Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: excode am 16.07.2020 14:41
-
Hallo Zusammen,
ich habe einen Vertrag vorliegen für eine Bundesbehörde und wollte nachfragen ob hier alles korrekt gelaufen ist.
Ausgeschrieben ist eine 11 Admin Netzwerk TVÖD Stelle. Voraussetzung Studium oder Sonstiger Mitarbeiter.
Ich kann leider kein Studium vorweisen und meine 5 Jahre Berufserfahrung reichen laut der Personalabteilung nicht aus um als Sonstiger Mitarbeiter eingestellt zu werden.
Angeboten wurde mir jetzt eine 9C.
Ist es nicht so, das wenn ich beide Voraussetzungen nicht erfülle ich die nächst niedrigere Stufe mit der 10 bekommen müsste ?
VG
-
Wer eine in einem Tätigkeitsmerkmal genannte Anforderung in der Person nicht erfüllt, ist in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.
-
Da es mit einer 11 ausgeschrieben ist, müsste ich also in der 10 eingruppiert werden, wenn ich dich richtig verstanden habe ?
-
Nein. Wenn man Dir Aufgaben nach E11 überträgt müsstest du in E10 eingruppiert werden. Aus der Ausschreibung folgt noch keine Pflicht die Aufgaben so zu übertragen. Allerdings hat man im IT-Bereich eine ganz gute Verhandlungsposition.
-
Die Ausschreibung spiegelt lediglich die unbeachtliche Rechtsmeinung des AG wider. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit und deren Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale.