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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 13.12.2023 01:56
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https://www.merkur.de/deutschland/sachsen/abschluss-sachsen-muss-hunderte-millionen-euro-mehr-zahlen-zr-92724824.html
auch Sachsen überträgt inhaltsgleich. Update der aktuellen Seite erfolgt morgen früh.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
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Nachfrage vom SBB beim SMF:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/zeitgleiche-und-systemgerechte-uebertragung-des-tarifergebnisses/
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Gibt's da schon ne Aussage, zu welchem Monat die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgt?
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Gibt's da schon ne Aussage, zu welchem Monat die Auszahlung der Inflationsprämie erfolgt?
Nachdem die Landesregierung die letzte Erhöhung von 2,8% mit größen Abstand als letztes Bundesland beschlossen hat, kann es ja nur noch besser werden ;-)
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Die Corona-Sonderzahlung in 2022 wurde ja auch schneller umgesetzt. Vielleicht können wir im März schon damit rechnen.
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Das wird wahrscheinlich vor dem Frühjahr nichts. Die Nachzahlungen aufgrund der amtsangemessenen Allimentation lassen ja zum Teil auch noch auf sich warten.
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Was mich mal interessieren würde:
Ist hier jemand bei der DStG und kann sagen, ob es von denen wenigstens einen Aufruf zum Widerspruch gab?
Bin aus Gründen nicht dort, aber mich würde es interessieren, ob die zumindest ihre Mitglieder ordentlich beraten.
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Ja den gab es
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Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist mit den Bezügen im Zahltag Februar 2024, spätestens jedoch im Zahltag März 2024 vorgesehen. Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen ist beginnend mit den Bezügen im Zahltag März 2024 rückwirkend ab Januar 2024 geplant
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4604.html
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Da steht aber nichts von Beamten. Es sind ja auch Infos aus dem Tarifbereich. Daher bin ich mal gespannt, ob das für Beamte tatsächlich auch so kommen wird....
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Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme, also ja.
In der noch einsehbaren Ankündigung zur Corona-Sonderzahlung damals steht auch nix von Beamten. Kam trotzdem gleichzeitig.
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Bezüglich der Corona-Sonderzahlung gab es aber auch ein Gesetz, auf dessen Grundlage ausgezahlt wurde. Bisher ist noch nichts derartiges veröffentlicht. Von daher sehe ich die Auszahlung an Beamte zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Die Veröffentlichung bezieht sich auch nur auf den TV Inflationsausgleich. Der gilt nicht für Beamte.
EDIT
für Beamte gab es dazu auch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Seite des LSF. Diese ist im Bereich Besoldung ebenfalls noch einsehbar.
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In der Tagesordnung zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 17. Januar 2024 ist auch noch kein Gesetzentwurf enthalten. Daher wird es sicherlich noch etwas dauern, ehe der Inflationsausgleich auch für die Beamten kommt.
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Auf edas.landtag.sachsen.de ist derzeit ebenfalls noch kein Gesetzentwurf in Bezug auf die Besoldung zu finden.
Soweit mir bekannt, war immer der 15. eines Monats Stichtag bei der Bezügestelle, damit es für die kommende Auszahlung umgesetzt wird. Laut lsf.sachsen.de steht für den Tarifbereich sogar der 1. als Stichtag 🤔
Die Landesregierung hat also noch knapp einen Monat oder einen halben Zeit, damit sie einen Gesetzentwurf für eine zeitgleiche Auszahlung Ende Februar auf den Weg bringt. Ich schätze, das wird wohl nichts ...
Im Übrigen habe ich in Bezug auf die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme noch kein offizielles Statement eines verantwortlichen Regierungsvertreters vernommen. Alles bezieht sich bisher auf Presseberichte. Ich bin gespannt, ob es überhaupt so kommt ...
und das alles im Wahljahr ☝🤔
Beim letzten Mal hat man übrigens über ein Jahr für die Übernahme gebraucht. Mal schauen, ob es diesmal schneller geht ...
Wertschätzung sieht jedenfalls anders aus ... dann würden wir auch nicht jedes Jahr aufs Neue einen Widerspruch einlegen müssen 😠.
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Nicht Ende Februar. Der Zahltag Februar ist Ende Januar.
Wenn es bis jetzt dazu aber noch keinen Entwurf gibt, dann wirds wohl damit auch nichts werden. Naja, warten wir mal ab.
Dass der Entwurf das letzte mal über ein Jahr gebraucht hat, lag wohl eher daran, dass es ohnehin (ich erinnere mich nicht mehr genau) 12 oder 14 Monate Nullrunde gab.
Die Corona-Sonderzahlung wurde sehr schnell übernommen und kam für die Beamten zum selben Zeitpunkt wie für die Tarifbeschäftigten.
Von daher gehe ich hier nicht davon aus, dass wir noch lange darauf warten müssen.
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Die entscheidende Frage für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrenes dürfte sein, ob lediglich der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen werden soll oder ob man tatsächlich gewillt ist, zumindest in die Nähe einer verfassungskonformen Alimentation zu kommen.
Die entsprechende Forderung des SBB findet sich hier:
https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2023/SBB/News/FinMin_Gesetzgebungsverfahren_UEbertragung_Tarifergebnis_ohneEMail.pdf
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Auf Seite der der GDP gerade gefunden.
https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Uebernahme-Tarifergebnis-2023?open&ccm=000
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Nicht Ende Februar. Der Zahltag Februar ist Ende Januar.
Wenn es bis jetzt dazu aber noch keinen Entwurf gibt, dann wirds wohl damit auch nichts werden. Naja, warten wir mal ab.
Dass der Entwurf das letzte mal über ein Jahr gebraucht hat, lag wohl eher daran, dass es ohnehin (ich erinnere mich nicht mehr genau) 12 oder 14 Monate Nullrunde gab.
Die Corona-Sonderzahlung wurde sehr schnell übernommen und kam für die Beamten zum selben Zeitpunkt wie für die Tarifbeschäftigten.
Von daher gehe ich hier nicht davon aus, dass wir noch lange darauf warten müssen.
Jain ... wir Beamte bekommen unsere Besoldung im Voraus, insofern wäre Zahltag Februar Ende Januar. Das steht ja aber nur für den Tarifbereich fest und da ist Zahltag der letzte eines Monats für den laufenden Monat.
So verstehe ich das zumindest unter dem Link unter Punkt "Auszahlung" https://www.lsf.sachsen.de/allgemeine-hinweise-4575.html#a-4602 (https://www.lsf.sachsen.de/allgemeine-hinweise-4575.html#a-4602)
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Hallo, ich habe dies gerade über den Facebook-Account des Landesvorsitzenden der GdP Sachsen gelesen.
(https://i.ibb.co/jr40PHM/Whats-App-Bild-2024-01-18-um-15-06-36-1e37b3e5.jpg)
Habe noch eine Frage. Im Tarifvertrag wurde vereinbart, dass das Fahrradleasing endlich für alle möglich wird, dieser Tarifvertrag soll ja 1:1 auf die Beamten übertragen werden. Heißt das dann auch für die Beamtinnen und Beamten, dass sie endlich das Fahrradleasing in Anspruch nehmen können?
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Auch hier muss eine Gesetzesänderung erfolgen.
Derzeit sieht das sächsische Besoldungsgesetz wie folgt aus:
§ 2
Besoldung
(1) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1.
Grundgehalt,
2.
Leistungsbezüge,
3.
Familienzuschlag,
4.
Zulagen,
5.
Vergütungen,
6.
Zuschläge und
7.
Auslandsbesoldung.
(2) Zur Besoldung gehören ferner folgende sonstige Bezüge:
1.
Leistungsstufen, Leistungsprämien und Ausgleichspauschale,
2.
Anwärterbezüge und
3.
vermögenswirksame Leistungen.
(3) Die Besoldung wird durch Gesetz geregelt.
(4) 1Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die jemandem eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam. 2Das Gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden.
(5) Ein Verzicht auf die gesetzliche Besoldung ist weder ganz noch teilweise möglich; ausgenommen sind die vermögenswirksamen Leistungen.
Es muss ein Absatz 6 "Dienstrad" oder so eingeführt werden.
Dauer: je nach Schnelligkeit eures Gesetzgebers......
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Auch der Sächsische Beamtenbund schreibt auf seiner Homepage von Gesprächen mit dem Finanzministerium. Einzelheiten gibt es nicht.
https://www.sbb.de/aktuelles/news/gespraeche-zur-beamtenbesoldung/
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Es gab durchaus Aussagen von Entscheidungsträgern. So hat der Ministerpräsident in seinem Weihnachtsgruß von der zügig angestrebten Übernahme des Tarifergebnisses gesprochen. Auf den einen Monat mehr oder weniger kommt es nun nicht an. Hauptsache die Kohle kommt überhaupt.
Wird möglicherweise noch wegen des Sockelbetragproblems (Abstandsgebot) überlegt?!
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https://www.sbb.de/aktuelles/news/uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte/
Immerhin bessere Umrechnung der 200€ als in BaWü.
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Hier die Info von der GPD: Sockelbetrag von 200€ erst ab A12 >:(
https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Tarifergebnis-2023?open&ccm=000
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Die Sachsen-Seite ist nun aktualisiert:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/
Ebenfalls die aktuelle Seite:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Ein Vergleich der Tabelle +4,76% mit +200 Euro kommt im nächsten Update
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Also ich persönlich finde, mit der prozentualen Erhöhung statt des Sockelbetrages hat man einen hervorragenden Weg zur Umsetzung des Tarifabschlusses gefunden.
Der Tarifabschluss selbst hätte freilich besser ausfallen müssen, aber die Verständigung zur Übertragung ist m.E.n. äußerst gelungen.
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Da stimme ich dir zu. Blöd ist allerdings, wenn die prozentuale Erhöhung so gewählt wird, dass erst Beamte der höheren Besoldungsgruppen eine Erhöhung in Höhe des Sockelbetrages erhalten.
(https://i.postimg.cc/Ng7RtWQx/Screenshot-2024-01-26-114534.png)
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Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D
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Da stimme ich dir zu. Blöd ist allerdings, wenn die prozentuale Erhöhung so gewählt wird, dass erst Beamte der höheren Besoldungsgruppen eine Erhöhung in Höhe des Sockelbetrages erhalten.
(https://i.postimg.cc/Ng7RtWQx/Screenshot-2024-01-26-114534.png)
Abweichungen zu
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/a/vergleich.beamte-sachsen-2023.m.html
da in letzterer die Besoldungskürzung nach §8 SächsBesG enthalten ist.
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Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D
Trotzdem muss man sich fragen, wieso einige Länder kein Problem haben den Sockel anzuwenden, andere jedoch schon. Ziel der Gewerkschaften war es ja, die unteren Gruppen stärker zu entlasten. Jetzt dreht sich das ganze komplett um 😂.
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Natürlich hat das Vor- und Nachteile. Ich habe auch gut reden, denn ich profitiere davon. Man hätte den Betrag durchaus höher ansetzen können - aber das war wohl nicht durchsetzbar. Trotzdem unter Beachtung entsprechender Grundsätze (Abstandsgebot etc.) eine gelungene Lösung, ich bin fast ein wenig zufrieden :D
Trotzdem muss man sich fragen, wieso einige Länder kein Problem haben den Sockel anzuwenden, andere jedoch schon. Ziel der Gewerkschaften war es ja, die unteren Gruppen stärker zu entlasten. Jetzt dreht sich das ganze komplett um. :-[
Immerhin erhalten mit der IAP zunächst alle die gleiche "Erhöhung", ohne daß sich die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verringern. Daß die tatsächliche Steigerung erst Ende 2024 kommt, ist die eigentliche "Kröte", die mit dem Tarifabschluss und dessen Übertragung geschluckt werden muß.
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Spätestens bei einer höchstrichterlichen Prüfung (wie bereits vom SBB im Oktober angekündigt) wird die Besoldung erneut einer gründlichen Prüfung standhalten müssen. Zweifel über die rechtmäßigkeit der Besoldung in Sachsen gibt es ja genug. ::)
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Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.
Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.
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Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.
Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.
Sehe ich genauso. Es kann nicht sein, dass ich mit meiner A6 weniger Erhöhung bekomme als meine KollegInnen in derselben Abteilung, die mit E6 angestellt ist.
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Die lineare Erhöhung so niedrig festsetzen, dass hauptsächlich die oberen Besoldungsgruppen profitieren ist ein Schlag ins Gesicht. Zumindest sollte man wenigstens die 200€ in den niedrigeren BesGr. erreichen. Dazu müsste man die lineare Erhöhung auf etwa 7-8% setzen.
Ich glaube auch nicht, dass die Besoldung in Sachen oder BW so weniger „verfassungswidrig“ werden.
Eine höhere lineare Erhöhung würde daran nichts ändern. Der hD würde davon noch mehr profitieren Das Abstandsgebot gilt eben für Angestellte des TVL nicht. Für Beamte hat es quasi Verfassungsrang. Und da Sachsen hier mit 2 Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung bereits Erfahrung sammeln durfte, gibt man sich nunmehr Mühe haarscharf regelkonform zu bleiben... :) Eine Lösung sehe ich hier nur im Zulagenbereich. So könnte man z.B. die Polizeizulage auf Bundesniveau anheben.
