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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: papajabaum am 22.11.2020 18:56
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
ja
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und welcher?
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Dann nenne diesen doch auch.
Und wie ich es liebe, wissen dass es ne JSZ gibt, aber dann nicht in der Lage sein sich die Antwort, durch lesen des Tarifvertrags, eigenständigen zu verschaffen.
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und welcher?
Häh?
Habe doch bereits geschrieben was da drin steht.
Jeder der am 1. Dez einen Arbeitsvertrag hat, hat Anspruch auf die Zahlung. Nächster Paragraph........Sonderzahlung kommt mit dem Novembergehalt. Wie soll das gehen?
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;D K bist du es ?
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Dann nenne diesen doch auch.
Und wie ich es liebe, wissen dass es ne JSZ gibt, aber dann nicht in der Lage sein sich die Antwort, durch lesen des Tarifvertrags, eigenständigen zu verschaffen.
????????
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Da es auf den exakten Wortlaut und weitere tarifliche Normen sowie die jeweilige Kommentierung und Rechtsprechung ankommt, bedarf es nunmal der Kenntnis des Tarifvertrags. Da Du unkooperativ bist, hast Du jetzt Gelegenheit, es selbst herauszufinden.
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Da es auf den exakten Wortlaut und weitere tarifliche Normen sowie die jeweilige Kommentierung und Rechtsprechung ankommt, bedarf es nunmal der Kenntnis des Tarifvertrags. Da Du unkooperativ bist, hast Du jetzt Gelegenheit, es selbst herauszufinden.
Dann darf dieser Thread gerne wieder gelöscht werden. Ich habe den Tarifvertrag komplett gelesen und diese Forum weiß die Antwort selber nicht oder es ist nicht dafür da Fragen zu beantworten. Eines von beiden.
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Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.
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...sicherlich steht auch irgendwo im anzuwendenden Tarifvertrag wie sich die Jahressonderzahlung errechnet?
Errechnet diese sich durch das durchschnittliche Gehalt der vorigen Monate, in denen du noch nicht angestellt warst und folglich 0,-€ erhalten hast, woraus sich aufgrund der Bemessungsgrundlage von 0,-€ auch eine Jahressonderzahlung von 0,-€ ergibt ud eine Auszahlung somit Obsolet wird?
Du kannst keine kompetente Hilfe erwarten, wenn du die relevanten Angaben nur selbst paraphasiert wiedergibst. Es kommt, wie Spid geschrieben hat, auf den exakten Wortlaut und ggf. weitere tarifliche Normen und ggf. dazu passende Rechtsprechung an. Nur aufgrund deiner Angaben, kann die Antwort "Von...Bis" sein, ohne dies mit einer vernünftigen Quelle belegen zu können, also reine Mutmaßungen und Spekulationen.
Wenn du so versuchst irgendwo einen kompetenten Rat zu erlangen, wirst du von kompetenten Ratgebern höchstens die Antwort erhalten können: Es kommt drauf an.
Aber ich spekuliere mal für dich:
- Deine JSZ beträgt 0,-€ und die Auszahlung ist obsolet (s. mein erster Absatz).
- Deine JSZ kommt mit deiner nächsten Auszahlung mit dem Dezembergehalt.
- Wenn in deinem anzuwendenden Tarifvertrag steht, die JSZ wird mit dem Novembergehalt bezahlt, erhältst du deine JSZ mit dem nächsten Novembergehalt (November 2021).
- Deine JSZ kommt in einer sehr unwahrscheinlichen separaten Überweisung.
- Es gibt eine interne Betriebsvereinbarung für solche Fallkonstellationen.
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...sicherlich steht auch irgendwo im anzuwendenden Tarifvertrag wie sich die Jahressonderzahlung errechnet?
Errechnet diese sich durch das durchschnittliche Gehalt der vorigen Monate, in denen du noch nicht angestellt warst und folglich 0,-€ erhalten hast, woraus sich aufgrund der Bemessungsgrundlage von 0,-€ auch eine Jahressonderzahlung von 0,-€ ergibt ud eine Auszahlung somit Obsolet wird?
