem neuen Tarifvertrag kommt man ja nach 4 Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5, was bei mir ab 1.2.19 der Fall wäre. Wie werde ich zum 1.1.19 übergeleitet?

Du müsstest zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 5 unter Beibehaltung deiner Laufzeit übergeleitet werden. Dementsprechend müsstest Du zum 01.02.2020 in die Stufe 6 kommen. So habe ich es verstanden. Aber eine genaue Aussage ist erst nach Abschluß der Redaktionsgespräche möglich. LG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 14:42
Aber wenn ich dann zum 1.1.19 in die Stufe 5 übergeleitet werden würde, beträgt das Gehalt nur 3.667. Ich hatte ja bis Dezember 2018 ein Bruttogehalt von 3.610 (3.560+50 für Zukunftssicherung). Es wurde ja gesagt, dass jeder zum 1.1.19 100 Euro brutto mehr verdient. Das wäre ja dann bei mir nicht der Fall. Oder bekomme ich dann einfach 100 Euro brutto mehr ab 01/2019, also 3.710?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 14:45
Aufgrund welcher tariflichen Grundlage erfolgt die Zahlung dieser „Zukunftssicherung“?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 08.07.2019 14:46
Aber wenn ich dann zum 1.1.19 in die Stufe 5 übergeleitet werden würde, beträgt das Gehalt nur 3.667. Ich hatte ja bis Dezember 2018 ein Bruttogehalt von 3.610 (3.560+50 für Zukunftssicherung). Es wurde ja gesagt, dass jeder zum 1.1.19 100 Euro brutto mehr verdient. Das wäre ja dann bei mir nicht der Fall. Oder bekomme ich dann einfach 100 Euro brutto mehr ab 01/2019, also 3.710?

Das sollte so sein. Aber genau kannst du es erst wissen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind und die Überleitungsregelungen veröffentlicht wurden :-) Deine 50€ dürften dabei erhalten bleiben. Ist ja eine individuelle Zulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 14:47
Woraus schließt Du das?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 14:59
Ich war bis Oktober 2006 im BAT 6b Stufe 3 und hätte da eine Zukunftssicherung von Steuerbrutto 2,25 und sozialvers. Brutto von 36 Euro. Zum 1.11.06 bin ich in die Entgeltgruppe 6 Stufe 2 übergeleitet worden (TVÜ-Länder vom 12.10.2006). Ab 1.11.06 war der Zukunftssicherung Betrag bei Steuerbrutto 3,52 (sozialvers. Brutto 37,30). Der Zukunftssicherung Betrag hat sich seitdem von 3,52 auf monatlich 50 Euro erhöht. Wird der Zukunftssicherung Betrag zum 1.1.19 dann in gleicher Höhe weitergezahlt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 15:06
Meint ihr, dass es sich wie folgt verhält:
Brutto bis 12/2018: 3.610 (3.560+50)
ab 1.1.19: EG 9 Stufe 5, aber 3.710 (100 euro brutto mehr)+50 Zukunftssicherung wie bis 12/2018, also gesamt: 3.760 oder doch nur die 3.710 ohne Zukunftssicherung?
Ab 1.2.20: Stufe 6 (seit 1.2.15 EG 9 klein Stufe 4)
Brutto: 3.895+50 Zukunftssicherung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 15:07
Das ließe sich möglicherweise dann klären, wenn Du meine diesbezügliche Nachfrage beantworten würdest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 08.07.2019 15:09
So detailliert bin ich raus. Da ist Spid der richtige Ansprechpartner. Mehrfach bewiesen. Hoffe ich konnte mit der Stufenzuordnung helfen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 15:11
Spid ich hab doch geantwortet auf deine Frage auf der vorherigen Seite oder was meinst du mit tariflicher Grundlage?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 15:16
Du hast Deine Lebensgeschichte erzählt. Ich fragte nach der tariflichen Grundlage der Zahlung, die sich - zumindest unter der dargestellten Bezeichnung weder aus dem TV-L noch aus dem TVÜ-L ergibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 15:20
Vielleicht kannst du mir Mal ein Beispiel sagen für eine tarifliche Grundlage? Soll dies aus einer Gehaltsabrechnung hervorgehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 15:25
Ein Beispiel für eine tarifliche Grundlage ist §15 Abs. 1 TV-L, der die tarifliche Grundlage für den Entgeltanspruch der TB ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 15:34
Vielleicht meint bernd35 mit „Zukunftssicherung“ die steuerfreien Grundversorgungsbeträge (betriebliche Altersvorsorge o.ä.) nach 3 EStG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 15:39
Ich habe hier nie ein Schriftstück erhalten, weshalb ich diese Zukunftssicherung erhalte. Ich kann nur nochmals wiederholen, dass ich einen Zukunftssicherungsbetrag von 2,25 bereits vor meiner Überleitung von der BAT 6b Stufe 3 zur Entgeltgruppe 6 Stufe 2 erhalten hab und nach der Überleitung weiterhin gezahlt wurde. Dieser Betrag hat sich dann nach Höhergruppierungen in die EG 8 und später in die EG 9 klein bis 12/2018 bis auf 50 Euro brutto erhöht. Dann müsste doch der Betrag nach der Überleitung weiterhin zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt werden oder nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.07.2019 15:41
Es gibt ohne Kenntnis der tariflichen Grundlage keinerlei Basis, das eine oder das andere anzunehmen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 15:44
Wenn es so wäre wie Peekaah schreibt: Würde der Betrag ab 01/2019 weiterhin wie bisher zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt werden?
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Beitrag von: Peekaah am 08.07.2019 15:55
Naja - Zukunftssicherungsleistungen können vielerlei Gestalt sein, so dass es wichtig wäre, zunächst mal in deiner Personalverwaltung nachzufragen, wofür sie gezahlt werden.
Es ist allerdings stark zu vermuten, dass der Tarifabschluss erstmal grundsätzlich darauf keinen Einfluss hat.
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Beitrag von: bernd35 am 08.07.2019 17:39
Ich hab mich da vertan. Ich bin erst seit 1.2.16 in der EG 9 klein Stufe 4. Sehe ich das richtig, dass ich zum 1.1.19 in die Stufe 5 übergeleitet werde und ab 01.02.2021 in die Stufe 6 komme?
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Beitrag von: bernd35 am 09.07.2019 13:22
Hallo, könnte bitte jemand noch meine Frage beantworten? Vielen Dank.
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Beitrag von: F1s1 am 09.07.2019 13:27
Es weiß keiner weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und auf 31.7 vertagt sind.
Bitte
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Beitrag von: hannes123 am 09.07.2019 13:28
Hallo, könnte bitte jemand noch meine Frage beantworten? Vielen Dank.

Wenn alles nach Plan läuft, dann würde ich es auch so sehen!
Man benötigt 5 Jahre von 5 nach 6. Wenn Du Deine Zeiten mitnimmst ergibt sich 2021!
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Beitrag von: Chrilleger am 09.07.2019 13:49
Das ist ja alles wirklich spannend :)

Anderes Spielchen.  8)

Bis 31.12.2018 EG9k Stufe 2 mit fast 3 Jahren in der Stufe.
Dann müsste man ab dem 01.01.2019 in die EG9a Stufe 3 kommen? Korrekt.

Und wenn man nun ab dem 01.03.2019 in die EG9b "höher gruppiert" wird? Bei einem Garantiebetrag von 185€ ab dem 01.01.2019 müsste man ab dem 01.03.2019 in die EG9b Stufe 4 kommen, korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.07.2019 13:51
Ein Garantiebetrag wirkt sich auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nicht aus.
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Beitrag von: Chrilleger am 09.07.2019 13:53
Ein Garantiebetrag wirkt sich auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nicht aus.


Aber bei einer Höhergruppierung muss der mindestens der Garantiebetrag erfüllt sein.
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Beitrag von: Spid am 09.07.2019 13:54
Nein.
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Beitrag von: bernd35 am 09.07.2019 13:55
Spid, kannst du bitte meine Frage beantworten?
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Beitrag von: Spid am 09.07.2019 13:57
Ja: Ja.
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Beitrag von: Chrilleger am 09.07.2019 13:58
Nein.

Das stimmt nicht!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.07.2019 14:00
Natürlich stimmt das. Du hast schlicht die Funktion des Garantiebetrages nicht verstanden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 09.07.2019 14:17
Aufgrund welcher tariflichen Grundlage erfolgt die Zahlung dieser „Zukunftssicherung“?
Spid, also wegen den Zukunftssicherungsleistungen habe ich meine Gehaltsabrechnungen seit Dienstbeginn angesehen und die wurden bereits da, also Ende 2003 gezahlt. Dieser Betrag hat sich nach Höhergruppierungen erhöht. Dieser Betrag hat wirklich was mit der betrieblichen Altersversorgung (ZVK der bayerischen Gemeinden) zu tun und wurde bei mir immer zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt, wie schon erwähnt, auch weiterhin nach der letzten Überleitung vom BAT zum TV-L im Jahr 2006. Also sollte der Betrag auch nach der jetzigen Überleitung weiterhin, neben dem normalen Tabellenentgelt gezahlt werden oder meint ihr nicht? Da ja mein Bruttolohn bis 12/2018 Euro 3.611 betrug und jeder ab 1.1.19 Euro 100 mehr bekommt, kommt man ja  mit dem übergeleiteten Tabellenentgelt von Euro 3.667 der Stufe 5 nicht auf Euro 100 mehr, so dass doch die 50 Euro für die Zukunftssicherung tatsächlich bezahlt werden müssten oder nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.07.2019 14:23
Du darfst Bruttolohn nicht mit Tabellenentgelt vergleichen. Bei der Überleitung kommt es auf das Tabellenentgelt an. Ob die "Zukunftssicherung" weiterhin zusteht, hängt von den unbekannten Regelungen ab, die diese bestimmen. Sie könnte genauso gut durch alle möglichen Erhöhungstatbestände abgeschmolzen oder durch diese erhöht werden oder gleich bleiben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bernd35 am 09.07.2019 14:39
OK, danke Spid. Dann heißt es wie immer abwarten und Tee trinken und auf die nächste und hoffentlich letzte Redaktionsverhandlung am 30.07. warten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Peekaah am 09.07.2019 15:32
Wenn es sich wirklich um einen rein Arbeitgeber-finanzierten Rentenversorgungsbeitrag handelt, solltest du zumindest jährlich eine Nachricht zu deinen Anwartschaften bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 10.07.2019 09:55
Es weiß keiner weil die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und auf 31.7 vertagt sind.
Bitte

Ist das jetzt dein Ernst..... Sollte doch am 1.7. starten.... >:( >:( >:(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 09:57
Sind dann auch gestartet, wurden dann vertagt, weil die TdL-Entwürfe verdi nicht durchgegendert genug waren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Trigger am 10.07.2019 10:01
Sind dann auch gestartet, wurden dann vertagt, weil die TdL-Entwürfe verdi nicht durchgegendert genug waren.

Ich glaube nicht, dass das der Hauptgrund war...  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Peekaah am 10.07.2019 10:08
Das war die Begründung:

Aktuelle Verdi-Mitteilung:

Redaktionsgespräch endet ohne Verständigung

Das am 1. Juli 2019 geführte Redaktionsgespräch aus Anlass der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 2. März 2019 (ts-berichtet 3/2019) ist ohne Einigung geblieben. Nachdem bereits im Vorfeld der ersten Runde der Redaktionsgespräche rein redaktionelle Fragen zu den Entwürfen der Änderungstarifverträge weitestgehend geklärt und die Entgelttabellen abgestimmt werden konnten, zeigten sich im Verlauf des Gesprächs eine Reihe von Dissenspunkten:
Gleich zu Beginn wurde deutlich, dass die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L einen größeren Streitpunkt darstellen. Sofern die TdL eine Begrenzung der neuen Höhe des Garantiebetrages auf „Neufälle“ und die Nichtdynamisierung der neuen Beträge nach dem Ende der Laufzeit der Tabellenerhöhungen vertritt, haben wir deutlich gemacht, dass dies in der Tarifeinigung nicht vorgesehen ist.
Weiterer nach wie vor klärungsbedürftiger Punkt ist die zum Einfrieren der Jahressonderzahlung zu treffende Regelung. Klar ist, dass in Umsetzung der Tarifeinigung 2019 gilt, dass die Jahressonderzahlung bis einschließlich 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren wird. Stark vereinfachend meint dies, dass die Entgeltsteigerungen nicht weitergegeben werden, so dass das Entgeltniveau des Jahres 2018 die Bemessungsgrundlage für die Jahre 2019 bis 2022 der Jahressonderzahlung bildet. Offen ist derzeit, über welchen Weg dies erreicht werden kann. Soweit die TdL hierzu bereits erste Überlegungen geäußert hat, haben wir deutlich gemacht, dass eine Aufgliederung der Prozentsätze der Jahressonderzahlung, wie von ihr angestrebt ebenso wenig dem Wortlaut der Tarifeinigung entspricht wie die von ihr konkret zugrunde gelegten Prozentsätze.
Und auch die Festschreibung eines Verfahrens zur Berechnung der Prozentsätze, wie etwa bei der VKA, für das Jahr 2022 ist offen und der Vorschlag der TdL an diesem Punkt nicht mittragbar.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorstoß der TdL, gleich an mehreren Stellen Änderungen im TV-L vorzunehmen, die nicht Gegenstand der Tarifeinigung sind. So ist etwa die von der TdL angestrebte Aufhebung des § 41 Nr. 5 TV-L weder vereinbart noch ein Grund ersichtlich. Glei-ches gilt für den von der TdL eingebrachten Vorschlag, dass das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigten, die Pflichtmitglied einer auf landesrechtlicher oder bundesrechtlicher Grundlage errichteten berufsständischen Versorgungseinrichtung im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI sind, abweichend von § 33 Absatz 1 Buchstabe a TV-L mit Erreichen der für die jeweilige Versorgungseinrichtung nach dem Stand vom 1. April 2019 geltenden Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente endet, sofern dies zu einem späteren Zeitpunkt als nach § 33 Ab-satz 1 Buchstabe a TV-L erfolgt. Eine solche Regelung ist nicht akzeptabel, so dass weiterhin die gesetzliche Regelaltersgrenze maßgeblich sein muss.

Im Bereich der Eingruppierung und der Novellierung der Entgeltordnung haben sich ebenfalls zahlreiche Problemfelder herauskristallisiert.
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV, gegendert werden müssen. Der Vorschlag der TdL, dem über eine entsprechende Formulierung in der Präambel gerecht zu werden, überzeugt nicht.
Weiterhin haben wir ein Thema aufgerufen, dass uns auch bereits in den Verhandlungen zur Weiterentwicklung der EGO Länder im vergangenen Jahr begleitet hat, sodass wir abermals gegenüber der TdL darauf gedrungen haben, die Regelungen zum Erfordernis der Akkreditie-rung von Studiengängen und zur Anerkennung ausländischer Studiengänge zu modifizieren. Sie sind aus unserer Sicht rechtlich bzw. tatsächlich nicht mehr erfüllbar.
So ist etwa das Akkreditierungserfordernis zu streichen, da viele Hochschulen aus Gründen des hohen Aufwands sowie den damit einhergehenden Kosten keine Akkreditierungen mehr vornehmen lassen.
Ganz ähnlich verhält es sich zu dem festgelegten Erfordernis einer Anerkennung als gleich-wertig durch „die staatliche Anerkennungsstelle“. Hier ist mindestens zu differenzieren.
„Staatliche Anerkennungsstellen“ für ausländische Hochschulabschlüsse gibt es nur in sogen. reglementierten Berufen wie z.B. für Ärzte oder Richter. In diesen Fällen darf der Beruf ohnehin nur ausgeübt werden, wenn ein ausländischer Hochschulabschluss nach den Vorschriften des jeweiligen Berufsgesetzes als gleichwertig anerkannt wurde.
Eine zusätzliche Eingruppierungsvoraussetzung desselben Inhalts aufzustellen, ergibt daher keinerlei Sinn, wäre aber unschädlich.
Dagegen könnte in nicht reglementierten Berufen ein Erfordernis der Anerkennung als gleich-wertig durch eine staatliche Anerkennungsstelle niemals erfüllt werden, da es für nicht regle-mentierte Berufe keine staatliche Anerkennungsstelle gibt. Dies betrifft z.B. Biologen und Chemiker in staatlichen Umweltämtern, Ingenieure in staatlichen Bauverwaltungen, Verwaltungsjuristen usw. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet insoweit nur für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Anwendung.
Hierzu hat sich die TdL noch nicht abschließend verhalten.
Weiterhin haben wir eingebracht, dass die EG 2Ü Stufe 6 den Betrag der EG 2 Stufe 6 erhält.
Anlass dafür ist der Umstand, dass nach den Anlagen 2 und 4 zum TVÜ-Länder für aus dem MTArb in den TV-L übergeleitete Beschäftigte und für zwischen dem 1. November 2006 und dem 31. Dezember 2011 neu eingestellte Beschäftigte im Bereich der ehemaligen Arbeiter die Stufe 6 in der EG 2 gesperrt war. Insofern konnte ein „Überholen“ der EG 2Ü Stufe 6 durch die EG 2 Stufe 6 nicht eintreten.
Gleichwohl wurde mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung der Länder für Neueinstellungen die Sperre der Stufe 6 in der EG 2 aufgehoben. Ein „Überholen“ der EG 2Ü Stufe 6 durch die EG 2 Stufe 6 kann danach bei normalem Stufendurchlauf erst ab 1. Januar 2028 eintreten.
Dennoch ist es anzustreben, die EG 2Ü Stufe 6 anzuheben. Dabei nehmen vor allem auf die dazu mit der VKA getroffene Verständigung Bezug, wonach im Rahmen der Redaktion zur Tarifrunde 2018 vereinbart wurde, dass die EG 2Ü Stufe 6 den Betrag der EG 2 Stufe 6 erhält.
Einen ersten Austausch gab es mit der TdL schließlich auch zur Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019. Der uns dazu von der TdL vorgelegte Entwurf entspricht inhaltlich den bekannten Regelungen von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.

Hierzu und den darüber hinaus noch offenen Punkten, wie etwa Fragen der Überleitung und den Besitzständen im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020, der Überleitung der Pflegekräfte am 1. Januar 2019 sowie der Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021 soll Ende Juli eine Verständigung erzielt werden.
Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.07.2019 10:33
"So ist etwa das Akkreditierungserfordernis zu streichen, da viele Hochschulen aus Gründen des hohen Aufwands sowie den damit einhergehenden Kosten keine Akkreditierungen mehr vornehmen lassen."

Quatsch. Es ist nach wie vor zwingend. Sogar mit Staatsvertrag und Landesgesetzen zur Umsetzung. Die haben dann eine "Systemakkreditierung".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 10.07.2019 10:35
Sind dann auch gestartet, wurden dann vertagt, weil die TdL-Entwürfe verdi nicht durchgegendert genug waren.

Ich gehöre einer Generation an, die damals den gesamten "Wahnsinn" der Umstellung auf *innen mitgemacht hat und hautnah dabei war.

Aus dem Beamten wurden Beamte und Beamtinnen, aus dem Bürgermeister wurden Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, aus dem Studenten wurden Studenten und Studentinnen.

Hunderte, wenn nicht Tausende Gesetze, Verordnungen und Satzungen mussten umgeschrieben und geändert werden, zig-Millionen wurden ausgegeben, ein Gros an hochbezahlten Staatssekretären wurde damals mit diesem ganzen Wahnsinn beschäftigt!

So weit so gut, so weit im Rahmen der voranschreitenden Feminisierung unserer Gesellschaft auch ein wenig nachvollziehbar.

Und nun geht dieser Wahnsinn, oder wie es ein Forist (Spid) so schön nannte Gender-Gaga, wieder von vorne los bzw. immer weiter?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 10.07.2019 12:17
Zumindest die Überleitung Der"E9" scheint dann für die Beschäftigten gut auszugehen und einige werden dann gleich 2 Stufen höher eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 10.07.2019 14:02
Zumindest die Überleitung Der"E9" scheint dann für die Beschäftigten gut auszugehen und einige werden dann gleich 2 Stufen höher eingruppiert.


Und vor all Dingen soll das auch am 30.07. final geklärt sein :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Harlequin am 10.07.2019 15:01
Gibt es eigentlich noch andere Personen ausser mir, die seit 4 1/2 Jahren  oder länger (oder auch seit >3) in der E9 Stufe Zwei sind und sich fragen, ob es fair ist, dass, wenn die Überleitung wie in § 27 Abs. 3 TVÜ-Bund geregelt wird, 2 der 4 1/2 Jahren, einfach... weg sind?

Ab Stufe 3 sieht es ja besser aus, und die Betroffenen steigen sowieso min 1 Stufe auf und sogar 2, wenn sie min 4 Jahre in der bisherigen 3 waren.

Ich weiß, das ist jetzt etwas mimimi. Aber ohne diese Überleitung in diesem Jahr würde ich nächstes Jahr das bekommen, was jetzt der neuen Stufe 4 entspricht. Denn dann sind 5 Jahre in der E9 vollendet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 10.07.2019 15:13
1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die gemäß des Anhangs zu § 16 (Bund) TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. 2Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächsthöheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem.

3Im  Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 15:20
Oder - da es ja so schön heißt, "entspricht inhaltlich den bekannten Regelungen von Bund und VKA" -  auch die VKA-Regelung: "Für Beschäftigte, die am 31.Dezember 2016 der Stufe 2 zugeordnet sind, finden bis zum 31. Januar 2017 die Tabellenwerte der Stufe2 nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Anwendung."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Harlequin am 10.07.2019 15:39
3Im  Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet.

Aaah. Ok. Also gilt das für die, die von Stufe 2 in 3 aufsteigen? Mich hatte dieser Teil nur etwas verwirrt. Denn beim TVöD wurde von Stufe 3 in Stufe 3 übergeleitet und beim TV-L von 3 in 4. Hatte da nicht noch weitergedacht.
Vielen Dank für den Denkstupser.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Harlequin am 10.07.2019 15:42
Oder - da es ja so schön heißt, "entspricht inhaltlich den bekannten Regelungen von Bund und VKA" -  auch die VKA-Regelung: "Für Beschäftigte, die am 31.Dezember 2016 der Stufe 2 zugeordnet sind, finden bis zum 31. Januar 2017 die Tabellenwerte der Stufe2 nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Anwendung."

Das wird beim TV-L keine Rolle spielen, da Stufe 2 in 9a und 9b identisch sind. Das ist beim TVöD nicht der Fall. Dadurch hätten die in 9a Übergeleiteten weniger als bisher ausgezahlt bekomnen. Daher dieser Zusatz.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 15:51
"Weniger als bisher" konnte bei der Überleitung auch ohne diese Zusatzregelung nicht passieren, da die Überleitung in die Stufe der Entgeltgruppe 9a erfolgte, deren Betrag dem Betrag der bisherigen Stufe entsprach.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ahnungslos am 10.07.2019 16:31
Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

Ich wurde 06.2009 in die E5 Stufe 1 eingestellt.
Nach 7 Jahren in 07.2016 bin ich dann von E5 Stufe 4 in E8 Stufe 3 gewechselt also in den Stufen zurückgestuft worden.
Heute nach wieder 3 Jahren bin ich nun in der E8 Stufe 4 und soll jetzt in die E9 eingegliedert werden.
1.Werde ich nun wieder zurückgestuft in den Stufen oder werden die 10 Jahre (2009 - 2010)voll angerechnet?
2.In welche E9 komme ich überhaupt? a oder b und wenn a warum?

Danke für eure Hilfe
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 16:36
Man wird bei Höhergruppierungen nicht "zurückgestuft", sondern wird der Stufe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Die Höhergruppierung wird in die Entgeltgruppe erfolgen, die sich nach §12 TV-L ergibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ahnungslos am 10.07.2019 16:58
Das meine ich ja  :) dann müsste ich von E8 Stufe 4 in die E9b Stufe 3 eingegliedert werden oder verstehe ich das falsch ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 17:02
Eingegliedert wird man nach längerer Krankheit. Eingruppiert ist man gem. §12 TV-L in die Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Du hast keine Sachverhalte vorgetragen, aus denen sich ergäbe, daß dies die E9b sei.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neuling01 am 10.07.2019 19:41

Hallo,
Ich habe eine Frage, ob es auch Regelungen für Mitarbeiter gibt, die laut Vereinbarung höhergruppiert werden sollten (E8 Stufe 4), aber zum 01.01.19 tatsächlich noch nicht höhergruppiert worden sind.
Durch die neu eingezogene Stufe der E9a verlängert sich die Wartezeit zur ehemaligen Stufe 4 ,jetzt 5, erneut.

Ich nehme an mit dieser Konstellation hab ich dann Pech gehabt?
Danke für eure Rückmeldungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 19:45
Was für eine Vereinbarung soll das sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neuling01 am 10.07.2019 21:14
Ein Mitarbeiter-/Vorgesetztengespräch
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.07.2019 21:23
Eine Höhergruppierung setzt die Übertragung einer höherwertigen nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit voraus. Die tatsächlichen und rechtlichen Umstände zum Zeitpunkt der Übertragung sind maßgeblich für die Höhergruppierung. Eine abweichende Regelung wurde bislang nicht vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.07.2019 11:25
Wobei es sich je nach Konstellation auch um eine Vereinbarung zur übertariflichen Bezahlung ohne Aufgabenänderung handeln könnte.  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.07.2019 11:33
Dann wäre der Fragesteller aber nicht „laut Vereinbarung höhergruppiert“, er erhielte lediglich das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.07.2019 11:46
Ja doch, aber die Laiensphäre sieht ja die "Höhergruppierung" nicht als Rechtsfolge der Aufgabenübertragung sondern als eigenen Akt und benutzt den Begriff oft falsch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neuling01 am 11.07.2019 19:23
Hallo und danke erstmal für die Rückmeldungen.es handelt sich um höherwertige Aufgaben,die ich seit letzten Herbst übernommen habe. Im Mitarbeitergespräch wurde leider nur schwammig dokumentiert,dass die Umsetzung dessen zu einem späteren Zeitpunkt erneut betrachtet wird. Ebenfalls steht im Protokoll,dass für die genaue Terminierung zunächst die Vor- und Nachteile der Entgeltgruppenerhöhung betrachtet werden.
Soweit ich es richtig verstanden habe, wäre ich nach der alten Regelung nach 5 Jahren in die e9k Stufe 4 gekommen und jetzt nach 7 Jahren? Sehe ich das richtig?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.07.2019 19:38
Nein. Eine E9k gab und gibt es nicht. Eine Höhergruppierung von E8/4 führt bislang in die E9 führte bislang in die Stufe 3 und in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten nach 9 Jahren in Stufe 4. Eine Höhergruppierung in die neue E9a führt ebenfalls in Stufe 3 und nach 3 Jahren in Stufe 4.

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Sofern Dir eine höherwertige Tätigkeit vom AG nicht ausdrücklich nur vorübergehend übertragen wurde, bist Du in eben diesem Moment entsprechend dieser eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 22.07.2019 09:52
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wap am 22.07.2019 10:35
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)


Jedoch nur für im TV-L Beschäftigte. Im TV-H tritt die Überleitung der E9 ja leider erst zum 01.08. in Kraft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 22.07.2019 13:32
Stimmt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 22.07.2019 13:46
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 22.07.2019 14:34
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...


Ich bin gespannt. Eigentlich müssten dann alle E9a ler die betroffen sind ne riesen Party feiern :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 22.07.2019 14:42
Ich bin jetzt echt mal gespannt ob nächste Woche alles so kommt wie wir geglaskugelt haben :-) Dann könnte bei denen, die gleich in Stufe 5 der neuen E9a springen aufgrund der großen Zeitspanne der Nachzahlungen  eine zweite Jahressonderzahlung herrausspringen :-)

Dein Wort in Otto´s Gehörgang...


Ich bin gespannt. Eigentlich müssten dann alle E9a ler die betroffen sind ne riesen Party feiern :-)

Hoffen wir mal. dass es kein Frustbesäufnis wird...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zwockel am 25.07.2019 14:55
Hallo zusammen,

meine Stelle wurde im Januar 2018 bewertet. Es kam dabei heraus, dass ich in die EG 9a kommen soll. Nun erledige ich diese Arbeit schon seit langer Zeit (ca. 7 Jahre). Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, ob man diese lange Zeit in der Stufenlaufzeit anerkennen kann. Eigentlich ist das nicht möglich. Aber es gibt einen Vorschlag:
Aktuell bin ich in EG 8 Stufe 4 eingruppiert, käme somit in EG 9 Stufe 3.
Nächstes Jahr im Juli steige ich nach 4 Jahren in Stufe 4 in Stufe 5. Es besteht der Vorschlag, mir eine Zulage zu zahlen und mich erst im Juli 2020 dann höherzugruppieren. Von EG 8 Stufe 5 kommt man erstaunlicherweise in EG 9 Stufe 5. Somit würde ich mir tatsächlich einiges an Wartezeit sparen.
Jetzt weiß ich nicht, ob ich das machen soll. Gut anhören tut es sich ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.07.2019 14:56
Wann hat sich die auszuübende Tätigkeit geändert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zwockel am 25.07.2019 15:24
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.07.2019 15:30
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert hat und zur Eingruppierung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten/E9a führt, bist Du bereits seit der Übertragung der auszuübenden Tätigkeit entsprechend eingruppiert. Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung ist unbeachtlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zwockel am 25.07.2019 15:37
Okay, aber tarifvertraglich hat man doch nur ein halbes Jahr rückwirkend einen Anspruch auf Rückerstattung oder nicht?
Ich glaube um da was durchzusetzen, müsste ich tatsächlich klagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.07.2019 15:40
Der Eingruppierungsirrtum (Entgeltgruppe und Stufe) ist zum Zeitpunkt seiner Entstehung zu korrigieren, die daraus resultierenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen jedoch der tariflichen Ausschlußfrist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zwockel am 25.07.2019 15:41
Alles klar danke für die Info.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der Kanzler am 29.07.2019 20:29
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2019 23:05
[Wer bewertet offiziell Stellen?
Der AN hat eine Rechtsmeinung, der AG hat eine Rechtsmeinung, das Gericht klärt auf, was die richtige Rechtsmeinung ist.

Wie beim Nachbarschaftsstreit, .....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 06:51
Welches Feststellungsinteresse sollte eine klagende Partei hinsichtlich der Bewertung von Stellen haben, damit sich ein Gericht damit inhaltlich auseinandersetzt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 30.07.2019 12:46
Im Prinzip gar nicht. Ich übe diese Tätigkeit seit 2012 in der Form aus. Die Stelle war aber nie offiziell bewertet worden. Ich war EG 8. Bei uns wurden nun, weil es ja auch mal nötig war, alle Stellen bewertet, wo noch keine Bewertung vorlag.

Wer bewertet offiziell Stellen?

Auszuübende Tätigkeiten werden bewertet, nicht Stellen. Im Regelfall hat der AG jemanden bestimmt, der für die Eingruppierung zuständig ist. Dies dürfte regelmäßig die Personalabteilung, -referat, -stelle oder dergl. sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.07.2019 12:50
Meiner Erfahrung nach gibt es nicht wenige AG, die Stellenbewertungen durchführen. Allerdings handelt es sich dabei um reine Selbstorganisation des AG, die tariflich unbeachtlich ist. Sie dürfte grundsätzlich - zumindest im Tarifbereich - einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sein, weil es bereits an einem Feststellungsinteresse fehlt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 31.07.2019 08:24
Hat jemand schon etwas von den Redaktionsverhandlungen gestern gehört ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: was_guckst_du am 31.07.2019 08:30
..Ja...haben statgefunden!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 31.07.2019 08:54
Und sind schon Informationen durchgesickert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: was_guckst_du am 31.07.2019 08:57
...es wurde vereinbart, diese erst nach den nächsten Tarifverhandlungen bekannt zu geben!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 31.07.2019 09:08
...es wurde vereinbart, diese erst nach den nächsten Tarifverhandlungen bekannt zu geben!

ist das dein Ernst??? Humor muss man haben:-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 31.07.2019 10:30
Meiner Erfahrung nach gibt es nicht wenige AG, die Stellenbewertungen durchführen. Allerdings handelt es sich dabei um reine Selbstorganisation des AG, die tariflich unbeachtlich ist. Sie dürfte grundsätzlich - zumindest im Tarifbereich - einer gerichtlichen Überprüfung entzogen sein, weil es bereits an einem Feststellungsinteresse fehlt.

Im Allgemeinen wird ja auch von der "Stellenbewertung" gesprochen. Im Falle einer gerichtlichen Überprüfung ist natürlich die Wertigkeit der Stelle, wie sie meist im Stellenplan zum Ausdruck, irrelevant.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 31.07.2019 15:11
So langsam könnte in der Tat die abschließende amtliche Regelung bekanntgegeben werden :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 31.07.2019 21:13
 Tarifeinigung 2019 - Umsetzung im Länderbereich

Am 01.Juli 2019 haben die Gewerkschaften Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgenommen. Ziel ist die Umsetzung der Tarifeinigung.

In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass zu unterschiedlichen Themen auch unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung bestehen.

Einer der Dissenzpunkte bezieht sich auf das Einfrieren der Jahresonderzahlung auf den Stand 2018 für die Jahre 2019 bis 2022.

Der Vorschlag der TdL sieht zunächst so aus, dass in Ergänzung der bisherigen Staffelung in § 20 Abs. 2 TV-L die Entgeltgruppen 1 bis 8 in zwei Untergruppen unterteilt werden. Diesen Untergruppen werden unterschiedliche Faktoren zugeordnet, um eine aus Sicht der TdL überproportionale Wirkung der Anhebung der Tabellenentgelte durch die Vereinbarung der Mindestbeträge bei der Bemessung der Jahressonderzahlung abzubilden.
In dieser Frage werden sowohl die von der TdL vorgeschlagene Systematik als auch die konkreten Faktoren, mit denen der Einfriereffekt erzielt werden soll, umfassend geprüft.
Aus Sicht des dbb muss dabei in jedem Fall gewährleistet sein, dass ein Einfrieren der Jahressonderzahlung auf keinen Fall dazu führen darf, dass in den Jahren 2019 bis 2022 niedrigere Beträge als im Jahr 2018 ausbezahlt werden.
Zudem müssen zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierungen oder ein Aufrücken in die nächste Erfahrungsstufe positive Wirkungen behalten.

Ein weiterer Dissenzpunkt betrifft die Überleitung der Angehörigen der bisherigen so genannten kleinen Entgeltgruppe 9 aus dem ehemaligen Angestellten bzw. Arbeiterbereich.
Hier vertreten die Gewerkschaften die Position, dass die bereits mit der Einführung der Entgeltgruppe 9a im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen mit Bund und VKA übernommen werden. Die TdL hat hierzu für einzelne Verläufe abweichende Umsetzungsvorschläge unterbreitet.
Zu diesem Bereich werden die Gespräche ab August 2019 fortgesetzt.

Ebenfalls muss über die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung gesprochen werden.
Die TdL vertritt hier die Ansicht, dass die höheren Werte nur für Höhergruppierungen ab dem 01.Januar 2019 Anwendung finden während die Gewerkschaften fordern, dass die Auszahlung der Garantiebeträge auch für Bestandsfälle möglich sein muss.

Quelle dbb/tacheles 2019




Gefunden mit Datum von heute
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der Kanzler am 31.07.2019 21:31
Sehr gut, danke für die Infos.-
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 31.07.2019 21:36
Hallo zusammen,
ist das wirklich neu? Klingt für mich wie eine Zusammenfassung,oder?

Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 01.08.2019 07:19
Sorry das ist für mich alles nur noch ein gespielter Witz... Hab ernsthaft meine Zweifel, ob beide Parteien noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen....

Und wenn doch, sicherlich nicht zum Vorteil der Beschäftigen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 01.08.2019 07:48
Wahrscheinlich verhandelt gar keiner.  Halte die Meldung vom dbb auch für eine Zusammenfassung des 01.07.2019.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 01.08.2019 08:16
Tarifeinigung 2019 - Umsetzung im Länderbereich

Am 01.Juli 2019 haben die Gewerkschaften Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) aufgenommen. Ziel ist die Umsetzung der Tarifeinigung.

In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass zu unterschiedlichen Themen auch unterschiedliche Auffassungen zur Umsetzung bestehen.

Einer der Dissenzpunkte bezieht sich auf das Einfrieren der Jahresonderzahlung auf den Stand 2018 für die Jahre 2019 bis 2022.


Der Vorschlag der TdL sieht zunächst so aus, dass in Ergänzung der bisherigen Staffelung in § 20 Abs. 2 TV-L die Entgeltgruppen 1 bis 8 in zwei Untergruppen unterteilt werden. Diesen Untergruppen werden unterschiedliche Faktoren zugeordnet, um eine aus Sicht der TdL überproportionale Wirkung der Anhebung der Tabellenentgelte durch die Vereinbarung der Mindestbeträge bei der Bemessung der Jahressonderzahlung abzubilden.
In dieser Frage werden sowohl die von der TdL vorgeschlagene Systematik als auch die konkreten Faktoren, mit denen der Einfriereffekt erzielt werden soll, umfassend geprüft.
Aus Sicht des dbb muss dabei in jedem Fall gewährleistet sein, dass ein Einfrieren der Jahressonderzahlung auf keinen Fall dazu führen darf, dass in den Jahren 2019 bis 2022 niedrigere Beträge als im Jahr 2018 ausbezahlt werden.
Zudem müssen zwischenzeitlich erfolgte Höhergruppierungen oder ein Aufrücken in die nächste Erfahrungsstufe positive Wirkungen behalten.

Ein weiterer Dissenzpunkt betrifft die Überleitung der Angehörigen der bisherigen so genannten kleinen Entgeltgruppe 9 aus dem ehemaligen Angestellten bzw. Arbeiterbereich.
Hier vertreten die Gewerkschaften die Position, dass die bereits mit der Einführung der Entgeltgruppe 9a im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen mit Bund und VKA übernommen werden. Die TdL hat hierzu für einzelne Verläufe abweichende Umsetzungsvorschläge unterbreitet.
Zu diesem Bereich werden die Gespräche ab August 2019 fortgesetzt.

Ebenfalls muss über die Neuregelungen zur Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung gesprochen werden.
Die TdL vertritt hier die Ansicht, dass die höheren Werte nur für Höhergruppierungen ab dem 01.Januar 2019 Anwendung finden während die Gewerkschaften fordern, dass die Auszahlung der Garantiebeträge auch für Bestandsfälle möglich sein muss.

Quelle dbb/tacheles 2019




Gefunden mit Datum von heute


Diese Information  kann sich nicht nicht auf die Redaktionsverhandlungen vom 31.07.19 beziehen. Redaktionsschluss für diesen Beitrag war bereits der 24.07.2019 (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tacheles/tacheles_19_07.pdf). Darüber hinaus wird in diesem Artikel im letzten Absatz berichtet, dass die Verhandlungen am 30.07.19 fortgesetzt werden (bzw. wurden).

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 01.08.2019 10:03
es geht mir darum,
dass demnach das Thema E9 ab August verhandelt werden soll....

ergo, es dauert eh alles noch viel länger...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 01.08.2019 10:08
es geht mir darum,
dass demnach das Thema E9 ab August verhandelt werden soll....

ergo, es dauert eh alles noch viel länger...

Irgendwann aber ist das Jahr rum :-) Man sollte da schon zeitnah handeln....  Ich denke es ist durch seit Dienstag. Sonst hätten wir schon von einem neuen Termin gehört.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.08.2019 13:25
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 02.08.2019 13:43
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf

Danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: PhoenixDea am 02.08.2019 13:46
vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.08.2019 13:47
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf

Hast Du Zufällig auch die Anlage mit den Überleitungstabellen? :-) Und vielen Dank für die Info :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.08.2019 13:52
Danke schön :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neutral am 02.08.2019 13:52
Hallo,

vielen Dank für die Info.

Verstehe die Tabelle nicht so ganz.
Am 01.06.19 war ich 2 Jahre in Stufe 2. (E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit umgangsprachlich 9k)
Werde ich dann rückwirkend zum 01.06.19 in E9a Stufe 3 überleitet?

Vielen Dank im Voraus
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 13:57
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zum 01.01.19. Alles danach ist mit Änderung der Tarifverträge nicht passiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 02.08.2019 14:04
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zum 01.01.19. Alles danach ist mit Änderung der Tarifverträge nicht passiert.

Dann werden sozusagen alle Dienstantrittsdaten auf den 01.01.xxxx zurückgesetzt?
Bei mir 23.03.2015. Wäre dann ein Rückwurf um 9 Monate.

Das wird hier anders geschrieben, wenn ich es richtig verstehe:
"Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als 2 Jahren absolvierter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a. Hier ist nunmehr geklärt, dass die Überleitung in die Stufe 3 unter Anrechnung auf die Restlaufzeit zu erfolgen hat."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:08
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 14:10
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zum 01.01.19. Alles danach ist mit Änderung der Tarifverträge nicht passiert.

Dann werden sozusagen alle Dienstantrittsdaten auf den 01.01.xxxx zurückgesetzt?
Bei mir 23.03.2015. Wäre dann ein Rückwurf um 9 Monate.

Das wird hier anders geschrieben, wenn ich es richtig verstehe:
"Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als 2 Jahren absolvierter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a. Hier ist nunmehr geklärt, dass die Überleitung in die Stufe 3 unter Anrechnung auf die Restlaufzeit zu erfolgen hat."

Wie ließe sich derlei aus meinen Ausführungen folgern? Die Überleitung findet zum 01.01.19 statt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zu diesem Zeitpunkt, mithin eben jene, die über den 31.12.18 hinaus am 01.01.19 fortgedauert hätten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DaKira am 02.08.2019 14:12
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zum 01.01.19. Alles danach ist mit Änderung der Tarifverträge nicht passiert.

Dann werden sozusagen alle Dienstantrittsdaten auf den 01.01.xxxx zurückgesetzt?
Bei mir 23.03.2015. Wäre dann ein Rückwurf um 9 Monate.

Das wird hier anders geschrieben, wenn ich es richtig verstehe:
"Die Klärung betrifft die Zuordnung aus der Stufe 2 mit mehr als 2 Jahren absolvierter Stufenlaufzeit in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a. Hier ist nunmehr geklärt, dass die Überleitung in die Stufe 3 unter Anrechnung auf die Restlaufzeit zu erfolgen hat."

Wie ließe sich derlei aus meinen Ausführungen folgern? Die Überleitung findet zum 01.01.19 statt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zu diesem Zeitpunkt, mithin eben jene, die über den 31.12.18 hinaus am 01.01.19 fortgedauert hätten.

Danke. Ich hatte zuviel hinein interpretiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 14:15
Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:16
Es ist in dem Papier
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
von Jahren die Rede. Werden die Monate auch mit übernommen? Ich war zum Zeitpunkt 01.01. 4 Monate in der E9k S4. Wird das dann E9aS5 mit 56 Monaten Rest oder Reboot und E9aS5 mit 60 Monaten?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.08.2019 14:17
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.
Verstehe ich nicht. Ausgleich wofür ? Stufe 7 oder was ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:18
Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?
Da muss ja nichts geklärt werden.  E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeit = E9b in der entsprechenden Stufe aus der man kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:20
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.
Verstehe ich nicht. Ausgleich wofür ? Stufe 7 oder was ?
Man hätte die Stufenlaufzeit von Beginn bis 01.01.2019 zusammenrechnen können und dann einer entsprechenden Stufe mit entsprechender Restlaufzeit zuordnen können. Bspw. E9k 1 Jahr Stufe 1 + 5 Jahre Stufe 2 + 9 Jahre Stufe 3 + 2 Jahre Stufe 4=17 Jahre = E9a Stufe 6
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neutral am 02.08.2019 14:22
Zitat
Hallo,

vielen Dank für die Info.

Verstehe die Tabelle nicht so ganz.
Am 01.06.19 war ich 2 Jahre in Stufe 2. (E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit umgangsprachlich 9k)
Werde ich dann rückwirkend zum 01.06.19 in E9a Stufe 3 überleitet?

Vielen Dank im Voraus

Zitat
Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände zum 01.01.19. Alles danach ist mit Änderung der Tarifverträge nicht passiert.

Was bedeutet das jetzt? Werde ich zum 01.06.19 in Stufe 3 übergeleitet? Oder muss ich jetzt wieder 2 Jahre warten?

Im Voraus vielen Dank



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 14:25
Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?
Da muss ja nichts geklärt werden.  E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeit = E9b in der entsprechenden Stufe aus der man kommt.
Stimmt so nicht ganz, es gibt ja auch Überleitungen von der E9a in die E9b zum 01.01.2020, z.B. für Techniker nach Abschnitt 22.2, Fallgruppe 1. Da wurde bisher viel spekuliert. Ob auf Antrag oder automatisch, ob Höhergruppierung nach gewohntem Muster oder Umgruppierung mit Sonderregelungen, etc.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 02.08.2019 14:26
Hallo,

vielen Dank für die Info.

Verstehe die Tabelle nicht so ganz.
Am 01.06.19 war ich 2 Jahre in Stufe 2. (E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit umgangsprachlich 9k)
Werde ich dann rückwirkend zum 01.06.19 in E9a Stufe 3 überleitet?

Vielen Dank im Voraus
Du wirst am 1.1.2019 in die E9a Stufe 2 im zweiten Jahr übergeleitet, inkl. Restlaufzeit. Danach läuft es wie gehabt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:27
Wurden bei den Redaktionskonferenzen auch bereits die Details zur Überleitung in die E9b geklärt und falls ja, gibt es dazu bereits Informationen?
Da muss ja nichts geklärt werden.  E9 ohne verlängerte Stufenlaufzeit = E9b in der entsprechenden Stufe aus der man kommt.
Stimmt so nicht ganz, es gibt ja auch Überleitungen von der E9a in die E9b zum 01.01.2020, z.B. für Techniker nach Abschnitt 22.2, Fallgruppe 1. Da wurde bisher viel spekuliert. Ob auf Antrag oder automatisch, ob Höhergruppierung nach gewohntem Muster oder Umgruppierung mit Sonderregelungen, etc.
Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Neutral am 02.08.2019 14:31
Zitat
Du wirst am 1.1.2019 in die E9a Stufe 2 im zweiten Jahr übergeleitet, inkl. Restlaufzeit. Danach läuft es wie gehabt.

Demnach müsste ich dann zum 01.06.19 in Stufe 3 kommen.

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 14:31
Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.
Dass das zwei getrennte Vorgänge sind, ist natürlich richtig, passt thematisch hier aber trotzdem rein denke ich. Wenn die genauen Details zu dieser Anpassung klar sein sollten, weiß ich sie leider nicht zu finden und wäre für Hilfe dankbar  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:46
Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.
Dass das zwei getrennte Vorgänge sind, ist natürlich richtig, passt thematisch hier aber trotzdem rein denke ich. Wenn die genauen Details zu dieser Anpassung klar sein sollten, weiß ich sie leider nicht zu finden und wäre für Hilfe dankbar  ;)
Das es so kommt wurde hier diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.html

Ob mit oder ohne Antrag ist in der Tat noch offen - aber um Schlechterstellungen von Beschäftigten zu vermeiden wird es wohl eines Antrages bedürfen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 14:50
Ich denke die Überleitung 9k -> 9a hat damit nix zu tun. Was du meinst ist eine Anpassung in der Entgeltordnung und die war meines Erachtens nicht mehr strittig - sonst hätte es die Gewerkschaft nicht veröffentlicht.
Dass das zwei getrennte Vorgänge sind, ist natürlich richtig, passt thematisch hier aber trotzdem rein denke ich. Wenn die genauen Details zu dieser Anpassung klar sein sollten, weiß ich sie leider nicht zu finden und wäre für Hilfe dankbar  ;)
Das es so kommt wurde hier diskutiert:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.0.html

Ob mit oder ohne Antrag ist in der Tat noch offen - aber um Schlechterstellungen von Beschäftigten zu vermeiden wird es wohl eines Antrages bedürfen.
Aber ich dachte, genau das müsste jetzt geklärt sein?! Oder gibt es jetzt noch weitere Redaktionskonferenzen für die Änderungen die 2020 und 2021 (da wird ja die Entgeltordnung der IT überarbeitet) kommen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.08.2019 14:55
Da hast du Recht ... darauf wird nicht mal Bezug genommen. Schon komisch....  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Rattgeber am 02.08.2019 15:00
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf

Hättest du auch die Anlage 2, Wenn's keine Umstände macht? Bitte?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 15:06
Die waren sogar schon irgendwo verlinkt, einfach den Filenamen ändern:
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_2.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_3.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tiefbautechniker am 02.08.2019 15:43
Hallo Leute,

irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 02.08.2019 15:54
Hallo Leute,

irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Laut Anlage bist du dann "3 I 2. Jahr" und kommst nach "4 I 2. Jahr". Also E9a Stufe 4 und du nimmst deine Stufenlaufzeit mit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tiefbautechniker am 02.08.2019 16:09
Hallo Leute,

irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Laut Anlage bist du dann "3 I 2. Jahr" und kommst nach "4 I 2. Jahr". Also E9a Stufe 4 und du nimmst deine Stufenlaufzeit mit.

Vielen Dank für die Antwort. Aber wie es dann jetzt aussieht wenn ich Fallgruppe I mit Zulage bin kann noch niemand sagen oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 02.08.2019 16:10
Ist die Tabelle so zu verstehen ,dass alle aus  der ehemaligen E9k Stufe drei , von 5 bis 9 Jahre Stufenlaufzeit,in die 9a Stufe 5/ 1. Jahr kommen und ihre zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht mitgenommen wird? Also dann alle auf 0 ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sinnfrei am 02.08.2019 16:46
Die ganzen Jahre warten.. Alles was einen im Büro vom Rest der Herde trennt - Du bist zuerst dran --> Die goldene Stufe 4 nach so langer Zeit.

Peng### Alle drinne  ;D
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Beitrag von: Mawe am 02.08.2019 17:02
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.
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Beitrag von: Mawe am 02.08.2019 17:10
Das ist nicht nur Schade... Da ich in dieser Zeit in Elternzeit war werde ich doppelt bestraft... Kinder sind in dieser Gesellschafft einfach nicht erwünscht. Ich wäre sonst schon lange in Stufe 4 gewesen und hätte diese Ungerechtigkeit nicht. Wäre regulär ab Juli 2019 in Stufe 4 gekommen.
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Beitrag von: Horst9669 am 02.08.2019 17:47
..... und was ist jetzt mit den Technikern der Fallgruppe1 .....  kommen die in 9a oder 9b
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Beitrag von: Antiker am 02.08.2019 18:02
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.

Genau so eine beschissene Regelung für alle E9S4 - Altfälle hatte ich erwartet. Wieder verarscht!! Kenne ich nicht anders seit Einführung des TV-L.


Die ganzen Jahre warten.. Alles was einen im Büro vom Rest der Herde trennt - Du bist zuerst dran --> Die goldene Stufe 4 nach so langer Zeit.

Peng### Alle drinne  ;D

Jo, wirklich wundervoll gerecht und gleich behandelt:

    A) 4 Jahre in E9S3 = Glückwunsch, Willkommen in Stufe 5 mit 15% Zugewinn!

    B) 9 Jahre in E9S3 + 3 Jahre in E9S4 = Fresse halten ...... Weiterarbeiten!



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.08.2019 18:31
Sie können doch jederzeit gehen! :D

narzistische Persönlichkeit???  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 19:23
Wesentlich einfacher, weil logischer wäre, dass die Tarifbeschäftigten, die am 31.12.17 bereits in der Stufe 3 der kleinen 9 waren, zum 01.01.19 in die 9/ 5 kommen? Wäre analog zum TVöD, oder nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.08.2019 19:37
nur, wenn Sie dann davon profitieren. ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 19:42
Da profitieren wahrscheinlich viele Tarifbeschäftigte von, weil sie die Stufe 2 der Entgeltgruppe 9 für 5 Jahre (mit weniger Weihnachtsgeld als in 8/ 3) hinter sich haben und somit verdient haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bille am 02.08.2019 19:50
Hallo. Ich bin der EG9k Stufe 2 seit Juni 2016. Wo bin ich jetzt ab 01.01.2019?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 19:59
Die "glorreichen Ruhenstatbestände" der 9k/ 2 kamen und kommen nicht zum Tragen. Folglich sind keine Nachteile bei Dir durch Redaktionelle Inhalte auszugleichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bille am 02.08.2019 20:14
Hallo. Irgendwie versteh ich die Regelung nicht. Nach über 2 Jahren müsste ich bei einer Anrechnung ja in Stufe 3 kommen oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 20:18
Dies ist erfolgt durch die prozentuale Steigerung des Gehalts zum 01.01.19, oder nicht? Folglich 9/ 3 2. Jahr ab 01.01.19...bis 31.12.20 in 9a/ 3 praktisch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bille am 02.08.2019 20:27
Also bin ich ab 01.01.2019 In der EG9a Stufe3?
Ab 01.012022 in Stufe 4
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 20:33
Logisch erscheint mir, dass ab 01.01.21 die EG 9a Stufe 4 greift.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 02.08.2019 21:00
Wozu die Tabellenentgelte zwischen Stufe 4 und 5 derart massiv differieren ist nicht nachvollziehbar und konnte leider bisher keiner erklären. Mir scheint, dass das die Tücke im Detail ist. Daher folgt für die betroffenen Tarifbeschäftigten der Stufe 4 der 9a eine Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der Verhandlungen. Rechnerisch gibt es ab 01.01.19 die 9/ 3 eine Entzerrungskomponente der Erfahrungsstufen mit der Konsequenzen, dass due Tarifbeschäftigten, die nicht bereits 5 Jahre in der kleinen 9/ 3 keine analoge Steigerung haben.Oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 02.08.2019 21:23
falls sie „linear“ meinen, die bekommen ALLE 3,01 mindestens 100€ in 2019.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Avid Burn am 02.08.2019 21:29
Warum ist eigentlich
9-3 in 2018 brutto 3172,55 und
9-3 in 2019 brutto 3177,31
Wo ist da die Lohnerhöhung?

Gruß Acid Burn
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 21:30
Die Prämisse ist bereits falsch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 03.08.2019 00:47
Naja ... Ergebnis ist wie zu erwarten ... diejenigen die 5 Jahre in Stufe 2 und 9 Jahre in Stufe 3 abgesessen haben bekommen keinen Ausgleich dafür ... schade.

Genau so eine beschissene Regelung für alle E9S4 - Altfälle hatte ich erwartet. Wieder verarscht!! Kenne ich nicht anders seit Einführung des TV-L.


Die ganzen Jahre warten.. Alles was einen im Büro vom Rest der Herde trennt - Du bist zuerst dran --> Die goldene Stufe 4 nach so langer Zeit.

Peng### Alle drinne  ;D

Jo, wirklich wundervoll gerecht und gleich behandelt:

    A) 4 Jahre in E9S3 = Glückwunsch, Willkommen in Stufe 5 mit 15% Zugewinn!

    B) 9 Jahre in E9S3 + 3 Jahre in E9S4 = Fresse halten ...... Weiterarbeiten!
Ich bin da voll bei dir! Aber ich sehe es positiv... Da ich FG1 bin dürfte zum 01.01.2020 die E9b winken und daher bin ich von der Überleitungsregel nicht mehr wirklich betroffen. Aber für die FG2 Kollegen finde ich es echt mies...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 03:05
Das Tabellenentgelt der 9a/ 3 entzerrt die  Systematik und ist der Betrag, der die große Differenz zwischen 9a/ 4 und 9a/ 5 verursacht. Das bis 31.12.18 gültige Tabellenentgelt der 9k/ 3 und das Tabellarische Entgelt der 9a/ 3 sind nicht logisch aufgebaut und ergeben keinen rechnerischen Zusammenhang. Es ist schade, dass Ihre Überleitung nicht auch die Ruhenstatbestände der kleinen 9k/ 2 ausgleicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 03:31
Hallo Spid, anhand des Chat- Verlaufs wird die Nicht- Beachtung der Ruhenstatbestände der Sufe 2 der Entgeltgruppe 9k in der Tarifrunde " totgeschwiegen?"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 05:57
Was sollen „Ruhenstatbestände“ sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:08
Die 5 Jahre in der kleinen 9 mit der Erfahrungsstufe 2. Sodass die Tarifbeschäftigten praktisch 3 Jahre über den eigentlichen Zeitraum hinaus dieser Erfahrungsstufe zugeordnet waren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:21
DaKira sprach es im Chatverlauf beispielsweise an. Die Tarifbeschäftigten der 9k/ 2 erhalten für 3 Jahre keine Anrechnung beim aktuellen Stand des Abschlusses.. Die in 9k/3 über 3 Jahre festgelegte Zuordnung für die Tarifbeschäftigten wurde laut Tabelle -zum Glück- bei der Überleitungi in die Entgeltgruppe 9a mitberücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 06:37
Laut Suche bist Du die Einzige, die den Begriff gebrauchte. Also: was soll das sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:38
Laut Paragraph 16 war bis 31.12.18 geregelt, dass die Tarifbeschäftigten in der Stufe 2 der kleinen Entgeltgruppe 5 verweilen/ Brutto: ca. 3000€ und danach 9 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 3. Die Tarifbeschäftigten, die bereits 5 Jahre in der 9k/ 2 waren und dann erst die Stufe 3 erreicht hatten, haben keine Anrechnung der zusätzlichen 3 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 beim neuen Tarifabschluss.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 06:42
Und was soll da jetzt tatbestandlich ruhen? Stufenlaufzeiten sind Stufenlaufzeiten sind Stufenlaufzeiten - und sie fallen nur in der jeweiligen Stufe an.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:45
Der Tatbestand der verlängerten Stufenlaufzeut entfällt. Oder nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 06:46
Es gibt in der E9a keine verlängerten Stufenlaufzeiten, das ist zutreffend.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:50
Ja. Die Ruhenstatbestände in der zu überarbeiteten EG 9k bei Umwandlungen in die Entgeltgruppe 9a klären nicht die verlängerten Stufenlaufzeiten, was ein notwendiges Erfordernis bei vollständiger Überleitung wäre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 06:52
Du hast immer noch nicht dargelegt, was in der Schilderung tatbestandlich ruhen sollte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:52
Sorry. Ruhenstatbestände = verlängerten Stufenlaufzeiten. Ich hoffe, dass Sie inzwischen nachvollziehen können, dass die Gehälter in der 9k ruhten und deshalb von Ruhenstatbestände n auch gesprochen werden kann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 06:54
In der 9k Stufe 2 war bis 31.12.18 das Gehalt für 3 Jahre auf " Eis gelegt".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 06:57
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ruhten die Gehälter nicht. Es bestand ganz normal Anspruch auf ihre Zahlung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:01
Als Ruhenstatbestände ist natürlich das Verbleiben in der 9k/ 2 gemeint. Es fehlte nach 2 Jahren das reguläre Gehalt der 9k/ 3. Vielmehr saß der Tarifbeschäftigten 3 Jahre in 9k/ 2 fest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:05
Die Tarifbeschäftigten, die gemäß Paragraph 16 in der bis 31.12.18 gültigen Fassung eine verlängerte Stufenlaufzeit hatten, können nachvollziehen, was ich meine.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 07:15
Kennzeichnend für die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten waren die - Überraschung! - verlängerten Stufenlaufzeiten. Mithin „fehlte“ nicht nach 2 Jahren das Gehalt der Stufe 3, sondern es bestand nach 2 Jahren schlicht noch kein Anspruch darauf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:23
Das Ergebnis ist insofern nicht eine vollständige Überleitung. Sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber im Portmonee haben eh die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht und ergreifend den betroffenen Tarifbeschäftigten "weh getan". Wie gesagt, es hat den Betroffenen "weh getan". Das Entscheidende ist, dass nicht dieser Personenkreis bei der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a berücksichtigt wird bzw. die Sache mit angefasst wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 07:26
Gefühlchen sind unbeachtlich. Die verlängerten Stufenlaufzeiten gab es, weil die auszuübende Tätigkeit einen geringeren Wert hat als auszuübende Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten erfüllen. Die Überleitung ist dann vollständig, wenn sie abgeschlossen ist - nicht wenn alle damit zufrieden sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:30
Die verlängerte Stufenlaufzeit der 9k/ 3 wird übergeleitet. Im Gegenteil zu der Stufenlaufzeit der 9k/ 2 und da dies ein Fakt ist, geht es nicht um Gefühle, sondern um ein Verständnis des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 07:39
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht verletzt. Er würde auch nicht verletzt, wenn TB der Stufe 2 E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9a Stufe 1 übergeleitet würden.

Davon ab ergibt sich aus der Überleitungstabelle doch eindeutig, daß die Stufenlaufzeiten in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten Stufe 2 ganz genau so behandelt werden wie jene der Stufe 3.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:43
Die zeitliche Abfolge 5 Jahre in der 9k/ 2 und vor dem 01.01.19 in 9k/ 3 wurde nicht berücksichtigt. Die Tabelle weist diesbezüglich keine Angleichung auf. Da muss ich widersprechen, denn es ust rechnerisch gar nicht berücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 07:47
Wer aus der der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in E9a übergeleitet wird, kommt in die Stufe der E9a, die seinem bisherigen Tabellenentgelt entspricht und die Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe wird unbegrenzt mitgenommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:52
Wie sieht das konkret aus; ab 01.01.12 in Entgeltgruppe 9k/ 2 und ab 01.01.17 in der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 3? Ab 01.01.19 werden die Tarifbeschäftigten in der Stufe 4 sich wiederfinden, wobei sie rein rechnerisch unter Berücksichtigung von 7 Jahren in der Entgeltgruppe 9k in die Entgeltgruppe 9a/ 5 weitergeleitet sein müssten. Dies tangiert Ihre Tabelle nicht. Die bewertete Tätigkeit in 9k/ 2 und 9k/ 3 ist gleichermaßen bewertet, wie man nachlesen kann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 07:56
Wie ich bereits ausführte, sind Stufenlaufzeiten Stufenlaufzeiten, mithin die Zeit, die man in einer bestimmten Stufe einer Entgeltgruppe verbracht hat - und nicht etwa die Zeit, die man in einer Entgeltgruppe verbracht hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 07:59
Die verlängerten Stufenlaufzeiten, die weggefallen sind, sind bei der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 nicht in der Tarifrunde berücksichtigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:00
Doch, durchaus:
Wer aus der der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in E9a übergeleitet wird, kommt in die Stufe der E9a, die seinem bisherigen Tabellenentgelt entspricht und die Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe wird unbegrenzt mitgenommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:08
Das ist großartig. Bei der Konstellation ( ab 01.01.12 bereits die 9k/ 2 für 5 Jahre durchlaufen...usw.) der vorletzten Email ist der Beschäftigte folglich überzuleiten in die Entgeltgruppe 9a mit Stufe 5?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:12
Was für eine E-Mail?!?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 08:14
Die verlängerte Stufenlaufzeit der 9k/ 3 wird übergeleitet. Im Gegenteil zu der Stufenlaufzeit der 9k/ 2 und da dies ein Fakt ist, geht es nicht um Gefühle, sondern um ein Verständnis des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Das stimmt doch nicht: Wenn du im 5. Jahr der Stufe 2 bist, dann kommst du doch ins 3. Jahr der Stufe 3 !!!

Und das es weh getan hat, dass man "niedrigwertigere" Arbeit verrichtet hat und deswegen weniger Geld verdiente, ist doch nicht die Schuld des Tarifsystems.

Was ist eigentlich mit denen die vor langer Zeit in der e9k lange Stufenlaufzeiten hatten und dann in die E10 gewechselt sind und nur in die E10 Stufe 2 höhergruppiert worden sind, wird bei denen jetzt die vergangenen Stufenlaufzeiten auch nachgeholt, so dass sie jetzt in der E10S6 wären?

Nö? Och wie ungerecht!

Ja, es ist immer was ungerechtes zu finden!
Bei der Überleitung wird die aktuelle Stufe betrachtet! Die Vergangenheit ist Vergangenheit. Da hätte man in der Vergangenheit was ändern müssen.

Da bekommen einige über 15% mehr Geld und es finden sich immer welche, die meinen sie wurden verarscht.
Weil sie nach links und rechts gucken und Nachteile suchen.
Typisch, aber man hat ein schöneres Leben, wenn man nicht so viele Erbsen zählt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:15
Antwort 928
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:16
Der Entgeltgruppe 9k mit Stufe 3 ist die Entgeltgruppe 9k/ 2 vorausgesagt. Diese Konstellation ist nicht bei der Überleitung berücksichtigt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 08:19
Der Entgeltgruppe 9k mit Stufe 3 ist die Entgeltgruppe 9k/ 2 vorausgesagt. Diese Konstellation ist nicht bei der Überleitung berücksichtigt wird.
Bei der Überleitung wird die aktuelle Stufe betrachtet! Die Vergangenheit ist Vergangenheit. Da hätte man in der Vergangenheit was ändern müssen.
Wie weit in die Vergangenheit möchtest du denn zurückgehen und die damaligen gültigen und allen bekannten Regelungstatbestände "korrigieren" und der jetzigen "Ungerechtigkeiten" abhilfe zu schaffen ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:20
Wie ich bereits ausführte, sind Stufenlaufzeiten Stufenlaufzeiten, mithin die Zeit, die man in einer bestimmten Stufe einer Entgeltgruppe verbracht hat - und nicht etwa die Zeit, die man in einer Entgeltgruppe verbracht hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:21
Die Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 hatte wegen der Stellenbewertung gleich der Entgeltgruppe 9k mit Sufe 3 die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht. Es gibt Tarifbeschäftigte, die vor der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 3 bereits die verlängerten Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe 9k/ 2 gaben schlicht und ergreifend im Verlauf nachweisen können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:22
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:24
Ihre Tabelle beginnt mit der Überleitung der kleinen Entgeltgruppe 9k/2 und greift den Personenkreis nicht vollständig auf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:25
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 08:30
2x "Und" sind keine überzeugenden Argumente. Wenn die verlängerte Stufenlaufzeiten der kleinen Entgeltgruppe 9k/2 nicht negiert werden, dann ist das so. Allerdings ist die verlängerte Stufenlaufzeit in der ab 01.01.19 bestehenden Rechtsauffassung der kleinen Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 demnach übertragen bzw. "mitgenommen" wurden. Oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:32
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 08:53
Ehrlich gesagt verstehe ich die Diskussion nicht wirklich.  Wer länger als 2 Jahre in Stufe 2 war,  bekommt die Zeiten immerhin in Stufe 3 angerechnet.  Was sollen denn die Leute sagen,  die bereits in der alten Stufe 4 waren und ebenso in die Stufe 5/1. Jahr übergeleitet werden, wie alle aus Stufe 3, 5. - 9. Jahr.  Wie weit soll man denn die Vergangenheit anrechnen? Ich z.B. bin bei der Überleitung vom BAT in den TVL zum 01.01.12 in die 9k Stufe 3, 1. Jahr einguppiert worden.  War zu diesem Zeitpunkt auch bereits 12 Jahre im öffentlichen Dienst tätig.  Wenn man so will erteiche ich nach 25 Jahren mal eine Endstufe.  Ist nicht schön , aber nicht zu ändern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 08:55
Es gibt in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 09:02
Die Entgeltgruppe 9k mit Stufe 2 hatte wegen der Stellenbewertung gleich der Entgeltgruppe 9k mit Sufe 3 die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht.
Aber nicht der der EG10 oder EG gross!
Und Leute die zur Überleitung in der Stufe 2 sind werden nicht benachteiligt!
Und Leute die in der Stufe 3 sind auch nicht!
Leute die in der Vergangenheit die E9k Stufe 2 durchgearbeitet haben, haben jetzt das Gefühl benachteiligt zu werden, obwohl sie von Stufe 3 nach Stufe 4 übergeleitet werden und damit die Stufe 3 der neuen EG9a überspringen, womit die Zeit der Stufe 2 ja (teilweise) angerechnet wird.
Und du möchtest, dass diese Menschen denjenigen bessergestellt werden, die die Zeitgleich aus der EG8 o.ä. in der Stufe 3 angefangen haben? (Obwohl diese möglicherweise genauso lange im öD tätig sind!!)

Darum nochmals meine Frage: Wie weit in die Vergangenheit möchtest du Dinge rückwirkend "korrigieren"?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 09:06
Hallo Steve69, für Dich hat die Übertragung der kleinen Entgeltgruppe 9k in die Entgeltgruppe 9a 2 Stufen mehr zur Folge. Herzlichen Glückwunsch. Daher verstehe ich auch, dass Du die Diskussion nicht nachzuvollziehen kannst. Es betrifft in der Diskussion vielmehr die Tarifbeschäftigten die seit 01.01.12 eine 9k/ 2 hatten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 09:12
Hallo WasDennNun, schlage vor, dass die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht und ergreifend rein mathematisch betrachtet werden und durch Addieren dieser Zeiten sich die Überleitung zur Entgeltgruppe 9a ergibt. Daher wäre vielen Tarifbeschäftigten entsprochen. Das ist keine Besserstellung, sondern macht Sinn. Schließlich sind in der Entgeltgruppe 9a die Erfahrungsstufen 5 und 6 eingeführt wurden. Demnach kämen die neuen Erfahrungsstufen nicht erst ab der ehemaligen Entgeltgruppe 9k/ 3 zum Tragen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 09:14

Hallo Steve69, für Dich hat die Übertragung der kleinen Entgeltgruppe 9k in die Entgeltgruppe 9a 2 Stufen mehr zur Folge. Herzlichen Glückwunsch. Daher verstehe ich auch, dass Du die Diskussion nicht nachzuvollziehen kannst. Es betrifft in der Diskussion vielmehr die Tarifbeschäftigten die seit 01.01.12 eine 9k/ 2 hatten.

Hallo WasDennNun, schlage vor, dass die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht und ergreifend rein mathematisch betrachtet werden und durch Addieren dieser Zeiten sich die Überleitung zur Entgeltgruppe 9a ergibt. Daher wäre vielen Tarifbeschäftigten entsprochen. Das ist keine Besserstellung, sondern macht Sinn. Schließlich sind in der Entgeltgruppe 9a die Erfahrungsstufen 5 und 6 eingeführt wurden. Demnach kämen die neuen Erfahrungsstufen nicht erst ab der ehemaligen Entgeltgruppe 9k/ 3 zum Tragen.
Wenn es damals die 9a schon gegeben hätte, wo wären denn jetzt diejenige die dann 1.1.12 in 9a Stufe 2 gekommen wäre?
Und wo landet sie jetzt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 09:18
Ich verstehe deine Argumentation trotzdem nicht.  Du möchtest deine 5 Jahre anerkannt bekommen.  Meine 12 Jahre im öffentlichen Dienst vor der Überleitung vom BAT in den TVL wurden wenn man so will auch nicht anerkannt.  Dann hätte ich ja in die ehemalige 9k Stufe 3 ins 6. Jahr übergeleitet werden müssen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 09:19
Sie landen jetzt anhand der Tabelle in der Entgeltgruppe 9a/ 4. Würden rein mathematisch ansonsten in der Entgeltgruppe 9a/ 5 landen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 09:42
Nein. Ich lande in der 9a 5 / 1. Jahr.  Und die mathematische Rechnung verstehe ich aufgrund deiner geführten Diskussionen  über anzuerkennende Zeiten nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 09:43
Es ist auch keine mathematische Rechnung. Es ist nur ein Gefühlchen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 09:53
Ist kein Geheimnis, aber die verlängerten Stufenlaufzeiten der ehemaligen Regelung der kleinen Entgeltgruppe 9k wird ausschließlich  bei denjenigen berücksichtigt, die am 31.12.18 im 5. Jahr der Stufe 3 der kleinen Entgeltgruppe 9k waren, ansonsten wurde die verlängerte Stufenlaufzeit des Paragraph 16 nicht berücksichtigt bzw.übergeleitet. Es ist einfach, wenn die Argumente fehlen, nicht darauf einzugehen und von "Gefühl" o.ä.zu sprechen. Entscheidend ist, dass die Würfel gefallen sind. Ich halte die Lösung für eine inkonsequente Lösung, da die Differenz zwischen den Entgelten der Erfahrungsstufe 4 und 5 der Entgeltgruppe 9a erheblich ist
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 09:55
Gefühlchen bleiben Gefühlchen, auch in diesem Fall, denn:
Wie ich bereits ausführte, sind Stufenlaufzeiten Stufenlaufzeiten, mithin die Zeit, die man in einer bestimmten Stufe einer Entgeltgruppe verbracht hat - und nicht etwa die Zeit, die man in einer Entgeltgruppe verbracht hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 10:01
Das Argument meiner letzten Ausführung kann jederzeit von jedermann der Tabelle, die in diesem Forum als PDF-Datei von Ihnen vorliegt, entnommen werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 10:03
Welche Tabelle von mir? Ich habe keine Tabelle erstellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 10:07
Antwort 850 im Forum enthält für die Tarifbeschäftigten die PDF- Datei im Entwurf. Seither bin ich am Ball  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 10:12
Antwort 850 enthält weder eine Tabelle noch ein pdf mit Tabelle - und schon gar keine Tabelle, die ich erstellt hätte oder ein pdf, das ich erstellt hätte oder auf die ich einen Eigentums- oder Besitzanspruch hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 10:17
Sie landen jetzt anhand der Tabelle in der Entgeltgruppe 9a/ 4. Würden rein mathematisch ansonsten in der Entgeltgruppe 9a/ 5 landen.
Nein
Sie wäre 2012-2013 in Stufe 2 gewesen. 2014-2016 in Stufe 3 und ab 2017 in Stufe 4. Wäre somit jetzt in dem 3. Jahr in  EG 9a Stufe 4.