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Dann müssten ALLE Bundesländer inkl. dem Bund die ganze Besoldungstabelle komplett neu machen und alle Beträge neu festsetzen, damit einerseits der Abstand zur Grundsicherung ausreichend gewahrt bleibt und andererseits das Abstandsgebot erhalten bleibt. Hier jetzt mal 1:1 lineare Erhöhungen zu übernehmen oder 1:1 Sockelbeträge zu übernehmen ist beidem sicher nicht gerade zuträglich.
Aber klar ist, einfach ist es allemal alles 1:1 zu übernehmen. Da gilt halt der Leitsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“.
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Ich finde das hier interessant:
"Es sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um insgesamt eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Amtsangemessenen Alimentation zukunftsfest zu gewährleisten."
Was uns da wohl erwartet?
https://www.sbb.de/aktuelles/news/uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte/ (https://www.sbb.de/aktuelles/news/uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte/)
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Ich denke, dass vor allem die nicht im letzten Änderungsgesetz berücksichtigen Bürgergelderhöhungen 2023 und 2024 da Thema sind. Das waren ja 2023 200€/Monat bei der 4 Personen-Musterfamilie.
Allerdings habe ich keinen Glauben, dass das in der Höhe umgesetzt wird.
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Das LSF hat im Übrigen jetzt auch eine Info zur Übernahme des Ergebnisses der Tarifrunde veröffentlicht:
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310
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Informationen für die Beamten sind jetzt beim LSF online.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310
Umsetzung ein wenig anders als bei den tariflich Beschäftigten - Einmalzahlung von 1000€ Ende Februar und dann ab Ende März monatlich 200€ bis Oktober, rückwirkend ab Januar.
Praktisch heißt das also - Ende Februar 1000€, Ende März 800€ und dann noch sechsmal 200€.
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Informationen für die Beamten sind jetzt beim LSF online.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310
Umsetzung ein wenig anders als bei den tariflich Beschäftigten - Einmalzahlung von 1000€ Ende Februar und dann ab Ende März monatlich 200€ bis Oktober, rückwirkend ab Januar.
Praktisch heißt das also - Ende Februar 1000€, Ende März 800€ und dann noch sechsmal 200€.
...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Anscheinend tendiert man in Bayern mittlerweile in die gleiche Richtung.
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Anscheinend tendiert man in Bayern mittlerweile in die gleiche Richtung.
Quelle? Das BayerischeFinanzministerium / Herr Füracker haben doch bereits verlautbart, dass der Sockel 1:1 bleibt. Damit ist nicht die Milchmädchenrechnung mit 4,76 oder 3,6% gemeint.
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Quelle? Das BayerischeFinanzministerium / Herr Füracker haben doch bereits verlautbart, dass der Sockel 1:1 bleibt. Damit ist nicht die Milchmädchenrechnung mit 4,76 oder 3,6% gemeint.
Es gibt zumindest eine Diskussion hierüber.
Es ist keine Milchmädchenrechnung, sondern die im Tarifabschluss vereinbarte prozentuale Umrechnung zum Sockelbetrag. Womöglich war man bereits an dieser Stelle - man mag es kaum glauben - so weise auf gewisse Grundsätze des Alimentationsprinzips zu achten.
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Eine wirklich inhaltsgleiche Übertragung ist es eigentlich nicht. Man ist richtigerweise auf die Umrechnung zu einem Prozentwert gekommen. Der hätte bei vollständiger inhaltsgleicher Übernahme aber höher ausfallen müssen, da Teil des Tarifergebnisses auch war, dass es eine Mindesterhöhung von 340 Euro geben sollte mit dem Sockel und den 5,5% in 2025.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/vergleich.html
Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
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[...] Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Dieser Aussage kann ich bedenkenfrei zustimmen. Dann hätte womöglich das Verhandlungsprotokoll detaillierter ausgearbeitet werden müssen. Aber das wird nicht im Sinne des Erfinders sein.
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Eine wirklich inhaltsgleiche Übertragung ist es eigentlich nicht. Man ist richtigerweise auf die Umrechnung zu einem Prozentwert gekommen. Der hätte bei vollständiger inhaltsgleicher Übernahme aber höher ausfallen müssen, da Teil des Tarifergebnisses auch war, dass es eine Mindesterhöhung von 340 Euro geben sollte mit dem Sockel und den 5,5% in 2025.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/vergleich.html
Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Das ist doch die Tabelle mit den Erhöhungen in 2024. Wenn ich mich nicht irre, muß zur Prüfung der Mindesterhöhung von 340 € die Tabelle nach 2/2025 hinzugezogen werden.
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Eine wirklich inhaltsgleiche Übertragung ist es eigentlich nicht. Man ist richtigerweise auf die Umrechnung zu einem Prozentwert gekommen. Der hätte bei vollständiger inhaltsgleicher Übernahme aber höher ausfallen müssen, da Teil des Tarifergebnisses auch war, dass es eine Mindesterhöhung von 340 Euro geben sollte mit dem Sockel und den 5,5% in 2025.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/vergleich.html
Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Das ist doch die Tabelle mit den Erhöhungen in 2024. Wenn ich mich nicht irre, muß zur Prüfung der Mindesterhöhung von 340 € die Tabelle nach 2/2025 hinzugezogen werden.
Da sind beide Vergleichstabellen zu sehen. Sieh bitte die untere an, wo die Besoldungsgruppen hervorgehoben sind, die die 340 Euro nicht erreichen (die mit fettem Rahmen drum).
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...und ab November 2024 gibts dann bis in A12 hinein wieder weniger, da 4,76% Brutto oft kleiner ist als 200€ Netto.
Man kann auch sagen teilweise ab A10 gibt es mehr. Auf jeden Fall die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses, in welchem die 4,76% als Umrechung der 200 € festgehalten sind. Eine, wie ich persönlich finde, elegante Lösung (ja, mir ist auch bewusst, zum Nachteil unterer Besoldungsgruppen).
Eine wirklich inhaltsgleiche Übertragung ist es eigentlich nicht. Man ist richtigerweise auf die Umrechnung zu einem Prozentwert gekommen. Der hätte bei vollständiger inhaltsgleicher Übernahme aber höher ausfallen müssen, da Teil des Tarifergebnisses auch war, dass es eine Mindesterhöhung von 340 Euro geben sollte mit dem Sockel und den 5,5% in 2025.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/vergleich.html
Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Das ist doch die Tabelle mit den Erhöhungen in 2024. Wenn ich mich nicht irre, muß zur Prüfung der Mindesterhöhung von 340 € die Tabelle nach 2/2025 hinzugezogen werden.
Da sind beide Vergleichstabellen zu sehen. Sieh bitte die untere an, wo die Besoldungsgruppen hervorgehoben sind, die die 340 Euro nicht erreichen (die mit fettem Rahmen drum).
OK danke. Ich sah zunächst nur die obere Tabelle.
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Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Bei Angestellten wird die Gehaltserhöhung aber auch um die darauf fälligen Sozialabgaben gemindert - bei Beamten nicht. Insofern ist es durchaus in Ordnung, wenn ein Sockelbetrag niedriger ausfällt. Wieviel niedriger, müsste man ausrechnen. Da bei gemeinsamer Veranlagung auf das Einkommen des Ehepartners Auswirkungen auf den Grenzsteuersatz hat, wird eine wirklich exakte Gleichbehandlung aber ohnehin kaum möglich sein.
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Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Bei Angestellten wird die Gehaltserhöhung aber auch um die darauf fälligen Sozialabgaben gemindert - bei Beamten nicht. Insofern ist es durchaus in Ordnung, wenn ein Sockelbetrag niedriger ausfällt. Wieviel niedriger, müsste man ausrechnen. Da bei gemeinsamer Veranlagung auf das Einkommen des Ehepartners Auswirkungen auf den Grenzsteuersatz hat, wird eine wirklich exakte Gleichbehandlung aber ohnehin kaum möglich sein.
Muss es auch nicht. Ein Beamter muss jedoch eine seinem Amt angemessene Alimentation erhalten . Die Einkommensentwicklung bei den Angestellten im Ö D. ist nur einer der Parameter, die der Dienstherr bei der Bemessung der Besoldungserhöhung zu beachten hat.
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Hier ist erkennbar, dass das in weiten Teilen der unteren Besoldungsgruppen nicht erreicht wird. Insofern halte ich es zwar für systemgerecht, aber nicht inhaltsgleich.
Bei Angestellten wird die Gehaltserhöhung aber auch um die darauf fälligen Sozialabgaben gemindert - bei Beamten nicht. Insofern ist es durchaus in Ordnung, wenn ein Sockelbetrag niedriger ausfällt. Wieviel niedriger, müsste man ausrechnen. Da bei gemeinsamer Veranlagung auf das Einkommen des Ehepartners Auswirkungen auf den Grenzsteuersatz hat, wird eine wirklich exakte Gleichbehandlung aber ohnehin kaum möglich sein.
Das kann man so sehen. Die Meinung teile ich aber nicht, da die Abzüge bei den Angestellten ja auch nicht überall gleich sind. Das hängt auch von persönlichen Faktoren wie Anzahl der Kinder (Pflegeversicherungsbeitrag) oder Krankenkasse (Höhe Zusatzbeitrag) ab. Insofern sagt der Abschluss ja aus, dass die Erhöhung mindestens 340 Euro Brutto betragen muss. Und Inhaltsgleich bedeutet für mich dann eben, dass das so auch bei den Beamten sein sollte.
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Das kann man so sehen. Die Meinung teile ich aber nicht, da die Abzüge bei den Angestellten ja auch nicht überall gleich sind. Das hängt auch von persönlichen Faktoren wie Anzahl der Kinder (Pflegeversicherungsbeitrag) oder Krankenkasse (Höhe Zusatzbeitrag) ab. Insofern sagt der Abschluss ja aus, dass die Erhöhung mindestens 340 Euro Brutto betragen muss. Und Inhaltsgleich bedeutet für mich dann eben, dass das so auch bei den Beamten sein sollte.
Eine exakt inhaltsgleiche Übertragung dürfte in der Praxis unmöglich sein, da der Gesetzgeber bei Beamten keinen so großen Gestaltungsspielraum hat wie bei Angestellten. So haben Gewerkschaften beispielsweise ausgehandelt, dass das Gehalt von EG12/6 und EG13/6 nahezu identisch ist. (Sie könnten - theoretisch - auch ein Einheitsgehalt für alle Beschäftigten vereinbaren.) Bei Beamten geht das so nicht. Insofern ist "inhaltsgleich" etwas, was man anstreben, aber eben nie erreichen kann, solange bei Tarifverhandlungen die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Beamte nicht zwingend eingehalten werden. (Dass es seitens der Politik anders kommuniziert wird, ist unbenommen.)
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Der Vergleich Angestellte - Beamte hinkt immer. Es muss ja auch nicht alles gleich gemacht werden... wenn hier nun aber Abhängigkeiten geschaffen wurden, dann muss man sehen wie man damit umgeht. Alles andere bedarf wohl grundlegender Änderungen seitens des Gesetzgebers. ;D
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Wir hatten bisher Sachsen auf der großen Vergleichstabelle zur Besoldungsrunde 2023-2025 mit einem "s" für
"Besoldungserhöhung schlechter als der Tarifabschluß" eingetragen. Und sehr viele Zuschriften deswegen bekommen, daß dies doch nicht in Ordnung sei, schließlich sei die geplante Besoldungserhöhung für viele/die meisten Beamten besser als der Tarifabschluß.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Wir hatten uns für das schlechter-"s" entschieden, da nach unserer Einschätzung in etwa die Hälfte der Beamten schlechter gestellt würde und zudem für die "unteren" Besoldungswerte nichteinmal die 340 Euro Mindesterhöhungsbetrag des Tarifabschlusses eingehalten würden.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/vergleich.html
Auf der anderen Seite ist offensichtlich, daß Sachsen bei der nicht-wirkungsgleichen Erhöhung nicht Einsparungen zu Lasten der Beamtenschaft zum Ziel hat, sondern die Beibehaltung der Besoldungsstruktur bzw. der Abstände. Es wäre daher nicht fair, Sachsen so zu werten wie Thüringen mit seinen geplanten +1,462%.
Wir haben daher eine Kategorie mit dem Kürzel "t" reaktiviert mit "für einige Besoldungsgruppen und Stufen besser, für andere schlechter als Tarifabschluß, dabei aber ein ungefähr gleiches Gesamtvolumen zur wirkungsgleichen Erhöhung."
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Ich glaube, das trifft es am Besten - danke!
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Wir hatten uns für das schlechter-"s" entschieden, da nach unserer Einschätzung in etwa die Hälfte der Beamten schlechter gestellt würde und zudem für die "unteren" Besoldungswerte nichteinmal die 340 Euro Mindesterhöhungsbetrag des Tarifabschlusses eingehalten würden.