Du kannst keine kompetente Hilfe erwarten, wenn du die relevanten Angaben nur selbst paraphasiert wiedergibst. Es kommt, wie Spid geschrieben hat, auf den exakten Wortlaut und ggf. weitere tarifliche Normen und ggf. dazu passende Rechtsprechung an. Nur aufgrund deiner Angaben, kann die Antwort "Von...Bis" sein, ohne dies mit einer vernünftigen Quelle belegen zu können, also reine Mutmaßungen und Spekulationen.
Wenn du so versuchst irgendwo einen kompetenten Rat zu erlangen, wirst du von kompetenten Ratgebern höchstens die Antwort erhalten können: Es kommt drauf an.
Aber ich spekuliere mal für dich:
- Deine JSZ beträgt 0,-€ und die Auszahlung ist obsolet (s. mein erster Absatz).
- Deine JSZ kommt mit deiner nächsten Auszahlung mit dem Dezembergehalt.
- Wenn in deinem anzuwendenden Tarifvertrag steht, die JSZ wird mit dem Novembergehalt bezahlt, erhältst du deine JSZ mit dem nächsten Novembergehalt (November 2021).
- Deine JSZ kommt in einer sehr unwahrscheinlichen separaten Überweisung.
- Es gibt eine interne Betriebsvereinbarung für solche Fallkonstellationen.
Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
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Und welcher Tarifvertrag gilt nun für dich? Falls es einer ist, für den es ein Unterforum gibt, postest du deine Frage am besten dort.
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Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
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Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
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Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
Also ich kenne keinen Tarifvertrag, der in Paragraph 1 regelt, dass es eine Jahressonderzahlung gibt. Meist regelt dieser den Geltungsbereich.
Aber selbst wenn er eine JSZ regelt, kann die von dir genannte Regelung in den Paragraphen 2-3 durchaus eine Bemessungsgrundlage von 0 ergeben, wovon selbst 2500 % JSZ zu einem Ergebnis von 0 führen könnten. Um dies zu klären bräuchte man endlich mal den Hinweis, welcher Tarifvertrag denn auf dich Anzuwenden ist.
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Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
Dann hatte ich mit meiner ersten Spekulation ja recht :) Die Spekulation mit der Cent-Münze war offensichtlich falsch. Aber das war ja auch wie angekündigt rein spekulativ, da ich den Tarifvertrag nicht kenne ;)
Und das ist es was Spid und ich meinten. Es kommt auch auf weitere Normen, wie die §§ 2 und 3 an, welche du aber in deiner Darstellung zunächst außer acht gelassen hast.
Der §1 macht für mich in sofern Sinn, als dass der Arbeitgeber sich die JSZ für Mitarbeiter sparen kann, die zum 30.11. kündigen ;) Diese haben die "wichtigen Monate" für die Bemessungsgrundlage gearbeitet, erhalten aber keine JSZ, wenn sie am 01.12. nicht angestellt sind.
Man darf halt nicht vergessen, dass die JSZ Zahlung eher psychologischer Natur ist, man in den meisten Konstellationen (hinsichtlich Arbeitgeberwechseln) kalkulatorisch nicht zwingend besser läuft.
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Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
Ich behaupte mal ganz Frech du kannst Paragraphen und Absätze nicht auseinanderhalten.
Du bist anscheinend des verstehenden Lesens nicht mächtig und benimmst dich wie ein bockiges Kleinkind.
Beantworte die Fragen der Foristen und du wirst deine Antwort erhalten....
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Welcher Vertrag? - oder kennst du den eventuell nicht? Wenn nicht, solltest du dich erstmal erkundigen... und dann nochmal die Frage im passenden Forum stellen, dann kann man dir auch helfen :)
Denn: Es gibt mehr als nur 1 Vertrag im öffentlichen Dienst.