Rein mathematisch, oder was habe ich da falsch gerechnet? Welche Mathematik hast du verwendet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 03.08.2019 10:26
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
Vielen Dank für die Info bzw. den Link!
Verdi bzw. das Tarifsekretariat hält sich diesmal noch zurück mit Informationen ...

Hast du auch einen Link auf das Rundschreiben des dbb Nr. 10/2019 vom 8. Juli 2019?
Daraus läßt sich evtl. noch das eine oder andere Detail entnehmen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 10:40
Hätte,  wäre.  Lassen wir doch hier mal mit den "Gefühlchen ' rechnen.  Fakt ist , dass in der 9k der erste lohnende Schritt von Stufe 3 in 4 war, jetzt in der 9a von 4 in 5. In meinem Fall wäre ich nach der alten Regulung 2021, also nach 20 Jahren Dienstzeit,  in die lohnende Stufe 4 gelangt.  Jetzt "schenkt " man mir 2 Jahre.  Bleiben also 18 Jahre um mal einen lohnenden Schritt zu machen.  Jetzt fühlt sich jemand benachteiligt, der 3 Jahre der alten Stufe 2 nicht angerechnet bekommt. Nach meiner Gefühlchenrechnung kommt sie immer noch wesentlich schneller in die lohnende Stufe als ich und viele andere.  Unverschämtheit  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 10:44
Hallo WasDennNun, die logische/ mathematische Kette enthält, dass die Stufe der 9k ab 01.01.16 rechnerisch übergeleitet wurde und die Tarifbeschäftigten, die in 2016 die 9k/ 4 tatsächlich bereits hatten zum 01.01.19 zur Entgeltgruppe 9a/ 5 übergeleitet wurden. Das ist Tatsache.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.08.2019 10:48
Ich komme dadurch auch 2 Jahre früher in die jetzige Stufe 5 der E9a. Habe auch 5 Jahre in der alten Stufe 2 verbracht. Ist für mich aber kein Grund sich zu ärgern. Ganz im Gegenteil. Freue mich sehr darüber und finde die Überleitungsregelungen total in Ordnung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 03.08.2019 10:50
01.01.2016? Welche Bewandtnis hat dieses Datum?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 10:54
Am 01.01.16 fand keine Überleitung statt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 11:22
Hallo WasDennNun, die logische/ mathematische Kette enthält, dass die Stufe der 9k ab 01.01.16 rechnerisch übergeleitet wurde und die Tarifbeschäftigten, die in 2016 die 9k/ 4 tatsächlich bereits hatten zum 01.01.19 zur Entgeltgruppe 9a/ 5 übergeleitet wurden. Das ist Tatsache.
Also deine eine Aussage war, dass die die 1.1.2012 in e9k Stufe 2 angefangen haben, benachteiligt sind, dass habe ich ja nun widerlegt.
Das du falsch rechnest und dir was zurecht legst und dich dadurch benachteiligt fühlst ist echt schlimm.

ALSO: Wer am 1.1.2012 in e9k Stufe 2 war, wird jetzt genau in die EG und Stufe übergeleitet als wenn es nie den 9k quark gegeben hätte, sondern die jetzige Regelung schon immer bestanden hätte.

Was soll daran ungerecht sein?

bzw. Nenne mir mal eine Konstellation in der man durch die Überleitung schlechter gestellt wird, als wenn es schon immer 9a gegeben hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tiefbautechniker am 03.08.2019 11:35
Hallo Leute,

irgendwie verstehe ich das in Anlage 1 nicht. Wo komme ich denn hin, wenn ich seit 2012 in der E 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenzeiten war und seit 2017 in der E 9 Stufe 3 bin. Kann mir da jemand helfen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Laut Anlage bist du dann "3 I 2. Jahr" und kommst nach "4 I 2. Jahr". Also E9a Stufe 4 und du nimmst deine Stufenlaufzeit mit.

Biene hier habe ich eine Antwort von ITtechniker erhalten. Wenn dem so ist weiß ich nicht was daran nicht in Ordnung sein soll? Nach meinem Verständnis benötige ich jetzt nur noch 2 Jahre bis in die Stufe 5 anstatt 7 Jahre in der E9k bis in die 4, die eigentlich vergleichbar war. Wenn ich es richtig verfolgt habe, dann haben Sie die gleiche Ausgangslage wie ich...?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Balou am 03.08.2019 12:15
Sind die Redaktionsverhandlungen denn nun wirklich abgeschlossen ? Es ist ja keine "Vertagung" bekannt gegeben worden, oder? Etwas "Offizielles" gibt es doch noch nicht...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 03.08.2019 12:18
Sind die Redaktionsverhandlungen denn nun wirklich abgeschlossen ? Es ist ja keine "Vertagung" bekannt gegeben worden, oder? Etwas "Offizielles" gibt es doch noch nicht...
Schnarch ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:41
Die Tarifbeschäftigten, die in Entgeltgruppe 9k/ Sufe 2 waren, sind nicht nach 2 Jahren in die höhere Stufe 9k/ 3 gekommen. FAKT. Sie sind 5 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 2 gewesen. FAKT. Tarifbeschäftigte, die aus hohen Erfahrungsstufen der Entgeltgruppe 6 oder 8 bis 31.12.18 in die Entgeltgruppe 9k/ 4 gekommen waren, erzielen jetzt die Erfahrungsstufe 5 der 9a, wenngleich die Tarifbeschäftigten, die länger in der Entgeltgruppe 9k/2 sind, warten müssen bie sie die Erfahrungsstufe 5 der Entgeltgruppe 9a erreichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:42
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:44
Wenn man eine Stelle länger ausfüllt, wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein Beschäftigter durch die berufliche Erfahrungen über die Jahre hinweg routinierter/ besser oder nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.08.2019 12:48
Verstehe die Problematik nicht...?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:48
Nein. Eine solche Verbesserung läßt sich - außer bei Führungspersonal - für Zeiträume von mehr als einem Jahr nicht nachweisen. Stattdessen ist nach 5-10 Jahren gleichbleibender Tätigkeit in der Mehrzahl der Fälle ein Leistungsabfall feststellbar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:50
Im Hinblick auf die aktuelle Situation werden Tarifbeschäftigten, die langjährige Erfahrungen haben und die gleiche Stellenbewertung gleich 9k hatten, demnach "anders" eingestuft als die Tarifbeschäftigten, die erst kürzlich in der Entgeltgruppe 9k waren. Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:51
Eben: Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:53
Hallo Spid, das halte ich für eine sehr vage Aussage, um nicht zu sagen für Mutmaßen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 12:53
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:54
Ich erlaube mir, zu widersprechen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 12:59
Hallo Spid, mit der Aussagen- augenommen Führungskräfte- werden die Beschäftigten nicht besser, sondern eher schlechter, stellen Sie im Grunde das Tarifgefüge des TVL im Großen und Ganzen evtl.in Frage?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:07
Ich erlaube mir, zu widersprechen.

Das kannst Du gerne tun. Es ist aber unbeachtlich, weil meine Ausführungen wissenschaftlich erwiesen sind, siehe z.B. Schlick, Bruder, Luczak (2018): Arbeitswissenschaft
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:08
Hallo Spid, mit der Aussagen- augenommen Führungskräfte- werden die Beschäftigten nicht besser, sondern eher schlechter, stellen Sie im Grunde das Tarifgefüge des TVL im Großen und Ganzen evtl.in Frage?

Nein. Die Stufen der Entgelttabelle bilden weder Erfahrung noch Qualität ab. Sie erheben auch nicht den Anspruch, dies zu tun.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:12
Hallo Spid, was dann? Vllt. ein abstraktes Konstrukt ohne Zusammenhang zu der vom Tarifbeschäftigten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit? Eher nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:14
Doch, ganz genau das. Man könnte es auch „wie spare ich beim Personal ein“-Stufen nennen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:27
Sehe ich anders. Auch wenn Arbeitswissenschaftler von Ihnen nun benannt werden, gibts verschiedene Unis, die unterschiedliche Ausrichtungen haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:29
Es gibt auch Autos in verschiedenen Farben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:35
Hallo Spid, Ihre letzte Äußerung verfehlt das Thema. Wozu stecken Sie beachtlich viel Lebensenergie in das Verwischen und " Kleinmachen" von Argumenten einer anderen Ansicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:39
Meine Äußerung ist so korrekt, wie sie unbeachtlich - genau wie die Äußerung, daß es Unis gibt, die unterschiedliche Ausrichtungen haben. Argumente habe ich von Dir nicht feststellen können, lediglich unbeachtliche Vorbringungen. Mal wieder von einer Tabelle von mir phantasiert? Oder von einer E-Mail?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 03.08.2019 13:41
Sehe ich anders. Auch wenn Arbeitswissenschaftler von Ihnen nun benannt werden, gibts verschiedene Unis, die unterschiedliche Ausrichtungen haben.
Spids Anmerkung war lediglich eine passende Replik auf deinen das Thema verfehlenden Hinweis, das Unis verschiedene Ausrichtungen haben ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:45
Hallo TVler, Sie wollen mir mitteilen, dass Spid nicht das Thema verfehlte, indem er mal so eben über Autos in verschiedenen Farben schrieb? Ahsooo.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: pombeer am 03.08.2019 13:53
Hallo,

Sorry dass ich jetzt evtl. auch noch Mal eine doofe Frage stelle: bin seit 1.12.16 in der kleinen 9 mit Stufe 1eingestellt worden. Zum 1.12.17 bin ich dann in Stufe  2 gekommen. Wann komme ich nach der neuen Regelung in Stufe 3?  Soweit ich es verstanden habe, dann z. 1.12.19. danke für die Antwort.

Sonnige Grüße aus Berlin  :)
Pombeer
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:53
Hallo Spid, Sie haben bisher 2998 Beiträge. Da können Sie sehr stolz auf sich sein. Haben mir u.a.mitgeteilt, dass ich phantasiere. Und haben mitgeteilt, dass die Beschäftigten, die den Arbeitsplatz mit der gleichen Stellenbewertung länger ausfüllen, nicht besser sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:53
Hallo Spid, Sie haben bisher 2998 Beiträge. Da können Sie sehr stolz auf sich sein. Haben mir u.a.mitgeteilt, dass ich phantasiere. Und haben mitgeteilt, dass die Beschäftigten, die den Arbeitsplatz mit der gleichen Stellenbewertung länger ausfüllen, nicht besser sind.

Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:54
Hallo,

Sorry dass ich jetzt evtl. auch noch Mal eine doofe Frage stelle: bin seit 1.12.16 in der kleinen 9 mit Stufe 1eingestellt worden. Zum 1.12.17 bin ich dann in Stufe  2 gekommen. Wann komme ich nach der neuen Regelung in Stufe 3?  Soweit ich es verstanden habe, dann z. 1.12.19. danke für die Antwort.

Sonnige Grüße aus Berlin  :)
Pombeer

Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 13:55
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 13:56
Das ist die zutreffende Antwort auf die gestellte Frage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 13:59
Ich glaube die Diskussion hier geht mittlerweile völlig am Thema vorbei und führt im Endeffekt zu gar nichts. Die Regelung zur Überleitung steht.  Fakt.  Einige sind zufrieden,  andere fühlen sich ungerecht behandelt,  wobei ich in Bienes Fall keine himmelschreiende Ungerechtigkeit sehe. Zu ändern ist da eh nichts dran.  Weder an der jetzigen Überleitung,  noch an Regelungen die bei vergangenen Tarifverhandlungen getroffen wurden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 14:00
Hallo Spid, eine Frage (hier: Ihr" Und?") ist Ihre Antwort. Wie schon öfters im Forum. Ha, ha, ha.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 14:02
Meine Antwort lautete:
Hallo,

Sorry dass ich jetzt evtl. auch noch Mal eine doofe Frage stelle: bin seit 1.12.16 in der kleinen 9 mit Stufe 1eingestellt worden. Zum 1.12.17 bin ich dann in Stufe  2 gekommen. Wann komme ich nach der neuen Regelung in Stufe 3?  Soweit ich es verstanden habe, dann z. 1.12.19. danke für die Antwort.

Sonnige Grüße aus Berlin  :)
Pombeer

Ja.

Wieder mal am phantasiere ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 14:05
Deine Antwort mit der Nr.3002. Keine Phantasie, sondern " Und?". Ich verbitte mir, die Behauptung, dass ich wiedermal phantasiere- eindeutig eine unfaire Aussage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 14:07
Es gibt im Thread keine Antwort Nr. 3002. Q.e.d.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 14:10
Hallo Spid, Sie haben bisher 2998 Beiträge. Da können Sie sehr stolz auf sich sein. Haben mir u.a.mitgeteilt, dass ich phantasiere. Und haben mitgeteilt, dass die Beschäftigten, die den Arbeitsplatz mit der gleichen Stellenbewertung länger ausfüllen, nicht besser sind.

Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 14:18
Hallo Spid, was dann? Vllt. ein abstraktes Konstrukt ohne Zusammenhang zu der vom Tarifbeschäftigten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit? Eher nicht.
Stufe eins und zwei sind reine bleibe Stufe ab drei erlangt man die höher Stufe automatisch nach x Jahren oder es wird wegen überdurchschnittlicher Leistung verkürzt oder wegen mieser Leistung verlängert, so ist es im Tarifgefüge niedergeschrieben.
Wenn es was ist, dann eine Leistungsstufe ab Stufe 3 aber nimmer eine Erfahrungsstufe!



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 14:27
Die Tarifbeschäftigten, die in Entgeltgruppe 9k/ Sufe 2 waren, sind nicht nach 2 Jahren in die höhere Stufe 9k/ 3 gekommen. FAKT. Sie sind 5 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 2 gewesen. FAKT.
und kommen deswegen ja in die Stufe 4 oder gar Stufe 5  der 9a FAKT, FAKT und habe dadurch überhaupt nirgend einen Nachteil gegenüber der anderen EGs bzw dem E9bler!

Du bleibst mir noch einen Nachweis schuldig, dass man wenn benachteiligt ist, wenn man in die e9k durchlaufen hat und eine ungünstige Konstellation eintritt.

An welcher Stelle ist ein jemand dir gegenüber bevorteilt, wenn er am 1.1.19 e9k Stufe X und mit Stufenlaufzeit Y hat.

Das man durch "ungünstige" HG vor und nachteile bei gleicher öd Angehörigkeit haben kann ist kein e9k spezifisches Ding! Wenn einer nach 4 Jahren in EG5 S5 auf die EG6 höhergruppiert wird, dann verliert dieser mehr "Stufenzeit" als wenn einer nach einem Jahr in der S5 hg wird.
(hihi un noch einer Wenn einer nach 6 Monate in Stufe 1 hg wird, dann gewinnt er eine Stufe dazu!
ist bekannt und alter Hut und hat nüscht mit diesem Thema zu tun FAKT!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 14:29
Hallo Spid, Sie haben bisher 2998 Beiträge. Da können Sie sehr stolz auf sich sein. Haben mir u.a.mitgeteilt, dass ich phantasiere. Und haben mitgeteilt, dass die Beschäftigten, die den Arbeitsplatz mit der gleichen Stellenbewertung länger ausfüllen, nicht besser sind.

Und?
Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 14:41
Ich erkenne die angebliche Ungerechtigkeit auch absolut nicht.  Entweder sie hat sich da total in was verrannt,  versteht die Überleitungstabelle nicht ,oder die aus irgeneinem Grund dagewesene
(falsche) Hoffnung in die  Stufe 5 übergeleitet zu werden hat die Sinne vernebelt
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 14:41
Die Tarifbeschäftigten, die in Entgeltgruppe 9k/ Sufe 2 waren, sind nicht nach 2 Jahren in die höhere Stufe 9k/ 3 gekommen. FAKT. Sie sind 5 Jahre in der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 2 gewesen. FAKT. Tarifbeschäftigte, die aus hohen Erfahrungsstufen der Entgeltgruppe 6 oder 8 bis 31.12.18 in die Entgeltgruppe 9k/ 4 gekommen waren, erzielen jetzt die Erfahrungsstufe 5 der 9a, wenngleich die Tarifbeschäftigten, die länger in der Entgeltgruppe 9k/2 sind, warten müssen bie sie die Erfahrungsstufe 5 der Entgeltgruppe 9a erreichen.
Aus der EG6 konnte man nicht in die e9 S4 höhergruppiert werden, nur mal so am Rande von deinen Fakten!
EGS6 führt zu E9S3! und da haben die schon viele Jahre abgesessen!

Jemand der fast 6 Jahre EG8 von s1-s3 war kam in die E9kS2 mit 0 Jahren (Fair?)
Jemand der 6-fast 10 Jahre EG8 war kam in die EG9k S3, du brauchtest dafür nur auch nur 6 Jahre! Fair?
Und jemand der nach über 15 Jahren in der EG8 war der kam dann in die E9ks4 (Fair?)
Die Gewinner waren die 10-15 Jahre (also in der Stufe 5 waren)
oooch und dann gibt es da ein HG Korridor, wo die Menschen weniger Zeit als du brauchten um in die 4 zu kommen, und deswegen biste Sauer?

Ich nehme an du gehörst zu den seltenen Menschen, die eine Stufengleiche Höhergruppierung ablehnen, da das ja unfair ist gegenüber denen, die Brav die Stufen durchlaufen sind!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 14:45
Ich erkenne die angebliche Ungerechtigkeit auch absolut nicht.  Entweder sie hat sich da total in was verrannt,  versteht die Überleitungstabelle nicht ,oder die aus irgeneinem Grund dagewesene
(falsche) Hoffnung in die  Stufe 5 übergeleitet zu werden hat die Sinne vernebelt
Ja, verstanden hat sie das sicher nicht, sie will ja die Zeit der Stufe 2 on the Top haben, obwohl sie durch das überspringen der Stufe 3 ja schon bekommen hat.

Naja, vielleicht ist es der zerfressende Neid, dass es Lebensläufe gibt, die durch Höhergruppierungsglück schneller als sie zu ihrer persönlichen Endstufe gelangen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 03.08.2019 15:30
Hallo.

Gibt es auch schon eine Regelung, wer in die 9b kommt?  Es sollten doch Änderungen kommen für Gruppenleiter/Serviceteamleiter.

Viele Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 03.08.2019 17:18
Eine kurze Frage.....gibt es irgendwo offiziell seitens der Verdi eine Bestätigung das die Überleitung so fest steht ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 17:34
Mal ganz abgesehen davon, daß es erst dann feststeht, wenn in einigen Monaten die Änderungstarifverträge unterschrieben sind: Reichen die Veröffentlichungen der deutlich vertrauenswürdigeren Gewerkschaft nicht aus? Das ist ja so, als würde man die Coupé konsultieren, um Informationen der FAZ zu verifizieren...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 03.08.2019 17:34
Von Verdi gibt es noch nix.  Entweder die sind in der Sommerpause oder der Bsirske feiert sich noch immer übertrieben ab  ;D. Wenn ich mich nicht irre war der dbb aber immer schneller mit der Bekanntgabe eines Ergebnisses.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chris am 03.08.2019 17:52
Hi!
Ich bin mir unsicher, wie ich diese Tabelle zu verstehen habe. Ich wurde zum 1.1.2015 eingestellt, war dementsprechend vom 1.1.2018-31.12.2018 in "2. Stufe, 3. Jahr" und wäre zum 1.1.2019 in "2. Stufe, 4. Jahr" gekommen. Werde ich jetzt zum 1.1.2019 in "3. Stufe, 1. Jahr" oder in "3. Stufe, 2. Jahr" eingestuft? Oder anders gefragt: Verliere ich jetzt ein Jahr?  ???
MfG
Chris
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 17:56
Hallo WasdennNun, Du gehörst nicht zu den Tarifbeschäftigten, denen die verlängerte Stufenlaufzeit zu Hemmnissen hins.des Eintreffens der 9k/ 3 und des Eintreffens der 9k/4  geführt hat. Das ist der Grund, weshalb Du micht verstehst; ohne verlängerte Stufenlaufzeiten wäre in der Vergangenheit  früher die neuen Stufen herangezogen worden. Das versteht jeder, den es betrifft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 18:00
Die Hemmnisse waren und sind beabsichtigt - weil Tätigkeiten der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten weniger wert sind als solche, die zur Eingruppierung In die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten führen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 18:06
Ja. Perfekt, wie Du es wiedergibst. Das soll laut Paragraph 16 ab 01 01.19 egalisiert worden sein; die verlängerte Stufenlaufzeit fällt weg. Ist es nicht im komplexen Zusammenhang. Es wurde teilweise berücksichtigt/ teilweise  nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 18:08
Da soll überhaupt nichts egalisiert werden. Die Minderwertigkeit wird nun durch andere Tabellenentgelte abgebildet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 18:12
Hallo Spid, Danke. Die 9a und ihre "Minderwertigkeit". Ha, ha, ha.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 18:15
Hi!
Ich bin mir unsicher, wie ich diese Tabelle zu verstehen habe. Ich wurde zum 1.1.2015 eingestellt, war dementsprechend vom 1.1.2018-31.12.2018 in "2. Stufe, 3. Jahr" und wäre zum 1.1.2019 in "2. Stufe, 4. Jahr" gekommen. Werde ich jetzt zum 1.1.2019 in "3. Stufe, 1. Jahr" oder in "3. Stufe, 2. Jahr" eingestuft? Oder anders gefragt: Verliere ich jetzt ein Jahr?  ???
MfG
Chris

Es steht zu erwarten, daß die Tarifvertragsparteien nicht nur Überleitungstabellen - minderwertiger Mist, der die geistig Schwachen teilhaben lassen soll, aber nur zu Mißverständnissen führen; ein Rätsel, warum die Gewerkschaften darauf bestanden haben - sondern auch eindeutige Regelungen vereinbart haben, die sich - so die Ankündigung - an denen des TVÖD orientieren sollen. Da die Tabelle nur von „x. Jahr“ spricht, ist von einer Mitnahme der unterjährigen Stufenlaufzeit auszugehen, was ja auch der TVÖD- Regelung entspricht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 18:18
Hallo Spid, Danke. Die 9a und ihre "Minderwertigkeit". Ha, ha, ha.

Diese wird durch die geringeren Tabellenentgelte ab Stufe 3 gegenüber der E9b durch die Tarifvertragsparteien doch deutlich zum Ausdruck gebracht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chris am 03.08.2019 18:20
Hi!
Ich bin mir unsicher, wie ich diese Tabelle zu verstehen habe. Ich wurde zum 1.1.2015 eingestellt, war dementsprechend vom 1.1.2018-31.12.2018 in "2. Stufe, 3. Jahr" und wäre zum 1.1.2019 in "2. Stufe, 4. Jahr" gekommen. Werde ich jetzt zum 1.1.2019 in "3. Stufe, 1. Jahr" oder in "3. Stufe, 2. Jahr" eingestuft? Oder anders gefragt: Verliere ich jetzt ein Jahr?  ???
MfG
Chris

Es steht zu erwarten, daß die Tarifvertragsparteien nicht nur Überleitungstabellen - minderwertiger Mist, der die geistig Schwachen teilhaben lassen soll, aber nur zu Mißverständnissen führen; ein Rätsel, warum die Gewerkschaften darauf bestanden haben - sondern auch eindeutige Regelungen vereinbart haben, die sich - so die Ankündigung - an denen des TVÖD orientieren sollen. Da die Tabelle nur von „x. Jahr“ spricht, ist von einer Mitnahme der unterjährigen Stufenlaufzeit auszugehen, was ja auch der TVÖD- Regelung entspricht.

Ok, damit kann ich was anfangen. Vielen Dank für die schnelle Antwort  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 18:23
Hallo WasdennNun, Du gehörst nicht zu den Tarifbeschäftigten, denen die verlängerte Stufenlaufzeit zu Hemmnissen hins.des Eintreffens der 9k/ 3 und des Eintreffens der 9k/4  geführt hat. Das ist der Grund, weshalb Du micht verstehst; ohne verlängerte Stufenlaufzeiten wäre in der Vergangenheit  früher die neuen Stufen herangezogen worden. Das versteht jeder, den es betrifft.
Erstens: Ich kann abstrahieren und muss deswegen nicht in der Eg9x sein um zu verstehen, was da abgeht!
Zweitens: Ich verstehe, dasd man sauer ist, dass man in einer EG arbeitet, die nicht den gleichen Regeln unterliegt wie die anderen EGs. Diese Verwirrtheit wird abgeschafft und du hast dadurch als e9kler NULL, NULL komma NIX an Nachteile zu erleiden, gegenüber der Situation die jetzt da wäre, wenn es schon immer die 9a und 9b gegeben hätte.

!!!Das verstehst du leider nicht!!!

bist mir immer noch schuldig zu beschreiben, an welcher Stelle du benachteiligst wirst!

Das soll laut Paragraph 16 ab 01 01.19 egalisiert worden sein; die verlängerte Stufenlaufzeit fällt weg. Ist es nicht im komplexen Zusammenhang. Es wurde teilweise berücksichtigt/ teilweise  nicht.
Wo an welcher Stelle wird die Stufenlaufzeit nicht nachgezeichnet???

Die Laufbahn eines 9ks wird zu 100.00% berücksichtigt.
Nenne mir eine E9k Karriere die jetzt schlechter da steht!
Ich kann sie nicht finden, aber du scheinst es ja zu wissen aber rückst nicht mit der Sprache raus.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 03.08.2019 18:41
Hallo WasDennNun, angenommen ich möchte es Dir nicht mitteilen, weil von Spid nicht nur 1x unter der Gürtellinie in diesem Forum argumentiert worden ist, hätteste  dafür Verständnis?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.08.2019 18:48
Comedy vom Feinsten
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.08.2019 19:21
Völlig gaga. Es steht eine gerechte Regelung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.08.2019 19:51
Hallo WasDennNun, angenommen ich möchte es Dir nicht mitteilen, weil von Spid nicht nur 1x unter der Gürtellinie in diesem Forum argumentiert worden ist, hätteste  dafür Verständnis?
Wofür Verständnis, dass du mir nicht mitteilen willst wo mein Denkfehler ist?

Erstens:  Es gibt auch die Möglichkeit der PNs, sprich du kannst nur mir eine persönliche Nachricht mitteilen.
Zweitens: Du behauptest falsche Dinge und willst uns nicht mitteilen wo unser fehlerhaftes Denken ist?
Drittens: Wenn du es so stehen lässt, dann klingt es so:
ok ich habe mich geirrt will es aber nicht zugeben.
oder ich bin zu blöd es zu kapieren bzw. zu belegen was ich behaupte...

Also bitte PN an mich, damit ich nicht doof sterben muss.
Ansonsten muss ich dich als Heulsusige-bin-zu-blöd-es-zu-kapieren-Querulant abheften.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 03.08.2019 20:51
boah... Wochenende. ich war mit den Kindern am See... und ihr so ??  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Pseudonym am 03.08.2019 22:32
und ihr so ??  ;)

Ich so: zum Glück nicht in E9 eingruppiert.  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Rattgeber am 03.08.2019 23:13
Wahre Worte :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 04.08.2019 06:05
Hallo WasDennNun, angenommen ich möchte es Dir nicht mitteilen, weil von Spid nicht nur 1x unter der Gürtellinie in diesem Forum argumentiert worden ist, hätteste  dafür Verständnis?
Wofür Verständnis, dass du mir nicht mitteilen willst wo mein Denkfehler ist?

Erstens:  Es gibt auch die Möglichkeit der PNs, sprich du kannst nur mir eine persönliche Nachricht mitteilen.
Zweitens: Du behauptest falsche Dinge und willst uns nicht mitteilen wo unser fehlerhaftes Denken ist?
Drittens: Wenn du es so stehen lässt, dann klingt es so:
ok ich habe mich geirrt will es aber nicht zugeben.
oder ich bin zu blöd es zu kapieren bzw. zu belegen was ich behaupte...

Also bitte PN an mich, damit ich nicht doof sterben muss.
Ansonsten muss ich dich als Heulsusige-bin-zu-blöd-es-zu-kapieren-Querulant abheften.

Hallo WasDennNun,

kapiere die Systematik. Punkt. Ich bin nachdem ich 5 Jahre in der 9k/ 2 war in der 9k3 bis 31.12.18 gewesen. Hätte man die 3 Jahre der verlängerten Sufenlaufzeit der 9k/ 2 jetzt nicht mitnehmen können? Da wäre ich ab 2019 in der 9a/ 5. Das ist mein Ansatz zur Überleitung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 07:14
Du bekommst 4 Jahre früher das höhere Gehalt. Also Jahre geschenkt. Es gibt absolut keinen Grund sich aufzuregen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 04.08.2019 07:23
Okay. Verstehe ich. Das ist richtig. "Höheres" Gehalt nach einer erfolgreichen Lösung im Tarifabschluss für die ehemalige 9k beginnt mit der Stufe 5 der 9a. Aber egal- ist nur eine Sichtweise.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 07:26
Es ist eigentlich ganz einfach : Deine 5 Jahre in E9k St 2 werden ja angerechnet und zwar auf 2 verbrachte Jahre in E9a St 2 und 3 verbrachte Jahre in E9a St 3. Deine überschüssigen Jahre nimmst du mit in Stufe 4 und landest durch die überleitung 4 Jahre früher in der "lohnenden" Stufe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 04.08.2019 07:30
Okay.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 04.08.2019 07:37
Erstmaĺ Dankeschön. Darf ich wissen, wozu bei früheren Tarifabschlüssen zwischen Stufe 3 und 4 der 9k ein größerer Differenzbetrag lag und nun ab 01.01.19 erneut zwischen Stufe 4 und 5 der 9a? Die Menge der Betroffenen, die die kleinere Tariferhöhung nun erzielen, ist fast die Gleiche wie bei 9k. Ich hoffe, dass ich es verständlich ausgedrückt habe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 07:37
Okay.

Diese 5 Jahre müssen alle durchlaufen um irgendwann in die lohnende Stufe zu kommen. Auch die Neueingestellten :-) Nur das die Neuen jetzt ihre 5 Jahre jetzt in 2 Stufen verbringen und nicht mehr in einer. Also alles gut gelöst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 07:42
Warum der Betrag zum Ende der Laufzeit so hoch ist, weiss ich nicht. Wenn es eine Grund geben sollte, dann höchstens den, dass es ein Geschenk für langjährige Mitarbeit ist. Darüber hinaus hat man im Alter mehr Geld.Es ist eben eine Sonderstufe.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Biene am 04.08.2019 07:43
DANKE!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 07:45
DANKE!

Gerne 😊👍
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Horst9669 am 04.08.2019 08:44
Guten Morgen,

ich versuche es nochmal,  auch wenn man gleich vielleicht wieder beschimpft oder als Dummie hingestellt wird. 
Weiß hier im Forum jemand wie  mit den Technikern verfahren wird die in der EG9 mit  einer Fallgruppe 1 aufgrund ihrer Tätigkeit  haben.  Werden diese Techniker ebenfalls in die 9a eingruppiert oder in die 9b?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.08.2019 09:44
Guten Morgen,

ich versuche es nochmal,  auch wenn man gleich vielleicht wieder beschimpft oder als Dummie hingestellt wird. 
Weiß hier im Forum jemand wie  mit den Technikern verfahren wird die in der EG9 mit  einer Fallgruppe 1 aufgrund ihrer Tätigkeit  haben.  Werden diese Techniker ebenfalls in die 9a eingruppiert oder in die 9b?
Das ist doch längst mehrfach erschöpfend durchgesprochen worden.
Was veranlasst dich also, wiederum nachzufragen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2019 09:58
DANKE!
Danke Biene, das du es jetzt verstanden hast und dich nicht mehr darüber beklagen musst, dass du Jahre geschenkt bekommst, bist du in der "EntgletSprungEG" ankommst und das diese Überleitung eine positive für die 9kler ist.
Sicherlich wird es Menschen mit  e9k Stufe 3 geben die seit mehr als 6 Jahren in der Stufe 3 kleben, die jetzt jammenr werden, da sie ja quasi gegenüber den anderen "Jahre" verlieren. Der mit 6 Jahre in der Stufe wird ja gleich gestellt mit dem der 8 Jahre drin ist. Aber durch 15% Lohnzuwachs wahrscheinlich verschmerzbar.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2019 10:05
Erstmaĺ Dankeschön. Darf ich wissen, wozu bei früheren Tarifabschlüssen zwischen Stufe 3 und 4 der 9k ein größerer Differenzbetrag lag und nun ab 01.01.19 erneut zwischen Stufe 4 und 5 der 9a?
Damit wird - wie bei den meisten anderen EGs, die ja auch so einen Sprung dort haben - sozusagen die 10Jährige Zugehörigkeit belohnt.

Was sich die Tarifparteien dabei gedacht haben? kA
Fakt ist natürlich: je später so ein Sprung kommt, desto weniger erreichen ihn und man kann trotzdem mit dem Gehalt der Stufe 6 werben als Gehalt im öD. Und den TB dieses als Möhre vorhalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Horst9669 am 04.08.2019 10:11
Guten Morgen,

ich versuche es nochmal,  auch wenn man gleich vielleicht wieder beschimpft oder als Dummie hingestellt wird. 
Weiß hier im Forum jemand wie  mit den Technikern verfahren wird die in der EG9 mit  einer Fallgruppe 1 aufgrund ihrer Tätigkeit  haben.  Werden diese Techniker ebenfalls in die 9a eingruppiert oder in die 9b?
Das ist doch längst mehrfach erschöpfend durchgesprochen worden.
Was veranlasst dich also, wiederum nachzufragen?

Weil ich es einfach noch nicht sicher weiß,  wo ist das Problem zu antworten 9a oder 9b. Manche führen sich hier recht respektlos auf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2019 10:16
Weil ich es einfach noch nicht sicher weiß,  wo ist das Problem zu antworten 9a oder 9b. Manche führen sich hier recht respektlos auf.
Da man hier mit einer Suchfunktion einfach die Antworten finden könnte, wenn man wollte, kann es passieren, dass Menschen genervt sind, wenn es andere Menschen gibt, die "zu faul" sind und andere für sich diese arbeit machen lassen wollen.
Oder anders ausgedrückt: Es gibt Menschen die empfinden deine Frage als Respektlos gegenüber der Forumsgemeinschaft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.08.2019 10:21
Guten Morgen,

ich versuche es nochmal,  auch wenn man gleich vielleicht wieder beschimpft oder als Dummie hingestellt wird. 
Weiß hier im Forum jemand wie  mit den Technikern verfahren wird die in der EG9 mit  einer Fallgruppe 1 aufgrund ihrer Tätigkeit  haben.  Werden diese Techniker ebenfalls in die 9a eingruppiert oder in die 9b?
Das ist doch längst mehrfach erschöpfend durchgesprochen worden.
Was veranlasst dich also, wiederum nachzufragen?

Weil ich es einfach noch nicht sicher weiß,  wo ist das Problem zu antworten 9a oder 9b. Manche führen sich hier recht respektlos auf.
Respektlos ist es, immer und immer wieder eine längst mehrfach beantwortete Frage zu stellen.
Im Übrigen: Eine mögliche Höhergruppierung in die EG9b wird zum 01.01.2020 wirksam. Bis dahin wird die überarbeitete Fassung der Entgeltordnung veröffentlicht sein und du kannst dich dort an der Quelle informieren ob Techniker mit entsprechender Fallgruppe zukünftig in die EG9b eingruppiert sind oder nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.08.2019 10:28
DANKE!
Danke Biene, das du es jetzt verstanden hast und dich nicht mehr darüber beklagen musst, dass du Jahre geschenkt bekommst, bist du in der "EntgletSprungEG" ankommst und das diese Überleitung eine positive für die 9kler ist.
Sicherlich wird es Menschen mit  e9k Stufe 3 geben die seit mehr als 6 Jahren in der Stufe 3 kleben, die jetzt jammenr werden, da sie ja quasi gegenüber den anderen "Jahre" verlieren. Der mit 6 Jahre in der Stufe wird ja gleich gestellt mit dem der 8 Jahre drin ist. Aber durch 15% Lohnzuwachs wahrscheinlich verschmerzbar.

Ja, echt unzumutbar nach 7 Jahren in E9k St3 vorzeitig mit einem Lohnplus von 15,6 % rückwirkend zum 01.01.19 beglückt zu werden 😆 Ich denke da wird sich niemand drüber aufregen. 👍
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tigerente763 am 04.08.2019 11:40
Für mich stellt sich die Frage, wie schnell das alles wohl umgesetzt wird. Warten wir jetzt wieder ein halbes Jahr?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 04.08.2019 12:56
Guten Morgen,

ich versuche es nochmal,  auch wenn man gleich vielleicht wieder beschimpft oder als Dummie hingestellt wird. 
Weiß hier im Forum jemand wie  mit den Technikern verfahren wird die in der EG9 mit  einer Fallgruppe 1 aufgrund ihrer Tätigkeit  haben.  Werden diese Techniker ebenfalls in die 9a eingruppiert oder in die 9b?
Das ist doch längst mehrfach erschöpfend durchgesprochen worden.
Was veranlasst dich also, wiederum nachzufragen?

Weil ich es einfach noch nicht sicher weiß,  wo ist das Problem zu antworten 9a oder 9b. Manche führen sich hier recht respektlos auf.
Die Diskussion zu den Umgangformen hier kommt immer wieder auf, bewegt aber nix. Spar dir die Energie.

Techniker die nach 22.2 in die E9 FG1 engruoppiert sind, kommen rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a mit den hier bereits dargelegten Überleitungsregeln. zum 01.01.2020 erfolgt dann die Höhergruppierung/ Umgruppierung in die E9b, Details zur Umsetzung sind dabei noch unklar. Ich warte da auch gespannt drauf, nach Expertenmeinung hier im Forum kann man da wohl drauf warten bis die unterschriebenen Änderungsverträge vorliegen was wohl noch etwas dauert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 04.08.2019 14:33
Moin, scheinbar schnalle ich das überhaupt nicht. Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin seit dem 1.7.15 in E9k Stufe 3 (Höhergruppiert aus E8). Ich schnalle die Tabelle nicht so ganz. Ab wann kriege ich die neue Stufe 5? Der nächste Sprung wäre mit langen Stufenlaufzeiten im Juli 2024 gewesen. Danke  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 14:35
01.07.19
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Anfaenger am 04.08.2019 16:17
Moin,
mir geht es wie Janine. Es fehlt noch etwas der Durchblick. Ich bin am 01.11.2014  in E9k Stufe 3 eingruppiert worden.
Laut Zuordnungstabelle bedeutet es das ich nach 9a Stufe 4/4 komme. Zum 01.11.2019 dann in die Stufe 5 aufsteige. Lese ich das so richtig oder habe ich einen Denkfehler.

Danke euch schon mal für eure Hilfe
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: ITechniker am 04.08.2019 16:32
Moin,
mir geht es wie Janine. Es fehlt noch etwas der Durchblick. Ich bin am 01.11.2014  in E9k Stufe 3 eingruppiert worden.
Laut Zuordnungstabelle bedeutet es das ich nach 9a Stufe 4/4 komme. Zum 01.11.2019 dann in die Stufe 5 aufsteige. Lese ich das so richtig oder habe ich einen Denkfehler.

Danke euch schon mal für eure Hilfe
Das Prinzp ist, dass du rückwirkend zu 01.01.2019 in die E9a S4 übergeleitet wirst. Dabei nimmst du deine Stufenlaufzeit mit, die du in der E9k S3 verbacht hast. Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten, du barachst also 4 Jahre in der E9a S4 um aufzusteigen. Du hast aber zum 01.01.2019 bereits über 4 Jahre Laufzeit in der Stufe hast (4 Jahre und 2 Monate seit dem 01.11.2014) und kommst somit rückwirkend zum 01.01.2019 direkt in die E9a S5. Glückwunsch, das lohnt sich  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2019 17:13
Moin,
mir geht es wie Janine. Es fehlt noch etwas der Durchblick. Ich bin am 01.11.2014  in E9k Stufe 3 eingruppiert worden.
Laut Zuordnungstabelle bedeutet es das ich nach 9a Stufe 4/4 komme. Zum 01.11.2019 dann in die Stufe 5 aufsteige. Lese ich das so richtig oder habe ich einen Denkfehler.

Danke euch schon mal für eure Hilfe
Das Prinzp ist, dass du rückwirkend zu 01.01.2019 in die E9a S4 übergeleitet wirst. Dabei nimmst du deine Stufenlaufzeit mit, die du in der E9k S3 verbacht hast. Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten, du barachst also 4 Jahre in der E9a S4 um aufzusteigen. Du hast aber zum 01.01.2019 bereits über 4 Jahre Laufzeit in der Stufe hast (4 Jahre und 2 Monate seit dem 01.11.2014) und kommst somit rückwirkend zum 01.01.2019 direkt in die E9a S5. Glückwunsch, das lohnt sich  ;D
Schöne Ausführung.
Das Verständnisproblem ist ja, das man bei obiger Konstellation im 5. Jahr ist. So wie man, wenn man geboren wird sich im 1.Lebensjahr befindet.
Darüber stolpert man ja gern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Anfaenger am 04.08.2019 17:18
Vielen Dank euch beiden.

Das versüßt einem ja doch ungemein die Wartezeit  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MarieLuise am 04.08.2019 18:27
Hallo,

leider verstehe ich die Überleitung nicht... Ich bin seit 15.01.2017 in E9, Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Kann mir jemand sagen, wie lange ich jetzt noch in der Stufe 4, in die ich ja wohl übergeleitet werde, bleiben muss, also wann genau ich in die Stufe 5 komme?

Schon einmal vielen lieben Dank für die Info!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.08.2019 18:30
15.01.2021
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mimi am 05.08.2019 08:20
Ich muss leider auch nochmal mit einer Frage nerven: Ich bin seit dem 01.08.2013 in der kleinen E9 und wäre somit am 01.08.2019 in die E9 Stufe 3 gekommen. Wie läuft das dann laut der Tabelle? Überspringe ich die Stufe 3 und komme direkt in Stufe 4? Oder kann man das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 08:28
Du schaust in der linken Spalte dort, wo Du am 31.12.18 warst und siehst dann in der gleichen Zeile der rechten Spalte, in welches Jahr welcher Stufe Du unter Mitnahme der unterjährigen Stufenlaufzeit am 01.01.19 gewesen bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 05.08.2019 09:11
Spid:  Gehst du davon aus das Hessen diese Dinge auch übernimmt dann ab 01.08.2019 ?
Bin seit 1.1.2019 mit verlängerten Stufenzeiten Stufe 3 und dann hoffentlich ab 01.08.2019 Stufe 5 ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 09:12
Ich kann mir nicht vorstellen, daß man in Hessen extra die Redaktionsgespräche der TdL mit den Gewerkschaften abwartet, um dann etwas anderes zu machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.08.2019 09:13
Spid:  Gehst du davon aus das Hessen diese Dinge auch übernimmt dann ab 01.08.2019 ?
Bin seit 1.1.2019 mit verlängerten Stufenzeiten Stufe 3 und dann hoffentlich ab 01.08.2019 Stufe 5 ?
Die Hessen haben deshalb mit ihren Redaktionsverhandlungen gewartet, um zu sehen wie es im TdL-Bereich geregelt wird ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 05.08.2019 09:16
Danke zusammen.
Langsam kommt Freude auf ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 05.08.2019 09:17
Hallo,

ich stehe da auf dem Schlauch.

Ab Juni 2016 wurde ich in die EG9k Stufe 2 eingestuft.

Wo lande ich nach der Tabelle jetzt? Wenn mir die 2 Jahre anerkannt werden, doch nach EG9a, Stufe 3 oder?
Ich war ja am 31.12.2018 schon 2,5 Jahre in Stufe 2.
31.12.2018 01.01.2019
Stufe I Jahr Betrag Stufe I Jahr Betrag ( + Zugewinn )
2 I 2. Jahr 3.029,67 2 I 2. Jahr 3.129,67 ( + 3,30 % bzw 100 € )
2 I 3. Jahr 3.029,67 3 I 1. Jahr 3.177,31 ( + 4,87 % )
2 I 4. Jahr 3.029,67 3 I 2. Jahr 3.177,31 ( + 4,87 %)


Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.08.2019 09:20
Danke zusammen.
Langsam kommt Freude auf ;)
Alles wird gut!  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 09:22
Hallo,

ich stehe da auf dem Schlauch.

Ab Juni 2016 wurde ich in die EG9k Stufe 2 eingestuft.

Wo lande ich nach der Tabelle jetzt? Wenn mir die 2 Jahre anerkannt werden, doch nach EG9a, Stufe 3 oder?
Ich war ja am 31.12.2018 schon 2,5 Jahre in Stufe 2.
31.12.2018 01.01.2019
Stufe I Jahr Betrag Stufe I Jahr Betrag ( + Zugewinn )
2 I 2. Jahr 3.029,67 2 I 2. Jahr 3.129,67 ( + 3,30 % bzw 100 € )
2 I 3. Jahr 3.029,67 3 I 1. Jahr 3.177,31 ( + 4,87 % )
2 I 4. Jahr 3.029,67 3 I 2. Jahr 3.177,31 ( + 4,87 %)


Danke

Zu dem Thema gibt es eine mehrfach verlinkte Überleitungstabelle.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.08.2019 09:28
Hallo,

ich stehe da auf dem Schlauch.

Ab Juni 2016 wurde ich in die EG9k Stufe 2 eingestuft.

Wo lande ich nach der Tabelle jetzt? Wenn mir die 2 Jahre anerkannt werden, doch nach EG9a, Stufe 3 oder?
Ich war ja am 31.12.2018 schon 2,5 Jahre in Stufe 2.
Ja, es ist so wie du sagst:
Du warst am 31.12.18 im 3. Jahr in der Stufe 2 und bist ab dem 01.01.19 in Stufe 3 im 1. Jahr (3177,31€).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 09:31
Ich meine die hier und in anderen Threads bereits mehrfach verlinkte Überleitungstabelle.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 05.08.2019 09:32
Danke :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 09:33
Gern geschehen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oli835 am 05.08.2019 09:40
Moin,

interpretiere ich richtig, dass die Überleitungsregel für den einzelnen entsprechend "unschöner" sind je näher das Eintrittsdatum an den Jahresanfang rückt?

Beispiel also Beginn der ÖD-Karriere ( ^^ ) am 01.01.2012 in EG9k2
01.01.2017 --> Stufenaufstieg nach EG9k S3
Stand 31.12.2018 --> EG9K S3 ( 2 Jahre Minus 1 Tag vollendet)

Überleitung macht daraus am 01.01.2019 : EG9a S4 (2. Jahr)

Das lese ich so, dass man das "2.Jahr" jetzt gerade beginnt weil man 1 Tag "zu spät" angefangen hat um das Jahr mitzunehmen?

Ich will hier nicht über Ungerechtigkeiten etc reden - aber ist das faktisch richtig?

Danke.
mfg
Oli
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 09:41
Die unterjährige Stufenlaufzeit wird mitgenommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: genki01 am 05.08.2019 16:01
Moin,
mir geht es wie Janine. Es fehlt noch etwas der Durchblick. Ich bin am 01.11.2014  in E9k Stufe 3 eingruppiert worden.
Laut Zuordnungstabelle bedeutet es das ich nach 9a Stufe 4/4 komme. Zum 01.11.2019 dann in die Stufe 5 aufsteige. Lese ich das so richtig oder habe ich einen Denkfehler.

Danke euch schon mal für eure Hilfe
Das Prinzp ist, dass du rückwirkend zu 01.01.2019 in die E9a S4 übergeleitet wirst. Dabei nimmst du deine Stufenlaufzeit mit, die du in der E9k S3 verbacht hast. Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten, du barachst also 4 Jahre in der E9a S4 um aufzusteigen. Du hast aber zum 01.01.2019 bereits über 4 Jahre Laufzeit in der Stufe hast (4 Jahre und 2 Monate seit dem 01.11.2014) und kommst somit rückwirkend zum 01.01.2019 direkt in die E9a S5. Glückwunsch, das lohnt sich  ;D

Hallo,

mir geht es genauso....leider.
Ich habe zu einem die oftmals erwähnte Überleitungstabelle nicht finden können und meine Personalbetreuerin war auch nicht sehr hilfreich. Sie meinte die Stufenlaufzeiten von der e9a seien die Selben wie in der e9k, was ja nach Recherche in diesem Forum nicht stimmt, des weiteren meinte sie ich komme von meiner e9k stufe 3 auch wieder in die e9a Stufe 3. Was ja auch nicht richtig ist oder habe ich da was falsch verstanden?!?

Ich bin seit August 2014 in der e9k Stufe 3.
Kann mir jemand sagen in welche Stufe der E9a ich jetzt komme?
Und wo ich die Überleitungstabelle finde? Damit ich dass nochmal zum Verständnis selbst nachlesen kann.

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 16:03
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: genki01 am 05.08.2019 16:18
Vielen Dank.
Das heißt in meinem Fall e9a Stufe 5. Korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.08.2019 16:19
Vielen Dank.
Das heißt in meinem Fall e9a Stufe 5. Korrekt?

Ab genau dem 01.08.2019. Korrekt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 16:25
Nein, zum 01.01.19 - das 5. Jahr begann August 2018.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.08.2019 16:35
Nein, zum 01.01.19 - das 5. Jahr begann August 2018.

Da hast Du recht. Man kommt schon ganz durcheinander........
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: genki01 am 05.08.2019 16:36
Tausend Dank für die schnelleb Antworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2019 17:01
Nein, zum 01.01.19 - das 5. Jahr begann August 2018.

Da hast Du recht. Man kommt schon ganz durcheinander........
Man fängt nicht im 0. Jahr an! Da kommen vile durcheinander.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 05.08.2019 17:03
Ich habe zu einem die oftmals erwähnte Überleitungstabelle nicht finden können und meine Personalbetreuerin war auch nicht sehr hilfreich. Sie meinte die Stufenlaufzeiten von der e9a seien die Selben wie in der e9k, was ja nach Recherche in diesem Forum nicht stimmt
Man sollte dieser Dame einen Berufswechsel empfehlen.
Grusselig
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 05.08.2019 17:55
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
ist aktualisiert.
Verbesserungsvorschläge sind Willkommen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.08.2019 18:06
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
ist aktualisiert.
Verbesserungsvorschläge sind Willkommen!

👍👍
Titel: Überleitung - sorry, ich bin ÖD Doofi
Beitrag von: zapuntel am 05.08.2019 18:32
Hallo

ich bin etwas schwer von Kapee.....

Wenn jetzt jemand zum 1.12.2015 von der E8 in die E9/3 höhergruppiert wurde, also heuer am 1.12.2019 das 4. Jahr vollendet, erhöht sich ab dem nächsten Monat das Brutto oder?? Laut der neuen Tabelle - ich möchte nur auf Nummer sicher gehen, ob ich das kapiert habe ....

Oder belehrt mich etwas Besserem ....
E 9 Stufe 3, 4. Jahr 3.172,55  E 9a Stufe 4, 4. Jahr 3.272,55 (+3,15% = 100 €)

E 9 Stufe 3, 5. Jahr 3.172,55  E 9a Stufe 5, 1. Jahr 3.667,36 (+15,60%)
E 9 Stufe 3, 6. Jahr 3.172,55
E 9 Stufe 3, 7. Jahr 3.172,55
E 9 Stufe 3, 8. Jahr 3.172,55
E 9 Stufe 3, 9. Jahr 3.172,55

Danke, zapuntel :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 05.08.2019 19:47
Moin,

interpretiere ich richtig, dass die Überleitungsregel für den einzelnen entsprechend "unschöner" sind je näher das Eintrittsdatum an den Jahresanfang rückt?

Beispiel also Beginn der ÖD-Karriere ( ^^ ) am 01.01.2012 in EG9k2
01.01.2017 --> Stufenaufstieg nach EG9k S3
Stand 31.12.2018 --> EG9K S3 ( 2 Jahre Minus 1 Tag vollendet)

Überleitung macht daraus am 01.01.2019 : EG9a S4 (2. Jahr)

Das lese ich so, dass man das "2.Jahr" jetzt gerade beginnt weil man 1 Tag "zu spät" angefangen hat um das Jahr mitzunehmen?

Ich will hier nicht über Ungerechtigkeiten etc reden - aber ist das faktisch richtig?

Danke.
mfg
Oli
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 05.08.2019 19:49
Mir geht es genau wie Oli...

Ich möchte mich auch nicht beschweren und bin für jedes Jahr, welches ich eher höher komme dankbar.
Aber ist es so, dass man wegen diesem einen Tag ein ganzes Jahr verliert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 19:50
Was an
Die unterjährige Stufenlaufzeit wird mitgenommen.
hast Du nicht kapiert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 05.08.2019 19:55
Nein, leider nicht. Was ist eine unterjährige Stufenlaufzeit?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 19:56
Die, die nicht 1 Jahr ausmacht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 05.08.2019 20:01
Also da wir dann ein ganzes Jahr in Stufe 2 waren, werden wir dann in Stufe 3 kommen, obwohl wir am 31.12.18 noch in Stufe 2 waren.
Entschuldigung, eigentlich bin ich nicht blöd.
Nur wenn ich die Tabelle lese, lese ich 31.12. Stufe 2 - ab 1.1. auch Stufe 2
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.08.2019 20:10
In der Sachverhaltsschilderung ist doch am 31.12 2018 E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten Stufe 3 längst erreicht. Wo kommt jetzt Stufe 2 ins Spiel?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.08.2019 20:12
Also da wir dann ein ganzes Jahr in Stufe 2 waren, werden wir dann in Stufe 3 kommen, obwohl wir am 31.12.18 noch in Stufe 2 waren.
Entschuldigung, eigentlich bin ich nicht blöd.
Nur wenn ich die Tabelle lese, lese ich 31.12. Stufe 2 - ab 1.1. auch Stufe 2

Du kommst dann einen Tag später in Stufe 3.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 05.08.2019 20:16
Entschuldigung ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich meine nicht die Stufe sondern die Laufzeitjahre in der Stufe. Ab 1.1.17 Stufe 3, 1. Jahr, also 31.12.18 2. Jahr vollendet, aber dann trotzdem ab 1.1.19 Neustart des 2. Jahres oder gleich 3. Jahr?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.08.2019 20:20
Es entstehen keine Nachteile, da die unterjährigen Zeiten angerechnet werden. Auf gut deutsch: Es ändert sich nichts, da du keine Zeiten verlierst. Es gibt ja auch Menschen die im Februar usw einmal eingestellt wurden.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andyheinz04 am 06.08.2019 08:28
Hallo
hab es hier etwas Verfolgt die Gespräche.
Ich bin derzeit E9 Stufe 3 eingruppiert verlängerte Stufenlaufzeiten mit Zulage.
Hier bin ich schon seit 8 Jahren.
Stimmt das ich ab den 1.1.2020 in die 9b kommen kann?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 08:30
Du kannst auch morgen in die E9b kommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andyheinz04 am 06.08.2019 08:32
Also ist dies noch nicht sicher zu sagen? Oder wie meinst das ab morgen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 08:36
Nun, wenn Dir morgen eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zur Eingruppierung in E9b führt, bist Du morgen in E9b eingruppiert. Sollte Deine Frage hingegen dahingehend gemeint sein, ob die anstehenden Änderungen der Entgeltordnung dazu führen, daß Du ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeit zum genannten Datum in E9b (ggfs. auf Antrag) eingruppiert werden würdest, so fehlt es in Deiner Sachverhaltsschilderung schlicht an hinreichenden Informationen zur Beurteilung dieser Frage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 06.08.2019 08:37
Also ist dies noch nicht sicher zu sagen? Oder wie meinst das ab morgen?
;D
Können kann man vieles, aber gründe gibt es dafür keine.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andyheinz04 am 06.08.2019 08:39
Ich bin derzeit so eingruppiert in Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert.
bekomme die Techniker Zulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 08:44
Das wäre die maßgebliche Information gewesen. Aller Voraussicht nach werden diese Tätigkeitsmerkmale der E9b zugeordnet werden. Der Modus der Umsetzung bei Bestandsbeschäftigten steht jedoch noch aus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andyheinz04 am 06.08.2019 08:51
Ok Danke für die Info
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: double00 am 06.08.2019 15:13
Hallo zusammen,

ich bin am 11.02.2014 in die E 9k Stufe 2 höhergruppiert wurden und im Februar/März 2019 in die Stufe 3 gekommen.
Nun bin ich ja am 31.12.2018 noch in Stufe 2 (5. Jahr) gewesen und werde somit in die E 9a Stufe 3, 3. Jahr übergeleitet.
Meine Frage ist nun, ab wann ich dann in Stufe 4 komme. Zum 01.01.2020 oder 11.02.2020 ? Also beginnt die Berechnung der Stufenlaufzeiten dann zum 01.01.2019 oder zum Tag der ehemaligen Eingruppierung in die E9k?

VG

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 15:17
Weder noch. E9a/4 wird am 11.02.19 erreicht worden sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: double00 am 06.08.2019 15:35
Weder noch. E9a/4 wird am 11.02.19 erreicht worden sein.
Ah ok. Also werde ich zum 01.01.2019 in die E9a/3, 3. Jahr übergeleitet worden sein und hatte dann am 11.02.2019 das 3. Jahr vollendet und bin in die E9a/4 gekommen. Sprich die zurückgelegten Monate eines Jahres (E9k/2, 5. Jahr bzw. dann E9a/3, 3. Jahr) werden auch mitgenommen und nicht "gekappt" mit der Überleitung.

Hab ich das soweit richtig verstanden?

VG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 15:36
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: double00 am 06.08.2019 15:37
Vielen Dank  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Klingsor am 06.08.2019 16:02
Ich lese seit Januar aufmerksam mit und habe dank dieses Forums, nicht nur viel lernen können, sondern auch Kollegen weitergeholfen(sofern dies meine Kenntnisse zuließen). Nun habe ich eine Frage, die an mich gestellt wurde und ich nicht beantworten kann. Eine Kollegin wurde mit Februar 2013 befristet bis 31.07.2014 in der E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit  in Stufe 3 eingruppiert. Dann war sie für die 6 Wochen Sommerferien arbeitslos. In die gleiche Entgeltgruppe und Stufe wurde sie dann wieder mit dem 15.09.2014 eingestellt und bekam alsbald einen unbefristeten Vertrag.
Wird die Stufenlaufzeit vor der Arbeitslosigkeit mit angerechnet oder beginnt die Anrechnung erst mit dem 15.09.2014?
Und wenn erst ab dem 15.09.2014 gerechnet wird, käme sie nun rückwirkend zum 01.01.2019 in die Stufe 4 und ab 15.09.2019 in Stufe 5?
Stimmt das so?

Danke schon mal 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 16:22
Sofern die Einstellung beim selben AG erfolgte, ist die kurze Unterbrechung unschädlich. Eine andere Auslegung der tariflichen Regelungen wäre mit §4 Abs. 2 TzBfG unvereinbar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Klingsor am 06.08.2019 16:34
Vielen lieben Dank!
Es war der gleiche Arbeitgeber. Demnach ist sie dann sogar rückwirkend in Stufe 5 seit 01.01.2019.
Ich leite ihr Deine Antwort gerne weiter.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 06.08.2019 17:26
Guten Tag, ich bin genau zum 01.01.2019 von der E8 Stufe 4 in die E9a Stufe 3 höhergruppiert wurden.
Meine Frage. bleibe ich jetzt in der Stufe 3 oder komme ich jetzt auch in die Stufe 4.
Nach der Überleitungstabelle kommen doch diejenigen die 1 Jahr in E9 Stufe 3 waren, jetzt Stufe 4 +1 Jahr.
Also habe ich mich gefragt, ob ich wohl auch in die Stufe 4 komme, natürlich ohne dem Anrechnungsjahr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 17:30
Da ist nichts überzuleiten, da Du am 31.12.18 nicht in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten warst. Es hat schlicht am 01.01.19 eine Höhergruppierung stattgefunden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bob25248 am 06.08.2019 17:34
okay. danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 06.08.2019 17:48
bob25248 konnte zum 01.01.2019 gar nicht in die E9a Stufe 3 eingruppiert werden da es diese zu dem Zeitpunkt nicht gab. er konnte nur in die E9 Stufe 3 mit verlängerter Laufzeit. Wenn er jetzt in die 9a Stufe 3 kämme wären das ja nur ca. 3€ mehr als 2018, hat man hier was Übersehen oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 17:50
Natürlich wird es die E9a am 01.01.19 gegeben haben, so wie es die Überleitungsregelung zu diesem Zeitpunkt gegeben haben wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 06.08.2019 18:06
Das würde ja dann heißen das alle die dieses Jahr in die E9 Eingruppiert wurden sie so betrachtet als wenn sie in die E9a oder E9b eingestellt wurden. Das wäre aber für den ein oder andere echt schlecht. 2018 wäre man z.B. von der E7/6 nach E9/4 gekommen. Jetzt 2019 kommt man in die E9a/4. das sind aber dann ein paar € weniger.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 18:08
Eine Höhergruppierung von E7/6 in E9a wird 2019 in Stufe 5 geführt haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 06.08.2019 18:10
ok dann passt es.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Stern26 am 06.08.2019 18:13
Halli hallo undzwar wollte ich einmal nachfragen wie es denn um die PUs steht aus dem Land Brandenburg ? Derzeit sind die meisten ja in der E9k. Kommen wir dann auch in die E9a ? Und ab wann geht das denn damit nun los ? Liebste Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.08.2019 18:17
Die Überleitung wird alle betroffen haben, die zum Jahreswechsel in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gewesen sind. Die Überleitung wird zum 01.01.19 durchgeführt worden sein.
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Beitrag von: Capo am 06.08.2019 18:24
Und wie ist es dann bei den Höhergruppierungen von z.B. Mai 2019 werden die dann Stufengleich in die E9a "überführt"?
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Beitrag von: Spid am 06.08.2019 18:27
Höhergruppierungen folgen den ganz normalen Regelungen.
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Beitrag von: Mahlzeit am 06.08.2019 19:30
Es wird jetzt wieder spannend, wie viele Monate in den einzelnen Ländern jetzt ins Land gehen bis alles umgesetzt wird 😁
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Beitrag von: nichts_tun am 06.08.2019 19:37
Je nach intellektuellem Vermögen der Personalverwaltungen wird dies schneller oder kürzer geschehen.
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Beitrag von: was_guckst_du am 07.08.2019 06:56
...ich würde eher sagen, je nachdem welche Rahmenbedingungen (z.B. Software) vorliegen...ich finde es schlimm, wie abfällig hier immer über die Kolleginnen/Kollegen in den Personalabteilungen hergezogen wird, während man selbst anscheinend die Weisheit und Intelligenz mit Löffeln gefressen hat...
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Beitrag von: Chrilleger am 07.08.2019 07:57
Das ist nicht abfällig, dass sind die Erfahrungen die man gemacht hat :)
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Beitrag von: kapemann am 07.08.2019 08:23
Ich bin eingestellt als Facharbeiter CNC und seit 1. August im 2. Jahr der E9a Stufe 3 und bekomme jetzt die 100 Euro Zulage (3177€ + 100€). Erhalte ich in 2 Jahren in der Stufe 4 auch die Zulage? (3272€+100€) oder bleibt das Gehalt für 7 Jahre bis Stufe 5 gleich?

Quelle

Überleitungstabelle E 9a - ehem. Arbeiterbereich aus MTArb

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Vielen Dank im voraus.

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Beitrag von: Spid am 07.08.2019 08:28
Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 beträgt 4 Jahre. Welche Zulage?
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Beitrag von: nichts_tun am 07.08.2019 08:38
...ich würde eher sagen, je nachdem welche Rahmenbedingungen (z.B. Software) vorliegen...ich finde es schlimm, wie abfällig hier immer über die Kolleginnen/Kollegen in den Personalabteilungen hergezogen wird, während man selbst anscheinend die Weisheit und Intelligenz mit Löffeln gefressen hat...

Ich habe beruflich viel mit der Personalverwaltung zu tun.
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Beitrag von: was_guckst_du am 07.08.2019 08:46
...ich auch... :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 07.08.2019 09:05
...ich auch... :D
Aber nicht als Tarifbeschäftigter und da verzapfen die Personaler ne Menge Bockmist.
Und da nach meiner (mehrere Dekaden anhaltende) Erfahrung die Mehrheit der PA schlechte Arbeit in diesem Bereich leisten, habe auch ich nun mal ein schlechtes Bild von dieser Abteilung.
Leider!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: kapemann am 07.08.2019 09:09
Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 beträgt 4 Jahre. Welche Zulage?

Entschuldigung ich habe die Tabelle nicht richtig angeschaut bzw falsch gelesen. Es hat sich erledigt.
Trotzdem vielen Dank.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 09:23
Kurze Frage, ich hoffe kurze Antwort:
1. Warum gibt es in den Überleitungstabellen in E9, Stufe 4 ein 6. Jahr? Müsste da nicht jeder nach dem 5. Jahr in Stufe 5 gelandet sein? 🤔
2. Persönliche Situation: Seit 01.08.2014 in (alter) E9, Stufe 4. Überleitung 01.01.19 in Stufe 5, 5. (?? richtig) Jahr.
Ab 01.08.2019 dann E9a, Stufe 6??? Korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 09:27
1. Nein, die Prämisse ist falsch - im übrigen für jede Entgeltgruppe.
2. Anstelle des extensiven Gebrauchs überflüssiger Satzzeichen wären hinreichende Angaben zur Bewertung des Sachverhalts erforderlich. So ist das nur Blubb.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 09:41
@Spid
Danke für die Antwort. Hätte ich mir denken können.
Anstelle des extensiven Gebrauchs von Fremdwörtern oder Fachbegriffen hätte eine einfaches ja oder nein bzw. eine kurze Aufklärung - unter der Prämisse das man eine Frage verstehen und ggf. sogar helfen will - gereicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 09:43
Du hast doch exakt das erhalten, was Du in Deinem neuerlichen Beitrag als „gereicht“ bezeichnest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 09:57
Oh, habe ich die Antwort, ob ich tatsächlich nach 5 zurückgelegten Jahren in der bisherigen E9, Stufe 4 und nach der Überleitung zum 01.01.2019 in E9a, 5. Jahr gemäß den veröffentlichten Überleitungstabellen ab dem 01.08.2019 der Stufe 6 in der E9a zugeordnet werde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 09:59
Nein. Das hast Du aber auch nicht gefragt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 10:04
Nein. Das hast Du aber auch nicht gefragt.

Mit deiner Erlaubnis: dann frage ich es nun.
Ich hoffe die obigen Angaben reichen, sonst ergänze ich die gerne  ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 10:07
Handelt es sich bei der E9 um jene mit verlängerten Stufenlaufzeiten?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 10:19
Handelt es sich bei der E9 um jene mit verlängerten Stufenlaufzeiten?

Da ich nicht der Tarifexperte bin, kann ich nur den Wortlaut meines damaligen Eingruppierungsschreibens vom 01.08.2014 wiedergeben:
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 8 Teil II Abschnitt 21 der Entgeltordnung zum TV-L.
Ich hoffe das hilft weiter.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.08.2019 10:23
Also eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Die Überleitung wird am 01.01.19 unter Beibehaltung der unterjährigen Stufenlaufzeit in E9a/5 5. Jahr erfolgt sein. Der Stufenaufstieg in Stufe 6 wird dann am 01.08.2019 erfolgt sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 07.08.2019 10:26
Vielen Dank, Spid!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Schornstein am 07.08.2019 23:30
Ich wurde am 1.1.2015 im TV-L unter E9 k eingruppiert. Also habe ich auch einen der heiß begehrten Plätze mit den großzügig verlängerten Stufenlaufzeiten ergattern können. Begonnen habe ich in Stufe 2. Nun hätte nach meinem Kenntnisstand am 1.1.2020 nach 5 Jahren Wartezeit ja eigentlich der Aufstieg in Stufe 3 angestanden.

Jetzt wurde das ganze ja etwas umgemodelt und statt E9 und E9 k gibt es nun E9a und E9b, wobei meine Gruppe dann ja dem neuen E9a entsprechen wird. Die verlängerten Stufenlaufzeiten wurden abgeschafft, dafür entspricht das, was es vorher in Stufe 2 gab, nun Stufe 3 etc.

Aber wo lande ich denn in der E9a rückwirkend zum 1.1.2019? Ich müsste ja mindestens in Stufe 3 landen, da das Entgeld ja der ehemaligen Stufe 2 entspricht. Dann müsste ich mit meinen bis zu dem Datum 4 Jahren Wartezeit ja eigentlich aber schon in Stufe 4 sein und bereits ein Jahr der Wartezeit in dieser zurückgelegt haben. So dass ich ich am 1.1.2022 in Stufe 5 käme. Aber so ist es wahrscheinlich nicht!?



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Schornstein am 08.08.2019 00:21
Komm ich stattdessen zum 1.1.2019 in E9A Stufe 3 und am 1.1.2020 in Stufe 4 und am 1.1.2024 erst in Stufe 5? Oder ist es noch anders?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 08.08.2019 04:54
Komm ich stattdessen zum 1.1.2019 in E9A Stufe 3 und am 1.1.2020 in Stufe 4 und am 1.1.2024 erst in Stufe 5? Oder ist es noch anders?
Ja.
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Saphyr am 08.08.2019 12:20
Hey, hätte auch mal eine Frage. Ich musste leider, nach Antritt einer neuen Funktion, in Stufe 2 der kleinen 9 anfangen. Ich bin jetzt in der Mitte des zweiten Jahres. Wenn ich das alles richtig angeschaut habe, tut sich Geldtechnisch nichts. Auch die 100 Euro Brutto die jeder bekommen sollte, sind in der Tabelle nicht ausgewiesen
Dort sind 5 Euro mehr.
Heißt für mich also ich muss die Nachzahlung dieser 100 Euro (die wir hier schon vorab erhalten haben) wieder zurückzahlen?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 12:24
Dann hast Du falsch geguckt. E9a/2 ist exakt 100€ mehr als E9/2 in 2018.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Saphyr am 08.08.2019 12:34
Hey, sorry habe vergessen, dass ich eine Vorweggewährung auf Stufe 3 habe. Ich habe eine Lohnabrechnung mit 3272.55 € erhalten und darauf basierte auch die Nachzahlung der letzten 7 Monate
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 12:40
Dabei handelt es sich um eine Zulage, deren Ausgestaltung individuell zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgehandelt wird. Sofern Du nicht die konkrete Ausgestaltung im Wortlaut offenlegst, kann keine Einschätzung zur Wirkung getroffen werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Saphyr am 08.08.2019 12:45
Die habe ich leider nicht. Ich habe die Vorweggewährung nicht unterzeichnet. Ich weiß nur, dass die Vorweggewährung erteilt wurde, um mich als Mitarbeiterin zu halten.
Es ist auf jeden Fall laut Lohnabrechnung eine "Stufenvorweggewährung".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daMike am 08.08.2019 12:58
Hi,
Wie sieht das bei dieser Konstellation aus, wo stehe ich jetzt nach dem neuen Abschluss.
01.01.2012 in E9k/2 Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 22.2 (Verlängerte Stufenlaufzeiten und mit Entgeltgruppenzulage)
01.04.2019 Stufenvorgewährung E9k/4 (als Zulage)
Vor allem wie verhält es sich mit der Stufenvorgewährung?
Danke schon mal vorab

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 08.08.2019 13:02
daMike, bitte beachten:
Dabei handelt es sich um eine Zulage, deren Ausgestaltung individuell zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgehandelt wird. Sofern Du nicht die konkrete Ausgestaltung im Wortlaut offenlegst, kann keine Einschätzung zur Wirkung getroffen werden.
Wenn es heißt: Erhält eine Zulage in der Höhe der Differenz zu der nächsten Stufe bis zum erreichen der individuellen Endstufe. Dann sieht es eher gut aus.

Wenn da jedoch steht: ... in der Höhe der Differenz zum Entgelt von EG9S4. Dann musste evtl. Geld zurückzahlen, da es ja keine EG9S4 mehr geben wird.  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daMike am 08.08.2019 13:19
Bis zur regulären Zuordung der Stufe4 der Entgeltgruppe 9 eine monatliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages Zwischen dem Tabellenentgelt der Stufe 3 und 4.
So steht es da.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 13:22
Du bist in E9/2 eingruppiert und erhältst eine Zulage in Höhe der Differenz zwischen Stufe 3 und 4?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daMike am 08.08.2019 13:28
Nein nach 5 Jahren bin ich natürlich in E9/3 gekommen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 13:34
Sofern sich aus der Vorweggewährung ein Rechtsanspruch ableiten ließe, wäre dieser im Wege der Auslegung zu ermitteln. Hier spricht viel dafür, daß eine Zulage zwischen dem jeweiligen Tabellenentgelt und dem der Stufe 4 derselben Entgeltgruppe gewährt werden sollte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Stern26 am 08.08.2019 19:46
Irgendwie lese ich grade die ganze Zeit ab 1.1.2019 . Letztes Jahr als ich meinen neuen Job begonnen habe , sind wir in die E9 k in Brandenburg eingestellt worden . Bekommen wir jetzt noch irgendwie Bescheid das wir in der E9a sind ? Eine Nachzahlung gab es jetzt im Juli . Diese sind warscheinlicj von den Tarifverhandlungen . Wie läuft denn das jetzt alles ab ? Liebe Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 19:56
Die Änderungstarifverträge sind doch noch nicht einmal unterschrieben...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Stern26 am 08.08.2019 20:02
Danke spid für die zügige Antwort . Mich hat es nur verwundert weil immer vom 01.01.19 die Rede ist . Aber ich vermute dann rückwirkend. Ich vermute die Verträge müssen noch bearbeitet werden ? Aber es ist jetzt beschlossene Sache mit dem E9a und b ? Liebste Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 20:08
Ja, ein Teil der Regelungen wird rückwirkend inkraft treten. Sofern die Änderungstarifverträge von den Tarifvertragsparteien unterzeichnet werden, kommt die Aufspaltung der E9 in 2 Entgeltgruppen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zero am 12.08.2019 12:05
Ich bin seit der Überleitung in 2010 in E9 Stufe 4 (keine Stufe 5 und 6).
Kann man jetzt in Stufe 5 kommen oder bleibt es bei der Stufe 4 als Endstufe?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 12:07
Sofern die Tarifvertragsparteien die Änderungstarifverträge mit den bislang bekannten Inhalten beiderseits unterzeichnen, wird ersteres der Fall sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: AngestellterXY am 12.08.2019 14:29
Hallo,
ich bin seit 1.6.2014 in der e9k Stufe 3.
Ab wann würde ich in die 9a Stufe 5 kommen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 14:31
1.1.19
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: AngestellterXY am 12.08.2019 14:34
Das sind ja gute Nachrichten.
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Der der eine Frage hat am 12.08.2019 16:57
Hallo zusammen,

Kurze Frage:
Bin im November 2012 in der E9k St. 2 gekommen.
Demzufolge im November 2017 in Stufe 3 (wird ja jetzt Stufe 4).

Wann komme ich in Stufe 5? Erst im Jahr 2021 wenn ich die 4 Jahre in der neuen Stufe 4 habe oder vorher?

Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 17:05
November 21
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 13.08.2019 11:18
Moin,

wie verhält es sich denn jetzt mit den Serviceteam/Gruppenleitern in der Justiz? In einem Schreiben von Verdi
war damals genannt, dass diese in die 9b sollen. Hierzu habe ich noch Nichts gelesen.

Hat einer dazu Infos?

Viele Grüße und einen entspannten Tag wünscht der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 13.08.2019 11:55
Moin,

wie verhält es sich denn jetzt mit den Serviceteam/Gruppenleitern in der Justiz? In einem Schreiben von Verdi
war damals genannt, dass diese in die 9b sollen. Hierzu habe ich noch Nichts gelesen.

Hat einer dazu Infos?
Da es in den Informationen über die Redaktionsverhandlungen nicht erwähnt wurde, war es offenbar nicht strittig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 13.08.2019 12:39
Danke für die schnelle Info 8)

Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 13.08.2019 14:21
Bin Techniker (nach 22.2 in die E9 FG1) in der E9 "k" mit verlängertem Stufenlaufzeut von 9 Jahren und seit dem 01.11.2017 in der E9 Stufe 4. Bis zur Einigung Stand fest:

E9 Stufe 4 nächster Vorraussichtlicher Stufenaufstieg 01.11.2022 in Stufe 5

Tabellenentgelt: 3560,20
Bz-Verg. Zulage: 137,07 (= 7,5 % nach BAT aus dem Jahr 2006 und ist dynamisch)
Zusammen: 3697,27 €

Ab dem 01.01.2019 rückwirkend gilt die E9a

So sieht mein Gehaltszettel Aktuell aus:

Tabellenentgelt: 3667,36
Bz-Verg. Zulage: 141,46 (= 7,5 % nach BAT aus dem Jahr 2006 und ist dynamisch)
Zusammen: 3808,82 €


Ab dem 01.01.2020 gilt die E9a
Tabellenentgelt: 3781,78 €
Bz-Verg. Zulage: 145,87 € (= 7,5 % nach BAT aus dem Jahr 2006 und ist dynamisch)
Zusammen: 3927,65 €

Ab dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit auf die E9b zukommen (auf Antrag oder Automatisch)?
Doch welche Stufe in der 9b?

E9b / 4 = 3781,78 € zzgl. den Zulagen ca. 145,87 € = 3972,65
oder
E9b / 5 = 4124,98 € ohne Zulage
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.08.2019 14:36
Die Besitzstandszulage hat keinen Einfluß auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung. So die Tarifvertragsparteien nicht §9 Abs. 1 TVÜ-L ändern, entfällt sie ohnehin bereits mit der Überleitung in E9a, da es an der Voraussetzung (die Entgeltgruppe, in die 2006 übergeleitet wurde) fehlt, um sie gem. §9 Abs. 4 TVÜ-L weiterzuzahlen. Stattdessen mag dann Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage entstehen. Diese wirkt sich ebenfalls nicht auf die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung aus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.08.2019 09:15
Die Voraussetzung ist die "anspruchsbegründende Tätigkeit" und die "sonstigen Voraussetzungen" nach "bisherigem Recht"... die fällt also nicht weg, weil die EGs sich ändern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 09:25
§9 Abs. 1 TVÜ-L lautet: "Aus  dem  Geltungsbereich  des  BAT / BAT-O  übergeleitete  Beschäftigte,  denen  am  31.  Oktober  2006  nach  der  Vergütungsordnung  zum  BAT / BAT-O  eine  Vergütungsgruppenzulage  zusteht,  erhalten  in  der  Entgeltgruppe,  in  die  sie  übergeleitet werden, eine Besitzstandszulage in Höhe ihrer bisherigen Vergütungsgruppenzulage." Hervorhebung durch mich.

Mithin besteht der Anspruch nur in der Entgeltgruppe, in die zum 01.11.2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a. So die Tarifvertragsparteien in den Redaktionsverhandlungen diesen Umstand übersehen und auf eine Änderung der tariflichen Norm verzichtet haben, entfällt der Anspruch mit Überleitung in die E9a.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.08.2019 09:59
Sehe ich anders. Das ist nur die -einmalige- Feststellung dem grunde nach. Abs. 4 regelt dann die Dauer, die eben auf die Tätigkeit und die frühere Rechtslage abstellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 10:01
Es handelt sich um eine der dauerhaften Anspruchsvoraussetzungen. Wäre sie nur einmalig anzuwenden, müßte es heißen "übergeleitet worden sind".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.08.2019 10:33
Das ist etwas zuviel Interpretation. Die Überleitung findet ja nicht ständig neu statt. Das "werden" ist dort sicher nicht als "ständig neu" zu interpretieren. Schreibt man den in auf die Zukunft ausgerichteten regeln Perfekt Passiv ?? Das klingt doch furchtbar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 10:45
Ich interpretiere überhaupt nicht. Die Norm knüpft den Anspruch auf die Zulage an die Überleitungsentgeltgruppe - und das ist die E9, nicht die E9a. Dabei hilft z.B. auch der Abs. 4 nicht, der durch Verweisung auf Abs. 1 die dort genannte Voraussetzung ja weiterhin in sich trägt, so daß beide Bdeingungen erfült sein müssen. Tatsächlich waren beide Bedingungen für die Fortzahlung (gleiche Entgeltgruppe, Weiterführung anspruchsbegründende Tätigkeit) ja durchaus "wirkungsgleich", durch die Änderung (Aufteilung der E9 in E9a und E9b) jedoch nicht mehr. Dies erfordert eine Anpassung des §9 Abs. 1 oder/und 4 TVÜ-L oder eine speziellere/für den AN günstigere Regelung, die der allgemeinen in §9 Abs. 1 vorgeht. Vielleicht haben die Tarifvertragsparteien ja daran gedacht, wenn nicht, dann entfällt die Besitzstandszulage bei Überleitung in E9a.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.08.2019 11:00
Die Prämisse teile ich nicht (Anpassungsnotwendigkeit). Daher auch nicht die Folge. Abs. 1 stellt m.E. auf den Überleitungszeitpunkt ab. Abs. 4 (bzw. die Protokollerklärung) regeln Dauer und Höhe soweit "nach bisherigem Recht" ein Anspruch besteht und die Tätigkeit gleich bleibt. Das "bisherige Recht" sorgt dafür, dass da nix geändert werden muss.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 11:08
Und Abs. 1 regelt die Voraussetzung für den Anspruch, die aufgrund der Formulierung nicht einmalig zum Überleitungszeitpunkt, sondern ständig erfüllt sein muß. Das entspricht auch der Systematik der Gesamtheit der Überleitungsregelungen, die bei Besitzständen grundsätzlich auf das Überleitungsergebnis abstellen und bei einer Abweichung, bspw. einer anderen Eingruppierung, mindestens abschmelzen, überweigend jedoch entfallen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.08.2019 11:28
Die Systemtik ist so, dass niemand bei Änderungen weniger bekommen soll, als vorher. Höhergruppierungsgewinne werden angerechnet, bei Änderung der Aufgaben wird angerechnet, Mini-Zulagen fallen weg, wenn die Entgeltgruppenzuordnung der TM angehoben wird usw. usf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 11:36
Das ist mitnichten die Systematik, sie besteht bereits innerhalb der Regelungen des §9 TVÜ-L nicht. Gem. §9 Abs. 4 TVÜ-L entfiele bspw. die Besitzstandszulage nach den Absätzen 1, 2 und 3 lit b und c im Falle einer Änderung der auszuübenden Tätigkeit, da die Bedingungen kumulativ neben den "sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht" auch die ununterbrochene Ausübung der anspruchsbegründenden Tätigkeit erfordern, was bei einer Tätigkeitsänderung - und sei sie innerhalb der selben Entgeltgruppe und würde die andere Bedingung erfüllen - zu einem vollständigen Verlust des Anspruchs auf die Besitzstandszulage führte - ganz genau so, wie es auch die Nichterfüllung der Anspruchsbedingung in Abs. 1 ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 14.08.2019 13:12
Vielen Dank für Eure Hilfe, so wie ich das jetzt lese, kann es kompliziert werden.
Sowohl in der E9a (denn dann wäre diese Zulagenbetrag seit 01.01.2019 zuviel ausgezahlt) als auch in der 9b weil kein Anspruch besteht bzw. eingerechnet ist. Es fällt ja quasi weg. Nach Lesart Spid.

Oder nach Lesart Wastelandwarrior

Die Zulage bleibt sowohl in der 9a und 9b, und ich kann mich auf einen ordentlichen "batzen" Geld freuen, was eher unwahrscheinlich ist. Immerhin sind es knapp 2000 € Brutto im Jahr.

Es gibt sicherliche viele Kollegen die so ein Relikt aus der BAT Zeit mitschleppen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 13:30
Auch in einem Szenario, in dem die Zulage bestehen bleiben würde, bliebe die Erhöhung überschaubar: Die Höhergruppierung führte in die E9b/4 mit dem gleichen Tabellenentgelt wie in E9a/5, der Höhergruppierungsgewinn bliebe mithin auf den Garantiebetrag beschränkt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 16.08.2019 14:55
Hat schon jemand aus irgendeinem Bundesland gehört, dass die strukturellen Umsetzungen nun erfolgen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 16.08.2019 15:20
Hat schon jemand aus irgendeinem Bundesland gehört, dass die strukturellen Umsetzungen nun erfolgen?
Nachdem die geänderten Tariftexte Ende August vorliegen sollen und sodann das Unterschriftsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit nicht davon auszugehen ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 18.08.2019 19:53
Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 18.08.2019 20:06
Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D

Hatte schon an November gedacht. Hab das natürlich mal ausgerechnet 👌😁
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.08.2019 13:19
Ich denke das die Nachzahlungen frühestens mit dem Oktobergehalt ausgezahlt werden. Dann gibt es halt 2 Monate Weihnachtsgeld.... :D ;D

Hatte schon an November gedacht. Hab das natürlich mal ausgerechnet 👌😁

Brutto fast fünfstellig..... ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tiefbautechniker am 22.08.2019 11:02
Weiß jemand ob es neues in Sachen Mitarbeiter der Fallgruppe I gibt? Erhalten diese weiter eine Zulage oder kommen diese wie öfter schon zu hören war in die 9b?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 22.08.2019 13:14
Moin,

das hier ist die Antwort von Verdi und jetzt bin ich etwas verwirrt:

Frage:
wie sieht es jetzt für mich aus? Ich bin seit dem 1.7.15 in E9k Stufe 3 (Höhergruppiert aus E8). Ab wann kriege ich die neue Stufe 5? Der nächste Sprung wäre mit langen Stufenlaufzeiten im Juli 2024 gewesen.

Antwort:
ver.di: Du wirst rückwirkend zum 1. Juli 2019 in die 9a Stufe 4 übergeleitet, und landest dort im 2. Laufzeitjahr. D.h. Du verbringst noch 2 weitere Jahre in der Stufe 4 bis zum Stufenaufstieg in die Stufe 5. Vom Grundsatz her bist Du bei der Stufenfindung so zu behandeln, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 22.08.2019 14:11
Gemäß Überleitungstabelle (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html) wirst du in die EG 9a, Stufe 4, 4. Jahr zum 01.01.2019 übergeleitet. Zum 01.07.2019 steigst du in Stufe 5 auf.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 22.08.2019 14:12
Hat da jemand bei verdi einen Unwissenden auf die Menschheit losgelassen, oder weiß man selber nicht welche Regelungen man mit der TdL getroffen hat? Das würde völlig der Überleitungstabelle des dbb widersprechen. Dann würde man ja erst ab  mindestens7 Jahren verbrachte Stufenlaufzeit in der ehemaligen "9k' in die 9a Stufe 5 übergeleitet. Ich glaube die sollten intern mal ne Schulung machen da.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.08.2019 14:19
ver.di: Du wirst rückwirkend zum 1. Juli 2019 in die 9a Stufe 4 übergeleitet...

lol... schon das Datum ist falsch. Abgesehen vom Rest.  ??? :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 14:21
Verdi halt... so etwas ist besonders wichtig, wenn man in den Gründen für den Beitritt etwas von Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht durch einen Gewerkschaftssekretär liest...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.08.2019 15:39
Preisfrage: Was ist günstiger ver.di Gewerkschaftsgebühren oder eine Rechtsschutzversicherung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.08.2019 15:40
hängt von der Entgeltgruppe ab. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 23.08.2019 08:17
Ich habe mal nachgefragt, wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist....

Antwort: Ist noch nicht bekannt, aber sicher nicht vor November..... :-)

Na ja, 495 Euro - 100 Euro die schon ausgezahlt werden = 4345 Euro + Weihnachtsgeld + normales Gehalt =  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 08:23
Ich habe mal nachgefragt, wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist....

Antwort: Ist noch nicht bekannt, aber sicher nicht vor November..... :-)

Na ja, 495 Euro - 100 Euro die schon ausgezahlt werden = 4345 Euro + Weihnachtsgeld + normales Gehalt =  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Freude fürs Finanzamt :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 23.08.2019 08:53
November? Kleine Frechheit oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 23.08.2019 09:47
Ich habe mal nachgefragt, wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist....

Antwort: Ist noch nicht bekannt, aber sicher nicht vor November..... :-)

Na ja, 495 Euro - 100 Euro die schon ausgezahlt werden = 4345 Euro + Weihnachtsgeld + normales Gehalt =  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Welches Bundesland ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 23.08.2019 10:17
Freude fürs Finanzamt :)
Warum? Die bekommen doch unterm Strich nicht einen Cent mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MrRossi am 23.08.2019 10:26
Freude fürs Finanzamt :)
Warum? Die bekommen doch unterm Strich nicht einen Cent mehr.
Nein? Das FA bekommt doch auch noch mal einen schönen Batzen mehr wie vorher. Außerdem steigt doch der Steueranteil mit der Einkommenshöhe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 23.08.2019 10:36
Ich habe mal nachgefragt, wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist....

Antwort: Ist noch nicht bekannt, aber sicher nicht vor November..... :-)

Na ja, 495 Euro - 100 Euro die schon ausgezahlt werden = 4345 Euro + Weihnachtsgeld + normales Gehalt =  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

Welches Bundesland ?

Niedersachsen.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 23.08.2019 10:38
Freude fürs Finanzamt :)
Warum? Die bekommen doch unterm Strich nicht einen Cent mehr.
Nein? Das FA bekommt doch auch noch mal einen schönen Batzen mehr wie vorher. Außerdem steigt doch der Steueranteil mit der Einkommenshöhe.

Der Steueranteil steigt natürlich mit der Einkommenshöhe. Aber das Finanzamt bekommt nicht einen Cent mehr, wie wenn es jeden Monat ausgezahlt wurden wäre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 23.08.2019 11:26
Freude fürs Finanzamt :)
Warum? Die bekommen doch unterm Strich nicht einen Cent mehr.
Nein? Das FA bekommt doch auch noch mal einen schönen Batzen mehr wie vorher. Außerdem steigt doch der Steueranteil mit der Einkommenshöhe.
Der Steueranteil steigt natürlich mit der Einkommenshöhe. Aber das Finanzamt bekommt nicht einen Cent mehr, wie wenn es jeden Monat ausgezahlt wurden wäre.

Für die Menschen die nahe der Bemessungsgrenzen ihr Einkommen haben, kann es sogar mehr Netto werden, wenn man in einem Monat einen riesigen Batzen bekommt. (Das dürfte allerdings im öD nicht eintreten).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: daniellll am 26.08.2019 12:18
Hallo zusammen, mag mir jemand unter die Arme greifen und mir mitteilen, wie es bei mir aussehen wird?

Ich bin in der kleinen E9.

Am 1.1.2017 bin ich von E9 Stufe 2 in E9 Stufe 3 gekommen. Wie sieht es für mich rückwirkend zum 1.1.2019 aus?

Um in Stufe 3 zu kommen, brauchte ich 5 Jahre, und ich bin nun im 3. Jahr der Stufe 3.

Ich danke im Voraus.

VG Daniel
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2019 15:24
Hallo zusammen, mag mir jemand unter die Arme greifen und mir mitteilen, wie es bei mir aussehen wird?

Ich bin in der kleinen E9.

Am 1.1.2017 bin ich von E9 Stufe 2 in E9 Stufe 3 gekommen. Wie sieht es für mich rückwirkend zum 1.1.2019 aus?

Um in Stufe 3 zu kommen, brauchte ich 5 Jahre, und ich bin nun im 3. Jahr der Stufe 3.

Ich danke im Voraus.

VG Daniel
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 27.08.2019 11:37
Hat schon jemand aus irgendeinem Bundesland gehört, dass die strukturellen Umsetzungen nun erfolgen?
Nachdem die geänderten Tariftexte Ende August vorliegen sollen und sodann das Unterschriftsverfahren eingeleitet wird, ist derzeit nicht davon auszugehen ...

Gibt es da einen Erfahrungswert, wie lange es dauert, bis dieses Unterschriftsverfahren eingeleitet wird?

Und mich würde interessieren, was danach dann geschieht? Ist es dann "bindend" oder muss es nochmals wo anders abgesegnet werden?

Danke schonmal!!!

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 28.08.2019 08:37
Nur zur Info bzgl. Umsetzung des Tarifergebnisses bzw. Abschluss des Unterschriftverfahrens:
Regierungsbeschäftigter in NRW - Finanzverwaltung. Gestern kam eine Gehaltsmitteilung und....große Überraschung: die auszahlende Stelle (LBV) hat bereits alle Änderungen bzgl. TV-L umgesetzt  ;D
In meinem Fall also Überleitung in 9a und Stufenaufstieg zum 01.08.19.
Hätte ich nicht erwartet; eher eine Aus- bzw. Nachzahlung mit dem November-Gehalt.
Fazit: geht doch  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Flatlinersholger am 28.08.2019 09:11
Interessant, bei mir steht dort immer noch E9Y/4 und 3667,36€ auch LBV NRW.

Hattest Du vorher auch dieses merkwürdige Y oder Z bei Deiner EG Gruppe stehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 28.08.2019 09:31
Interessant, bei mir steht dort immer noch E9Y/4 und 3667,36€ auch LBV NRW.

Hattest Du vorher auch dieses merkwürdige Y oder Z bei Deiner EG Gruppe stehen?
Muss ich nachschauen, Gehaltsmitteilung ist "beamtenmäßig" schon zu Hause abgeheftet.
Bruttogehalt war jedenfalls 3777,39€, wie für E9a/6 vorgesehen.
Lt. vorletzter Mitteilung stehen die Zahlungen allerdings Rückforderungsvorbehalt  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 28.08.2019 09:46
Ja klar unter Vorbehalt. Da noch keine Tarifverträge unterzeichnet sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Flatlinersholger am 28.08.2019 09:53
@Ge Te
Wäre nett, wenn Du da mal nachschauen würdest. Ich hatte vor einiger Zeit mal deswegen einen Thread eröffnet, es gab aber keine Klärung, was "Y" oder "Z" nach der Nummer bedeutet.
Danke schonmal vorab
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Doppelkeks am 28.08.2019 13:14
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html)

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle übergeleitet werde.
Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 (kleine E9) mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.08.2019 13:29
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html)

Wo steht niedergeschrieben ob ich nach der ersten Tabelle oder nach der zweiten Tabelle übergeleitet werde.
Bin Neuling im TV-L und laut Eingruppierung EG9/3 (kleine E9) mit 2 Jahen.
Laut BAT Tabelle wird es E 9a Stufe 4, 2. Jahr
Laut MTArb Tabelle wird es E 9a Stufe 3, 2. Jahr
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112403.msg146847.html#msg146847
Titel: Laufzeiten bei Teilzeit
Beitrag von: XLITTLE am 28.08.2019 18:53
Hallihallo,

ich bin seit 11/2011 in Stufe 3 der "kleinen" 9. Laut Überleitungstabelle müsste ich jetzt in 9a stufe 5, 1. Jahr, landen. Daran ändern auch meine zwischenzeitlichen 15 Monate Elternzeit nichts.

Was mich aber verunsichert: ich bin seit Juni 2012 im Grunde ständig in Teilzeit  (30 Stunden bzw 35). Würde man meine bisherige Verweildauer in stufe 3 entsprechend umrechnen, käme ich wohl auf deutlich weniger Jahre. Für überleitung in stufe 5 würde es wohl nicht reichen.

Daher ganz grundsätzlich die Frage, ob Teilzeit eine entsprechend längere Stufenlaufzeit nach sich zieht??? Mal ganz unabhängig vom aktuellen "Überleitungsthema"? (Suchfunktion brachte keine Ergebnisse, und Google nur indirekt. Mein vorgesetzter weiß es auch nicht).

PS. Hab heute Gehaltszettel bekommen. In Brandenburg ist jetzt noch nix passiert mit umsetzung der überleitung, geschweige denn Nachzahlung.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.08.2019 18:58
Nein, hat keinen Einfluss.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: GeTe am 29.08.2019 06:50
Interessant, bei mir steht dort immer noch E9Y/4 und 3667,36€ auch LBV NRW.

Hattest Du vorher auch dieses merkwürdige Y oder Z bei Deiner EG Gruppe stehen?

@Flatlinersholger:
Lt. Gehaltsmitteilung hat sich mein "Eingruppierungsschlüssel" tatsächlich nicht geändert. War vorher und ist immer noch E9Z/4A.
Bedeutung kenne ich auch nicht, aber könnte "Z" ggf. auf die Zusatzversorgung(spflicht) hindeuten??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 29.08.2019 08:26
Interessant, bei mir steht dort immer noch E9Y/4 und 3667,36€ auch LBV NRW.

Hattest Du vorher auch dieses merkwürdige Y oder Z bei Deiner EG Gruppe stehen?

@Flatlinersholger:
Lt. Gehaltsmitteilung hat sich mein "Eingruppierungsschlüssel" tatsächlich nicht geändert. War vorher und ist immer noch E9Z/4A.
Bedeutung kenne ich auch nicht, aber könnte "Z" ggf. auf die Zusatzversorgung(spflicht) hindeuten??



Der Link (Seite 3) hilft weiter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/01_entgeltnachweis_entg.pdf

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 30.08.2019 09:56
Moinsen,

gibt es schon einen Termin für das Unterschriftsverfahren?

Viele Grüße & ein entspanntes Wochenende wünscht der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 30.08.2019 09:59
Moinsen,

gibt es schon einen Termin für das Unterschriftsverfahren?

Viele Grüße & ein entspanntes Wochenende wünscht der
Micha

Daraus ergibt sich dann die Frage wann das ganze umgesetzt wird :) ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jana am 02.09.2019 23:03
Hallo!
ich war seit 10/2014 in der Entgeltgruppe 9 Stufe 3.
Bin seit 03/16 in der "kleinen" 9 Stufe 3. Habe 10 Monate Elternzeit genommen. Wo bin ich nun ab 01.01.19?
Und wann bin ich in der nächsten Stufe?
Vielen lieben Dank  für eure Antworten.
Ich check das Ganze irgendwie nicht:(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 03.09.2019 07:44
Zitat
Bin seit 03/16 in der "kleinen" 9 Stufe 3.

Wie ich es verstanden habe:

Wärest Du 3/15 in die 3 gekommen, wärest Du 3/19 (also auch jetzt) in der 5
3/16 heißt, 3/21 in die 5.
Die nächste Stufe hast Du aber schon erreicht (wirst sie erreicht haben): Die 4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 03.09.2019 09:31
Zitat
3/16 heißt, 3/21 in die 5.
Korrektur: 3/16 heißt, 3/20 in die 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Kolemann am 03.09.2019 11:23
Moinsen,

gibt es schon einen Termin für das Unterschriftsverfahren?

Viele Grüße & ein entspanntes Wochenende wünscht der
Micha

Daraus ergibt sich dann die Frage wann das ganze umgesetzt wird :) ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Kolemann am 03.09.2019 11:25
Hallo, Termin zum Unterschriftsverfahren war meines Erachtens der 30.08.19. Wann wird die neue Entgeltgruppe 9a dann endlich umgesetzt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.09.2019 11:32
Das Unterschriftsverfahren sollte „Ende August“ eingeleitet werden. Wie der Begriff „Unterschriftsverfahren“ i.V.m. „eingeleitet“ bereits andeutet, handelt es sich um einen Prozeß und nicht um einen bloßen Akt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 03.09.2019 14:06
In Niedersachsen rechnen sie mit der Auszahlung der Unterschiedsbeträge für den November.... ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.09.2019 15:26
In Niedersachsen rechnen sie mit der Auszahlung der Unterschiedsbeträge für den November.... ;D

Habe Oktober gehört, um nicht mit der Jahressonderzahlung zu kollidieren. Ergibt für mich auch Sinn :-) Ins neue Jahr kann es glaube ich wegen der Steuer nicht mit rübergehen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.09.2019 21:37
In Niedersachsen rechnen sie mit der Auszahlung der Unterschiedsbeträge für den November.... ;D

Habe Oktober gehört, um nicht mit der Jahressonderzahlung zu kollidieren. Ergibt für mich auch Sinn :-) Ins neue Jahr kann es glaube ich wegen der Steuer nicht mit rübergehen.
Warum nicht? da sehe ich keine Probleme.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jana am 03.09.2019 22:00
Zitat
3/16 heißt, 3/21 in die 5.
Korrektur: 3/16 heißt, 3/20 in die 5.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jana am 03.09.2019 22:07
Hi Geist,
Vielen Dank für deine Erklärung.
Trotz ein Jahr Elternzeit bin ich ab März 2020 in Stufe 5?
Lg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 04.09.2019 07:21
Bei genauerem Hinsehen ist es wohl leider doch so, dass die Elternzeit zwar eine unschädliche, jedoch nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnende Unterbrechung ist.
Sieht wohl aus, als hätte ich mir die Korrektur sparen können und sollen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andi3001 am 04.09.2019 08:46
Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.09.2019 11:07
Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)

So würde ich das auch sehen!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Faceman am 04.09.2019 13:21
Hallo zusammen, ich bin aktuell in der E9 Stufe 3 Fallgruppe 1 Techniker TVH. (längere Stufenlaufzeiten)

seit 2010 Jan. E9 Stufe 2
ab 2015 Jan. E9 Stufe 3

In welche E9a/b und welche Stufe würde ich denn kommen? Stufe 4 müßte ja drinnen sein da die verlängerten Stufenlaufzeiten weg fallen.

Nette Grüße
Titel: Antw:Laufzeiten bei Teilzeit
Beitrag von: Lorenz1 am 04.09.2019 13:25
Hallihallo,

ich bin seit 11/2011 in Stufe 3 der "kleinen" 9. Laut Überleitungstabelle müsste ich jetzt in 9a stufe 5, 1. Jahr, landen. Daran ändern auch meine zwischenzeitlichen 15 Monate Elternzeit nichts.

Was mich aber verunsichert: ich bin seit Juni 2012 im Grunde ständig in Teilzeit  (30 Stunden bzw 35). Würde man meine bisherige Verweildauer in stufe 3 entsprechend umrechnen, käme ich wohl auf deutlich weniger Jahre. Für überleitung in stufe 5 würde es wohl nicht reichen.

Daher ganz grundsätzlich die Frage, ob Teilzeit eine entsprechend längere Stufenlaufzeit nach sich zieht??? Mal ganz unabhängig vom aktuellen "Überleitungsthema"? (Suchfunktion brachte keine Ergebnisse, und Google nur indirekt. Mein vorgesetzter weiß es auch nicht).

PS. Hab heute Gehaltszettel bekommen. In Brandenburg ist jetzt noch nix passiert mit umsetzung der überleitung, geschweige denn Nachzahlung.

...bin auch aus Brandenburg- wir haben die Nachzahlung der Erhöhung bereits im Juli bekommen. Allerdings unter Vorbehalt in den 9er Entgeltgruppen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 04.09.2019 13:48
Zitat
Zitat
Zitat von: Andi3001 am 04.09.2019 08:46

Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)


So würde ich das auch sehen!!

Ist das so?
Wird er nicht schon 12/2019 die vier Jahre in Stufe 4 um haben?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.09.2019 14:05
Zitat
Zitat
Zitat von: Andi3001 am 04.09.2019 08:46

Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)


So würde ich das auch sehen!!

Ist das so?
Wird er nicht schon 12/2019 die vier Jahre in Stufe 4 um haben?

12/2019 ist richtig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 04.09.2019 16:17
Zitat
Zitat
Zitat von: Andi3001 am 04.09.2019 08:46

Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)


So würde ich das auch sehen!!

Ist das so?
Wird er nicht schon 12/2019 die vier Jahre in Stufe 4 um haben?


Ha!
stimmt, mein Fehler!!!
Haste völlig recht!!!
Titel: Antw:Laufzeiten bei Teilzeit
Beitrag von: XLITTLE am 04.09.2019 16:36
Hallihallo,

ich bin seit 11/2011 in Stufe 3 der "kleinen" 9. Laut Überleitungstabelle müsste ich jetzt in 9a stufe 5, 1. Jahr, landen. Daran ändern auch meine zwischenzeitlichen 15 Monate Elternzeit nichts.

Was mich aber verunsichert: ich bin seit Juni 2012 im Grunde ständig in Teilzeit  (30 Stunden bzw 35). Würde man meine bisherige Verweildauer in stufe 3 entsprechend umrechnen, käme ich wohl auf deutlich weniger Jahre. Für überleitung in stufe 5 würde es wohl nicht reichen.

Daher ganz grundsätzlich die Frage, ob Teilzeit eine entsprechend längere Stufenlaufzeit nach sich zieht??? Mal ganz unabhängig vom aktuellen "Überleitungsthema"? (Suchfunktion brachte keine Ergebnisse, und Google nur indirekt. Mein vorgesetzter weiß es auch nicht).

PS. Hab heute Gehaltszettel bekommen. In Brandenburg ist jetzt noch nix passiert mit umsetzung der überleitung, geschweige denn Nachzahlung.

...bin auch aus Brandenburg- wir haben die Nachzahlung der Erhöhung bereits im Juli bekommen. Allerdings unter Vorbehalt in den 9er Entgeltgruppen.

Hi, danke für die Meldung, aber ja diese Nachzahlung haben wir natürlich auch Ende Juli bekommen. Die meinte ich nicht, denn das ist ja "nur" die rückwirkende Nachzahlung aus der "ganz normalen" Tariferhöhung, jetzt völlig unabhängig vom Überleitungsthema.

Was ich meinte: Lt. Überleitungstabelle würde ich scheinbar tatsächlich in die 9a / Stufe 5 kommen. Das würde für mich ein ordentliches Plus bedeuten (lt. Überleitungstabelle über 15%). Und weil das rückwirkend bis Januar 2019 gelten würde, müsste dann eine entsprechende Nachzahlung kommen. Die meinte ich.

Ich schreibe die ganze Zeit im Konjunktiv, denn im Gegensatz zu meinen Kollegen bin ich es, die all die Jahre immer verarscht wurde, sei es in Sachen Eingruppierung, aber auch bei anderen Themen. Es wäre das erste mal, dass sich IRGENDWAS zu meinen Gunsten auswirkt. Deswegen, ich glaube das erst wenn ich es sehe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andi3001 am 05.09.2019 10:41
Zitat
Zitat
Zitat von: Andi3001 am 04.09.2019 08:46

Hallo, ich bin seit 12/2015 in E9/3 (wegen der Überleitung künftig E9a/4) ist das richtig, dass ich die E9a/5 erst 12/2020 erreichen werde? Danke und VG Andi  :)


So würde ich das auch sehen!!

Ist das so?
Wird er nicht schon 12/2019 die vier Jahre in Stufe 4 um haben?


Ha!
stimmt, mein Fehler!!!
Haste völlig recht!!!

In der Überleitung steht aber nach 5 Jahren in der Stufe 3 .... (die alte 9/3 nach der ehöhung entspricht die 9a/4) in die 9a/5 .-( 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 05.09.2019 14:08
Zitat
In der Überleitung steht aber nach 5 Jahren in der Stufe 3 .... (die alte 9/3 nach der ehöhung entspricht die 9a/4) in die 9a/5 .-(

MEIN Gedankengang (gepaart mit der Hoffnung, dass es tatsächlich so kommt):
11/2015 warst Du im 1. Jahr der Stufe 3
2016 im 2., 2017 im 3.
Am 31.12.2018 warst Du im 4. Jahr und wirst 01.01.2019 übergeleitet in die 9a, Stufe 4, 4. Jahr.
Und da Du die Stufenlaufzeit mitnimmst (auch die Monate),
kommt 12/19 die Stufe 5

Aber das sind nur meine Überlegungen und das muss nicht stimmen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andi3001 am 05.09.2019 14:45
Na wann das so kommt, dann gebe ich einen aus  :D :D :D :D :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: was_guckst_du am 05.09.2019 14:47
...mal schauen, was Spid dazu meint... :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.09.2019 18:10
Hallo. Bleibt es jetzt dabei, dass 5 Jahre in der Stufe 3 in der kleinen E9 reichen um in die Stufe 5 zu kommen? Kommen die Gruppenleiter jetzt in die 9b? Ich habe jetzt so viel quer gelesen.... Und bin etwas irritiert.

Vielen Dank vorab schon mal für etwaige Hilfe.

Wünsche euch einen schönen Feierabend.
Viele Grüße
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 13.09.2019 10:45
Der Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L ist nun online und hier abrufbar

https://www.tdl-online.de/tv-l/tarifvertrag.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 15.09.2019 09:02
Hallo. Bleibt es jetzt dabei, dass 5 Jahre in der Stufe 3 in der kleinen E9 reichen um in die Stufe 5 zu kommen? Kommen die Gruppenleiter jetzt in die 9b? Ich habe jetzt so viel quer gelesen.... Und bin etwas irritiert.

Vielen Dank vorab schon mal für etwaige Hilfe.

Wünsche euch einen schönen Feierabend.
Viele Grüße
Micha

Moin. Hat keiner eine Meinung dazu?

Wünsche einen schönen Sonntag.
Es grüßt der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 15.09.2019 09:15
Vielleicht hat man auch einfach keinen Bock jemandem zu helfen, der offenkundig zu faul ist, eine pdf-Datei nach dem Begriff „Gruppenleiter“ zu durchsuchen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 15.09.2019 09:22
Vielleicht hat man auch einfach keinen Bock jemandem zu helfen, der offenkundig zu faul ist, eine pdf-Datei nach dem Begriff „Gruppenleiter“ zu durchsuchen...

Danke für diese hilfreiche Antwort. Eigentlich braucht dann hier Niemand mehr zu fragen. Es steht ja alles in den Verträgen.

Aber mal für dich. So wie ich das verstanden habe, komme ich in die Stufe 5. Korrekt? Nur was ich nicht verstehe, ab wann würde ich dann in die 9b kommen? Wärst du bitte so hilfreich?
Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 15.09.2019 09:43
Nun, in erster Linie geht es darum, Menschen bei Verständnisproblemen der tariflichen Regelungen zu helfen, nicht ihnen die Auseinandersetzung damit zu ersparen, also darum, Unvermögen, nicht Unwillen zu heilen.

Ob Du in Stufe 5 kommst oder gekommen bist, weiß ich nicht. Wenn Du als Gruppenleiter 5 Jahre in der E9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten warst, wurdest Du zum 01.01.19 in E9a/5 übergeleitet.

TB, für die sich zum 01.01.20 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben, sind auf Antrag innerhalb Jahresfrist mit Rückwirkung auf den 01.01.20 höhergruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 15.09.2019 09:55
Nun, in erster Linie geht es darum, Menschen bei Verständnisproblemen der tariflichen Regelungen zu helfen, nicht ihnen die Auseinandersetzung damit zu ersparen, also darum, Unvermögen, nicht Unwillen zu heilen.

Ob Du in Stufe 5 kommst oder gekommen bist, weiß ich nicht. Wenn Du als Gruppenleiter 5 Jahre in der E9 Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten warst, wurdest Du zum 01.01.19 in E9a/5 übergeleitet.

TB, für die sich zum 01.01.20 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben, sind auf Antrag innerhalb Jahresfrist mit Rückwirkung auf den 01.01.20 höhergruppiert.

Ich habe mich schon damit auseinander gesetzt. War mir aber nicht sicher. Außerdem bin ich gerade beim Renovieren und habe teilweise 18 Stunden am Tag zu tun. Deshalb habe ich den Großteil nur quer gelesen.

Trotzdem vielen Dank für deine Hilfe.

Viele Grüße der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 16.09.2019 07:52
Ich wage mal hier verkürzt zusammenzufassen:

Es scheint, als machten Techniker der Fallgruppe 1, die 2015 in die E9 Stufe 3 kamen, momentan den größten Sprung (direkt von Stufe 3 auf 5, 9b ab 2020).
Aber auch die, die nicht den geringsten Zeitverlust haben oder nicht in die 9b kommen, sind die elendigen verlängerten Wartezeiten los.

Also: Sind wir "Neuner" mit dem Abschluss zufrieden?

Ich denke, ich bin es.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 16.09.2019 08:16
Durch die Möglichkeit in die 9b zu kommen ist es für mich auch ein sehr gelungener Abschluss ;). Da ich durch die Überleitung nicht wirklich profitiere (war vorher seit 1 Jahr in Stufe 4) wäre es halt "nur" eine lineare Erhöhung gewesen die aber zugegebenermaßen auch nicht so schlecht ausgefallen ist. Man hätte möglicherweise für die Altfälle wie mich noch mehr machen können, indem man die Stufenlaufzeiten aus den vorherigen Stufen anerkannt hätte... aber das wäre jammern auf hohem Niveau ;).
Alles in allem aber für die EG9k ein guter Abschluss denke ich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 16.09.2019 08:27
Für die Meister hat man hier den Zugang in die 9b nicht umgesetzt da hat die Gewerkschaft versagt, die Abschaffung der langen Stufenlaufzeiten ist hier die Einzige Verbesserung. Für mich ein könnte besser sein Abschluss.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andyheinz04 am 18.09.2019 08:53
Hallo wie ist das jetzt mit den Techniker
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 18.09.2019 09:23
Hallo wie ist das jetzt mit den Techniker
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?
Du bist zum 01.01.19 in EG9a Stufe 5 übergeleitet.
Höhergruppierung in EG9b ist zum 01.01.20 auf Antrag möglich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 18.09.2019 10:54
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?

Eigentlich hat Andyheinz04 einen Vorteil durch die Regelung. Schließlich kam er nach 11 Jahren Stufe 3 direkt in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.
Ein bisschen mehr Glück hat Mr. X, der am 01.01.2015 in die Stufe 3 kam. Auch er kam seit dem 01.01.19 in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.

Sind dann beide Stufengleich oder nimmt Andyheinz04 die Jahresdifferenz zu Mr. X in die 9b mit und kommt vier Jahre vorher in die 9b Stufe 5?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.09.2019 11:03
Ja. Manchmal verliert man und manchmal gewinnen die anderen.  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 11:11
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?

Eigentlich hat Andyheinz04 einen Vorteil durch die Regelung. Schließlich kam er nach 11 Jahren Stufe 3 direkt in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.
Ein bisschen mehr Glück hat Mr. X, der am 01.01.2015 in die Stufe 3 kam. Auch er kam seit dem 01.01.19 in die Stufe 5 und kommt auf Antrag ab 2020 in die 9b.

Sind dann beide Stufengleich oder nimmt Andyheinz04 die Jahresdifferenz zu Mr. X in die 9b mit und kommt vier Jahre vorher in die 9b Stufe 5?

Ersteres
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: umdenkN am 18.09.2019 16:08
Hallo zusammen,

ich hätte auch noch eine Frage bezüglich Überleitung in die 9a/9b – folgende Ausgangslage:

Techniker in E9 (klein), Stufe 4 seit 2008, zuletzt mit Zulage (also quasi „Stufe 5“) 
Tabellenentgelt 3.777,39€ zzgl. Besitzstand aus BAT von ca. 190,-€.
Überleitung vermutlich zunächst rückwirkend in E9a, Stufe 6 (wie werden hierbei  die Jahre in E9/4 bzw. „5“ gehandhabt?), ab 01/2020 dann vermutlich E9b auf Antrag – aber wie werden die Zeiten und Besitzstand einbezogen?

Danke im Voraus für Aufklärung!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 16:27
Da es keine Stufe 5 gibt, gibt es auch keine Stufenlaufzeit in Stufe 5. Stufe 6 ist die Endstufe, so daß es in der Stufe 6 auch keine Stufenlaufzeit gibt. Mithin ist es unbeachtlich, mit wie vielen überschießenden Jahren man in Stufe 6 übergeleitet wird.

Die Höhergruppierung auf Antrag erfolgt in E9b/5, die STufenlaufzeit beginnt von vorn. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Besitzstandszulage gezahlt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: umdenkN am 18.09.2019 20:00
Rechtsgrundlage entzieht sich meiner Kenntnis; es handelt sich um 2 separate Positionen:

1) Ortszuschlag-Kinderbestandteil (ca.120,-€)
2) "ergänzende Leistung Kinder" (ca. 70,-€)

Wie wird dereinst das Entgelt in E9b/5 bestimmt? Wäre ~3895,- + ~190,- (sofern Anspruch fortbesteht) + 180,- Garantiebetrag (für die Stufenlaufzeit in E9b/5) korrekt?



Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.09.2019 20:33
Die Besitzstandszulage für kinderbezogene Gehaltsbestandteile ist für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung unbeachtlich. Der Anspruch darauf besteht unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher fort. Da der Höhergruppierungsgewinn von E9a/6 auf E9b/5 höher als der Garantiebetrag ist, steht kein Garantiebetrag zu.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: umdenkN am 18.09.2019 20:36
Ok, Danke für die Info!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 18.09.2019 22:34
Hallo zusammen,

ich hätte auch noch eine Frage bezüglich Überleitung in die 9a/9b – folgende Ausgangslage:

Techniker in E9 (klein), Stufe 4 seit 2008, zuletzt mit Zulage (also quasi „Stufe 5“) 
Tabellenentgelt 3.777,39€ zzgl. Besitzstand aus BAT von ca. 190,-€.
Überleitung vermutlich zunächst rückwirkend in E9a, Stufe 6 (wie werden hierbei  die Jahre in E9/4 bzw. „5“ gehandhabt?), ab 01/2020 dann vermutlich E9b auf Antrag – aber wie werden die Zeiten und Besitzstand einbezogen?

Danke im Voraus für Aufklärung!
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 19.09.2019 08:32
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.
Die Höhe der Zulage für die Fallgruppe 1 liegt bei 95€ und nicht bei ca. 140€?  ???
Die 95€ bekommen die Techniker mit der Fallgruppe 1 bei uns ....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 19.09.2019 08:43
Was ich hier vermisse ist die Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage in Höhe von derzeit ca. 140€ als Indikator für die Fallgruppe 1. Ohne Fallgruppe 1 auch keine Höhergruppierung in EG9b auf Antrag zum 01.01.2020.
Die Höhe der Zulage für die Fallgruppe 1 liegt bei 95€ und nicht bei ca. 140€?  ???
Die 95€ bekommen die Techniker mit der Fallgruppe 1 bei uns ....
Wie es scheint, handelt es sich in diesem Fall um einen aus dem BAT übergeleiteten Beschäftigten.
Hier käme also eher eine Besitzstandszulage für die ehemalige Vergütungsgruppenzulage von derzeit ca. 140€ statt der derzeitigen Entgeltgruppenzulage in Höhe von ca. 95€ in Betracht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: umdenkN am 19.09.2019 22:06
Ups, dann war das wohl ein klassischer Fall von zu früh gefreut...

Ich hatte irgendwie fehlinterpretiert, dass der Anspruch auf die Zulage in E9/4 letztlich zur Überleitung in die E9b führen würde.

Mit anderen Worten "Raider heisst jetzt Twix sonst ändert sich nix": vorher indiv. Endstufe nach >10 Jahren in E9k/ St.4 und nach der Überleitung E9a/ St.6 genauso als indiv. Endstufe - Schade!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Vancouver2202 am 26.09.2019 08:56
Hallo,

ich bitte einmal um eure Hilfe zur Überleitung 9k in 9a in meinem
Fall.

Seit 01.07.2017 EG 9k Stufe 2

Aktuell befinde ich mich in EG 9a Stufe 2.

Wann müsste ich jetzt durch die Tarifverhandlungen 2019 in EG 9a Stufe 3 kommen?

Über eure Antworten wäre ich dankbar!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Vilma am 26.09.2019 09:40
bei mir gleicht die gleichen Situation wie bei Vancouver2202 vor, allerdings bin ich seit 2015 in EG 9k/EGa Stufe 2.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 26.09.2019 11:10
Vancouver: 01.07. 19
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 26.09.2019 15:05
Vancouver: 01.07. 19
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Ach so?
Ich dachte das gilt bei Stufe 3.
Das Beispiel: E9(k) Stufe 3 seit 01.04.2015, übergeleitet zu 9a Stufe 4 zum 31.08.2018, Stufe 5 dann zum 01.04.2019
Wo ist mein Denkfehler? Gilt das auch, wenn bei Stufe 2 gestartet wurde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 26.09.2019 15:42
Natürlich beinhaltet die Überleitung auch die Stufe 2.  Die verbrachten Zeiten werden angerechnet.Beispiel: 01.04. 14 E9(k), zum 31.12 18 im 5. Jahr,  Überleitung in 9a , Stufe 3, 3. Jahr, ab 01.04.19 dann 9a Stufe 4, 1. Jahr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 26.09.2019 15:54
Ja. Klar. Das gilt auch für Stufe zwei.

Mein Gedanke war, wenn das Beispiel mit der Stufe 3 ab 01.04.2015 stimmt, und zum 01.04.2019 die Stufe 5 kommt,
müsste der zweistufige Aufstieg von der Stufe 2 01.04.2015 (theoretischer Fall Vilma) viel schneller kommen, respektive mehr abgesessene Jahre beinhalten.

Oder stimmt mein Beispiel mit der Stufe 3 gar nicht und die Stufe 5 kommt erst 2020?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chicken2009 am 26.09.2019 16:08
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe jetzt eine Zeitlang hier mitgelesen. In der Vergangenheit habe ich hier auch super Infos erhalten und sogar verstanden ;) Ein großes Lob an alle  :)

Da sind wir schon beim Thema: Beim dem ganzen hin und her bzgl. der Tarifrunde bzw. Überleitung der 9 in a und b, bin ich ziemlich verwirrt, wo ich denn nun wohl eingestuft werde?!
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2). Zählen die 5 Jahre in Stufe 2 nun auch mit, sodass ich in Stufe 4/1 eingestuft werde oder bleibe ich in Stufe 3/1. Es sind ja zwei verschiedene Tabellen in §29 (oder so ;-) )  Oder habe ich es vielleicht ganz falsch verstanden?!

Des weiteren stellt sich ja dann die Frage, wenn man in Stufe 4 eingestuft werden sollte, wie es sich mit dem eingefrorenen Betrag der Einmalzahlung Ende des Jahres verhält? Wird dieser dann angepasst? Fragen über Fragen  ::)

Vielleicht kann es mir jemand für mein Beispiel einmal erklären.
Danke im Voraus und einen schönen Tag allen  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 20:56
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 26.09.2019 21:13
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 26.09.2019 21:19
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

Stufe 4, 1. Jahr ist korrekt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 27.09.2019 07:01
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Ja. Das ist auch kompliziert.
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Die hypothetische Situationen:
Zwei Mitarbeiter sind am 01.04.2015 in der E9(k) eine Stufe höher gekommen.
A in die Stufe 3, B in die Stufe 2.
ICH bin davon ausgegangen, dass A zum 01.01.19 in die Stufe 4 und 01.04.19 in die Stufe 5 (1.Jahr) kommt.
Wieso verhält es sich bei B dann gleich, obwohl er doch weniger Jahre in Stufe 3 (nach Überleitung 01.01.19) verbringen musste, als A in Stufe 4 (nach Überleitung 01.01.19)?

Du schriebts:
Zitat
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber irgendwie passt das für mich nicht zusammen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chicken2009 am 27.09.2019 07:29
@chicken2009: EG 9a, Stufe 4, 2. Jahr (ich verweise wieder auf diese Tabelle => http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).

Die JSZ ist auf dem materiellen Niveau von 2018 eingefroren. Die entsprechenden Prozentsätze sind auf dieser Site zu finden: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/

Guten Morgen nichts_tun,
vielen Dank für die Rückmeldung.  :)

Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag




Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 27.09.2019 07:41
Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag
Zitat
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2).
Für dich gilt folglich die Tabelle für die ehemaligen Angestellten.
Für die Überleitung zum 01.01.2019 kommt es auf die Stufe (und die darin verbrachte Zeit) am 31.12.2018 an.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chicken2009 am 27.09.2019 08:12
Die Übersicht in dem Link hatte ich theoretisch ja verstanden, nur steht in der unteren Tabelle ja
"Für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von 7 Jahren, dabei handelt es sich um ehemalige Arbeitertätigkeiten, besteht eine gesonderte Überleitungstabelle"

Und dort steht das ich dann in Stufe 3/1 bleibe und in  §29b vom Tarifvertrag Seite 32 und 33 sind bei der Überleitung auch zwei Tabellen angegeben. Deswegen bin ich mir unsicher wo ich dann eingestuft werde.
Wenn es dann tatsächlich die Stufe 4 wird, umso besser :)

Wünsche allen einen guten Start in den Freitag
Zitat
Ich bin 08/2013 in 9k Stufe 2 gestartet und bin 08/2018 in Stufe 3 gekommen (nach 5 Jahren in 2).
Für dich gilt folglich die Tabelle für die ehemaligen Angestellten.
Für die Überleitung zum 01.01.2019 kommt es auf die Stufe (und die darin verbrachte Zeit) am 31.12.2018 an.

Sorry, wenn ich das nochmal hinterfrage (steh ich auf der Leitung? ist es zu früh?  ::)), aber wenn es für die Überleitung zum 1.1.19 auf die Stufe ankommt, in der man am 31.12.18 ankommt, dann war ich doch in Stufe 3.1
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 27.09.2019 08:18
Und? TV-Ler hat lediglich darauf hingewiesen, daß Du in die falsche Tabelle geschaut hast.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 27.09.2019 09:32
@ Geist.  Ich kann dir nicht so ganz folgen.  Ausschlaggebend für die Überleitung ist die zum 31.12.18  aktuelle Stufe  in der man sich befindet und in dieser die verbrachten Jahre und Monate.
Ja. Das ist auch kompliziert.
Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler.
Die hypothetische Situationen:
Zwei Mitarbeiter sind am 01.04.2015 in der E9(k) eine Stufe höher gekommen.
A in die Stufe 3, B in die Stufe 2.
ICH bin davon ausgegangen, dass A zum 01.01.19 in die Stufe 4 und 01.04.19 in die Stufe 5 (1.Jahr) kommt.
Wieso verhält es sich bei B dann gleich, obwohl er doch weniger Jahre in Stufe 3 (nach Überleitung 01.01.19) verbringen musste, als A in Stufe 4 (nach Überleitung 01.01.19)?

Du schriebts:
Vilma: wenn seit 01.01. 15 ,  dann zum 01.01.19 in 3, 2 Jahr,ansonsten die Monate die du später in 9 Stufe 2 eingruppiert wurdest draufrechnen. Also z.B seit 01.04 15,dann zum 01.04.19 usw.

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber irgendwie passt das für mich nicht zusammen.

A ist zum 31.12.18 in Stufe 3/3. Jahr und wird in 9a 4/3. Jahr übergeleitet und erreicht 2020 die Stufe 5.
B ist zum 31.12.18 in Stufe 2/3. Jahr und wird in 9a 3/1.Jahr übergeleitet und erreicht 2021 die Stufe 4 und verbleibt dort 4 Jahre bis zum erreichen der Stufe 5. Nochmals: Relevant zum 31.12.18 ist die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Stufe und die in DIESER Stufe verbrachten Jahre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 27.09.2019 10:21
Zitat
A ist zum 31.12.18 in Stufe 3/3. Jahr und wird in 9a 4/3. Jahr übergeleitet und erreicht 2020 die Stufe 5.
Tja, da liegt wohl der Knackpunkt.
Wer 01.04.2015 in die 3.Stufe gekommen ist, ist, wie Du sagtest, in die 9a 4. Stufe übergeleitet, aber im 4. Jahr!
2015 1. Jahr,
2016 2. Jahr,
2017 3. Jahr,
2018 4. Jahr.
Übergeleitet zum 01.01.2019 9a Stufe 4 4. Jahr (+ 8 Monate),
01.04.2019 Stufe 5

So jedenfalls dachte ich es verstanden zu haben und so waren auch ein paar Beispiele:

Zitat
Moin, scheinbar schnalle ich das überhaupt nicht. Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin seit dem 1.7.15 in E9k Stufe 3 (Höhergruppiert aus E8). Ich schnalle die Tabelle nicht so ganz. Ab wann kriege ich die neue Stufe 5? Der nächste Sprung wäre mit langen Stufenlaufzeiten im Juli 2024 gewesen. Danke  ;)
01.07.19

Moin,
mir geht es wie Janine. Es fehlt noch etwas der Durchblick. Ich bin am 01.11.2014  in E9k Stufe 3 eingruppiert worden.
Laut Zuordnungstabelle bedeutet es das ich nach 9a Stufe 4/4 komme. Zum 01.11.2019 dann in die Stufe 5 aufsteige. Lese ich das so richtig oder habe ich einen Denkfehler.

Danke euch schon mal für eure Hilfe
Das Prinzp ist, dass du rückwirkend zu 01.01.2019 in die E9a S4 übergeleitet wirst. Dabei nimmst du deine Stufenlaufzeit mit, die du in der E9k S3 verbacht hast. Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten, du barachst also 4 Jahre in der E9a S4 um aufzusteigen. Du hast aber zum 01.01.2019 bereits über 4 Jahre Laufzeit in der Stufe hast (4 Jahre und 2 Monate seit dem 01.11.2014) und kommst somit rückwirkend zum 01.01.2019 direkt in die E9a S5. Glückwunsch, das lohnt sich  ;D
Schöne Ausführung.
Das Verständnisproblem ist ja, das man bei obiger Konstellation im 5. Jahr ist. So wie man, wenn man geboren wird sich im 1.Lebensjahr befindet.
Darüber stolpert man ja gern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chicken2009 am 27.09.2019 10:51
Und? TV-Ler hat lediglich darauf hingewiesen, daß Du in die falsche Tabelle geschaut hast.

Ok, dann gucke ich jetzt in die richtige Tabelle und finde mich dann in Stufe 4/1 wieder  :D

Dann geh ich jetzt mal zu meinem Chef und sage Ihm, dass eine Stufenvorweggewährung doch ganz gut wäre und ich dann in die Stufe 5 kommen würde. Fehlt mir dann nur noch, dass es dann gewährt wird.

Danke für Eure Hilfe und Geduld  :) :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 27.09.2019 12:08
Dann vertrauen wir da mal voll und ganz Speed. Und wenn ich mir das jetzt mal selbst überlege, hat unsere Perso-Abteilung die Infos falsch rübergebracht und mich aufs Glatteis geführt. Meine Berechnung ist also falsch. Ich rechne tatsächlich immer ein Jahr zu wenig an.  :-\ Für den Arbeitgeber wäre das natürlich die bessere Rechnung ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Olaf am 30.09.2019 11:06
Hallo Leute,
ich komme mit der Überleitungstabelle nicht ganz zurecht und benötige eure Hilfe.
Ich wurde zum 15.12.2014 in die EG9k, FG 02, Stufe 2 eingruppiert.
Ab wann kann ich mit der Stufe 4 rechnen? Ist das der 15.12.2019?
Danke im Voraus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 11:18
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Cloudy am 30.09.2019 11:53
Hallo zusammen,

ich hätte auch eine Frage zum Thema und würde mich freuen, wenn mir jemand eine Antwort geben kann.

Ich bin am 01.01.2017 in die E9a, Stufe 3 gekommen.

In 03/2019 wurde für mich ein Antrag auf Höhergruppierung in die E9b gestellt. Dieser blieb bis jetzt unbearbeitet, da es noch keine Regelungen zur Überleitung gab. Vor kurzem wurde ich von unserer Arbeitsplatzbewertung nun diesbezüglich angerufen und mir wurde gesagt, dass es für mich besser wäre, wenn ich noch 1 Jahr in der E9a bleiben würde, damit ich dann gleich in die Stufe 4 der E9b kommen könnte. Wenn ich jedoch an meinem Antrag festhalten würde, würde ich aktuell in die E9b, Stufe 3 (1. Jahr) kommen. Somit müsste ich dann länger warten um Stufe 4 zu erreichen. Ist das richtig so?

Also konkret gefragt, ab wann kann ich frühestens mit der 9b, Stufe 4 rechnen?

Dankeschön!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 12:03
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür - außer in den Fällen der §§29d, 29f TVÜ-VKA - weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meister71 am 30.09.2019 12:09
Hallo,

bin neu hier und Habe mal eine Frage.
Ich bin seit nunmer 20 Jahren an einer Universität als Werkstattleiter/ Meister beschäftigt.
Eingestellt wurde ich damals in Vb BAT Anlage 1a §22 Abs3 BAT.
Wurde dann 2005 (?) übergeleitet in die "kleine" E9, habe es ausgesssen bis zur letzten Stufe( Ganz Lange Laufzeiten).
Nun bin ich in der 9a gelandet. Ist das so richtig???? oder soll ich einen Antrag auf 9b stellen.
In der Werkstatt sind 2 Mitarbeiter mit E8 und einer mit E9a (ohne leitende Tätigkeit). Somit verdiene ich als Führungskraft genausoviel bzw. etwas mehr als meine Mitarbeiter, trage aber die Verantwortung...
Mir ist bewusst, das es dieses Ungleichgewicht schon immer gab, aber da es momentan ein paar Vorkommise gab wurmt es mich nun gewaltig

Grüße und Danke, habe schon einiges gelesen, aber da werde ich nicht recht schlau, deshalb frag ich nochmal nach, nicht das ich etwas versäume..

Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 12:10
Die Antwort ändert sich nicht, egal in wie viele Threads Du sie reinspammst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meister71 am 30.09.2019 12:13
Sorry, habe es gerade nochmal verschoben weil es hier besser passt (geht ja um die E9), werde das andere löschen

Die Antwort war ja wie soll ich das verstehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 12:14
Als Antwort auf die einzige Frage, die Du gestellt hast.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meister71 am 30.09.2019 12:22
Danke Dir,
Macht es also Sinn einen Antag zu stellen oder sind die Erfolgsaussichten eher Bescheiden?
Hätte halt gerne eine Aussage  wie "mit dieser "alten" Eingruppierung geht gar nichts" oder macht Sinn weil.., den an meiner Tätigkeitsbeschreibung will der Prof nix ändern
Bitte meine schlechten Einstieg hier zu entschuldigen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 12:32
Meistertätigkeiten enden bei E9a. Verbesserungen dafür sind nicht vorgesehen. Ein Antrag kann mithin nicht gestellt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meister71 am 30.09.2019 12:58
Danke Dir nochmal,
zwar nicht die Antwort die man gerne  hört, aber wenn es so ist ist es so.

Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Redford78 am 01.10.2019 09:35
Hallo

Ich bin am 01.05.2016 als sonstiger Beschäftigter (Bauzeichner) in die kleine E9/3 gekommen.
Im Sommer 2019 wurde mir von der Verwaltung mitgeteilt das es für mich demnächst
die Entgeltgruppenzulage für Beschäftige (schwierige Aufgaben) geben soll.
Ab 2020 gibt es in der 9a diese Zulage nicht mehr.

Sehe ich das richtig, das ich aktuell in der E9a/Stufe4 bin und ab 01.05.2020 in die E9a/Stufe5 komme? (ich bin im Mai 2016 in die E9/Stufe 3 gekommen)
Was passiert wenn ich die Entgeltgruppenzulage Anlage F Abschnitt 1 Nr. 9  noch dieses Jahr bekommen würde?
Wäre diese Zulage in der E9a in den nächsten Jahren unter Bestandsschutz?
Zählt die Zulage bei einer Höhergruppierung zum Entgelt? 

Eigentliche Hauptfrage:
Sollte man jetzt die Verwaltung drängen, die Zulage noch dieses Jahr zu beantragen?!
Oder bis Mai 2020 warten, den Stufenaufstieg in E9/Stufe 5 mitmachen und dann versuchen mit „schwierigen Aufgaben“ in die E9b zu kommen?

Weder der Personalrat noch Verdi können mir Auskunft geben.
Unserer Verwaltung….naja…
Ist ja zum verrückt werden...

Danke für eure Hilfe
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 01.10.2019 09:58
Hallo

Ich bin am 01.05.2016 als sonstiger Beschäftigter (Bauzeichner) in die kleine E9/3 gekommen.
Im Sommer 2019 wurde mir von der Verwaltung mitgeteilt das es für mich demnächst
die Entgeltgruppenzulage für Beschäftige (schwierige Aufgaben) geben soll.
Ab 2020 gibt es in der 9a diese Zulage nicht mehr.
Was heißt "demnächst"?
"Geben" kann es die Entgeltgruppenzulage nur dann, wenn dir Tätigkeiten übertragen werden, die das Tätigkeitsmerkmal "schwierige Aufgaben" in relevanten Umfang beinhalten. So, das ein Wechsel von Fallgruppe 2 in Fallgruppe 1 der EG9a erfolgt.
Ist das vorgesehen?

Zitat
Sehe ich das richtig, das ich aktuell in der E9a/Stufe4 bin und ab 01.05.2020 in die E9a/Stufe5 komme? (ich bin im Mai 2016 in die E9/Stufe 3 gekommen)
Ja.

Zitat
Was passiert wenn ich die Entgeltgruppenzulage Anlage F Abschnitt 1 Nr. 9  noch dieses Jahr bekommen würde?
Wäre diese Zulage in der E9a in den nächsten Jahren unter Bestandsschutz?
Ja.

Zitat
Zählt die Zulage bei einer Höhergruppierung zum Entgelt? 
Zum Entgelt zählt sie, fragt sich nur wie sich das dann auswirkt ...

Zitat
Eigentliche Hauptfrage:
Sollte man jetzt die Verwaltung drängen, die Zulage noch dieses Jahr zu beantragen?!
Oder bis Mai 2020 warten, den Stufenaufstieg in E9/Stufe 5 mitmachen und dann versuchen mit „schwierigen Aufgaben“ in die E9b zu kommen?
Was heißt "... die Zulage noch dieses Jahr zu beantragen?!"?
Wo und warum sollte "die Verwaltung" die Zulage beantragen?
Wenn dir "die Verwaltung" entsprechende Tätigkeiten überträgt, steht dir die Zulage zu.

Evtl. könnte es lohnender sein, den Stufenaufstieg abzuwarten und dann erst schwierige Aufgaben übertragen zu bekommen. Müsste durchgerechnet werden. Ohne jedoch definitiv zu wissen, wie die Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung auf Antrag behandelt wird, fehlt eine Berechnungsgrundlage.
Da haben wir dann auch den  guten Grund, aus dem heraus die Personalstellen in diesen Fällen den Beschäftigten nicht beraten sollen ...
... und der Personalrat ist ohnehin nicht zuständig für die persönliche "Glücksberatung" von einzelnen Beschäftigten.

@ Spid
Was ich mich gerade frage: Wenn ein Beschäftiger im Rahmen der Fallgruppe 2 der EG9a sonstiger Beschäftigter ist, ist er das dann auch ohne Weiteres im Rahmen der Fallgruppe 1 der EG9a?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 10:06
Ja, es handelt sich ja schließlich um das Substitut der selben Anforderung in der Person. Anders wäre es, wenn der Fragesteller anstatt von Bautechnikeraufgaben nunmehr Elektrotechnikeraufgaben erhielte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Redford78 am 01.10.2019 12:50
Mahlzeit!

Wie es eben so ist. Man übernimmt schleichend mehr schwere Aufgaben.
Dann frägt man Abteilungsleiter, Chef und Personalabteilung ob das für eine Zulage genügt.
Die sagen zu, die Zulage beim nächsten Personal-Termin mit der Regierung zu „beantragen“

Szenarien (wenn die Zulage mitgerechnet wird)
1
2019 noch die Zulage beantragen, ab 2020 auf Antrag in die E9b wechseln
3374,65€ + 101,57€= 3476,22€
bei einer Höhergruppierung auf Antrag  in E9b wäre das dann die E9b/Stufe3 + 180€ Garantiebetrag      3476,22€ + 180€ => 3656,22€

2
2019 noch die Zulage beantragen, 2020 keinen Antrag auf E9b stellen und die Zulage auf Bestandsschutz bekommen
Ab Stufenaufstieg Mai in die E9a/Stufe5 bedeutet das dann:
3781,78€ + 101,57€ = 3883,35€

3
2019 keine Zulage beantragen
den Stufenaufstieg im Mai 2020 in die E9a/Stufe5 abwarten und erst dann die Höhergruppierung in die E9b veranlassen (die Aufgaben sollten schwer bleiben)
Nach Stufenaufstieg Mai 2020 in die E9a/Stufe5 bedeutet das dann:
E9a/Stufe5  3781,78€  +180€ Garantiebetrag    => E9b/Stufe4   3781,78€+180€=  3961,78€ 

Aber wie TV-Ler schon schreibt, ohne zu wissen wie die Zulage bei Höhergruppierung auf Antrag behandelt wird… fehlen Grundlagen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 13:10
Ob man irgendwas übernimmt, ist unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Diese wird nicht durch subalternes Führungspersonal, sondern durch den AG - bei eingruppierungsrelevanter Änderung mit mindestens impliziter Zustimmung des AN - bestimmt. Wird durch die auszuübende Tätigkeit ein Anspruch auf Zulage begründet, besteht der Anspruch, wenn nicht, dann nicht. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung liegt vor dem 01.01.20 nicht vor, es bliebe bei E9a. Der AG könnte im Rahmen seines Direktionsrechts vor dem 01.01.20 mithin die entsprechende Tätigkeit übertragen und Option 3 verhindern - die selbst in Unkenntnis der Anwendungspraxis hinsichtlich der Zulage über den tariflichen Anspruch hinaus die günstigste Variante für den AN wäre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: miehli am 01.10.2019 13:16
Hallo,
Ich habe nun auch mal eine Frage.
Ab wann ist die neue Tabelle der Eingruppierung gültig?
Bei meiner Abrechnung steht immer noch 09s Stufe 4 werde aber nach Stufe 5 bezahlt. Was ich auch soweit verstanden habe warum.
Nur geht es bei mir darum wenn ich nach Stufe 5 bezahlt werde müsste ich dann auch bei einer Vertreterzulage die ich zurzeit habe eine Stufe höher bekommen?

Schöne Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 13:17
Wie meinen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: miehli am 01.10.2019 13:22
Ich bekomme seit Anfang des Monats eine Zulage dafür das ich die arbeiten von meinen Chef mitmache.
Meine Gruppe ist E9 Gruppe 4 und bekomme eine Zulage zur E12 Gruppe 3.
Da es so heißt Zulagen werden eine Gruppe niedriger Bezahlt. Wenn ich nun aber wie ist ich E9 Gruppe 5 habe müsste ich dann nicht die Zulage zu E12 Gruppe 4 bekommen?
Deshalb meine Frage wann die neuen Tabellen angewandt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: miehli am 01.10.2019 13:23
Sorry seit Dezember 2018.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 13:26
Die einzige tarifliche Zulage, die aufgrund der Schilderung infrage kommt, ist eine Zulage nach §14 TV-L. Diese wird nicht "eine Gruppe niedriger bezahlt", sondern die Höhe der Zulage ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag des bisherigen Tabellenentgelts und des Tabellenentgelts, welches sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 TV-L ergeben hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: miehli am 01.10.2019 13:50
Irgendwie verstehe ich das nicht so sorry, meine Zulage ist zur Zeit die Differenz von E9 Stufe4 zu E12 Stufe 3. Das sind zurzeit 620,55 Euro. Nun dachte ich das wenn ich E9 Stufe 5 habe zu E12 Stufe 4 bezahlt werde.
Wie kann ich das wo herleiten wie hoch die Pauschale ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 14:02
Es ist keine Pauschale, es ist eine Zulage. Die Höhe der Zulage ergibt sich aus §14 Abs. 3 TV-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: frank20 am 01.10.2019 14:30
Die Finanzverwaltung NRW hat die "neuen" Überleitungen etc. auf Ihrer Homepage.
gehe mal davon aus, das die Abrechnung Ende Oktober dann mit den "neuen" Lohngruppen usw. erfolgt.

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/faq_eg9a_0.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Redford78 am 01.10.2019 16:10
Ob man irgendwas übernimmt, ist unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Diese wird nicht durch subalternes Führungspersonal, sondern durch den AG - bei eingruppierungsrelevanter Änderung mit mindestens impliziter Zustimmung des AN - bestimmt. Wird durch die auszuübende Tätigkeit ein Anspruch auf Zulage begründet, besteht der Anspruch, wenn nicht, dann nicht. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung liegt vor dem 01.01.20 nicht vor, es bliebe bei E9a. Der AG könnte im Rahmen seines Direktionsrechts vor dem 01.01.20 mithin die entsprechende Tätigkeit übertragen und Option 3 verhindern - die selbst in Unkenntnis der Anwendungspraxis hinsichtlich der Zulage über den tariflichen Anspruch hinaus die günstigste Variante für den AN wäre.

In der Praxis läuft so eine Tätigkeitsänderung eben oft schleichend.
Folglich sollte ich mir die eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderungen erst ab Mai 2020 offiziell übertragen lassen! Und die für mich günstigste Option 3 dadurch sichern.
Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 16:12
Eine Tätigkeitsänderung läuft in der Praxis nur dann so ab, wenn der AG mit seinen Aufgaben überfordert ist und bei deren Erfüllung versagt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 01.10.2019 18:59
Hallo zusammen, ich habe die ganze Diskussion hier von Anfang an mit Spannung verfolgt, und dachte eigentlich so wie es sich liest das alles unter Dach und Fach ist. Heute musste ich bei der lbv anrufen wegen einem schrieb den ich brauchte, und dabei sind wir auf das Thema E9a E9b gekommen. Nun sagte mir der Mitarbeiter das noch garnichts unterschrieben sei und es noch nichts geregelt ist. Hat da jemand mehr Informationen drüber?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Laborratte am 01.10.2019 19:43
Ich bin total baff. Auf der Internetseite vom LBV NRW steht unter der Faq zur Tariferhöhung, dass die Nachzahlung bezüglich der 9a mit den Bezügen zum DEZEMBER :( erfolgt.
Wieso dauert das sooooooo lange?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 01.10.2019 21:35
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html).
Also falls diese Tabelle bestätigt ist, und jemand ist seit 2012 in e9k Stufe 3 war müsste er ja für 12 Monate eine Rückzahlung bekommen die sehr hoch wäre und die Abzüge auch Oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 21:37
Was hat er denn gezahlt, daß ihm dies zurückzuzahlen wäre?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 01.10.2019 22:08
Die NACHzahlung wird wohl nicht in einem Betrag ausgezahlt,  sondern für jeden Monat berechnet.  Wurde bei der Nachzahlung der linearen Erhöhung auch schon so gehandhabt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 02.10.2019 07:21
Was hat er denn gezahlt, daß ihm dies zurückzuzahlen wäre?