Ich finde, für einen wenigstens näherungsweise realistischen Vergleich sollten nicht die Brutto-Werte verglichen werden, sondern bei den Beamten ein auf vielleicht 70% der darauf fälligen Sozialabgaben reduzierter Wert als Maßstab verwendet werden, weil diese bei Beamten gar nicht und bei Angestellten aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit nicht vollständig wirksam werden. Der dabei unterstellte Grenzsteuersatz von 30% ist natürlich auch wieder eine Vereinfachung. Theoretisch könnte man den abhängig vom Bruttogehalt schätzen, und auch die Beitragsbemessungsgrenze müsste berücksichtigt werden.
Ok, ich sehe ein: Man kann es auch lassen, und vielleicht ist das in dem Fall auch besser so. ;-)
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Ich finde, für einen wenigstens näherungsweise realistischen Vergleich sollten nicht die Brutto-Werte verglichen werden, sondern bei den Beamten ein auf vielleicht 70% der darauf fälligen Sozialabgaben reduzierter Wert als Maßstab verwendet werden, weil diese bei Beamten gar nicht und bei Angestellten aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit nicht vollständig wirksam werden.
Die Nettowerte zu vergleichen wäre sinnvoll, wenn man Beamte mit Angestellten vergleicht. In o.g. Fall wird aber nur die Beamtenbesoldung eines Bundeslandes mit der Beamtenbesoldung anderer Bundesländer verglichen. Da sind die Abzüge dann konsistent.
Den Sonderfall -0,5% in Sachsen berücksichtigen wir natürlich auch als -0,5% in allen Vergleichstabellen (andere Bundesländer und Augsburg haben schließlich auch eine abweichende Anzahl von Feiertagen ohne automatische Gehaltskürzung).
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Ich glaube, das trifft es am Besten - danke!
Das sehe ich auch so - danke.
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Die Nettowerte zu vergleichen wäre sinnvoll, wenn man Beamte mit Angestellten vergleicht. In o.g. Fall wird aber nur die Beamtenbesoldung eines Bundeslandes mit der Beamtenbesoldung anderer Bundesländer verglichen. Da sind die Abzüge dann konsistent.
Stimmt. Das hatte ich nicht im Blick...
Den Sonderfall -0,5% in Sachsen berücksichtigen wir natürlich auch als -0,5% in allen Vergleichstabellen (andere Bundesländer und Augsburg haben schließlich auch eine abweichende Anzahl von Feiertagen ohne automatische Gehaltskürzung).
Ja, die Politik mag's halt kompliziert... ;-)
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Die Nettowerte zu vergleichen wäre sinnvoll, wenn man Beamte mit Angestellten vergleicht. In o.g. Fall wird aber nur die Beamtenbesoldung eines Bundeslandes mit der Beamtenbesoldung anderer Bundesländer verglichen. Da sind die Abzüge dann konsistent.
Stimmt. Das hatte ich nicht im Blick...
Den Sonderfall -0,5% in Sachsen berücksichtigen wir natürlich auch als -0,5% in allen Vergleichstabellen (andere Bundesländer und Augsburg haben schließlich auch eine abweichende Anzahl von Feiertagen ohne automatische Gehaltskürzung).
Ja, die Politik mag's halt kompliziert... ;-)
Für Bayern liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor. Letztendlich hat man sich offensichtlich doch für den Sockelbetrag von 200 € und nicht für die prozentuale Erhöhung entschlossen.
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"Das Paket könnte eine Lösung sein, die amtsangemessene Alimentation in Sachsen mittelfristig sicherzustellen."
Ich bin gespannt.
https://www.sbb.de/aktuelles/news/statement-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger/ (https://www.sbb.de/aktuelles/news/statement-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger/)
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Man darf gespannt sein, was unter den weiteren Maßnahmen zu verstehen ist.
Tenor: Sachsen ist ein armes Land, man solle doch bitte Verständnis dafür haben.
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https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Gespraech-mit-Finanzminister-2024?open&ccm=000
“Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Gute Nachricht: GdP und SMF kommen auf dasselbe Ergebnis, wenn man die statt des Sockelbetrages von 200,00€ für jede Ämterstufe nunmehr in Rede stehenden gemittelten 4,76% Erhöhung nähme. Da bekämen nämlich die niedrigen Besoldungsgruppen keine 200,00€ mehr Gehalt. Das lehnen wir kategorisch ab. Da der Abstand zwischen den Ämtern bei der Übertragung „200,00€ mehr für jedes Amt“ aber relativ sinken würde (Verstoß gegen das interne Abstandsgebot) und man damit verfassungsrechtliche Probleme bekäme, muss eine Lösung her, die beides verbindet – 200,00€ mindestens und gleichzeitig verfassungskonform. Wir sind optimistisch, dass das SMF (dem das Problem bewusst ist und das unsere Auffassung auch teilt) eine Lösung findet oder bereits in petto hat. Der Bitte um 10 Tage Geduld folgen wir aber.“
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Viel interessanter finde ich folgende Aussage:
"Warum überlegt man den Teil der Inflationsprämie von 1800,00€ für 2023 nicht insgesamt so zu zahlen, sondern nur 1000,00€ für 2023 und dann 200,00€ monatlich für 2024? Achtung, schwere Kost! Der Abstand zwischen Bürgergeld und unterster Alimentation (A5, Stufe 1) muss 15% betragen. Würde man 1800,00€ für 2023 anrechnen, betrüge dieser Abstand mehr als das.Wäre schön, macht das SMF aber nicht, wenn es das nicht muss. Das ist wohl sogar von einer anderen öD-Gewerkschaft als Möglichkeit in den Verhandlungen eröffnet worden und tatsächlich auch in den Tarifvertrag so eingeflossen. Nicht schön, aber eben auch nicht verboten."
Nicht auszudenken was in diesem Land los wäre, wenn Beamte in A5 plötzlich mehr als 15 Prozent über dem Bürgergeldsatz liegen würden ;)
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"Das Paket könnte eine Lösung sein, die amtsangemessene Alimentation in Sachsen mittelfristig sicherzustellen."
Ich bin gespannt.
https://www.sbb.de/aktuelles/news/statement-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger/ (https://www.sbb.de/aktuelles/news/statement-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-auf-beamte-und-versorgungsempfaenger/)
Ähnlich wie in Bayern fällt auch der SBB leider nicht zum ersten mal durch unangenehm regierungsnahe Besoldungspositionen auf. Da der jüngste Abschluss unterhalb der Inflation im vergangenen Tarifzeitraum lag, ist offensichtlich, dass sich das Problem mittelfristig keineswegs löst, sondern eher zuspitzt. Wie man als Gewerkschaft daran vorbeschielen kann, ist mir schleierhaft.
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Wäre ich Beamter in Sachsen wäre diese Aussage des Beamtenbund ein Grund meine Mitgliedschaft zu beenden. Bei solchen Aussagen einer Gewerkschaft braucht man auch keine Gewerkschaft mehr. Als Gewerkschaft sollte man den Finger in die Wunde legen und bei unfairen Reglungen dagegen vorgehen, anstatt Kaffee trinken zu gehen…
Das gleiche ist bei der bfg/Bay. Beamtenbund seit Jahren zu beobachten. Habe da auch erst kürzlich die Reisleine gezogen und bin ausgetreten. Wir brauchen alle so eine Gewerkschaft/Vereinigung wie den Richterverband. Die werden tätig, wenn sie was unfaires/rechtlich schwieriges entdecken. Beim Beamtenbund hingegen wird anfangs viel kritisiert, aber sobald es um die Umsetzung geht, ist man ganz leise.
Das gleiche ist ja auch schon in BW bei der deutlichen Schlechterstellung (des Großteils der A-Besoldung) mit den 3,6% zu beobachten gewesen.
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Guten Morgen zusammen,
ich würde gern wissen, ob es sich "lohnt" in Sachsen als Beamter im gehobenen Dienst anzufangen. Derzeit bin ich Anwärter in Berlin im mittleren Dienst. Wo fängt das Einstiegsamt an? Bin in der Lebensmittelüberwachung tätig.
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Bevor du dir die Frage stellst, ob es sich lohnt, solltest du dich lieber fragen, ob es überhaupt möglich ist. Daran würde ich nach den Angaben in deinem Post zweifeln. Du bist Anwärter im mittleren Dienst und willst im gehobenen Dienst verbeamtet werden? Hast du denn die Laufbahnbefähigung für die erste Einstiegsebene, Laufbahngruppe 2 (ehem. gD)?
Ich denke übrigens auch, dass es für diese Frage einen gesonderten Thread bräuchte - hier gehts um die aktulle Besoldungsrunde (@Stefan oder Neuling: könnt ihr das in einen separaten Thread verschieben?)
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https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/de_finanzministerium-und-gdp-einig
Dank der GDP Sachsen, die vermutlich als einzige Gewerkschaft(?) dem Beschlussentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses nicht zugestimmt hatte, wurde nun nochmals nachgebessert.
Zusammenfassung
Inflationsausgleich:
- 1000€ Einmalzahlung
-200€ rückwirkend ab 01/2024 für 10 Monate
Zahlung vsl. mit dem Monat März
Lineare Erhöhung:
-4,1% rückwirkend ab 01/2024
-4,76% ab 11/2024
-5,5% ab 02/2025
Weitere Verbesserungen:
Erhöhung des Ehegatten- und Kinderanteil für das 1. und 2. Kind auf 246€ rückwirkend ab 01/2024
Monatlicher PV-Zuschuss von 33,08€ rückwirkend ab 01/2024.
@Admin
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@Admin
+9,05% in 2024 - das hört sich beeindruckend gut an! Wir prüfen noch und veröffentlichen falls positiv dann heute nacht oder morgen früh das Update.
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Der SBB hat das selbe gemeldet. Wie zum Teufel hat man sich bitte auf sowas geeinigt ? Kann das gar nicht glauben.
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Ich habe die Gewerkschaften in der Vergangenheit häufig kritisiert, aber an dieser Stelle kann ich nur meinen nicht vorhandenen Hut ziehen. ;D
Als verheirateter A8-Beamter mit zwei Kindern ist die prozentuale Erhöhung insbesondere durch die Anhebung der Zuschläge mehr als ordentlich. Und die 4,1 Prozent obendrauf nehme ich natürlich auch gerne mit.
Ein schöner Start in das Wochenende!
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Zitat vom SBB aus
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/
Weitere Maßnahmen zum 1. Januar 2024:
[...]
Zahlung einer monatlichen linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1%
Warum steht da nicht einfach "Lineare Anhebung um 4,1% rückwirkend zum 01. Januar 2024"? Es wäre nicht das erste Mal, daß eine Gewerkschaft Einmalzahlungen als Gehaltserhöhung verkauft.
Wir können Stand jetzt weder bestätigen noch dementieren, daß es wirklich rückwirkend zum 01.01. zu einer tabellenwirksamen linearen Besoldungserhöhung um 4,1% kommen soll und warten mit Updates der Tabellen daher noch etwas.
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Auf der Seite der GdP steht doch aber recht deutlich, dass es für alle Beamten rückwirkend ab 01.01.24 zu einer linearen Erhöhung kommt.
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Zahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage
Da steht ja jetzt auch zeitlich unbefristet dabei 🤷♂️.
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Die GDP hat auf deren Instagram-Seite auf eine Frage wie folgt geantwortet:
Noch eine Frage: Ist die nachträglich ausgehandelte Erhöhung zum 1. Januar 2024 i. H.
v. 4,1 % eine lineare Anhebung oder zählt diese unter eine Sonder-/ Einmalzahlung?
gdpsachsen:
Die 4,1% werden in Form einer Sonderzahlung ausgegeben, um auch in Zukunft eine verfassungskonforme Alimentation sicherzustellen. Es ist keine Einmalzahlung sondern kann als solche Sonderzahlung nur einfacher angepasst werden, um die 15% Abstand zu wahren.
@Admin
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Ich frage mich, ob diese "Sonderzahlung" von 4,1 Prozent rückwirkend sich auch auf bestehende und zukünftige Pensionen auswirkt oder bei der Pension als Sonderzahlung" dann keine Berücksichtigung findet?
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Der SBB hat uns bestätigt:
die Sonderzahlung ist zeitlich nicht befristet. Sie wird nicht in die
Tabelle eingearbeitet. Die Höhe beträgt 4,1% des Grundgehaltes
einschließlich Amtszulage.
Wir haben noch nachgefragt, ob es sich um eine dynamische Zulage handeln soll,
die auch nach den geplanten Besoldungserhöhungen zum 01.11.2024 und 01.02.2025
4,1% des dann gelten Grundgehalts betragen soll, oder ob es feste, nicht dynamisierte
Beträge in Höhe von 4,1% zum Stichtag 01.01.2024 sein sollen. Antwort steht aus.
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Antwort erhalten: dynamisiert 4,1% sind wohl geplant! Wow!
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:)
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https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/
und
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
sind nun entsprechend angepaßt!
Sachsen bekommt in der Übersicht damit das grüne "b" für eine besser als wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.
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Wurde der Familienzuschlag mit angepasst ?