Wir erhalten unsere Jahressonderzahlung immer mit dem Novembergehalt, sprich: Wenn ich am 01.12. angefangen hätte, hätte ich die A....karte... Übrigens ich habe den TV-BA.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
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Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Du hast ja schon mitgeteilt, dass in deiner Konstellation scheinbar die Monate Juli, August, September entscheidend für deine JSZ sind.
Also gibt es die JSZ eben nicht anteilig 1/12 pro geleisteten Monat, sondern anteillig 33% für je Juli, August und September.
Also: Du bekommst eine JSZ! Nur beträgt diese eben für 2020: 0,-€.
Du erhältst nächstes Jahr deine JSZ, wenn du am
1. 01.12. noch angestellt bist und
2. in den Monaten Juli, August, September Entgelt, aus denen sich deine JSZ bemisst, erhalten hast.
(Vermutlich, ich kenne ja nach wie vor den genauen Wortlaut des Vertrages nicht)
außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung......
Und bitte starte jetzt keine Gerechtigkeits/Fairness-Debatte hier. Dafür erhält jemand, der erst im Juli angefangen hat und zum 31.12.kündigt , scheinbar die komplette JSZ. Wer am 01.12. beginnt und zum 30.11. nächsten Jahres aufhört hat ein ganzes Jahr ohne JSZ gearbeitet. Ziemlich unfair was? Stört dich das auch?
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Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Du hast ja schon mitgeteilt, dass in deiner Konstellation scheinbar die Monate Juli, August, September entscheidend für deine JSZ sind.
Also gibt es die JSZ eben nicht anteilig 1/12 pro geleisteten Monat, sondern anteillig 33% für je Juli, August und September.
Also: Du bekommst eine JSZ! Nur beträgt diese eben für 2020: 0,-€.
Du erhältst nächstes Jahr deine JSZ, wenn du am
1. 01.12. noch angestellt bist und
2. in den Monaten Juli, August, September Entgelt, aus denen sich deine JSZ bemisst, erhalten hast.
(Vermutlich, ich kenne ja nach wie vor den genauen Wortlaut des Vertrages nicht)
Richtig, und das bedeutet das für alle Mitarbeiter die am 1. Dez anfangen 1 kompletter Monat quasi wegfällt und nicht berücksichtigt wird was Belohnungen angeht. Das heißt diese Mitarbeiter arbeiten 12 Monate und haben noch keine Jahressonderzahlung gesehen. Fange ich im November an, bekomme ich eine Jahresonderzahlung obwohl ich erst 1 Monat gearbeitet habe. Macht viel Sinn aus Belohnungssicht haha :)
Edit: Ja natürlich stört mich das! Dich nicht? Wie schwer kann es sein die Jahresonderzahlung einfach immer anteilig zu zahlen. So würde es keinerlei sinnlose und unfaire Auszahlungen geben. Wenn ich am 30.11 ausscheide habe ich 12 Monate gearbeitet, kriege als 12/12 Sonderzahlung. Fange ich erst im August an bekomme ich halt 4/12 Sonderzahlung. Ist auch keine Raketenwissennschaft.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Es würde helfen, wenn du einfach deinen Tarifvertrag nennst. Es wird dir wohl kaum helfen, wenn ich dir die Paragrafen etc. aus MEINEN Tarif schildere..
Jedoch: Wenn du eine korrekte Antwort willst: Welcher Tarif?
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
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Ihre Uneinsichtigkeit überschreitet JETZT das Erträgliche.
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Ihre Uneinsichtigkeit überschreitet JETZT das Erträgliche.
Uneinsicht gegenüber was? Uneinsicht gegenüber dem Fakt das Mitarbeiter die im Dezember anfangen gegenüber allen anderen stark benachteiligt werden?
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Die Uneinsichtigkeit, dass du nicht angibst, welcher der zahlreichen Tarifverträge für dich gilt.