Arbeitskraft hat er vorrausgezahlt, und nicht zu knapp! 😎
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 07:26
Wenn man mal davon ausginge, man könne Arbeitskraft zahlen und würde sie nicht etwa leisten, warum sollte sie zurückgezahlt werden? Und wie soll das gehen? Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 02.10.2019 08:05
Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?
ein wirklich verlockender Gedanke  8) ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.10.2019 08:33
Ich bin total baff. Auf der Internetseite vom LBV NRW steht unter der Faq zur Tariferhöhung, dass die Nachzahlung bezüglich der 9a mit den Bezügen zum DEZEMBER :( erfolgt.
Wieso dauert das sooooooo lange?

Verstehe ich auch nicht. In Niedersachsen weiß man noch gar nichts. Aber es ist rechtskräftig!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 02.10.2019 08:45
Nun sagte mir der Mitarbeiter das noch garnichts unterschrieben sei und es noch nichts geregelt ist. Hat da jemand mehr Informationen drüber?
Ja, die TdL hat da mehr Informationen drüber.
Die gehen implizit davon aus, das alles unter Dach und Fach ist. Ansonsten hätten sie die aktuellen Tarifdokumente nicht auf ihrer Internetseite veröffentlicht ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.10.2019 08:54
Nun sagte mir der Mitarbeiter das noch garnichts unterschrieben sei und es noch nichts geregelt ist. Hat da jemand mehr Informationen drüber?
Ja, die TdL hat da mehr Informationen drüber.
Die gehen implizit davon aus, das alles unter Dach und Fach ist. Ansonsten hätten sie die aktuellen Tarifdokumente nicht auf ihrer Internetseite veröffentlicht ...

MF in Niedersachsen hat die Tabellen auch schon lange veröffentlicht! Gehen die jetzt entstanden Ansprüche verloren, wenn man vor der Umsetzung höhergruppiert wird? Das wirkt sich ja auch auf die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe aus. Bei mir wäre das ab Dezember der Fall. von E9a in 11!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 02.10.2019 08:58
Ich bin total baff. Auf der Internetseite vom LBV NRW steht unter der Faq zur Tariferhöhung, dass die Nachzahlung bezüglich der 9a mit den Bezügen zum DEZEMBER :( erfolgt.
Wieso dauert das sooooooo lange?
Naja, bis das alles durchgesickert ist dauert es schon seine Zeit ...
... außerdem ist der Zeitpunkt doch taktisch klug gewählt:
Würde die Nachzahlung zu Ende Oktober umgesetzt, gäbe es zwar auch zweimal hintereinander zusätzliche Bekohlung (erst die Nachzahlung und im November dann die JSZ), aber zum Jahresende wären diese großzügigen Segnungen, die das Land seinen Schäfchen zukommen lässt, schon längst wieder vergessen.

So jedoch gibt es zuerst Ende November die JSZ, dann zu Ende Dezember die satte Nachzahlung (höchstmöglich kumuliert!). Da starten die Beschäftigten beflügelt und voller Elan ins Jahr 2020!
Kaum dort angekommen, werden sie Ende Januar schon wieder mächtig gepuscht, da dann ja die zweite Stufe der Tariferhöhung mit unwiderstehlichen weiteren 3 Prozent zündet ...
... eine regelrechte Geldorgie über Monate ...

Ja, TV-L Beschäftigter in NRW müsste man sein!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 02.10.2019 09:03
MF in Niedersachsen hat die Tabellen auch schon lange veröffentlicht! Gehen die jetzt entstanden Ansprüche verloren, wenn man vor der Umsetzung höhergruppiert wird? Das wirkt sich ja auch auf die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe aus. Bei mir wäre das ab Dezember der Fall. von E9a in 11!
Nein, da geht nichts verloren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.10.2019 10:03
MF in Niedersachsen hat die Tabellen auch schon lange veröffentlicht! Gehen die jetzt entstanden Ansprüche verloren, wenn man vor der Umsetzung höhergruppiert wird? Das wirkt sich ja auch auf die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe aus. Bei mir wäre das ab Dezember der Fall. von E9a in 11!
Nein, da geht nichts verloren.

Danke :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 02.10.2019 10:11
Wenn man mal davon ausginge, man könne Arbeitskraft zahlen und würde sie nicht etwa leisten, warum sollte sie zurückgezahlt werden? Und wie soll das gehen? Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?

Das wäre doch mal ein Anfang. Aber mal im Ernst woher wissen sie das meine Hecke geschnitten werden muss? Macht mir gerade etwas Angst. Falls ich mich gerade mit dem secret service des Regierungspräsident von NRW unterhalte, gebe ich Ihnen natürlich recht das es keine vorrauszahlung, sondern eine voraus geleistete Tätigkeit ist. Dafür möchte ich, für den falschen Begriff den ich gebraucht habe, mich in aller Form entschuldigen.
Falls ich mich aber, (basierend auf die, hier im forum, getätigten Antworten ihrerseits) mit einem depressiven und genervten Mitbürger unterhalte, kleiner Tipp, die pahrma Industrie hat da ganz tolle Produkte. 😉

PS. Für die Antworten der anderen Forums Besucher auf meine Frage, ein Dankeschön.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 10:18
Wenn man mal davon ausginge, man könne Arbeitskraft zahlen und würde sie nicht etwa leisten, warum sollte sie zurückgezahlt werden? Und wie soll das gehen? Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?

Das wäre doch mal ein Anfang. Aber mal im Ernst woher wissen sie das meine Hecke geschnitten werden muss? Macht mir gerade etwas Angst. Falls ich mich gerade mit dem secret service des Regierungspräsident von NRW unterhalte, gebe ich Ihnen natürlich recht das es keine vorrauszahlung, sondern eine voraus geleistete Tätigkeit ist. Dafür möchte ich, für den falschen Begriff den ich gebraucht habe, mich in aller Form entschuldigen.
Falls ich mich aber, (basierend auf die, hier im forum, getätigten Antworten ihrerseits) mit einem depressiven und genervten Mitbürger unterhalte, kleiner Tipp, die pahrma Industrie hat da ganz tolle Produkte. 😉

PS. Für die Antworten der anderen Forums Besucher auf meine Frage, ein Dankeschön.

Sicher, z.B. Parmaschinken. Schreibt man aber ohne "h". Und einen Regierungspräsidenten von NRW gibt es auch nicht. Macht aber nichts, Deine eher gewöhnliche Auffassungsgabe ist schon in Deinen vorherigen Beiträgen mehr als deutlich geworden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 02.10.2019 12:40
Wenn man mal davon ausginge, man könne Arbeitskraft zahlen und würde sie nicht etwa leisten, warum sollte sie zurückgezahlt werden? Und wie soll das gehen? Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?

Das wäre doch mal ein Anfang. Aber mal im Ernst woher wissen sie das meine Hecke geschnitten werden muss? Macht mir gerade etwas Angst. Falls ich mich gerade mit dem secret service des Regierungspräsident von NRW unterhalte, gebe ich Ihnen natürlich recht das es keine vorrauszahlung, sondern eine voraus geleistete Tätigkeit ist. Dafür möchte ich, für den falschen Begriff den ich gebraucht habe, mich in aller Form entschuldigen.
Falls ich mich aber, (basierend auf die, hier im forum, getätigten Antworten ihrerseits) mit einem depressiven und genervten Mitbürger unterhalte, kleiner Tipp, die pahrma Industrie hat da ganz tolle Produkte. 😉

PS. Für die Antworten der anderen Forums Besucher auf meine Frage, ein Dankeschön.

Sicher, z.B. Parmaschinken. Schreibt man aber ohne "h". Und einen Regierungspräsidenten von NRW gibt es auch nicht. Macht aber nichts, Deine eher gewöhnliche Auffassungsgabe ist schon in Deinen vorherigen Beiträgen mehr als deutlich geworden.

Entschuldigen sie das ich jetzt erst (kann es nur in meinen Pausen machen da ich arbeite) antworte und das ich mich in der Eile auch mal vertippe. Natürlich meinte ich die Pharma Industrie, und den Regierungspräsident von Köln. Aber danke das sie mich nicht für die beiden Fehler beleidigt haben, ich hatte da schon etwas Angst. Aber mit gewöhnlich haben sie  den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich zahle brav in die Rentenkasse ein und behandle andere Menschen normal auch wenn's sie mal fehler machen, helfe alten Damen über die Straße, und was man halt als Normalo so macht. Sie halte ich allerdings tatsächlich für ungewöhnlich.
Ich freue mich schon auf ihre Antwort.
Mfg 😘
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 12:54
Warum solltest Du „natürlich“ etwas ganz anderes gemeint haben, als Du geschrieben hast? Mach Deine intellektuelle Mangelhaftigkeit nicht zu meinem Problem.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 02.10.2019 13:13
Warum solltest Du „natürlich“ etwas ganz anderes gemeint haben, als Du geschrieben hast? Mach Deine intellektuelle Mangelhaftigkeit nicht zu meinem Problem.
Ohhh.... Gewöhnlich fand ich besser....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 13:14
Warum sollte Deine Präferenzordnung von Belang sein?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Loken am 02.10.2019 14:09
Warum sollte Deine Präferenzordnung von Belang sein?

So da habe ich jetzt mal zwei Fragen an Sie.

Erstens : wieso duzen sie mich? Ich habe Sie bis jetzt nur in einer höflichen Form angeschrieben.

Zweitens : Habe ich bis jetzt immer nur Vermutungen angestellt die Sie mit einem einfachen Nein entkräftet hätten können. Sie hingegen stellen jetzt eine Behauptung auf das meine Intelligenz nur den minimalanforderungen entspricht.

Warum machen sie das? Also meine Erziehung verbietet mir sowas.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 14:36
Du kannst mich gerne weiter siezen, das stört mich nicht. Ich habe niemals die Behauptung aufgestellt, daß Deine Intelligenz den Minimalanforderungen entspräche. Warum sollte ich auch? Du hast schließlich keinerlei Anlaß dazu gegeben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 02.10.2019 15:03
Na, dann kriegen wir die 100 Seiten auch noch voll.

Mein Kollege ist "Sonstiger Beschäftigter" EG9(k) Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker) und ist am 01.02.2015 in die Stufe 3 gekommen.
Kann mir jemand sagen, wann er in die Stufe 5 kommt (2019?) und ob die Höhergruppierung in die 9b zum 01.01.2020 auch bei ihm auf Antrag passiert?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 15:12
01.02.19, ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 02.10.2019 16:00
Vielen, vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: 5tefan am 03.10.2019 20:29
Hallo Zusammen,

ich hätte auch mal ein paar Fragen zur Höhergruppierung von der 9a in die 9b.

Ich bin staatl. gepr. Techniker und nach Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert. Nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 5.
Soweit ich jetzt alles verfolgt hab, habe ich dann die Möglichkeit ab 2020 auf Antrag in die 9b zu kommen.
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)

Nun meine Fragen:

- Gibt es für diesen Antrag eine Vorlage? Antrag auf Höhergruppierung nach XYZ...?
- Wohin muss der Antrag? Personalabteilung, Bezügestelle, oder lokales Sekretariat (bin an einem Lehrstuhl tätig)?
- Kann der Antrag auch abgelehnt werden?
- Aktuell erhalte ich eine Technikerzulage von ungefähr 100Euro, bleibt mir diese nach der Höhergruppierung erhalten?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.10.2019 20:41
„Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L.“

An den AG

Nein.

Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: 5tefan am 03.10.2019 20:50
Vielen Dank Spid!!!

Damit ist mir sehr geholfen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 04.10.2019 07:42
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)
FYI
Macht in deinem Fall keinen Unterschied, aber du bekommst das Entgelt der E9a Stufe 5 plus Garantiebetrag 180 Euro.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jack am 05.10.2019 17:00
Hallo Zusammen,

ich hätte auch mal ein paar Fragen zur Höhergruppierung von der 9a in die 9b.

Ich bin staatl. gepr. Techniker und nach Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert. Nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 5.
Soweit ich jetzt alles verfolgt hab, habe ich dann die Möglichkeit ab 2020 auf Antrag in die 9b zu kommen.
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)

Nun meine Fragen:

- Gibt es für diesen Antrag eine Vorlage? Antrag auf Höhergruppierung nach XYZ...?
- Wohin muss der Antrag? Personalabteilung, Bezügestelle, oder lokales Sekretariat (bin an einem Lehrstuhl tätig)?
- Kann der Antrag auch abgelehnt werden?
- Aktuell erhalte ich eine Technikerzulage von ungefähr 100Euro, bleibt mir diese nach der Höhergruppierung erhalten?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!!!

„Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L.“

An den AG

Nein.

Nein.

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Einfach nur klasse !!! :D
Ich lese eigentlich nur mit, nun habe ich mich aber doch entschlossen eine Frage zustellen, da ich nicht immer alles verstehe (Techniker - kein TV-L Experte wie ihr ;D) Mit der Höhergruppierung von der 9a in die 9b blicke ich überhaupt nicht durch....

Bei mir ist es "ziemlich" ähnlich wie bei 5tefan. Ich bin als Techniker seit 07/2015 E9k St. 3 eingestellt und nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 4 und ab 07/2019 in Stufe 5 ( habe ich hier so gelesen ;-)
Bin gespannt wieviel € es bei der Rückzahlung NDS wird, aber da lasse ich mich überraschen  ::) ;)

Der Unterschied zu 5tefan ist, dass bei mir in den Einstellungsunterlagen und Arbeitsvertrag steht:
"Der Beschäftige wird als Techniker beschäftigt und ist in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 2, Teil II, Unterabschnitt 22.2. des TV-L eingruppiert"

Den Antrag auf Höhergruppierung können "nur" die Beschäftigte der Fallgruppe 1 stellen ?

Vielen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.10.2019 17:10
Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Vancouver2202 am 08.10.2019 11:00
Danke für die Antwort.

Dann hätte ich am 01.07.19 in Stufe 3 kommen müssen.
Ich bin nach wie vor noch in Stufe 2, laut meinem AG sind noch keine Informationen dazu wie die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen umgesetzt bzw. verstanden werden sollen.

Habt ihr dazu Infos?





quote author=Vancouver2202 link=topic=111497.msg148918#msg148918 date=1569480989]
Hallo,

ich bitte einmal um eure Hilfe zur Überleitung 9k in 9a in meinem
Fall.

Seit 01.07.2017 EG 9k Stufe 2

Aktuell befinde ich mich in EG 9a Stufe 2.

Wann müsste ich jetzt durch die Tarifverhandlungen 2019 in EG 9a Stufe 3 kommen?

Über eure Antworten wäre ich dankbar!
[/quote]
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: sigma5345 am 08.10.2019 13:15
Danke für die Antwort.

Dann hätte ich am 01.07.19 in Stufe 3 kommen müssen.
Ich bin nach wie vor noch in Stufe 2, laut meinem AG sind noch keine Informationen dazu wie die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen umgesetzt bzw. verstanden werden sollen.

Wenn noch keine Ergebnisse der Verhandlungen umgesetzt wurden, bist du auch noch nicht in der EG9a.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.10.2019 13:22
Die Eingruppierung ist unabhängig von der Umsetzung des Tarifvertrags durch den AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 10.10.2019 10:47
Hallo Liebe Forumsmitglieder,

ich habe da mal eine Frage :) Wenn man ab 01.01.2019 die EG 9a hat (nach Überleitung) und im laufe des Jahres in die EG9b sozusagen "höher gruppiert" wird, greift dann der TV-L Höhergruppierungsbetrag von 180€?

Vielen Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 12:22
Es besteht der Anspruch auf den auf die Höhe der stufengleichen Höhergruppierung begrenzten Garantiebetrag, wenn dieser höher als der Höhergruppierungsgewinn ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Chrilleger am 10.10.2019 13:59
hi Spid,

Du bist Personaler, kannst mir das ins deutsche übersetzten? :))))))

EG 9a, Stufe 3=3177,31€
EG 9b, Stufe 3=3272,55€

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 14:26
Ich bin kein Personaler.

Bei einer Höhergruppierung von E9a/3 in E9b erfolgt die Zuordnung zu Stufe 3 (§17 Abs. 4 Satz 1). Da der Höhergruppierungsgewinn - die Differenz zwischen E9a/3 und E9b/3 - kleiner als 180€ ist, steht statt des Höhergruppierungsgewinns der Garantiebetrag zu (§17 Abs. 4 Satz 2). Da der der Garantiebetrag höher ist als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt (§17 Abs. 4 Satz 3). Mithin besteht also Anspruch auf das Entgelt der E9a/3 plus Garantiebetrag in Höhe von 95,24€.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Bille am 10.10.2019 15:38
Dann wäre die neue Eingruppierung nach EG9b also korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.10.2019 15:42
Die Eingruppierung in E9b war im Sachverhalt gegeben und nicht fraglich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Pina am 11.10.2019 09:37
laut LBV soll das auch erst im Dezember passieren.

"Mit Rückwirkung vom 1.Januar 2019 wird aus der „kleinen EG 9“ mit den Stufen 1 bis 4a die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten. Diese Änderung wird voraussichtlich mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2019 umgesetzt."

Das bedeutet dann also auch, dass rückwirkend alels ausgezahlt wird, was seit Januar '19 hätte ausgezahlt werden müssen?

Ich bin seit dem, 01.10.19 jetzt auch in meinem zweiten Jahr, ich hoffe, dass dann da nix durcheinander kommt...

[/quote]
Wenn noch keine Ergebnisse der Verhandlungen umgesetzt wurden, bist du auch noch nicht in der EG9a.
[/quote]
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.10.2019 09:44
Es gab in der E9 keine Stufe 4a. Unglaublich, welches Unvermögen das LBV damit demonstriert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chrisuli am 11.10.2019 10:43
In NRW wurde z.b. aus E9Z/4+ ab 10.2018 E9Z/4A
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.10.2019 10:47
Da es weder eine E9Z noch eine Stufe 4+ noch eine Stufe 4a gibt, handelt es sich mutmaßlich um interne Abrechnungsmerkmale des AG. Das führt aber immer noch nicht dazu, daß es eine Stufe 4a gäbe, was das LBV ja wahrheitswidrig behauptet - und damit im Falle von NRW mal wieder sein Unvermögen demonstriert, ähnlich wie die kontrafaktische Behauptung desselben LBV, TB seien einer Beamtenlaufbahn zugeordnet und u.a. das Abrechnungsmerkmal E9Z würde dieses verdeutlichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: chrisuli am 11.10.2019 10:53
Dann freue ich mich schon auf Dezember.
Mal sehen was NRW dann auf die Beine stellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 14.10.2019 15:12
Da es weder eine E9Z noch eine Stufe 4+ noch eine Stufe 4a gibt, handelt es sich mutmaßlich um interne Abrechnungsmerkmale des AG. Das führt aber immer noch nicht dazu, daß es eine Stufe 4a gäbe, was das LBV ja wahrheitswidrig behauptet - und damit im Falle von NRW mal wieder sein Unvermögen demonstriert, ähnlich wie die kontrafaktische Behauptung desselben LBV, TB seien einer Beamtenlaufbahn zugeordnet und u.a. das Abrechnungsmerkmal E9Z würde dieses verdeutlichen.
Auf meiner Abrechung unter "Bezüge" steht E9Z/1. Was bedeutet dies denn nun?
Die Bedeutung kann dir am besten die Person erläutern, die auf deiner Abrechnung als Ansprechpartner genannt ist.
Tariflich gibt es diese Bezeichnung nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jana am 14.10.2019 21:33
Hi!
ich habe da mal eine Frage zur Überleitung. Aus 9k wird 9a das habe ich verstanden. Was ich nicht verstanden habe welche Jahre mitzählen. Die Stufenlaufzeit von Beginn an in der 9 Stufe 3 oder von Beginn an in der 9 k Stufe 3.
Mein Fall seit Oktober 2014 in EG 9 Stufe3.
Und seit März 2016 in EG 9k Stufe 3.
Vielen lieben Dank für Rückmeldung.🤔
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 21:37
Es gab keine E9k. Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten waren die selbe E9. Es gibt in Deinem Fall mithin nur Stufenlaufzeiten in E9.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jana am 14.10.2019 21:44
Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir noch sagen ab wann ich in der Stufe 5 bin.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 14.10.2019 22:40
März 2020.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Michaela74 am 15.10.2019 13:46
Hallo wie ist das jetzt mit den Techniker
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 01,
des Teils II, Abschnitt 22.2 (Techniker) der Entgeltordnung zum TV-L eingruppiert sind.
Bin selbst Stufe 3 seit 8 Jahren.
Welche Stufe hab ich zu erwarten? Und komme ich 1.1.2020 in die 9b automatisch oder auf Antrag?
Du bist zum 01.01.19 in EG9a Stufe 5 übergeleitet.
Höhergruppierung in EG9b ist zum 01.01.20 auf Antrag möglich.

Hallo, kann mir einer von Ihnen vielleicht verraten wo das steht, dass man auf Antrag in 9b eingruppiert werden kann und was die Voraussetzungen dafür sind?
Komme jetzt auch in 9 a Stufe 5.
Und nein, ich bin kein Gruppenleiter

Liebe Grüße
Michaela
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 15.10.2019 14:18
§29d Abs. 2 TVÜ-L regelt sowohl die Antragsmöglichkeit als auch die Voraussetzungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wayage am 21.10.2019 15:17
Hallo,

ich hätte ebenfalls eine Frage zu dem Thema. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

Ich bin seit Januar 2019 in der Gruppe E9a Stufe 2 (zuzüglich Entgeltgruppenzulage 9).

Das bedeutet ab dem 01.01.2020 habe ich Anspruch auf folgendes Gehalt:
Grundgehalt (Brutto) = 3227 €
Brutto (Gesamt) = 3328 €
Netto (Gesamt) = 2053 €

Ab dem 01.01.2020 würde ich jedoch einen Antrag auf Höhergruppierung (Techniker Fallgruppe 1) stellen. Das würde für mich Entgeltgruppe E9b Stufe 2 (ohne Entgeltgruppenzulage 9) bedeuten. Oder liege ich falsch?
Das wäre dann:
Grundgehalt (Brutto) = 3227 €
Brutto (Gesamt) = 3227 €
Netto (Gesamt) = 2003 €

Durch die Höhergruppierung und dem Wegfall der Entgeltgruppenzulage würde ich Netto anschließend ca. 50 € weniger bekommen.
Bedeutet dies, dass ich evtl. durch die Höhergruppierung (nach Antrag) in die Stufe 3 der Gruppe E9b komme zum 01.01.2020?
Dann würde ich folgendes bekommen:
Grundgehalt (Brutto) = 3374 €
Brutto (Gesamt) = 3374 €
Netto (Gesamt) = 2076 €

Des Weiteren müsste ja auch der Garantiebetrag von 180 € bei Höhergruppierung greifen, oder?

Wird der auf das Grundgehalt (Brutto) oder auf das Gesamtgehalt (Brutto inkl. Entgeltgruppenzulage) gezahlt?
Also mindestens müsste ich doch dann entweder:
1) 3227 (Grundgehalt Brutto) € + 180 € = 3407 €
oder
2) 3328 € (Gesamtgehalt Brutto) + 180 € = 3508 €
bekommen.

Kann mir jemand beantworten wie hoch dann mein monatliches Bruttogehalt wäre nach Höhergruppierung (3407 € oder 3508 €) ? Und in welche Stufe ich komme, also E9b Stufe 2 oder doch Stufe 3?

Vielen vielen Dank und viele Grüße


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 15:41
Die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 auch in E9a nicht mehr zu. Der Garantiebetrag ist auf die Höhe des Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wayage am 21.10.2019 16:07
Die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 auch in E9a nicht mehr zu. Der Garantiebetrag ist auf die Höhe des Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt.

Danke für die Info. Das bedeutet dann für mich, solange ich keinen Antrag auf Höhergruppierung nach E9b stelle ab dem 01.01.2020, dass ich in E9a Stufe 2 im Jahr 2020 1 € weniger bekommen würde als im Jahr 2019 mit Entgeltgruppenzulage.

Da mein Gehalt im Moment (2019) folgendes ist:
Grundgehalt Brutto: 3129 €
Brutto Gesamt: 3228 €
Netto Gesamt: 2004 €

und ab 2020 dann folgendes wäre:
Grundgehalt Brutto: 3227 €
Brutto Gesamt: 3227 €
Netto Gesamt: 2003 €

Und wenn ich dann den Antrag auf Höhergruppierung nach E9b stelle, würde ich dort ebenfalls in Stufe 2 kommen.

Dann würde jedoch der Garantiebetrag bei Höhergruppierung wirken und mein Gehalt läge dann bei
3227 € Grundgehalt + 180 € Garantiebetrag =  3407 €
Und ich wäre in der Stufe 2 der Gruppe E9b.

Ist das soweit richtig?

Und eine letzte Frage. Starte ich in der E9b dann von vorne? Also dauert es dann bis Januar 2022 bis ich in der Stufe 3 der E9b bin, oder komme ich bereits im Januar 2021 in Stufe 3 der Gruppe E9b, da ich bereits seit Januar 2019 in Gruppe E9a eingruppiert bin.

 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.10.2019 16:15
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, mithin erhältst Du nach der Höhergruppierung in E9b/2 das Entgelt der E9a/2 plus Garantiebetrag - der, wie bereits ausgeführt, auf die Höhe des Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist und somit die Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen E9a/2 und E9b/2 beträgt. Die Stufenlaufzeit beginnt in der höheren Entgeltgruppe von vorn.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 08:42
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die bisherige Regelung zur Stufenlaufzeit in Stufe 2 der alten EG9 angepasst weiter läuft. Das würde bedeuten, dass der AG die Stufenlaufzeit in Stufe 2 bei Höhergruppierungen von EG9a nach EG9b weiterläuft und nicht neu beginnt.

Wegen dieser Konstellation (und anderer) gibt es das Antragsrecht. Man muss selber entscheiden, ob sich das rechnet. Wenn nächstes Jahr Rente ansteht, würde ich es nicht tun, wenn man noch 40 Jahre vor sich hat schon.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 08:50
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die bisherige Regelung zur Stufenlaufzeit in Stufe 2 der alten EG9 angepasst weiter läuft. Das würde bedeuten, dass der AG die Stufenlaufzeit in Stufe 2 bei Höhergruppierungen von EG9a nach EG9b weiterläuft und nicht neu beginnt.

Ist das der Hinweis auf Nachverhandlungen, weil die Tarifparteien erkannt haben, daß sie mal wieder Mist gebaut haben, oder darauf, daß die TdL das einseitig durch eine Empfehlung reparieren möchte, auf deren Anwendung aber kein Anspruch besteht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 08:57
letzteres. Weil es kein Bug sondern ein Feature ist.  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 09:03
Was ist denn mit den Features "Entfall der Entgeltgruppenzulage" für Techniker und "Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags statt des Unterschiedsbetrags"?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 09:11
Die Entgeltgruppenzulagen entfallen natürlich bei Höhergruppierungen (abstrakte Regelung). das führt in der Minderzahl von konkreten Fällen (meist Stufe 2/3) zu "Problemen". Gleiches gilt für den Deckel des Garantiebetrages. In der Addition bei Höhergrupierung von EG9a mit EGZ nach EG9b (Stufe 2 oder 3) wird das für die Beschäftigten nicht schön. Ich setzte darauf, dass die Durchführungshinweise hier Optionen öffnen.

Da es sich aber auch ohne übertarifliche Geschichten um deutlich höhere Lebensarbeitsentgelte in EG9b und nur kurze Verweildauern (2 bzw. 3 Jahre) und "geringe" Beträge handelt, die ab 01.01.2020 bereits durch lineare Erhöhungen fast ausgegelichen sind, hält sich mein Drama-Faktor in Grenzen.

Die Gewerkschaften hätten hier in der Redaktion sicher einen Haufen Fallgestaltungen regeln lassen können. Haben sie aber nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 09:24
Die Entgeltgruppenzulage für Techniker der bisherigen E9a Fg. 1 entfällt zum 01.01.20 auch für diejenigen, die keine Höhergruppierung beantragen,  weil die E9a ab diesem Zeitpunkt keine Entgeltgruppenzulage mehr vorsieht. Die Besitzstandsregelung im TVÜ-L hebt hier ausschließlich auf die Eingruppierung ab, nicht auf Entgeltbestandteile. Mir haben nun mehrere Personen, die es wissen müßten, gesagt, das sei so nicht bedacht und schon gar nicht gewollt worden. Ist das nun ein Feature, damit möglichst alle den Antrag auf Höhergruppierung stellen?

Beim Feature "Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags anstelle des Unterschiedsbetrags" hatte ich eher die AG-Seite im Blick. Der AN hat Anspruch auf Zahlung und Abrechnung des zustehenden Entgelts und nicht etwa irgendeines Entgelts, das zufällig der Höhe des zustehenden Entgelts entspricht. Mithin ist in allen Fällen der stufengleichen Höhergruppierung, in denen der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag ist, das Tabellenentgelt der alten Entgeltgruppe/Stufe plus der Garantiebetrag auszuweisen - anstatt einfach nur das Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, die zusätzlich dazu nachzuhalten ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 09:40
Die Entgeltgruppenzulage für Techniker der bisherigen E9a Fg. 1 entfällt zum 01.01.20 auch für diejenigen, die keine Höhergruppierung beantragen,  weil die E9a ab diesem Zeitpunkt keine Entgeltgruppenzulage mehr vorsieht. Die Besitzstandsregelung im TVÜ-L hebt hier ausschließlich auf die Eingruppierung ab, nicht auf Entgeltbestandteile. Mir haben nun mehrere Personen, die es wissen müßten, gesagt, das sei so nicht bedacht und schon gar nicht gewollt worden. Ist das nun ein Feature, damit möglichst alle den Antrag auf Höhergruppierung stellen?
Wenn da eine unbewusste Lücke ist, ist zu erwarten, dass auch dies durch DFH geregelt wird.

Zitat
Beim Feature "Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags anstelle des Unterschiedsbetrags" hatte ich eher die AG-Seite im Blick. Der AN hat Anspruch auf Zahlung und Abrechnung des zustehenden Entgelts und nicht etwa irgendeines Entgelts, das zufällig der Höhe des zustehenden Entgelts entspricht. Mithin ist in allen Fällen der stufengleichen Höhergruppierung, in denen der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag ist, das Tabellenentgelt der alten Entgeltgruppe/Stufe plus der Garantiebetrag auszuweisen - anstatt einfach nur das Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, die zusätzlich dazu nachzuhalten ist.
Ja klar. Es gibt, sofern der Garantiebetrag dem Grunde nach zusteht, das "bisherige" Entgelt zzgl (ggf. gedeckelten) Garantiebetrag. Ist diese Technik strittig ? Das gilt auch bei Höherguppierung mit GB und erneuter Höhergruppierung. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 09:52
Die Entgeltgruppenzulage für Techniker der bisherigen E9a Fg. 1 entfällt zum 01.01.20 auch für diejenigen, die keine Höhergruppierung beantragen,  weil die E9a ab diesem Zeitpunkt keine Entgeltgruppenzulage mehr vorsieht. Die Besitzstandsregelung im TVÜ-L hebt hier ausschließlich auf die Eingruppierung ab, nicht auf Entgeltbestandteile. Mir haben nun mehrere Personen, die es wissen müßten, gesagt, das sei so nicht bedacht und schon gar nicht gewollt worden. Ist das nun ein Feature, damit möglichst alle den Antrag auf Höhergruppierung stellen?
Wenn da eine unbewusste Lücke ist, ist zu erwarten, dass auch dies durch DFH geregelt wird.

Es gibt keine Lücke - nur eine Regelung, die eigentlich keiner wollte. Man war schlicht und ergreifend mal wieder zu unfähig, das zu vereinbaren, was vereinbart werden sollte. Da helfen auch keine Durchführungshinweise, da diese keinen Anspruch eröffnen.


Zitat
Zitat
Beim Feature "Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags anstelle des Unterschiedsbetrags" hatte ich eher die AG-Seite im Blick. Der AN hat Anspruch auf Zahlung und Abrechnung des zustehenden Entgelts und nicht etwa irgendeines Entgelts, das zufällig der Höhe des zustehenden Entgelts entspricht. Mithin ist in allen Fällen der stufengleichen Höhergruppierung, in denen der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag ist, das Tabellenentgelt der alten Entgeltgruppe/Stufe plus der Garantiebetrag auszuweisen - anstatt einfach nur das Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, die zusätzlich dazu nachzuhalten ist.
Ja klar. Es gibt, sofern der Garantiebetrag dem Grunde nach zusteht, das "bisherige" Entgelt zzgl (ggf. gedeckelten) Garantiebetrag. Ist diese Technik strittig ? Das gilt auch bei Höherguppierung mit GB und erneuter Höhergruppierung. :)

Das ist nicht strittig, es versagen nur zahlreiche AG in der technischen Umsetzung. Bei einer Höhergruppierung von Ex in Ex+1 und Ex+1 - Ex < Garantiebetrag wird bei einer nicht unbedeutenden Zahl von AG breits jetzt Ex+1 + "Garantiebetrag" in Höhe Garantiebetrag - Unterschiedsbetrag abgerechnet, weil man es technisch wohl sonst nicht hinbekommt. Das erfüllt den tariflichen Anspruch des AN jedoch nicht - und eröffnet auch Nachforderungen des AN Tür und Tor. Die fraglichen Fallkonstellationen erhöht man nun ohne Not durch solche Fälle, in denen Unterschiedsbetrag und Garantiebetrag gleich sind. Das ist natürlich auch auf ein völlig fehlendes Unrechtsbewußtsein angesichts des grob tarif- und rechtswidrigen Verhaltens zurückzuführen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 22.10.2019 09:56
Und wie sieht das Brutto Gehalt dann in diesem Fall nach den ganzen Durchführungshinweise aus.

1.1.19 E9a/Stufe 4 plus Entgeldgruppenzulage  / 3272.55 plus 98,50 Euro

Zum 1.1.2020 Höhergruppierung in 9b/Stufe 3

Ist es dann richtig die Zusammensetzung des Gehalts.

E9a/Stufe 4 plus Entgeldgruppenzulage plus 180 Euro Garantiebetrag???

( 3374.50 + 98.50 + 180 Euro)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 09:59
Durchführungshinweise dazu sind weder derzeit bereits existent noch überhaupt anspruchsbegründend noch überhaupt tariflich relevant.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 22.10.2019 10:08
Wie kann man sich dann sicher sein, das die Personalverwaltung zum 1.1.20 auch alles richtig umsetzt und man nicht zu wenig ausbezahlt bekommt?

Das wäre jetzt mal Argument in die Gewerkschaft einzutreten, aber nachdem einige dort selbst nicht wirklich durchblicken lassen das wir lieber...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 10:11
Die Tarifvertragsparteien haben schlicht Mist vereinbart. Durchführungshinweise begründen keinen Anspruch. Wenn Dein AG Dir das Gehalt zahlt, welches sich aus dem Mist, den die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, ergibt, hat er alles richtig umgesetzt. Übertarifliche Zahlungen, die sich aus Durchführungshinweisen ergeben, sind schlicht eine reine Großzügigkeit des AG, die er nach Belieben auch unterlassen könnte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 10:40
Warum sollte das Mist sein? Die Tarifvertragsparteien sind frei in der Lohnfindung. Es gibt auch keinen gesetzlichen Bestandsschutz oder sowas. Wenn es wie hier erhebliche Zugewinne im Lebensarbeitsentgelt gibt und nur in 2 von 6 Stufen befristet ein ca. 3%iges Minus erzeugt wird, dann ist daran aus meiner Sicht nichts "Mist", sondern die AG haben einen Teil der zukünftigen Kostensteigerungen refinanzeirt, selbst wenn es keine Intention war.

Wenn ein AG aber seine Techniker lieb hat und sie dringend braucht, dann wird er die EGZ weiterzahlen, sofern die DFH es hergeben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 10:44
Weil eine Vereinbarung immer dann Mist ist, wenn sie nicht das beinhaltet, was die Vereinbarenden vereinbaren wollten. Wenn alle sagen "Klar, die Entgeltgruppenzulage für Techniker soll in allen Fällen ab 2020 entfallen. Dann entscheiden sich auch mehr für die Höhergruppierung.", ist das, was man vereinbart hat, kein Mist. Wenn man - wie so oft bei Tarifverhandlungen - sagt "Nein, das kann nicht sein. Ist das wirklich so? Oh...", weil man mal wieder völlig stümperhaft Dinge vereinbart hat, ohne Konsequenzen zu bedenken, ist das Mist!

Genau genommen laufen meine Gespräche mit Tarifvertragsdeppen... äähh, ich meine ...parteien häufig so ab:
https://www.youtube.com/watch?v=w4aLThuU008
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 22.10.2019 10:52
Unglaublich das es nicht zu 100% klar ist, wie Personalverwaltungen die Änderungen umsetzen sollen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.10.2019 10:53
Der tarifliche Anspruch ist doch völlig klar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.10.2019 11:46
Unglaublich das es nicht zu 100% klar ist, wie Personalverwaltungen die Änderungen umsetzen sollen...

Das ist ein falsche Annahme. Diese Art zentral gleiche Umsetzung nach Vorgaben würde alle Personaler in EG 5 maximal 6 eingruppieren. Die sind aber EG9b aufwärts (jedenfalls die, die hier eine Rolle spielen). Die sollten durchaus in der Lage sein, so ein Gespräch wie zwischen Spid und mir in der Dienstberatung zu führen und dann zu entscheiden. Jedenfalls werden sie dafür bezahlt. ;-)

Das warten auf DFH ist aus meiner Sicht unsäglich. In den Kommunen gibt es z.B. kaum welche von der VKA. Da ist dann aber eben auch die Streuung größer. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 23.10.2019 09:21
Hallo Zusammen,

ich muss gestehen, dass mir noch nicht ganz klar ist, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um einen Antrag auf Höhergruppierung von der 9a in die 9b stellen zu können. Gibt es hierzu eine neue Erläuterung der Tätigkeitsmerkmale?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.10.2019 09:24
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 23.10.2019 09:33
Ok, und woran wird nun die Voraussetzung festgemacht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.10.2019 09:36
Wenn sich bei unverändert auszuübender Tätigkeit durch die Änderungen zum 01.01.20 (§29d TVÜ-L) oder 01.01.21 (§29f TVÜ-L) eine höhere Entgeltgruppe als das Überleitungsergebnis ergibt, ist man auf Antrag entsprechend eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 23.10.2019 10:26
Wenn sich bei unverändert auszuübender Tätigkeit durch die Änderungen zum 01.01.20 (§29d TVÜ-L) oder 01.01.21 (§29f TVÜ-L) eine höhere Entgeltgruppe als das Überleitungsergebnis ergibt, ist man auf Antrag entsprechend eingruppiert.

Alles klar, danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 24.10.2019 08:09
Nachdem ich nun zum zweiten mal mit dem NLBV-Niedersachsen telefoniert habe, habe ich diesmal die Auskunft bekommen, das es im Jahr 2019 nicht zu einer Nachzahlung kommen wird. Sie wissen nicht, wie es technisch umgesetzt werden kann.... ??? Wie bitte......?????

Ich fühle mich so langsam richtig verarscht.....

Ich habe mal nachgerechnet wie viel mir mein Arbeitgeber Ende 2019 schuldet (zu wenig bezahltes Weihnachtsgeld einberechnet): 5044,33 Euro.

Wenn es aber mal zu einer Überbezahlung kommt, sind sie so schnell.....und man muss das Geld zurückzahlen....

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 24.10.2019 08:42
Ja, wenn das jemand händisch gemacht hätte, wäre es schon lange passiert. Hoch lebe die EDV. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 08:48
Die technischen Umsetzungsprobleme des AG sind nicht das Problem des AN, dem der Weg der Lohnklage offensteht. Wünschenswert wäre es wirklich mal, wenn das ein paar tausend TB auch täten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 24.10.2019 09:47
Ja, wenn das jemand händisch gemacht hätte, wäre es schon lange passiert. Hoch lebe die EDV. :)

Ich als Laie sehe da auch kein EDV-Problem. Einmal die korrekten Beträge bei den Erfahrungsstufen einpflegen (das ist ja schon passiert), den AN zum 01.01.2019 in die richtige Erfahrungsstufe setzen und dann müsste das System den Betrag automatisch errechnen.... und schon könnte der im nächsten Monat ausgezahlt werden....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.10.2019 10:08
Nachdem ich nun zum zweiten mal mit dem NLBV-Niedersachsen telefoniert habe, habe ich diesmal die Auskunft bekommen, das es im Jahr 2019 nicht zu einer Nachzahlung kommen wird. Sie wissen nicht, wie es technisch umgesetzt werden kann.... ??? Wie bitte......?????

Ich fühle mich so langsam richtig verarscht.....

Ich habe mal nachgerechnet wie viel mir mein Arbeitgeber Ende 2019 schuldet (zu wenig bezahltes Weihnachtsgeld einberechnet): 5044,33 Euro.

Wenn es aber mal zu einer Überbezahlung kommt, sind sie so schnell.....und man muss das Geld zurückzahlen....


Ich rufe die auch nochmal an nachher. Mal sehen was sie mir sagen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 24.10.2019 10:29

Ich rufe die auch nochmal an nachher. Mal sehen was sie mir sagen :-)
[/quote]

Ich bin gespannt.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.10.2019 11:21
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 24.10.2019 11:50
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)

Ich denke mal jeder Mitarbeiter gibt eine andere Auskunft, weil keiner genauere Info's hat...

Das Novembergehalt wird dann fünfstellig....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dieselschweif am 24.10.2019 11:58
Ich habe Probleme bei der Deutung der Überleitungsmatrix E9k->E9a

http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html (http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html)

Zitat
Für die Überleitungen von der sogenannten kleinen E 9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant.

Laufen am 1.1.2019 die Stufenlaufzeiten also neu los oder übernimmt man Überhänge in Monaten aus der gutenAltenZeit™? Da steht ja explizit angefangene Jahre. Kann man so oder so lesen...
Und warum steht da noch "E 9a Stufe 4, 4. Jahr", man kommt doch nach 4 Jahren in Stufe 4 in die Stufe 5?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 13:11
Die unterjährige Restzeit der Stufe wird mitgenommen.

Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.10.2019 13:21
  :D :D Anruf getätigt. Auskunft bei mir : Nicht mehr im Oktober! Am liebsten im November, damit man im Dezember noch Korrekturen durchführen kann. Ansonsten gibt es wohl Problem mit VBL/Steuern etc, da es ja in den Jahresabschluss geht.

Vlt findet sich noch ein dritter Anrufer :-)

Ich denke mal jeder Mitarbeiter gibt eine andere Auskunft, weil keiner genauere Info's hat...

Das Novembergehalt wird dann fünfstellig....




Aber mal ganz ehrlich, man hat  seit Mitte März Klarheit, dass die E9 gespalten wird.  Ganz unabhängig von irgendwelchen Nachzahlungen muss man doch seinen IT Bereich damit beauftragen, sich damit zu beschäfftigen wie eine Umsetzung aussieht!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 24.10.2019 13:23
Ich muss nochmal in die Runde fragen:

Aufgrund dieser Erklärung hier https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89 gehe ich davon aus, dass aus jemand, der in der EG 9 Fallgruppe 2 war in die EG 9b übergeleitet wird. Ist das so korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 13:26
Neben dem Umstand, daß dem verlinkten Dokument absolut keine Relevanz und kein Wert zukommt, kommt es maßgeblich darauf an, aus welcher Fallgruppe 2 der E9 die Überleitung erfolgt. Es gibt davon schließlich nicht gerade wenige und sie unterscheiden sich teils in der Wertigkeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 24.10.2019 13:43
Ok, ich verstehe die Antwort nur leider nicht. Meines Wissens gab es ja vor der Tarifeinigung die Unterteilung:

EG 9 Fallgruppe 1
EG 9 Fallgruppe 2 und
EG 9 Fallgruppe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten

Dass es eine weitere Gewichtung der EG 9 Fallgruppe 2 ist mir nicht bekannt. Ich konnte dazu auch keine Erläuterung finden. Hat hierzu jemand etwas mehr Input?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 13:54
In Teil II Abschnitt 22.2 führen E9 Fg. 1 und 2 in E9a, in Abschnitt 8.2 führen alle Fallgruppen der E9 in E9b, in Abschnitt 8.3 führt Fg. 1 in E9b und Fg. 2 in E9a.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 24.10.2019 13:59
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werop am 24.10.2019 14:02
ich bin zwar hier nicht betroffen, aber interessehalber:
da die Beträge ja bereits teilweise recht hoch sind: wie ist das mit den Zinsen?
Wäre der AG dazu verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe/Zinssatz?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 14:05
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als „Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten“ - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du „Was bin ich?“ spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 24.10.2019 14:09
ich bin zwar hier nicht betroffen, aber interessehalber:
da die Beträge ja bereits teilweise recht hoch sind: wie ist das mit den Zinsen?
Wäre der AG dazu verpflichtet? Wenn ja, in welcher Höhe/Zinssatz?


Ich vermute mal in dem Fall nicht. In der Regel sind es aber meine ich 5%
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dieselschweif am 24.10.2019 14:22
Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.
Danke, spid.

Konkreter Fall:
E9 Stufe 3 am 1.7.2015. Am Stichtag zur Überleitung in die E9a am 31.12.2018 waren 3,5 Jahre rum. Ist der Kollege damit im vierten Jahr? Damit Überleitung nach E9a Stufe 4 mit 3,5 Jahren Stehzeit und Stufe 5 am 1.7.2019?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 24.10.2019 14:25
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als „Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten“ - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du „Was bin ich?“ spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

 :) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 14:37
Das vierte Jahr der Stufe 4 ist das vierte Jahr - erst wenn das vierte Jahr beendet ist, sind vier Jahre vorüber.
Danke, spid.

Konkreter Fall:
E9 Stufe 3 am 1.7.2015. Am Stichtag zur Überleitung in die E9a am 31.12.2018 waren 3,5 Jahre rum. Ist der Kollege damit im vierten Jahr? Damit Überleitung nach E9a Stufe 4 mit 3,5 Jahren Stehzeit und Stufe 5 am 1.7.2019?

Sofern es sich um einen TB nach §29b Abs. 3 TVÜ-L handelt, ist das zutreffend.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.10.2019 14:39
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als „Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten“ - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du „Was bin ich?“ spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

 :) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?

Wenn in der bis zum 31.12.18 gültigen EGO bei der entsprechenden Fallgruppe verlängerte Stufenlaufzeiten genannt waren, erfolgte die Überleitung in E9a, sonst in E9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jemand am 25.10.2019 06:43
Keine der genannten Tätigkeiten trifft zu. Es geht um Regierungsbeschäftigte bei der Polizei.

Da die Tätigkeiten durchaus auch als Regierungsbeschäftigte bei der Polizei ausgeübt werden können, ist Dein Einwand nicht besser als „Es geht um Menschen, die beim Land arbeiten“ - soll ich jetzt weiter Tätigkeitsmerkmale nennen, die zutreffen könnten? Wenn Du „Was bin ich?“ spielen möchtest, empfehle ich eine Zeitreise.

 :) Herrlich ich mag Deinen Humor.
Wo kann ich nachlesen welche Tätigkeit wie übergeleitet wird?

Wenn in der bis zum 31.12.18 gültigen EGO bei der entsprechenden Fallgruppe verlängerte Stufenlaufzeiten genannt waren, erfolgte die Überleitung in E9a, sonst in E9b.

Alles klar! Danke Spid!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wizzard76 am 25.10.2019 12:30
Hallo liebe Leute,

ich bin neu im ÖD und gehöre auch zu den Leute die die 9ner Umstellung betrifft!
Und ja hab auch gelesen, dass es nie eine 9k(Komischerweise ist sie in der Tabelle hier auf der Seite aufgeführt)gab.
Stelle mir die Frage:

Da in meinem Arbeitsvertrag nur TV-L Engeltgruppe 9 steht und auch kein Verweis in den Bezügemitteilungen auf eine konkrete Zuordnung ist (sollte 9k(nochmal gibt es eigendlich nicht) ->9a sein) woher weiß ich/AG, wenn es zum Rechtsstreit kommt, auf welche sagen wir Zeile man sich in der Bezügetabelle dieser Seite beziehen kann?

Kommt mir jetzt nicht wieder mit den ausgeübten Tätigkeiten nach irgendeinem Paragrafen.
Festgestellt wurde ja auch das auch ein nicht Studierter zb EG13 bekommen kann und auch ein Dr. als Pfötner EG6 kriegt.
Danke 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.10.2019 12:45
Da alle Tabellen auf dieser Seite tariflich schlicht und ergreifend in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich sind, bedarf es auch keiner Angabe, welche Zeile tariflich schlicht und ergreifend in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlichen Tabelle für Dich maßgeblich ist. Da es keine E9k gab und gibt, ist die Angabe E9 im Arbeitsvertrag völlig hinreichend. Ob für Dich verlängerte Stufenlaufzeiten galten, ergab sich unmittelbar aus §12 TV-L i.V.m. der EGO.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2019 15:23
Hallo liebe Leute, auf welche sagen wir Zeile man sich in der Bezügetabelle dieser Seite beziehen kann?
Klingt doof ist es auch:
Auf die Zeile in der du am 31.12.2018 gewesen bist, oder einfach mal bei der Bezügstelle fragen wo du in der alten EGO eingruppiert warst (inkl. Fallgruppe natürlich).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wizzard76 am 25.10.2019 15:38
Ich am 31.12.18 noch nicht bei ;)

Leider erst ab dem 01.01.2019 der 1 Tag könnte mir ein Jahr bei der Stufenlaufzeit kosten.

War auch nur eine rechtliche Frage wegen der für mich nicht klaren Darstellung im Arbeitsvertrag und Bezügemitteilung.
Beim Einstellungsgespräch wurde ja klar darauf hingewiesen das ich in der 9k bin.(Jaja gab es nie wurde trotzdem als solche behandelt)
Und das ich von der 9k(JAJA gab es nie) in die 9a komme ist mir auch bewußt :)
Da ich eh einen Antrag auf Höhergruppierung im Jan stelle(Mir ist auch bewußt das es zu klären ist ob er durch geht) werde ich die Sache nicht weiter verfolgen.

Ich bedanke mich erstmal für die Antworten
In diesem Sinne "Hoch die Hände Wochenende"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.10.2019 15:43
Wenn Du erst am 01.01.19 eingestellt wurdest, bist Du nie in der E9 gewesen. Du warst immer schon in der E9a eingruppiert. TB sind grundsätzlich entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist ausschließlich in den Fällen der§§29c, 29d, 29f TVÜ-L vorgesehen und ansonsten weder vorgesehen noch erforderlich, sondern bedarf weder der Beachtung noch der Bearbeitung durch den AG. Wenn Du hingegen einen Antrag nach §29d TVÜ-L stellst, ist nicht zu klären, ob er durchginge - er entfaltet seine Wirkung unmittelbar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 25.10.2019 15:51
ich bin neu im ÖD und gehöre auch zu den Leute die die 9ner Umstellung betrifft!
Dann trifft dieses ja nicht zu, da du ja nicht umgestellt (übergeleitet) wirst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zorn am 28.10.2019 08:55
Moin,

ich blicke auch nicht mehr durch.. habe mittlerweile mit unserer Personalstelle telefoniert, mit dem LBV.. keine konkreten Aussagen.

Ich wurde 08.2012 bei meiner Einstellung  in der E9Z/3 Fallgruppe II, neue Entgeltordnung Abschnitt 22.2 eingruppiert. Dort verweile ich noch immer laut Lohnabrechnung.
Also seit 7 Jahren und 1 Monat.

2018 bekam ich noch 3172,55 Euro
01.2019 waren es ebenfalls 3172,55 Euro
Seit 05.2019 sind es 3272,55 Euro (also + 100 Euro Mindestbeitrag Tarifverhandlungen), auch auf der letzten Abrechnung 09.2019

Sehe ich es richtig, dass ich in die E9a Gruppe 5 übergeleitet werde (3667,36€) ??

Bislang konnte mir niemand diese Frage beantworten.

Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?

 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 09:03
Möglicherweise liegt es daran, daß Du den Zeitreisebriefkasten des Forums nutzt und im Gegensatz zu uns anderen im Jahre 2009 existierst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zorn am 28.10.2019 09:08
Moin,

sorry.. es sollte 2012 heißen, nicht 2002 :)

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 09:26
E9a Stufe 5 ist korrekt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zorn am 28.10.2019 09:32
E9a Stufe 5 ist korrekt.

Bestens. Danke!  8)

Rückwirkend zum 01.01.2019?

Seltsam, dass mir bisher sonst niemand diese Auskunft erteilen konnte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 28.10.2019 11:23
Mich wundert, dass nicht ein Bezügeamt im Lande vernünftig Auskünfte zu dem Thema erteilt !?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 11:26
Sehe ich grundsätzlich auch nicht als deren Aufgabe...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zorn am 28.10.2019 11:30
Habe eben nochmal mit dem LBV telefoniert. Endlich hatte ich mal jemanden in der Leitung, der Auskunft geben konnte: Es wurde mir die Überleitung in die E9a/5 bestätigt. Rückwirkend zum 01.01.19

Umgesetzt werden soll die Überleitung "im Dezember".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 11:38
Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der „Gala“ verifizieren...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Zorn am 28.10.2019 11:54
Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der „Gala“ verifizieren...

Das sagst Du erst jetzt!? Dann hätte ich mir den Anruf gespart  :)

Danke nochmals.  :-*
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.10.2019 12:04
Sich meine Aussagen vom LBV bestätigen zu lassen, ist irgendwie so, als würde man einen FAZ-Artikel anhand der „Gala“ verifizieren...
Ist die FAZ nicht inzwischen ein heruntergekommenes Blättchen, das nur noch vom Glanz früherer Tage lebt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 12:09
Ja, genau so wie ich  ;)
Titel: Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lin1401 am 28.10.2019 13:03
Nun wollte ich auch mal eine Frage zur neuen E9a los werden.

Ich bin seit dem 18.04.2016 in E9 (besonder Stufenlaufzeit, Stufe 2).

Jetzt meine Frage an euch:

Wann komme ich in Stufe 3, aufgrund der neuen Tarfivereinbarung? Verstehe die Überleitungstabelle nicht so richtig.

Vielen lieben Dank :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 13:05
01.01.19
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lin1401 am 28.10.2019 13:15
Hallo Spid,

das bedeutet ich bin ab 01.01.2019 in Stufe 3? Kannst du mir erklären wie du rechnerisch darauf gekommen bist, damit ich das nachvollizehen kann.

Wann kann man den mit der Einstufung/Nachzahlung rechnen. Ich werde immer vertröstet von unsere Personalabteilung.

Ein weiteres Problem ist, dass ich ab 11.12.2019 in Mutterschutz gehen und anschließend in Elternzeit und ich nicht weiß, ob das irgendwechle Nachteile mit sich bringt, je länger das noch dauert mit der Einstufung bzw. Nachzahlung.

Danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 13:17
Die Überleitung findet am 01.01.19 statt, das Ergebnis ergibt sich unmittelbar aus §29b Abs. 3 TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lin1401 am 28.10.2019 13:24
Okay die Berechnung habe ich nun nachvollziehen können.

Kannst du mir auch zu meinen anderen oben gennaten Fragen, vielleicht weiterhelfen oder irgendjemand anderes?

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ossbert am 28.10.2019 14:00
Außer dass es deine Stufenlaufzeit verlängert, sollte es keine weiteren Nachteile mit sich bringen. :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 28.10.2019 16:27
Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.10.2019 16:31
Wie meinen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 28.10.2019 16:32
Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!


Ist auch nicht richtig!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 28.10.2019 16:39
Ich werde morgen mal den genauen Wortlaut hier zitieren.
Titel: Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: msx am 29.10.2019 13:58
Nun wollte ich auch mal eine Frage zur neuen E9a los werden.

Ich bin seit dem 18.04.2016 in E9 (besonder Stufenlaufzeit, Stufe 2).

Jetzt meine Frage an euch:

Wann komme ich in Stufe 3, aufgrund der neuen Tarfivereinbarung? Verstehe die Überleitungstabelle nicht so richtig.

Vielen lieben Dank :-)

Wieso bist du dann in Stufe 3? Ich dachte, du würdest erst in 2021 kommen?!
Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir, ich würde in Stufe 3 erst im 2022 sein. Also ingesamt 5 Jahre - oder habe ich falsch verstanden?! Mit der Tabelle komme ich manchmal durcheinander, vor allem mit $ ..  ::)
Titel: Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2019 14:58

Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir,
Wann sagte er dieses, vor oder nach der diesjährigen Änderungen ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 30.10.2019 08:39
Ich werde morgen mal den genauen Wortlaut hier zitieren.

Gibt es den Wortlaut noch?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: MaRiKo am 30.10.2019 16:50
Also die Anpassung der Stufenlaufzeiten funktioniert hier bei uns Intern schon mal nicht reibungslos. Bei mir flog dabei die anerkannte Berufserfahrung für die Stufenzuordnung aus dem System.

Wenn ich das jetzt nicht bemerkt hätte und die Dame in der Personalabteilung auf meine Bitte hin in den Papierunterlagen nachgeschaut hätte wären mir 1 Jahr und 4 Monate Verweildauer in Stufe 2 verloren gegangen. Im System war die anerkannte Berufserfahrung jedenfalls verschwunden.  :o

Die Umsetzung durch die LBV erfolgt übrigens noch mal gesondert, wann genau wusste die Dame aus der Personalabteilung nicht, meinte aber das könnte noch ne ganze Weile dauern. Ich bin gespannt ob es da besser klappt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 30.10.2019 16:52
Welches Bundesland?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 01.11.2019 14:08
Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!
Doch. Weil die Stufe 3 "zwischengeschoben" wurde und das bei den ehemaligen Arbeitertätigkeiten zu Verlusten geführt hätte. Daher wird prinzipiell nach "Laufzeit"stufenmäßig zugeordnet, aber das Entgelt der Stufe 4 gezahlt. Alles in allem also 7 Jahre materiell in Stufe 4. Das hatten auf anderen Wegen auch Bund und Kommunen so geregelt. Das ist auch kein Verlust, sondern eine "Besserstellung" für die Restlaufzeit der neuen Stufe 3 von ca. 95€ monatlich. Durch diese Konstruktion sollte niemand schneller in Stufe 4, 5 und 6 kommen, als dies nach den sonstigen Regeln zu erwarten gewesen wäre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jutta20 am 03.11.2019 10:35
Hallo,

bei uns wurden fast alle schon mit dieser Abrechnung in 09a und 09b übergeleitet... also zumindest die, die jetzt nicht so einen großen Gewinn haben.
Alle anderen, wie z.B. ich (bisher kleine EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, seit 1.1.2012 in Stufe 3 bzw jetzt neu ab 1.1.19 eigentlich in Stufe 5), die “große“ Gewinne haben, werden noch vertröstet auf die Durchführungshinweise der TdL... damit alles sicher ist.

Weiß schon jemand wann es diese Durchführungshinweise geben wird?

Viele Grüße!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 03.11.2019 10:56
Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 03.11.2019 12:37
Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.

Das klappt nicht... In Niedersachsen der gleiche Mist. Ende 2019 schuldet mir mein Arbeitgeber über 5000 Euro Brutto.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 12:40
Sobald man sich sicher ist, daß der Änderungstarifvertrag von TdL und mindestens einer Gewerkschaft unterzeichnet ist, besteht ein Anspruch des AN, den dieser auch ohne weitere Mahnung im Wege von Feststellungs- und Leistungsklagen durchsetzen kann. Wenn mal ein paar tausend TB diesen Weg gingen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 03.11.2019 12:50
Sobald man sich sicher ist, daß der Änderungstarifvertrag von TdL und mindestens einer Gewerkschaft unterzeichnet ist, besteht ein Anspruch des AN, den dieser auch ohne weitere Mahnung im Wege von Feststellungs- und Leistungsklagen durchsetzen kann. Wenn mal ein paar tausend TB diesen Weg gingen...

... wären, bei der Leistungsfähigkeit unserer Gerichte, die Arbeitgeber trotzdem schneller.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 13:00
Der erste Gütetermin kommt üblicherweise sehr zeitnah - und dann gilt es ein paar tausend davon zu besuchen oder Säumnisurteile zu riskieren. Es geht ja nicht darum, das Geld schneller zu bekommen. Es geht um die Demütigung langsamer AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.11.2019 13:44
Ich würde nicht vertrösten lassen und das mir zustehende Entgelt einfordern.

Wenn die Sorge haben, dass sie nicht korrekt abrechnen, dann können sie es ja hinterher wieder zurückfordern.

Das klappt nicht... In Niedersachsen der gleiche Mist. Ende 2019 schuldet mir mein Arbeitgeber über 5000 Euro Brutto.

Aber in Niedersachsen ist noch keiner übergeleitet. Mir schuldet das Land auch 5000 Euro am Ende des Jahres...  Frechheit
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 03.11.2019 14:03
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.11.2019 17:18
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Dazu müsste glaube ich ein Auszahlungstermin genannt und nicht eingehalten worden sein. Oder reicht der gültige Tarifvertrag aus?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 17:22
Durch die rückwirkende Änderung des Tarifvertrags sind doch bereits eine Reihe von Zahlungsterminen nicht eingehalten worden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 03.11.2019 19:18
Das ist richtig! Aber der Vertrag hat ja erst seit September Gültigkeit. Könnte ja ein gewisser Spielraum zur Umsetzung vorhanden sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 19:53
Die mir vorliegende Fassungen des Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und des Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts datieren vom 02.03.19 und haben eine Rückwirkung in Teilen auf den 01.01.19. Sofern die Dinger unterschrieben sind...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 03.11.2019 23:07
Sind sie das?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 07:13
Sind sie das?
Verdi behauptet das.
Die TdL hat die Verträge vor Wochen auf ihrer Internetseite veröffentlicht, was sie wohl nicht gemacht hätte, wären die Verträge zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht rechtsgültig gewesen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 04.11.2019 07:24
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Hm, hier steht es anders....

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/gute-nachrichten-fuer-alle-arbeitgeber-aus-erfurt-keine-verzugspauschale-im-arbeitsrecht/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.11.2019 08:00
Das hiesige Landesarbeitsgericht hat übrigens entschieden, dass die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht von § 12a ArbGG verdrängt wird, entgegen der Rechtsprechung des BAG. Revision ist zugelassen (SächsLAG, Urt. v. 17.07.2019, Az. 2 Sa 364/18).

Daher empfhielt sich, sogleich die 40 EUR geltend zu machen, um den AG auch zu an seine Pflichten zu mahnen.

Hm, hier steht es anders....

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/gute-nachrichten-fuer-alle-arbeitgeber-aus-erfurt-keine-verzugspauschale-im-arbeitsrecht/

Ändert ja nichts an der Vorgehensweise der Ämter. Bin gespannt ob diesen Monat was passiert, oder ob Deine Information zur Umsetzung korrekt ist :-)
Titel: Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: msx am 04.11.2019 08:35

Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir,
Wann sagte er dieses, vor oder nach der diesjährigen Änderungen ?

@WasDennNun: Im Sommer habe ich den Personaler gefragt, also nach der diesjährigen Änderung...

Titel: Antw:Überleitung -> Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 09:03

Denn bei mir ist so, dass ich seit Sommer 2017 in Stufe 2 bin und der Personaler sagte mir,
Wann sagte er dieses, vor oder nach der diesjährigen Änderungen ?

@WasDennNun: Im Sommer habe ich den Personaler gefragt, also nach der diesjährigen Änderung...
Ein Personaler kennt Regelungen ebenso üblicher- wie sinnvollerweise erst dann, wenn sie ihm "amtlich" vorliegen. Das war im Sommer bzgl. der diesjährigen Regeländerungen noch längst nicht der Fall ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steve 69 am 04.11.2019 09:26
Meine Dienststelle ( zahlen selber aus) hat die Nachzahlung mit der Oktoberabrechnung umgesetzt.  Auf der Versienstabrechnung steht auch der Passus " Auszahlung unter Vorbehalt......" nicht drin.  Also sind die Verträge definitiv unterschrieben  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 04.11.2019 10:36
Ein Mitarbeiter vom Landesamt für Finanzen RLP hat mir eben mitgeteilt, dass die noch keine Durchführungshinweise haben. Laut seinen Informationen wären die Verträge noch nicht unterschrieben!  :o :(
Daher wissen die noch nicht wann nachgezahlt wird!  >:( Er könnte mir da leider nicht weiter helfen!  :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 04.11.2019 10:48
Ich habe mich mal an das Finanzministerium Niedersachsen gewandt und nachgehakt, wann die Durchführungshinweise denn veröffentlicht werden. Daraufhin kam diese Antwort:

Sehr geehrte Frau...

Die Durchführungshinweise zur Tarifeinigung unter anderem zur Überleitung in die Entgeltgruppen 9a und 9b werden derzeit innerhalb der Mitgliedsländer der TDL abgestimmt. Voraussichtlich werden Sie innerhalb der nächsten 4 Wochen auf der Seite des MF eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen




Ich wusste gar nicht , dass das Thema nochmals innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer abgestimmt werden muss. Es ist doch alles unterschrieben.....oder ist das Hinhaltetaktik?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 04.11.2019 10:51
Das ist mal ne interessante Aussage. Vermute langsam auch Taktik....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 11:04
Ich wusste gar nicht , dass das Thema nochmals innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer abgestimmt werden muss. Es ist doch alles unterschrieben.....oder ist das Hinhaltetaktik?
Durchführungshinweise sind arbeitgeberinterne Regelungen für die Personal- und Bezügestellen.
Ohne unterschriebene Tarifverträge gäbe es keine Notwendigkeit, die die Durchführungshinweise anzupassen ...

Mit Taktik hat das nichts zu tun.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nixe79 am 04.11.2019 11:07
Richtig, das ist mir bekannt. Es dient lediglich den Bezügestellen bzw. Personalstellen. Aber wieso solche Aussage? Es wurde doch alle bereits unterschrieben, die Tarifverträge sind durchgewunken.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.11.2019 11:08
Und wenn jetzt TB ihrerseits ihrer Hauptpflicht nicht oder zumindest nicht vollständig nachkämen, weil sie noch auf die Durchführungshinweise der Gewerkschaft warten? Ich meine, ohne Durchführungshinweise weiß man ja gar nicht, wie man das Erbringen der Hauptpflicht korrekt durchführt, sehen die AG ja genauso...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 11:24
Richtig, das ist mir bekannt. Es dient lediglich den Bezügestellen bzw. Personalstellen. Aber wieso solche Aussage? Es wurde doch alle bereits unterschrieben, die Tarifverträge sind durchgewunken.
Wie gesagt, wären die Tarifverträge nicht durchgewunken (=unterschrieben) gäbe es keine Grundlage auf der die Durchführungshinweise angepasst werden könnten. Da beißt sich also nichts, wie du zu glauben scheinst.

Die Arbeitgeberseite will vermeiden, das der einzelne Sachbearbeiter seine eigene Lesart der tariflichen Regelungen entwickelt. Dafür dienen die Durchführungshinweise. Und auch da will man zwischen den einzelnen Arbeitgebern (=Ländern) ein möglichst einheitliche Linie wahren. Daher die Abstimmung innerhalb der TdL.

Spid hat natürlich recht, wenn er darauf verweist, das diese Arbeitgeberinterna für die Beschäftigten im Grunde ohne Belang sind ...

... andererseits rührt kein Personaler ohne Durchführungshinweise einen Finger ...


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.11.2019 11:28
In anderen Tarifwerken vereinbart man eine Umsetzungsfrist - dann kann man sich Zeit lassen, solange sie nicht verstrichen ist. In den Tarifwerken des öD fehlt eine solche, mithin gerät der AG unmittelbar in Verzug. Ich würde mir wirklich mal ein paar tausend klagende TB wünschen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 04.11.2019 12:40
Einige Arbeitgeber fangen sich in der EDV. Statt die paar komplizierten Fälle per Hand in den Bezügestellen einzupflegen, versuchen sie, den IT-Dienstleistern, das Überleitungsrecht zu erklären. Selber Schuld.
Die Tarifverträge sind seit Mitte September unterschrieben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
Beitrag von: Padre am 04.11.2019 12:58
Die Tarifvertragsparteien haben schlicht Mist vereinbart. Durchführungshinweise begründen keinen Anspruch. Wenn Dein AG Dir das Gehalt zahlt, welches sich aus dem Mist, den die Tarifvertragsparteien vereinbart haben, ergibt, hat er alles richtig umgesetzt. Übertarifliche Zahlungen, die sich aus Durchführungshinweisen ergeben, sind schlicht eine reine Großzügigkeit des AG, die er nach Belieben auch unterlassen könnte.

Ich sehe das auch so. Fakt ist, die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 zu Dispotion oder anders ausgedrückt sie fällt weg und zwar in den Gruppen 9a und 9b, also ab dem 01.01.2020 ist diese defintiv weg.

Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Ein Durchführungshinweis ist ein Witz. Somit ist es eine freiwillige Zahlung. Durchführungshinweis (Übertrariflich) ist eine "kann" Zahlung und gültig bis auf widerruf, oder?
Ich Frage mich warum sollte der AG hier (on Top) etwas bezahlen, wozu es kein Anspruch für den AN / TB (aus der Tätikeitkeit) ergibt.

Somit finden ich den Tarifvertrag, nachträglich betrachtet, nicht nur eine Katastrophe sondern auch noch richtig Stümperhaft. Weil es nach fast 11 Monaten und zig Gespräche zwischen Tarfparteien immer noch keine klare Aussage gibt, wer, was, wann und wie bekommt. Es ist toll, was diese Forum hier bietet und auch die sehr guten fundierte Aussagen. Danke an dieser Stelle an die Profis.

Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, muß ich als AN hier tätig werden, wenn ich von 9a nach 9b kommen will (vorrausgesetzt man erfülle die Anforderungen und ist nach staatl. gepr. Techniker in Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert). Um am Ende des Monats nicht weniger Geld (verlust der Entgeltgruppenzulage) hinnnehmen zu müßen, das wird ein unschöne Überraschung für einige werde, da bin ich mir sicher. Also es gibt kein Automatismus.

Der Garantiebtrag (von 9a auf 9b) ist statisch und verfällt bei der Nächstenstufe ( z.B. von 5 auf 6)?
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 13:45
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?
Wenn die Durchführungshinweise die Zahlung der Entgeltgruppenzulage vorsehen, dann "oder".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k Entgeltgruppenzulage
Beitrag von: shbaco am 04.11.2019 15:03
Ich sehe das auch so. Fakt ist, die Entgeltgruppenzulage steht ab dem 01.01.2020 zu Dispotion oder anders ausgedrückt sie fällt weg und zwar in den Gruppen 9a und 9b, also ab dem 01.01.2020 ist diese defintiv weg.

Es besteht somit kein Rechtsanspruch! Ein Durchführungshinweis ist ein Witz. Somit ist es eine freiwillige Zahlung. Durchführungshinweis (Übertrariflich) ist eine "kann" Zahlung und gültig bis auf widerruf, oder?
Ich Frage mich warum sollte der AG hier (on Top) etwas bezahlen, wozu es kein Anspruch für den AN / TB (aus der Tätikeitkeit) ergibt.

Somit finden ich den Tarifvertrag, nachträglich betrachtet, nicht nur eine Katastrophe sondern auch noch richtig Stümperhaft. Weil es nach fast 11 Monaten und zig Gespräche zwischen Tarfparteien immer noch keine klare Aussage gibt, wer, was, wann und wie bekommt. Es ist toll, was diese Forum hier bietet und auch die sehr guten fundierte Aussagen. Danke an dieser Stelle an die Profis.

Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, muß ich als AN hier tätig werden, wenn ich von 9a nach 9b kommen will (vorrausgesetzt man erfülle die Anforderungen und ist nach staatl. gepr. Techniker in Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert). Um am Ende des Monats nicht weniger Geld (verlust der Entgeltgruppenzulage) hinnnehmen zu müßen, das wird ein unschöne Überraschung für einige werde, da bin ich mir sicher. Also es gibt kein Automatismus.

Der Garantiebtrag (von 9a auf 9b) ist statisch und verfällt bei der Nächstenstufe ( z.B. von 5 auf 6)?
Ab dem 01.01.2020 gitb es keine Entgeltgruppenzulage mehr somit erhalten die TB in 9a defintiv weniger Geld, oder?

Bei uns gibt es auch 13 Jahre nach Überleitung der Tarifbeschäftigten aus dem BAT in den TV-L, leider noch keinen einzigen Techniker mit Entgeltgruppenzulage.

Im Prinzip konnte kein Techniker unserer Behördenleitung nachweisen, dass er "schwierige Tätigkeiten" ausführt und somit einen entsprechenden Anspruch hat. Es scheitert an fehlenden Stellenbeschreibungen und am Willen unserer Verwaltung.

Ich gehöre zu zwei Zeichner in unsere Behörde die aus dem BAT mit Besitzstandwahrung Technikerzulage sich derzeit in der E9 befinden.

Frage an die Experten:
Was passiert jetzt eigentlich wenn ich 2020 einen Höhergruppierungsantrag nach 9b stelle und unsere Verwaltung wie bisher auch das Tätigkeitmerkmal "schwierige Tätigkeiten" nur bedingt mit 30 oder 40 % anerkennt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.11.2019 15:07
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 04.11.2019 15:33
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.