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Wurde der Familienzuschlag mit angepasst ?
jetzt ja.
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Kurze Verständnisfrage: Gibt es einen Grund, weshalb die 4,1 Prozent explizit als Sonderzahlung deklariert und nicht einfach als fester Prozentsatz in die Tabelle eingearbeitet werden?
Bedeutet das, dass diese in der Zukunft auch wieder wegfallen könnten?
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Der Rechner ab 2024a Verheiratet mit 4 Kinder zeigt mir 1631€ an. Laut den mir vorliegenden Sätzen Ehegatte und erste 2 Kinder je 246 Euro plus 593 je Kind für 3+4, wären zusammen 1.924 Euro. Habe ich einen Fehler irgendwo?
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Der Rechner ab 2024a Verheiratet mit 4 Kinder zeigt mir 1631€ an. Laut den mir vorliegenden Sätzen Ehegatte und erste 2 Kinder je 246 Euro plus 593 je Kind für 3+4, wären zusammen 1.924 Euro. Habe ich einen Fehler irgendwo?
Stimmt. Wir hatten für Kind 3+ die falsche Tabelle als Berechnungsgrundlage genommen.
Richtig sollte sein:
Ehegatte: 246 (neu)
Kind 1: 246 (neu)
Kind 2: 246 (neu)
Kind 3: 593,94 (wie 2023)
Kind 4: 593,94 (wie 2023)
--------------------
zusammen 1925,88
Hinweis: es liegt noch kein Gesetzentwurf vor, es sind also nur Prognosen basierend auf den verfügbaren Angaben
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@Admin
Wurde in den Rechnern für 2024b und 2025 der Familienzuschlag auch prozentual erhöht? Ist das korrekt so?
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@Admin
Wurde in den Rechnern für 2024b und 2025 der Familienzuschlag auch prozentual erhöht? Ist das korrekt so?
in unserem Rechner ja. Wichtig: es handelt sich bisher nur um eine Prognose!
Bei einer linearen Besoldungserhöhung gehen wir ersteinmal davon aus, daß auch der Familienzuschlag und die anderen dynamisierten Zulagen um den gleichen Satz mit erhöht werden. Das war in der Vergangenheit so gut wie immer der Fall. Wir haben Stand heute keine Indizien, daß dies in Sachsen 2024/2025 anders sein könnte. Falls doch, ändern wir den Rechner natürlich.
Leider wird der Gesetzentwurf noch geheim gehalten.
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Kurze Verständnisfrage: Gibt es einen Grund, weshalb die 4,1 Prozent explizit als Sonderzahlung deklariert und nicht einfach als fester Prozentsatz in die Tabelle eingearbeitet werden?
Bedeutet das, dass diese in der Zukunft auch wieder wegfallen könnten?
Kann mir diesbezüglich vielleicht noch jemand weiterhelfen? :)
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Ich frage mich, ob diese "Sonderzahlung" von 4,1 Prozent rückwirkend sich auch auf bestehende und zukünftige Pensionen auswirkt oder bei der Pension als Sonderzahlung" dann keine Berücksichtigung findet?
Beim SBB steht folgendes:
Zahlung einer monatlichen (zeitlich nicht befristeten) linearen Sonderzahlung für alle Beamtinnen/Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger i.H.v. 4,1% auf das Grundgehalt einschließlich Amtszulage
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Wow - da legt Sachsen mal richtig vor. Glücklich kann sich schätzen, wer dort Beamter ist. Im recht günstigen Sachsen wird jetzt sogar deutlich mehr verdient als im sehr sehr viel teureren Bayern oder Baden-Württemberg (trotz Länderfinanzausgleich).
Da kann man nur sagen: die anderen Länder haben ihre Beamten mal wieder richtig im Regen stehen lassen...
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Hinweis:
in unseren Prognosen in den Besoldungstabellen 2024, 2024b und 2025 sind die 4,1% nicht sichtbar, da es sich ja um eine Sonderzahlung und nicht um einen tabellenwirksamen Erhöhungswert handelt. Im Rechner sind die 4,1% enthalten. Und auch in den Analysen/Vergleichen der Besoldungstabellen:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024/a/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2024b/a/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/a/2025/a/
weiterer Hinweis: Stand jetzt haben wir den wahrscheinlich ebenfalls einschlägigen Besoldungsabschlag Sachsen (-0,5%) auf die Sonderzahlung noch nicht berücksichtigt, daher die Abweichung in der Vergleichstabelle unter der Analyse 2024.
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… Im recht günstigen Sachsen wird jetzt sogar deutlich mehr verdient als im sehr sehr viel teureren Bayern oder Baden-Württemberg (trotz Länderfinanzausgleich).
Kann das sein, dass du lange nicht in Sachsen warst??? 🥴
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Hui, die Wahlgeschenke kommen aber früh...
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… Im recht günstigen Sachsen wird jetzt sogar deutlich mehr verdient als im sehr sehr viel teureren Bayern oder Baden-Württemberg (trotz Länderfinanzausgleich).
Kann das sein, dass du lange nicht in Sachsen warst??? 🥴
Ich glaube auch... ::) wenn hier nicht gerade Stuttgart oder gar München mit Kammdörfern des Erzgebirges verglichen werden lahmt der Lebenshaltungskostenvergleich sehr.
Und der Länderfinanzausgleich ist an der Stelle auch fehl am Platz. ;D
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Hui, die Wahlgeschenke kommen aber früh...
Besser als zu spät :D
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… Im recht günstigen Sachsen wird jetzt sogar deutlich mehr verdient als im sehr sehr viel teureren Bayern oder Baden-Württemberg (trotz Länderfinanzausgleich).
Kann das sein, dass du lange nicht in Sachsen warst??? 🥴
Ich glaube auch... ::) wenn hier nicht gerade Stuttgart oder gar München mit Kammdörfern des Erzgebirges verglichen werden lahmt der Lebenshaltungskostenvergleich sehr.
Und der Länderfinanzausgleich ist an der Stelle auch fehl am Platz. ;D
Lieber Saxe, es ist eine Legende, die hier eröffnet wird. Meine Eltern vermieten je eine Wohnung in Dresden und Leipzig. Ich war im Sommer in Leipzig. Dort ist es etwa auf dörflichen Preisniveau in Bayern, auch wenn du das nicht wahrhabenochtest. Belegbar ist dies durch Statista oder den Deutschlandatlas (https://www.deutschlandatlas.bund.de/DE/Karten/Wie-wir-wohnen/040-Mieten.html).
Die enormen Steigerungen der letzten Jahre insbesondere in Dresden sind ja deshalb nicht falsch, aber nicht außer Acht lassen darf man das extrem niedrige Preisniveau das vorausgegangen ist. Da fühlt sich das natürlich nach super teuer an - ist es aber im Vergleich nicht.
Daher: seid sehr glücklich - ihr habt eine mega Besoldung! :)
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Superdash, du irrst. In Dresden liegt der Preis für Erstbezug nicht mehr unter 14€ und das bei den Genossenschaften. Der bei Statista angegebene Durchschnitt wird extrem durch die vielen Plattenbauten, in denen aber keiner wohnen will gedrückt. Dresden und Leipzig sind natürlich Ausnahmen, sind aber weitaus teurer als die endlosen weiten in Bayern. Im Endeffekt ist es eine reine Neiddebatte. Auch dazugehört, dass hier Beamte seltener bzw. in längeren Abständen befördert werden. A14 bzw. A15 Dienstposten sind rar. Im direkten Vergleich gehts in Bayern schneller höher. Ich hab in Bayern studiert, und die dortigen Kollegen sind mir längst alle davongeflogen 🤷♂️.
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Superdash, du irrst. In Dresden liegt der Preis für Erstbezug nicht mehr unter 14€ und das bei den Genossenschaften. Der bei Statista angegebene Durchschnitt wird extrem durch die vielen Plattenbauten, in denen aber keiner wohnen will gedrückt. Dresden und Leipzig sind natürlich Ausnahmen, sind aber weitaus teurer als die endlosen weiten in Bayern. Im Endeffekt ist es eine reine Neiddebatte. Auch dazugehört, dass hier Beamte seltener bzw. in längeren Abständen befördert werden. A14 bzw. A15 Dienstposten sind rar. Im direkten Vergleich gehts in Bayern schneller höher. Ich hab in Bayern studiert, und die dortigen Kollegen sind mir längst alle davongeflogen 🤷♂️.
Gar kein Neid - nur herzliche Glückwünsche, dass Sachsen hier etwas besser macht als viele andere Bundesländer, die wesentlich teurer sind. Und ich denke, ich vertraue eher den Daten von Statista und Deutschlandatlas (aus diversen Gründen ist deine Argumentation hier zu kurz gedacht. In teuren anderen Regionen würden sich viele freuen, wenn es für die armen wenigstens einen Plattenbau gäbe und nicht die Alternative ein ganzes Einkommen zu opfern für die Wohnung in München oder Stuttgart.)
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Superdash, du irrst. In Dresden liegt der Preis für Erstbezug nicht mehr unter 14€ und das bei den Genossenschaften. Der bei Statista angegebene Durchschnitt wird extrem durch die vielen Plattenbauten, in denen aber keiner wohnen will gedrückt. Dresden und Leipzig sind natürlich Ausnahmen, sind aber weitaus teurer als die endlosen weiten in Bayern. Im Endeffekt ist es eine reine Neiddebatte. Auch dazugehört, dass hier Beamte seltener bzw. in längeren Abständen befördert werden. A14 bzw. A15 Dienstposten sind rar. Im direkten Vergleich gehts in Bayern schneller höher. Ich hab in Bayern studiert, und die dortigen Kollegen sind mir längst alle davongeflogen 🤷♂️.
Gar kein Neid - nur herzliche Glückwünsche, dass Sachsen hier etwas besser macht als viele andere Bundesländer, die wesentlich teurer sind. Und ich denke, ich vertraue eher den Daten von Statista und Deutschlandatlas (aus diversen Gründen ist deine Argumentation hier zu kurz gedacht. In teuren anderen Regionen würden sich viele freuen, wenn es für die armen wenigstens einen Plattenbau gäbe und nicht die Alternative ein ganzes Einkommen zu opfern für die Wohnung in München oder Stuttgart.)
Danke für die Glückwünsche! Die sind nach dem neusten Ergebnis auch angemessen und richtig. Woran Kritik besteht: Deine Grundaussage zu den Lebensverhältnissen inkl. Mietsituation ist nicht zutreffend.
Man kann mit Statistik alles mögliche darstellen, die tatsächliche Situation auf dem Immobilienmarkt verdient eine spezifische Betrachtung. Das maße ich mir an, denn damit beschäftige ich mich tagein, tagaus. :)
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Positiv interpretiert könnte man vermuten, dass es von Sachsen der erste Schritt ist, den strikten Sparkurs bei den Beamten zu verlassen und sich tatsächlich auf den Weg zur amtsangemessenen Besoldung zu machen. Denn schaut man sich die zusätzlichen Erhöhungen zur Überahme des Tarifergebnisses an, kann man erkennen, dass es das erste mal ist, dass es faktisch gesehen tatsächlich eine recht deutliche Erhöhung der Grundbesoldung wäre, von der auch die Versorgungsempfänger profitieren.
Die Kehrseite ist, dass die gewählte Lösung als unbefristete und dynamische Sonderzahlung wahrscheinlich gewählt wurde, um diese nicht ruhegehatfähig zu machen und/oder natürlich um sie im Zweifelsfall zukünftig auch wieder streichen zu können. Auch reicht die Höhe wahrscheinlich nicht, um die Vorgaben aus den letzten (und kommenden) Urteilen des BVerfG zu erfüllen - aber das habe ich zahlenmäßig nicht überprüft.
Insgesamt betrachtet wird es zwei Hauptgründe haben: Die anstehende Wahl im September und die bevorstehenden Urteile des BVerfG und deren Folgen. Mit den jetzigen Erhöhungen soll wohl die Anzahl der Widersprüche und Klagen reduziert und die Auswirkungen von Nachzahlungen gemindert werden. Nichtsdestotrotz ein positiver Schritt, der VIELLEICHT der Anfang vom Ende des konzertierten Verfassungsbruchs ist. Denn es setzt ein kleines Zeichen, dass die anderen Rechtskreise nicht ignorieren werden. Ob sie dann überhaupt und wenn in unserem Sinn reagieren, bleibt aber abzuwarten.
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Ich würde es auch so interpretieren: Man nimmt mit Blick auf die bevorstehende LT-Wahl etwas vorweg, zu dem man vermutlich sowieso bald von Karlsruhe verurteilt wird. So hat es NRW 2022 auch gemacht. Kurz vor den Wahlen hat man noch schnell eine Erhöhung der Kinderzuschläge und die Streichung der Kostendämpfungspauschale auf den Weg gebracht. Besoldung nicht nach dem GG, sondern nach dem Wahlkalender…
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Hier aber mit dem Unterschied, dass es nicht nach persönlichen Umständen ginge, sondern pauschal auf alle zutrifft. Natürlich erhalten die mit Familienzuschlag wieder mehr vom Kuchen, da auch die Zuschläge der Stufen 1-3 erhöht wurden. Aber dem Grunde nach finde ich den Ansatz nicht schlecht. Jetzt muss der Weg aber auch konsequent zu Ende gegangen werden inkl. Nachdruck durch die Gewerkschaften. Da liegt auch ein schwerer Punkt dran, dass die jetzt nicht die Hände heben und meinen, alles wäre gut.