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""Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter""
Sie bekämen, sofern sie am 1. Januar angefangen hätten, die Sonderzahlung nach 11 Monaten- da sie für die Auszahlung aber am 01.12. noch im Arbeitsverhältnis stehen müssten, und die Kündigung frühestens zum 31.12 erfolgen könnte, hätten sie 12 Monate dafür gearbeitet. Wo genau läge da das Problem?
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Also: Du bekommst eine JSZ! Nur beträgt diese eben für 2020: 0,-€.
Du erhältst nächstes Jahr deine JSZ, wenn du am
1. 01.12. noch angestellt bist und
2. in den Monaten Juli, August, September Entgelt, aus denen sich deine JSZ bemisst, erhalten hast.
(Vermutlich, ich kenne ja nach wie vor den genauen Wortlaut des Vertrages nicht)
Ich denke, das ist unwahrscheinlich..
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""Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter""
Sie bekämen, sofern sie am 1. Januar angefangen hätten, die Sonderzahlung nach 11 Monaten- da sie für die Auszahlung aber am 01.12. noch im Arbeitsverhältnis stehen müssten, und die Kündigung frühestens zum 31.12 erfolgen könnte, hätten sie 12 Monate dafür gearbeitet. Wo genau läge da das Problem?
zum 31.12 hätten Mitarbeiter die am 1.12 im Jahr davor angefangen haben aber schon 13 Monate gearbeitet und würden nur für 12 Monate Jahressonderzahlung bekommen.......
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Es scheint zu stimmen, dass Sie faktisch stark benachteiligt sind.
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Der Sinn und Zweck aus Arbeitgebersicht ist vielleicht noch nicht deutlich geworden.
Am "fairsten" wäre es, wenn es keine JSZ gibt, sondern der Betrag auf die Monate aufgeteilt wird. So erhältst du deinen monatlichen Salär.
Durch die Umformung eines Teils des Jahresgehalts in eine JSZ, erhält der Arbeitgeber regelmäßig die Chance diese einzusparen, wenn Mitarbeiter vorzeitig im Jahr das Unternehmen verlassen und spart so Geld.
Gleichzeitig kann durch diese Art "von Belohnung", wie du es selbst formuliert hast, der Esel an der Leine mit der Karotte vorne weg gehalten werden.
Selbes Prinzip bei den endlos langen Stufensystemen....Vorenthaltung eines Teils des Gehaltes, um es dann als "Belohnung" für sich bindende Leute auszugeben. Ein Witz.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
Und wenn ich am 1.12 angefangen habe sind es 13 Monate aber nur 12 Monate Sonderzahlung :)
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
Und wenn ich am 1.12 angefangen habe sind es 13 Monate aber nur 12 Monate Sonderzahlung :)
Wenn Sie am 01.12.20 angefangen haben, sind es auch 12 Monate.
Den die Jahressonderzahlung erhalten Sie stehts im November und nicht im Dezember.
DEZEMBER, Januar, Februar, März, April, Mai Juni, Juli, August, September, Oktober, NOVEMBER = 12 Arbeitsmonate = Jahressonderzahlung.
Dezember 2021 - November 2021 = 12 Monate = 2. Jahressonderzahlung usw... und es läuft immer so weiter...
Haben Sie einen befristeten Vertrag, dann müsste man mal nachsehen, wie es sich errechnet und nochmal welcher TARIFvertrag? Warum tun Sie sich so schwer diesen zu nennen. Sie möchten doch eine Antwort, oder nicht?
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Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
Und wenn ich am 1.12 angefangen habe sind es 13 Monate aber nur 12 Monate Sonderzahlung :)
Wenn Sie am 01.12.20 angefangen haben, sind es auch 12 Monate.
Den die Jahressonderzahlung erhalten Sie stehts im November und nicht im Dezember.
DEZEMBER, Januar, Februar, März, April, Mai Juni, Juli, August, September, Oktober, NOVEMBER = 12 Arbeitsmonate = Jahressonderzahlung.