Hallo Spid,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, jedenfalls bin ich 2006 als Zeichner (als sonstiger Ang.)in der Vb Fg.1 nach BAT II L mit 7,5 Vergütungsgruppenzulage in die E9 Fg.1 mit Besitzstandszulage überführt worden.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 04.11.2019 15:39
Die Technikerzulage war nie eine Zulage für Techniker, sondern für TB mit technischer Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann ein Antrag auf Höhergruppierung nicht gestellt werden. Er wäre schlicht unbeachtlich und bedürfte weder Bearbeitung noch Antwort durch den AG.

Hallo Spid,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, jedenfalls bin ich 2006 als Zeichner (als sonstiger Ang.)in der Vb Fg.1 nach BAT II L mit 7,5 Vergütungsgruppenzulage in die E9 Fg.1 mit Besitzstandszulage überführt worden.
Dann kannst du den Antrag stellen und bist in EG9b höhergruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 05.11.2019 14:10
Einige Arbeitgeber fangen sich in der EDV. Statt die paar komplizierten Fälle per Hand in den Bezügestellen einzupflegen, versuchen sie, den IT-Dienstleistern, das Überleitungsrecht zu erklären. Selber Schuld.
Die Tarifverträge sind seit Mitte September unterschrieben.

Immer ist die böse EDV Schuld. Ach Moment, wer hat die denn eingekauft...? Wie Spid schon schrieb, ein paar Klagen auf Lohnverzug und die AGs würden vielleicht doch etwas kompetenter werden, bspw. in Fragen der EDV oder Ausgestaltung des Tarifrechts (m. E. wäre die Einführung der EG 9a und EG 9b besser zum 01.01.2020 durchgeführt worden).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 05.11.2019 20:49
Die Umstellung zum 01.01.2020 wäre neutral betrachtet in der Tat besser gewesen. Will mich nicht beschweren, dass es anders ist, aber rein logistisch und logisch wäre dies ein einfacherer Weg gewesen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.11.2019 11:05
Immer ist die böse EDV Schuld.

Keineswegs. Der Auftraggeber ist Schuld. Die ITler können nix dafür, die verdienen ihr Geld damit und werden wohl kaum sagen, "Nein, die 50k lass mal stecken, da bist du mit Zettel und Stift schneller."

Termin 1.1.20 hätten die AG sicher gemacht. :)

Es ist nur ein verschwindend kleine Gruppe Betroffener - insgesamt betrachtet. Klagen beschleunigen den Prozess nicht. Die paar Cent Verzugszinsen... auch nicht.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.11.2019 11:19
Es gibt ein bewährtes Prinzip: Lernen durch Schmerz. Ein paar Cent Verzugszinsen verursachen den wohl etwa tausendfachen Aufwand dessen beim AG, ein paar tausend Gütetermine wahrzunehmen, um kein Versäumnisurteil zu riskieren, stellt auch hinreichenden Schmerz für einen Lernprozess dar.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Admin am 07.11.2019 23:53
1500 Postings zu diesem Thema! Wow!

Das "sticky" Bit ist nun entfernt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 08.11.2019 11:17
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 08.11.2019 11:25
Sind denn diese Durchführungshinweise einsehbar?!?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 08.11.2019 11:37
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 08.11.2019 11:49
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 08.11.2019 11:58
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

Januar, Februar, März...vielleicht auch erst April oder Mai.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dani am 08.11.2019 12:20
Ich werde morgen mal den genauen Wortlaut hier zitieren.

Gibt es den Wortlaut noch?

Sorry, ich hatte dann gesehen, dass diese Regelung für Arbeiter ist, ich glaube das war die E9klein-klein,
ich bin Angestellte. Für Arbeiter stimmt das so wie folgende Antwort schön erklärt hat:

Ich habe gerade unser Personalratsinfo gelesen, dass wir von der kleinen E9 in Stufe 3 nach der Überleitung die vollen Stufenlaufzeiten beibehalten werden. Also ich bin das dritte Jahr in der Stufe 3, werde dieses Jahr das Gehalt von der jetzigen Stufe 4 bekommen und nächstes Jahr neu in Stufe 4 anfangen. Sprich am Ende bin ich die vollen sieben Jahre drin, als hätte sich gar nichts geändert. Das kann doch nicht richtig sein?!
Doch. Weil die Stufe 3 "zwischengeschoben" wurde und das bei den ehemaligen Arbeitertätigkeiten zu Verlusten geführt hätte. Daher wird prinzipiell nach "Laufzeit"stufenmäßig zugeordnet, aber das Entgelt der Stufe 4 gezahlt. Alles in allem also 7 Jahre materiell in Stufe 4. Das hatten auf anderen Wegen auch Bund und Kommunen so geregelt. Das ist auch kein Verlust, sondern eine "Besserstellung" für die Restlaufzeit der neuen Stufe 3 von ca. 95€ monatlich. Durch diese Konstruktion sollte niemand schneller in Stufe 4, 5 und 6 kommen, als dies nach den sonstigen Regeln zu erwarten gewesen wäre.

Das ist die E 9 klein klein mit 7 Jahren und das ist so richtig.
Ich bin der E9 klein mit 5/9 Jahren für Angestellte. Ab 1.1.17 in Stufe 3 jetzt 4 und dann wohl ab 1.1.21 in Stufe 5 (hoffe ich)

Vielen Dank für die Antworten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dedec am 10.11.2019 11:53
Moin an alle und ein riesen Dankeschön in die Runde für die vielen Informationen.

Bisher dachte ich ich wüsste was passieren wird, nun stehe ich aufm Schlauch.
Eben diese Bekanntgabe gelesen  "Teil 2" der Umsetzung der Tarifeinigung für Beschäftigte nach TV-L.
Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten wurden bereits im Abrechnungsmonat 07.2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhöht.
Dies ist bei mir nicht geschehen, bin ich grundsätzlich nun doch nicht betroffen ?
Werde nächste Woche einmal in meiner Betriebsstelle in der Verwaltung nachfragen, jedoch kann ich mir das Ergebnis schon vorstellen.....genervtes Augenrollen, wir kümmern uns und dann ist erstmal lange Ruhe


Kurz zu meiner Situation.
Bin staatlich geprüfter Techniker der Elektrotechnik und auch als solcher eingestellt, in der E9k

Ab 10.2013 im TV-L als Techniker in der E9k (Am 01.01.2019 also im 5ten Jahr Stufe 2, nach E9k)
Ab 04.2015 in der Fallgruppe 1 mit übertragenden höherwertigen Tätigkeiten, Zulage wird erhalten.

Nach meiner Rechnung würde ich dann ab dem 01.01.2019 sofort in der E9a Stufe 3 im 3.Jahr und somit ab 10.2019 E9a Stufe 4 1.Jahr.
Desweiteren würde sich dann zum 01.01.2020 E9b Stufe 4 1. Jahr ergeben, Antrag wurde schon gestellt.

Würde mich freuen wenn einer mit mehr Durchblick als ich mir das einmal "nachrechnen" könnte und mir evtl zusätzliche Informationen zu meiner Situation nennen könnte.

Vielen Dank im voraus, da ich nun aktiv angemeldet bin werde ich versuchen mich in dieser Diskussion selbst konstruktiv einzubringen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 12:01
Eine Höhergruppierung aus E9a/4 führt in E9b/3. Der Antrag auf Höhergruppierung kann erst am 01.01.20
gestellt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Leipziger123456 am 10.11.2019 16:28
Auf welcher Grundlage stellst du einen Antrag auf Stufe 9b von 9a ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 17:12
Derzeit gibt es - wie dargestellt - keine Grundlage dafür. Ab dem 01.01.20 ergibt sich die Antragsmöglichkeit aus §29d Abs. 2 TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dedec am 10.11.2019 17:13
Auf welcher Grundlage stellst du einen Antrag auf Stufe 9b von 9a ?

Ich habe einen kurzen Antrag vor etwa 2 Wochen vorsorglich abgegeben, Kernaussage war...

Hiermit beantrage ich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dedec am 10.11.2019 17:16
Ich hatte es so verstanden, dass ein Antrag noch 2019 gestellt werden muss wenn eine Höhergruppierung gewünscht ist. Deshalb habe ich vorsorglich einfach mal einen abgegeben, im schlimmsten Fall wird mir mitgeteilt dass die Frist erst am 01.01.2020 beginnt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 17:26
Im für Dich schlimmsten Fall reagiert der AG - zurecht - überhaupt nicht, Du denkst, Du hättest ihn gestellt, die Antragsfrist vom 01.01.-31.12.20 verstreicht und Du verbleibst für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in E9a. Theoretisch könnte der AG sogar irrtümlich einen fristgerecht gestellten Antrag annehmen, Dich einige Zeit nach E9b entgelten und seinen Irrtum später korrigieren - zu einem Zeitpunkt, zu dem Du keinen fristgerechten Antrag mehr stellen kannst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 10.11.2019 17:48
Hihi, ein Hoch auf die Verwaltung.
Also am besten jährlich einen Serienbrief ausdrucken, der durch alle TVÜ-L Paragraphen permutiert um sicher zustellen, dass man den richtigen Zeitpunkt und Paragraphen erwischt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 17:57
Der §29d TVÜ-L ist mit „Überleitung der Beschäftigten, für die sich ab 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben“ überschrieben, der Abs. 2, der die Höhergruppierung auf Antrag regelt und den @Dedec ja auch als solchen erkannt hat, beginnt mit „Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.“ Die Hürde, den Beginn der Antragsfrist zu erkennen, ist mithin auch ohne das Hintergrundwissen, daß es ohne die Änderungen keine Antragsgrundlage gibt, nicht allzu hoch, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Normtext.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 11.11.2019 14:30
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

Januar, Februar, März...vielleicht auch erst April oder Mai.....


Um die Sache zum Abschluß zu bringen :-) Das NLBV zahlt mit dem Dezembergehalt 2019. Kannst Dich wenn Du magst dort informieren :-) Dein BDA müsste dann auf 01/09 festgesetzt worden sein! So wurde es bei mir gemacht!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 11.11.2019 15:29
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

Januar, Februar, März...vielleicht auch erst April oder Mai.....


Um die Sache zum Abschluß zu bringen :-) Das NLBV zahlt mit dem Dezembergehalt 2019. Kannst Dich wenn Du magst dort informieren :-) Dein BDA müsste dann auf 01/09 festgesetzt worden sein! So wurde es bei mir gemacht!

Ich glaube dir da schon. Also noch fast 2 Monate auf dann über 5000 euro (Brutto) warten. Mein BDA steht aber zur Zeit aber bei 01/06  ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 11.11.2019 15:43
Logisch. Die setzen das so um, dass du quasi von vorne die E9a gehabt hättest.  Wenn man also von 01/09 bis 12/18 die E9a durchläuft, kommt man zum 01.01.2019 in die Stufe 5 :-) 10 Jahre!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andre am 11.11.2019 19:59
https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/teil-2-der-umsetzung-der-tariferhoehung-fuer-beschaeftigte-nach-tv-l-182344.html

Niedersachsen hat dies heute bekanntgegeben. Sehr aussagekräftig :-)

In den nächsten Abrechnungsmonaten werden für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder daher die ausstehenden strukturellen Änderungen und die Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile rückwirkend zum 1. Januar 2019 umgesetzt...


in den nächsten Monaten??  :o
November, Dezember.

Januar, Februar, März...vielleicht auch erst April oder Mai.....


Um die Sache zum Abschluß zu bringen :-) Das NLBV zahlt mit dem Dezembergehalt 2019. Kannst Dich wenn Du magst dort informieren :-) Dein BDA müsste dann auf 01/09 festgesetzt worden sein! So wurde es bei mir gemacht!

Ich glaube dir da schon. Also noch fast 2 Monate auf dann über 5000 euro (Brutto) warten. Mein BDA steht aber zur Zeit aber bei 01/06  ???

Die Vorfreude ist doch die schönste Freude bei 5000Euro?
Darf ich fragen wie diese Summe zusammen kommt?

Ich denke, bei mir wird es eine Nachzahlung von 01.2019 - ca. 06.2019 sein.
Es wird da "nur" die Differenz von E9a Stufe 5 auf Stufe 6 mit ca 500Euro brutto aus 2019 sein.
Die vielen Erfahrungsjahre, die ich als alter E9er in den Stufen 3 in Richtung 4 etc. verbracht hatte, verfallen wohl?

LG
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 11.11.2019 21:43
Die 5000€ Brutto ist die Differenz zwischen E9a St5 und der alten E9k St3 rückwirkend zum 01.01.19 .    Das sind rund 400€ Brutto pro Monat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 12.11.2019 06:45
Logisch. Die setzen das so um, dass du quasi von vorne die E9a gehabt hättest.  Wenn man also von 01/09 bis 12/18 die E9a durchläuft, kommt man zum 01.01.2019 in die Stufe 5 :-) 10 Jahre!

Läuft das automatisch oder muss das manuell umgestellt werden?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 12.11.2019 06:48
Die 5000€ Brutto ist die Differenz zwischen E9a St5 und der alten E9k St3 rückwirkend zum 01.01.19 .    Das sind rund 400€ Brutto pro Monat.

Plus Weihnachtsgeld was im November vom falschen Bruttolohn berechnet wird.....

Ich musste mal 9,37 Euro zurückzahlen. Da ist irgendetwas falsch gelaufen. Dafür hatte ich 7 Tage Zeit.... Soviel zu diesem Thema der Vorfreude....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andre am 12.11.2019 08:09
Die 5000€ Brutto ist die Differenz zwischen E9a St5 und der alten E9k St3 rückwirkend zum 01.01.19 .    Das sind rund 400€ Brutto pro Monat.

Plus Weihnachtsgeld was im November vom falschen Bruttolohn berechnet wird.....

Ich musste mal 9,37 Euro zurückzahlen. Da ist irgendetwas falsch gelaufen. Dafür hatte ich 7 Tage Zeit.... Soviel zu diesem Thema der Vorfreude....

Na jedenfalls nimmst Du es mit Humor...oder sehe ich es nur humorvoll?
Ich kann Dich aber verstehen, ist so ähnlich wie beim Finanzamt ;-)

Trotzdem darfst Du Dich darauf freuen?

Ich nehme mich mal als Beispiel:
Ich habe seit eh und je die Stufe 4 in der E9k und wandere mit meinem Brutto nur höher in Richtung St5 und St6, weil ich die tarifliche Erhöhung bei den jeweiligen Verhandlungen erhalten habe. Eine echte Stufe 5 und Stufe 6 hatte ich nie.
Nur in diesem Jahr gibt es eine kleine Rückzahlung von 01-06 ca., aber die längeren Stufenlaufzeiten, wo mir auf viele Jahre das höhere Brutto fehlte, das erhalte ich nicht.
Oder wird das soweit zurück gerechnet, dass gesagt wird, die Zeit, die ich länger in der Stufe 3 in Richtung Stufe 4 verbracht habe, wird mir anhand des verloren gegangenen Bruttos wieder gutgeschrieben?
Ich glaube nicht...also freue Dich drauf ;-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 08:33
Moin,

ich habe noch eine Frage. Ich bin in 9a Stufe 5 und bin Gruppenleiter. Zum 01.01.20 könnte man den Antrag stellen um in die 9b zu kommen.

Unsere Personalabteilung hat aber schon gesagt, dass diese Anträge nicht bewilligt werden, da es streitig ist ob man eine "große Abteilung" leitet. Die Protokollerklärung 5 ist da sehr schwammig gehalten. Außerdem sind sie der Meinung, dass die 9b eine besonders schwierige Tätigkeit voraussetzt, die sich von der 9a deutlich abhebt.

Wie sollen sich unsere Gruppenleiter hier verhalten??

Wünschen Euch einen schönen Tag.

Es grüßt der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 08:42
Dem AG kommt keine Entscheidung über einen Antrag auf Höhergruppierung zu.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 08:48
Die 5000€ Brutto ist die Differenz zwischen E9a St5 und der alten E9k St3 rückwirkend zum 01.01.19 .    Das sind rund 400€ Brutto pro Monat.

Plus Weihnachtsgeld was im November vom falschen Bruttolohn berechnet wird.....

Ich musste mal 9,37 Euro zurückzahlen. Da ist irgendetwas falsch gelaufen. Dafür hatte ich 7 Tage Zeit.... Soviel zu diesem Thema der Vorfreude....

Na jedenfalls nimmst Du es mit Humor...oder sehe ich es nur humorvoll?
Ich kann Dich aber verstehen, ist so ähnlich wie beim Finanzamt ;-)

Trotzdem darfst Du Dich darauf freuen?

Ich nehme mich mal als Beispiel:
Ich habe seit eh und je die Stufe 4 in der E9k und wandere mit meinem Brutto nur höher in Richtung St5 und St6, weil ich die tarifliche Erhöhung bei den jeweiligen Verhandlungen erhalten habe. Eine echte Stufe 5 und Stufe 6 hatte ich nie.
Nur in diesem Jahr gibt es eine kleine Rückzahlung von 01-06 ca., aber die längeren Stufenlaufzeiten, wo mir auf viele Jahre das höhere Brutto fehlte, das erhalte ich nicht.
Oder wird das soweit zurück gerechnet, dass gesagt wird, die Zeit, die ich länger in der Stufe 3 in Richtung Stufe 4 verbracht habe, wird mir anhand des verloren gegangenen Bruttos wieder gutgeschrieben?
Ich glaube nicht...also freue Dich drauf ;-)

Die Geringerwertigkeit der Tätigkeiten der ehemaligen E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wurde eben über die verlängerten Stufenlaufzeiten und eine niedrigere Endstufe abgebildet. Das hat man jetzt einfach auf 6 Stufen gestreckt und dafür eine Entgeltgruppe geringerer Wertigkeit eingeschoben. Wer über "verloren gegangenes Brutto" aufgrund der verlängerten Stufenlaufzeiten jammert, hat schlicht nicht begriffen, daß seine auszuübende Tätigkeit von vergleichwesie geringem Wert war und ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 08:51
Dem AG kommt keine Entscheidung über einen Antrag auf Höhergruppierung zu.

Ok Danke, aber wie siehst Du die Protokollerklärung Nr. 5?

Danke schon mal
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 08:52
Es gibt mehrerer Dutzend PE Nr. 5. Du mußt da schon spezifischer sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 08:54
Es gibt mehrerer Dutzend PE Nr. 5. Du mußt da schon spezifischer sein.


Diese hier meine ich:


12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

Nr. 5 Die Tätigkeit von Gruppenleitern beinhaltet die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung in der Serviceeinheit, Urlaubsplanung, Qualitätssicherung und Einarbeitung neuer Beschäftigter.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 09:05
Der Systematik des Tarifwerks und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen der Justiz folgend ist eine große Geschäftsstelle eine solche, in der Abteilungen bestehen, zu deren Leitung Gruppenleiter bestellt sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 09:08
Der Systematik des Tarifwerks und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen der Justiz folgend ist eine große Geschäftsstelle eine solche, in der Abteilungen bestehen, zu deren Leitung Gruppenleiter bestellt sind.

Super vielen Dank. Kannst Du mir dann verraten wo ich das finden kann.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 09:09
Was finden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 09:13
Ich dachte, dass was Du dort geschrieben hast ist eine Textstelle....sorry. ;)

Die Frage ist dann nur, was eine große Geschäftsstelle ist. Ich meine Personenzahl oder so. Bei uns
ist es so das jede Abteilung wie zum Beispiel Insolvenz, Straf- oder Zivilabteilung Gruppenleiter hat.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 12.11.2019 09:13
Was finden?
Das: "... ist eine große Geschäftsstelle eine solche, in der Abteilungen bestehen, zu deren Leitung Gruppenleiter bestellt sind."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.11.2019 09:20
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 12.11.2019 09:32
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Danke Spid, jetzt ist alles klar. Vielen Dank für Deine Hilfe hier.

Grüße
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 12.11.2019 09:41
Die 5000€ Brutto ist die Differenz zwischen E9a St5 und der alten E9k St3 rückwirkend zum 01.01.19 .    Das sind rund 400€ Brutto pro Monat.

Plus Weihnachtsgeld was im November vom falschen Bruttolohn berechnet wird.....

Ich musste mal 9,37 Euro zurückzahlen. Da ist irgendetwas falsch gelaufen. Dafür hatte ich 7 Tage Zeit.... Soviel zu diesem Thema der Vorfreude....

Na jedenfalls nimmst Du es mit Humor...oder sehe ich es nur humorvoll?
Ich kann Dich aber verstehen, ist so ähnlich wie beim Finanzamt ;-)

Trotzdem darfst Du Dich darauf freuen?

Ich nehme mich mal als Beispiel:
Ich habe seit eh und je die Stufe 4 in der E9k und wandere mit meinem Brutto nur höher in Richtung St5 und St6, weil ich die tarifliche Erhöhung bei den jeweiligen Verhandlungen erhalten habe. Eine echte Stufe 5 und Stufe 6 hatte ich nie.
Nur in diesem Jahr gibt es eine kleine Rückzahlung von 01-06 ca., aber die längeren Stufenlaufzeiten, wo mir auf viele Jahre das höhere Brutto fehlte, das erhalte ich nicht.
Oder wird das soweit zurück gerechnet, dass gesagt wird, die Zeit, die ich länger in der Stufe 3 in Richtung Stufe 4 verbracht habe, wird mir anhand des verloren gegangenen Bruttos wieder gutgeschrieben?
Ich glaube nicht...also freue Dich drauf ;-)

Ich freue mich. Habe 2 Jahre gespart um von der alten "E9k" Stufe 3 in 4, jetzt in die neue Stufe 5 zukommen. Sprich 2 Jahre eher 400 Euro brutto mehr. Daher ist alles gut und ich bekomme das Geld ja  rückwirkend zum 01.01.2019. Halt nur ein Jahr später.  Es geht halt nur um das Prinzip.
Titel: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Niqui am 12.11.2019 11:20
Hallo zusammen,

habe mal eine Frage. Ich bin seit 01.02.2015 in der E9 "klein" Stufe 2. Wenn ich es richtig verstanden habe, würde ich nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 in die E9 Stufe 3 Jahr 2 kommen.

Nun veröffentlich mein LBV (Baden-Württemberg) folgendes auf der Homepage:

Für die Mehrzahl der Beschäftigten ergibt sich durch die neue Stufenzuordnung in E9a keine Änderung im Tabellenentgelt. Eine Ausnahme liegt vor, bei Beschäftigten, die sich zum 01.01.2019 zwischen dem fünften und neunten Jahr in Entgeltstufe 3 befunden haben. Diese Beschäftigten werden direkt der Entgeltstufe 5 der Entgeltgruppe E9a zugeordnet und erhalten dadurch ein höheres Tabellenentgelt.

Für mich ergibt sich doch sehr wohl eine höheres Entgelt oder sehe ich da was falsch?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.11.2019 11:54
Es gibt 2 verschiedene Beschäftigtengruppen, die aus EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten in EG 9a übergeleitet werden. Beschäftigte mit ehemaligen Angestellten- und solche mit ehemaligen Arbeitertätigkeiten.

Der Satz ist für die mit ehemaligen Angestelltentätigkeiten.

Es fehlt der Hinweis, dass die Beschäftigten mit ehemaligen Arbeitertätigkeiten, die am 01.01.2019 in Stufe 3 waren, für die Dauer der Stufenlaufzeit der Stufe 3 das Entgelt der Stufe 4 gezahlt bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 12.11.2019 14:04
Ich habe die Tage mal beim Landesamt der Finanzen in M-V nachgefragt wann die rückwirkende Anpassung der Stufen in der EG9a erfolgen wird. Die Auskunft war schon sehr schockierend. Sie haben bis jetzt noch keine Durchführungsbestimmungen und gehen auch nicht davon aus, dass es dieses Jahr noch etwas wird.

Ebenso soll ich nach jetzigen Stand 7 Jahre und 11 Monate in der EG9 St.3 nicht wie in der veröffentlichen Tabelle in die EG9a St5 kommen, sondern erst nach in der ehemaligen "kleinen" 9 verbrachten 9 Jahren. >:( >:(

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 12.11.2019 18:57
Auch MV ist tarifgebunden 😉
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 12.11.2019 21:06
Ich habe die Tage mal beim Landesamt der Finanzen in M-V nachgefragt wann die rückwirkende Anpassung der Stufen in der EG9a erfolgen wird. Die Auskunft war schon sehr schockierend. Sie haben bis jetzt noch keine Durchführungsbestimmungen und gehen auch nicht davon aus, dass es dieses Jahr noch etwas wird.

Ebenso soll ich nach jetzigen Stand 7 Jahre und 11 Monate in der EG9 St.3 nicht wie in der veröffentlichen Tabelle in die EG9a St5 kommen, sondern erst nach in der ehemaligen "kleinen" 9 verbrachten 9 Jahren. >:( >:(

Die "Durchführungsbestimmungen" sind § 29b Abs. 2 oder 3 TVÜ-L geregelt. Aber vermutlich liegt es wieder an der EDV... Sofern du eine besondere Stufenlaufzeit von 5 Jahren in Stufe 2 hattest, bist du in EG 9a, Stufe 5 übergeleitet (§ 29b Abs. 3 TVÜ-L), ansonsten in Stufe 4 (§ 29b Abs. 2 TVÜ-L).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 13.11.2019 07:20
Ich habe die Tage mal beim Landesamt der Finanzen in M-V nachgefragt wann die rückwirkende Anpassung der Stufen in der EG9a erfolgen wird. Die Auskunft war schon sehr schockierend. Sie haben bis jetzt noch keine Durchführungsbestimmungen und gehen auch nicht davon aus, dass es dieses Jahr noch etwas wird.

Ebenso soll ich nach jetzigen Stand 7 Jahre und 11 Monate in der EG9 St.3 nicht wie in der veröffentlichen Tabelle in die EG9a St5 kommen, sondern erst nach in der ehemaligen "kleinen" 9 verbrachten 9 Jahren. >:( >:(

Die "Durchführungsbestimmungen" sind § 29b Abs. 2 oder 3 TVÜ-L geregelt. Aber vermutlich liegt es wieder an der EDV... Sofern du eine besondere Stufenlaufzeit von 5 Jahren in Stufe 2 hattest, bist du in EG 9a, Stufe 5 übergeleitet (§ 29b Abs. 3 TVÜ-L), ansonsten in Stufe 4 (§ 29b Abs. 2 TVÜ-L).

Ich bin damals gleich in die EG9 Stufe 3 gekommen mit einer verlängerten Stufenlaufzeit von 9 Jahren und müsste rückwirkend zum 01.01.2019 in die EG9a Stufe 5 kommen laut der veröffentlichten Tabelle(§ 29b Abs. 3 TVÜ-L).
Das haben die dort aber nicht auf dem Schirm.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2019 07:48
Das haben die dort aber nicht auf dem Schirm.
Kommt noch ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 13.11.2019 08:00
Die hier mal erwähnte Verzugspauschale müsste man wo geltend machen? Direkt über einen Anwalt oder den AG oder das Besoldungsamt anschreiben und diese unter Anmahnung von rechtlichen Schritten einfordern?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2019 08:03
Die hier mal erwähnte Verzugspauschale müsste man wo geltend machen? Direkt über einen Anwalt oder den AG oder das Besoldungsamt anschreiben und diese unter Anmahnung von rechtlichen Schritten einfordern?
Meinst du jene Verzugspauschale, die laut BAG nicht zur Anwendung kommt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 13.11.2019 08:24
Ich bin damals gleich in die EG9 Stufe 3 gekommen mit einer verlängerten Stufenlaufzeit von 9 Jahren und müsste rückwirkend zum 01.01.2019 in die EG9a Stufe 5 kommen laut der veröffentlichten Tabelle(§ 29b Abs. 3 TVÜ-L).
Das haben die dort aber nicht auf dem Schirm.

Um es (auch für weitere Fragenden in diesem Kontext) vereinfacht darzustellen:

Wer 2015 in der Stufe drei war kommt 2019 in die 5 (zum gleichen Monat, wie beim Eintritt Stufe 3)
Wer 2014 in der Stufe vier war kommt 2019 in die 6 (zum gleichen Monat, wie beim Eintritt Stufe 4)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 13.11.2019 08:26
Die hier mal erwähnte Verzugspauschale müsste man wo geltend machen? Direkt über einen Anwalt oder den AG oder das Besoldungsamt anschreiben und diese unter Anmahnung von rechtlichen Schritten einfordern?
Meinst du jene Verzugspauschale, die laut BAG nicht zur Anwendung kommt?

Ja genau, ich habe da mal etwas gestöbert. Viele ArbG und LArbG urteilen weiter ohne Beachtung des BAG Urteiles und es wird in den wenigsten Fällen in Berufung gegangen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 13.11.2019 08:29
Ich bin damals gleich in die EG9 Stufe 3 gekommen mit einer verlängerten Stufenlaufzeit von 9 Jahren und müsste rückwirkend zum 01.01.2019 in die EG9a Stufe 5 kommen laut der veröffentlichten Tabelle(§ 29b Abs. 3 TVÜ-L).
Das haben die dort aber nicht auf dem Schirm.

Um es (auch für weitere Fragenden in diesem Kontext) vereinfacht darzustellen:

Wer 2015 in der Stufe drei war kommt 2019 in die 5 (zum gleichen Monat, wie beim Eintritt Stufe 3)
Wer 2014 in der Stufe vier war kommt 2019 in die 6 (zum gleichen Monat, wie beim Eintritt Stufe 4)

Geist...ich weiß es und habe nur die Aussage der Bearbeiterin wiedergegeben. Es lässt einen Erschrecken, dass die dort keine Plan haben. Es ist doch schon lange in mehreren Quellen veröffentlicht und sollte auch dort schon mal angekommen sein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2019 08:37
Es ist doch schon lange in mehreren Quellen veröffentlicht und sollte auch dort schon mal angekommen sein.
Für die Sachbearbeiter existieren diese Veröffentlichungen erst dann, wenn sie dienstlich bekannt gegeben wurden.
Und das ist nicht einmal verkehrt. Denn letztlich kommt es für die Sachbearbeiter auf die Durchführungshinweise an, die eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen sollen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.11.2019 08:48
Nunja… da man von Beschäftigten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen beanspruchen auch erwarten können muss, dass sie sich selbständig ein Bild der Rechtslage machen und entsprechend handeln, verstehe ich nicht wirklich, warum alle auf die DFH warten. Dann würde auch EG 6 reichen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2019 09:00
Nunja… da man von Beschäftigten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen beanspruchen auch erwarten können muss, dass sie sich selbständig ein Bild der Rechtslage machen und entsprechend handeln, verstehe ich nicht wirklich, warum alle auf die DFH warten. Dann würde auch EG 6 reichen...
Na, weil die jeweilige oberste Heeresleitung sagt "Das fassen wir nicht an, solange keine DFH vorliegen".
Und der einzelne Sachbearbeiter interessiert sich dafür ohnehin nicht die Bohne, bis von ober der Startschuss kommt (es sei denn, er hat aufgrund eigener Betroffenheit ein Interesse, guckt sich "nichtamtliche" Quellen an und macht sich Gedanken).

Im Übrigen bedürfte es dann ja überhaupt keiner DFH, wenn Beschäftigte, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erbringen, stets zum richtigen Ergebnis kommen würden  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 13.11.2019 09:03
Es ist doch schon lange in mehreren Quellen veröffentlicht und sollte auch dort schon mal angekommen sein.
Für die Sachbearbeiter existieren diese Veröffentlichungen erst dann, wenn sie dienstlich bekannt gegeben wurden.
Und das ist nicht einmal verkehrt. Denn letztlich kommt es für die Sachbearbeiter auf die Durchführungshinweise an, die eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen sollen.

Ich erwarte ja auch nicht, dass sie ohne Durchführungshinweise tätig werden. Aber etwas Kenntnis von den anstehenden Veränderungen kann man schon erwarten, es wird ja sicherlich auch einige dort angestellte betreffen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 13.11.2019 10:48
Nunja… da man von Beschäftigten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen beanspruchen auch erwarten können muss, dass sie sich selbständig ein Bild der Rechtslage machen und entsprechend handeln, verstehe ich nicht wirklich, warum alle auf die DFH warten. Dann würde auch EG 6 reichen...
;D
Das sollte man denen mal sagen!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 13.11.2019 20:45
Na, weil die jeweilige oberste Heeresleitung sagt "Das fassen wir nicht an, solange keine DFH vorliegen".
Und der einzelne Sachbearbeiter interessiert sich dafür ohnehin nicht die Bohne, bis von ober der Startschuss kommt (es sei denn, er hat aufgrund eigener Betroffenheit ein Interesse, guckt sich "nichtamtliche" Quellen an und macht sich Gedanken).

Im Übrigen bedürfte es dann ja überhaupt keiner DFH, wenn Beschäftigte, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erbringen, stets zum richtigen Ergebnis kommen würden  8)

Mir erschließt sich nicht, welche Durchführungsbestimmungen denn noch so gebraucht werden. Ich erinnere mich, als damals im TVöD-VKA die Einführung der EGO anstand, mit Grausen an die "Durchführungsbestimmungen", die der hiesige KAV bzw. die VKA erließ. Es waren keine hilfreichen Erläuterungen über die Tariftexte hinaus; wichtig waren höchstens nochmal die Hinweise auf gewisse Beispielsfälle, bei denen Besitzstände und dergl. zu beachten waren. War zum Glück nur elektronischer Versand, sodass kein Papier dafür verschwendet wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 14.11.2019 08:36
Zum Thema Durchführungshinweise gibt es auf der Seite des STMF Bayern unter dem nachfolgen Link verschiedene (neue) Informationen...

http://www.stmf.bybn.de/personal/tarifvertrag/

TV-L
-FMS - Durchführungshinweise TV-L
-Durchführungshinweise zur Einführung der Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 14.11.2019 09:02
Zum Thema Durchführungshinweise gibt es auf der Seite des STMF Bayern unter dem nachfolgen Link verschiedene (neue) Informationen...

http://www.stmf.bybn.de/personal/tarifvertrag/
So ein Intranet-Link ist nicht unbedingt für jedermann hilfreich ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 14.11.2019 12:34
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Hallo Forum, hallo Spid,

bei einer Besprechung, in der auch die Verwaltung, anwesend war, ist deutlich gesagt worden, dass Gruppenleiter bei uns nicht in die 9b kommen. Die Meinung ist, dass dort § 12 TV-L greift und kein Gruppenleiter
die Eingruppierungsmerkmale mit mehr als 50 % hat. Ich verstehe das jetzt allmählich nicht mehr.....

Sorry für das erneute nerven.... ;)

Grüße
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 14.11.2019 12:45
bei einer Besprechung, in der auch die Verwaltung, anwesend war, ist deutlich gesagt worden, dass Gruppenleiter bei uns nicht in die 9b kommen. Die Meinung ist, dass dort § 12 TV-L greift und kein Gruppenleiter
die Eingruppierungsmerkmale mit mehr als 50 % hat. Ich verstehe das jetzt allmählich nicht mehr.....
Dein AG kann ja diese Meinung habe, ein Gericht kann dann die korrekte Eingruppierung feststellen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 14.11.2019 12:54
Hallo Forum, hallo Spid,

bei einer Besprechung, in der auch die Verwaltung, anwesend war, ist deutlich gesagt worden, dass Gruppenleiter bei uns nicht in die 9b kommen. Die Meinung ist, dass dort § 12 TV-L greift und kein Gruppenleiter
die Eingruppierungsmerkmale mit mehr als 50 % hat. Ich verstehe das jetzt allmählich nicht mehr.....

Wenn du zur Gruppenleitung bestellt bist, ist doch alles klar:
Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 14.11.2019 13:08
Danke schön.  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.11.2019 16:11
Das ergibt sich doch - wie dargestellt - aus der tariflichen Systematik und dem grundsätzlichen Aufbau von Geschäftsstellen in der Justiz. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmale für Gruppenleiter geschaffen, sondern lediglich eines - und dieses damit erläutert, daß die Tätigkeit von Gruppenleitern "die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit, insbesondere Einsatzsteuerung  in  der  Serviceeinheit,  Urlaubsplanung,  Qualitätssicherung  und Einarbeitung neuer Beschäftigter" beinhalte. Nicht alle Geschäftsstellen haben Abteilungen und Gruppenleitungen, letztere werden in großen Geschäftsstellen bestellt, in denen Abteilungen gebildet worden sind. Das konstituierende tarifliche Merkmal ist die Bestellung zur Gruppenleitung.

Hallo Forum, hallo Spid,

bei einer Besprechung, in der auch die Verwaltung, anwesend war, ist deutlich gesagt worden, dass Gruppenleiter bei uns nicht in die 9b kommen. Die Meinung ist, dass dort § 12 TV-L greift und kein Gruppenleiter
die Eingruppierungsmerkmale mit mehr als 50 % hat. Ich verstehe das jetzt allmählich nicht mehr.....

Sorry für das erneute nerven.... ;)

Grüße
Micha

Das zeigt doch bereits die offenkundige Minderwertigkeit der Rechtsmeinung des AG, siehe BAG, Urteil v. 18.02.1998 4 AZR 552/96, Urteil v. 15.02.1984 - 4 AZR 264/82, Urteil v. 05.04.1995 - 4 AZR 183/94.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 14.11.2019 18:25
Vielen Dank für die vielen Informationen.  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: citysun01 am 16.11.2019 14:15
Hallo,

lt Überleitungsmatrix gibt es beim Wechsel von E9a zu E9 b (stufe 3) weniger als der neu vereinbarte Garantiebetrag in Höhe von 180,00 EUR. Ist das so richtig und wenn ja warum? Ich verstehe es nicht ganz.

Ich soll rückwirkend zum 1.1.19 von E9 klein nach E9 groß (neu: E9a nach E9 b) "höhergruppiert" werden. Ich bin davon ausgegangen, dass dann der Garantiebetrag greift, weil der Gehaltszuwachs lt. Tabelle sonst unter 180 EUR liegt.

Kann jemand Auskunft geben? Danke :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.11.2019 14:20
Was für eine „Überleitungsmatrix“? Und warum sollte eine solche bei einer Höhergruppierung relevant sein?

Eine Höhergruppierung von E9a in E9b am 01.01.19 ist eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: citysun01 am 16.11.2019 15:00
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.11.2019 15:19
Tut er doch: wirst Du von E9a/4 in E9b/3 erhältst Du E9a/4 plus den Garantiebetrag von 180€, erfolgt die Höhergruppierung aus E9a/3, erhältst Du E9a/3 plus den Garantiebetrag von 95,24€ - ganz genau so, wie es in §17 Abs. 4 TV-L vereinbart ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2019 16:25
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: citysun01 am 16.11.2019 16:33
Wenn ich von E9 a Stufe 3 in E9 b Stufe 3 komme liegt das Gehalt unter dem Wert des neuen garantiebetrages von 180 Euro. S. Tabelle unter folgendem Link: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html


Wozu dient dann der neue Garantiebetrag?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.11.2019 16:37
Welche Relevanz soll der Link haben? Die maßgebliche Norm habe ich genannt. Hast Du diese zumindest nach meinem diesbezüglichen Hinweis gelesen oder hast Du Deine Zeit lieber mit herumsurfen verschwendet?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 16.11.2019 17:22
Wenn ich von E9 a Stufe 3 in E9 b Stufe 3 komme liegt das Gehalt unter dem Wert des neuen garantiebetrages von 180 Euro. S. Tabelle unter folgendem Link: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html


Wozu dient dann der neue Garantiebetrag?
Er dienst dazu, dass die meisten bei einer HG noch mehr Geld bekommen als früher das der Fall war.

Dort in deinem Link steht folgendes:
Als Ergebnis der Tarifrunde 2019-2021 wurden die Garantiebeträge deutlich erhöht, allerdings ist nun der individuelle Garantiebetrag auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Höhergruppierung begrenzt.

Also lesen bildet!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 18.11.2019 07:11
Zum Thema Durchführungshinweise gibt es auf der Seite des STMF Bayern unter dem nachfolgen Link verschiedene (neue) Informationen...

http://www.stmf.bybn.de/personal/tarifvertrag/
So ein Intranet-Link ist nicht unbedingt für jedermann hilfreich ...

Hallo TV-Ler,
da gebe ich dir vollkommen Recht, Intranet ist nicht für jedermann....
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen... Zumal "die Veröffentlichung diese Hinweise nicht vorgesehen ist."
Weiterhin gehe ich davon aus, dass es mittlerweile auch in den anderen Bundesländern entsprechende Durchführungshinweise gibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 18.11.2019 08:21
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen...

Vielleicht lässt uns EIN TB in Bayern an dieser Erkenntnis teilhaben...?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: hannes123 am 19.11.2019 06:20
Aber zumindest die TB in Bayern können sich schonmal die Durchführungshinweise ansehen...

Vielleicht lässt uns EIN TB in Bayern an dieser Erkenntnis teilhaben...?


Ich finde es inzwischen einfach nur unfassbar, dass dieser ganze Prozess so lange dauert. Es kommt ja nun schon die nächste Tariferhöhung ab 2020 und es ist noch nicht geschafft, diejenigen der EG 9 überzuleiten, die ein Mehreinkommen zu erwarten haben.

Es ist bestimmt viel Arbeit, diese Durchführungshinweise auf Papier zubringen aber sowas muss einfach schneller gehen.




Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 07:03
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.11.2019 11:32
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.

Tja, die Frage ist nur, will man seinen Arbeitgeber so verärgern....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 11:40
Der AG kommt seiner Hauptpflicht nicht korrekt nach und Du machst Dir Gedanken, ob Du ihn verärgern könntest? Abgesehen davon, daß es sich um keine natürliche Person handelt und der AG mithin keinen Ärger empfindet, was meinst Du würde der AG tun, wenn Du einfach jeden Tag eine halbe Stunde später kämest, weil Dir noch Durchführungshinweise der Gewerkschaft fehlen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.11.2019 12:16
Wenn jetzt viele Klagen eingehen, würde man beim nächsten mal einfach alles 6 Monate nach hinten schieben, um Zeit für die Abwicklung zu haben. Da die Gewerkschaften dem Vernehmen nach nicht gerade mit allen Ressourcen an der Umsetzung arbeiten wird das sicher lustig. Die Umsetzung 9a/9b betrifft nur einen kleinen Teil des Gesamtpakets, hätte man also entspannt zum 01.01.2020 starten können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 12:47
Man kann ja Umsetzungsfristen vereinbaren, das ist ja nicht unüblich. Hat man aber unterlassen, wie Du ja gerne schreibst, sind die Tarifparteien ja frei darin, was sie vereinbaren - mithin wollte man ja, daß der Anspruch unmittelbar entsteht. Ist schon ein ziemliches Armutszeugnis, wenn man als AG seiner Hauptpflicht nicht nachkommt. Hat man wohl den Mund zu voll genommen, als man keine Umsetzungsfrist vereinbarte...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 19.11.2019 12:53
Ein wenig "Mitleid" habe ich schon mit den Personalverwaltungen und Bezügerechnern - diese kriegen den Umut der Beschäftigten ab, ohne dass sie selbst bslang einen Pfennig gesehen haben.

Wie du sagst Spid, schon ein Armutszeugnis der Verhandlungsfüher der TdL, dass sie das nicht bedacht haben oder -  was noch verquerer wäre - wissen- und willentlich in Kauf genommen haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.11.2019 13:23
Nochmal: rechtlich läuft die Frist seit 11. September. gut 2 Monate also. Noch 4 Monate bis zum § 37...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 13:26
Die AG sind also seit mehr als 2 Monaten in Verzug. Wie sähe es denn ein AG, wenn ein AN mehr als 2 Monate lang unabgesprochen nur ab und zu zur Arbeit käme?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.11.2019 13:41
In Niedersachsen arbeite sie daran, dass alle ihre Rückstände  mit dem Dezembergehalt ausgezahlt bekommen.

Es gibt sonst wohl erheblich Probleme mit VBL. Die sind verpflichtet, alles rückwirkend zu berechnen, weil man seine Punkte nach dem Lebensalter bekommt. Also müssen die Zahlungen von 2019, auch 2019 berücksichtigt werden. Das geht nur ohne Probleme, wenn es auch 2019 ausgezahlt wird.

Wie das bei der normalen Rentenkasse ist, kann ich nicht beurteilen. Aber auch da muss es wohl eher dem Jahr 2019 zugerechnet werden.

Was den AG gar nicht interessiert, sind die steuerlichen Nachteile des AN wenn die Nachzahlung dem Bruttojahresentgelt 2020 zugeschlagen wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: msx am 19.11.2019 13:46
laut Personalrat hier in NRW sollte das DEZ GEHALT kommen... "die Durchführungshinweise liegen uns inzwischen vor" - aber wie immer brauchen sie Zeit... ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 19.11.2019 13:59
Laut unserem Personalrat sind die Durchführungshinweise seit gestern da, wären aber sehr kompliziert und es würde bis nächstes Jahr dauern bis alles durch ist!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 14:00
Wie ich bereits ausführte:
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.
Wer hier jammert, ist also selbst schuld an seiner Misere.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.11.2019 14:40
Wie ich bereits ausführte:
Wenn man - anstatt im Forum herumzujammern - mal zeitgerecht Feststellungs- und Leistungsklage erhoben hätte, stellte sich das Problem mutmaßlich nicht.
Wer hier jammert, ist also selbst schuld an seiner Misere.

Ob es mit einer Klage zu einer schnelleren Auszahlung gekommen wäre, mag ich bezweifeln.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 14:43
Wer am 13.11.2019 Klage beim ArbG Düsseldorf eingereicht hätte, hätte bereits am 21.10.2019 den Gütetermin und zwei Wochen später den Kammertermin haben können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 19.11.2019 15:24
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 15:25
Wer am 13.11.2019 Klage beim ArbG Düsseldorf eingereicht hätte, hätte bereits am 21.10.2019 den Gütetermin und zwei Wochen später den Kammertermin haben können.

Das muß 13.09.2019 statt 13.11.2019 heißen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 19.11.2019 15:38
@Spid: Sind das Erfahrungswerte deinerseits mit den ArbG Düsseldorf oder ist die Zwei-Wochen-Frist normiert? Die Frage deshalb, weil demnächst hierseits ein Gütetermin ansteht, allerdings anderes Bundesland und wegen Eingruppierungsfeststellungsklage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 15:41
Das sind reale Terminierungen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 19.11.2019 15:51
Ok.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.11.2019 15:58
Da hat man aber immer noch kein Geld, weil der SB es nicht ausrechnen kann. Bringt exakt null. Und frühestens Ende September hätte man feststellen können, dass für September nicht korrekt gezahlt wurde. Alles Unsinn.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: nichts_tun am 19.11.2019 16:05
Spids Ansatz ist ja der, dass sehr viele ANs eine solche Leistungsklage erheben sollten...dann würden das die AGs durchaus spüren. Zumal ich die Verzugspauschale, pro Verzugsmonat und trotz des BAG-Urteils, geltend machen würde.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 16:11
Da hat man aber immer noch kein Geld, weil der SB es nicht ausrechnen kann. Bringt exakt null. Und frühestens Ende September hätte man feststellen können, dass für September nicht korrekt gezahlt wurde. Alles Unsinn.  ;D ;D ;D

Spätestens mit Unterzeichnung des Tarifvertrags sind ja bereits die rückwirkenden Ansprüche entstanden, mithin war der AG zu diesem Zeitpunkt für die Zahltermine Januar bis August in Verzug. Mithin brauchte der Zahltermin September überhaupt nicht abgewartet werden. So ist das halt, wenn man keine Umsetzungsfrist vereinbart. Und der SB braucht überhaupt nichts auszurechnen - das ArbG verurteilt das Land zur Zahlung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dhsg am 19.11.2019 18:33
Hallo. Ich bin neu hier und habe eine Frage.

Kurz der Sachverhalt:
Bisher habe ich eine Zulage erhalten. Hierbei handelt es sich um den Unterschiedsbetrag zwischen der E9 Fallgruppe 3, Stufe 3 und der Stufe 4 - dieser wurde im Anschreiben allerdings nur als Betrag genannt und auf Paragraph 16 TV-L verwiesen.

In dem Schreiben meiner Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass diese bei einer Stufensteigerung aufgezehrt wird aber an Tariferhöhungen teilnimmt. Die Zulage ist nicht befristet.

Durch die Überleitung komme ich rückwirkend zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 5.

Und jetzt die Frage:
Stellt die Überleitung in eine neue Entgeltgruppe eine Stufensteigerung dar. Konkret: Wird die bisher gezahlte Zulage durch die neue Eingruppierung wegfallen oder müsste nun der Unterschiedsbetrag zwischen der E9a Stufe 5 und der E9a Stufe 6 gezahlt werden?

Der Tatsache, dass der Betrag der E9a Stufe 5 dem der alten E9 Stufe4 (wenn die Tariferhöhung einrechnet) entspricht bin ich mir bewusst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 18:43
Da die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L jederzeit widerrufen werden kann, wird der AG sie weiterzahlen, wenn er das will - und sie ansonsten widerrufen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dhsg am 19.11.2019 18:51
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da bisher nichts widerrufen wurde, gehe ich dann erstmal von einer Weitergewährung aus.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Jutta20 am 19.11.2019 19:40
Hallo,

ich habe heute meine korrekte Überleitung in 09a erhalten. Die Durchführungshinweise liegen meinen Arbeitgeber seit dem 6.11.2019 vor... 😊

Hoffe darauf alles zusammen mit Jahressonderzahlung im November zu erhalten.

Viele Grüße, Jutta
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Christian30823 am 19.11.2019 19:57
Hallo,
ich muss Mal ganz blöd dazwischen fragen...zählt theoretisch die Überleitung auch bei Leuten die erst 2019 in den tvl gewechselt sind ?

Gruß
Christian

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.11.2019 19:58
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 20.11.2019 07:00
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 20.11.2019 08:06
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 20.11.2019 08:44
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.
Also, wenn es länger dauert liegt es dann nur an der Geschwindigkeit der Personalabteilung des Amtes?  :o ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 20.11.2019 09:15
Wer bekommt eigentlich diese Durchführungshinweise und handelt danach?
Die Personalabteilung? Und die gibt ihre Berechnungen ans Land weiter?
Ja, die Durchführungshinweise sind für die Personalabteilungen bestimmt.
Die für die Zahlbarmachung des Entgelts notwendigen Informationen gehen dann an die entgeltzahlenden Stellen.
Also, wenn es länger dauert liegt es dann nur an der Geschwindigkeit der Personalabteilung des Amtes?  :o ???
Da hier zwei Stellen beteiligt sind, ist mir unklar wie du zu diesem Schluss kommst.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 20.11.2019 11:05
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍

Es sind zusammen genau 4649,52 Euro Brutto an Nachzahlungen die sich bis Ende November angesammelt haben...... + normales Gehalt im Dezember. Ich würde sagen es lohnt sich....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 20.11.2019 11:11
Also in Niedersachsen wird definitiv am 30.12. nachgezahlt. Das heißt für einen 9aler "St5" StKl 1 nächste Woche Sonderzuwendung (rund 3150 €), am 30.12. Nachzahlung (rund 4500€) und Ende Januar mit Lohnerhöhung gut 2200€ .
Also binnen 8 Wochen eine Nettoauszahlung von knapp 10000€. 👍

Es sind zusammen genau 4649,52 Euro Brutto an Nachzahlungen die sich bis Ende November angesammelt haben...... + normales Gehalt im Dezember. Ich würde sagen es lohnt sich....


So ins Detail bin ich gar nicht gegangen :-) Finde es im Nachhinein betrachtet aber gar nicht schlecht mit dem Auszahlungstermin :-) Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.11.2019 11:12
EInführung eines echten 13. Monatsgehalts. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 20.11.2019 11:25
Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........
Über die schleppende Umsetzung der Höhergruppierungsanträge zum 01.01.2020 bzw. der daraus resultierenden (Nach)Zahlungen.  8)

Da ist noch enormes Nörgelpotential ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Caesar42 am 20.11.2019 11:38
Dafür sind wir doch hier, oder...?  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 20.11.2019 12:23
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/tarife/durchfuhrungshinweise/durchfuehrungshinweise-zum-tv-ltvue-l-118348.html

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 20.11.2019 12:24
Juhu 🥳 Höhergruppierungsanträge :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 20.11.2019 12:36
in der PDF-Datei 2019_11_18__Dfh_Garantiebetrge_Nds_.pdf wird bei den genannten Beispielen der Höhergruppierungen die alte Fallgruppe I mit der Entgeltgruppenzulage thematisiert! Was passiert mit der Zulage den nun??? :(

Auch in dem Dokument 2019_11_18_Dfh_Entgeltgruppen_9a__9b_Nds.pdf steht auch nichts von der Fallgruppe 1  :o :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 12:40
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 20.11.2019 12:41
Über was werden wir nach der Zahlung nur diskutieren.........
Über die schleppende Umsetzung der Höhergruppierungsanträge zum 01.01.2020 bzw. der daraus resultierenden (Nach)Zahlungen.  8)

Da ist noch enormes Nörgelpotential ...

Also ich persönlich werde erstmal abwarten mit dem Höhergruppierungsantrag, denn ich habe als Techniker die Befürchtung, dass die Höhergruppierung mit einer Begründung des AG abgelehnt wird...
Es wird dann die Diskussion losgehen ob ich überhaupt und in welchem Umfang Tätigkeiten
nach 22.2 Techniker in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfülle.
Denn bei uns gab es bisher noch keine Tätigkeitsbeschreibungen....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 12:44
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 20.11.2019 12:48
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, nach den Durchführungshinweisen werde ich (Techniker Fallgruppe 1) in die EG9a, wie angekündigt, übergeleitet. Dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b (von EG9a 5 in die EG9b 4 (3781.78€ +180€ ab 01.01.20)) beachtet wird! Danke!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 20.11.2019 12:50
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 12:57
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b beachtet wird! Danke!

Ob Du irgendwas erhältst, kann keiner sagen. Ich kann mich zu Ansprüchen äußern. Wenn Du bislang Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage/Fallgruppenzulage als Techniker in der E9 Mit verlängerten Stufenlaufzeiten hattest, ändert sich daran an der Überleitung nichts. Der Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage endet mit Ablauf des 31.12.2019, ganz gleich, ob ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird oder nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 20.11.2019 12:59
Da es nichts mit den jeweils geregelten Sachverhalten zu tun hat, würde es mich wundern, wenn derlei darin auftauchte. Es sind auch keine Rezepte für Hirschrücken enthalten.
OK Spid, dann kannst du mir bestimmt sagen ob ich die Zulage zur noch existierenden Fallgruppe1 weiterhin erhalte, ob die Zulage bei den Nachzahlungen berücksichtigt wird und ob Diese bei einem Höhergruppierungsantrag in die EG9b beachtet wird! Danke!

Ob Du irgendwas erhältst, kann keiner sagen. Ich kann mich zu Ansprüchen äußern. Wenn Du bislang Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage/Fallgruppenzulage als Techniker in der E9 Mit verlängerten Stufenlaufzeiten hattest, ändert sich daran an der Überleitung nichts. Der Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage endet mit Ablauf des 31.12.2019, ganz gleich, ob ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt wird oder nicht.

Heißt, ab 1.1.20 habe ich keinen Anspruch mehr drauf und ab ich die bekomme hängt nur vom AG ab?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 13:01
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...

Dann hat der AG sich doch bereits eine Rechtsmeinung gebildet und diese geäußert. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommt ihm damit die Beweislast zu, warum die bisher angenommene Eingruppierung nicht zutreffend sein soll. Zumal durch dann mehrfache Überleitung wahrscheinlich sogar ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 13:02
@Carlos1977: Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 20.11.2019 13:05
Dem AG kommt keine Entscheidung zu, ihm obliegt lediglich die Umsetzung.

Steht denn derzeit die Entgeltgruppenzulage zu?
So ähnlich, nach dem alten BAT nach 5b die 7,5% nach 6 Jahren als Besitzstandszulage.
Aber man wird sich darauf berufen dass das noch andere alte Voraussetzungen waren, die man so übernommen hat. Nur durch meinen Antrag muss das erneut überprüft werden und da es keine Stellenbeschreibungen gibt. wird der AG auf Grund meines Antrags feststellen, dass ich nur 49 % schwierige Aufgaben erfülle...

Dann hat der AG sich doch bereits eine Rechtsmeinung gebildet und diese geäußert. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage kommt ihm damit die Beweislast zu, warum die bisher angenommene Eingruppierung nicht zutreffend sein soll. Zumal durch dann mehrfache Überleitung wahrscheinlich sogar ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.

Danke, ich bleibe am Thema dran und werde berichten wenn es soweit ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 20.11.2019 13:19
Die Überstundenentgelte richten sich nach der individuellen Stufe, höchstens jedoch
nach Stufe 4 (Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 TV-L). Dies führt bei Beschäftigten in
der bisherigen Stufe 4 der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 (Stufen 5 und 6 der neuen Ent-
geltgruppe 9a) aufgrund der neu „dazwischengeschobenen“ Stufe 3 am 1. Ja-
nuar 2019 zu einer Verringerung der Überstundenentgelte, da die Stufe 4 der Entgelt-
gruppe 9a aus der bisherigen Stufe 3 der Entgeltgruppe 9 gebildet wurde.

Auch wenn sich viele über den Aufstieg nach 9b freuen, die Kollegen die in der 9a bleiben machen hier zum Teil kein Gewinn. In Niedersachsen kann der AG zwar auf eine Rückzahlung verzichten aber ob das alle Bundesländer so sehen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zara am 20.11.2019 20:49
Liebes Forum,

ich brauche eure Hilfe, bin verzweifelt.
Heute habe ich meinen Lohnzettel online abgerufen ( LBV-BW )
Ich bin 2017 von E8/05 in die E9/04 (kleine E9) höher gruppiert worden.
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.
Das ist doch zum heulen, ab jetzt 400€ brutto weniger, das komplette Weihnachtsgeld abgezogen.

Ist da bei mir was falsch gelaufen, nach einer Tarifverhandlung viel weniger zu verdienen ?
Würde mich über eure Meinung und Hilfe freuen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: eike am 20.11.2019 20:53
Hallo zusammen,

ich bin zum 1.1.2019 in die damals noch existierende "Endstufe (Zulage) in der kleinen 9 gelandet. D.h. zum 31.12.2018 war ich Stufe 4, Jahr 5, und ab dem 1.1.2019 habe ich die "Stufe" 4E, Jahr 6 mit der Zulage bekommen, ab Mitte des Jahres dann auch mit der Tariferhöhung um 3,01%.

Jetzt habe ich einen korrigierten Gehaltszettel bekommen und muss 1100 Euro zurückzahlen, weil ich rückwirkend ab dem 1.1.2019 in die neue E 9a Stufe 5, 5. Jahr eingestuft wurde.

Habe ich Pech gehabt, weil mein Stufenaufstieg auf den Tarifwechsel gefallen ist und der Stufenaufstieg damit quasi verloren ist, oder müsste ich nicht zum 1.1.2019 in E9a Stufe 6 eingestuft werden?
 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 20:56
Letzteres
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 20.11.2019 20:58
Liebes Forum,

ich brauche eure Hilfe, bin verzweifelt.
Heute habe ich meinen Lohnzettel online abgerufen ( LBV-BW )
Ich bin 2017 von E8/05 in die E9/04 (kleine E9) höher gruppiert worden.
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.
Das ist doch zum heulen, ab jetzt 400€ brutto weniger, das komplette Weihnachtsgeld abgezogen.

Ist da bei mir was falsch gelaufen, nach einer Tarifverhandlung viel weniger zu verdienen ?
Würde mich über eure Meinung und Hilfe freuen.

"abgezogen" bitte näher erläutern - mit welchem Kürzel denn?

Gehts um Baden-Württemberg, ja? Hier hat in den letzten 5 Tagen die Umstellung stattgefunden.
Ich bin ja in dem "Verein" und was hier bei mir gerade aufläuft sind Fälle in denen die Überleitung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten "Stufengleich" in E9a also in die Stufe 4 eingruppiert wurden. Da läuft gerade gehörig was schief...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zara am 20.11.2019 21:05
Liebes Forum,

ich brauche eure Hilfe, bin verzweifelt.
Heute habe ich meinen Lohnzettel online abgerufen ( LBV-BW )
Ich bin 2017 von E8/05 in die E9/04 (kleine E9) höher gruppiert worden.
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.
Das ist doch zum heulen, ab jetzt 400€ brutto weniger, das komplette Weihnachtsgeld abgezogen.

Ist da bei mir was falsch gelaufen, nach einer Tarifverhandlung viel weniger zu verdienen ?
Würde mich über eure Meinung und Hilfe freuen.

"abgezogen" bitte näher erläutern - mit welchem Kürzel denn?

Gehts um Baden-Württemberg, ja? Hier hat in den letzten 5 Tagen die Umstellung stattgefunden.
Ich bin ja in dem "Verein" und was hier bei mir gerade aufläuft sind Fälle in denen die Überleitung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten "Stufengleich" in E9a also in die Stufe 4 eingruppiert wurden. Da läuft gerade gehörig was schief...


"abgezogen" bedeutet 395€ brutto die ich ab 1.1.2019 "zu viel" bekommen habe.
Die muss ich ans Land BW zurückzahlen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 20.11.2019 21:07
Bin nicht spid, bin ein Schmuddelkind :D

Meines Erachtens nach dürften sie nur 6 Monate rückwirkend Zahlungen einfordern -

§ 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.


und du hättest sowieso in die E9 -5 eingruppiert werden müssen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zara am 20.11.2019 21:10
Bin nicht spid, bin ein Schmuddelkind :D

Meines Erachtens nach dürften sie nur 6 Monate rückwirkend Zahlungen einfordern -
und du hättest in die E9 -5 eingruppiert werden müssen.

sorry ich habe dich in der Aufregung verwechselt, danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 21:10
Liebes Forum,

ich brauche eure Hilfe, bin verzweifelt.
Heute habe ich meinen Lohnzettel online abgerufen ( LBV-BW )
Ich bin 2017 von E8/05 in die E9/04 (kleine E9) höher gruppiert worden.
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.
Das ist doch zum heulen, ab jetzt 400€ brutto weniger, das komplette Weihnachtsgeld abgezogen.

Ist da bei mir was falsch gelaufen, nach einer Tarifverhandlung viel weniger zu verdienen ?
Würde mich über eure Meinung und Hilfe freuen.

"abgezogen" bitte näher erläutern - mit welchem Kürzel denn?

Gehts um Baden-Württemberg, ja? Hier hat in den letzten 5 Tagen die Umstellung stattgefunden.
Ich bin ja in dem "Verein" und was hier bei mir gerade aufläuft sind Fälle in denen die Überleitung von E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten "Stufengleich" in E9a also in die Stufe 4 eingruppiert wurden. Da läuft gerade gehörig was schief...


"abgezogen" bedeutet 395€ brutto die ich ab 1.1.2019 "zu viel" bekommen habe.
Die muss ich ans Land BW zurückzahlen.

Ich sehe nicht, daß Du das müßtest. Reich doch einfach Feststellungs- und Leistungsklage beim zuständigen ArbG ein, dann klärt sich das ganz schnell.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 20.11.2019 21:15
§ 29b TVÜ-L

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf

Hier der Link.

Ich stimme spid zu, wenn sich das nicht durch ein einfaches Telefonat klären lässt -weils schlicht ein Fehler ist- dann wird das ArbG in deinem Sinne entscheiden.

Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: zara am 20.11.2019 21:26
§ 29b TVÜ-L

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf

Hier der Link.

Ich stimme spid zu, wenn sich das nicht durch ein einfaches Telefonat klären lässt -weils schlicht ein Fehler ist- dann wird das ArbG in deinem Sinne entscheiden.

Grüße

ich habe mir die Tabelle jetzt angeschaut, tatsächlich steht mir dann die Stufe 5 zu.
Ich werde das morgen mal mit der LBV klären.

Ich danke euch recht herzlich vorerst mal, ich hoffe das das nur ein Alptraum war...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.11.2019 21:43
Ach ja, da hat es sich ja richtig gelohnt, auf die wohlfeilen Durchführungshinweise zu warten...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 21.11.2019 07:28
Zitat
Jetzt habe ich einen korrigierten Gehaltszettel bekommen und muss 1100 Euro zurückzahlen, weil ich rückwirkend

Zitat
Heute steht auf meinem Lohnzettel  E9a/04, mein Bruttolohn wurde von 3667€ auf 3272€ reduziert.
Dazu sind mir noch zusätzlich 3948€ abgezogen worden.

Super! Das fängt ja gut an...
Haben wir was übersehen oder sind die Personaler überfordert und gehen erstmal (für sich) auf "Nummer Sicher"?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 21.11.2019 07:52
Sorry da fällt einem nun nichts mehr zu ein. Die Tabelle der Überleitung kann doch eigentlich nicht falsch gelesen werden. Eindeutiger können Regelungen doch nun nicht sein. Ich habe dem NLBV zu meiner Person mal meine Berechnung der Überleitung/Nachzahlung ;D zukommen lassen. Nur zur Sicherheit..... ;-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.11.2019 08:22
Ich habe dem NLBV zu meiner Person mal meine Berechnung der Überleitung/Nachzahlung ;D zukommen lassen. Nur zur Sicherheit..... ;-)
Na, das kann doch nur schiefgehen ...  8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 21.11.2019 08:28
Ich habe dem NLBV zu meiner Person mal meine Berechnung der Überleitung/Nachzahlung ;D zukommen lassen. Nur zur Sicherheit..... ;-)
Na, das kann doch nur schiefgehen ...  8)

Ich hoffe mal nicht... Auf das Theater was einige nun haben, habe ich keine Lust.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 21.11.2019 08:51
Ich habe dem NLBV zu meiner Person mal meine Berechnung der Überleitung/Nachzahlung ;D zukommen lassen. Nur zur Sicherheit..... ;-)
Na, das kann doch nur schiefgehen ...  8)

Ich hoffe mal nicht... Auf das Theater was einige nun haben, habe ich keine Lust.

Den Verlust könnte man auch schon berechnen. Überleitung von E9k Stufe 3 in E9a Stufe 3  ;D  Sollte beim NLBV aber nicht passieren. Wird maschinell umgestellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: terk am 21.11.2019 09:13
Hallo liebe TV-L Gemeinde,
Mittlerweile habe ich so viel gelesen und unterschiedliche Tabellen gesehen, das ich mir nicht mehr sicher bin nach welcher Tabelle ich nun übergeleitet werde.
Ich komme aus NRW und bin Arbeiter an einer Hochschule.
Seit dem 01.09.2014 bin ich nun in E9 Stufe 3 (mit 7 Jahren in Stufe 3).
Laut der Tabelle, welche vom DBB zu Überleitung nach den Redaktionsverhandlungen veröffentlicht wurde, müsste ich eigentlich ins erste Jahr der E9a Stufe 5 übergeleitet werden.
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr11-anlage-1.pdf

Diese Tabelle ist gleich der Tabelle die hier auf der Internetseite veröffentlicht wurde.
Jetzt habe ich aber die Tabelle gesehen aus den Überleitungshinweisen aus Niedersachsen nach der ich nur in E9a Stufe 4 unter Mitnahme der Restlaufzeit übergeleitet werden würde.

Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
terk
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.11.2019 09:24
Jetzt habe ich aber die Tabelle gesehen aus den Überleitungshinweisen aus Niedersachsen nach der ich nur in E9a Stufe 4 unter Mitnahme der Restlaufzeit übergeleitet werden würde.
Wo in den niedersächsischen Durchführungshinweisen ist eine Tabelle zu finden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: terk am 21.11.2019 10:00
Sorry mein Fehler.
Die beziehen sich im Punkt 2.1 im Beispiel 3 auf die Tabelle §29b Abs.2 Satz 2 TVÜ-Länder.
Diese Tabelle meinte ich.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 21.11.2019 10:14
Sorry mein Fehler.
Die beziehen sich im Punkt 2.1 im Beispiel 3 auf die Tabelle §29b Abs.2 Satz 2 TVÜ-Länder.
Diese Tabelle meinte ich.

Mit freundlichen Grüßen
Diese Tabelle ist für Beschäftigte der EG9 mit Stufenlaufzeiten in der Stufe 3 von 7 Jahren
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: terk am 21.11.2019 10:46
Sorry mein Fehler.
Die beziehen sich im Punkt 2.1 im Beispiel 3 auf die Tabelle §29b Abs.2 Satz 2 TVÜ-Länder.
Diese Tabelle meinte ich.

Mit freundlichen Grüßen
Diese Tabelle ist für Beschäftigte der EG9 mit Stufenlaufzeiten in der Stufe 3 von 7 Jahren

Ja das ist ja richtig aber in der Tabelle im folgenden link steht es anders drin früh diese Laufzeit.
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr11-anlage-1.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.11.2019 11:19
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: terk am 21.11.2019 11:33
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf

Ok danke für die Antwort.
Dennoch verstehe ich nicht warum noch eine andere Tabelle nach den Redaktionsverhandlungen in Umlauf  gebracht wurde, welche augenscheinlich besser wäre. (DBB)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.11.2019 11:35
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf

Ok danke für die Antwort.
Dennoch verstehe ich nicht warum noch eine andere Tabelle nach den Redaktionsverhandlungen in Umlauf  gebracht wurde, welche augenscheinlich besser wäre. (DBB)
Möglicherweise haben diejenigen, die diese andere Tabelle in Umlauf brachten, nicht verstanden was sie in den Redaktionsgesprächen vereinbart haben ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 21.11.2019 13:37
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf

Ok danke für die Antwort.
Dennoch verstehe ich nicht warum noch eine andere Tabelle nach den Redaktionsverhandlungen in Umlauf  gebracht wurde, welche augenscheinlich besser wäre. (DBB)
Möglicherweise haben diejenigen, die diese andere Tabelle in Umlauf brachten, nicht verstanden was sie in den Redaktionsgesprächen vereinbart haben ...

Hallo in die Runde !

Ich bin jetzt auch verwirrt wegen den ganzen Tabellen. Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.

bitte um deine oder auch andere Meinungen

Besten Dank
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 21.11.2019 13:44
Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.
Welche der beiden Tabellen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L zutrifft, hängt davon ab ob der Kollege bislang entweder eine verlängerte Stufenlaufzeit von 7 Jahren in der Stufe 3 hatte, oder von 5 Jahren in der Stufe 2 und von 9 Jahren in der Stufe 3.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 21.11.2019 13:53
Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.
Welche der beiden Tabellen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L zutrifft, hängt davon ab ob der Kollege bislang entweder eine verlängerte Stufenlaufzeit von 7 Jahren in der Stufe 3 hatte, oder von 5 Jahren in der Stufe 2 und von 9 Jahren in der Stufe 3.
bislang Arbeiter oder Angestellter gewesen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 21.11.2019 14:01
Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.
Welche der beiden Tabellen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L zutrifft, hängt davon ab ob der Kollege bislang entweder eine verlängerte Stufenlaufzeit von 7 Jahren in der Stufe 3 hatte, oder von 5 Jahren in der Stufe 2 und von 9 Jahren in der Stufe 3.

er hat 7 Jahre Stufenlaufzeit. Kommt er also in 9/4 im 2. Jahr ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 21.11.2019 14:06
Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.
Welche der beiden Tabellen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L zutrifft, hängt davon ab ob der Kollege bislang entweder eine verlängerte Stufenlaufzeit von 7 Jahren in der Stufe 3 hatte, oder von 5 Jahren in der Stufe 2 und von 9 Jahren in der Stufe 3.
er hat 7 Jahre Stufenlaufzeit. Kommt er also in 9/4 im 2. Jahr ?
ja
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 21.11.2019 14:09
Jetzt fragt mich mein Kollege der am 1.2.2014 im ÖD in Stufe 3 der ehemaligen 9k angefangen hat, nach welcher der beiden Tabellen der Überleitung die du verlinkt hast er übergeleitet wird.
Welche der beiden Tabellen aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L zutrifft, hängt davon ab ob der Kollege bislang entweder eine verlängerte Stufenlaufzeit von 7 Jahren in der Stufe 3 hatte, oder von 5 Jahren in der Stufe 2 und von 9 Jahren in der Stufe 3.

Alles klar, Danke
er hat 7 Jahre Stufenlaufzeit. Kommt er also in 9/4 im 2. Jahr ?
ja
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 21.11.2019 14:46
Für alle aus M-V mal zur Info, es sind noch keine Durchführungsbestimmungen bei den Behörden des LAF bekannt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.11.2019 14:50
Wie man an BaWü sehen kann, führen vorliegende Durchführungshinweise auch eher zu durchwachsenen Umsetzungsergebnissen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 21.11.2019 20:27
Welche Tabelle trifft jetzt zu? Die aus März 2019 wie in Niedersachsen angewendet oder die vom DBB die nach den Redaktionsverhandlungen im August 2019 veröffentlicht wurden ist.
Es trifft die Tabelle zu, welche von den Tarifvertragsparteien vereinbart wurde.
D.h. jene aus dem Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-L (dort auf Seite 6):

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/%C3%84TV_Nr._10_zum_TV%C3%9C-L%C3%A4nder.pdf

Hallo nochmal!

Aber warum unterscheidet sich deine angegebene Tabelle von dieser hier so

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Zumal die ja auf der Seite vom ÖD veröffentlicht wurde.