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Eine kurze Nachfrage zu dem aktuellen Vorgehen in Sachsen, dadurch erhalten die Beamten aber keine rückwirkende Nachzahlung ihrer Bezüge oder? So erhoffen sie sich evtl. auch noch die ein oder andere Ersparnis und Ruhigstellung einiger Kollegen.
Dennoch, erstmal eine gute Richtung und meinen ernstgemeinten Glückwunsch an die KollegInnen, auch wenn ich denke dass gerade das Land Niedersachsen sich am längsten sträuben wird.
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Hier aber mit dem Unterschied, dass es nicht nach persönlichen Umständen ginge, sondern pauschal auf alle zutrifft. Natürlich erhalten die mit Familienzuschlag wieder mehr vom Kuchen, da auch die Zuschläge der Stufen 1-3 erhöht wurden. Aber dem Grunde nach finde ich den Ansatz nicht schlecht. Jetzt muss der Weg aber auch konsequent zu Ende gegangen werden inkl. Nachdruck durch die Gewerkschaften. Da liegt auch ein schwerer Punkt dran, dass die jetzt nicht die Hände heben und meinen, alles wäre gut.
Das stimmt, da ist Sachsen einen Schritt weiter, wobei die Kinderzuschläge in NRW je nach Wohnort schon erheblich erhöht wurden (in meinem Fall mit 1 Kind um ca 400 Euro brutto). Hessen hat es Sachsen übrigens schon vorgemacht, wie es geht. Natürlich wieder mal vor einer LT-Wahl…
https://www.dbb.de/artikel/besoldungstabelle-hessen-ab-1-januar-2024-und-bund-ab-1-maerz-2024.html
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Yep, auch aus meiner Sicht sind die sächsischen 15,1% FÜR ALLE (gegenüber 2023) ein erster Schritt, der hoffentlich auch zu "Bewegung" in den anderen sechzehn Besoldungskreisen führt.
Und darüber hinaus holt ja hoffentlich das BVerfG dieses Jahr den Hammer raus.. :)
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Ich würde es auch so interpretieren: Man nimmt mit Blick auf die bevorstehende LT-Wahl etwas vorweg, zu dem man vermutlich sowieso bald von Karlsruhe verurteilt wird. So hat es NRW 2022 auch gemacht. Kurz vor den Wahlen hat man noch schnell eine Erhöhung der Kinderzuschläge und die Streichung der Kostendämpfungspauschale auf den Weg gebracht. Besoldung nicht nach dem GG, sondern nach dem Wahlkalender…
Naja, aber so viele Beamte sind 'mer in Sachsen ja auch nicht (im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Sachsens), dass das hier die Prognosen großartig verändert.
Kann doch genauso auch nach hinten losgehen, wenn Bild, Tag24, Sächsische & Co. von genau diesem angeblichen "Wahlgeschenk" einseitig, in üblicher undifferenzierter Manier berichten und damit das übliche Beamtenbashing (wie bei jeder Erhöhung) wieder anheizen. Die Schuldigen sind dann wie immer wir Beamte, die den Hals nicht voll kriegen - und eben "die Regierung", die es beschlossen hat.
Insofern bin ich dabei, dass womöglich weiteren Entscheidungen des BVerfG vorgebeugt werden soll...aber als Wahlgeschenk sehe ich das nicht.
VG
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Und darüber hinaus holt ja hoffentlich das BVerfG dieses Jahr den Hammer raus.. :)
[/quote]
Und Judge Dredd wird persönlich die Vollstreckungsanordnung des BVerfG durchführen!
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Eine kurze Nachfrage zu dem aktuellen Vorgehen in Sachsen, dadurch erhalten die Beamten aber keine rückwirkende Nachzahlung ihrer Bezüge oder? So erhoffen sie sich evtl. auch noch die ein oder andere Ersparnis und Ruhigstellung einiger Kollegen.
Dennoch, erstmal eine gute Richtung und meinen ernstgemeinten Glückwunsch an die KollegInnen, auch wenn ich denke dass gerade das Land Niedersachsen sich am längsten sträuben wird.
Das Thema Nachzahlung hat Sachsen nach seiner Sicht mit dem 4. Dienstrechtsänderungsgesetz aus dem letzten Jahr abgeräumt. Das kann aus Sicht der Besoldungsgesetzgeber nicht mehr relevant sein.
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Spannend ist aber, dass gerade die Bürgergelderhöhung zum 1.1.23 nicht im 4. Dienstrechtsänderungsgesetz enthalten ist. Mal sehen, ob dort noch was kommt.
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Das glaube ich nicht, da Sachsen für die Gewährung der amtsangemessenen Alimentation auch die Nachzahlungen der Vorjahre eingerechnet hat und durch diese für das Jahr 2023 die Vorgaben des BVerfG als erfüllt angesehen hat. Aus meiner Sicht eine sehr gewagte These, da die Nachzahlungen ja nicht für den Bedarf des Jahres 2023 gezahlt werden, sondern für die Jahre davor. Aber wir Sachsen sind ja von je her erfinderisch ???
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So, wann kommt die Kohle jetzt? Mit den März-Bezügen wirds wohl nix mehr
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So, wann kommt die Kohle jetzt? Mit den März-Bezügen wirds wohl nix mehr
"Und was ist mit den Kohlen?" ;D
Ich verstehe die LSF-Auskunft wie folgt:
mit den Märzbezügen 1.000 € IAP
ab April die monatlichen Zahlungen zu je 200 €, im April m.M.n also 800 € (Jan-Apr)
Die prozentualen Anteile müssen sicher erst durch diverse Gremien und kommen irgendwann rückwirkend. :)
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Also wird wieder vor einer gesetzlichen Grundlage ausgezahlt? Sehr schön!
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Es sollte jedoch beachtet werden, wenn die Besoldung um eine monatliche Sonderzahlung rückwirkend ab Januar diesen Jahres ergänzt wird und diese nicht ruhegehaltsfähig wäre, die eine reale Kürzung der Pension zu folge hätte. Ich kann mir nicht vorstellen das dies Amtsangemessen ist.
Warum wird dies nicht in das Grundgehalt integriert? Ein Schlem wer böses dabei denkt. 8)
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Es sollte jedoch beachtet werden, wenn die Besoldung um eine monatliche Sonderzahlung rückwirkend ab Januar diesen Jahres ergänzt wird und diese nicht ruhegehaltsfähig wäre, die eine reale Kürzung der Pension zu folge hätte. Ich kann mir nicht vorstellen das dies Amtsangemessen ist.
Warum wird dies nicht in das Grundgehalt integriert? Ein Schlem wer böses dabei denkt. 8)
Da die Versorgungsempfänger die Sonderzahlung ebenso erhalten, ist das Ganze am Ende zum Glück ein Nullsummenspiel. 😉
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Rheinland-pfälzische Kollegen schauen neidisch nach Sachsen!!!
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Rheinland-pfälzische Kollegen schauen neidisch nach Sachsen!!!
Bitte dabei immer das Ganze in Sachsen im Blick haben.
Beförderung ist hier viel langsamer als gefühlt im Rest der Republik.
Und, wir haben bald Landtagswahl, die Prognosen kann man sehen wie man will, mir gefällt es absolut nicht, was uns da erwartet
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Ich würde für NRW definitiv tauschen wollen mit Sachsen. Vielleicht kommt ja, in Erwartung eines neuen Urteils 2024, ein Ruck durch alle Länder. Mal sehen, ob zB in NRW was passiert am 20.2
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Gegenfrage: Wie schnell wird man denn in NRW befördert? Ich habe von Ausbildungsende 12 Jahre bis zur A8 gewartet... Und damit war ich noch ganz gut bedient. Mit der A9 kann ich wahrscheinlich frühestens in weiteren 12 Jahren rechnen.
Ein guter Kumpel von mir ist mit seiner A6 nach Niedersachsen gegangen und hatte 2 1/2 Jahre später seine A9.
In meinen Augen läuft da auch gehörig etwas schief.
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Keine Ahnung. Ich sehe da auch nicht den direkten Zusammenhang. Letztlich ist eine verfassungsgemässe Alimentation deutlich höher zu werten rechtlich als eventuelle Beförderungen.
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Gegenfrage: Wie schnell wird man denn in NRW befördert? Ich habe von Ausbildungsende 12 Jahre bis zur A8 gewartet... Und damit war ich noch ganz gut bedient. Mit der A9 kann ich wahrscheinlich frühestens in weiteren 12 Jahren rechnen.
Ein guter Kumpel von mir ist mit seiner A6 nach Niedersachsen gegangen und hatte 2 1/2 Jahre später seine A9.
In meinen Augen läuft da auch gehörig etwas schief.
Beförderungen laufen in Sachsen, gemäß meiner eigenen Erfahrung, definitiv langsamer als in anderen Bundesländern. Zudem werden die Stellen nicht gleich hoch bewertet. (Es gibt einzelne Ausnahmen.)
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Naja, Beförderungen sind im Fall einer solchen Besoldung ja auch "entspannt" zu sehen. Beispiel: Grundschullehrkraft RLP: A12 (pfälzisches A12), Sachsen: A13 (sächsisches A13). Um also das gleiche zu verdienen wie eine Kollegin in Sachsen, müsste ich in RLP A14 bekommen ... ! Das bekommen nicht mal unserer Schulleiterinnen! In Sachsen verdient man für den gleichen Job also monatlich ca 600 € netto mehr! Im Jahr 7200 € - netto!
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Gegenfrage: Wie schnell wird man denn in NRW befördert? Ich habe von Ausbildungsende 12 Jahre bis zur A8 gewartet... Und damit war ich noch ganz gut bedient. Mit der A9 kann ich wahrscheinlich frühestens in weiteren 12 Jahren rechnen.
Ein guter Kumpel von mir ist mit seiner A6 nach Niedersachsen gegangen und hatte 2 1/2 Jahre später seine A9.
In meinen Augen läuft da auch gehörig etwas schief.
Auch in NRW wird man nicht "durch befördert". Meine Erfahrung zeigt, dass es u. a. auf den Dienstposten ankommt, ob man und wie schnell man befördert wird. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass man als A5er auf einen Dienstposten der mit A9 bewertet ist, sitzt(zugegebenerweise ist das schon ein paar Jährchen her. A5 gibt es ja nicht mehr in NRW).
Wie sieht das in Sachsen aus?
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Könnt ihr diese Diskussion bitte an anderer Stelle forstsetzen. Sie hat nichts mit dem Thema des Threads zu tun.
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Wollt grad sagen - hier geht's um die Besoldungsrunde, nicht um irgendwelche Beförderungen, Stufenaufstiege oder Ländervergleiche.
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Hat schon jemand was zu den 4,1% gefunden, also Gesetzesentwürfe oder ab wann das gelten bzw. gezahlt werden soll oder ähnliches?
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Ein Gesetzentwurf ist bisher nicht online. Am 6. März tagt der Haushalts- und Finanzausschuss. Eventuell findet sich dann da was auf der Tagesordnung. Ich glaube aber nicht, dass es so schnell geht.
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Zumindes ist auf der aktuellen Abrechnung für den Monat März keine anteilige Zahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung o.ä. erfolgt.
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Also meine Kollegen und ich haben alle 1.000 Euro auf der Bezügemitteilung entdeckt. ;)
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Also meine Kollegen und ich haben alle 1.000 Euro auf der Bezügemitteilung entdeckt. ;)
Da scheint es bis in die Kommunen noch nicht vorgedrungen zu sein ;)
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
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Teilzeit?
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Also meine Kollegen und ich haben alle 1.000 Euro auf der Bezügemitteilung entdeckt. ;)
Da scheint es bis in die Kommunen noch nicht vorgedrungen zu sein ;)
Bei unserer Kommune kam auch noch nichts. Wir warten sogar noch auf die Nachzahlung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz.
Kommen dann noch die angekündigten Erhöhung zum 1.1.24, wird es einen großen Brocken an Nachzahlungen geben.
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Teilzeit?
Nein, Vollzeitlehrerin.
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Ein Gesetzentwurf ist bisher nicht online. Am 6. März tagt der Haushalts- und Finanzausschuss. Eventuell findet sich dann da was auf der Tagesordnung. Ich glaube aber nicht, dass es so schnell geht.
Im Sitzungskalender steht im März nicht's auf der Tagesordnung. Dauert also.....
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Heute wurde der Gesetzentwurf im Edas eingestellt.
Er sieht die hier bereits bekannten Anpassungen vor.
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined
Es dürfte also zeitnah durch den Landtag gehen.
