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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Domi1986 am 24.01.2020 11:49

Titel: Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Domi1986 am 24.01.2020 11:49
Hallo zusammen,

ich werde leider aus den Gesetzestexten nicht ganz schlau. Ich arbeite zur Zeit im gD bei einer Bundesbehörde. Nun habe ich nebenbei meinen Master gemacht und würde gerne in den hD wechseln. Ich bin schon verbeamtet, daher ist das nicht ganz so einfach. In meiner derzeitigen Behörde darf ich mich auf Grund meiner Abschlussnote nicht für das Aufstiegsprogramm bewerben. Daher war meine Idee mich bei einer anderen Behörde auf eine Stellenausschreibung für eine hD-Stelle zu bewerben. Geht das so einfach? Ich wäre auch dazu bereit eine gewisse Zeit für A9 weiter zu arbeiten, wenn ich danach aufsteigen darf. Leider hat Google mich nicht schlauer gemacht... Danke!
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Asperatus am 24.01.2020 12:06
Ein Behördenwechsel beim gleichen Dienstherrn, also dem Bund, wäre § 24 BLV einschlägig. Dazu muss man sich auf eine externe Stellenausschreibung bewerben und man würde noch drei Jahre im statusrechtlichen Amt (Besoldungsgruppe) verbleiben, aber den Status als Bundesbeamter erhalten. Abordnung und Versetzung müssten mir der aufnehmenden und der abgebenden Behörde abgesprochen werden.

Ein Wechsel des Dienstherrn, also zum Beispiel zu einem Land, macht es komplizierter.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Domi1986 am 24.01.2020 14:12
Vielen Dank! Das klingt super!
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: BMIOberbehörde am 24.01.2020 20:07
Bei Fragen gerne auch direkt an mich, habe ich auch hinter mir ;-)
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Casiopeia1981 am 25.01.2020 09:37
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111824.msg139974.html#msg139974

Hier mal gucken, es gibt auch gute Alternativen zu einem „echten“ verbeamteten hD.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: BOS am 28.01.2020 16:03
Ich mache gerade selbst den Aufstieg (§24 BLV) und bleibe 2,5 Jahre (Befähigung) in meinem Statusamt A9 und dann noch mal 0,5 Jahre (Bewährung) abwarten bis ich die Ernennungsurkunde (A13) erhalte.

Was bedeutet der Hinweis des Bundesbeamtengesetz (BBG) § 17 Zulassung zu den Laufbahnen?

Dort steht in Absatz (5) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern:
1.
als Bildungsvoraussetzung
a)
ein mit einem Master (hat er) abgeschlossenes Hochschulstudium oder
b)
ein gleichwertiger Abschluss und
2.
als sonstige Voraussetzung
a)
ein mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossener Vorbereitungsdienst oder
b)
eine inhaltlich dem Vorbereitungsdienst entsprechende Ausbildung und eine inhaltlich der Laufbahnprüfung entsprechende Prüfung oder
c)
eine hauptberufliche Tätigkeit.(Laut Personalstelle nicht, da vorher im gD und smoit nicht anrechenbar für hD)


Frage: wo steht denn geschrieben, dass die hauptberufliche Tätigkeit dem höheren Dienst entsprechen muss, bzw. ist die vorherige Tätigkeit zu bewerten? Muss ich vorher in der Privatwirtschaft tätig gewesen sein? Können die Zeiten der Tätigkeit im ÖD (auch wenn in gD Laufbahn) nicht angerechnet werden, sollte die Tätigkeit mit der Stelle zusammenpassen? Beispiel: IT-Mitarbeiter für SAP im gD und im hD auch IT Mitarbeiter für SAP.