Mfg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 21.11.2019 20:51
Maßgeblich ist die Tabelle im Tarifvertrag. Was ich private Seitenbetreiber veröffentlichen, ist unbeachtlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werweißwas am 21.11.2019 21:52
Maßgeblich ist die Tabelle im Tarifvertrag. Was ich private Seitenbetreiber veröffentlichen, ist unbeachtlich.

Alles klar,  danke Spid.
Schönen Abend noch
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 22.11.2019 07:38
"Witzig" wie nach über 1650 Posts erst Verunsicherung, dann Annahmen, dann hin und her Gerechne, dann genauere Antizipationen und Hoffnungen stattfanden.
Gefolgt von Jubel, Falschberechnungen, Enttäuschung, Korrektur, Aufatmen - bis hin zu "Jetzt haben wir's! Alles super!"
Und jetzt sind wir wieder bei: Verunsicherung.

"Witzig" in Anführungszeichen, weil es eigentlich traurig ist, dass eine geschaffene Regel so schwer zu verstehen bzw. so unglücklich formuliert ist, dass auf Anhieb weder den Beschäftigten noch (scheinbar) den Eingruppierungs- und Einstufungsprofis es leicht fällt, eine Aussage zu treffen.

Ja, klar. Ich glaube es verstanden zu haben. Warte aber eigentlich stündlich auf neue Hiobsbotschaften hier, die die Sache diffuser machen.
Und selbst wenn man sich zu hundert Prozent sicher ist, dass einem was Gutes widerfahren MUSS. Heißt das noch lange nicht, dass der jeweilige Personaler das richtig verstanden hat und im Zweifel lieber den Mitarbeiter als das Ministerium belastet.
Wieso geben die nach den Redaktionsverhandlungen nicht Tabellen raus, in denen JEDER Fall mit Stufen und Restlaufzeiten interpretationfrei einzuordnen ist?
Oder werden absichtlich subjektive Ansichtsmöglichkeiten und potentielle Rechenfehler eingebaut?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 07:56
Die Tabellen sind doch das Problem - hätte man das durch eine eindeutige textliche Regelung, wie bei beiden Varianten des TVÖD - gelöst anstatt durch Tabellen, hätte man jetzt nicht die Probleme bei der Umsetzung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: lowsounder am 22.11.2019 08:25
Nunja, das eine textliche Regelung genau so in die Hose gehen kann sehen wir ja bei TVÜ-L §29f.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 22.11.2019 08:32
Die Tabellen sind doch das Problem - hätte man das durch eine eindeutige textliche Regelung, wie bei beiden Varianten des TVÖD - gelöst anstatt durch Tabellen, hätte man jetzt nicht die Probleme bei der Umsetzung.
Hallo Spid,
das sehe ich anders. Nicht die Tabellen sind das Problem, sondern die Tatsache, dass eigentlich für alle gleich anzuwendendes Tarifergebnis überall anders interpretiert wird. Denn jetzt wird es in jedem Bundesland und weiter in jedem Ministerium Erlässe geben, die die entsprechende Umsetzung anders regeln, bzw. vom vorgegebenen Haushalt abhängig machen.
Auf gut Deutsch...
Wer viel Geld bekommt, kann auch mehr für seine TB tun, oder umgekehrt wie bei uns...
Erlass meines Ministeriums an die Ämter von 2012:
Nr. 1.3 zweiter Absatz: Insbesondere dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in Tätigkeiten beschäftigt werden, die überwiegend den Tätigkeitsmerkmalen ihrer jeweiligen
arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe entsprechen. Tätigkeiten, die einen
Anspruch auf Höhergruppierung begründen, dürfen nur übertragen werden, wenn
entsprechende Stellen (ggf. Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen. Vorgesetzte, die
diesen Grundsätzen zuwider handeln, haften für entstehende Schäden (vgl. auch
Nr. 14.1 der Haushaltsvollzugsrichtlinien – HvR 2009/2010).

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 08:41
Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 22.11.2019 08:50
Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Fragmon am 22.11.2019 08:54
Also ich weiß, dass die Durchführungshinweise bundeseinheitlich abgestimmt werden. Es soll den vorbeugen, das eine Regelung unterschiedlich gehandhabt wird. So wie es sich anhört, liegt darin das Problem, daß es so lange dauert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 09:04
Wo soll der Erlaß problematisch sein oder die aktuelle Thematik berühren?
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.

Der Erlaß regelt schlicht und ergreifend, daß TB nur dann eine andere Tätigkeit zugewiesen werden darf, wenn diese nicht zu einer Höhergruppierung führt oder für die Höhergruppierung eine Stelle zur Verfügung steht - mithin eine Selbstverständlichkeit.

Die Umsetzung durch den Ag ist im übrigen völlig wurscht, man hätte schon seit über zwei Monaten klagen können. Wer es nicht getan hat, ist selbst schuld!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 22.11.2019 09:10
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.
Der Erlass berührt nicht Höhergruppierungen die sich durch Änderungen von tariflichen Regelungen ergeben.
Diese sind umzusetzen. Dazu gibt es auch die nötigen haushaltsrechtlichen Regelungen.

Der Erlass beschreibt schlicht das Haushaltsrecht. Natürlich darf eine Behörde keine Ausgaben/Verpflichtungen eingehen ohne haushaltsrechtliche Grundlage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 22.11.2019 09:20
Das Problem hier vor Ort ist viel einfacher:

Unser Programm erkennt in der Überleitung von 9 in 9a eine Herabgruppierung -und wendet automatisch die Stufengleiche an- bedeutet es muss per Hand nachgesteuert werden, was viele "Personaler" außerhalb der RPS und der Ministerien schlicht nicht können weil ihnen die Berechtigung fehlt.
Der Rest kann es nicht weil ihm das Wissen dazu fehlt und das LBV-BW wo es Spezialisten gibt die es können darf es nicht, weil die Dienststelle verantwortlich für die Überleitung ist.

Es ist wie bei Nestroy, nur schlimmer :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 09:23
Ja, die Änderung des Tarifvertrags kam ja aus heiterem Himmel - konnte ja keiner mit rechnen und Vorkehrungen treffen. Auch wenn ich mich wiederhole: diese Frechheiten erlauben sich AG nur, weil die Betroffenen ihnen das durchgehen lassen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 22.11.2019 09:36
Da die verantwortlichen in hohen Beamtenlaufbahnen sitzen wirds auch hier wieder keinerlei Konsequenzen geben!:Außer das die HPR´s, die Abteilungsleiter und selbstverständlich die Gerichte mehr zu tun bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 22.11.2019 09:39
Solange die Ministerien keine entsprechenden Haushaltsmittel, bzw. Stellen geschaffen haben, wird man versuchen die Umsetzung hinaus zu schieben. Das kann man auch machen , in dem man Umsetzungen vornimmt, die an den geschaffenen Tatsachen vorbeigehen, wir die ersten geposteten Fälle hier zeigen.
Der Erlass berührt nicht Höhergruppierungen die sich durch Änderungen von tariflichen Regelungen ergeben.
Diese sind umzusetzen. Dazu gibt es auch die nötigen haushaltsrechtlichen Regelungen.

Der Erlass beschreibt schlicht das Haushaltsrecht. Natürlich darf eine Behörde keine Ausgaben/Verpflichtungen eingehen ohne haushaltsrechtliche Grundlage.
Ok, ich etwas weit ausgeholt aber für mich ist klar, ich werde weitere Schritte nach TVÜ-L $29 d (2) erst einleiten, wenn die nötigen haushaltsrechtlichen Regelungen in unserem Ministerium im Haushaltrecht dementsprechend angekommen und umgesetzt sind.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2019 09:55
Die Tabellen sind doch das Problem - hätte man das durch eine eindeutige textliche Regelung, wie bei beiden Varianten des TVÖD - gelöst anstatt durch Tabellen, hätte man jetzt nicht die Probleme bei der Umsetzung.
Ich finde nicht das die Tabellen das Problem sind, eher hätten sie ein Vorteil sein können, weil lesbarer. Aber es scheint so, dass das lesen dieser Tabellen auch für E9er eine Herausforderung ist. Insbesondere weil viele überhaupt nicht wissen, wie sie eingruppiert sind, gepaart mit e9k und Stufen die keine EG,Stufen sind und nur zur Vereinfachung auf dieser Plattform eingeführt wurden, dieses aber von den Betroffenen nicht verstanden wurde/wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 09:56
Da die verantwortlichen in hohen Beamtenlaufbahnen sitzen wirds auch hier wieder keinerlei Konsequenzen geben!:Außer das die HPR´s, die Abteilungsleiter und selbstverständlich die Gerichte mehr zu tun bekommen.

Nun, erstens hätte man bei zeitgerechter Klage jetzt bereits sein Geld und zweitens ordnet das ArbG regelmäßig das persönliche Erscheinen des rechtliche Vertreters des AG zum Gütetermin an.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 22.11.2019 10:44
Ich finde nicht das die Tabellen das Problem sind, eher hätten sie ein Vorteil sein können, weil lesbarer. Aber es scheint so, dass das lesen dieser Tabellen auch für E9er eine Herausforderung ist. Insbesondere weil viele überhaupt nicht wissen, wie sie eingruppiert sind, gepaart mit e9k und Stufen die keine EG,Stufen sind und nur zur Vereinfachung auf dieser Plattform eingeführt wurden, dieses aber von den Betroffenen nicht verstanden wurde/wird.

Nun wenn die Profis (Personaler) aus verschiedenen Bundesländern verschieden Interpretationen offenbaren, ist die Tabelle nur unzureichend erklärend.
Hätte man die Tabelle ausführlich (Stufe X /Restzeit X vom 31.12.2018 wird am 1.1.2019 zu Stufe Y /Restzeit Y, bedeutet HEUTE Stufe Z Restzeit Z) herausgebracht,
gäbe es keinen Interpretationsspielraum, kein Missverständnis, kein Zerwürfnis, Streit, Klagen usw. usf.
JEDER könnte GENAU ablesen, was sein soll.
Weicht das Berechnete vom Tabellenwert ab, denkt man dann noch einmal darüber nach.

Gibt man den Menschen unnötig viel Raum für Fehler, nutzen sie ihn voll aus.
Und wenn man das weiß und nicht erst seit gestern auf der Welt ist, macht man sowas nicht.
Es sei denn man wollte es so.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2019 11:26
Nun wenn die Profis (Personaler) aus verschiedenen Bundesländern verschieden Interpretationen offenbaren, ist die Tabelle nur unzureichend erklärend.
Möglich, aber es ist auch was anderes denkbar.
Zitat
Hätte man die Tabelle ausführlich (Stufe X /Restzeit X vom 31.12.2018 wird am 1.1.2019 zu Stufe Y /Restzeit Y, bedeutet HEUTE Stufe Z Restzeit Z) herausgebracht,
Nach meinem empfindet steht doch das unterstrichene in den Tabellen.
Guckst Du Überschriften der Tabellen:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R) -> neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

was du mit "bedeutet HEUTE"... meinst, verstehe ich nicht, meinst heute oder gestern  oder am 1.4.2019?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 22.11.2019 11:42
Nach meinem empfindet steht doch das unterstrichene in den Tabellen.
Guckst Du Überschriften der Tabellen:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R) -> neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

was du mit "bedeutet HEUTE"... meinst, verstehe ich nicht, meinst heute oder gestern  oder am 1.4.2019?

Die Probleme, wenn es überhaupt welche gibt und das alles nicht nur Einzelfälle waren, könnten eben dadurch entstehen, dass die Restzeit z.B. eben nur als Platzhalter darsteht.
Wären ALLE Fälle mit Stufe und der Benennung der jeweiligen Restzeit aufgeführt worden, gäbe es überhaupt keine Möglichkeit etwas Dummes anzunehmen oder zu veranlassen, wie es scheinbar passiert ist.

"Heute" bedeutet:
Es gab eine Stufe und Restzeit zum 31.12.2018
Es gab eine neue Stufe und Restzeit zum 01.01.2019
Und währenddessen, bis "heute", gab es mitunter durch die Restzeit eine weitere Stufenerhöhung.
Ist man zu faul die Tabelle zu erweitern, kann man auch MEHR Beispiele in die Durchführungshinweise beigeben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.11.2019 11:46
Das wären aber jeweils weit mehr als 7000 Fälle für Abs. 2 bzw. 3. Das wäre eine ziemlich lange Tabelle.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2019 12:06
Nach meinem empfindet steht doch das unterstrichene in den Tabellen.
Guckst Du Überschriften der Tabellen:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R) -> neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

was du mit "bedeutet HEUTE"... meinst, verstehe ich nicht, meinst heute oder gestern  oder am 1.4.2019?

Die Probleme, wenn es überhaupt welche gibt und das alles nicht nur Einzelfälle waren, könnten eben dadurch entstehen, dass die Restzeit z.B. eben nur als Platzhalter darsteht.
Wären ALLE Fälle mit Stufe und der Benennung der jeweiligen Restzeit aufgeführt worden, gäbe es überhaupt keine Möglichkeit etwas Dummes anzunehmen oder zu veranlassen, wie es scheinbar passiert ist.

"Heute" bedeutet:
Es gab eine Stufe und Restzeit zum 31.12.2018
Es gab eine neue Stufe und Restzeit zum 01.01.2019
Und währenddessen, bis "heute", gab es mitunter durch die Restzeit eine weitere Stufenerhöhung.
Ist man zu faul die Tabelle zu erweitern, kann man auch MEHR Beispiele in die Durchführungshinweise beigeben.
Ok, hab es verstanden, also fehlendes Abstraktionsvermögen was R ist.
Und fehlendes Wollen, dann mit R vom Zeitpunkt 1.1.19 weiterzurechnen.

Klar ein paar dutzende Beispiele hätten da vielleicht den E9er geholfen zu verstehen, was sie machen müssen um zu einem Ergebnis zu kommen. (Ich dachte so etwas wäre überflüssig, wenn man die Befähigung der selbständige Leistungen bei seinen Tätigkeiten benötigt.)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: bimbam am 22.11.2019 12:09
Ich benötige mal Hilfe - ich raff das hier alles nicht mehr.

Ich bin als Techniker eingestellt und bereits seit November 2008 (!) in Stufe 4.
Meine Abrechnung gibt E9s Fg1 Stufe 4 preis, auch die von heute.

Wir haben am 1.11. einen neuen Kollegen bekommen, der seine Abrechung heute öffnete und eine E9b mit Wegfall der Zulage hat. Warum bekommt er E9b?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.11.2019 12:21
Ich bin als Techniker eingestellt und bereits seit November 2008 (!) in Stufe 4.
Meine Abrechnung gibt E9s Fg1 Stufe 4 preis, auch die von heute.

Wir haben am 1.11. einen neuen Kollegen bekommen, der seine Abrechung heute öffnete und eine E9b mit Wegfall der Zulage hat. Warum bekommt er E9b?
Ich fahre blaue Autos, schon seit 2008 nur blaue Autos.
Neulich hat mein Nachbar ein neues Auto bekommen.
Es ist grün.
Warum?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ossbert am 22.11.2019 12:49
Und wahrscheinlich hat dein Chef sogar eine E9..... nur warum ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werop am 22.11.2019 13:01
Ich fahre blaue Autos, schon seit 2008 nur blaue Autos.
Neulich hat mein Nachbar ein neues Auto bekommen.
Es ist grün.
Warum?
...weil er es vor Gericht eingeklagt hat!  8)
Aber eigentlich muss man noch wissen: Diesel oder Benziner?  ;D

Schönes Wochenende!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: shbaco am 22.11.2019 13:16
Ich fahre blaue Autos, schon seit 2008 nur blaue Autos.
Neulich hat mein Nachbar ein neues Auto bekommen.
Es ist grün.
Warum?
...weil er es vor Gericht eingeklagt hat!  8)
Aber eigentlich muss man noch wissen: Diesel oder Benziner?  ;D

Schönes Wochenende!
Nein, so schnell reagieren Neue nicht...
Wohl er, weil er oder sie oder ..., ganz frisch und ohne Berufserfahrungen, aber dafür mit Qualifikation von der FH oder UNI gekommen sind. *FG*

Schönes WE. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.11.2019 13:25
Ich benötige mal Hilfe - ich raff das hier alles nicht mehr.

Ich bin als Techniker eingestellt und bereits seit November 2008 (!) in Stufe 4.
Meine Abrechnung gibt E9s Fg1 Stufe 4 preis, auch die von heute.

Wir haben am 1.11. einen neuen Kollegen bekommen, der seine Abrechung heute öffnete und eine E9b mit Wegfall der Zulage hat. Warum bekommt er E9b?
Weil er nach der neuen EGO bezahlt wird und du noch nicht übergeleitet bist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 22.11.2019 13:29
Weil er nach der neuen EGO bezahlt wird und du noch nicht übergeleitet bist.
Wobei die E9b für Techniker nach Anschnitt 22.2 der Entgeltordnung erst zum 1.1.2020 kommt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wayage am 25.11.2019 15:23
Hallo nochmal,

habe nun die Durchführungshinweise "Niedersachsen" gelesen und dort folgendes gefunden:
Zitat
3. Garantiebetrag bei der Höhergruppierung von Entgeltgruppe 9a Stufe 2
nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
Bei Höhergruppierungen von Entgeltgruppe 9a Stufe 2 nach Entgeltgruppe 9b Stufe 2
(ab 1. Januar 2019 jeweils 3.129,67 €) entsteht aufgrund der Deckelung des Garantie-
betrags auf den Unterschiedsbetrag bei der „stufengleichen Höhergruppierung“ kein
Zugewinn.

Im Vergleich zu der vor dem 31. Dezember 2018 geltenden Rechtslage – nach der bei
einer Übertragung von Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 ohne besondere Stufenlaufzei-
ten die Zuordnung zur Stufe 2 unverändert blieb – beginnt nunmehr die Stufenlaufzeit
in der Entgeltgruppe 9b neu zu laufen. Dies kann bei kurz bevorstehender Vollendung
der Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 9a Stufe 2 zu unbilligen Ergebnissen führen. Das
Niedersächsische Finanzministerium erhebt deshalb keine Bedenken, wenn in diesen
Fällen die bisher in der Entgeltgruppe 9a Stufe 2 verbrachte Zeit übertariflich auf die
Laufzeit der Entgeltgruppe 9b Stufe 2 angerechnet wird.

Ich bin seit dem 01.01.2019 in der EG 9a Stufe 2. Zuzüglich erhalte ich die Entgeltgruppenzulage.
Für das Jahr 2019 war bzw. ist mein Gehalt folgendes:
Grundgehalt:                         37556.04 €
Entgeltgruppenzulage 9:       1182.00 €
Jahressonderzahlung:           2507.00 €
>>> Jahres-Brutto:              41245.04 €

Wenn ich nun ab dem 01.01.2020 einen Antrag auf Höhergruppierung stelle und die Durchführungshinweise oben berücksichtige, müsste ich 2020 in EG9 Stufe 2 landen, ohne Entgeltgruppenzulage, da diese wegfällt.
Dann wäre 2020 folgendes mein Gehalt:
Grundgehalt:                         38727.84 €
Jahressonderzahlung:           2430.49
>>> Jahres-Brutto:              41158.33 €

Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Grundgehalt:                         38727.84 €
Jahressonderzahlung:           2430.49
>>> Jahres-Brutto:              41158.33 €

Also egal was ich mache, Höhergruppierung beantragen oder nicht, ich werde 2020 weniger Gehalt bekommen, also genauer: Ich bekomme im Jahres Brutto, obwohl eine Höhergruppierung erfolgt, da aber Stufengleich und somit kein Garantiebetrag, 86,71 € weniger. Und wenn ich aber keinen Höhergruppierungsantrag stelle bekomme ich auch 86,71 € weniger brutto pro Jahr.

Ist dies so richtig, oder habe ich mich verrechnet bzw. übersehen.

Also habe ich von der generellen Tariferhöhung von 2019 auf 2020 von durchschnittlich +3,12% rein gar nichts? Ich bekomme sogar weniger. Ich bekomme somit noch nicht mal die Inflationsrate von ca. 1,6 % (Prognose 2019) ausgeglichen.

Also egal was ich mache. Ich bekomme einfach mal so nächstes Jahr weniger Geld.
Schön, dass übertariflich meine Stufenlaufzeit dann nicht von vorne beginnen sollte, das wäre dann ja noch schöner...

Oder irre ich mich hier gewaltig?

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.11.2019 15:34
Deine Ausführungen sind zutreffend. Auf die Problematik hatte ich bereits mehrfach hingewiesen, u.a. hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150878.html#msg150878
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 25.11.2019 17:25
Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Von 9a nach 9b soll das wohl heißen, oder?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wayage am 25.11.2019 17:52
Nee, dass soll schon 9a heißen. Ich bin bereits in E9a und bekomme noch zusätzlich die Entgeltgruppenzulage. Ich hätte eher schreiben müssen:  [...] würde ich in EG9a, Stufe 2 bleiben [..]

Weiter oben habe ich auch geschrieben:
"müsste ich 2020 in EG9 Stufe 2 landen"

was richtigerweise dann:
"müsste ich 2020 in EG9b Stufe 2 landen"

War so evtl. etwas unverständlich. Auch "landen" hätte ich wohl besser formulieren können.

Die Kernaussage sollte jedenfalls sein, egal ob ich dann in EG9a Stufe 2 bleibe oder in EG9b Stufe 2 nach Antrag eingruppiert werde, dass mein Jahresgehalt 2020 geringer ist als 2019, trotz durchschnittlicher Tariferhöhung von ca. 3,12 % im Jahr 2020.

Spid hatte das ja bereits schon mehrmals erwähnt und ich habe gerade festgestellt dass das auf mich z.B. zutrifft.

Ich denke ja auch, dass das wohl nicht so viele Fälle sind, auf die das zutrifft. Aber für mich persönlich ist es unschön. Es ist jedenfalls kein gutes Gefühl, wenn alle Angestellten nach TV-L ab 2020 durchschnittlich 3,16% mehr Gehalt bekommen und man selbst bekommt ca. 80 € weniger. Es sollte doch min. die Inflation von ca. 1,6 % (Prognose 2019) ausgeglichen werden.

Ich habe anscheinend einfach Pech gehabt und bin zur falschen Zeit in der falschen Gruppe und Stufe.
Aber das ist doch kein Lotto?!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 25.11.2019 18:22
Wenn ich die Höhergruppieruneg nicht beantrage würde ich in EG9a Stufe 2 kommen mit folgenden werten:
Von 9a nach 9b soll das wohl heißen, oder?
Sorry, dass war natürlich Bockmist von mir, meinte die weiter oben genannte e9 ohne a/b

Und ja, es gibt einige Opfer in diesem System, durch die übertarifliche Gewährung der Stufenlaufzeit in NI wird das Opfer natürlich geschmälert. Da haben die Gewerkschaften und TdL wohl nicht richtig gerechnet oder
Scheiss egal, Malle ist nur einmal im Jahr gesungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 26.11.2019 07:07
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 07:14
Für die Entgeltgruppenzulage gibt es keinen Bestandsschutz.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 26.11.2019 08:42
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 26.11.2019 10:05
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.

In welchem Bundesland denn?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: McOldie am 26.11.2019 10:13
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???


Die Entgeltgruppenzulage ist Bestandteil des "Vergleichsentgelts", das bei der Gegenüberstellung von altem Entgelt zum neuen Entgelt nach der S-Tabelle ermittelt wird.
Ist das neue Entgelt höher als das Vergleichsentgelt, wird das Entgelt nach der S-Tabelle gezahlt. Eine zusätzliche Entgeltgruppenzulage gibt es dann nicht mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 26.11.2019 10:16
In welchem Bundesland denn?

Baden-Württemberg
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 10:18
Was ist eigentlich mit dem Bestandschutz für die Entgeltgruppenzulage bei den "alten" Beschäftigten? Bleibt diese nicht bestehen und bekommen nur bei Neueinstellungen diese Zulage dann nicht mehr???


Die Entgeltgruppenzulage ist Bestandteil des "Vergleichsentgelts", das bei der Gegenüberstellung von altem Entgelt zum neuen Entgelt nach der S-Tabelle ermittelt wird.
Ist das neue Entgelt höher als das Vergleichsentgelt, wird das Entgelt nach der S-Tabelle gezahlt. Eine zusätzliche Entgeltgruppenzulage gibt es dann nicht mehr.

Inwiefern sollte die Überleitung in die S-Tabelle hier irgendeine Relevanz haben?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 26.11.2019 10:23
Nur zur allgemeinen Belustigung:
Ich habe, stand Heute 8:30 Uhr, 74 Beschwerden wegen Überleitungen von "alt E9 Stufe 4 Endstufe" in "neu E9a Stufe 4" zur Kentniss genommen.

Und die Faxnachrichten + Postweg von Gestern sind noch nicht eingetroffen, da ist Party in der Landesverwaltung angesagt.
Das ist nicht lustig, ich finde es traurig....
wieso nimmst du die Beschwerden zur Kenntnis? Deine Funktion? 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 26.11.2019 10:37
Das ist nicht lustig, ich finde es traurig....
wieso nimmst du die Beschwerden zur Kenntnis? Deine Funktion?

HPR KM

Das LBV BW hat zugesichert allen Betroffenen eine Abschlagszahlung zu genehmigen um die Problematik zu lindern. Das Programm im LBV verrechnet zusätzlich zur falschen Stufenzuordnung für den November auch die letzten 6 Monate und zieht das "zu viel" gezahlte ab.

Betroffene sollen sich bitte direkt beim LBV melden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 10:50
Oder klagen. Erst benötigt der AG für die Umsetzung Ewigkeiten, obwohl er zur sofortigen - nicht unverzüglichen! - Umsetzung verpflichtet ist und somit seit Monaten seine TB um ihr Entgelt prellt, dann versagt er auch noch bei der Umsetzung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 26.11.2019 11:24
Ja, in diesem Fall ist es tatsächlich nicht nur eine Blamage, sondern rechtswiedrig wie hier vorgegangen wurde - trotz besseren Wissens eine fehlerhafte Software einzusetzen...
In den genannten Fällen erhalten die Beschäftigten durch die Rückforderung weniger als 1300€ Netto im November - MIT Jahressonderzahlung. Es gibt sogar Fälle in denen das Geld von Jahresbeginn an zurückgefordert wird - über 4.000€, die bekommen also ein (-) im November... gut beraten ist da wer einen Lohnzettel bekommt und sich schnell beschweren kann, dann gibts wenigstens Abschlag...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.11.2019 11:33
Da die aus den rückwirkend vereinbarten Änderungen resultierenden Ansprüche mit Vertragsunterzeichnung fällig waren, war bereits deren nicht sofortige Auszahlung rechtswidrig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 26.11.2019 14:43
Zitat
In den genannten Fällen erhalten die Beschäftigten durch die Rückforderung weniger als 1300€ Netto im November - MIT Jahressonderzahlung. Es gibt sogar Fälle in denen das Geld von Jahresbeginn an zurückgefordert wird - über 4.000€, die bekommen also ein (-) im November...

Wie kann das denn freigegeben werden? Wo wird denn geglaubt, dass die Tarifparteien eine Lohnkürzung von 364€ monatlich vereinbart haben? Fällt das Niemanden auf?
Soooo viele E9er wird es doch auch nicht geben, dass Stichproben unmöglich sind.
Erschreckend...!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 10:53
Bei uns in BW gabe es massive Probleme mit der Umstellung der E9(k)3 stellen, diese wurden stur auf E9a 3 umgestellt. Somit keine Lohnerhöung. Alles was bereits an Lohnsteigerung vorlaufig bezahlt wurde, haben die mit der Jahressonderzahlung verrechnet und ACHTUNG!  :o Abgezogen wurden über 900 €!  >:( Es sind sehr viele in unserer Dienststelle betroffen. Einige haben bereits mit dem LBV kontakt aufgenommen. Resultat, die Gewerkschaft hat es so beschlossen und somit hat der Arbeitgeber keine Handhabe. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Es wird auch im Mitarbeiterinfo Portal der Dienststelle nichts davon erwähnt, dass die Vergütungsgruppenzulage ab den 01.01.2020 mit dem Januargehalt nicht mehr bezahlt wird. Somit werden bei vielen Mitarbeiter bis zu 170 € als Lohn gekürzt.  Sowas stümperhaftes.

Des Weiteren, wird über dieses Portal die Info verteilt, das man bei Erfüllung der Merkmale, bis zum 31.12.2020 und nur auf Antrag eine "Höhergruppierung" auf die E9b gestellt werden kann, wobei es gilt, dass auch diese Beschäftigten zunächst für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeiten in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben.

Die Dienststelle hat aber noch keine Info und wartet deshalb auf des Hinweise vom Ministerium. Deshalb hat man ja noch Zeit. Man bekommt ja das Geld rückwirkend. Meine Frage, dazu es muß doch einer wissen welche Merkmale erfüllt sein müssen,

Ich haben immer mehr das Gefühl, dass dieser Tarifvertrag ein Murks sonder gleichen ist. Und es Mitarbeiter gibt, die mit Sicherheit keine 100 € Tariferhöhung bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.11.2019 10:58
Ich haben immer mehr das Gefühl, dass dieser Tarifvertrag ein Murks sonder gleichen ist. Und es Mitarbeiter gibt, die mit Sicherheit keine 100 € Tariferhöhung bekommen.
Kompletter Murks ist offenbar lediglich die Umstellung in BW.
Die Krönung ist die Aussage (wenn sie denn tatsächlich so gefallen ist):
Resultat, die Gewerkschaft hat es so beschlossen und somit hat der Arbeitgeber keine Handhabe.
Selten etwas dämlicheres gehört ...


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 11:04
TB der E9 mit einer verlängerten Stufenlaufzeit in Stufe 2 von fünf Jahren, die sich in Stufe 3 befanden, konnten unter keinen Umständen in E9a/3 übergeleitet werden. Es handelt sich um Versagen des AG. Eine Feststellungs- und Leistungsklage rückt ihm da leicht den Kopf wieder gerade.

Auf eine Vergütungsgruppenzulage besteht bereits seit Jahren kein Anspruch mehr. Korrekt ist, daß die Entgeltgruppenzulage für Techniker in der E9a wie auch für jene, die auf Antrag in E9b höhergruppiert worden werden zum 01.01.20 entfällt. Es besteht keine Rechtspflicht des AG, darüber zu informieren.

Eine Erhöhung um mindestens 100€ für jeden Mitarbeiter ist nicht vereinbart worden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Techniker1975 am 28.11.2019 12:33
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 12:43
@Spid es wurde eine Erhöhung von +3,01 oder mindestens 100 € vereinbart.
Des Weiteren, halte ich diese Info das die Vergütungsgruppenzulage ab dem 01.01.2020 wegfällt, sehr wohl für wichtig. Es kann sein, dass das irgenwann mal so beschlossen wurde es wurde aber nicht expliziet erwähnt und mir als TB auch nicht mitgeteilt.

Diese Info habe nur durch das Lesen von mehrern hundert Post in diesem Form erhalten und anhand der vielen Fragen bzgl. dieser Zulagen, wissen es mit Sicherheit, tausende TB auch nicht.

Wenn ich dann meine Entgeltgruppensteigerung für 2020 ansehen bei der ich 3,12 % oder mindestens 90 € erhalten soll. In E9a 5 eine Steigerung von 2019 (3667,36) in 2020 auf 3787,18 € (114,42 €) dafür mir aber meine Entgeltgruppenzulage von Aktuell (141,61 €) gestrichen oder nicht mehr bezahlt wird. Dann habe ich exakt ein Minus von 27,19 €.

Dieser Tarifvertrag ist somit eine Mogelpackung sondergleichen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 28.11.2019 12:48
Vereinbart wurde im Eckpunktepapier eine Erhöhung der Tabellenentgelte um mindestens 100 € nicht des Entgelts.

Alle Regelungen sind dem Tarifvertrag zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 12:52
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?

Es gibt keine Vergütungsgruppenzulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 12:54
@Spid es wurde eine Erhöhung von +3,01 oder mindestens 100 € vereinbart.
Des Weiteren, halte ich diese Info das die Vergütungsgruppenzulage ab dem 01.01.2020 wegfällt, sehr wohl für wichtig. Es kann sein, dass das irgenwann mal so beschlossen wurde es wurde aber nicht expliziet erwähnt und mir als TB auch nicht mitgeteilt.

Diese Info habe nur durch das Lesen von mehrern hundert Post in diesem Form erhalten und anhand der vielen Fragen bzgl. dieser Zulagen, wissen es mit Sicherheit, tausende TB auch nicht.

Wenn ich dann meine Entgeltgruppensteigerung für 2020 ansehen bei der ich 3,12 % oder mindestens 90 € erhalten soll. In E9a 5 eine Steigerung von 2019 (3667,36) in 2020 auf 3787,18 € (114,42 €) dafür mir aber meine Entgeltgruppenzulage von Aktuell (141,61 €) gestrichen oder nicht mehr bezahlt wird. Dann habe ich exakt ein Minus von 27,19 €.

Dieser Tarifvertrag ist somit eine Mogelpackung sondergleichen.

Weder wurden individuelle Verbesserungen vereinbart noch begründet die Wichtigkeit einer Information eine Informationspflicht. Es wurden Erhöhungen von Tabellenentgelten vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 12:57
Vereinbart wurde im Eckpunktepapier eine Erhöhung der Tabellenentgelte um mindestens 100 € nicht des Entgelts.

Alle Regelungen sind dem Tarifvertrag zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Informationspflicht besteht nicht.


Okay, auf die Tabellenentgelte, auf meine VGZ die bisher noch bezahlt wurden wird, stiegen in diesem Fall ebenfalls um 3,15 %. Vielleicht hatte ich auch nur glück.  ;D Weil dem AG ein Fehler unterlaufen ist. Sei es mir gegönnt. *VORSICHT* nicht zu wörtlich nehmen.

Ihr seid, ja in dieser Hinsicht Profis und nehmt es damit sehr genau, was vollkommen in Ordnung ist. Für den Laien wie ich es bin, ist das aber alles ein Buch mit 7 Siegel. Wer kennt sich den im Tarifvertrag so ganau aus? Wer kann einen den Informieren, der Personalrat? Also bei uns kannst du diesen vergessen, weil die sogar noch weniger Ahnung haben, als unser einer im Forum. Ausgenommen die Profis unter euch.

Dieses Forum ist die wirklich einzige zuverlässige Informationsquelle. Und wenn es nach mir ginge, hätte man euch Profis an dern Tisch setzen müssen. Ich wäre ja schon froh, wenn nur einer von euch bei uns im PR sitzen würde. Das ist eine kompliment an euch.  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 13:01
Es gibt keine Vergütungsgruppenzulage.
[/quote]

Ich habe aber eine so steht das auf meinem Gehaltsstreifen vom LBV-BW (BZ-VERG.GRUPPENZ. 141,46 €) , was soll ich jetzt machen. Kann gerne mein Gehaltstreifen hochladen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 28.11.2019 13:03
Warum sollte sich der Arbeitgeber darum kümmern, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können? Das ist schon die Aufgabe der Arbeitnehmer sich darum zu kümmern.

Arbeitnehmer sind klug beraten sich einen leistungsfähigen Personalrat zu wählen. Daneben kann man die nötige Beratung einkaufen. Entweder über Gewerkschaften oder halt individuell. Ich würde mich auch nicht auf den Arbeitgeber verlassen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: werop am 28.11.2019 13:07
Dieses Forum ist die wirklich einzige zuverlässige Informationsquelle. Und wenn es nach mir ginge, hätte man euch Profis an dern Tisch setzen müssen. Ich wäre ja schon froh, wenn nur einer von euch bei uns im PR sitzen würde. Das ist eine kompliment an euch.  ;)
Ich bin zwar ein Kommunaler, aber dennoch volle Zustimmung!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 13:11

Arbeitnehmer sind klug beraten sich einen leistungsfähigen Personalrat zu wählen. Daneben kann man die nötige Beratung einkaufen. Entweder über Gewerkschaften oder halt individuell. Ich würde mich auch nicht auf den Arbeitgeber verlassen.

Ich bin in der Gewerkschaft und ehrlich, die haben selbst kaum Ahnung und unser Personalrat besteht fast nur aus Gewerkschafter. Man kommt nicht auf "deren gewerkschaftliche" Liste,wenn man nicht wohlgesonnen ist. Eine zweite Liste wurde massivst bekämpft.

Leider ist unsere PR-Wahl (2019) eine politische Wahl und hier geht es nicht um Fachkompetenz. Somit bin ich als TB, voll abhängig und ein Vertrauen in den PR habe ich seit jahren nicht mehr. Das ist aber ein anderes Thema und passt nicht in diesen Rahmen.

Das ich mich nicht auf den AG verlassen kann, weiß ich mittlerweile auch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 28.11.2019 13:13
Wer kann einen den Informieren, der Personalrat?
Und ? Wer hat den Personalrat gewählt? Richtig, nicht die Schweizer.....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 28.11.2019 13:16
Und ? Wer hat den Personalrat gewählt? Richtig, nicht die Schweizer.....
[/quote]
Leider zu vielen von den anderen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.11.2019 13:47
Ich habe aber eine so steht das auf meinem Gehaltsstreifen vom LBV-BW (BZ-VERG.GRUPPENZ. 141,46 €) , was soll ich jetzt machen. Kann gerne mein Gehaltstreifen hochladen.
"BZ-VERG.GRUPPENZ."
BZ steht für Besitzstand, da es die Vergütungsgruppenzulage als solche seit der Überleitung in den TV-L nicht mehr gibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 28.11.2019 13:53
Zum 01.01.2019 bin ich in die 9a Stufe 6 gekommen.
Aus taktischen Gründen, werde ich wahrscheinlich keinen Antrag auf Höhergruppierung in die 9b stellen.
Entfällt also ab dem 01.01.2020 meine Vergütungsgruppenzulage? Oder wird diese bis Ende 2020 weiter bezahlt?
Der Besitzstand entfällt, da laut TVÜ-L dieser nur in der Entgeltgruppe zusteht, in die (2006) übergeleitet wurde (also in die EG9 mit besonderer Stufenlaufzeit). In der neuen EG9a folglich nicht mehr.
Für diejenigen, die seit 2012 eine Entgeltgruppenzulage erhalten, entfällt diese, weil sie in der Entgeltordnung ab 01.01.2020 nicht mehr vorgesehen ist.

Wie es heißt, sollen sowohl Besitzstand als auch Entgeltgruppenzulage dennoch weiter gezahlt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Nebelkerze am 28.11.2019 16:10
Wie es heißt, sollen sowohl Besitzstand als auch Entgeltgruppenzulage dennoch weiter gezahlt werden.

Auch für diejenigen, die in E9b höhergruppiert werden? Oder fällt diese bei Höhergruppierungen generell weg?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.11.2019 16:37
Der Anspruch auf die Zulage fällt jedenfalls weg. Was der AG darüberhinaus übertariflich zu zahlen bereit ist, ist mit diesem zu vereinbaren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Techniker1975 am 29.11.2019 06:40
Wo genau finde ich, dass die Zulagen entfallen? Gewerkschaft ist dazu nichts bekannt.

Dies von der Gewerkschaft erhalten:
 
dazu ist mir nichts bekannt. § 9 TVÜ-L sieht eigentlich vor, dass die Vergütungsgruppenzulage solange gezahlt wird, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage bestehen. In der Protokollerklärung zu § 9 ist auch hinterlegt, dass die Vergütungsgruppenzulage ab dem 1. Januar 2020 um 3,2 v.H. und ab 1. Januar 2021 um 1,4 v.H. ansteigt. Dieses spricht gegen einen Wegfall der Vergütungsgruppenzulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.11.2019 07:38
Die Entgeltgruppenzulage für Techniker steht ab 01.01.20 nicht mehr zu, weil sie ab dann in der Entgeltordnung nicht mehr aufgeführt ist. Damit entfällt die Anspruchsgrundlage fort.

Die Vergütungsgruppenzulage ist 2006 entfallen. Die Information der Gewerkschaft ist also eher was für den Fall, daß einem das Toilettenpapier ausgeht.

Die Besitzstandszulage für die 2006 entfallene Vergütungsgruppenzulage steht nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde. Das ist nicht die E9a, sondern die E9. Siehe die Diskussion ab hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg147958.html#msg147958
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 29.11.2019 09:53
Wie soll denn ein Arbeitsrichter über ein Vertrag Urteil, wenn man so vieles hineinterpretiert hat? Ich bin mir sicher, dass das alles jetzt viel schlimmer ist.
Der TVL ist für mich kein Vertrag mehr sondern ein Stückwerk. Alles hätte auf den Prüfstand gehört, die alt BAT Verträge mit Besitzstand, den zig Zulagen, Fallgruppen und die Tabellenstruktur. Es wäre ein Einfaches gewesen, von Stufe 1 auf Stufe bis 19. Keine Üs und a und b.

Dann hätte man einfach, beschreiben müssen, wer diese Tätigkeit Vertraglich übertragen bekommt, erhält die Entgeltgruppe XYZ. Schwarz auf weiß ohne interpretation. Dann kann ein Richter eventuell einfach Urteilen. Ich finde es ist schon sehr wichtig, zu wissen, was man am 31.01.2020 aufs Konto überwiesen bekommt, ohne eine böse Überraschung. Was es aber viel Schlimmer ist, in den Medien und bei den Mitarbeiter wurde dieser große Erfolg (murks) als mega Wurf verkauft und man hat gesagt, dass es eine Erhöhung auf das Tabellenentgelt von insgesamt 3,01 im Jahr 2019 und 3,12 im Jahr 2020 gibt.

Doch in Wirklichkeit werden viele Zulagen gestrichen oder mittels eine Durchführungsheinweises eventuell doch bezahlt, vielleicht je nach Kassenlage des Bundeslandes. Das Thema mit der Jahressonderzahlung welche auf den Stand 2018 eingefroren ist, sprengt hier den Rahmen. 

 das ist so wirr, das es nicht mal die Gewerkschaft blickt. Das alles wird bei vielen, faktisch eine Lohnkürzung ergeben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.11.2019 12:21
Das alles wird bei vielen, faktisch eine Lohnkürzung ergeben.
Nein, faktisch bekommen kaum welche eine Lohnkürzung
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Xelatra am 29.11.2019 12:37
Zum Thema Nachzahlung durch die Überleitung, die auch heute nicht kam.....

Wieso geht man eigentlich davon aus, das diejenigen die durch den rückwirkenden Abschluss zum 01.01.19 in eine höhere Stufe gefallen sind, eine Nachzahlung der Differenz (z.B. E9/3 zu E9a/5) vom gesamten Jahr bekommen und nicht nur für den Zeitraum der gesetzlichen Ausschlussfrist, also letzte 6 Monate?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Capo am 29.11.2019 12:38
Na Ja, für alle die in der E9a bleiben sinkt ab Stufe 4 das Überstundenentgelt um ca. 2,40. Das ist schon eine Ordentliche Kürzung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.11.2019 12:55
Zum Thema Nachzahlung durch die Überleitung, die auch heute nicht kam.....

Wieso geht man eigentlich davon aus, das diejenigen die durch den rückwirkenden Abschluss zum 01.01.19 in eine höhere Stufe gefallen sind, eine Nachzahlung der Differenz (z.B. E9/3 zu E9a/5) vom gesamten Jahr bekommen und nicht nur für den Zeitraum der gesetzlichen Ausschlussfrist, also letzte 6 Monate?

Weil der Anspruch erst mit Unterzeichnung des Tarifvertrages entstanden ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 02.12.2019 10:08
Wer hat den schon die Nachzahlung durch die Überleitung bekommen? Bei uns ist immer noch nichts passiert...
Jetzt gab es nur die Jahressonderzahlung, welche dann auch nochmal nachgezahlt werden muss, wenn endlich die Überleitung vollzogen ist...  :( :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 02.12.2019 10:14
Moin,

in NRW steht beim LBV, dass es zum Jahresende kommt. Mal abwarten was dann wirklich
überkommt.

Wünsche euch allen einen entspannten Tag in die Woche.

Es grüßt der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ossbert am 02.12.2019 12:05
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 02.12.2019 12:20
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o
Wenn das "höhere Entgelt" der richtigen Überleitungsstufe entspricht, dann ist es doch ok und warum sollte dann noch was nachgezahlt werden.
Die meisten bekommen aber weniger als denen nach dem Tarifabschluss zusteht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 02.12.2019 15:00
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o

Also für diejenigen Angestellten, die von von der 9k in die 9a von Stufe 3 in Stufe 5 übergeleitet werden, ist die Nachzahlung ordentlich. Dürfte so bei 4600 Euro Brutto liegen.

Diese soll auch im Dezember erfolgen. Ich bin gespannt und hoffe das die in Niedersachsen nicht den gleichen Mist verzapfen wie in BW.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 02.12.2019 15:22
Soweit mir bekannt sind alle Fälle bei uns in BW nun gütlich geregelt worden, das LBV hat Abschlagszahlungen von ca. 90% der Fehlbeträge genehmigt und der Rest wird mit Dezember verrechnet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.12.2019 15:25
Wenn man es mit sich machen läßt...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 02.12.2019 15:53
In ST ist auch noch keine 9a und 9b eingeführt. Wird also im Dezember kommen. Bezweifle allerdings, dass es eine riesen Nachzahlung wird da schon höheres Entgelt bezahlt wird.  :o

Also für diejenigen Angestellten, die von von der 9k in die 9a von Stufe 3 in Stufe 5 übergeleitet werden, ist die Nachzahlung ordentlich. Dürfte so bei 4600 Euro Brutto liegen.

Diese soll auch im Dezember erfolgen. Ich bin gespannt und hoffe das die in Niedersachsen nicht den gleichen Mist verzapfen wie in BW.

Kommt alles in Niedersachsen :-) Hat mir meine SB 'in schon schriftlich bestätigt mit Summe :-) Allerdings musst Du dich noch 4 Wochen gedulden. Aber das Novembergehalt war ja außreichend ;-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 02.12.2019 20:16
Wenn man es mit sich machen läßt...

Was würdest du vorschlagen? Welche Vorgehensweise würde denn ein besseres Ergebnis bringen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.12.2019 20:23
Der AG ist durch sein eigenes Versagen in Verzug und sollte von sich aus mindestens den Verzugszins zusätzlich zum vollständigen geschuldeten Entgelt zahlen, anstatt erstmal nur 90%. Das ist das Ergebnis, das sich bei einer Lohnklage eingestellt hätte, die gegenüber einem seine Hauptpflicht bereits geraume Zeit sträflich vernachlässigenden AG auch weiterhin möglich ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Hirsch2k am 03.12.2019 13:42
Hallo allerseits,

ich sehe, dass hier einige Fachkenntnis vorhanden ist und hoffe, mir kann jemand weiter helfen. Mir qualmt inzwischen der Kopf. Bin in RLP im TV-L mit 75% und zum 1.6.19 hatte ich eine Höhergruppierung von der 8 Stufe 3 in die "9k".
Nun zeigen meine Gehaltsmitteilungen zwar eine Rückstufung von 3 auf 2, aber keinen Garantiebetrag. Auch die Novemberabrechnung zeigt beim Tabellenentgelt eine E9/2 auf. Ich habe hier auch schon beim Landesamt angerufen, werde dort aber nur vertröstet.

Wenn ich nach der "Höhergruppierungsmatrix TV-L" gehe, bei einer Rückstufung einer E8/3 auf eine E9/2 ein Garantiebetrag von 135€ (180€*75%) ausgezahlt werden, sehe ich das richtig? Wenn ja, gibt es Infos, wann sich denn das Land endlich dazu entschließt, das auch auszuzahlen?
Sollte es gar keinen Garantiebetrag geben wäre das für mich ein Griff ins Klo, da bleiben mir nämlich nur ca. 150€ netto mehr -  im Jahr...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 03.12.2019 13:56
Der Garaniebetrag wird auf E9a Stufe 3 gedeckelt. Damit bei 75% knapp 85 € brutto.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.12.2019 14:13
Die Deckelung des Garantiebetrags hat @Lars73 zutreffend dargestellt. Aufgrund welcher tariflicher Regelung sollte es dem AG jedoch gestattet sein, den Garantiebetrag im Falle von TZ-Beschäftigung zu kürzen in Fällen, in denen keine tarifliche Deckelung vorliegt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 03.12.2019 15:02
§ 24 Abs. 2

"Tabellenentgelt und alle anderen Entgeltbestandteile"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 03.12.2019 15:05
Aah, da steht es. Ich hatte es tatsächlich bei den Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung oder zum Entgeltanspruch gesucht und nicht bei den Berechnungs- und Auszahlungsvorschriften, wie konnte ich nur.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 03.12.2019 15:08
Ich musste auch suchen.  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Hirsch2k am 04.12.2019 07:46
Hi,

vielen Dank für die Antworten. Das bedeutet aber, dass auf jeden Fall ein Garantiebetrag ausgezahlt werden müsste (was bisher bei mir noch nicht passiert ist). Finde ich ein wenig seltsam, dass die das nicht auf die Reihe bekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: siggi365 am 04.12.2019 07:57
So seltsam ist das nicht.
Die Durchführungshinweise des Ministeriums kamen erst Ende November. Dann muss programmiert und umgesetzt werden.
Das Landesamt arbeitet mit Hochdruck dran.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 04.12.2019 11:53
Habe die Info erhalten, dass die Überleitung jetzt durch ist. Bin aus der EG9klein Stufe 3 (im 6. Jahr) rückwirkend in EG9a Stufe 5 übergeleitet worden. Bin jetzt mal gespannt was ab 01.01.20 aus der Entgeltgruppenzulage gemacht wird. Wenn die Zulage zum 01.01. wegfällt, bekomme ich monatlich ca. 100€ Brutto weniger als in 2019....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 05.12.2019 08:32
Habe die Info erhalten, dass die Überleitung jetzt durch ist. Bin aus der EG9klein Stufe 3 (im 6. Jahr) rückwirkend in EG9a Stufe 5 übergeleitet worden. Bin jetzt mal gespannt was ab 01.01.20 aus der Entgeltgruppenzulage gemacht wird. Wenn die Zulage zum 01.01. wegfällt, bekomme ich monatlich ca. 100€ Brutto weniger als in 2019....
Natürlich ändert sich das dann wieder, wenn ich den Antrag stelle und in die EG9b komme. Dann wird die fehlende Entgeltgruppe mit dem Garantiebetrag zumindest ausgeglichen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 05.12.2019 08:48
Moinsen zusammen,

wir haben mal bei der ZPD (Zentrale Personal Dienste) in HH nachgefragt. Die Durchführungsanweisung soll letzte Woche an die Behörden rausgegangen sein und man arbeitet jetzt an einer Implementierung in KoPers mit dem Hersteller.
Nebenbei ist die Frage nach Fristen zur Verjährung aufgekommen.
Nach §195 BGB sind es 3 Jahre.
Weiss jemand, ob es in dem Tarifvertrag oder Arbeitsverträgen der FHH eine abweichende Regelung gibt?

Erstmal
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.12.2019 08:50
Im TV-L gibt es eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis von 6 Monaten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 05.12.2019 13:15
Ab wann beginnt die Frist zu laufen? 6 Monate dürften bald rum sein. Damit fällt auch die rückwirkende Zahlung zum 1.1.2019 aus.

Wie könnte ein rechtssicheres Vorgehen aussehen?
Ansprüche gelten machen: also zur Zahlung auffordern und Frist setzen?

https://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-was-tun-wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt/
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.12.2019 13:17
Ich hätte schon längst Lohnklage erhoben. Die Ansprüche waren mit Unterzeichnung der Änderungstarifverträge fällig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 05.12.2019 13:24
11.09.2019 Unterschrift
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 05.12.2019 13:28
11.09.2019 Unterschrift
Hat man dann also bis März 2020 Zeit was zu unternehmen, wenn bis dahin keine vollständige Nachzahlung kommt?! ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.12.2019 13:36
Grundsätzlich ja. Allerdings gebe ich zu bedenken, daß ein säumiger Schuldner, dem man seine dummdreisten Ausreden immer wieder und wieder durchgehen läßt, auch immer wieder und wieder säumig sein wird, weil seine schlamperte Vorgehensweise nie Konsequenzen für ihn hat.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 05.12.2019 13:52
Ersteinmal Frist nicht verstreichen lassen und Ansprüche sichern.
Die Schriftform per email ist dabei auch ausreichend.

Dann kommt noch die Höhergruppierung ab 1.1.2020.
Ich gehe davon aus, wenn die Überleitung nicht abgeschlossen ist, wird auch die Höhergruppierung nicht funktionieren.
Das wäre meiner Ansicht nach dann der günstigere Zeitpunkt für eine Klage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 05.12.2019 14:01
11.09.2019 Unterschrift

Woher stammt diese Information? Ist sie allgemein einsehbar? Die Tarifdokumente bei tdl-online haben kein Datum  für die Unterzeichnung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 05.12.2019 14:03
Eine Leistungsklage ist anspruchssichernd, als Lohnklage ist sie nicht aufwändiger als eine hinreichende Geltendmachung im vorgerichtlichen Bereich. Die Eingruppierungsfeststellungsklage I.V.m. einer weiteren Leistungsklage am 01.02.20 ist dann schon wieder eine andere Baustelle.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 05.12.2019 14:13
Ok. Danke für den Hinweis.
Die Synergie liegt nur in den Terminen beim Anwalt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 06.12.2019 07:32
11.09.2019 Unterschrift

Woher stammt diese Information?
Stammt direkt aus dem Reich des Bösen  8)
Der Außenstehende hätte diese Informationen erlangen können, wenn er täglich die Seite der TdL aufgesucht und auf neueingespielte Dokumente abgegrast hätte ...
... oder hier im Forum Zeit verschwendet und den Thread unablässig verfolgt hätte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 06.12.2019 10:06
Zur Info für alle aus M-V

Aussage des LAF war heute, dass sie die Durchführungshinweise erst diese Woche erhalten haben vom FM und jetzt alles einzeln prüfen müssen. Deshalb ist mit Zahlungen erst im 1. Quartal 2020 zu rechnen. >:( >:( >:(
Somit wird es eine Sonderzahlung die anders versteuert wird und man erst 2021 mit der Steuererklärung seine letzten noch offenen Euro erhält.
In meinen Augen ist es nur eine Hinhaltetaktik und ein verschieben der Zahlungen weil der Haushalt die finanziellen Mittel nicht mehr hat.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.12.2019 10:21
Wer es mit sich machen läßt...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 06.12.2019 10:37
11.09.2019 Unterschrift

Woher stammt diese Information?
Stammt direkt aus dem Reich des Bösen  8)
Der Außenstehende hätte diese Informationen erlangen können, wenn er täglich die Seite der TdL aufgesucht und auf neueingespielte Dokumente abgegrast hätte ...
... oder hier im Forum Zeit verschwendet und den Thread unablässig verfolgt hätte.

Meine Frage bezog sich auf eine Quelle von belastbaren Fakten, die für jedermann überprüfbar ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 06.12.2019 11:05
Wer es mit sich machen läßt...

Nächste Woche gleich zum Anwalt und die nötigen Schritte einleiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Minime am 06.12.2019 11:36
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 06.12.2019 12:16
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.
Auch der fehlende Anteil der Jahressonderzahlung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 06.12.2019 13:15
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.
Auch der fehlende Anteil der Jahressonderzahlung?

Ich tippe bei der JSZ wird es generell Probleme geben :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 06.12.2019 14:27
11.09.2019 Unterschrift

Woher stammt diese Information?
Stammt direkt aus dem Reich des Bösen  8)
Der Außenstehende hätte diese Informationen erlangen können, wenn er täglich die Seite der TdL aufgesucht und auf neueingespielte Dokumente abgegrast hätte ...
... oder hier im Forum Zeit verschwendet und den Thread unablässig verfolgt hätte.

Meine Frage bezog sich auf eine Quelle von belastbaren Fakten, die für jedermann überprüfbar ist.
Den Wunsch nach einer „Quelle von belastbaren Fakten“ hast du jetzt nachgeschoben.
Für „Jedermann“ wird sich eine solche Quelle möglicherweise nicht ohne Weiteres auftun.
Ein Verdi-Mitglied (oder ein „Jedermann“ der sich unwahrscheinlicherweise  mit einem solchen angefreundet hat) hätte im Verdi-Migliedernetz unter dem Datum vom 25.09.19 folgendes finden können:

“Nachdem die Redaktionsgespräche mit der TdL zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 am 31. Juli 2019 abgeschlossen werden konnten (TS-berichtet Nr. 6/2019 vom 01.08.2019), ist am 3. September 2019 das Unterschriftsverfahren eingeleitet und mittlerweile abgeschlossen worden.“

Somit wäre das Inkrafttreten der Tarifverträge auf den Zeitraum vom 04.09. - 24.09. eingegrenzt ...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 07.12.2019 10:30
Großes Dankeschön an TV-Ler, und selbstredend auch an die vielen anderen Kollegen,
die mit ihrem Einsatz und Wissen zur Aufklärung manch abstruser Sachverhalte beitragen.
Irgend so eine Binsenweissheit sagt, dass Wissen das einzige sei, dass sich mehrt, wenn man es teilt.

Ich habe die Botschaft mit dem Mitgliedernetz schon vernommen.
Ob es uns TB als aktives Mitglied, passives Mitglied oder Non-Mitglied gefällt oder nicht,
wir alle werden nach diesen Tarifverträg eingestellt.
So manch ein Gewerkschaftsmitglied ist der Meinung, dass Non-Mitglieder sich Leistungen erschleichen, die ihnen nicht zustünden.
Die andere Sicht wäre, ohne Tarifvertrag wären wir besser dran. I.d.R. von sogenannten Leistungsträgern vertreten.
Stellt sich in der Konsequenz auch die Frage, ob sich verdi noch Gewerkschaft nennen darf.
Rein hypothetisch. Bitte nicht als Anlass zu Reaktion nehmen. Anderes Thema. Gehört hier nicht hin.
Die "Wahrheit" liegt wahrscheinlich irgendwo in der Schnittmenge.

Ich persönlich wurde mir ein Vertragswerk wünschen, dass sich jeder mit durchschnittlicher Bildung, und mit etwas Unterstützung in den etwas kniffeligeren Angelegenheiten, zu eigen machen könnte.
Permanentes Nachvertragen und Überleiten ist da kontraproduktiv. Aber, was soll ein "Verwaltungsmensch" sonst machen, wenn nicht verwalten? Ja,ja, die Vielfalt in ÖD. Entflechten.

Abschluss: wen es interessiert: Studie zum TV-L der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2018/Equal_Pay_Day_2018.html


Ich wünsche allen Netzwerkern  (w/m/d) einen schönen 2. Advent
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 07.12.2019 10:46
In erster Linie zeigt das verlinkte Machwerk die geringe Güte der beiden Autorinnen. Vielleicht hätte man jemand damit beauftragen sollen, der sich damit auskennt oder zumindest über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, sich zumindest die Grundzüge des Untersuchungsgegenstandes zu erarbeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 07.12.2019 13:18
Ich persönlich wurde mir ein Vertragswerk wünschen, dass sich jeder mit durchschnittlicher Bildung, und mit etwas Unterstützung in den etwas kniffeligeren Angelegenheiten, zu eigen machen könnte.
Ja, wenn man z.B. rein nach Ausbildungsstand und nicht nach Tätigkeiten die Zahlungen verteilt, würde das sicher gehen.
Möchte man doch nach Tätigkeiten bezahlt werden, dann gäbe es ja die Möglichkeit auf eine EGO zu verzichten und nur Entgeltgruppen zu haben und der AG/AN bestimmen eigenständig welche EG sie in den Vertrag schreiben.
Da wäre ich voll dabei!

Da aber die Gewerkschaften ja gleiche Arbeit/gleiches Entgelt fordern braucht man eine EGO. Und wenn man so eine EGO differenziert für unterschiedliche Berufsgruppen (da ja die Wertigkeit der Arbeit ggfls. unterschiedlich ist), na da wird es dann halt komplizierter.

Also wie hättest du es gerne? Fehlen dir verständliche Beispiele bzgl. der Eingruppierungsmerkmale?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: HeinMueck am 07.12.2019 14:04
Hoppla, macht ihr denn nie Feierabend bzw. Wochenende. ;)
Positiv bemerken möchte ich, dass so eine Randbemerkung in diesen Thread Platz findet.

@Spid: interessant finde ich nur, dass sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit dem TV-L, dem Vertragswerk der kleineren Schwestern, Sprich Länder, beschäftigt und diesen als mehr oder weniger überarbeitungswürdig einstuft.
Ich selbst würde mich aber auch zu dem vor dir beschriebenen Personenkreis mit den fehlenden Attributen zählen.
Insofern kann ich inhaltlich nicht sonderlich dazu beitragen.

@WasDennNun: in den vier Jahrzehnten meines Berufszirkus habe ich schon den einen oder anderen Tarifvertrag anderer AG/Gewerkschaften in den Händen gehalten. Damals noch auf Papier.
Der passte auf zwei DIN A4-Blätter, also 8 DIN A5-Seiten.
Es wird ja bekanntlich nix einfacher.
Als Beispiel hätte ich nur den der IG Metall.
Dort hat man gerade eine Überarbeitung nach Arbeitskriterien vollzogen.
Wie mir ein Betriebsratsvorsitzender berichtete, wohl eine gute Sache, die für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgt.
Selbstverständlich nicht ganz ohne die üblichen Querelen.
Aber nobody is perfect.

Und wie ich aus der Studie herausgedeutet haben will, sollte genau das der zubeschreitende Weg sein.
Transparenz und Gerechtigkeit. equity then obscurity
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Minime am 09.12.2019 06:47
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.
Auch der fehlende Anteil der Jahressonderzahlung?

Soweit ich informiert bin: Ja.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 09.12.2019 07:07
Guten Morgen,

ich lese den Thread schon eine ganze Weile "still" mit, nun stellen sich mir aber doch ein paar Fragen:

1. Was meint ihr mit der Anpassung der Jahressonderzahlung? Diese wurde doch "eingefroren" und bleibt damit auf dem Stand von 2018. Ist die Entgelterhöhung in 2019 damit nicht unerheblich für die diesjährige Jahressonderzahlung? Oder verstehe ich hier etwas falsch?

2. Ich bin seit Februar 2016 in der E9k (mit Stufe 2 angefangen), daher betrifft mich - meiner Meinung nach - die Höherstufung in die Stufe 3 seit Januar 2019. Da das Geld dafür noch nicht ausgezahlt wurde und ich - sorry - die letzten zwei Seiten nur "quergelesen" habe, wollte ich noch einmal nachfragen, ob es irgendwelche Konsequenzen hat, dass die Zahlung so lange dauert. Also muss ich meinen Anspruch geltend machen? Im September hatte ich meiner Personalstelle geschrieben und sie meinten, dass mir kein Anspruch verloren geht. Seit dem kam aber auch keine weitere Information.

Danke, schon einmal, für die Hilfe.  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.12.2019 07:13
1. Der Bemessungssatz für die JSZ wurde verändert - und das ist das einzige, was sich bei der JSZ geändert hat. Mithin wird selbstverständlich die Bemessungsgrundlage aufgrund der relevanten Entgelte in 2019 errechnet.

2. Verzugszinsen müssen geltend gemacht werden, davon ab gibt es aber auch keinen Grund, die seit dem 11.09.19 fälligen Ansprüche gegen den AG nicht sofort gerichtlich durchzusetzen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 09.12.2019 13:27
Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?




Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: JC83 am 09.12.2019 13:32
Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?

Die Daten eines Großteils wurden letzten Dienstag vom LVwA eingspielt.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 09.12.2019 13:44
Hallo in die Runde,

gibt es denn unter den Berliner Kolleg*innen bereits jemanden, der/die übergeleitet wurde oder zumindest feststeht, wann die Überleitung erfolgt sein wird?

Die Daten eines Großteils wurden letzten Dienstag vom LVwA eingspielt.



Danke für die Info! Gibt es auch Erfahrungswerte wie es an den Berliner Universitäten läuft?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.12.2019 15:45
Die sind eigenständig. Teilweise SAP, teilweise HIS mit separatem Gehaltstool... das macht jede wie sie will.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 09.12.2019 16:14
Die sind eigenständig. Teilweise SAP, teilweise HIS mit separatem Gehaltstool... das macht jede wie sie will.


Ja das stimmt. Nur wundert mich, dass es bisher noch überhaupt keine Informationen aus dem Personalreferat gab, was den (zumindest angepeilten) Umsetzungszeitraum betrifft. Ich rechne auch nicht mehr damit, dass es 2019 noch eine Umsetzung gibt. Ich finde es auch nicht schlimm oder verwerflich , dass angesichts des scheinbar vorherrschenden Personalmangels und/oder der verzögerten Herausgabe der Durchführungshinweise eine verspätete Umsetzung erfolgt. Was mich aber stört ist die magelhafte, wenn nicht sogar ungenügende Informationspolitik. Schöner wäre es wenn man wenigstens Zwischeninformationen zum Umsetzungsstand oder auch Umsetzungsproblemen bekäme. Das wird aber leider (wie ich glaube) eine Wunschvorstellung bleiben.

   
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.12.2019 16:21
Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 09.12.2019 17:38
Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...
;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 09.12.2019 19:20
Wer wünscht sie sich nicht, die AN, denen man monatelang den Lohn schuldig bleiben kann, ohne daß sie das stört...

Ach der "liebe" Spid meldet sich zu Wort  8). Wie schön einen weiteren überflüssigen Kommentar von dir zu lesen und so vorhersehbar noch dazu. Ein Jammer, dass es scheinbar Leute wie dich gibt die nichts besseres zu tun haben, als andere Teilnehmer mit ihren sinnfreien Äußerungen zu langweilen. Beschränke dich doch einfach auf Beiträge bei denen du mit deiner Expertise glänzen kannst sofern sie tatsächlich auch nachgefragt wird.


 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 09.12.2019 19:27
Nein, ich werde auch weiterhin z.B. Duckmäusertum als solches brandmarken - so wie in Deinem Fall. So etwas ist auch nicht überflüssig, denn die weite Verbreitung des Duckmäusertums ist ursächlich für die Unverfrorenheit, die sich die AG bei der Umsetzung herausnehmen. Du kannst gerne vorbeikommen und den Hof fegen, bezahlen tun wir das dann irgendwann. Vielleicht. Denn mit Dir kann man es ja machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Schmiddi am 10.12.2019 10:37
Moin Moin zusammen,

bin nun auch schon eine Weile stiller Mitleser und nun stellt sich bzgl. der Überleitung in den neuen Tarifvertrag meinerseits auch die Frage ob diese richtig läuft oder ob ich bei meiner Rechnung einen Denkfehler habe.

Kurz zu mir:

1.8.16 Höhergruppierung E9/2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten

1.8.17 Abschluss 1. Jahr in der E9k/2

1.8.18 Abschluss 2. Jahr in der E9k/2

Da ja für die Überleitung der Stichtag der 31.12.18 ist, bedeutet dies für mich ich befinde im 3. Jahr der E9 Stufe 2. Gemäß den Überleitungstabellen  sollte ich dann rückwirkend in die E9A Stufe 3 eingruppiert werden.

Gestern habe ich von meiner Sachbearbeiterin beim Landesamt für Finanzen eine Antwort über meine zukünftige Eingruppierung erhalten. Diese lautete E9A Stufe 2.

Auch wenn es mich jetzt nicht direkt betrifft aber unter Voraussetzung der regulären Stufenlaufzeiten wäre ich bereits 2018 nach 2 Jahren in der EG 9/2 in die Stufe 3 gerutscht.

Jetzt würde ich mich mal interessieren ob ich mit meiner Rechnung richtig liege oder doch evtl. etwas bei dem Ganzen missachtet habe. Evtl. sowas wie, dass das 3. Jahr abgeschlossen sein muss um Anrecht darauf zu haben bei der Überleitung in der Stufe 3 zu landen. Ohne jetzt genau zu wissen ob ich jetzt richtig liege, habe ich beim LFF mal Widerspruch gegen die geplante Eingruppierung eingelegt und darum gebeten dies erneut zu überprüfen.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 10.12.2019 10:54
Du liegst richtig, der AG liegt falsch. Das Instrument des Widerspruchs gibt es nicht. Die entsprechenden Ansprüche unter Fristsetzung (2 Wochen sind ausreichend) geltend machen, danach Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage erheben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 10.12.2019 12:32
In der Tabelle zur Überleitung der Mitarbeiter aus der E9k in die neue E9a ist doch klipp und klar vorgegeben wer in welche Stufe kommt. Das versteht ein Blinder.... Da kann man doch solche Fehler gar nicht machen! Ich kann das einfach nicht nachvollziehen....

Ich bin gespannt, wie meine Abrechnung aussieht. Ob ich wirklich in Stufe 5 bin ...... und ob alles korrekt nachgezahlt wurde. Ich sage nur Weihnachtsgeld......
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 10.12.2019 13:48
In RLP wird derzeit nachberechnet und diesen Monat ausgezahlt werden.

Kann ich auch bestätigen! Habe auch die Info erhalten, dass Alles nachgezahlt wird. Steuerlich wird die Nachzahlung so behandelt, als wenn man das Geld monatlich bekommen hätte  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 11.12.2019 07:14
In der Tabelle zur Überleitung der Mitarbeiter aus der E9k in die neue E9a ist doch klipp und klar vorgegeben wer in welche Stufe kommt. Das versteht ein Blinder.... Da kann man doch solche Fehler gar nicht machen! Ich kann das einfach nicht nachvollziehen....
...
Ich denke das Hauptproblem ist die Möglichkeit, bei oberflächigem Lesen, die Tabelle falsch interpretieren zu können.
So steht bei Verdi, auch auf dieser Seite, etwas von 1. Jahr, 2. Jahr usw., in den Durchführungshinweisen nennt man es Jahr 1, Jahr 2 usw.
Missverstehen kann man es, wenn man fälschlicher Weise von NACH Jahr 1, NACH Jahr 2 usw. ausgeht.
Logischer Weise Quatsch, da kein Jahr 0 aufgeführt ist. Aber da sitzen (meist) Frauen, die im Zweifel lieber den Arbeitnehmer als den Arbeitgeber belasten.
Ich sehe das Chaos, das entstanden ist und vielleicht noch wird, eher initiiert durch unpräzise Formulierung und die spärlichen Beispiele in den Durchführungshinweisen, die Angst vorm Arbeitgeber und dem Zeitdruck, der entsteht, wenn die End-Entscheider als letzte von den Regeln erfahren.

Aber ja, traurige Geschichte, eigentlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 11.12.2019 08:28
Aber ja, traurige Geschichte, eigentlich.
Ja, und da spürt die Verwaltung das Verwaltungsversagen mal am eigenem Geldbeutel.
Und natürlich selber Schuld, wenn man nicht im "vorauseilendem" Gehorsam, sich mit den schon wesentlich länger bekannten, höchstwahrscheinlich auf einen zukommenden Sachverhalten beschäftigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.12.2019 08:35
Tatsächlich ist es Organisationsversagen auf Seiten der AG. Da keine Umsetzungsfrist vereinbart worden ist, hätten die AG Sorge dafür tragen müssen, daß er am Tag der Unterschrift die Änderungen sofort - nicht unverzüglich! - umsetzt. Hat er die dafür erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen nicht getroffen, versagt er bei der Erbringung seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 12.12.2019 06:44
Guten Morgen,

bei mir - an einer Berliner Uni - gab es noch keine Informationen bezüglich der Höherstufungen. Anfang Dezember gab es dazu auch nichts in unserer Personalversammlung.

Auf meiner Entgeltabrechnung ist, für Dezember, immer noch die E9A/2 vermerkt (habe im Februar 2016 mit der E9 klein Stufe 2 begonnen).

Ich kann es nachvollziehen, wenn es technisch - oder warum auch immer - nicht möglich ist, dass neue Gehalt direkt anzupassen und dies vielleicht ein paar Wochen dauert. Die Änderungen (gerade für die E9A) sind ja nicht gerade klein. Aber warum es keine Informationen gibt, verstehe ich nicht. Hat vielleicht jemand aus dem Raum Berlin (evtl. sogar Uni) andere Erfahrungen gemacht oder hat sogar schon Infos über die Neuberechnung?

Danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.12.2019 06:51
Tatsächlich besteht Anspruch auf sofortige Umsetzung der Änderungen, jedoch kein Anspruch auf Informationen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: DiVO am 12.12.2019 10:41
Guten Morgen,

bei mir - an einer Berliner Uni - gab es noch keine Informationen bezüglich der Höherstufungen. Anfang Dezember gab es dazu auch nichts in unserer Personalversammlung.

Auf meiner Entgeltabrechnung ist, für Dezember, immer noch die E9A/2 vermerkt (habe im Februar 2016 mit der E9 klein Stufe 2 begonnen).

Ich kann es nachvollziehen, wenn es technisch - oder warum auch immer - nicht möglich ist, dass neue Gehalt direkt anzupassen und dies vielleicht ein paar Wochen dauert. Die Änderungen (gerade für die E9A) sind ja nicht gerade klein. Aber warum es keine Informationen gibt, verstehe ich nicht. Hat vielleicht jemand aus dem Raum Berlin (evtl. sogar Uni) andere Erfahrungen gemacht oder hat sogar schon Infos über die Neuberechnung?

Danke.

