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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: carriegross am 30.04.2020 08:54
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Hallo,
wenn in einer Stellenausschreibung steht:
"Verständnis und Interesse an technischen Themenbereichen mit Sachbezug sind erwünscht"
ist das jetzt eine zwingende Voraussetzungen, die der Bewerber zu erfüllen hat?
Gibts dazu eine gesetzliche oder gar richterliche Definition?
Danke Euch.
GLG
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Nein.
Da findet sich genügend Rechtsprechung zu konstitutiven Voraussetzungen bei Stellenausschreibungen.
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Hallo, gewünscht ist gewünscht und kein Muss. Wenn da steht, “vorausgesetzt“ werden z.B. mehrjährige Berufserfahrung, dann ist ein Muss.
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...auch "mehrjährige Berufserfahrung" kann nur gewünscht sein, da dies nicht zu den konstitutiven Voraussetzungen einer Stelle gehört...