Zudem:
Müssen die 2,5 + 0,5 Jahre wirklich bis zur Ernennung als A13 zwingend abgewartet werden oder kann die Regierung / Behörde (das BMI ?) auch Ausahmen zulassen und sofort die Ernennungsurkunde aushändigen?  Siehe  BBG § 17 (7) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen von den Absätzen 2 bis 5 zulassen.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Organisator am 28.01.2020 16:49
Frage: wo steht denn geschrieben, dass die hauptberufliche Tätigkeit dem höheren Dienst entsprechen muss,

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung, Zu den §§ 19 - 21, Nr. 2

Zudem:
Müssen die 2,5 + 0,5 Jahre wirklich bis zur Ernennung als A13 zwingend abgewartet werden oder kann die Regierung / Behörde (das BMI ?) auch Ausahmen zulassen und sofort die Ernennungsurkunde aushändigen?  Siehe  BBG § 17 (7) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen von den Absätzen 2 bis 5 zulassen.
Gibt es denn so eine Verordnung? Hab keine gefunden.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Casiopeia1981 am 28.01.2020 17:29
Damit ist die BLV oder spezielle Laufbahnverordnungen wie bei den PNU gemeint.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Asperatus am 28.01.2020 20:22
Eine Rechtsverordnung ist kein Verwaltungsakt, den eine Behörde treffen kann.

Ausnahmen finden sich z. B. in § 22 und Unterabschnitt 4 der BLV.

§ 17 BBG legt die Laufbahnvoraussetzungen fest. In Unterabschnitt 3 der BLV werden die Voraussetzungen für die Anerkennung von Befähigungen konkretisiert.

§ 19 Abs. 3 BLV: "Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen." Dies gilt i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 2 BLV auch für die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes. Tätigkeiten des gehobenen Dienstes weisen eine geringere Schwierigkeit auf als Tätigkeiten des höheren Dienstes.

Zu den hauptberuflichen Tätigkeiten finden sich auch noch Ausführungen in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung", allerdings nicht zur Frage der Schwierigkeit.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: BalBund am 28.01.2020 21:53
Wobei ich aus Erfahrung berichten kann, dass Tätigkeiten die beispielsweise mit E12 TVöD vergütet wurden, aufgrund der Stellenausschreibung jedoch ein Master/Diplomstudium voraussetzen, durchaus auf die Zeiten nach 2c angerechnet werden.

Der Nachweis wurde im konkreten Fall durch Vorlage der aufbewahrten Stellenausschreibung erbracht, alternativ kann eine entsprechende Auskunft aber bestimmt auch durch die vormalige Personalstelle noch beigebracht werden.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Organisator am 29.01.2020 09:29
Wobei ich aus Erfahrung berichten kann, dass Tätigkeiten die beispielsweise mit E12 TVöD vergütet wurden, aufgrund der Stellenausschreibung jedoch ein Master/Diplomstudium voraussetzen, durchaus auf die Zeiten nach 2c angerechnet werden.

Der Nachweis wurde im konkreten Fall durch Vorlage der aufbewahrten Stellenausschreibung erbracht, alternativ kann eine entsprechende Auskunft aber bestimmt auch durch die vormalige Personalstelle noch beigebracht werden.

Das trifft aber auf den Fragesteller nicht zu, er ist ja Inspektor.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Unknown am 29.01.2020 16:40
Gäbe es denn die Möglichkeit, bei freien Dienstposten ohne vorheriges AC bereits den Vorbereitungsdienst für die Laufbahnbefähigung zu absolvieren. Praktisch von einem A9 auf einen A13 Dienstposten zu wechseln.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Asperatus am 29.01.2020 19:01
Letzte Frage verstehe ich nicht so ganz.

Für den Vorbereitungsdienst ist immer ein gewisses Auswahlverfahren erforderlich (§ 10a BLV). Dies entspricht dem Prinzip der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Das Auswahlverfahren ist grundsätzlich in einer Verordnung über den Vorbereitungsdienst/Laufbahn, Ausbildung und Prüfung nach § 10 Abs. 2 BLV festgelegt.

In den Laufbahnen des höheren Dienstes ist der Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Vorbereitungsdienst eher die Ausnahmw und die Anerkennung die Regel.