Die Umstellung ist für die Abrechnung nicht kompliziert. Die großen Softwarehersteller sind in der Lage diese Überleitungen komplett maschinell vorzunehmen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Seppl am 12.12.2019 11:06
Hallo zusammen,

nachdem ich schon ewig immer mal wieder hier reinschnupper und mir gewisse Infos sauge muss ich mal eine etwas konkretere Frage stellen:

Ich bin nach vielem hin-und-hergruppieren im Juni16 in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit gelandet (E9k).

1. ==> Sollte also nach umleitung zur neuen Ordnung in die E9a/3 kommen. Korrekt?

2. ==> Wie lange muss ich ind em Fall in der 3 bleiben?
3 Jahre oder wird das eine Jahr das ich nach neuer Ordnung "zulange" in der 2 war auch mit angerechnet?


Da dieser merhfache Gruppenwechsel nicht auf meinen Mist gewachsen war, sondern viel mehr ein Fehler der damaligen Personalabteilung wurde mit eine "dynamische Stufen Vorweggewährung" von E9Z/2 auf das Bruttogehalt von E9Z/4 gegönnt.

3. ==>  Bleibt die dynamische Vorweggewährung bei einem "Gruppenwechsel" / Einer Anpassung bestehen?

Besten Dank im Vorraus und vor allem auch für die Infos der letzten 10 jahre. :)


Gruß, Sepp
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wayage am 13.12.2019 14:22
Deine Ausführungen sind zutreffend. Auf die Problematik hatte ich bereits mehrfach hingewiesen, u.a. hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg150878.html#msg150878

laut folgenden Durchführungshinweisen in Niedersachsen:

https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf (https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf)

Zitat
6.
Besonderheiten bei Entgeltgruppenzulagen bzw. Besitzstandszulagen
nach §§ 9 oder 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder
Sofern in der bisherigen Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitz-
standszulage nach §§ 9 oder 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zustand, ist diese bei
einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschlie-
ßenden Bestimmung der Höhe des Entgelts zu berücksichtigen (§ 17 Absatz 4 Satz 2
2. Teilsatz TV-L;).
Beispiel 9:
Eine Beschäftigte ist nach EG 9a Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 ein-
gruppiert und am 1. Januar 2020 der Stufe 2 zugeordnet (3.227,32 € zzgl. Entgeltgruppenzulage
101,57 € = 3.328,89 €).
Auf ihren Antrag wird die Beschäftigte rückwirkend zum 1. Januar 2020 nach § 29d Absatz 2
TVÜ-Länder in die EG 9b höhergruppiert.
Dort wird sie der Stufe 2 (3.227,32 €) zugeordnet. Aufgrund des negativen Unterschiedsbetrags
zum bisherigen Entgelt (3.227,32 € + 101,57 € = 3.328,89 €) von -101,57 € kommt an sich der
Garantiebetrag von 180 € zum Tragen. Dieser steht neben dem „bisherigen Entgelt“ in EG 9a
Stufe 2 aber nur in Höhe von 0 € zu, da er auf den Unterschiedsbetrag bei fiktiver stufengleicher
Höhergruppierung (3.227,32 € ./. 3.227,32 € = 0 €) begrenzt ist.
Das Entgelt beträgt also wie bisher 3.328,89 €.
Zur weiteren Stufenlaufzeit in der EG 9b Stufe 2 siehe Ziffer 3.

wird die Entgeltgruppenzulage doch weiter gezahlt?

Oder wie soll ich das Interpretieren? Meine Berechnungen auf Seite 112 haben die Entgeltzulage ab 2020 nicht mehr berücksichtigt. In dem genannten Beispiel wird aber erwähnt:
Zitat
Eine Beschäftigte ist nach EG 9a Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 ein-
gruppiert und am 1. Januar 2020 der Stufe 2 zugeordnet (3.227,32 € zzgl. Entgeltgruppenzulage
101,57 € = 3.328,89 €).

Wie kann die Entgeltgruppenzulage in dem Beispiel im Jahr 2020 genannt werden, wenn es sie 2020 gar nicht mehr geben sollte?

Das wäre jedoch positiv für mich, da ich somit wohl doch eine "kleine Gehaltserhöhung" im Jahr 2020 bekomme.

Viele Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.12.2019 14:26
Unfähigkeit? Der Wille, die Entgeltgruppenzulage auch dann weiter zu zahlen, wenn kein Anspruch besteht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Klingsor am 13.12.2019 18:29
Ich bin eine in BaWü angestellte Lehrkraft. Heute bekamen wir unsere Lohnzettel. Bislang war ich in der E9k Stufe 3. Der heutige Lohnzettel gibt nun E9a Stufe 5 an. Es wurde wohl also mittlerweile nachgebessert.

Was sich nicht verändert hat, ist die Angleichungszulage. Diese ist immer noch bei 30Euro. Eigentlich sollten es doch 105,- sein, oder habe ich da etwas nicht richtig verstanden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dhsg am 15.12.2019 18:03
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Da bisher nichts widerrufen wurde, gehe ich dann erstmal von einer Weitergewährung aus.

Und es kommt jetzt natürlich doch ganz anders und die Zulagen entfallen automatisch.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 15.12.2019 18:05
Und zwar, weil der AG das so will:
Da die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L jederzeit widerrufen werden kann, wird der AG sie weiterzahlen, wenn er das will - und sie ansonsten widerrufen.

Dann muß man sich halt überlegen, ob man den AG noch will.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: dhsg am 15.12.2019 18:08
Oder in der eigenen Personalabteilung dafür sorgen, dass eine neue Meldung an die Zahlstelle geht...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.12.2019 09:09
Ich bin eine in BaWü angestellte Lehrkraft. Heute bekamen wir unsere Lohnzettel. Bislang war ich in der E9k Stufe 3. Der heutige Lohnzettel gibt nun E9a Stufe 5 an. Es wurde wohl also mittlerweile nachgebessert.

Was sich nicht verändert hat, ist die Angleichungszulage. Diese ist immer noch bei 30Euro. Eigentlich sollten es doch 105,- sein, oder habe ich da etwas nicht richtig verstanden?
Der TV-EntgO-L ist noch nicht unterschrieben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 16.12.2019 11:13
DAS NLBV meinte zu mir, die Umsetzungen der E9 sind in Niedersachsen alle durchgeführt wurden. Mehr könnten sie aber nicht sagen und ich kann alles der Abrechnung entnehmen, die verschickt wurden.

Ich warte gespannt......
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Barney114 am 16.12.2019 12:43
Hallo zusammen,
ich bin seit meiner Einstellung 2007 in E9 eingruppiert, seit letztem Jahr E9/Stufe 6.

Nun erfolgte im Okt 2019 die Überleitung in E9b / Stufe 6, im Nov jedoch lautete die Eingruppierung E9a / Stufe 6 plus Zulage. Auf Rückfrage bei der Personalabteilung sagte man mir, dass die Tätigkeitsmerkmale aller E9 Mitarbeiter überprüft werden sollen und die Eingruppierungen ggf. korrigiert werden.

Nun erhielt ich von der Personalabteilung folgendes Schreiben:
"... Mit der Monatsabrechnung Oktober 2019 wurden alle Mitarbeiter/innen in der E9 vorläufig anhand ihrer bisherigen Tätigkeitsmerkmale rückwirkend zum 1.1.2019 [...] einer Entgeltgruppe E9a bzw. 9b zugeordnet.
Mit der Monatsabrechnung Oktober wurden Sie rückwirkend zum 1.1.2019 in die Entgeltgruppe 9b Stufe 6 übergeleitet.
Nach Prüfung Ihrer tatsächlichen Tätigkeitsmerkmale muss die Eingruppierung jedoch zum 1.1.2019 korrigiert werden. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie nach Entgeltgruppe 9a Stufe 6 vergütet. Damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen, erhalten Sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine Zulage gem. §16 Abs. 5 TV-L in Höhe von monatlich 342,71 Euro. ..."

Von der Personalabteilung habe ich Kopien meiner "bisherigen" und "tatsächlichen" Tätigkeitsmerkmale verlangt, aber bislang noch keine Rückmeldung erhalten.

- Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
- aus welchen Gründen kann diese Zulage widerrufen werden?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.12.2019 12:48
Eingruppierungsfeststellungsklage. Dem AG kommt dabei die Darlegungslast zu, warum die bisherige Eingruppierung unzutreffend gewesen sein sollte. Hinzu tritt, daß die zweimalige Überleitung (in die EGO TV-L und nunmehr in die E9b) mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 16.12.2019 13:35
DAS NLBV meinte zu mir, die Umsetzungen der E9 sind in Niedersachsen alle durchgeführt wurden. Mehr könnten sie aber nicht sagen und ich kann alles der Abrechnung entnehmen, die verschickt wurden.

Ich warte gespannt......

Die Abrechnungen kommen bestimmt zwischen den Feiertagen :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 16.12.2019 13:48
DAS NLBV meinte zu mir, die Umsetzungen der E9 sind in Niedersachsen alle durchgeführt wurden. Mehr könnten sie aber nicht sagen und ich kann alles der Abrechnung entnehmen, die verschickt wurden.

Ich warte gespannt......

Die Abrechnungen kommen bestimmt zwischen den Feiertagen :-)

Die schicken die Freitag los, damit bloß alle im Urlaub... ;-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Stevens am 16.12.2019 14:46
DAS NLBV meinte zu mir, die Umsetzungen der E9 sind in Niedersachsen alle durchgeführt wurden. Mehr könnten sie aber nicht sagen und ich kann alles der Abrechnung entnehmen, die verschickt wurden.

Ich warte gespannt......

Die Abrechnungen kommen bestimmt zwischen den Feiertagen :-)

Bin mal gespannt, ob in BY die Nachzahlungen kommen. Am Freitag müsste ich dann meine elektronische Gehaltsabrechnung bekommen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.12.2019 15:02
Eingruppierungsfeststellungsklage. Dem AG kommt dabei die Darlegungslast zu, warum die bisherige Eingruppierung unzutreffend gewesen sein sollte. Hinzu tritt, daß die zweimalige Überleitung (in die EGO TV-L und nunmehr in die E9b) mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben.
Aha... Ich dachte man IST eingruppiert... das dürfte eine normale korrigierende Eingruppierung sein. Erfolgschancen für eine Klage unter 10%. Zudem mit einer sozialen Klausel, die das Brutto unberührt lässt. Ich würde niemandem raten, dagegen zu klagen. Was kann er gewinnen ? materiell nichts, formal die Zuordnung zu EG 9b. Was kann er verlieren ? Die Zulage.
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Beitrag von: Spid am 16.12.2019 15:20
Wenn der AG seine Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung korrigiert, kommt ihm zunächst die Darlegungslast zu, siehe u.a. BAG Urteil v. 20.03.2013 – 4 AZR 521/11. Hinzu kommt, daß der AN hinsichtlich einer Eingruppierungsmitteilung des AN dann Vertrauensschutz genießt, wenn sie wiederholt bestätigt worden ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 17.11.2016 - 6 AZR 487/15, Urteil v. 14.09.2005 - 4 AZR 348/04, Urteil v. 23.09.2009 - 4 AZR 220/08. Das ist durch die wiederholte Bestätigung der Eingruppierung durch Überleitung geschehen. Durch das hinzutretende Zeitmoment dürfte der AG sein Recht auf eine korrigierende Rückgruppierung verwirkt haben.
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Beitrag von: SGE am 16.12.2019 15:48
Hallo Allesamt,

bin auch neu hier und habe folgende Problematik/Fragestellung:

Hessen: BAT/TV-H
Fachkraft für Straßen - und Verkehrstechnik

Seit 15.11.2009 in Vb Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT eingruppiert. (Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und schwierige Aufgaben)

Seit Januar 2012 E9/4 TV-H, (keine Stufe 5 und 6 erreichbar).
Seit 15.11.15 Vergütungsgruppenzulage, z. Z. 142,37€ brutto.
Grundentgelt aktuell E9/4A (A ist neu seit 08/18) bei 3783,77€ brutto.
Summe 3926,14€ brutto, entspricht im Moment eher 9a/6

Denke, ich lande in der E9a/6 wenn die zuständigen Stellen endlich die neue Tarifthematik anzuwenden haben. Stichwort 9a/b

Von Seiten des AG gibt es seit langem keine Infos in dieser Hinsicht.

Sollte ich im Jahr 2020 eine Höhergruppierung beantragen?
Wenn ja, auf welche Entgeltgruppe und welche Entwicklungsstufe bezogen?

Steht/stand mir eigentlich die Technikerzulage zu, auch rückwirkend?

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.12.2019 16:28
Wenn der AG seine Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung korrigiert, kommt ihm zunächst die Darlegungslast zu, siehe u.a. BAG Urteil v. 20.03.2013 – 4 AZR 521/11. Hinzu kommt, daß der AN hinsichtlich einer Eingruppierungsmitteilung des AN dann Vertrauensschutz genießt, wenn sie wiederholt bestätigt worden ist, siehe u.a. BAG, Urteil v. 17.11.2016 - 6 AZR 487/15, Urteil v. 14.09.2005 - 4 AZR 348/04, Urteil v. 23.09.2009 - 4 AZR 220/08. Das ist durch die wiederholte Bestätigung der Eingruppierung durch Überleitung geschehen. Durch das hinzutretende Zeitmoment dürfte der AG sein Recht auf eine korrigierende Rückgruppierung verwirkt haben.
Sehe ich ähnlich, aber trotzdem: wozu etwas einklagen, was in der materiellen Wirkung dem Ist-Zustand gleich kommt? Prozessrisiko, Kosten, Nerven, Bashing des AG (wenn es keine Profis sind)... wofür ?? Für die Galerie würde ich ohne Not nicht klagen und da hier anscheinend keine Not herrscht....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.12.2019 16:33
Es kann ja durchaus mal rechtserheblich werden, in welcher Entgeltgruppe man ist. Wenn man erst dann klagt, braucht es bis zur Feststellung Monate. Zumal die Zulage ja jederzeit widerrufen werden kann, ohne Begründung, ohne Vorlauf, einfach so. Auch eine andere auszuübende Tätigkeit der Wertigkeit E9a könnte im Rahmen des Direktiosnrechts übertragen werden, was dem AG dann verwehrt ist, wenn ihm die korrigierende Rückgruppierung verwehrt ist. Zeit und Nerven kostet das höchstens den AG, man selbst übergibt das einfach seinem Rechtsbeistand und muß zum Gütetermin. Das war es.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Seppl am 16.12.2019 18:45
Hallo zusammen,
Es gibt Grund zum aufatmen!! in NRW wird die Anpassung E9k zu E9a mit dem Dezembergehalt angepasst. Ob die Rückzahlung die durch einen eventuellen Stufenaufstieg zustandekommt auch mit dem Dezember kommt, stand leider nicht im Brief des LBV.

Gruß, Sepp
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Beitrag von: Klingsor am 16.12.2019 18:59
Ich bin eine in BaWü angestellte Lehrkraft. Heute bekamen wir unsere Lohnzettel. Bislang war ich in der E9k Stufe 3. Der heutige Lohnzettel gibt nun E9a Stufe 5 an. Es wurde wohl also mittlerweile nachgebessert.

Was sich nicht verändert hat, ist die Angleichungszulage. Diese ist immer noch bei 30Euro. Eigentlich sollten es doch 105,- sein, oder habe ich da etwas nicht richtig verstanden?
Der TV-EntgO-L ist noch nicht unterschrieben.

Danke schön. Die Differenzierung war mir nicht bekannt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: VanessaNessa am 17.12.2019 10:15
Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin, folgendes zur Situation:

im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.
Nun soll ich von der E8/ 4 in die E9a/2 übersiedeln. Im April 2020 würde ich dann in die E9a/3 wandern. Würde ich in der E8 bleiben, würde ich im Okt. 2020 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln.

Der Änderungsvertrag ist mir im September zugestellt und beidseitig unterschrieben worden. In diesem war lediglich die Rede von E9 nicht a oder b. Erst im November und mit Forderung der weiter unten erläuternden Überbezahlung der Bezüge wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich um die E9a/2 handelt.

Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag

Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld  für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4  ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.

Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.
 
Meine Frage dazu... ist das alles rechten, was der AG mit de AN veranstaltet?

Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen....  Kann das wirklich sein??

Ferner lässt diese Regelung (ohne finanzielle Verluste einbüßen zu müssen) nicht zu, dass man sich neuen Herausforderungen stellt, da man, sofern man sich auf eine höherwertige Stelle bewerben möchte, finanziell (erstmal) schlechter dar steht? 

Nun... ich hoffe mich klar ausgedrückt zu haben, aber ich bin in der Sache gerade ziemlich... nun ja.... emotional und freue mich auf Ratschläge, dafür schon einmal vielen Dank!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 10:16
Im April 2015 bestand nicht die Möglichkeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Barney114 am 17.12.2019 11:13
Eingruppierungsfeststellungsklage. Dem AG kommt dabei die Darlegungslast zu, warum die bisherige Eingruppierung unzutreffend gewesen sein sollte. Hinzu tritt, daß die zweimalige Überleitung (in die EGO TV-L und nunmehr in die E9b) mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben.
Aha... Ich dachte man IST eingruppiert... das dürfte eine normale korrigierende Eingruppierung sein. Erfolgschancen für eine Klage unter 10%. Zudem mit einer sozialen Klausel, die das Brutto unberührt lässt. Ich würde niemandem raten, dagegen zu klagen. Was kann er gewinnen ? materiell nichts, formal die Zuordnung zu EG 9b. Was kann er verlieren ? Die Zulage.

Naja, ich verliere auf jeden Fall die tarifliche Erhöhung ab Jan 2020.

Ich habe außerdem jetzt erfahren, dass mein Vorgesetzter bis Ende des Jahres eine Tätigkeitsbeschreibung für mich verfassen soll, d.h. es liegt dem AG noch überhaupt keine Tätigkeitsbeschreibung vor!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 11:16
Mithin kann der AG überhaupt nicht darlegen, daß die bisher angenommene Eingruppierung nicht die zutreffende Eingruppierung ist. Da ihn die Darlegungslast trifft...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Novus am 17.12.2019 11:33
im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.

Es handelte sich sicherlich um eine "Bewertung" oder Neufassung der Aufgabenbeschreibung welche zu einer anderen Eingruppierung führte, bzw. den Arbeitgeber zu einer anderen Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung veranlasste, oder?

Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag

Ja, allerdings übersteigt das Gehalt jenes der Stufe 8 um ein vielfaches wenn man es auf die kommenden Jahre rechnet - ist also doch sinnvoll.

Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld  für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4  ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.

Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.


Hier sind die Fristen aus dem TV-L, also 6 Monate, zu berücksichtigen - länger kann nichts rückwirkend eingefordert werden.

Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen....  Kann das wirklich sein??

Ja, das kann sein. Es hat/kann alles vor und Nachteile haben. Manche Stellen wurden aufgrund geänderter Arbeitsabläufe / Tätigkeitsfelder auch schon "heruntergruppiert".
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igelchen5 am 18.12.2019 11:17
Hat jemand schon in Bayern seine Nachzahlung erhalten. Ich bin von Stufe E9 Stufe 3 jetzt in Stufe 5 gekommen.
Bisher hatte ich in der Stufe 3 eine ergänzende Leistung von 119 Euro jedes Monat. Jetzt kam die Nachberechnung für  Januar bis November. Jetzt wurden mir die 119 Euro ergänzende Leistung abgezogen und nur mit dem Hinweis das ich keinen Anspruch mehr darauf habe. Kennt sich jemand damit aus?
Das ist echt ein Witz, da freut man sich das man mal mehr bekommt und sofort bekommst wieder einen Schlag ins Gesicht weil sie dir gleichzeitig jedes Monat 119 Euro streichen. 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.12.2019 11:30
Welche „ergänzende Leistung“ war das? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde sie gezahlt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igelchen5 am 18.12.2019 11:37
Es handelt sich um die sog. München Zulage...weil ich in dem schönen teuren München wohne und viel zu viel verdiene
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.12.2019 11:39
Das ist keine tarifliche Leistung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Stevens am 18.12.2019 12:43
Habe heute die Lohnabrechnung bekommen. Habe für den Monat Dezember die E9a bekommen. Die Nachzahlung ist noch nicht dabei
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 18.12.2019 13:39
Habe heute die Lohnabrechnung bekommen. Habe für den Monat Dezember die E9a bekommen. Die Nachzahlung ist noch nicht dabei

Das sollen die sich nicht wagen....... Dann ist meine Geduld am Ende....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Igelchen5 am 18.12.2019 13:47
Wenn ich noch einmal einen Gewerkschafter höre wie toll sie verhandelt haben, dann kotz ich.....
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie so einen Mist erlebt. Die schlechtesten Verhandlungen die jemals waren...und sich dann in die Öffentlichkeit stellen und meinen was sie tolles erreicht haben.
Was ich immer noch nicht verstehe, warum die Jahressonderzahlung bei den Beschäftigten eingefroren wird und bei den Beamten nicht. Sind wir jetzt Menschen zweiter Klasse!!!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.12.2019 13:52
Ich sehe auch wenig Gewerkschafter, die die verspätete Umsetzung des Tarifvertrags - die schließlich tarifwidriges Verhalten darstellt - durch die AG rügen... Und leider auch nur wenig AN, die sich selbst zu ihrem Recht verhelfen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: B.Kleeberger am 18.12.2019 14:20
Hallo Forum,

hab heute auch die Bezügemitteilung (Bayern) für Dezember bekommen, im Vergleich zum Vormonat hat sich das E9 / 2 in E9a / 2 geändert.

Da ich zum 01.12.2016 in E9 / 2 (mit verl. Stufenlaufzeit) höhergruppiert wurde befand ich mich am 31.12.2018 im 3. Jahr von E9 /2 und eigentlich sollte ich dann in Stufe E9a /3 kommen.... ::)

Auf Seite 2 der Bezügemitteilung steht zwar folgender Satz aber jetzt bin ich mir nicht sicher ob bei mir nicht ein Fehler gemacht wurde:
"Die Überleitung in die neuen Entgeltgruppen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Gleiches gilt für die Beschäftigten in den neuen Entgeltgruppen 9a und 9b."

Am besten frag ich mal bei unserer Personalabteilung nach ob die was wissen, nicht dass die mich in die Flasche Stufe gesteckt haben.

LG

Bernie
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.12.2019 14:25
Gleich mehrere. Z.B. ist die Überleitung längst erfolgt, Dein AG versagt nur bei der Umsetzung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 18.12.2019 15:20
Ich sehe auch wenig Gewerkschafter, die die verspätete Umsetzung des Tarifvertrags - die schließlich tarifwidriges Verhalten darstellt - durch die AG rügen... Und leider auch nur wenig AN, die sich selbst zu ihrem Recht verhelfen.

Bis 31.12. gebe ich meinem AG Zeit. Bin ich dann nicht in der korrekten Entgeltgruppe/Erfahrungsstufe und die kompletten Nachzahlungen sind nicht erfolgt, werde ich deinem Hinweis folgen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 19.12.2019 12:35
Ich kann es kaum glauben....

Da denkt man die Abrechnung für Dezember 2019 ist gekommen und öffnet voller Erwartung den Umschlag und dann findet man die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2019 (die eigentlich immer erst im Januar 2020 kommt) im Umschlag.

Was machen die da bitte.....

Ich kann aber zumindest sagen, dass der angegebene Bruttoarbeitslohn für 2019 ungefähr mit der E 9a, Stufe 5 überein stimmt. Genau kann ich es nicht sagen, weil ich noch Zulagen aus dem alten BAT erhalte.
Titel: Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: noxville am 19.12.2019 14:53
Hallo Leute.
Wenn ich das richtig verstanden habe wurden ja auch die Laufzeiten der einzelnen Stufen in der sog. kleinen E9 (E9a) mit der diesjährigen Tarifrunde geändert?!

Ich kam im Oktober 2016 in die Stufe 3, bin also jetzt drei Jahre in Stufe 3 der kleinen E9. Sollte jetzt nicht der Aufstieg in die Stufe 4 folgen?

Gruß Mark
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.12.2019 14:54
Nein. Und die Antwort wird sich nicht ändern, bloß weil Du die Frage in unterschiedlichen Threads postest.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ungerecht am 19.12.2019 16:38
Guten Abend in die Runde,

wir sind einige Mitarbeiter der gerade etwas an unserer Personalabteilung zweifeln.

Vielleicht könnt Ihr uns hier ein paar passende Tipps geben.

Unser Arbeitgeber hat uns per 01.01.2018 in die EG 9/Stufe 2 gesteckt. Dies wurde auf unseren Lohnabrechnungen mit E09 auch so ausgewiesen. Rückwirkend zum 01.01.2019 haben wir unser Gehälter mit der E09B ausgewiesen erhalten. Soweit alles gut.

Nunmehr steht zum 01.01.2020 die Stufenerhöhung auf die Stufe 3 an. Bereits vor Unterschrift ist aufgefallen, dass wir für die E9a/Stufe 3 unterschreiben sollten. Wir haben moniert, dass wir nicht in der "kleinen" 9 eingruppiert wurden, sondern, wie in der Gehaltsabrechnung abgebildet, in der E9b. Eine Erklärung konnte bzw. wollte uns hierzu nicht mitgeteilt werden, so dass wir die Unterschrift bis zur Klärung verweigerten.

Bei der seinerzeitigen Vertragsunterzeichnung wurde an keiner Stelle auf die E9k hingewiesen. Wir haben eben ein Gespräch mit einer der Geschäftsführer geführt und in Personalrunden etc. wurde noch NIE von der "kleinen" 9 gesprochen. Auf einmal sind wir dieser Gruppe zugeordnet worden, ohne entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung hierzu. Muss hier eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?

Nun meine Frage: Wie verhält es sich denn tatsächlich, wenn in der Lohnabrechnung die E09B steht und sogar auch genauso seit 01.01.2019 abgerechnet wurde (eine Kollege mit höherer Erfahrungsstufe hat auch das Gehalt der E09B und würde ebenfalls unter E09a fallen; bei Stufe 2 ist es ja noch gleich hoch; erst ab der 3 wird es interessant).

Vielen Dank fürs Nachdenken und Antworten!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.12.2019 16:52
Was für eine Unterschrift?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ungerecht am 19.12.2019 16:53
Die Unterschrift unter der Änderungsmitteilung, die wir immer gesondert bei der nächsten Stufe erhalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.12.2019 16:59
Unnötiger Firlefanz.

Will der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigieren, trifft ihn bei einer korrigierenden Rückgruppierung die Darlegungslast, warum seine bisherige Mitteilung über die Eingruppierung unzutreffend gewesen sein sollte. Ihr müsst also lediglich klagen, um eine Begründung zu erhalten.

Davon ab war es nicht erforderlich, daß der AG mitteilt, daß es sich um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelte. Er ist nur zur Angabe der Entgeltgruppe verpflichtet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Mahlzeit am 23.12.2019 19:25
Zur Info: In Niedersachsen wird alles richtig und korrekt nachgezahlt, bzw übergeleitet. Gehaltsmitteilung kam heute.

Ich wünsche allen hier besinnliche Weihnachtsfeiertage 🎅
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLfan am 23.12.2019 20:58
Hallo zusammen,

wir haben jetzt Bescheid bekommen, dass zum Jahresende die endgültige Überleitung erfolgt. Ich bin derzeit in E9 Stufe 5. Ich übe allerdings eine Tätigkeit als Gruppenleiter aus. Meiner Meinung nach kann ich ab dem 01.01.20 die Eingruppierung in die 9 b verlangen. Mein Arbeitgeber hat aber schon sämtliche Gruppenleiter informiert, dass die Tätigkeit als Gruppenleiter nicht ausreicht, um in die 9 b zu kommen. Er argumentiert, dass nach § 1 TV-l alle Tätigkeiten zusammengerechnet werden und dass dies dann am Ende nicht reicht. Wir sind bei uns im Hause alle davon ausgegangen, dass es reicht wenn man Gruppenleiter ist und dies nur ein zusätzliches Merkmal ist. Für etwas Hilfe wäre ich euch dankbar.

Viele Grüße
Thomas
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.12.2019 21:34
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg153223/topicseen.html#msg153223
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLfan am 23.12.2019 21:42
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg153223/topicseen.html#msg153223

Danke schön. Gibt es diesbezüglich denn auch schon Durchführungshinweise seitens der Arbeitgeber?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 23.12.2019 21:48
Nabend.

Ist bei uns auch so. Der Arbeitgeber weigert sich.....Verweist nur auf § 12 TVL und dass man nicht mehr als die Hälfte seines Pensums als Gruppenleiter verbringt. Haben schon mehrere Gespräche geführt. Würde mich auch interessieren, ob es schon Durchführungshinweise gibt...

Spid, dein Service hier ist genial. Von morgens bis abends.....unglaublich. Vielen Dank!!!

Grüße wünscht der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 24.12.2019 07:34
Du wiederholst Dich:
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 24.12.2019 07:39
Du wiederholst Dich:
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.
Stimmt: habs gelöscht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Marodeur am 27.12.2019 14:09
Hallo in die Runde.

Die Überleitung in 9a klappt ja echt super. Laut Personaler sollte ich aufgrund meiner Zeit in E9/3 in E9a/5 kommen und so steht es auch bei ihm im Programm (Hat mir extra Screenshot gezeigt). Auf der neuen Bezügemitteilung steht aber Stufe 4. Da freut man sich doch gleich noch mehr darüber das die Nachzahlung bestimmt auch noch länger dauert. Und da soll man nicht zynisch werden...  ;)

Ich vermute mal es gibt keinen Hinweis wann Bayern mal über die Nachzahlung nachdenkt oder will man den Betrag extra hoch halten damit es ja maximale Abzüge gibt? Wobei, dann hätte man es noch auf die Jahressonderzahlung klatschen müssen... Oder wir bekommen sie 12/2020. ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 27.12.2019 14:46
Schon mal daran gedacht eine entsprechende Klage einzureichen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Marodeur am 27.12.2019 15:40
Ich warte mal noch ab was im Januarzettel steht. Hab an sich die Sch***** voll vom Klagen gegen den Freistaat. 1x in zweiter Instanz verlieren reicht mir auch wenns schon einige Jahre her ist.  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 27.12.2019 17:48
Aber hier ist der Sachverahlt mehr als klar, der AG bezahlt nicht das geschultete Entgelt und das seit Monaten!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: mgubt am 28.12.2019 10:05
Hallo in die Runde.

Die Überleitung in 9a klappt ja echt super. Laut Personaler sollte ich aufgrund meiner Zeit in E9/3 in E9a/5 kommen und so steht es auch bei ihm im Programm (Hat mir extra Screenshot gezeigt). Auf der neuen Bezügemitteilung steht aber Stufe 4. Da freut man sich doch gleich noch mehr darüber das die Nachzahlung bestimmt auch noch länger dauert. Und da soll man nicht zynisch werden...  ;)

Ich vermute mal es gibt keinen Hinweis wann Bayern mal über die Nachzahlung nachdenkt oder will man den Betrag extra hoch halten damit es ja maximale Abzüge gibt? Wobei, dann hätte man es noch auf die Jahressonderzahlung klatschen müssen... Oder wir bekommen sie 12/2020. ;)


Bei mir und einem Kollegen gab es das gleiche Problem (auch Bayern). Wir haben dann mit der freundlichen Dame vom Landesamt für Finanzen telefoniert. Sie hat dann umgehend die fehlerhafte Eingruppierung korrigiert und die Nachzahlung war bei mir gestern auch schon am Konto. Bei uns gab es 2016 ein Problem mit der Höhergruppierung. Wir wurden nach der großen E9 höher gruppiert und dies wurde dann wieder korrigiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Marodeur am 28.12.2019 14:13
Danke für die Info. Denke Montag wird schwierig mit Erreichbarkeit, mal im neuen Jahr telefonieren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: KaTi am 28.12.2019 22:12
Guten Morgen,

bei mir - an einer Berliner Uni - gab es noch keine Informationen bezüglich der Höherstufungen. Anfang Dezember gab es dazu auch nichts in unserer Personalversammlung.

Auf meiner Entgeltabrechnung ist, für Dezember, immer noch die E9A/2 vermerkt (habe im Februar 2016 mit der E9 klein Stufe 2 begonnen).

Ich kann es nachvollziehen, wenn es technisch - oder warum auch immer - nicht möglich ist, dass neue Gehalt direkt anzupassen und dies vielleicht ein paar Wochen dauert. Die Änderungen (gerade für die E9A) sind ja nicht gerade klein. Aber warum es keine Informationen gibt, verstehe ich nicht. Hat vielleicht jemand aus dem Raum Berlin (evtl. sogar Uni) andere Erfahrungen gemacht oder hat sogar schon Infos über die Neuberechnung?

Danke.

Die Umstellung ist für die Abrechnung nicht kompliziert. Die großen Softwarehersteller sind in der Lage diese Überleitungen komplett maschinell vorzunehmen.



Berliner Uni Update

Dezembermitteilung keine Überleitung (immer noch E9 (k) 3 und weiterhin keine Info zur Umsetzung, Personalabteilung nicht zu erreichen, Klage in Vorbreitung.







Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 29.12.2019 15:50
Hallo zusammen,

bei uns (NRW) scheint die Überleitung geklappt zu haben. Sagt auf jeden Fall mein Bankkonto und auch etliche Kollegen  ;D ;D.
Werde ich mir dann mal anschauen, wenn ich die Abrechnung bekommen habe.

Jetzt noch die 9b im neuen Jahr bekommen, dann läuft`s rund. Aber am besten ohne Klage ;).

Grüße und einen entspannten Restsonntag wünscht der
Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Hirsch2k am 30.12.2019 09:31
In RLP klappt leider immer noch nix  >:(
Die Dezember-Auszahlung zeigt immer noch keinen Garantiebetrag auf. Langsam denke ich auch über eine Klage nach.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Hirsch2k am 30.12.2019 10:04
PS: Sorry, kann meinen Beitrag nicht mehr editieren:

Mir kommt gerade ein unangenehmer Gedanke: Kann es sein, dass ich nicht am Garantiebetrag teilnehme?

Am 5.9.19 habe ich den neuen Vertrag für die "E9k" unterschrieben (vorher E8/3). Die Eingruppierung in E9k hat man so begründet, dass bisher noch nicht klar sei, wie die E9a ausgestaltet ist und man deswegen zunächst noch die E9k nimmt.

Bei der Eingruppierung in E9k wurde ich auf 2 zurück gestuft. Kann es nun sein, das die einfach eine Eingruppierung in E9k/2 und dann eine Überleitung in E9a/2 gemacht haben und hat man den Garantiebetrag "unter den Tisch fallen lassen"?

Meinem Verständnis nach müsste doch, da die Höhergruppierung bereits während der Laufzeit des neuen TV war, wie geschehen keine Höhergruppierung in E9k und dann Überleitung in E9a (weil es die E9k streng genommen zu dem Zeitpunkt nicht mehr gab) sondern rückwirkend eine Höhergruppierung direkt von E8 in E9a geschehen?

Alles sehr verwirrend...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.12.2019 10:19
Dann wurdest Du am 05.09.19 in E9a/2 höhergruppiert und erhältst zum Entgelt der E8/3 einen Garantiebetrag von 113,12€ für die Verweildauer in E9a/2.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLTechniker am 30.12.2019 12:38
Überleitung in Niedersachsen hat funktioniert :).....hoffe das die Angelegenheit bei den Kollegen bundesweit auch zeitnah richtig umgesetzt wird. Haben lange genug gehofft und gebangt. Dank geht auch an alle Forumbeteiligten die stets mit Informationen gedient haben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 02.01.2020 21:54
Niedersachsen ist das Geld da. Muss nächste Woche nur noch meine Abrechnung prüfen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLfan am 04.01.2020 17:37
Hallo.

Gibt es hier den auch eine Kollegin oder Kollegen der auf Grund der Gruppenleitung ab dem 01.01.2020 in die 9b kommt? Klappt das bei euch?? Mein Arbeitgeber will das nicht. Ich möchte jetzt erst einmal abwarten, was bei anderen passiert, bevor ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehe. Es bleibt bei der Argumentation, dass ich nach Auffassung des Arbeitgebers keine 50 % an Gruppenleitertätigkeit mache und deshalb nicht in die 9b komme. Selbst alle Argumente, die ich hier größtenteils von Spid, bekommen habe, interessieren nicht. Wie ergeht es Euch?

Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.01.2020 17:42
Der Willen des AG ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLfan am 04.01.2020 17:50
Der Willen des AG ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

Danke Spid. Das ist mir klar, hilft mir aber auch nicht weiter.... Solange dieser gebetsmühlenartig immer wieder von seiner 50 %-Klausel redet ......

Deshalb wären hier auch mal ERfahrungen von anderen schön.

Gruß
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 04.01.2020 17:52
Die Erfahrungen anderer helfen Dir auch nicht. Was Dir hilft, ist ein Antrag auf Höhergruppierung und zwei Wochen später eine Eingruppierungsfeststellungsklage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 06.01.2020 08:08
Guten Morgen,

bei mir - an einer Berliner Uni - gab es noch keine Informationen bezüglich der Höherstufungen. Anfang Dezember gab es dazu auch nichts in unserer Personalversammlung.

Auf meiner Entgeltabrechnung ist, für Dezember, immer noch die E9A/2 vermerkt (habe im Februar 2016 mit der E9 klein Stufe 2 begonnen).

Ich kann es nachvollziehen, wenn es technisch - oder warum auch immer - nicht möglich ist, dass neue Gehalt direkt anzupassen und dies vielleicht ein paar Wochen dauert. Die Änderungen (gerade für die E9A) sind ja nicht gerade klein. Aber warum es keine Informationen gibt, verstehe ich nicht. Hat vielleicht jemand aus dem Raum Berlin (evtl. sogar Uni) andere Erfahrungen gemacht oder hat sogar schon Infos über die Neuberechnung?

Danke.

Die Umstellung ist für die Abrechnung nicht kompliziert. Die großen Softwarehersteller sind in der Lage diese Überleitungen komplett maschinell vorzunehmen.



Berliner Uni Update

Dezembermitteilung keine Überleitung (immer noch E9 (k) 3 und weiterhin keine Info zur Umsetzung, Personalabteilung nicht zu erreichen, Klage in Vorbreitung.

Ich arbeite auch an einer Berliner Uni. Eine Kollegin wurde direkt im August in die korrekte Entgeltgruppe geschoben. Ich warte immer noch ... vor den Feiertagen haben meine Kollegin und ich bei unserer Personalabteilung nachgefragt. Aussage von dort: Die Mitarbeiterin muss sich das nochmal angucken, aber das wird wohl erst im Januar (also jetzt).

:( Ich verstehe, dass unsere Personalabteilung total überfordert ist (Personalmangel, Umstellung des internen Systems - mit vielen vielen vielen Problemen), aber das wohl einige schon korrekt eingruppiert sind und andere nicht, finde ich nicht mehr witzig. Zumal, wenn ich tatsächlich in die E9a Stufe 3 komme, wird mir ja alles mit einmal nachgezahlt, ich muss doch dann auch mehr Steuern zahlen (als bei monatlicher Zahlung), korrekt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2020 10:18
ich muss doch dann auch mehr Steuern zahlen (als bei monatlicher Zahlung), korrekt?
Du zahlst dann im letzten Jahr weniger Steuer und dieses Jahr mehr Steuern, als wenn du es im letzten Jahr ausgezahlt bekommen hättest.

Steuerlich ist es egal ob man 12 mal oder nur einmal Geld bekommt, sofern man einen Steuererklärung abgibt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.01.2020 10:22
Guten Morgen,

bei mir - an einer Berliner Uni - gab es noch keine Informationen bezüglich der Höherstufungen. Anfang Dezember gab es dazu auch nichts in unserer Personalversammlung.

Auf meiner Entgeltabrechnung ist, für Dezember, immer noch die E9A/2 vermerkt (habe im Februar 2016 mit der E9 klein Stufe 2 begonnen).

Ich kann es nachvollziehen, wenn es technisch - oder warum auch immer - nicht möglich ist, dass neue Gehalt direkt anzupassen und dies vielleicht ein paar Wochen dauert. Die Änderungen (gerade für die E9A) sind ja nicht gerade klein. Aber warum es keine Informationen gibt, verstehe ich nicht. Hat vielleicht jemand aus dem Raum Berlin (evtl. sogar Uni) andere Erfahrungen gemacht oder hat sogar schon Infos über die Neuberechnung?

Danke.

Die Umstellung ist für die Abrechnung nicht kompliziert. Die großen Softwarehersteller sind in der Lage diese Überleitungen komplett maschinell vorzunehmen.



Berliner Uni Update

Dezembermitteilung keine Überleitung (immer noch E9 (k) 3 und weiterhin keine Info zur Umsetzung, Personalabteilung nicht zu erreichen, Klage in Vorbreitung.

Ich arbeite auch an einer Berliner Uni. Eine Kollegin wurde direkt im August in die korrekte Entgeltgruppe geschoben. Ich warte immer noch ... vor den Feiertagen haben meine Kollegin und ich bei unserer Personalabteilung nachgefragt. Aussage von dort: Die Mitarbeiterin muss sich das nochmal angucken, aber das wird wohl erst im Januar (also jetzt).

:( Ich verstehe, dass unsere Personalabteilung total überfordert ist (Personalmangel, Umstellung des internen Systems - mit vielen vielen vielen Problemen), aber das wohl einige schon korrekt eingruppiert sind und andere nicht, finde ich nicht mehr witzig. Zumal, wenn ich tatsächlich in die E9a Stufe 3 komme, wird mir ja alles mit einmal nachgezahlt, ich muss doch dann auch mehr Steuern zahlen (als bei monatlicher Zahlung), korrekt?

Wenn Du der Auffassung bist, daß nur einige, nicht aber alle korrekt eingruppiert seien, verstehst Du recht wenig. TB sind stets korrekt eingruppiert. Das unverschämte Unvermögen des AG dies nachzuvollziehen, hat auf die Eingruppierung keinen Einfluß.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 06.01.2020 11:29
ich muss doch dann auch mehr Steuern zahlen (als bei monatlicher Zahlung), korrekt?
Du zahlst dann im letzten Jahr weniger Steuer und dieses Jahr mehr Steuern, als wenn du es im letzten Jahr ausgezahlt bekommen hättest.

Steuerlich ist es egal ob man 12 mal oder nur einmal Geld bekommt, sofern man einen Steuererklärung abgibt.

Danke. :) Ja, eine Steuererklärung mache ich dieses Jahr auch wieder.



Wenn Du der Auffassung bist, daß nur einige, nicht aber alle korrekt eingruppiert seien, verstehst Du recht wenig. TB sind stets korrekt eingruppiert. Das unverschämte Unvermögen des AG dies nachzuvollziehen, hat auf die Eingruppierung keinen Einfluß.

Die Aussage verstehe ich jetzt eher weniger. Meine Kollegin (auch E9a - Beginn im Januar 2016 mit Stufe 3) war bis Juli 19 in der E9k Stufe 3. Seit August 19 ist sie in der E9a Stufe 4, also wurde Sie neu eingruppiert (oder eben neu eingestuft) - nach den neuen Regeln der E9a. Ich nicht - habe im Februar 16 in E9k Stufe 2 angefangen - müsste also ebenfalls höher eingestuft werden (in E9a Stufe 3). Ich werde aber noch nach E9a/2 bezahlt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 06.01.2020 11:34
Die Aussage verstehe ich jetzt eher weniger. Meine Kollegin (auch E9a - Beginn im Januar 2016 mit Stufe 3) war bis Juli 19 in der E9k Stufe 3. Seit August 19 ist sie in der E9a Stufe 4, also wurde Sie neu eingruppiert (oder eben neu eingestuft) - nach den neuen Regeln der E9a. Ich nicht - habe im Februar 16 in E9k Stufe 2 angefangen - müsste also ebenfalls höher eingestuft werden (in E9a Stufe 3). Ich werde aber noch nach E9a/2 bezahlt.
Spid stellt auf die Tarifautomatik des § 12 Satz 3, TV-L ab:

Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm
nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2020 13:14
Auf gut Deutsch:
Du bist immer richtig eingruppiert!
Aber ob dein AG dir das richtige Entgelt überweist oder eine falsche Meinung darüber hat, wie du eingruppiert bist, ist eine andere Sache. Richtig eingruppiert bist du trotzdem. Bekommst halt dann nicht das dir zustehende Entgelt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 06.01.2020 13:48
Auf gut Deutsch:
Du bist immer richtig eingruppiert!
Aber ob dein AG dir das richtige Entgelt überweist oder eine falsche Meinung darüber hat, wie du eingruppiert bist, ist eine andere Sache. Richtig eingruppiert bist du trotzdem. Bekommst halt dann nicht das dir zustehende Entgelt.

Danke. Da unsere Personalsachbearbeiterin ja schon eingeräumt hat, dass ihr Fehler unterlaufen sind bzw. sie nicht hinterher kommt und dies jetzt im Januar noch einmal prüft, warte ich mal diesen Monat noch ab. 8)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 06.01.2020 14:38
Moin,

in Hamburg wurde die 9 a/b bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt...  :( dies soll nun aber zügig passieren (sagt die Personalabteilung / wurde in der 52 KW versprochen). Also weiter warten  :-X
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2020 17:07
Oder den säumigen Zahler verklagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 06.01.2020 17:55
Schuldner. Es wird ja eben nicht gezahlt...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: FCSP1910 am 07.01.2020 07:17
Hallo Forum, liebe Spezialisten,

Auch ich blicke bei der Fülle an Informationen, die ich Dank dieses Forums erhalten habe, nicht mehr so richtig durch. Ich bin schon eine Weile stiller Mitleser, habe aber keinen passenden Kommentar gefunden. Ich würde gerne meine Situation schildern und hoffe auf den ein oder anderen Experten.
Leider gab es bei uns (Hamburg, Landesbetrieb) bisher Null Information über die Umsetzung bzw. die Höhergruppierung seitens unserer Personalabteilung oder unseres PR´s. Auch auf mehrfacher Fragen keine Auskunft.
Meine Situation:
- Staatlich geprft. Techniker
- eingestellt 01.01.2016 in EG9k FG1 (Zulage) Stufe 1

Also das ich in die 9a Stufe 3 übergeleitet werde kann ich mir ja noch aus den Tabellen rausziehen.
Aber bei der Höhergruppierung in 9b, welche für uns dieses Jahr möglich ist, würde ich ja in die Stufe 2 "zurückfallen". In der Stufe gibt es ja nahezu das Entgelt welches ich zb. schon im Dez 19 erhalten habe.
Sprich geht die nächste Erhöhung von 90€ bzw 3,1% an mir vorbei?
Ist es richtig das ich jetzt weitere 2 Jahre, für den Verbleib in 9b st2, mein bisher erreichtes Entgelt erhalte?
Das wäre ziemlich uncool!
Ich hoffe einer von euch Experten kann mir da mal Licht ins Dunkel bringen.
Vielen Dank


 
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 07.01.2020 07:20
Aber bei der Höhergruppierung in 9b, welche für uns dieses Jahr möglich ist, würde ich ja in die Stufe 2 "zurückfallen".

Nein. Da Entgelt E9a Stufe 3 > Entgelt E9b Stufe 2 kommst du in Stufe 3.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: FCSP1910 am 07.01.2020 07:32
Danke für die schnelle Antwort! :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ela73 am 08.01.2020 19:57
Hallo zusammen,

ich habe da auch mal eine Frage - die ich leider hier stellen muss, weil meine Personalabteilung leider nicht dazu in der Lage ist - oder keine verbindliche Aussage treffen will.

Ich bin bei der Einführung des TV-H von BAT 5b s in den TV-H E9 übergeleitet worden. Ich befinde mich zurzeit in der E9 Stufe 4+. Meine Frage nun bin ich in der sogenannten "kleinen E9". Und welche der beiden "neuen E9a  (klein?) und E9b (groß?)" wäre es dann.
Hilfe ich bin überfragt  und benötige Hilfe...und ja - ganz ehrlich - ich blicke auch nicht durch... :-(

Vielen Dank für eure Hilfe

Ela73  :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 08.01.2020 20:05
E9a
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Ela73 am 09.01.2020 13:52

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Aber ich habe dann natürlich noch eine Frage...besteht eine Möglichkeit zu einer Überleitung von E9a nach E9b? Und welche Kriterien müssen hierfür erfüllt werden.
Kann man das irgendwo nachlesen?

Danke euch :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 09.01.2020 20:45
Guten Abend,

ich bin als Techniker mit einer Fernmelderzulage eingestellt, seit "Ewigkeiten". Ich bin bis heute in der E9s mit einer BS Zulage eingruppiert. Für mich greift die Endgeldordnung II Abschnitt 22.2. Ich bin seit November 2007 in der Stufe 4. Eine Überleitung gibt es nicht, der TV-L spricht eine klare Sprache. 1.1.2019 - 31.12.2019 E9a inkl. Zulage, ab 1.1.2020 E9b unter wegfall der Zulage. Fernmeldezulage wird in einem Sockelbetrag gewandelt.

Die "Firma" hat angekündigt, das ich in die E9a komme unter wegfall der BS-Zulage. Ich benötige keine Ratschläge - eher Leidenskollegen die vor einer ähnlichen Situation stehen?!

Danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 10.01.2020 09:29
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Christian30823 am 11.01.2020 21:55
Hallo,
ich habe eine spezielle Frage...
Hintergrund:
ich habe im Oktober 2019 vom TVöD Bund zum TV-L gewechselt. Zu diesem Zeitpunkt wurde ich in E9 Stufe 3 eingruppiert (e9k),da meine Zeit beim TVöD anerkannt wurde.
Nun wurde ich in e9a Stufe 3 übergeleitet.
Frage:
Müsste ich nicht in Stufe 4 rutschen?




Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 11.01.2020 22:04
Im Oktober 2019 war eine Eingruppierung in E9 unmöglich. Eine Überleitung in E9a setzte voraus, daß ein Arbeitsverhältnis, auf das der TV-L Anwendung fand, über den 31.12.18 hinaus bestand - was hier nicht der Fall ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Christian30823 am 11.01.2020 22:12
Vielen Dank für die schnelle Antwort... wäre auch zu schön gewesen  ::)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 12.01.2020 10:56
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.01.2020 11:02
Und wenn da stünde „für sexuelle Dienstleistungen“ wäre es auch zutreffend, weil es ja seit der Überleitung da steht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 12.01.2020 12:15
Ist dir langweilig?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.01.2020 12:17
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 12.01.2020 16:40
Ist dir langweilig?

Wenn es bei dir steht, denke ich schon das es stimmt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 12.01.2020 16:41
Ist dir langweilig?

Wenn es bei dir steht, denke ich schon das es stimmt.

Wie meinen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 13.01.2020 08:21
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.

Hatten wir nicht schon festgestellt, dass ein nach der Gruppe 9 folgendes "s" oder "y" Platzhalter für die (dem Arbeitgeber) noch unbekannte Einordnung "a", "b" und noch zu ermittelnde Stufe sind?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 13.01.2020 08:23
Spid schreibt bestimmt gleich " Es gibt keine E9s " :)
Na das steht seit der Überleitung von BAT 5b auf meinem Lohnzettel.

Hatten wir nicht schon festgestellt, dass ein nach der Gruppe 9 folgendes "s" oder "y" Platzhalter für die (dem Arbeitgeber) noch unbekannte Einordnung "a", "b" und noch zu ermittelnde Stufe sind?
Nö.
Dann hätte der AG ja im obigen Fall hellseherische Fähigkeiten gehabt, denn nach der Überleitung von BAT war 9a,9b, etc. noch nicht mal angedacht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.01.2020 08:37
"s" dürfte analog A9S für "Spitzenamt" stehen, also für das Äquivalent des "letzten Amtes" für den vergleichbaren mittleren Dienst. Als Platzhalter und Unterscheidungsmerkmal zur EG9 mit normalen Stufenlaufzeiten. So sind se.. in der Etappe...  :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 13.01.2020 10:25
Also bei mir tauchte das "s" erst seit dem Sommer auf. Ein anderer sprach mal von "y", dass seit dem nach 9 genannt wurde.
Und ich gehen mal sehr stark davon aus, dass diese Buchstaben verschwinden, wenn dann "a" oder "b" dort steht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 13.01.2020 10:45
Siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111987.0.html
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Flatlinersholger am 13.01.2020 10:57
Hallo,

ich kann das mittlerweile bestätigen:
Hatte monatelang E9/Y auf der Gerhaltsabrechnung stehen, ein Kollege von mir (andere Tätigkeit) hatte E9/Z.
Wir beide haben seit der letzten Abrechnung E9/A dort stehen.

Bekommen unsere Abrechnung vom LBV in NRW.

Grüße,
Holger
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Dullnrama am 16.01.2020 11:52
Moin Moin,

Ich will mich auch mal kurz zu Wort melden, nachdem ich ein paar Seiten ( wirklich nur 2-3-4-.....-56 :P) mitgelesen habe, kommt mir es so vor als ob der TVL mit Absicht unnötig Kompliziert gemacht worden ist. In der Hoffung das keiner mehr durchblickt.

Kurzer Fall zu mir:

01.2018 Einstellung als Staatl. gep. Techniker in der E9 ( Dachte ich zumindest das es die normale E9 ist... bzw. wurde mir damals so Verkauft)
01.2019 Anfrage Innenministerium auf Verbeamtung der Techniker
10.2019 Absage des Innenministeriums, Grund: Ihr werdet Privatisiert und somit könnt ihr uns am A..... :) (ob ichs wirklich gemacht hätte anderes Thema)
12.2019 Abrechnung mit E9a erhalten, Aussage..... ja...… naja..... ja.... is halt so...…
03.2020 Entscheidung über die Zukunft, verbleib beim Land oder Wechsel in die *Bundes* GmbH, Unterschied E9a - E9b (TVÖD GmbH) so rund 300€ - 450€ Brutto. Also unerheblich :P *<-- Vorsicht Ironie :)*

Vermutliche Folgen?!?! noch nicht Abzusehen, könnte durchaus zwischen Queruland und in Konsequentes dagegen Arbeiten enden. * Natürlich nicht!!!! :) ist wirklch ein Scherz!!!!!!!!*

Aber die Motivation sinkt doch bei sowas auf 0%.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 12:11
Wie meinen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Philip am 16.01.2020 13:54
Hallo,
ich wurde wohl auch irgendwie falsch Eingruppiert.
Ursprünglich war ich in der E9 Klein Stufe 4 mit Entgeldzulage.
Nun wurde ich statt in die E9a Stufe 5 laut Gehaltsabrechnung in die E9b Stufe 4 gesteckt. :o
Meine Entgeldzulage bekomme ich auch weiterhin.
Wie gehe ich den nun mit dieser Höhergruppierung um?  ::)

Viele Grüße

Philip
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 13:59
Weder kann man falsch eingruppiert sein noch handelt es sich um eine Höhergruppierung. Mutmaßlich irrt der AG. Tatsächlich ergibt sich aus Deiner Treuepflicht eine Rechtspflicht, den AG auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, wenn Du ihn erkennst. Allerdings ist grundsätzlich eher nicht davon auszugehen, daß Dir das auffallen müßte, schließlich ist das ein relativ komplexer Sachverhalt, der offenkundig umfangreicher Durchführungshinweise auf AG-Seite bedarf, so daß Dir Kenntnis nur schwerlich nachzuweisen wäre, wenn Du nicht gerade laut damit rumtönst. Zurückfordern kann der AG sechs Monate lang.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Philip am 16.01.2020 14:02
Vielen Dank für die Antwort und gut zu wissen.
Ich gehe davon aus das mein AG weiß was er tut und belästige Ihn nur ungerne mit meiner Unkenntnis.

Gruß

Philip
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 16.01.2020 18:04
Moin Moin,

Ich will mich auch mal kurz zu Wort melden, nachdem ich ein paar Seiten ( wirklich nur 2-3-4-.....-56 :P) mitgelesen habe, kommt mir es so vor als ob der TVL mit Absicht unnötig Kompliziert gemacht worden ist. In der Hoffung das keiner mehr durchblickt.

Kurzer Fall zu mir:

01.2018 Einstellung als Staatl. gep. Techniker in der E9 ( Dachte ich zumindest das es die normale E9 ist... bzw. wurde mir damals so Verkauft)
01.2019 Anfrage Innenministerium auf Verbeamtung der Techniker
10.2019 Absage des Innenministeriums, Grund: Ihr werdet Privatisiert und somit könnt ihr uns am A..... :) (ob ichs wirklich gemacht hätte anderes Thema)
12.2019 Abrechnung mit E9a erhalten, Aussage..... ja...… naja..... ja.... is halt so...…
03.2020 Entscheidung über die Zukunft, verbleib beim Land oder Wechsel in die *Bundes* GmbH, Unterschied E9a - E9b (TVÖD GmbH) so rund 300€ - 450€ Brutto. Also unerheblich :P *<-- Vorsicht Ironie :)*

Vermutliche Folgen?!?! noch nicht Abzusehen, könnte durchaus zwischen Queruland und in Konsequentes dagegen Arbeiten enden. * Natürlich nicht!!!! :) ist wirklch ein Scherz!!!!!!!!*

Aber die Motivation sinkt doch bei sowas auf 0%.

Bist du in der Fallgruppe 1 und bekommst eine Zulage?
Bis zum 31.12.2019 wäre es die E9a mit der Zulage, ab den 1.1.2020 wäre es E9b unter Wegfall der Zulage.
Jedenfalls steht es so in der Endgeltordnung. Bei mir geht der AG von einer Anweisung aus, die den 2. Schritt ignoriert und uns ab 1.1.2020 in die E9a ohne Zulage setzt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 18:09
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 16.01.2020 18:47
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung, denn es ist eine Überleitung.
Unsere Personalabteilung hat am 7.11.2019 eine Dienstanweisung für die Überleitung aller Mitarbeiter der E9 und E9k (oder S) inklusive diverser Fallbeispiele erhalten. Das Blatt umfässt 12 Seiten und zeigt das du dich irrst, es bedarf einer Anleitung!

Hier der Auszug Entgeltordnung Anschnitt 22.2, was den Dullnrama betrifft.
Du hast recht mit dem "seit dem 01.01." unrecht wenn du "01.01.2019" meinst.


(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)Entgeltgruppe 9b Staatlich  geprüfte Techniker  sowie  sonstige Beschäftigte  die  aufgrund  gleichwertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a bis 31. Dezember 2019:)Entgeltgruppe 9a1.Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 19:05
Dienstanweisungen sind tariflich unbeachtlich. Wie selbst mit einer in Bremen oder Berlin erworbenen Lesekompetenz leicht feststellbar ist, erfolgt die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit (§29d Abs. 1 TVÜ-L), die durch die zum 01.01.20 inkraft getretenen Änderungen der EGO vorgesehene höhere Eingruppierung erfolgt hingegen als Höhergruppierung auf Antrag (§29d Abs. 2 TVÜ-L).

Wenn ich 2019 gemeint hätte, hätte ich 2019 geschrieben.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 20:32
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 20:37
Selbstverständlich ist die Entgeltgruppenzulage für am 31.12.2019 Anspruchsberechtigte nicht entfallen. Solange sie keinen Antrag auf 9b stellen, bleiben sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Und das ist 9a mit Entgeltgruppenzulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 20:40
Es gibt keine Entgeltgruppe „9a mit Entgeltgruppenzulage“. Es gibt lediglich eine Entgeltgruppe 9a - ebenso wie es nur eine E9 gab.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 20:41
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.

Was soll uns dieses Vollzitat sagen?
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Beitrag von: Isie am 16.01.2020 20:49
Da unterliegt du einem Irrtum. Denn du setzt voraus, dass man aus 9a Fallgruppe 1 in der bis zum 31.12.19 gültigen Fassung ab 01.01.20 in die neue 9a, gültig ab 01.01.20 wechselt. Das ist Quatsch. Entweder bleibt man in der bisherigen Entgeltgruppe, wie sie bis zum 31.12.19 galt, oder man wechselt auf Antrag ab 01.01.20 in 9b.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 20:55
Nein, das setze ich nicht voraus. Vielmehr weiß ich, daß es nur eine E9a gibt - und §29d Abs. 1 TVÜ-L lediglich den Verbleib in dieser regelt. Hingegen entfällt die Entgeltgruppenzulage, weil es keine Rechtsgrundlage mehr für diese gibt. Man hätte für diese eine Besitzstandszulage wie für die seinerzeit entfallene Vergütungsgruppenzulage vereinbaren können - oder schlicht auch die Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage. Hat man aber nicht. Mithin besteht auch kein Anspruch mehr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:02
Quatsch. Entweder man behält den Anspruch nach der außer Kraft gesetzten Grundlage oder erwirbt durch einen Antrag den Anspruch nach der neuen Grundlage. Du findest bestimmt ein passendes BAG-Urteil.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:05
Die Fallgruppe gibt es in der neuen 9a doch gar nicht. Wenn es beabsichtigt gewesen wäre, dass die in 9a verbleibenden TB die Entgeltgruppenzulage verlieren, hätten die Tarifvertragsparteien das vereinbart. Haben sie aber nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 21:11
Welche Bedeutung sollte die Fallgruppe haben? Die Tarifvertragsparteien haben den Verbleib in der bisherigen Entgeltgruppe - hier die E9a - vereinbart. Es gibt nur eine E9a - genau wie es nur eine E9 gab.

Ansprüche bedürfen einer Anspruchsgrundlage. Diese ist zum 01.01.20 entfallen. Das haben die Tarifvertragsparteien vereinbart.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:23
Was ist an der Formulierung "sind in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert" unklar. Das ist doch selbsterklärend. Ansonsten hätten die TVP eine Überleitung in die ab 01.01.20 gültige Entgeltgruppe 9a vereinbart. Wollten sie aber nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 21:24
Es ist ein und dieselbe E9a. Die Tarifvertragsparteien haben keine unterschiedlichen E9a vereinbart, sondern nur die eine.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:34
Wenn die Tarifvertragsparteien ihre Vereinbarungen so formulieren müssten, dass sie vor deinen Augen Gnade finden, dauern Tarifeinigung plus Redaktionsverhandlungen künftig Jahre statt Monate. Aber immerhin bräuchte man dann vielleicht keine Durchführungshinweise mehr. Und genau das sollen die Durchführungshinweise manchmal leisten: den Willen der Tarifvertragsparteien verdeutlichen, wenn sich herausstellt, dass vereinbarte Regelungen unbeabsichtigt eine Schlechterstellung bewirken.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 21:50
Durchführungshinweise verdeutlichen nicht den Willen der Tarifvertragsparteien. Es handelt sich um einseitige Festlegungen der AG ohne rechtliche Bedeutung. Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, was sie vereinbaren, häufig ohne die Folgen abzusehen. Das ändert aber nichts daran, daß sie es vereinbart haben. Hier ist es der Bestandsschutz für die Entgeltgruppe und der Entfall der Anspruchsgrundlage für die Entgeltgruppenzulage. Man hätte - so man die Entgeltgruppenzulage beibehalten wollte - leicht vereinbaren können, daß die Betroffenen für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit  „nach den bis zum 31.12.19 gültigen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert“ seien. Man hätte - ähnlich wie man es für die Fortdauer abweichender Stufenlaufzeiten in Satz 3 tat - einen Satz 4 einfügen können „Stand bis zum 31.12.19 eine Entgeltgruppenzulage zu, wird diese für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit fortgezahlt.“ Man hätte eine Besitzstandszulage vereinbaren können. Das alles hat man aber nicht getan.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 22:10
Ich bin zwar anderer Meinung, finde deinen Beitrag aber sehr verständlich, sachlich 👍und überzeugend formuliert.
Als Betroffener, der unmittelbar vor einem Stufenaufstieg in der 9a steht und von einem späteren Stufenaufstieg in 9b nichts mehr hätte, würde ich mich freuen, durch die Auslegung des Willens der Tarifvertragsparteien durch meinen Arbeitgeber keine Gehaltseinbuße zu haben. Wenn der Arbeitgeber zu meinen Ungunsten auslegen würde, sähe die Sache natürlich anders aus.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 22:25
Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Was die AG tun, ist eine Regelung, die sie vereinbart haben und die ihnen nicht mehr paßt, nach Gutdünken zu mißachten und einfach etwas anderes zu machen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 20.01.2020 09:29
Es ist leider in der Tat so, wie Spid schreibt. Nach Auskunft unsere Personalabteilung und der LBV BW, entfällt die Entgeltgruppenzulage (bei mir wären das 85 €) bzw. (entweder oder) Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage (ca. 141,46 €) bei mir (BAT Vb FG1 Techniker Teil II L 22.2) seit 01.01.2019 erhalte ich die EG 9a  Stufe 5 + BZ-Vergütungsgruppenzulage von 141,46 € = 3808, 82 €!!

Ab dem 01.01.2020 entfällt definitiv, jede Art von Zulage. Es gibt nur noch die EG9a 5! Sonst nichts!

Man hat mich darauf hingewiesen, das ein Antrag auf EG 9b erst erfolgen kann, wenn die Durchfürhungshinweise des Landes Baden-Württemberg an die Dienststellen herausgeben wurde. Man hat mich auch, lapidar darauf hingeweisen das man ja bis zum 31.12.2020 Zeit hat und diesen Antrag nur in dieser Zeit Stellen kann und es rückwirkend Verrechnet wird.

Ich selber sagte, darauf hin, das mir das Geld jedeoch jetzt "fehlt", kurz um diese ca. 142 € entsprechen bis zur Klärung des Landes Baden-Württemberg, jeden Monat knapp 80 €! Das ist schon eine Nummer finde ich.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 09:35
Das Vorliegen der Durchführungshinweise ist für den Antrag auf Höhergruppierung keine Voraussetzung. Der Antrag entfaltet seine Wirkung zudem unmittelbar, der AG gerät in Verzug mit seiner Hauptpflicht, wenn sich aus der Höhergruppierung ein höheres Entgelt ergibt und er dieses nicht zahlt. Der Anspruch kann gerichtlich im Nu durchgesetzt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 20.01.2020 10:05
Wie stelle ich diesen Antrag (Formulierung) und an welche Person?

Spid, ich gebe Dir da vollkommen Recht ab Antragstellung müßte es umgesetzt werden. Besser wäre gewesen die Tarifvertragsparteien hätten ein Automatismus eingebaut.

Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen. Da wäre ein für alle mal, das Thema durch gewesen. Des Weiteren hätte man auch diese unsäglichen Stufen logisch und einfach durch nummerieren sollen. Von 1 bis 19 anstatt Üs und a/b.

Klar kann man das durch das Arbeitsgericht einklagen. Da ich jedoch bereits gegen meinem AG in einer anderen Sache geklagt hatte und ich sogar Gewonnen hatte, weiß ich, das der AG (Dienststellenleiter) ein sehr sehr langes Gedächtnis hat :(. Ich möchte und werde mich dieser Tortur nicht mehr aussetzen, besonders wenn die AN-Vertretung und die Gewerkschaften einen nicht wirklich Unterstützen.  >:(

Übrigens, ich bin durchaus ein Streitbarer Kollege und ich mußte unserer Gewerkschafter im Betrieb erklären, welche Auswirkung diese "Einigung" für mich immer noch sehr stümperhaft "Verhandelte" Tarifvertrag für Auswirkungen hat. So nach und nach dämmert es einige. Hier in unsere Dienststelle sind viele nicht mehr gut auf die Gewerkschaft zu sprechen.

Wie bereits erwähnt, bräuchte man Profis wie ihr (Spid / Wastelandwarrior / WasDennNun) die am Tisch die Interessen der AN logisch und fundiert darstellen kann und auch verstehen.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 10:10
Den Antrag richtet man an die (juristische) Person, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Für den Antrag gibt es keine Formvorschriften. Die Textform bietet sich aus Nachweisgründen an. Er muß den Absender klar erkennen lassen und inhaltlich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L begehren.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.01.2020 10:52
Die Besitzstandszulage aus § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder ist unter keinem Gesichtspunkt entfallen, denn diese basiert nicht auf Änderungen in der Anlage A zum TV-L, sondern eben auf § 9 TVÜ-Länder. Da wurde nichts geändert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Meister Eder am 20.01.2020 11:31
Hallo Wastelandwarrior,

ich möchte mich hier mal mit einer Frage einklinken: Ist die Bewährungszulage aus BAT Vb eine Besitzstandszulage nach §9 TVÜ-L? Und gilt das auch für die Meisterzulage?

Viele Grüße vom Meister Eder
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2020 11:38
Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen.
Und das Gejaule und Geschrei ist dann groß bei denen, die dadurch schlechter gestellt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Padre am 20.01.2020 12:18
Die Besitzstandszulage aus § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder ist unter keinem Gesichtspunkt entfallen, denn diese basiert nicht auf Änderungen in der Anlage A zum TV-L, sondern eben auf § 9 TVÜ-Länder. Da wurde nichts geändert.

Dann weißt du mehr als das LBV Baden-Württemberg. Sie sagten mir, ab dem 01.01.2020 gibt es nur noch die E9a 5 (meine Aktuelle Eingruppierung) und kein Cent mehr und auf Antrag ab 01.01.20220 kann ich auf die E 9b kommen, wobei die Stufe noch nicht geklärt ist. Sollte aber von der Logik heraus, betragstechnisch kein Verlust sein.

Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen.
Und das Gejaule und Geschrei ist dann groß bei denen, die dadurch schlechter gestellt werden.

Wenn man in die passende oder nächst besser Tabellenentgeltgruppe kommt, dann wird niemand schlechter gestellt. Es gab es schon jetzt eine Besserstellung von E9 (k) 3 mit verlängertem Stufenlauzeit ab 5 - 7 / 9 Jahre, diese Personen bekam im Jahr 2019, ein Aufschlag von tolle 15,6 %. Hat sicherlich vielen Bauschmerzen bereitet.  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2020 12:24
Wenn man in die passende oder nächst besser Tabellenentgeltgruppe kommt, dann wird niemand schlechter gestellt.
kommt auf die Stufen Situation aus. Bei HG Laufzeit wieder bei Null.
Und das gejaule, dass einem Stufenzeiten geklaut wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 22.01.2020 07:35
Nur interessehalber:

Wo ist die "Neue Weltordnung" denn bereits durchgesetzt worden?

Herausgelesen habe ich:

BaWü im November
NS im Dezember
Bayern im Dezember
NRW im Dezember

So ein "Enthusiasmus"ranking wäre mal spannend.
Witziges Detail: Auf Anfrage soll der Antrag auf 9b möglichst bald und möglichst präzise passieren.
Dabei weiß ich gar nicht welches Gehalt man mir seit Januar '19 eigentlich zahlt... ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 22.01.2020 07:44
NS im Dezember
Autsch NS??? kommt jetzt auch noch SS und SA???
in NI/ND wurde es umgesetzt, wohl gibt es aber ein paar hakelige Fragezeichen bei einigen Kollegen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: slavarolf am 22.01.2020 07:57
Nur interessehalber:

Wo ist die "Neue Weltordnung" denn bereits durchgesetzt worden?

Herausgelesen habe ich:

BaWü im November
NS im Dezember
Bayern im Dezember
NRW im Dezember

So ein "Enthusiasmus"ranking wäre mal spannend.
Witziges Detail: Auf Anfrage soll der Antrag auf 9b möglichst bald und möglichst präzise passieren.
Dabei weiß ich gar nicht welches Gehalt man mir seit Januar '19 eigentlich zahlt... ;D

Bei M-V steht immernoch E9 besondere, also wurde es bei uns noch nicht umgesetzt.

So jetzt nochmal eine Frage. In welchem Fall steht mir eine Höhergruppierung in die E9b zu. Ich habe versucht durch die ganzen Verbesserungsthreads mal Sinn in die Sache zu bringen, leider gelingt mir das nicht.

Ich bin als Fachinformatiker E9 Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 22.2 eingestuft. Habe ich die Möglichkeit der Verbesserung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 22.01.2020 07:58
Bei uns (RLP) wurde auf E9a im Dez. 19 umgestellt. Wegen der E9b soll Alles im Februar entsprechend auf Antrag passieren!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.01.2020 08:01
Ich bin als Fachinformatiker E9 Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 22.2 eingestuft. Habe ich die Möglichkeit der Verbesserung?
Die Höhergruppierung auf Antrag ist für Beschäftigte in der Fallgruppe 1 möglich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.01.2020 08:15
Das ist eine "außertarifliche Eingruppierung". Ob das Land außertariflich auch den TVÜ-Länder gelten lässt, weiß ich nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.01.2020 08:21
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 22.01.2020 09:23
Bei M-V steht immernoch E9 besondere, also wurde es bei uns noch nicht umgesetzt.


