Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kaddel am 26.02.2019 22:42

Titel: Welche Stufe bei Wechsel der Entgeltgruppe
Beitrag von: Kaddel am 26.02.2019 22:42
Hallo zusammen,

ähnliches Thema, aber für mich nicht vollends recherchierbar, daher einmal die Frage an das Forum.

Kurze Skizzierung des Falles:
Aufgrund beruflicher Weiterqualifizierung steht ein Wechsel der Eingruppierung von dem TvöD-SuE in den TVöD-der Kommunen (also in die E-Stufen) an. Die Aufgabenbereiche bleiben die gleichen, die Bezahlung mitsamt gestiegener Verantwortung ändert sich erfreulicherweise.

Wie verhält es sich in diesem Fall mit den bereits erworbenen Stufenzuordnungen? Das die jeweilige Laufzeit bei einem Wechsel neu beginnt, ist mir bewusst, aber kann ich meine jetzige Stufe behalten oder muss ich wieder bei 1 "neu" beginnen? Bzw. wo finde ich dies rechtlich festgelegt; was muss ich beachten oder gar beantragen?

Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, gilt dies jedoch auch in dem Fall vom Wechsel von SuE in die "E-Stufen" des Tvöd?

Besten Dank!
Titel: Antw:Welche Stufe bei Wechsel der Entgeltgruppe
Beitrag von: Spid am 26.02.2019 23:53
Auch dann erfolgt die Höhergruppierung stufengleich, das folgt aus §17 Abs. 4 TVÖD.