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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: borro am 18.12.2018 12:59
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Hallo,
ich komme zum 1.1.19 von Stufe 4 in Stufe 5 in EG10, meiner seit langem beantrage Höhergruppierung in EG11 ist endlich stattgegeben, da es eine Stellenplanbasierte Höhergruppierung ist, wird sie leider erst zum 1.10.19 wirksam.
Meine Frage hierzu: wird die Stufenlaufzeit die ja am 1.10.19 bereits 9 Monate beträgt zu diesem Zeitpunkt auf 0 zurückgesetzt?
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Ja.
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Hallo,
bei mir liegt folgender Sachverhalt vor.
Am 01.01.2018 bin ich von Stufe 5 in die Stufe 6 der EG 10 aufgestiegen. Am 23.02.2018 habe ich einen Antrag auf Eingruppierung in die EG 11 gestellt. Diesem Antrag wurde gestern entsprochen; allerdings mit dem Hinweis, dass ich rückwirkend zum 01.08.2017 in die EG 11 eingruppiert werde. Dies bedeutet für mich, dass ich meine Stufe 6 verliere und meine Stufenlaufzeit in Stufe 5 zum 01.08.2017 bei Null beginnt. Ist dies rechtmäßig bzw. kann ich auf eine Eingruppierung in die EG 11 rückwirkend auf den Tag meiner Antragstellung bestehen, so dass ich nicht die Stufe 6 verliere?
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Entscheidend ist ab wann Aufgaben nach E11 wirksam übertragen wurden sind. Wenn dies 1.8.2017 war ist dies korrekt so.
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...oder anders ausgedrückt, entscheidend ist nicht, ab wann die Tätigkeiten ausgeübt wurden sondern ab wann sie auszuüben waren...
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Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist, kommt es aber zudem auf die mindestens implizite Zustimmung des AN zur Tätigkeitsänderung an. Diese kann durchaus durch das Ausüben der geänderten Tätigkeit erfolgen.
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...normative Kraft des Faktischen... ;)