In M-V sollen die Anpassungen von 9 zu 9a und somit auch die Zahlungen voraussichtlich erst im März stattfinden, obwohl die Durchführungshinweise schon Anfang November 2019 vom FM herausgegeben wurden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.01.2020 09:44
Das NLBV tat gestern per Newsletter u.a. folgendes kund:

"Die Arbeiten an der Umsetzung der strukturellen Änderungen gemäß Tarifeinigung 2019 (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und der Erhöhung, bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, …) dauern an. Bedingt durch den langen Rückrechnungszeitraum auf Grund der erheblichen Verhandlungsdauer sind viele Fälle manuell zu berechnen. Eine Bearbeitung kann daher nur „nach und nach“ erfolgen. Sofern Änderungen bereits umgesetzt wurden, erfolgte in betreffenden Fällen eine Information durch einen Text auf der Gehaltsmitteilung. Vielen Dank für Ihre Geduld!"
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 22.01.2020 09:58
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 22.01.2020 10:05
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.
Wie dem auch sei. Der AG geht irrig davon aus, das der Beschäftigte in Teil II, Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 und dort in Fallgruppe 2 eingruppiert ist. Aus dieser Fallgruppe ist ein Antrag auf Höhergruppierung nicht möglich.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.01.2020 10:07
Also keine Eingruppierung, sondern eine ggfs. übertarifliche Bezahlung, so sie überhaupt eine Besserstellung darstellt.
Ja, ich war ungenau und halte die Bezahlung nach Techniker-Tarif darüber hinaus auch für seltsam. Aus meiner Sicht wäre Teil I angemessen und auch zielführend. Einige Länder machen das so.

Das sehe ich such so. Ich halte den übrigen Ländern aber zugute, daß in der Mehrzahl der Fälle die Vergütung als Techniker tatsächlich eine übertarifliche Bezahlung darstellt. Sauberer wäre es, die mutmaßlich tatsächlich gegebene Eingruppierung nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen - die Auffangfunktion ist zwar begrenzt, die wenigsten IT-Tätigkeiten werden aber keinen Bezug zur Aufgabe der jeweiligen Behörde haben - rechtlich durch Bildung einer Rechtsmeinung nachzuvollziehen und dann explizit übertariflich zu vergüten, wenn die Technikerlösung für den TB günstiger ist - und man übertariflich zahlen möchte. So umginge man auch Argumentationen wie die von @TV-Ler.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 22.01.2020 10:22
Moin, ich habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert (Hamburg). Ich bin jetzt zwar in E9a übergeleitet, aber die Stufe ist weiterhin unklar (bzw. die Restlaufzeit) wurde wieder nicht umgesetzt   >:(

Wir haben einen Brief bekommen (In der Tairfeinigung vom 2. März 2019 bla bla ..... Sollten sich aus der Überleitung Änderungen Ihres Entgelts ergeben, sind diese in Ihrer Bezügemitteilung erichtlich)

So langsam habe ich echt die  :-X voll 

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.01.2020 10:27
Und warum klagst Du nicht?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 22.01.2020 10:42
Lieber Spid,

weil ich mir bisher noch keine Gedanken darüber gemacht habe wie das läuft bzw. was da alles zu tun ist.

Und natürlich hatte ich die Hoffnung, dass es nun endlich klappt. Ich denke das Problem in HH ist auch das neue System. das läuft schon seit einem Jahr nicht so wirklich gut...

Titel vom Abendlbatt: KoPers – die Pannensoftware der Nordländer. ist halt die Frage ob es mir was bringt, wenn die Software einfach nicht will.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 22.01.2020 10:45
Wenn der AG zur Zahlung verurteilt wird, muß sich notfalls jemand mit Papier und Bleistift hinsetzen und rechnen bzw. die Zahlung händisch anweisen. Hinzu treten Verzugszinsen - und das gute Gefühl, den AG nicht mit seinen Unverschämtheiten davon kommen zu lassen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 22.01.2020 10:51
Lieber Spid,

weil ich mir bisher noch keine Gedanken darüber gemacht habe wie das läuft bzw. was da alles zu tun ist.

Und natürlich hatte ich die Hoffnung, dass es nun endlich klappt. Ich denke das Problem in HH ist auch das neue System. das läuft schon seit einem Jahr nicht so wirklich gut...

Titel vom Abendlbatt: KoPers – die Pannensoftware der Nordländer. ist halt die Frage ob es mir was bringt, wenn die Software einfach nicht will.

Ohne Klage wirst du zeitnah dein Geld nicht bekommen. Das Personalamt ist grob beim 2. Quartal angekommen, dabei wird offen gelassen welches Jahr. Frühstens 2. Q 2020, eher Ende 2020.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Klingsor am 26.01.2020 14:51
Es gibt zwar einen extra Thread zur Angleichungszulage, aber dieser ist geschlossen, daher poste ich es hier:
https://lbv.landbw.de/-/zahlung-einer-angleichungszulage-fur-angestellte-lehrkrafte-uber-105-euro-ab-01-01-2019

Hat jemand die Tabelle schon ausfindig gemacht, ab welcher Stufenlaufzeit man diese bekommt? Ich habe nur eine Tabelle für die Zeit vor 01.01.2019
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Philip am 28.01.2020 11:42
Also ich wurde automatisch von der E9klein Stufe 5 mit Extra Zulage in die E9b Stufe 4 gesteckt und bekomme weiterhin eine Extra-Zulage in Höhe von 101€.  :)
Ich musste kein Antrag auf Höhergruppierung stellen. Bei uns ging das alles automatisch.

ps.
Wurde als Techniker eingruppiert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 11:42
Das ist tarifwidrig.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Philip am 28.01.2020 11:52
Oh, nun ich werde das erstmal hinnehmen,  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 28.01.2020 12:03
Der AG könnte seinen Irrtum später korrigieren. So die Antragsfrist dann verstrichen ist und Du keinen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hast, verbleibst Du in E9a.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Philip am 28.01.2020 12:43
 :-\ Ich frage mal zart bei meiner Sachbearbeiterin nach  :D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 08:38
Ich habe mal eine Frage. Kurz aber zu dem Sachverhalt:
Ich habe am 28.03.2019 meinen Arbeitsvertrag in Sachsen für eine E9 (mündlich "klein") unterschrieben. Die Stelle war als E11 ausgeschrieben, konnte/wollte mir aber nicht so gegeben werden, wegen noch nicht abgeschlossenem Studium. Da dies nur begrenzte Zeit andauert bis zum Ende meines Studiums, war mir dies egal, da ich aus meiner vorherigen Stelle im TVöD als E10 (E9b gezahlt bekommen - auch wegen fehlendem Studium) die Zeit in Stufe 4 mitnehmen konnte und damit direkt in E9"k" Stufe 4 kam und diese zu dem Zeitpunkt noch nach der alten Tabelle gleichwertig vom Entgelt war. Unter Vorbehalt bekam ich aber ab meinem Arbeitsbeginn im Juni 2019 direkt das Entgelt der neuen Tabelle nach E9b Stufe 4/E9a Stufe 5. Auf dem Entgeltzettel stand weiterhin E9 Stufe 4. Dazu gab es ein Schreiben, dass dies vorab bis zur Beendigung der Redaktionsverhandlungen schon einmal gezahlt wird.
Nun ist aber folgendes passiert. Mit Entgelt vom Dezember 2019 wurde ich nach E9a Stufe 4 bezahlt, also weniger als vorher. Das Schreiben mit dieser Sachlage bekam ich dann im Januar 2020 mit einer Rückforderung aller bisher zu viel erhaltenen Bezüge.

Wenn ich das also richtig verstehe: Weder meine Personalstelle noch ich konnten von den neuen Regelungen wissen und haben uns auf eine monetäre Position nach Tabelle E9"k" Stufe 4 geeinigt. Nun wird mir nachträglich über eine Tarifverhandlung Rückwirkend zwar auch eine E9a Stufe bezahlt aber durch Tabellenänderung ist diese nur noch so viel Wert, wie eine E9"k" Stufe 3. Für dieses Entgelt, hätte ich die Stelle aber gar nicht angenommen.

Warum bin ich an dieser Stelle der Leidtragende und werde schlechter gestellt durch eine Tarifliche "Entgelterhöhung"? Wurde dieser Fall einfach nicht bedacht? Kann man da etwas machen? Laut Überleitung zielt diese ja auch nur auf Arbeitsverhältnisse ab, welche zum 31.12.2018/01.01.2019 schon bestanden. Also dürfte ich ja eigentlich auch nicht übergeleitet werden. Ich hätte wohl aber auch nicht mehr in eine E9"k" eingruppiert worden sein. Mangels der neuen Tabellen und Überleitungsvorschriften ging aber auch eine Eingruppierung in die neue E9a noch nicht. Zumindest hat das SMF dies so auch nicht zugelassen.

Und warum wird eigentlich im Januar 2020 ab Juni 2019 zurückgefordert? Dürfte nach §37 nicht nur 6 Monate rückwirkend, also erst ab Juli 2019 zurückgefordert werden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 08:55
Die Tarifvertragsparteien können Regelungen beschließen, die ungünstig für Einzelne, Viele oder Alle sind. Das kommt eben durch beiderseitige Tarifbindung oder einzelvertragliche Vereinbarung zustande.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 09:46
Kannst du das etwas genauer ausführen? Oder verstehe ich das richtig als: "Das ist alles richtig so. Da hast du Pech gehabt."?
Eben das ist ja meine Frage. Außer in den Durchführungshinweisen steht ja von diesem Vorgehen nichts in den Tarifverträgen/ Überleitungsverträgen oder übersehe ich da etwas?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 09:52
Es geht ja ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht um eine Überleitung. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, hier ergab sich durch die rückwirkende Änderung des Tarifvertrags eine Eingruppierung in E9a. E9a/4 ist nunmal weniger als E9/4 war. So einfach ist das.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 09:54
Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten zum Zeitpunkt deiner Einstellung gewesen?
Zu welcher EG führen diese 9a/9b .....

Wenn sie zur 9a führen und durch Anerkennung der förderlichen Zeiten zur Übernahme der Stufe 4 führten, dann hast du eben diese Geld zu erhalten
Wenn sie zur 9b führen und durch Anerkennung der förderlichen Zeiten zur Übernahme der Stufe 4 führten, dann hast du eben diese Geld erhalten
Wenn sie...

Wenn dein AG erkennt, dass das doof für dich gelaufen ist, dann kann er dir ja eine Zulage nach §16.5 geben, um dieses "Schaden" zu kompensieren, wenn nicht, dann gehst du halt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 10:12
Ok, dann danke schon mal für die Informationen. Es hat sich also keiner der Verhandlungspartner einen Kopf darüber gemacht, dass man bei diesem Vorgehen neue Mitarbeiter massiv benachteiligt weil man zu Vertragsabschluss indirekt mit mehr Entgelt gelockt hat, als dann am Ende wirklich heraus kommt. Man wollte doch Personal gewinnen, dachte ich  ::)

Mir will es einfach nicht in den Kopf gehen, dass mit einem Tarifvertrag solche Schweinereien möglich sind. Bei jedem anderen Vertrag würde man angezündet werden, wenn nachträglich nach einem Vertragsabschluss die Konditionen rückwirkend zu Ungunsten einer Partei verändert werden würden.
Ja, die Stufe ist die selbe nur für die meisten Menschen zählt das Geld was damit verbunden ist und nicht die Zahl der Stufe selbst. Damit kann man sich ja nix kaufen.

Gab es nicht mal einen Grundsatz, dass bei den Tarifanpassungen keiner schlechter gestellt werden soll?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 10:13
Nein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 10:14
Ach so, was ist nun mit §37 gleich nochmal? Kann man im Januar 2020 aufgrund des Tarifvertrages rückwirkend vom z.B. Juni 2019 Geld rückfordern?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 10:48
Ach so, was ist nun mit §37 gleich nochmal? Kann man im Januar 2020 aufgrund des Tarifvertrages rückwirkend vom z.B. Juni 2019 Geld rückfordern?
Ja
aber dürfte bei dir nicht relevant sein, da wahrscheinlich dir unter Vorbehalt das Entgelt ausgezahlt wurde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 10:53
Ok, dann danke schon mal für die Informationen. Es hat sich also keiner der Verhandlungspartner einen Kopf darüber gemacht, dass man bei diesem Vorgehen neue Mitarbeiter massiv benachteiligt weil man zu Vertragsabschluss indirekt mit mehr Entgelt gelockt hat, als dann am Ende wirklich heraus kommt. Man wollte doch Personal gewinnen, dachte ich  ::)
Irrtum, der AG kann überhaupt nicht mit Entgelt locken, er ist tarifgebunden.

Und wenn er wirklich die locken und binden wollte und immer noch will, dann kann er dir Zulagen gewähren!!!!

Zitat
Mir will es einfach nicht in den Kopf gehen, dass mit einem Tarifvertrag solche Schweinereien möglich sind. Bei jedem anderen Vertrag würde man angezündet werden, wenn nachträglich nach einem Vertragsabschluss die Konditionen rückwirkend zu Ungunsten einer Partei verändert werden würden.
Da wurde rückwirkend nichts zu ungunsten einer Partei verändert.
Es gab zum Zeitpunkt deiner Einstellung keine EG9 mehr, sondern nur noch die 9a und 9b

Zitat
Ja, die Stufe ist die selbe nur für die meisten Menschen zählt das Geld was damit verbunden ist und nicht die Zahl der Stufe selbst. Damit kann man sich ja nix kaufen.
Mag sein, aber dann hättest du ein Entgelt in Euro in den Vertrag schreiben lassen müssen.
klingt blöde, aber es stand dir frei das zu fordern.
Zitat
Gab es nicht mal einen Grundsatz, dass bei den Tarifanpassungen keiner schlechter gestellt werden soll?
Auch von mir ein Nein!


Wichtig wäre vielleicht dies zu klären:
Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten zum Zeitpunkt deiner Einstellung gewesen?
Zu welcher EG führen diese 9a/9b .....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 11:11
Ok, dann danke für die ganzen Informationen. Da werde ich beim nächsten Arbeitsvertrag besser aufpassen (müssen).
Ich muss an der Stelle aber trotzdem widersprechen. Zu dem Zeitpunkt meiner Vertragsunterzeichnung gab es die neuen Entgelttabellen noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht endgültig von beiden Parteien angenommen. So konnte ich damit also nicht richtig entscheiden und auch das Ministerium hätte ein Eingruppierung in 9a nicht zugelassen zu dem Zeitpunkt sondern wieder eine E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit draus gemacht. Eine E9 steht ja auch im Arbeitsvertrag, nicht E9a. Nicht mal von verlängerten Stufenlaufzeiten steht dort etwas und eine TB war auch nicht angehangen. Auch wenn dies rückwirkend geändert wurde, gab es das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht.

Aber ich gebe recht. Ich hätte mit reinformulieren lassen müssen, dass ich auch (übertariflich) übergeleitet werde oder nicht unter "xxxx €" bekommen möchte oder ich nicht von irgendeiner anderen Idee der Tarifpartner nachträglich überrascht werden will. Ich bin wohl dem Irrglauben verfallen, dass mit ein Tarifvertrag das Leben leichter macht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 11:13
Ach ja, Unter Vorbehalt zu zahlen geht unbegrenzt lange und hebelt damit den §37 aus?  :o
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 29.01.2020 11:26
Der § 37 TV-L wird dadurch "ausgehebelt", dass der Anspruch ja erst zum Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung entsteht. Der Vorbehalt ist wichtig weil sonst wenn das Geld weg ist ggf. kein Anspruch auf Rückzahlung besteht."
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 11:27
Ich muss an der Stelle aber trotzdem widersprechen. Zu dem Zeitpunkt meiner Vertragsunterzeichnung gab es die neuen Entgelttabellen noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht endgültig von beiden Parteien angenommen.
Das ist richtig, strenggenommen gab es aber auch die 9 nicht mehr, da der Tarifvetrag ja gekündigt war.
Zitat
So konnte ich damit also nicht richtig entscheiden und auch das Ministerium hätte ein Eingruppierung in 9a nicht zugelassen zu dem Zeitpunkt sondern wieder eine E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit draus gemacht. Eine E9 steht ja auch im Arbeitsvertrag, nicht E9a. Nicht mal von verlängerten Stufenlaufzeiten steht dort etwas und eine TB war auch nicht angehangen.
War von meiner Seite auch nicht als Vorwurf zu verstehen, dass war sicherlich ein "vertrackte'" Situation.
Deswegen wäre es ja sicherer gewesen, den Betrag und nicht so etwas abstraktes wie 9 (mündlich klein) Stufe 4 zu vereinbaren.
Und hast du jetzt eine TB? Zu was führt diese?
Warum sich mit niedrigwertigen auszuübenden Tätigkeiten abspeisen lassen, wenn die Stelle doch Tätigkeiten der E11 hergibt.
Zitat
Auch wenn dies rückwirkend geändert wurde, gab es das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht.

Aber ich gebe recht. Ich hätte mit reinformulieren lassen müssen, dass ich auch (übertariflich) übergeleitet werde oder nicht unter "xxxx €" bekommen möchte oder ich nicht von irgendeiner anderen Idee der Tarifpartner nachträglich überrascht werden will. Ich bin wohl dem Irrglauben verfallen, dass mit ein Tarifvertrag das Leben leichter macht.
Ja, das ist ein Irrglaube. Für mich steht fest: Mit einem Tarifvertrag im öD wird das Leben immer schwieriger sein, als wenn der AG frei verhandeln könnte (bis zur Untergrenze die der TV festschreibt).
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lars73 am 29.01.2020 11:35
Das ist richtig, strenggenommen gab es aber auch die 9 nicht mehr, da der Tarifvetrag ja gekündigt war.

Die Kündigung der Entgelttabelle berührt nicht die Wirksamkeit des Tarifvertrages (und nicht einmal der Entgelttabelle). Die Regelungen zur Entgeltordnung waren nach meiner Kenntnis nicht gekündigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: icebox am 29.01.2020 11:41
Danke WasDennNun, zur Zeit wird die TB noch überarbeitet, da es dem Personaler hier scheinbar auch eine unangenehme Situation ist und von ihm so auch nicht beabsichtigt. Mal sehen, was dabei herauskommt. Theoretisch müsste ja, korrekt ausgeführt die Stelle eine E11 sein und ich eine E10 bekommen wegen dem noch fehlenden Studium. Damit wäre ja das Problem umschifft und jeder hätte sein Gesicht behalten.

@Lars73
Wann ist er denn das Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung? Ist es der Tarifabschluss am 02.03.2019, die Erklärungsfrist für die Tarifpartner, also der 30.04.2019 oder das (sehr späte) Ende der Redaktionsverhandlungen am 31.07.2019 oder ist es gar der 01.01.2019 weil es dahin rückwirkt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 29.01.2020 11:55
Wann ist er denn das Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung?
Das Datum, an dem das Unterschriftsverfahren abgeschlossen war. Also der 12.09. wenn ich mich recht erinnere.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 11:58
Wirksam sind die Bestimmungen jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem das jeweilige inkrafttreten vereinbart wurde. Das waren in dieser Tarifrunde sowohl Zeitpunkte in der Zukunft wie auch in der Vergangenheit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 13:08
Theoretisch müsste ja, korrekt ausgeführt die Stelle eine E11 sein und ich eine E10 bekommen wegen dem noch fehlenden Studium. Damit wäre ja das Problem umschifft und jeder hätte sein Gesicht behalten.
Wäre dir zu wünschen, im welchem Teil der EGO sind deine Tätigkeiten denn angesiedelt?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 13:15
Es besteht noch nicht einmal Grund zur Annahme, daß Tätigkeiten der Wertigkeit E11 überhaupt übertragen wurden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 29.01.2020 13:19
Es besteht noch nicht einmal Grund zur Annahme, daß Tätigkeiten der Wertigkeit E11 überhaupt übertragen wurden.
Ja.
Aber da icebox wohl überhaupt keine Tätigkeiten - schriftlich dokumentiert - übertragen wurden, ist es auch nicht auszuschließen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: VanessaNessa am 31.01.2020 11:58
im April 2015 wurde ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt, dieser wurde im September 2019 (!!) bewilligt.

Es handelte sich sicherlich um eine "Bewertung" oder Neufassung der Aufgabenbeschreibung welche zu einer anderen Eingruppierung führte, bzw. den Arbeitgeber zu einer anderen Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung veranlasste, oder?

Für mich ergibt die Höhergruppierung für die kommenden 4-5 Jahre also nur finanzielle Nachteile:
weniger oder gleichbleibendes Bruttogehalt/ ab Okt. 20 defacto weniger, wenn ich in der E8/5 wechseln würde
weniger Jahressonderzahlung
lt. Aussage meiner Personalsachb. erhalte ich auch keinen Garantiebetrag

Ja, allerdings übersteigt das Gehalt jenes der Stufe 8 um ein vielfaches wenn man es auf die kommenden Jahre rechnet - ist also doch sinnvoll.

Rückwirkend muss ich auf Grund der verlängerten Stufenlaufzeit dem AG Geld  für meine geleistete Arbeit zurückzahlen, da die E8 in den Stufen 3-4  ein höheres Brutto erzielt haben, als die E9a/2.

Gegen die Rückzahlungsforderung habe ich bereits Einspruch eingelegt, bislang ohne Antwort.


Hier sind die Fristen aus dem TV-L, also 6 Monate, zu berücksichtigen - länger kann nichts rückwirkend eingefordert werden.

Für mein Verständnis habe ich in den vergangenen 4 Jahren und kommenden 4 Jahren auf Grund dieser Neubewertung nur die A... Karte gezogen....  Kann das wirklich sein??

Ja, das kann sein. Es hat/kann alles vor und Nachteile haben. Manche Stellen wurden aufgrund geänderter Arbeitsabläufe / Tätigkeitsfelder auch schon "heruntergruppiert".

Der Widerspruch wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Ausschlussfrist (§ 37) bei einem Höhergruppierungsantrag nicht greifen würde. Ich habe meine Antrag noch mal genau durchgelesen, es geht um eine Neubewertung und so wurde der Antrag damals auch aufgenommen.  Der gestrige Ablehnungsbescheid bezieht sich jedoch auf einen Höhergruppierungsantrag.  Welche Wege können denn noch eingeschlagen werden?  oder kann die FHH das einfach so durchsetzen? ich finde das unglaublich...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 12:05
Im Arbeitsverhältnis bewegt sich der AG im zivilrechtlichen Bereich, nicht im Verwaltungsrecht! Ihm steht das Erlassen eines Bescheids hier nicht zu. Er kann nur eine Rechtsmeinung ausdrücken oder Ansprüche zurückweisen - dem kommt aber nicht mehr Bedeutung zu, als wenn Du dies tust.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 13:52
Die Eingruppierung unterliegt nicht der Ausschlussfrist, die Nachzahlung schon. Falls dein Antrag eine schriftliche Geltendmachung im Sinne des § 37 TV-L ist, steht dir eine rückwirkend Zahlung zu, die aber ggf. verjährt ist. Die Rückforderung durch den Arbeitgeber unterliegt ebenfalls der Ausschlussfrist, das heißt, maßgebend ist die schriftliche Geltendmachung des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: VanessaNessa am 31.01.2020 14:19
Die Eingruppierung unterliegt nicht der Ausschlussfrist, die Nachzahlung schon. Falls dein Antrag eine schriftliche Geltendmachung im Sinne des § 37 TV-L ist, steht dir eine rückwirkend Zahlung zu, die aber ggf. verjährt ist. Die Rückforderung durch den Arbeitgeber unterliegt ebenfalls der Ausschlussfrist, das heißt, maßgebend ist die schriftliche Geltendmachung des Arbeitgebers.

Der AG forderte die Rückzahlung mit einem Schreiben aus Dez 2019, für den Zeitraum 2017+2018
Demnach müsste die Forderung längst verjährt sein, worauf sich der AG aber nicht einlassen will, s. genannte Begründung.

Oder hat das ganze etwa mit dem Veränderungsvertrag zu tun, welchen ich im September 2019 rückwirkend zum 15.4.2015 unterschrieben habe?? Zu dem Zeitpunkt wusste ich aber nicht, was dies für Auswirkungen hatte. Ich hatte mich, naiverweise, einfach gefreut, dass meine Stelle nach 4 Jahren nach E9 eingestuft worden ist. Es gab zuvor nix schriftliches, keine Details keine Auswirkungen, kein gar nichts...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 14:34
2017 und 2018 sind noch nicht verjährt, aber der Rückzahlungsanspuch deines Arbeitgebers ist gemäß § 37 TV-L verfallen, wenn er die Überzahlung erstmals im Dezember 2019 schriftlich zurückgefordert hat. Oder gab es zwischenzeitlich schon ein Schreiben, in dem die Rückforderung ohne Bezifferung geltend gemacht wurde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: VanessaNessa am 31.01.2020 14:48
Nein, es gab gar nichts dergleichen.
Nur, wie mache ich das meinem AG klar, wenn er den § 37 TV-L allen Anschein nicht akzeptiert?

Zitat aus dem Ablehnungsschreiben: "Bei einer rückwirkenden Höhergruppierung ist die Grundlage die Entgeltgruppe mit Stufe, die zum Zeitpunkt der Höhergruppierung, hier am 15.04.2015, erreicht war. Auf Grund Ihres Höhergruppierungsantrages vom 15.04.2015 gilt die Ausschlussfrist gilt." Genau so wurde es geschrieben.

Wie gesagt, der Antrag wurde als "Bewertung der Tätigkeit" gestellt und der Eingang damals, also im April 2015 wurde bestätigt mit "Antrag auf Neubewertung". Ein Antrag auf "Höhergruppierung" wurde i.d.S. gar nicht gestellt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 14:49
2017 und 2018 sind noch nicht verjährt, aber der Rückzahlungsanspuch deines Arbeitgebers ist gemäß § 37 TV-L verfallen, wenn er die Überzahlung erstmals im Dezember 2019 schriftlich zurückgefordert hat. Oder gab es zwischenzeitlich schon ein Schreiben, in dem die Rückforderung ohne Bezifferung geltend gemacht wurde?
Auch für den AG gelten die hohen Anforderungen an eine Geltendmachung. Ohne hinreichend konkrete Bezifferung des Rückforderungsanspruchs hätte ein solches Schreiben die Ausschlußfrist nicht unterbrochen. Sofern der AG noch nicht aufgerechnet hat, sollte ihm eine Aufrechnung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes untersagt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 14:51
Nein, es gab gar nichts dergleichen.
Nur, wie mache ich das meinem AG klar, wenn er den § 37 TV-L allen Anschein nicht akzeptiert?

Zitat aus dem Ablehnungsschreiben: "Bei einer rückwirkenden Höhergruppierung ist die Grundlage die Entgeltgruppe mit Stufe, die zum Zeitpunkt der Höhergruppierung, hier am 15.04.2015, erreicht war. Auf Grund Ihres Höhergruppierungsantrages vom 15.04.2015 gilt die Ausschlussfrist gilt." Genau so wurde es geschrieben.

Wie gesagt, der Antrag wurde als "Bewertung der Tätigkeit" gestellt und der Eingang damals, also im April 2015 wurde bestätigt mit "Antrag auf Neubewertung". Ein Antrag auf "Höhergruppierung" wurde i.d.S. gar nicht gestellt.

Was soll denn am 15.04.2015 passiert sein, was relevant für die Eingruppierung wäre? Dein "Antrag" ist es jedenfalls nicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 16:06
Lass dich von deinem Arbeitgeber verklagen. Dann wird er schon sehen, was er da für einen Murks verzapft hat. Egal, was seinen Meinungsumschwung bezüglich deiner Eingruppierung bewirkt hat, die Rückforderung unterliegt der Ausschlussfrist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 16:08
Das Problem ist ja, daß der AG nicht klagen muß. Er rechnet einfach auf und der AN muß klagen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 16:29
Das kann sein, aber er muss dabei die Pfändungsfreigrenzen beachten. Das kann dauern, je nach Entgelthöhe und Anzahl unterhaltsberechtigter Personen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: VanessaNessa am 01.02.2020 08:32
Also gibt es keinen anderen Weg als es darauf ankommen zu lassen? Puuuh.... aber gut. Juristisch werde ich nun alle weiteren Schritte in Angriff nehmen, die dazu notwendig sind. Ich danke für den Input!!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: RCjules am 04.02.2020 09:40
Guten Tag vielleicht kann mir, uns jemand helfen. Wir arbeiten für ITN und sind aktuell nun alle in die e9a gerutscht. Wir können aber beantragen in die E9B zu kommen. Die frage welche uns hier aber keiner beantworten kann und will. Wird die vorhandene Zeit in einer bestimmten stufe mitgenommen und muss die Zulage zurückgezahlt werden wenn ein Wechsel erst zum Ende des Jahres beantragt wird?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Andreas B am 04.02.2020 19:39
Was ist ITN, was arbeitet ihr, von wo seid ihr in die E9a gerutscht, welche Zulage?
Auf Antrag in die E9b würde bedeuten das deine Stufenlaufzeit neu startet, weil es als Höhergruppierung gilt.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 04.02.2020 20:42
Schaue am besten mal in diesen Thread:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.msg148357.html#msg148357
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: slavarolf am 05.02.2020 08:01
Hallo,

gerade Abrechnung von M-V bekommen, bei uns steht immernoch vorbehaltlich und meine Gehaltsstufe ist immernoch E9(besondere) statt E9a. Ich finde es einfach nur lächerlich, dass es Landesbehörden nicht hinbekommen die paar Seiten umzusetzen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TV-Ler am 05.02.2020 08:22
Hallo,

gerade Abrechnung von M-V bekommen, bei uns steht immernoch vorbehaltlich und meine Gehaltsstufe ist immernoch E9(besondere) statt E9a. Ich finde es einfach nur lächerlich, dass es Landesbehörden nicht hinbekommen die paar Seiten umzusetzen.
Das mag lächerlich sein.
Lächerlich ist es allerdings auch, wenn man aus einer Entgeltgruppe 9 sprachlich eine Gehaltsstufe 9 macht.
Oder in welchen Fällen würdest du als Fahrer eines, sagen wir E-Klasse Mercedes, von deinem 5er BMW sprechen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 05.02.2020 09:24
Bei M-V steht immernoch E9 besondere, also wurde es bei uns noch nicht umgesetzt.


In M-V sollen die Anpassungen von 9 zu 9a und somit auch die Zahlungen voraussichtlich erst im März stattfinden, obwohl die Durchführungshinweise schon Anfang November 2019 vom FM herausgegeben wurden.

Das hatte ich über Umwege vom LAF erfahren, die Mitarbeiter da mauern ja nur wenn man nachfragt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Oskar am 05.02.2020 09:28
Meine Vermutung dazu; M-V hatte 2019 nicht die Finanzen dazu und versucht es dadurch so lange wie möglich hinaus zu zögern.  Bekanntlich wird im Frühjahr erst der Haushalt für das laufende Jahr beschlossen.
Aber das ist nur eine Vermutung.  ;)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 10.02.2020 10:48
Haben denn nun alle Bundesländer ihre Nachzahlungen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Persi am 10.02.2020 14:45
Nein.
In Hamburg liegt das Problem nicht an den Personalabteilungen (in welcher ich auch arbeite), sondern an dem Abrechnungssystem KoPers. Die maschinelle Umsetzung soll mit der Märzabrechnung erfolgen. Mal gucken ob dem wirklich so ist. Bisher hat KoPers nicht überzeugen können.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: wap am 10.02.2020 18:10
Haben denn nun alle Bundesländer ihre Nachzahlungen?

Hessen ebenfalls negativ.
Hier sind noch nicht mal die Details zur Überleitung offiziell veröffentlicht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: slavarolf am 11.02.2020 07:18
Haben denn nun alle Bundesländer ihre Nachzahlungen?

MV Negativ
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 11.02.2020 09:16
Haben denn nun alle Bundesländer ihre Nachzahlungen?

Eine Berliner Uni hat es auch noch nicht hinbekommen. Dazu gab es gestern allerdings eine E-Mail von der Personalabteilung, dass sie es bis zum 31.03. überweisen wollen und für das Verständnis danken (haha ...)  :(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: F1s1 am 11.02.2020 10:14
Haben denn nun alle Bundesländer ihre Nachzahlungen?

Hessen ebenfalls negativ.
Hier sind noch nicht mal die Details zur Überleitung offiziell veröffentlicht.


In Teilen von Hessen hats geklappt :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 11.02.2020 10:19
Moin. Bei uns in NRW hats geklappt,soweit ich das von den Kollegen bei uns im Hause gehört habe.

Hat denn schon einer die Durchführungshinweise für NRW?

Grüße Micha
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.02.2020 11:51
Moin. Bei uns in NRW hats geklappt,soweit ich das von den Kollegen bei uns im Hause gehört habe.

Hat denn schon einer die Durchführungshinweise für NRW?

Grüße Micha
Das LBV ... mutmaßlich.  ;D
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: BTSV1 am 13.02.2020 12:40
Das ist doch wohl so langsam unglaublich. 14 Monate läuft der Tarifvertrag und so viele haben ihr Geld noch nicht bzw. sind immer noch nicht übergeleitet wurden.

 >:( >:( >:( >:(
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 12:45
Die meisten lassen es ja mit sich machen...
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 13.02.2020 16:31
Hallo,

ich war seit 12/2017 in der E9 k Stufe 3, vorher E8 Stufe 4. Ich bin laut Überleitungstabelle nun immer davon ausgegangen, dass ich in die E9a Stufe 4 komme. Nun hielt ich Rücksprache mit der Personalabteilung, die mir das auch nicht zu 100% beantworten konnte aber denkt, dass ich in Stufe 3 bleibe. Leider steht auf meinem Lohnzettel auch noch E9 besondere Stufe 3 und die Überleitung erfolgt erst im Laufe des 1. Quartals vom LAF M-V.

Laut der Überleitung verstehe ich es jetzt so, dass ich in die E9a Stufe 3 komme, das Entgelt der Stufe vier bereits erhalte aber erst 12/20 die Stufe 4 erreiche.



Beispiel:

Eine  Beschäftigte  hat  am  31.  Dezember 2018 in der „kleinen“Entgeltgruppe 9  Stufe  3  zwei Jahre und einen Monat zurückgelegt.Sie befindet sich also im dritten Jahr der Stufenlaufzeit in Stufe 3.Aus der Zeile „3 / 3 / R“ ergibt sich eine Zuordnung zur Stufe 3 im dritten Jahr unter Mitnahme einer Restzeit von einem Monat(„3 / 3 / R“). Es wird unterstellt, dass die Beschäftigte ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2 und zwei Jahreund einen Monatin Stufe3 zurückge-legt  hat.  Aufgrund  der  ermittelten  Zeitspanne  von  fünf  Jahren und  einem  Monat erfolgt  eine Zuordnung  zur  Stufe  3.  In  dieser  wird  sie  die  dreijährige  Stufenlaufzeit nach  elf  Monaten am 30.November 2019 absolviert haben. Bis zum Aufstieg in die Stufe 4 erhält sie das Entgelt der Stufe 4 vorweggewährt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 16:40
Das „Beispiel“ ist nur zutreffend, wenn Du nicht aus dem Angestelltenbereich kommst, dann gälte §29b Abs. 2 TVÜ-L für Dich. Die allermeisten TB in einer E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten waren in einer E9 mit besonderer Stufenlaufzeit in Stufe 2 von fünf Jahren, für sie gilt naheliegenderweise die Überleitung nach §29b Abs. 3 TVÜ-L - und die führte zum 01.01.19 in E9a/4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 13.02.2020 16:47
Was heißt das jetzt genau für mich?
Meine Personalabteilung meint, dass es vielleicht nicht so einfach werden könnte mit der Umsetzung da ich aus der E8 kam und halt nicht die 5 Jahre in der Stufe 9 durchlaufen habe.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 16:58
Empfehlenswert wäre der Wechsel zu einem AG, der in seiner Personalverwaltung Menschen beschäftigt, die zumindest ein Grundverständnis tariflicher Normen haben. Es ist völlig unmaßgeblich, ob Du tatsächlich 5 Jahre in Stufe 2 zurückgelegt hast, maßgeblich war vielmehr, ob Du in einer E9 eingruppiert warst, die diese Stufenlaufzeit in Stufe 2 vorsah.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Steva am 13.02.2020 17:05
Ok, vielen Dank.
Dann gehe ich  davon aus, dass ich in E9a Stufe 4 lande und beim LAF alles richtig bei der Überleitung verläuft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: derneunundsechziger am 13.02.2020 21:40
Hallo zusammen, ich bin schon eine Weile stiller Mitleser in diesem Forum. Jetzt möchte ich mich aber doch mal zu Wort melden. Ich begann meine Tätigkeit im Freistaat Thüringen am 1.10.2014 in der E9k Stufe 3 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 1.8.2019 entspricht mein Gehalt der E9a Stufe 4 und die Nachzahlung erfolgte auch  rückwirkend zum 1.1.19. Im Januar diesen Jahres erfolgte auch die nächste Erhöhung,welche ja im Tarifabschluss ausgehandelt wurde. Nach wie vor steht aber auf meiner Gehaltsabrechnung E9/3. Auf Nachfrage konnte man mir keine Antwort dazu geben. Außerdem bin ich der Meinung, das ich doch eigentlich ab 1.1.19 in die E9a Stufe 5 hätte kommen müssen, weil ich zum 31.12.18 bereits im fünften Jahr der alten E9k Stufe 3 war. Im TV-L  ist nachzulesen, für die Überleitung von der sogenannten kleinen E9 in die neue Entgeltgruppe 9a ist sowohl die Stufe als auch die angefangene Anzahl der Jahre, die bereits in der jeweiligen Stufe zurückgelegt wurden, relevant. Sehe ich das falsch oder sollte ich da nochmal bei unserem Personaler nachhaken.
Gruß vom Neunundsechziger
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 14.02.2020 08:45
Es kommt darauf an, welche Alternative des § 29b TVÜ-L auf dich zutrifft. Wenn du unter Absatz 3 fällst, hast du recht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLLSB am 18.02.2020 08:34
Hallo,

ich muss euch hier einen Link von unserer Fachgewerkschaft VDSTRA zeigen, mit bitte um eure Meinung.
Mein Problem daran ist, dass ich nicht auf Ihre Tabellenwerte komme.
Sowie die Formulirung das die Entgeltgruppenzulage bei nicht stellen des Antrags auf EG9b weiter gezahlt wird.

Von Spid wurde doch so begründet...... 

Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Danke vorab und Gruß aus Brandenburg

https://vdstra.de/moeglichkeit-der-hoehergruppierung-im-laenderbereich-tv-l-fuer-techniker-innen-mit-entgeltgruppenzulage-eg-9a/ (https://vdstra.de/moeglichkeit-der-hoehergruppierung-im-laenderbereich-tv-l-fuer-techniker-innen-mit-entgeltgruppenzulage-eg-9a/)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Blume am 18.02.2020 08:46
Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, das mein neues Gehalt 9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag beträgt.

Aber ohne mit Einberechnung der Entgeltgruppenzulage, wie es bei der Fachgewerkschaft VDSTRA ist.

Würde mal sagen das ist falsch.

Für mich immer noch unglaublich, das anscheinend die Umsetzung und Informationen so fehlerhaft verläuft.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 09:31
Es gibt AG, die die Entgeltgruppenzulage fortzahlen, ohne daß eine Rechtspflicht bestünde. Dem Vernehmen nach sehen die Durchführungshinweise der TdL das auch so vor. Diese begründen aber keinen Anspruch für den AN - und die tarifliche Anspruchsgrundlage ist, wie ausgeführt, entfallen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLLSB am 18.02.2020 10:43
Deswegen wundert es mich das doch,

da die Gewerkschaft und nicht mein Arbeitgeber das so verkündet hat.

Ich würde mich ja freuen wenn es so ist.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 18.02.2020 11:42
Hallo,
ist die Tabelle unter dem o.g. Link richtig?
Da wird man aus der EG 9a Stufe 5 mit Zulage (3883,35 € Brutto) in die EG4 Stuffe 4 übergeleitet.
Das ist soweit ok, aber das Entgelt von 4063,35€ ist doch falsch, oder? Bei der Berechnung des Entgeltes in der Tabelle wir der Betrag der Entgeltgruppenzulage + 180€ Garantiebetrag zu der EG4 Stuffe 4 dazugerechenet.

Ist der Absatz "....Die bishe-rige Entgeltgruppenzulage würde hierdurch jedoch entfallen. Diese ist bei einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschließenden Bestimmung des Entgelts zu berücksichtigten...." so richtig??
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLLSB am 18.02.2020 13:50
Ich habe von der Gewerkschaft jetzt die Antwort:

"die Anlage F zur EntgO zum TV-L und auch die vorliegend maßgebliche Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 gibt es weiterhin. Sie wurde auch betragsmäßig zum 1.1.2020 an die allgemeine Entgeltentwicklung angepasst. Sofern Techniker mit vorgenannter Zulage und bisheriger Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a keinen Antrag auf Höhergruppierung in die EG 9b stellen, so verbleiben sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe und erhalten auch weiterhin die damit verbundene Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9. Lediglich bei neuen Eingruppierungsvorgängen ab 1.1.2020, würde unmittelbar eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b erfolgen.

Die Tarifregelungen zur Höhergruppierung beim bisherigen Bezug einer Entgeltgruppenzulage und ferner die Berücksichtigung des Garantiebetrages sind nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Aus diesem Grund haben wir auf unserem Rundschreiben auch eine Tabelle zur Verdeutlichung eingefügt. Die Berücksichtigung des individuellen Tabellenentgelts mit Entgeltgruppenzulage und anschließender Erhöhung um den Garantiebetrag um 180 EUR sind zutreffend, zumindest, wie Sie der Tabelle entnehmen können, in den Stufe 4, 5 und 6 (EG 9a). Ergänzend haben wir Ihnen einen Auszug aus einer Kommentierung zum TV-L zur Kenntnis beigefügt, der Sie weitere Einzelheiten und Beispiele entnehmen können."

Ich habe dann noch einen Auszug TV-L Kommentaren 5.3.4 Sonderfälle §17 Abs. 4 HS 2 TV-L bekommen.
Hier wird alles erklärt.

Denn kann ich hier aber nicht einfügen.


Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 14:01
Die Gewerkschaft übersieht in ihren Ausführungen, daß es seit dem 01.01.20 keine Rechtsgrundlage mehr gibt, die einen Anspruch auf die Zulage nach Anlage F Nr. 9 begründet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLLSB am 18.02.2020 15:12
Was soll ich dir sagen, dass ist das, was mir VDStra geschrieben hat.
Kann man hier pdf dateien einfügen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 16:19
Diese Diskussion hatten wir schon an anderer Stelle und konnten auch dort kein einheitliches Ergebnis erzielen.

Die Überleitung beinhaltet ein Aussetzen der Tarifautomatik. Die Beschäftigten, die in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, verbleiben in der Entgeltgruppe, in die sie nach der bisherigen Fassung der Entgeltordnung eingruppiert waren. Wenn nach der bisherigen Fassung der Entgeltordnung eine Entgeltgruppenzulage gezahlt wurde, steht diese auch nach dem 31.12.2019 weiter zu. Das ist die einheitliche Rechtsauffassung der Arbeitgeber und anscheinend auch der Gewerkschaft/en. Sie hätten es aber etwas eindeutiger formulieren sollen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 16:29
Die Tarifautomatik ist in keinster Weise ausgesetzt:
Der Beitrag ist auch nicht sonderlich gut, weil weder die Überleitung zweistufig erfolgt noch die Tarifautomatik außer Kraft gesetzt wird. Bei der Überleitung wird der TB zum Überleitungszeitpunkt in eine festgelegte Entgeltgruppe übergeleitet. Das war in der Vergangenheit häufig die gleiche Entgeltgruppe. Damit ist die Überleitung abgeschlossen. U.U. ergibt sich jedoch aus den neugefassten Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe als die Überleitungsentgeltgruppe. Innerhalb einer bestimmten Frist kann man beantragen, in diese höhere Entgeltgruppe höhergruppiert zu werden. Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe ist, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.

Die bisherige Entgeltgruppe ist die E9a. Die Entgeltgruppe E9a wurde durch die Änderungen der Entgeltordnung in keinster Weise berührt.
Sie ist die Entgeltgruppe, in die der TB auch weiterhin eingruppiert ist. Aus der Entgeltgruppe ergibt sich keine Entgeltgruppenzulage. Diese ergibt sich aus der Zuordnung zu einer bestimmten Fallgruppe einer Entgeltgruppe. Zu dieser haben die TVP aber keine Regelungen vereinbart. Mit Fortfall der Anspruchsgrundlage entfällt auch der Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage - so wie auch seinerzeit die Vergütungsgruppenzulagen entfielen. In deren Fall hatten die TVP jedoch eine Besitzstandszulage zur Kompensation vereinbart. Derlei haben sie nunmehr unterlassen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 16:58
Du lässt die BAG-Rechtsprechung zu früheren vergleichbaren Überleitungsvorschriften außer Acht.
Wie gesagt, das ist offensichtlich die Rechtsauffassung der TVP. Eine eindeutige Formulierung wäre hilfreich gewesen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 17:00
Nein, lasse ich nicht. Die Rechtsauffassung der TVP ist unbeachtlich. Eine Regelung wäre hilfreich gewesen - ihr Fehlen führt zum nunmehrigen Verlust des Anspruchs.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 17:12
Stimmt, eine Regelung wäre hilfreich gewesen. Aber die findet sich ja nun in den Durchführungshinweisen, hoffe ich. Auch wenn diese rechtlich unbeachtlich sind, wird immerhin auf dieser Grundlage gezahlt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 17:13
Eben da Durchführungshinweise keinen Anspruch begründen, sind sie kein Ersatz für tarifliche Regelungen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 17:44
Das Entscheidende bei den Beschäftigten, die für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, ist ja gerade, dass sie nicht in die neu gefasste Entgeltordnung übergeleitet werden. Sie verbleiben in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, die sich aus der bisherigen Fassung der Entgeltordnung ergeben hat. Erst durch einen Antrag oder durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeit setzt die Tarifautomatik wieder ein.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 17:48
Sie bleiben in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert. Die bisherige Entgeltgruppe ist die E9a, die bleibt die E9a für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit, sofern kein Antrag gestellt wird. Es gibt nur eine E9a. Aus der Eingruppierung in E9a ergibt sich kein Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 18.02.2020 18:48
Das Problem ist, dass die EG9a ab 01.01.2020 nicht mehr das ist was sie bis zum 31.12.2019 war. Die "neue" EG9a beschreibt die alte EG8. Alle Techniker mit der alten Entgeltgruppenzulage gehören für mich in die EG9b.
Das man den Antrag stellen muss ist ein Witz....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 18:55
Es gibt keine neue E9a. Es ist weiterhin dieselbe E9a. Was man geändert hat, sind einige Tätigkeitsmerkmale, die in die E9a führen. Das Antragserfordernis ist eine Gewerkschaftsforderung gewesen, da es Fälle gibt, in denen eine Höhergruppierung individuell nachteilig ist. Das Wort „Antrag“ wird häufig mißverstanden in der Art, daß dem Antragsempfänger eine Entscheidung zustünde. Es handelt sich jedoch um einen zivilrechtlichen Antrag, eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ihre Wirkung im Moment des Eingangs beim AG entfaltet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 19:04
Ich sehe das genauso wie carlos1977. Es ist die alte 9a aus der alten Entgeltordnung. Die neue Entgeltordnung gilt in diesen Fällen nur, wenn der Antrag gestellt wird.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 19:22
Es gibt aber keine „alte E9a“ aus der „alten Entgeltordnung“. Die E9a entspringt nicht der Entgeltordnung, die Entgeltordnung legt lediglich die Tätigkeitsmerkmale fest, die zu einer bestimmten Eingruppierung führen. Es gibt also alte und neue Tätigkeitsmerkmale, aber keine alten und neuen Entgeltgruppen. Die TVP haben schlicht Mist gebaut. Wie es richtig geht, zeigt der TVÜ-Bund in §25 Abs. 4.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 19:46
BAG vom 28.02.2018, 4 AZR 816/16
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 18.02.2020 19:54
Dann schreibe ich es so. Die EG9a von 2019 entspricht, bezogen auf die Tätigkeitsmerkmale, nicht der EG9a von 2020 sondern der EG8 von 2019. Trotzdem sind alle Techniker mit der alten Entgeltgruppenzulage in der EG9a 2020 automatisch eingruppiert, obwohl sie entsprechend der Merkmale in die EG9b 2020 gehören. Damit ist es für mich eine Abstufung der EG. Ich bin also seit 2020 nicht mehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie 2019 eingruppiert. Ich muss reagieren um dahin zu kommen wo ich bis Ende 2019 war.
Wie geschrieben, daß ist ein Witz und eine Sauerei....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 19:56
BAG vom 28.02.2018, 4 AZR 816/16

Ist mir bekannt. Und?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 19:59
Dann schreibe ich es so. Die EG9a von 2019 entspricht, bezogen auf die Tätigkeitsmerkmale, nicht der EG9a von 2020 sondern der EG8 von 2019. Trotzdem sind alle Techniker mit der alten Entgeltgruppenzulage in der EG9a 2020 automatisch eingruppiert, obwohl sie entsprechend der Merkmale in die EG9b 2020 gehören. Damit ist es für mich eine Abstufung der EG. Ich bin also seit 2020 nicht mehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie 2019 eingruppiert. Ich muss reagieren um dahin zu kommen wo ich bis Ende 2019 war.
Wie geschrieben, daß ist ein Witz und eine Sauerei....

Weil Du die Wahl hast, ob Du höhergruppiert werden möchtest? Oder hältst Du „ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L“ gegenüber dem AG zu äußern für eine besondere Hürde?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 18.02.2020 20:17
Aus dem genannten BAG-Urteil und auch aus älteren BAG-Urteilen ergibt sich, dass die tarifvertragliche Regelung bei Änderung einer Entgeltordnung, dass Beschäftigte für die Dauer der unverändert auszuübenden in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, folgende Bedeutung hat: Die neue Entgeltordnung ist nicht anzuwenden und die Tarifautomatik ist ausgesetzt. Anstelle der neuen Entgeltordnung gilt weiter die bisherige Entgeltordnung. Die Tarifautomatik und damit die Anwendung der neuen Entgeltordnung tritt erst durch den Antrag wieder ein.

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 18.02.2020 20:26
Dann schreibe ich es so. Die EG9a von 2019 entspricht, bezogen auf die Tätigkeitsmerkmale, nicht der EG9a von 2020 sondern der EG8 von 2019. Trotzdem sind alle Techniker mit der alten Entgeltgruppenzulage in der EG9a 2020 automatisch eingruppiert, obwohl sie entsprechend der Merkmale in die EG9b 2020 gehören. Damit ist es für mich eine Abstufung der EG. Ich bin also seit 2020 nicht mehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie 2019 eingruppiert. Ich muss reagieren um dahin zu kommen wo ich bis Ende 2019 war.
Wie geschrieben, daß ist ein Witz und eine Sauerei....

Weil Du die Wahl hast, ob Du höhergruppiert werden möchtest? Oder hältst Du „ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L“ gegenüber dem AG zu äußern für eine besondere Hürde?
Nein, das nicht.
Mir gefällt es aber nicht, dass ich durch eine Höhergruppierung wieder in der Stufe zurückspringen muss.
Bei einer Überleitung in die EG9b, wo wir eigentlich hingehören, wäre es nicht so.
Zuerst überspringe ich 2019 Stufen, weil ich schon lange in der Stufe 2 und 3 (alte EG9 mit langen Laufzeiten) verbracht habe und dann wird mir eine Stufe wieder geklaut, obwohl ich durch die lange Verweildauer in den genannten Stufen in die Stufe 5 gehöre.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 20:44
Aus dem genannten BAG-Urteil und auch aus älteren BAG-Urteilen ergibt sich, dass die tarifvertragliche Regelung bei Änderung einer Entgeltordnung, dass Beschäftigte für die Dauer der unverändert auszuübenden in ihrer bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, folgende Bedeutung hat: Die neue Entgeltordnung ist nicht anzuwenden und die Tarifautomatik ist ausgesetzt. Anstelle der neuen Entgeltordnung gilt weiter die bisherige Entgeltordnung. Die Tarifautomatik und damit die Anwendung der neuen Entgeltordnung tritt erst durch den Antrag wieder ein.

Das wird auch durch Beharrlichkeit nicht wahrer. Das Urteil behauptet kein Aussetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe ist, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag. Das Urteil behauptet auch kein Fortgelten der bisherigen Entgeltordnung. Es führt einen Bestandsschutz für die bisherige Entgeltgruppe an. So es unter Referenz auf Litschen auf Wahlrecht zwischen einer Vergütung nach der bisherigen und der neuen Entgeltordnung abhebt, ergibt sich eben aus dessen referenzierter Kommentarmeinung, daß sich dies bei an die Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe geknüpften besondere Entgeltbestandteilen eben erst aus §25 Abs. 4 TVÜ-Bund ergibt - mithin also jener Regelung, die im TVÜ-L fehlt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 20:47
Dann schreibe ich es so. Die EG9a von 2019 entspricht, bezogen auf die Tätigkeitsmerkmale, nicht der EG9a von 2020 sondern der EG8 von 2019. Trotzdem sind alle Techniker mit der alten Entgeltgruppenzulage in der EG9a 2020 automatisch eingruppiert, obwohl sie entsprechend der Merkmale in die EG9b 2020 gehören. Damit ist es für mich eine Abstufung der EG. Ich bin also seit 2020 nicht mehr nach den gleichen Tätigkeitsmerkmalen wie 2019 eingruppiert. Ich muss reagieren um dahin zu kommen wo ich bis Ende 2019 war.
Wie geschrieben, daß ist ein Witz und eine Sauerei....

Weil Du die Wahl hast, ob Du höhergruppiert werden möchtest? Oder hältst Du „ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L“ gegenüber dem AG zu äußern für eine besondere Hürde?
Nein, das nicht.
Mir gefällt es aber nicht, dass ich durch eine Höhergruppierung wieder in der Stufe zurückspringen muss.
Bei einer Überleitung in die EG9b, wo wir eigentlich hingehören, wäre es nicht so.
Zuerst überspringe ich 2019 Stufen, weil ich schon lange in der Stufe 2 und 3 (alte EG9 mit langen Laufzeiten) verbracht habe und dann wird mir eine Stufe wieder geklaut, obwohl ich durch die lange Verweildauer in den genannten Stufen in die Stufe 5 gehöre.

Gäbe es Bestandsschutz und Antragserfordernis nicht, handelte es sich um eine Höhergruppierung, die automatisch erfolgte und ebenso den Regelungen des §17 Abs. 4 TV-L folgte. Das Ergebnis wäre dasselbe, Du hättest nur keine Wahl.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 18.02.2020 21:25
Das Ganze dürfe keine Höhergrupierung sein, weil die EG9b  2020 die Tetigkeitsmerkmale hat, welche die EG9a 2019 beschrieben hat.
Es müßte eine automatische Überleitung sein....
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.02.2020 21:28
Ist das eine normative oder eine deskriptive Feststellung?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 19.02.2020 07:49
Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Höherstufung. Damit nichts falsch verstanden wird, es geht um den Stufenaufstieg in der E9A.

Weiß jemand, wie dies nun berechnet wird? Unsere Personalabteilung kann mir dazu leider (noch) keine Auskunft geben (wer hätte das gedacht ...).

Ich habe am 01.02.2016 mit der "kleinen" E9 / Stufe 2 begonnen.

Ich war also zum 01.01.2019 2 Jahre und 11 Monate bei meinem Arbeitgeber. Was - nach meiner Auffassung - bedeutet, dass ich seit dem 01.01.2019 in der E9A / Stufe 3 bin. Es gab leider von meinem Arbeitgeber noch keine Info dazu - sie versuchen es aber bis zum 31.03.2020.

Wird mir also quasi ab dem 01.01.19 die Restzeit innerhalb der Stufe 3 berechnet und ich bin seit dem 01.02.2019 in der Stufe 3 (zweites Jahr)? Oder "verliere" ich meine 11 Monate und ich bin einfach ab dem 01.01.2019 in der E9A / Stufe 3 erstes Jahr?

Ich hoffe, dies ist verständlich. Falls nicht, entschuldigung.  :-\

Danke und viele Grüße aus Berlin.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 08:05
Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Geist am 19.02.2020 08:23
OK.
Aus der 9 wurde 9b
Aus der 9k (so nenne ich sie einfach mal) wurde 9a und 9b, je nach Fallgruppe, also ob man die Entgeltzulage bekam (b), oder nicht (a).
Und ab den 01.01.20 fällt sie für beide weg, bzw. es wurde angekündigt, dass sie wieder zurückgefordert wird, falls doch aus Versehen ausgezahlt.
Heißt das jetzt, dass es die Entgeltgruppenzulage 9 gar nicht mehr gibt?
Oder gibt es die DOCH, kann aber je nach Gutdünken und Kassenlage der Länder gegeben werden?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 19.02.2020 08:26
Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.

Danke, für die schnelle Antwort. Ich glaube, hier liegt tatsächlich ein kleines Missverständnis vor. Mein Arbeitgeber stellte mich am 01.02.2016 mit der E9 klein / Stufe 2 ein. Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich in die Stufe 4 komme, aber das ist - glaube ich - nicht der Fall. Oder habe ich hier einen Denkfehler?  ???
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 08:33
OK.
Aus der 9 wurde 9b
Aus der 9k (so nenne ich sie einfach mal) wurde 9a und 9b, je nach Fallgruppe, also ob man die Entgeltzulage bekam (b), oder nicht (a).
Und ab den 01.01.20 fällt sie für beide weg, bzw. es wurde angekündigt, dass sie wieder zurückgefordert wird, falls doch aus Versehen ausgezahlt.
Heißt das jetzt, dass es die Entgeltgruppenzulage 9 gar nicht mehr gibt?
Oder gibt es die DOCH, kann aber je nach Gutdünken und Kassenlage der Länder gegeben werden?

Aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wurde am 01.01.19 die E9a, aus der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten wurde zum gleichen Zeitpunkt die E9b. Am 01.01.20 wurden einige Tätigkeitsmerkmale u.a. einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet, u.a. in Fallgruppen der E9a, die nunmehr der E9b zugeordnet waren. Das sind zwei völlig voneinander getrennte Vorgänge. Im Falle der Fallgruppe 1 der E9a für Techniker bis zum 31.12.19 entfiel mit Änderung der EGO die Anspruchsgrundlage auf die Entgeltgruppenzulage, weil die TVP nur einen Bestandsschutz für die Entgeltgruppe - das ist die E9a und aus der Entgeltgruppe selbst ergibt sich kein Anspruch auf die Entgeltgruppe - vereinbart haben und für weitere Entgeltbestandteile eine entsprechende Regelung versäumt haben. Einige AG zahlen die Entgeltgruppenzulage fort, ohne daß darauf ein Anspruch bestünde.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 08:34
Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.

Danke, für die schnelle Antwort. Ich glaube, hier liegt tatsächlich ein kleines Missverständnis vor. Mein Arbeitgeber stellte mich am 01.02.2016 mit der E9 klein / Stufe 2 ein. Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich in die Stufe 4 komme, aber das ist - glaube ich - nicht der Fall. Oder habe ich hier einen Denkfehler?  ???

Also warst Du am 31.12.18 in welcher Stufe und welchem Jahr der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 19.02.2020 08:42
Du bist am 01.01.19 in E9a/4 3. Jahr mit 11 Monaten Restzeit gekommen, das 4. Jahr begann am 01.02.19, Stufenaufstieg in E9a/5 war am 01.02.20.

Danke, für die schnelle Antwort. Ich glaube, hier liegt tatsächlich ein kleines Missverständnis vor. Mein Arbeitgeber stellte mich am 01.02.2016 mit der E9 klein / Stufe 2 ein. Ich würde mich natürlich freuen, wenn ich in die Stufe 4 komme, aber das ist - glaube ich - nicht der Fall. Oder habe ich hier einen Denkfehler?  ???

Also warst Du am 31.12.18 in welcher Stufe und welchem Jahr der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten?

Ich war am 31.12.2018 in der E9 klein / Stufe 2 - 3. Jahr.
Also - nach meiner Auffassung - komme ich ab dem 01.01.2019 in die E9A Stufe 3 - 1. Jahr. Die Frage bezog ich dann darauf, wie die Zeiten innerhalb der Stufe weitergezählt werden.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 19.02.2020 08:45
Stufe 3 1. Jahr ist korrekt, die Restzeit bleibt erhalten, soll heißen, nach 1 Monat begann das 2. Jahr.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 19.02.2020 09:55
Stufe 3 1. Jahr ist korrekt, die Restzeit bleibt erhalten, soll heißen, nach 1 Monat begann das 2. Jahr.

Super, davon bin ich auch ausgegangen. :)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: suseliese am 26.02.2020 10:55
Ich habe die 9a.
Aber nirgends in meinen Unterlagen steht etwas von einer Fallgruppe.
Woher kann ich wissen, in welcher Fallgruppe ich bin?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 26.02.2020 11:11
Indem Du schaust, welches Tätigkeitsmerkmal Deine auszuübende Tätigkeit erfüllt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: suseliese am 26.02.2020 13:12
ok, danke
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: frank20 am 28.02.2020 12:53
wenn ich seit 01.09.2017 in 9klein Stufe 3 war
-> seit 1/2019 dann in 9a Stufe 4
-> wann erreiche ich Stufe 5 ?
1.9.2021 ?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 13:30
Ja
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 02.03.2020 07:16
Ja

Guten Morgen,

das ist nicht Böse gemeint und nur für mein Verständnis: Ich kann dem "Ja" nicht ganz folgen ...

wenn ich seit 01.09.2017 in 9klein Stufe 3 war
-> seit 1/2019 dann in 9a Stufe 4
-> wann erreiche ich Stufe 5 ?
1.9.2021 ?

Wenn seit 01.09.2017 in E9 klein / Stufe 3, wie kann dann ab 01.01.2019 die E9A / Stufe 4 sein? Und ab 01.09.2021 dann Stufe 5?
Ich gehe davon aus, dass der Beginn beim AG am 01.09.2017 war (mit E9 klein / Stufe 3)? Wenn dem so ist, müsste doch dann die Stufe 4 am 01.09.2020 beginnen, oder nicht?
Oder werden die 5 Jahre der Stufe 2 mit angerechnet, obwohl diese dann nicht mit abgelegt wurden? Ich kann es tatsächlich gerade nicht nachvollziehen ... sorry.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 07:24
Ob irgendwelche Stufen durchlaufen wurden, ist völlig unbeachtlich. Maßgeblich ist die Überleitungstabelle in §29b Abs. 3 TVÜ-L.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lerche am 02.03.2020 07:27
Stimmt, sorry. Also doch ein Denkfehler bei mir.  ;D Danke.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Lin1401 am 05.03.2020 13:20
Nun wollte ich auch mal eine Frage zur E9a los werden.

Ich bin seit dem 18.04.2016 in E9 (besonder Stufenlaufzeit, Stufe 2).

Jetzt meine Frage an euch:

Wann komme ich in Stufe 3?

Ach und ich habe immer noch keine Anpassung diesbezüglich erhalten (Mecklenburg-Vorpommern). Geht es jemanden auch so?

Vielen lieben Dank :-)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 05.03.2020 14:49
Wenn du seit dem 18.04.16 in der kleinen E 9 Stufe 2 warst, bist du sofort bei der Überleitung in 9a Stufe 3 gekommen.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 05.03.2020 15:20
Nach dem Erlass des Finanzministeriums MV vom 29.11.19 ist die Umsetzung der Überleitung E 9 für das erste Quartal 2020 angekündigt.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 31.03.2020 10:44
Moin,

Hamburg hats noch schlimmer gemacht. Mir wurden gerade 1800 anstatt 2100 überwiesen. Also haben sie mich in Stufe 3 gesteckt anstatt rückwirkend zum 1.7.19 in Stufe 5.

Kann doch wohl echt nicht wahr sein! jetzt habe ich auch noch 300€ weniger bekommen als die letzten Monate in Stufe 4.  :o

Als ob die Krise einen psychisch nicht schon genug belasten würde  :'(

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 10:47
Dann klag doch endlich!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Janine am 31.03.2020 11:48
Hat sich erledigt.

ich habe mich direkt "beschwert" und der Fehler wurde korrigiert. Ich bekomme eine Abschlagszahlung in der nächsten Woche.

Und ja, ich bin in Stufe 5. Endlich....

Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 11:49
Das bist Du schon seit dem 01.07.19. Du hast ohne Not zugelassen, daß der AG seine Probleme zu Deinen macht.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Riza04 am 02.04.2020 10:43
Hallo zusammen,

ich habe die Zusage erhalten, dass meine Tätigkeitsbeschreibung von E8 auf E9a geändert werden soll, da ich durch ein neues Projekt mehr Verntwortung erhalten habe. Meine Frage lautet nun; da dieses Projekt schon lange im Raum steht und nur langsam ins Rollen kommt, wollte ich die Arbeitsplatzbeschreibung und Bewertung des Arbeitsplatzes "safe" machen und auf die E9A setzen lassen. Das wurde nun auch durch den Vorgsetzten abgesegnet, allerdings mit der direkten Anweisung die Höhergruppierung tatsächlich auch vorzunehmen.
DAS widerum wollte ich bis Sommer 2022 aufschieben und dann erst die TATSÄCHLICHE Höhergrupperung vornehmen lassen, da ich mich offenbar finanziell schlechter stellen würde.

Ich komme am 01.07.2022 in die E8 Stufe 5 und müsste doch dann in die E9a Stufe5 kommen, wenn ich die Höhergrupperungsmatrix mit Garantiebetrag richtig verstanden habe?
Aktuell würde mich die Personalabteilung in die E9a Stufe 3 stecken.

Soll ich nun die Änderung der Tätigkeitsbeschreibungim Arbeitsvertrag ausschlagen oder kann man im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung treffen, dass die finanzielle Höhergruppierung zum 01.07.2022 erfolgen soll?

Danke schonmal,
(PS: Ich habe nach "17 Abs. 2 eine Verkürzung der Stufenlaufzeit gehabt, d.h. aber dass ich dann ab 01.07.2018 als ich die vorweggewährte Stufe erhalten habe, die reguläre Stufenlaufzeit von 4 Jahren bis 01.07.2022 habe oder verlängert sich die Wartezeit in Stufe 4 dadurch?)
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.04.2020 11:09
Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen und steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Riza04 am 02.04.2020 11:39
D.h. ich lasse die Stellenbeschreibung erstmal nicht ändern?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: WasDennNun am 02.04.2020 11:40
Soll ich nun die Änderung der Tätigkeitsbeschreibungim Arbeitsvertrag ausschlagen oder kann man im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung treffen, dass die finanzielle Höhergruppierung zum 01.07.2022 erfolgen soll?
Du könntest deinen AG bitten dir bis zum 1.7.2022 zunächst einmal nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten zu übertragen, dann bleibe deine Eingruppierung unberührt.

Wenn du die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht zustimmst, dann muss sich der AG ja jemanden anderes suchen, der dann diese Tätigkeiten macht.
Oder aber du bittest den AG, dass diese Tätigkeiten doch erst ab 1.7.22 zu machen sind :-\
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: carlos1977 am 21.04.2020 08:44
Hallo,
hat jemand schon den Antrag auf E9b durch und hat das Geld schon rückwirkend nachgezahlt bekommen?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Micha1974 am 21.04.2020 08:54
Hallo,
hat jemand schon den Antrag auf E9b durch und hat das Geld schon rückwirkend nachgezahlt bekommen?

Moin.

Gestellt schon, aber mein Arbeitgeber lässt sich Zeit. Er will noch Rücksprache mit der Oberbehörde halten. Ist halt der Meinung, dass das nichts wird. Habe aber schon Rücksprache mit Gewerkschaft gehalten und werde dies notfalls per Eingruppierungsfeststellungsklage einklagen. Bin Gruppenleiter in der Justiz. Und da ab 2020 in Entgeltordnung unter 12.1 Verbesserungen vorliegen, bin ich nach Antragstellung in 9b eimgruppiert. Dies regelt § 29d Abs 2 Tvü. So habe ich das hier damals gelernt. Grüße
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Euphyll am 23.04.2020 17:52
Hallo,

gilt bei der neuen E9a für neu einzustellende Bewerber die längere, ungünstigere Stufenlaufzeit (vergleichbar mit E9k) oder die reguläre Stufenlaufzeit (Besserung)?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 23.04.2020 17:53
Die E9a hat reguläre Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tropo12 am 30.04.2020 15:37
In Thüringen soll die Überleitung mit der Juniabrechnung erfolgen. Hätte im April stattfinden sollen, da hat es wohl nicht geklappt, nächster Anlauf also Juni.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 30.04.2020 15:49
Die Überleitung fand zum 01.01.19 statt - was aussteht, ist die Umsetzung durch den AG.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Tropo12 am 02.05.2020 01:22
Ich bitte vielmals um Entschuldigung für diese fatale Fehlinformation. Werde mich in Zukunft wieder zurückhalten.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Isie am 02.05.2020 07:53
Nicht nötig. Ich fand die Information interessant und verständlich. Ob sie nun exakt formuliert war oder nicht. Das hat Spid ja nun nachgebessert.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 02.05.2020 08:14
Es ist nunmal ein himmelweiter Unterschied, ob die Überleitung noch aussteht oder der AG monatelang bei der Umsetzung versagt und somit seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis unzureichend nachkommt. Ich bin immer noch überrascht, daß das landläufig von den AN schulterzuckend hingenommen wird - und die damit signalisieren, daß man es mit ihnen machen kann.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Waldi am 14.05.2020 08:46
Hallo zusammen,
aus dem was ich bisher gefunden habe werde ich leider nicht wirklich schlau, wie sich das bei mir verhält.

Ich befand mich eine ganze Weile in der "kleinen" EG 9 und zum ersten 01.01.2019 wechselte ich dann aufgrund einer anderen Tätigkeit in die "große" EG 9 bzw. wurde diese direkt zur EG 9b.

Da ja die "kleine EG 9" nicht so wirklich existierte und ich mich daher an sich die ganze Zeit in der EG 9 bewegt habe, stellt sich mir nun die Frage ob mir die in der "kleinen" EG 9 verbrachten Stufenlaufzeiten auf die Zeiten in der EG 9b angerechnet werden müssten?

Schon mal vielen Dank!
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 14.05.2020 13:05
Nein. Am 01.01.2019 gab es bereits E9a und E9b. Es handelte sich mithin um eine Höhergruppierung.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Waldi am 18.05.2020 16:40
Vielen dank für die Rückmeldung.

Allerdings gibt es die EG 9b ja erst seit 01.01.2019 und bis zum 31.12.2018 befand ich mich in der "kleinen" 9... was sich jedoch in der bis zum 31.12.2018 existierenden EG 9 bewegte.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 18.05.2020 16:49
Maßgeblich sind die Umstände am 01.01.19. Du warst zu diesem Zeitpunkt bereits in E9a übergeleitet. Die Tätigkeitsänderung führte mithin zu einer Höhergruppierung in E9b. Damit verbunden war der Neubeginn der Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: SabineK am 11.06.2020 13:40
Hallo !

Ich bin seit 2008 beim Land Niedersachsen angestellt. Die Stelle war ausgeschrieben für eine technische Assistentin damals und ich bin über E8,dann E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit S3 7Jahre und jetzt automatisch in E9a Stufe 5 eingruppiert worden. Da bin ich ja schon mal froh drüber.
Aber eigendlich habe ich eine Ausbildung als staatl. gepr. Technikerin Chemietechnik (baut auf der ersten Ausbildung chemisch technische Assistentin auf). Nun hab ich mal nachgefragt ob ich einen Antrag stellen könnte das ich als Techniker in E9b eingruppiert werde. Die Antwort war dass das nicht geht weil die Stelle nicht als Techniker Stelle definiert ist. Meint ihr das ich meinen Vorgesetzten fragen sollte ob er das ändern könnte ? und was unterscheidet eine chemisch techn Assistenten Stelle von einer Techniker Chemie Stelle ? Ich arbeite schon die ganze Zeit selbstständig ohne Rückmeldung beim Chef und entscheide selbst bei der Betreuung von Analysengeräten und den Messungen daran. Geht es bei der Stellen beschreibung um die Selbständigkeit oder um Schwierigkeit ? Die Tätigkeit selbst ist für beides möglich denke ich.
Titel: Umsetzung rückwirkend ab Juli/August?:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Eleggua am 25.06.2020 09:30
Bekam Montag folgende Antwort aus dem Niedersächsischen Landesamt für Bezüge:
„ Sehr geehrter Herr xxx,
 
die Umsetzung in die S-Tabelle erfolgt in den Zahlmonaten Juli und August 2020.
 
Aktuell erhalten wir von den Personalstellen die „Überleitungsbögen“, um diese dann zu verarbeiten.
 
Wann der Überleitungsbogen für Sie eintrifft, kann ich natürlich nicht sagen.
 
Ich bitte Sie daher, sich noch ein wenig zu gedulden.“
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 09:33
Welchen Bezug hat das zum Thema?
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: Eleggua am 25.06.2020 10:07
Welchen Bezug hat das zum Thema?
Tut mir leid, ist wohl im falschen Thread gelandet.
Titel: Antw:Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Beitrag von: TVLLSB am 26.06.2020 10:59
Ich bins wieder,

zum Stand meiner EG9a, wo ab dem 01.01.2020 die Zulage gestrichen wurde.
Mit Lohn vom 01.06.20 ist die Zulage wieder drauf. Mit Nachzahlung der restlichen Monate.
Bezügestelle sagt durch Auftrag des Dienstherren. Dienstherr sagt es gibt ein schreiben vom Ministerium Land Brandenburg.
Das habe ich noch nicht..... Bin aber jetzt der Hofnung das die Gewerkschaft recht hat und behält.
Das nach dem Antrag auf die EG9b die 180 + die Zulage erscheinen.