Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Verwaltungsanfänger am 19.10.2021 17:30
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Hallo,
im Frühjahr diesen Jahres war bei meinem AG (BW) angeordnet, dass zur Vermeidung von Doppelbelegungen in unseren Büros jeweils in Schichten im HO / Büro gearbeitet wird. Jedoch war natürlich nicht zu vermeiden, dass einzelne Termine im Amt (Dienststelle) in Präsenz durchgeführt werden mussten so z.B. längere Kundengespräche. Diese fanden dann in größeren, separaten Besprechungsräumen statt. Hierzu wurde dann der Weg vom HO zur DST und zurück von mir mit dem Auto zurückgelegt. Diese Strecken habe ich nun zur Abrechnung bei der RK-Stelle eingereicht. Diese verweist nun darauf, dass für die Zurücklegung dieser Strecken kein Anspruch auf RK-Vergütung besteht, da es sich um den Weg zur Dienststelle handelt und es unerheblich ist, ob davor bzw. danach noch im HO gearbeitet wurde. Ist dies korrekt?
Danke schon mal vorab für Eure Antworten
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Was ist „HO“? Aus dem Kontext läßt sich schließen, daß das nicht im Sinne einer Slangbezeichnung für Prostituierte gebraucht wurde.
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Spid, das wäre dann doch aber eher eine Hoe,...
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Das sieht das urban dictionary anders…
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Ist dies korrekt?
Ja, da es keine Dienstreise war, kann auch keine RK geltend gemacht werden.