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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: carriegross am 30.04.2020 08:54

Titel: Sind erwünscht = Zwingende Voraussetzung?
Beitrag von: carriegross am 30.04.2020 08:54
Hallo,

wenn in einer Stellenausschreibung steht:

"Verständnis und Interesse an technischen Themenbereichen mit Sachbezug sind erwünscht"

ist das jetzt eine zwingende Voraussetzungen, die der Bewerber zu erfüllen hat?

Gibts dazu eine gesetzliche oder gar richterliche Definition?

Danke Euch.

GLG
Titel: Antw:Sind erwünscht = Zwingende Voraussetzung?
Beitrag von: Spid am 30.04.2020 09:10
Nein.

Da findet sich genügend Rechtsprechung zu konstitutiven Voraussetzungen bei Stellenausschreibungen.
Titel: Antw:Sind erwünscht = Zwingende Voraussetzung?
Beitrag von: clarion am 30.04.2020 12:26
Hallo, gewünscht ist gewünscht und kein Muss. Wenn da steht, “vorausgesetzt“ werden z.B. mehrjährige Berufserfahrung, dann ist ein Muss.
Titel: Antw:Sind erwünscht = Zwingende Voraussetzung?
Beitrag von: was_guckst_du am 30.04.2020 15:36
...auch "mehrjährige Berufserfahrung" kann nur gewünscht sein, da dies nicht zu den konstitutiven Voraussetzungen  einer Stelle gehört...