Dezember 2021 - November 2021 = 12 Monate = 2. Jahressonderzahlung usw... und es läuft immer so weiter...
Haben Sie einen befristeten Vertrag, dann müsste man mal nachsehen, wie es sich errechnet und nochmal welcher TARIFvertrag? Warum tun Sie sich so schwer diesen zu nennen. Sie möchten doch eine Antwort, oder nicht?
Richtig. Ich bin aber immer einen Monat hinterher. Der der nur 12 Monate gearbeitet hat, hat den selben Sonderzahlungsanspruch wie ich der 13 Monate gearbeitet hat.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
Und wenn ich am 1.12 angefangen habe sind es 13 Monate aber nur 12 Monate Sonderzahlung :)
Wenn Sie am 01.12.20 angefangen haben, sind es auch 12 Monate.
Den die Jahressonderzahlung erhalten Sie stehts im November und nicht im Dezember.
DEZEMBER, Januar, Februar, März, April, Mai Juni, Juli, August, September, Oktober, NOVEMBER = 12 Arbeitsmonate = Jahressonderzahlung.
Dezember 2021 - November 2021 = 12 Monate = 2. Jahressonderzahlung usw... und es läuft immer so weiter...
Haben Sie einen befristeten Vertrag, dann müsste man mal nachsehen, wie es sich errechnet und nochmal welcher TARIFvertrag? Warum tun Sie sich so schwer diesen zu nennen. Sie möchten doch eine Antwort, oder nicht?
Richtig. Ich bin aber immer einen Monat hinterher. Der der nur 12 Monate gearbeitet hat, hat den selben Sonderzahlungsanspruch wie ich der 13 Monate gearbeitet hat.
Nein, Sie haben von Dez 20-Nov 21 auch nur 12 Monate gearbeitet....ab Dezember 21 bis Nov 22 sind es die nächsten 12 Monate. Ich verstehe Ihr Problem nicht? Sie müssen hier schon genauer werden: Welchen Vertrag und ob Sie eventuell befristet sind und wenn ja bis wann? So kann man Ihnen nicht behilflich sein.... Wenn Sie befristet sind, wird es ggf. anders gehandhabt. Aber wie gesagt, wenn man nicht weiß, welcher Tarifvertrag bei Ihnen Anwendung findet, kann man nicht helfen.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......
Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!
Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)
Edit: Wenn Sie am 01.01 angefangen und einen Jahresvertrag haben, sind es 12 Monate. Dann wäre es egal, ob Sie aktuell nur 11 Monate "geleistet" haben. Wie es mein/e Vorredner/in bereits geschildert hat.
Warum nennen Sie uns nicht einfach den Tarif, dann kann man Ihnen auch eine stichhaltige Antwort liefern....
Und wenn ich am 1.12 angefangen habe sind es 13 Monate aber nur 12 Monate Sonderzahlung :)
Wo ist denn nun das Problem zu sagen, welchen Tarifvertrag ihr vereinbart habt, bzw. welchem Tarifvertrag du gem. Tarifbindung unterliegst?
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Das frag ich mich auch....
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zum 31.12 hätten Mitarbeiter die am 1.12 im Jahr davor angefangen haben aber schon 13 Monate gearbeitet und würden nur für 12 Monate Jahressonderzahlung bekommen.......
Lauf Forrest, lauf...
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Der 01.12. ist nach diesem sagenumwobenen Tarifvertrag nunmal der "ungünstigste" Arbeitsbeginn hinsichtlich JSZ, während der 01.11. der vermutlich "günstigste" Arbeitsbeginn ist.
Da hilft kein Meckern im Nachhinein. Du hast diesen Arbeitsvertrag unterschrieben. Du hättest das im Vornerein ja auch noch anders aushandeln können.
Aber du musst das Arbeitsverhältnis zum 01.12. ja nicht beginnen und kannst noch warten, wenn es dir fairer vorkommt.