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Also meine Kollegen und ich haben alle 1.000 Euro auf der Bezügemitteilung entdeckt. ;)
Da scheint es bis in die Kommunen noch nicht vorgedrungen zu sein ;)
Bei unserer Kommune kam auch noch nichts. Wir warten sogar noch auf die Nachzahlung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz.
Kommen dann noch die angekündigten Erhöhung zum 1.1.24, wird es einen großen Brocken an Nachzahlungen geben.
Unterliegt die Kommunalbesoldung überhaupt dem SächsBesG oder ist es eher nach BBesG?
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Der Gesetzentwurf liegt nun vor
https://oeffentlicher-dienst.info/g/sn-5-draendg
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.
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Also meine Kollegen und ich haben alle 1.000 Euro auf der Bezügemitteilung entdeckt. ;)
Da scheint es bis in die Kommunen noch nicht vorgedrungen zu sein ;)
Bei unserer Kommune kam auch noch nichts. Wir warten sogar noch auf die Nachzahlung zum 4. Dienstrechtsänderungsgesetz.
Kommen dann noch die angekündigten Erhöhung zum 1.1.24, wird es einen großen Brocken an Nachzahlungen geben.
Unterliegt die Kommunalbesoldung überhaupt dem SächsBesG oder ist es eher nach BBesG?
Da Kommunalbeamte mittelbare Landesbeamte sind, gelten die Regelungen des jeweiligen Landes
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.
Ok, wer weiß, der Lohnzettel wirds verraten :-)
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Der Gesetzentwurf liegt nun vor
https://oeffentlicher-dienst.info/g/sn-5-draendg
Na das ging ja nun doch überraschend schnell!
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.
Die 1.000 EUR stehen auch als einmalige steuerfreie IAP in der Bezügemitteilung. Also alles so wie angekündigt.
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Teilzeit?
Nein, Vollzeitlehrerin.
Also meine Freundin ist auch Lehrerin und hat 1000 Euro bekommen und ich auch.
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https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined
Verstehe ich das richtig, dass ab 1.2.25 für das dritte Kind 773,95€ gezahlt werden?
Also verheiratet und drei Kinder: 543,80+271,90+773,95€ = 1589,65?
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Das ist mir auch aufgefallen. Die Änderung beim dritten Kind war bisher meiner Erinnerung nach nicht kommuniziert. Sehr fein.
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Meiner Ansicht nach ergibt sich die Erhöhung einfach durch die prozentualen Erhöhungen im November und Februar, oder?
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https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined
Verstehe ich das richtig, dass ab 1.2.25 für das dritte Kind 773,95€ gezahlt werden?
Also verheiratet und drei Kinder: 543,80+271,90+773,95€ = 1589,65?
Genau so ist es 😎
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Meiner Ansicht nach ergibt sich die Erhöhung einfach durch die prozentualen Erhöhungen im November und Februar, oder?
Ja, plus die 19 Euro (rückwirkend ab 01.01.2023) und die 87 Euro (rückwirkend ab 01.01.2024).
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https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15907&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined
Verstehe ich das richtig, dass ab 1.2.25 für das dritte Kind 773,95€ gezahlt werden?
Also verheiratet und drei Kinder: 543,80+271,90+773,95€ = 1589,65?
Genau so ist es 😎
Jain, es muss zuvor noch durch den Landtag. Wenn das Gesetz so durch geht, dann ja.
im Übrigen stimmen die Tabellen aus dem Entwurf 1:1 mit denen der Prognose hier auf oeffentlicher-dienst.info überein. Die Familienzuschläge ab Kind 3 habe ich nicht getestet, da es mich nicht betrifft. für Kind 1+2 sowie verheiratet passt es aber einschließlich der Erhöhungen im Nov 24 und Feb 2025.
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Jetzt müssen nur noch die Zulagen auf Bundesniveau angehoben werden... dann passt es.
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Das kommt vielleicht noch. DuZ auf 6 € hoch, Vollzugsdienstzulage auf 250€ hoch. Das wäre ein Fest.
Ich muss sagen, dass die kommenden Erhöhungen schon nicht schlecht sind. Ab 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.
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Ab 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.
Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.
Die 1.000 EUR stehen auch als einmalige steuerfreie IAP in der Bezügemitteilung. Also alles so wie angekündigt.
Laut Lohnzettel wurde rückwirkend (warum auch immer) für Januar und Februar Lohnsteuer abgeführt, deswegen waren es nicht glatt 1000€ mehr.
Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?
Viele Grüße
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Hallo zusammen,
müsste der Inflationsausgleich nicht ohne Steuerabzüge sein?
Meine Frau, hat „nur“ 850€ mehr ausgezahlt bekommen. Werden bei euch schon die Beiträge für die private KK der Kinder auszahlt?
Viele Grüße
Bei mir passt es. Ich habe genau 1000 EUR mehr auf dem Konto.
Die 1.000 EUR stehen auch als einmalige steuerfreie IAP in der Bezügemitteilung. Also alles so wie angekündigt.
Laut Lohnzettel wurde rückwirkend (warum auch immer) für Januar und Februar Lohnsteuer abgeführt, deswegen waren es nicht glatt 1000€ mehr.
Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?
Viele Grüße
Hat sie evtl. über einen anderen Arbeitgeber bereits eine IAP erhalten und ist über 3000€? Dann ist auch die jetzige IAP zu versteuern...
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Hat eigentlich schon jemand die Zuschüsse für die privat versicherten Kinder bekommen?
Die müssten doch auch rückwirkend zum 1.1. gezahlt werden?
Viele Grüße
Ja, die sind bei mir für Januar und Februar rückwirkend berechnet und für März in auch ausgewiesen.
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Ab 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.
Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.
Soweit ich weiß, werden familienbezogene Zahlungen nicht auf die JAEG angerechnet...
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Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.
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Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.
Gut zu wissen. Da kann ich wieder beruhigt schlafen :). Gibt’s da eine Rechtsvorschrift in der das genau geregelt ist ?
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Ab 1.2.25 hab ich aus heutiger Sicht gesehen ca. 500€ netto mehr. Und das ohne Beförderung.
Die Sprünge sind wirklich teils gewaltig. In meinem Fall würde es mich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze katapultieren und ich müsste meine Kinder privat versichern. Man kann nur hoffen, dass die Grenzen großzügig angepasst werden, sonst fließt ein guter Teil der Erhöhung gleich wieder ab in Richtung PKV.
Zur PKV der Kinder:
Es gibt doch 90 % Beihilfe und den Beitragszuschuss von max. 21,43 € pro Monat und Kind. :)
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Zur PKV der Kinder:
Es gibt doch 90 % Beihilfe und den Beitragszuschuss von max. 21,43 € pro Monat und Kind. :)
Dafür fällt ggf. das Kinderkrankengeld für den angestellten Partner weg, und wenn das Kind auch noch ein paar gesundheitliche Auffälligkeiten hat und irgendwelche Therapien (Logo, Ergo, ...) braucht, würde ich mir den Sackgang mit der Beihilfe nur ungern antun...
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Hab ich auch mal erfragt. Da zählt nur das Grundgehalt.
Gut zu wissen. Da kann ich wieder beruhigt schlafen :). Gibt’s da eine Rechtsvorschrift in der das genau geregelt ist ?
Das täte mich auch dringend interessieren. Muss mich auch jährlich ggü. der GKV der Frau erklären. Und mit den Erhöhungen und ggf. einer sich notwendigen Erhöhung des akt. Teilzeitanteiles könnte es durchaus eng werden.
(und auch ich habe keinen Bock auf den Abrechnungskram mit PKV und Beihilfe).
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Die genaue Rechtsgrundlage kenne ich auch nicht. Das Problem habe ich auch und bei dem Formblatt der GKV wird extra darauf hingewiesen, dass die familienbezogenen Zuschläge nicht mitzurechnen sind - also nur Grundbesoldung und ggf. sonstige Zulagen. Das Formblatt steht demnächst wieder an - da muss ich mal genauer schauen, ob da was zur Grundlage steht...
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Hier unter 3
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jahresarbeitsentgeltgrenze_idesk_PI42323_HI521422.html
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Nachdem in der Tagesordnung des HFA vom 06.03.2024 nichts zum 5. DRändG zu finden war, hat sich auch generell an dem Vorgang dazu nichts verändert. Es wird also noch eine ganze Weile dauern, bis der Gesetzentwurf durch den Landtag geht. Beim letzten hat es über 7 Monate gedauert ???
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Ich hoffe nicht, dass es so lang dauert.
Zumal der Gesetzesentwurf ja auf den 1.1.24 datiert ist und wirklich ordentliche Erhöhungen geplant sind. Das würde ja von Monat zu Monat enorme Nachzahlungen heran wachsen lassen.
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Ich hoffe nicht, dass es so lang dauert.
Zumal der Gesetzesentwurf ja auf den 1.1.24 datiert ist und wirklich ordentliche Erhöhungen geplant sind. Das würde ja von Monat zu Monat enorme Nachzahlungen heran wachsen lassen.
Diese Sorge ist diesmal unbegründet. Allein der Umstand, dass der Gesetzesentwurf nicht - wie üblich - übers Kabinett an die Gremien zur Beratung überwiesen wurde, vielmehr die Regierungsfraktionen diesen eingebracht haben, deutet auf einen schnellen Durchlauf hin. Sprich es geht noch in der aktuellen Legislaturperiode in die Abstimmung. Andernfalls würde es auch der Diskontinuität zum Opfer fallen, das erlaubt sich niemand (Wahlen).
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Beschlussfassung erwarte ich im Plenum Anfang Mai. Nachdem der Finanzausschuss sich Anfang April damit beschäftigt hat, wissen wir mehr.
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Nach dem Sitzungskalender des sächsischen Landtages, ist für April bisher keine Sitzung des HFA anberaumt. Vielleicht wird es ja kurzfristig noch einen Termin dazu geben.
Generell rechne ich aber auch damit, dass es bis spätestens Mai/Juni eine Entscheidung zu dem Gesetzentwurf gibt, wobei die Regierungsfraktionen hierzu ja auch mehrheitlich dafür stimmen sollten ;) Spannend bleibt es dennoch, da wie wir gerade sehen mehrere Bundesländer vom Tarifabschluss abweichen und das im Regelfall nicht im positiven Sinne.
Vielleicht versucht Sachsen nun ja aber tatsächlich nachhaltig die Amtsangemessene Besoldung umzusetzen um den ständigen Widersprüchen und eventuellen Klagen aus dem Weg zu gehen. Vielleicht befürchtet man ja auch, dass in folgenden Urteilen der Abstand zur Grundsicherung noch höher angesetzt wird.
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Nach dem Sitzungskalender des sächsischen Landtages, ist für April bisher keine Sitzung des HFA anberaumt. Vielleicht wird es ja kurzfristig noch einen Termin dazu geben.
...
Doch, am 17. April
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Oh, das hatte ich übersehen da es unter den "Verfassung, Recht, Demokratie Ausschuss" am gleichen Tag gerutscht ist :D
Okay, ich bleibe gespannt ob die Drs 7/15907 in der dortigen Tagesordnung vorkommt.
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Ich bin optimistisch. Derzeit läuft die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände bis zum 11. April. Es könnte also zeitlich passen, dass es in den Ausschuss kommt.
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Es gibt nun vom LSF auch eine kurze Information dazu
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html
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Hallo miteinander. Mit dem heutigen Gehaltszettel war ersichtlich, dass die Inflationsausgleichszahlung von 1000€ für Dezember + die 200€ für die Monate ab Januar überwiesen wird.
Dass das so ist, steht ja im Entwurf vom 5. DienstrechtsänderungsGesetz. Im selben Entwurf steht aber auch, dass die Familienzuschläge erhöht werden und die 4,1% Sonderzahlungen eingeführt werden soll. Davon fehlt aber auf dem Gehaltszettel jede Spur.
Hat da schon jemand entsprechende Erhöhungen (unter Vorbehalt zum Gesetzgebungsverfahren) erhalten ?
Viele Grüße
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Die Inflationsprämie wurde unter Vorbehalt ausbezaht. Die von dir genannten Erhöhungen werden vermutlich erst nach Beschluss des enprechende Gesetzes rückwirkend gezahlt. Ich hoffe auf eine Abstimmung spätestens im April oder Mai.
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Die Inflationsprämie wurde unter Vorbehalt ausbezaht. Die von dir genannten Erhöhungen werden vermutlich erst nach Beschluss des enprechende Gesetzes rückwirkend gezahlt. Ich hoffe auf eine Abstimmung spätestens im April oder Mai.
So ist es, steht auch auf den Seiten des Sächsichen Landesamtes für Steuern und Finanzen (den Link gibt es bisschen weiter oben).
Die Beratungsfolge sollte wie folgt ausschauen:
17. April 2024 Haushalts- und Finanzausschuss
2./3. Mai 2024 Plenum
Mithin dürfte frühestens mit den Juli-Bezügen die weiteren Komponenten - passend zum Urlaub und so, dass wir es nicht bis zur Landtagswahl vergessen - nachgezahlt werden. Durchhalten! ;)
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"Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen soll ab Ende März 2024 erfolgen (rückwirkend ab Januar)." Quelle: LSF
Wo bleibt die Kohle?