Grundsätzlich kann ein Beamter einer niedrigerer Laufbahngruppe auch, unter Erhalt seines bisherigen beamtenrechtlichen Status, eine Laufbahnausbildung für eine Laufbahn einer höheren Laufbahngruppe durchlaufen und nach Bestehen der Laufbahnprüfung die Befähigung erlangen (Aufstieg nach § 35 BLV).
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 29.01.2020 20:37
Wobei ich aus Erfahrung berichten kann, dass Tätigkeiten die beispielsweise mit E12 TVöD vergütet wurden, aufgrund der Stellenausschreibung jedoch ein Master/Diplomstudium voraussetzen, durchaus auf die Zeiten nach 2c angerechnet werden.
Da hast Du Schwein gehabt, zulässig ist eine solche Anerkennung nämlich nicht. Nur weil ich meinem Pförtner bei Einstellung eine Promotion in Astrophysik abverlange, erlangt er als  Pförtner noch keine Berufserfahrung in der Laufbahngruppe des h. D.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Asperatus am 30.01.2020 19:36
Mir scheint eher, dass die Stelle nicht anforderungsgerecht eingruppiert war? Nach den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD folgt m. W. aus dem Erfordernis eines wissenschaftlichen Master-Studiums eine Stellenbewertung nach min. E13.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 31.01.2020 01:08
Wir wissen doch gar nicht, was er in besagter Funktion zu tun hatte. Wir wissen nur, dass der Arbeitgeber für ne vermeintliche E12 nen Master sehen wollte. Mit E12 sammelt man per Defenition keine Erfahrung im hD.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: Asperatus am 31.01.2020 12:39
Und die Definition wäre? M. E. kommt es auf die Tätigkeiten und nicht die Entgeltgruppe an. Diese kann lediglich ein Indiz sein. Gleiches gilt für die Besoldungsgruppe.
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: BalBund am 31.01.2020 18:51
Wir wissen doch gar nicht, was er in besagter Funktion zu tun hatte. Wir wissen nur, dass der Arbeitgeber für ne vermeintliche E12 nen Master sehen wollte. Mit E12 sammelt man per Defenition keine Erfahrung im hD.

Grundsätzlich dachte ich das auch, aber Versuch macht klug. Die Stellenbewertung basierte seinerzeit auf dem TVöD vom 7. Februar 2006. Hier wurde die Eingruppierung nicht abschließend geregelt, sondern erst im Nachgang mit den Anlagen. 
Es handelte sich zudem um eine Tätigkeit die als Dozent betitelt wurde und in den Voraussetzungen den wissenschaftlichen Hochschulabschluss forderte. Gleichzeitig hatte die Verwaltung darauf abgestellt, dass der Einsatzort nicht unter den Ausschluss in §8 fallen würde.

Da es sich jedoch um eine Pflicht"schule" für junge Männer mit wenig soldatischer Ambition handelte, kamen die Arbeitsgerichte in verschiedenen Bundesländern später zu einer anderen Bewertung der Eingruppierung als die Verwaltung damals. Dies hatte ich zum Anlass genommen und dem wurde dann auch trotz fehlender höchstrichterlicher Entscheidung gefolgt...
Titel: Antw:Aufstieg in hD durch erfolgreiche Bewerbung bei anderem Dienstherren
Beitrag von: 2strong am 03.02.2020 00:31
Und die Definition wäre? M. E. kommt es auf die Tätigkeiten und nicht die Entgeltgruppe an. Diese kann lediglich ein Indiz sein. Gleiches gilt für die Besoldungsgruppe.
Erwähnenswert erachte ich die VV zur BLV, die regelmäßig eine Tätigkeit verlangt, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten in der Laufbahn entspricht. Demnach ließe sich von der Anforderung des Arbeitsgebers nichts, von der Eingruppierung (hier: E 12) dagegen einiges ableiten. Dass Arbeitsgerichte im Nachgang für die in Rede stehende Funktion eine höhere Eingruppierung festgestellt haben, stützt meine These.