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Der 01.12. ist nach diesem sagenumwobenen Tarifvertrag nunmal der "ungünstigste" Arbeitsbeginn hinsichtlich JSZ, während der 01.11. der vermutlich "günstigste" Arbeitsbeginn ist.
Da hilft kein Meckern im Nachhinein. Du hast diesen Arbeitsvertrag unterschrieben. Du hättest das im Vornerein ja auch noch anders aushandeln können.
Aber du musst das Arbeitsverhältnis zum 01.12. ja nicht beginnen und kannst noch warten, wenn es dir fairer vorkommt.
Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
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Hoboboy bist du es???
Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden :o ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...
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Hoboboy bist du es???
Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln... Nicht mal eine einzige Minute gearbeitet und willst schon belohnt werden :o ::)
Ich glaube hier an einen Troll der gar keine Antwort will und nur Unfrieden stiften möchte. Hätte er wirklich Interesse an einer Antwort würde er den Tarifvertrag verraten. Überhaupt scheint es so, als wäre papajabaum nicht die hellste Kerze...
Genau die Frage habe ich mir auch gestellt.. :). Wollte nur nicht fragen..
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Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.
Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.
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Schwerlich, wenn es wie hier im Sachverhalt kein Novembergehalt geben wird, weil das Arbeitsverhältnis erst im Dezember beginnt. Allerdings wäre die Frage ob wirklich bis zum Dezembergehalt gewartet werden darf oder eine frühere Zahlung erfolgen muss.
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Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?
Im Übrigen möchte ich dich auch noch darauf hinweisen, dass du zudem auch die Corona-Sonderzahlung nicht erhalten wirst, welche Ende des Jahres 20 im Dezember steuerfrei ausgezahlt wird, zumindest WENN dein Tarif in 2020 verhandelt wurde...… aber da wir ja nicht wissen, welchen Tarif...
Unfair, nicht wahr? Bei dir wären es wohl 600€. Ich denke nicht, dass du eine höhere Eingruppierung hast.
So, ich bin jetzt raus aus der ganzen Sache... Servus.
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Wenn dir eine Jahressonderzahlung zusteht, wird sie mit dem Dezembergehalt gezahlt. Ob sie dir zusteht, richtet sich nach dem Tarifvertrag, der für dich gilt. Da du deine Frage unter allgemeine Diskussion gepostet hast statt in dem passenden Unterforum, bekommst du hier natürlich keine verbindliche Antwort.
Falsch. Sie wird mit dem Novembergehalt gezahlt.
Sehr witzig. Im gesamten Thread geht es darum, dass das Arbeitsverhältnis erst am 01.12. beginnt und ob eine Jahressonderzahlung zusteht. Da der TE sich nicht durchringen konnte, den für ihn geltenden Tarifvertrag zu nennen, stochern wir alle im Nebel.
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Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.
Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...
BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?
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Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.
Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...
BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?
Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?
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Don't feed the troll.
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Nee der 1.11. ist doch auch doof. Der 1.7. ist der Beste, ab da gibt es die volle JSZ, soweit ich es bisher verstanden habe. Und alles nach dem 30.9. ist doof, weil da gibt es überhaupt keine JSZ mehr, weil die Berechnungsgrundlage doch dann 0 ist.
Also zumindest im TVÖD-VKA wird die JSZ um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, gemindert. Daher ist nix mit voller JSZ bei Beschäftigungsbeginn am 1.7., sondern man kriegt dann die Hälfte! Im vorliegenden Fall geht es also wahrscheinlich ohnehin nur um 1/12 der JSZ, auf die aber tatsächlch Anspruch bestehen könnte.
Hach ja, wenn man nur wüsste, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist...
BTW, rein interessehalber: Spricht eigentlich irgendwas dagegen, zum 1.12. zu kündigen statt zum 30.11.?
Denke in den meisten Arbeitsverträgen wird "....zum Monatsende" als Kündigungsfrist genannt werden oder?
Frist! Aber wo steht da Vertragsende?
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Don't feed the troll.