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Sie ist da. Bei mir ging heute Sold + 800€ ein. So wie erwartet.
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Bei mir ist sie auch drauf.
Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.
Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)
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Bei mir ist sie auch drauf.
Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.
Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)
Meine Frau hat ebenfalls noch nichts diesbezüglich.
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Hab ich auch noch nicht. Wird wohl wie die Umsetzung des 4. DRÄ nach Eingang abgearbeitet.
Ich finde das mittlerweile echt ätzend. Seit September wartet man auf die Nachzahlung und man kriegt keine so richtig zufriedenstellende Aussage.
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Eine Frage zum 5. DRÄndG…
Wir beziehen in nicht allzu langer Zeit Elterngeld. Der Antrag darauf würde voraussichtlich Anfang Juni bei der Elterngeldstelle eingehen. Wie verhält sich das aber nun mit den noch ausstehenden Nachzahlungen der 4,1 % bzw. den Nachzahlungen zur Erhöhung des Familienzuschlages rückwirkend zum 01.01.2024. Das sind ja nochmal Summen, die meinen monatlichen Elterngeldbezug erhöhen würden. Ich gehe davon aus, dass bis Anfang Juni die Nachzahlungen noch nicht da sind und mir somit ja auch keine Bezügemitteilungen darüber vorliegen, die ich bei der Elterngeldstelle einreichen könnte. Kann man das im Nachhinein bei der Elterngeldstelle nochmal einreichen, sodass dort auch eine Korrektur zur Berechnung des monatlichen Elterngeldbezuges erfolgt und man widerum dann auch eine Nachzahlung für das Elterngeld erhält?
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Bei mir ist sie auch drauf.
Allerdings warte ich noch auf den steuerfreien PKV-Zuschuss für meine Kinder, obwohl ich den Antrag dazu bereits Anfang Januar abgegeben habe.
Hatte hier vielleicht schon jemand mehr Erfolg? ;)
Bei mir mit den Bezügen für März
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Eine Frage zum 5. DRÄndG…
Wir beziehen in nicht allzu langer Zeit Elterngeld. Der Antrag darauf würde voraussichtlich Anfang Juni bei der Elterngeldstelle eingehen. Wie verhält sich das aber nun mit den noch ausstehenden Nachzahlungen der 4,1 % bzw. den Nachzahlungen zur Erhöhung des Familienzuschlages rückwirkend zum 01.01.2024. Das sind ja nochmal Summen, die meinen monatlichen Elterngeldbezug erhöhen würden. Ich gehe davon aus, dass bis Anfang Juni die Nachzahlungen noch nicht da sind und mir somit ja auch keine Bezügemitteilungen darüber vorliegen, die ich bei der Elterngeldstelle einreichen könnte. Kann man das im Nachhinein bei der Elterngeldstelle nochmal einreichen, sodass dort auch eine Korrektur zur Berechnung des monatlichen Elterngeldbezuges erfolgt und man widerum dann auch eine Nachzahlung für das Elterngeld erhält?
Dazu bestenfalls mal direkt die Elterngeldstelle kontaktieren. Im Zweifelsfall beantragen und bei Eingang der Bezüge innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch einlegen und die Dokumente nachreichen.
Ansonsten ist es vermutlich persönliches Pech, ebenso wie für diejenigen, die an den für die Inflationsausgleichszahlungen relevanten Stichtagen in Elternzeit waren.
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Hallo in die Runde:)
ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:
Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?
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Hallo in die Runde:)
ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:
Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?
Also zur IAP kann ich keine Aussage treffen, aber die Besoldung wird tageweise (also in deinem Fall für die drei ersten Septembertage) gezahlt. So war es jedenfalls bei mir.
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Hallo in die Runde:)
ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:
Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?
Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.
Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.
Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.
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Am 17.4. ist das 5DrÄnG unter Top 9 im Landtag 👍
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Am 17.4. ist das 5DrÄnG unter Top 9 im Landtag 👍
Jupp, finde ich gut. ;-)
https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2305?dateForBacklink=12.04.2024#agenda
Sofern es keine Überraschung gibt, damit am 2./3. Mai 2024 final im Plenum.
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Hallo in die Runde:)
ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:
Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?
Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.
Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.
Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.
Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)
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Hallo in die Runde:)
ich werde voraussichtlich ab Anfang September (04.09.24) Elterngeld beziehen. Nun zu meiner Frage:
Bekomme ich anteilig für die 3 Tage im September die Besoldung und den Inflationsausgleich? Falls ja, in welcher Höhe wird dann der Inflationsausgleich ausfallen?
Entsprechend des Gesetzentwurfs des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes, soll die Inflationsausgleichsprämie im Paragraph 75a des sächsischen Besoldungsgesetzes eingeführt werden.
Nach den dortigen Regelungen erhälst du die vollen 200 € IAP für den Monat September, sofern an mindestens einem Tag dieses Monats Anspruch auf Dienstbezüge bestanden hat ... würde ja, wenn die EZ am 4. beginnt. Pech für diejenigen, deren Kinder am 1. eines Monats geboren wurden.
Natürlich alles vorbehaltlich des Beschlusses dieses Gesetzentwurfs in der bestehenden Form durch den sächsischen Landtag.
Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)
Hier musst du schauen, falls du Elterngeld beziehen willst:
Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt, nicht für Kalendermonate.
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Alles klar. Als Vater kann ich mir ja raussuchen, ob ich die Elternzeit am 1. September oder am 4. September beginne. Daher danke ich vielmals für diese Information und werde meine Elternzeit dementsprechend auch anmelden.:)
Soweit ich weiß, ist Elternzeit generell für Lebnsmonate und nicht Kalendermonate zu nehmen. Wäre mir neu,dass man das frei schieben kann ... egal.ob Vater oder Mutter.
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Der Beginn und das Ende ist frei wählbar.
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Das ist durchaus wichtig, trifft aber nicht ganz das Besoldungsrundenthema ;D
Schön, dass die formalen Schritte zur Gesetzesverabschiedung terminiert sind.
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Der Beginn und das Ende ist frei wählbar.
...und wenn das Kind beispielsweise am Monatsersten geboren wird, ist es fast schon geboten, dass man eine davon abweichende Elternzeit nimmt: Der Verzicht auf einen Tag Elternzeit (und Elterngeld) bringt hier einen Tag mehr Gehalt und zwei Tage mehr Urlaub. ;-)
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Nachdem der Gesetzentwurf heute lt. Tagesordnung in der 73. Sitzung des Haushalts- und Finanzauschusses behandelt wurde, sind dazu, bis jetzt, leider noch keine neuen Informationen bekannt.
Vielleicht findet ja jemand ein Protokoll zur entsprechenden Sitzung.
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Der Beginn und das Ende ist frei wählbar.
...und wenn das Kind beispielsweise am Monatsersten geboren wird, ist es fast schon geboten, dass man eine davon abweichende Elternzeit nimmt: Der Verzicht auf einen Tag Elternzeit (und Elterngeld) bringt hier einen Tag mehr Gehalt und zwei Tage mehr Urlaub. ;-)
Aber funktioniert das, wenn das Kind beispielsweise am 31.08. geboren wird und ich ab 04.09. Elternzeit nehme? Bekomme ich dann auch Elterngeld? Ist ja schließlich nicht genau der erste Lebensmonate sondern teilweise der erste und der zweite Lebensmonat. Hat da jemand schon seine Erfahrungen mit gemacht?
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Ist es möglich diese individuellen Kindergeldfragen woanders zu besprechen? Hier sollte es ausschließlich um die grundlegenden Änderungen der Besoldung gehen.
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Nach Recherche im EDAS, dauert die Veröffentlichung der Auschussprotokolle erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Wochen. Es wird also vermutlich nicht vor der nächsten Plenarsitzung bekannt, was im gestrigen HFA über den Gesetzentwurf zum 5. DRändG debattiert wurde bzw. ob es überhaupt abgehandelt oder von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Bleibt also die Tagesordnungen der kommenden Plenarsitzungen abzuwarten :-/
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Nach Recherche im EDAS, dauert die Veröffentlichung der Auschussprotokolle erfahrungsgemäß zwischen 1 und 3 Wochen. Es wird also vermutlich nicht vor der nächsten Plenarsitzung bekannt, was im gestrigen HFA über den Gesetzentwurf zum 5. DRändG debattiert wurde bzw. ob es überhaupt abgehandelt oder von der Tagesordnung abgesetzt wurde.
Bleibt also die Tagesordnungen der kommenden Plenarsitzungen abzuwarten :-/
https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download/file?datei_id=34336
Klingt gut 😎
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Laut Tagesordnung für die 87. Plenarsitzung am 02.05.2024, wird der Gesetzentwurf des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes unter Tagesordnungspunkt 9 abschließend beschieden.
Der Haushalts- und Finanzauschuss empfiehlt entsprechend der oben verlinkten Beschulussempfehlung, dem Gesetzentwurf, unter Hinzufügen eines § 7a im Sächsischen Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, uneingeschränkt zuzustimmen.
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Laut Tagesordnung für die 87. Plenarsitzung am 02.05.2024, wird der Gesetzentwurf des 5. Dienstrechtsänderungsgesetzes unter Tagesordnungspunkt 9 abschließend beschieden.
Der Haushalts- und Finanzauschuss empfiehlt entsprechend der oben verlinkten Beschulussempfehlung, dem Gesetzentwurf, unter Hinzufügen eines § 7a im Sächsischen Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches, uneingeschränkt zuzustimmen.
Somit könnte eine Auszahlung eventuell ende Juni möglich sein?(Rückwirkend dann für 7 Monate inklusive Julibezüge)
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Entscheidend dürfte sein, wann die Ausfertigung des Gesetzes und anschließend dessen Bekanntmachung erfolgt.
Mit den Juli-Bezügen dürfte mE wirklich das Optimalszenario sein. Realistischer erscheint eine Auszahlung Ende Juli, sprich mit den Bezügen für den Monat August. Zuletzt wurde seitens des Landesamtes für Steuern und Finanzen sehr transparent (und aktuell) informiert. Bin überzeugt, dass nach einer Beschlussfassung auf folgender Seite neue Infos auftauchen.
https://www.lsf.sachsen.de/aktuelle-informationen-4265.html#a-7310
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Ich tippe auch auf eher August, bzw eher Septemberbezüge.
Schließlich sollen wir das bis zur Wahl ja nicht vergessen 🤪
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Der Beginn und das Ende ist frei wählbar.
...und wenn das Kind beispielsweise am Monatsersten geboren wird, ist es fast schon geboten, dass man eine davon abweichende Elternzeit nimmt: Der Verzicht auf einen Tag Elternzeit (und Elterngeld) bringt hier einen Tag mehr Gehalt und zwei Tage mehr Urlaub. ;-)
Aber funktioniert das, wenn das Kind beispielsweise am 31.08. geboren wird und ich ab 04.09. Elternzeit nehme? Bekomme ich dann auch Elterngeld? Ist ja schließlich nicht genau der erste Lebensmonate sondern teilweise der erste und der zweite Lebensmonat. Hat da jemand schon seine Erfahrungen mit gemacht?
Elternzeit geht zwar auch in anderen Abschnitten, Elterngeld hingegen geht nur für volle Lebensmonate.
Also wenn du Elterngeld beziehen willst ist es notwendig, Lebensmonate zu wählen.
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Hallo Admin‘s,
kann es sein, dass die (Prognosen)-Besoldungsrechner Sachsen 24a, 24b und 25 noch nicht richtig die Familienzuschläge analog zum Gesetzesentwurf rechnen?
In meinem Fall (verheiratet, drei Kinder) spuckt der Rechner z.B. bei Sachsen 25 einen anderen Wert aus, wenn ich meine Daten dort eingebe, wie wenn ich es ohne Zuschläge rechne und diese dann „händisch“ nach Entwurf dazu rechne.
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Elternzeit geht zwar auch in anderen Abschnitten, Elterngeld hingegen geht nur für volle Lebensmonate.
Also wenn du Elterngeld beziehen willst ist es notwendig, Lebensmonate zu wählen.
Elterngeld wird ggf. anteilig gezahlt, wenn man es nicht für volle Lebensmonate bezieht. Abgesehen von einer Geburt am Monatsersten fällt mir aber kein Grund ein, warum das sinnvoll sein könnte.
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Elternzeit geht zwar auch in anderen Abschnitten, Elterngeld hingegen geht nur für volle Lebensmonate.
Also wenn du Elterngeld beziehen willst ist es notwendig, Lebensmonate zu wählen.
Elterngeld wird ggf. anteilig gezahlt, wenn man es nicht für volle Lebensmonate bezieht. Abgesehen von einer Geburt am Monatsersten fällt mir aber kein Grund ein, warum das sinnvoll sein könnte.
Alles klar dann werde ich die Elternzeit anhand der Lebensmonate anmelden. Hat jemand Erfahrung wie man das macht? Schließlich steht der rechnerische Entbindungstermin fest. Aber genau sagen, kann man es dann ja erst wenn’s soweit ist. Also welchen Zeitraum nennt man da dem Dienstherrn?
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Hallo Admin‘s,
kann es sein, dass die (Prognosen)-Besoldungsrechner Sachsen 24a, 24b und 25 noch nicht richtig die Familienzuschläge analog zum Gesetzesentwurf rechnen?
In meinem Fall (verheiratet, drei Kinder) spuckt der Rechner z.B. bei Sachsen 25 einen anderen Wert aus, wenn ich meine Daten dort eingebe, wie wenn ich es ohne Zuschläge rechne und diese dann „händisch“ nach Entwurf dazu rechne.
Ich bin zwar kein Admin, aber bei Berechnung kann ich keine Abweichung feststellen.
Habe beispielhaft A10 Erfahrungssstufe 5 Familienzuschlag Stufe 4 (verh. + 3 Kinder) gerechnet.
Der eingerechnete Familienzuschlag im Rechner beträgt: 1589,29 €
Dies entspricht dem Gesetzentwurf:
Stufe 1 (verh.)- 271,90 €
Stufe 2 (verh. + 1 Kind) - 543,80 €
Stufe 3 (verh. + 2 Kinder) - Stufe 2 + 271,90 €
Stufe 4 (verh. + 3 Kinder) - Stufe 2 + 271,90 € + 773,59 €
Stufe 4 = 1589,29 € wie im Rechner auch.
Vielleicht hast du den Gesetzentwurf falsch gelesen? Beachte, dass alles Bruttobeträge sind im Gesetz und davon noch die Steuer abgeht.
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PS: Rechner 2025
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Dem Gesetzentwurf in der geänderte Fassung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde heute im Parlament zugestimmt und das Gesetz damit beschlossen. Die Debatte konnte live verfolgt werden. Das Parlamentsvideo dürfte nach Abschluss der heutigen Sitzung vollständig einsehbar sein. (Zeitpunkt bei ca. 6h30min)
Es hängt jetzt von der Umsetzung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen ab, ab wann die Änderungen ausbezahlt werden.
Hier nochmal als Übersicht die relevanten Änderungen der Besoldungsanpassung:
Inflationsausgleichsprämie als Sonderzahlung (steuerfrei)
1000 € für 2023 + 200 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024 (wird/wurde bereits vorgriffsweise gezahlt)
rückwirkend zum 01.01.2024
+ 4,1 % monatliche Sonderzahlung auf die Bezüge
+ Änderung des Familienzuschlags der Stufe 1,2 und 3 auf jeweils 249 €
ab November 2024
+ 4,76 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen
ab Februar 2025
+ 5,5 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen
- gilt entsprechend für Versorgungsempfänger
- außerdem weitere Änderungen im Bereich Beihilfe
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Danke fürs Zusammenfassen.
Edit: hier stand Quatsch
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Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.
Das LSF hat ja bestimmt schon einige Vorbereitungen getätigt, sodass die Nachzahlungen vielleicht sogar schon mit den Juni-Bezügen kommen könnten (?)
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Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.
Woher hast du diese Info?
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Der Landtag hat die Dringlichkeit beschlossen und das Gesetz ist somit unverzüglich auszufertigen.
Woher hast du diese Info?
Konnte man gestern im Livestream verfolgen. Gem. Paragraph 49 Abs. 2 S. 2 der Geschäftsordnung wurde die Dringlichkeit beschlossen.
Timestamp 09:01:24
https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/videos/plenarvideos/videouebersicht.cshtml
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Danke.
Der Finanzminister hats gut formuliert: Das Verfassungsgericht hat uns eingemauert.
Man ist sich auch bewusst, dass diese Umsetzung bei den Bürgern wohl auf Unverständnis stoßen wird.
Bis Juni 2025 eine neue Besoldungsstruktur.... es bleibt spannend
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Danke.
Der Finanzminister hats gut formuliert: Das Verfassungsgericht hat uns eingemauert.
Man ist sich auch bewusst, dass diese Umsetzung bei den Bürgern wohl auf Unverständnis stoßen wird.
Bis Juni 2025 eine neue Besoldungsstruktur.... es bleibt spannend
Das bleibt es. Aber am Ende ist es auch der Gesetzgeber selbst, der das Urteil herbeigeführt hat, denn jahrelang wurde bei den Beamten gespart und eingekürzt (Weihnachtsgeld, Nullrunden, etc.). Dass hiergegen Klagen folgen war klar und dass das Alimentationsprinzip letztlich durch das Verfassungsgericht definiert wurde die logische Folge.
Ich verstehe auch nicht, warum die Umsetzung eines Sockelbetrages nicht möglich ist. Natürlich wird der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen geringer, aber unterm Strich bleibt er in absoluten Zahlen gleich. Wie die Tabelle der Übernahme des Tarifergebnisses zeigt, geht es in anderen Bundesländern ja offensichtlich auch.
Das Ergebnis ist in Summe wirklich gut, im Vergleich zu anderen Ländern z.T. sehr gut, und es würdigt in vielen Bereichen tatsächlich auch einmal die Arbeit die dahinter steckt.
Ob die Steigerung bei den höheren Besoldungsgruppen noch in einem angemessenen Verhältnis zur freien Wirtschaft steht, das steht wiederum auf einem anderen Blatt.
Fraglich bleibt auch, wie eine Neuordnung des Besoldungsrechts aussehen wird. Theoretisch ist es schwer, etwas wieder wegzunehmen.
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Die Argumentation ist wieder herrlich.
Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)
Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.
--> Ja ok.......
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Die Argumentation ist wieder herrlich.
Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)
Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.
--> Ja ok.......
Die Problematik ist eher, dass die Schere selbst in der Beamtenschaft immer weiter auseinandergeht und der Einstiegsbeamte in A5 nur durch diese Gesetzesänderung überhaupt die 15 % Abstand zur Grundsicherung hält und sich zeitgleich die Besoldung des Beamten A16 um etwa 1/3 des A5 Gehalts erhöht.
Natürlich ist jeder seinem Amt entsprechend angemessen zu besolden. Vor allem wenn zugleich auch entsprechende Qualifikation und Verantwortung zu würdigen ist. Dennoch gibt es auch innerhalb derselben Besoldungsgruppe durchaus deutliche Unterschiede was Verantwortung und Qualifikation betrifft, und dennoch erhalten alle dasselbe.
Letztlich wird ein Zusammenstreichen der Besoldungsgruppen passieren, indem man die unteren Gruppen weiter wegkürzt und damit die Amtsangemessenheit in Form des Abstandsgebotes auf diesem Weg herstellt. Bestraft werden dadurch wieder diejenigen, deren Qualifikation über derer liegt, die ohne zutun ein höheres Amt erhalten.
Für die nächsten Besoldungsrunden befürchte ich dann erneute Nullrunden bis der Abstand zur Grundsicherung in den dann niedrigsten Besoldungsgruppen wieder auf 15 % zusammengeschrumpft ist.
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Die Argumentation ist wieder herrlich.
Aussage: Wir haben einen Fachkräftemangel in vielen Bereich des öD (vermutlich Ingenieure und IT?)
Auch: Es kann nicht sein, dass Beamte der Besoldungsgruppe A13 aufwärts von dieser Rechtsprechung profitieren.
--> Ja ok.......
und sich zeitgleich die Besoldung des Beamten A16 um etwa 1/3 des A5 Gehalts erhöht.
Natürlich ist jeder seinem Amt entsprechend angemessen zu besolden. Vor allem wenn zugleich auch entsprechende Qualifikation und Verantwortung zu würdigen ist. Dennoch gibt es auch innerhalb derselben Besoldungsgruppe durchaus deutliche Unterschiede was Verantwortung und Qualifikation betrifft, und dennoch erhalten alle dasselbe.
Ja und für die Verantwortung von A14 Beamten aufwärts, insbesondere im Kommunalen Bereich ist eine Anhebung um 1/3 ein erster Schritt zum Aufschluss an die Mediangehälter in diesen Bereichen. Sei es Fachkarrieren (Ingenieur / IT) oder Personen mit enormer Führungsspanne und Entscheidungskompetenz, welche nicht nur den Wirtschaftlichen Erfolg umfasst, sondern zeitgleich in die Grundrechte Dritter eingreift.
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Dem Gesetzentwurf in der geänderte Fassung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde heute im Parlament zugestimmt und das Gesetz damit beschlossen. Die Debatte konnte live verfolgt werden. Das Parlamentsvideo dürfte nach Abschluss der heutigen Sitzung vollständig einsehbar sein. (Zeitpunkt bei ca. 6h30min)
Es hängt jetzt von der Umsetzung durch das Landesamt für Steuern und Finanzen ab, ab wann die Änderungen ausbezahlt werden.
Hier nochmal als Übersicht die relevanten Änderungen der Besoldungsanpassung:
Inflationsausgleichsprämie als Sonderzahlung (steuerfrei)
1000 € für 2023 + 200 € monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024 (wird/wurde bereits vorgriffsweise gezahlt)
rückwirkend zum 01.01.2024
+ 4,1 % monatliche Sonderzahlung auf die Bezüge
+ Änderung des Familienzuschlags der Stufe 1,2 und 3 auf jeweils 249 €
ab November 2024
+ 4,76 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen
ab Februar 2025
+ 5,5 % lineare Erhöhung der Besoldungstabelle sowie Zulagen
- gilt entsprechend für Versorgungsempfänger
- außerdem weitere Änderungen im Bereich Beihilfe
Verstehe ich das richtig, dass die 4,1% dann ab 01.11.2024 durch die 4,76% ersetzt werden oder bleiben diese bestehen und die 4,76% kommen dann noch oben drauf? Danke vorab für die Rückmeldung :)
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Verstehe ich das richtig, dass die 4,1% dann ab 01.11.2024 durch die 4,76% ersetzt werden oder bleiben diese bestehen und die 4,76% kommen dann noch oben drauf? Danke vorab für die Rückmeldung :)
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Siehe die Prognose Besoldungstabellen.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sn/
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Das Gesetz sieht die Sonderzahlung wie folgt vor:
Unterabschnitt 10
Sonderzahlung
§ 64a Monatliche Sonderzahlung
Besoldungsberechtigte Personen erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61. § 8 findet keine Anwendung. Sie gilt in Fällen des § 15 Absatz 2 Satz 2 des Beamtenstatusgesetzes als Bestandteil des Grundgehalts.“
Die Änderungen für Nov 24 und Feb 25 sehen keine Streichung des § 64a vor. Irgendwo hatte ich auch gelesen oder zumindest gehört, dass die Zulage unbefristet gezahlt wird. Entsprechend des Gesetzestextes berechnet sie sich nach dem Grundgehalt, also kommt sie im Prinzip immer oben drauf auch auf künftige Erhöhungen.
Es handelt sich um eine Sonderzahlung, die vermutlich einfach gestrichen werden kann. Allerdings wird sie eingeführt um die amtsangemessene Alimentation zu sichern. Daher ist ein einfaches Streichen zumindest im aktuellen Besoldungsgefüge nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, wie die Besoldungsreform voraussichtlich im nächsten Jahr aussehen wird.
Was mich gerade noch umtreibt ist, dass beim Beschluss des Gesetzes eine Eilausfertigung beschlossen wurde. Das Gesetz wurde am Beschlusstag 02.05.24 zur Unterzeichnung an die Staatsregierung weitergegeben. Bisher ist jedoch noch keine Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt erfolgt. Gibt es hierzu Fristen?
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Weiß jemand, ob die 4,1% monatliche Sonderzahlung auch auf Anwärterbezüge angewendet werden?
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Laut Gesetz und den Änderungen entsprechend des Gesetzentwurfs ist die Sonderzahlung nicht für Anwärterbezüge vorgesehen.
Dazu ein Auszug aus dem Sächsischen Besoldungsgesetz:
§ 68
Anwärterbezüge
(1) Wer in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst steht, erhält Anwärterbezüge.
(2) Zu den Anwärterbezügen gehören der Anwärtergrundbetrag und die Anwärtersonderzuschläge. Daneben werden die folgenden Besoldungsbestandteile gewährt:
1. der Familienzuschlag mit der Maßgabe, dass abweichend von § 39 die Besoldungsgruppe des Eingangsamts maßgebend ist, in das die Person nach Absatz 1 nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt,
2. die Zulagen nach den §§ 46 bis 48 und 56 sowie
3. die vermögenswirksamen Leistungen.
§ 8 gilt entsprechend für den Familienzuschlag und die Zulagen.
Die Auflistung im Gesetz ist hierzu abschließend.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderung des § 68 vor:
[...]
12. § 68 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
b) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie“ ersetzt.
c) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
„4. die Inflationsausgleichszahlungen.“
[...]
Der Grund dafür dürfte sein, dass Anwärter grundsätzlich noch kein Amt inne haben und entsprechend nicht nach den althergebrachten Grundsätzen des Berufbeamtentums alimentiert werden. Die Sonderzahlung rührt ja daher, dass damit der Mindestabstand zur Grundsicherung gesichert werden soll und der greift erst mit Übertragung eines Amtes.