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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 22.04.2019 14:43

Titel: Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Maximus2584 am 22.04.2019 14:43
Gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem die Leistungsbeurteilung ausgestellt werden muss, falls man sich weiter im ÖD beworben hat und sonst nicht in das Verfahren zugelassen werden würde? Ich habe eine vor ca. 2.5 Monaten beantragt, diese wurde bis heute nicht ausgehändigt und das mit 1000 Ausreden in die Länge gezogen. Es sind schon 3 Verfahren, wo mir aufgrund der fehlenden Leistungsbeurteilung abgesagt wurde(schriftlich) und jetzt habe ich wieder 3 Anschreiben bekommen, dass ich eine beifügen soll. Meine Befürchtung, es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal). Trotzdem brauche ich die Beurteilung, sonst kann man sich ja nicht weiter bewerben. Also irgendwie eine gesetzliche Grundlage bzw. Frist, die man setzen kann oder man muss eben "Jahre" darauf warten und kann nichts machen? Vielen Dank!
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Tagelöhner am 22.04.2019 15:26
Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Pseudonym am 22.04.2019 18:34
es wird bei meinem derzeitigen Arbeitgeber extra lang gebraucht, um so das Personal lange wie möglich behalten zu können und, dass die Beurteilung sowieso "fair" ausgestellt wird ist nicht mal zu denken(ist mir momentan egal).

Ehrlich sein: machst Du gute Arbeit oder eher mäßig willig Deinen Job? Machst Du einen guten Job, lässt sich das relativ gut einklagen bzw. der AG hat wenig Interesse daran verklagt zu werden. Hier wären allerdings Beweise hilfreich (Prämien erhalten?) Machst Du einen mäßig guten Job, musst du auch da nicht mit weniger als einem "befriedigend" leben. Allerdings liest man das schon fix raus.

Ich hatte neulich ein Zeugnis auf dem Tisch, das hätte die Klage schon als angehängte Kopie bei Einreichung gewonnen. Der AN war aber auch sichtlich ein Faulpelz und der AG hat sich bedankt.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Spid am 22.04.2019 18:47
Ich denke Du möchtest auf ein Zwischenzeugnis heraus. Da Du im TV-L Forum postest, gehe ich mal davon aus, dass der Tarifvertrag der Länder TV-L bei Deinem Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Hier ist im § 35 geregelt:

(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.

Du solltest also den Druck mal erhöhen, notfalls mit Einschaltung des Personalrates. Dass sich das aber logischerweise eher konträr zu einem wohlwollenden Zeugnis auswirken könnte, muss man ja nicht dazu sagen.

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen den Ausführungen zu Zwischenzeugnissen und der Frage des TE nach einer Leistungsbeurteilung.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: MoinMoin am 23.04.2019 09:21
Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Maximus2584 am 24.04.2019 20:35
Den von Tagelöhner konstruierten Zusammenhang kann ich zum Glück sehr wohl sehen.
Ob er hilfreich ist überlasse ich den TE.

Gibt es überhaupt im TV-L einen Regelung zu einer Leistungsbeurteilung?

@ Maximus
Sind es öffentlich ausgeschriebene Stellen? Falls Ja: Wie wird das gehandhabt mit Berufsanfängern oder Menschen aus Bereichen, wo es keine LB gibt?

*****************
Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als 12 Monate) zu berücksichtigen. Soweit eine entsprechende dienstliche Beurteilung nicht vorliegt, wird darum gebeten, deren Erstellung zu veranlassen und den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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Immer gleich in jeder Ausschreibung. Nach dem Ende wird man grundsätlich per E-mail gebeten dies nachzureichen und dann wird aufgrund fehlender Beurteilung abgesagt, obwohl die Lage ja bekannt ist, dass es ewig dauern kann, dass eine ausgestellt wird. Bei neuen Bewerbern ohne Arbeitserfahrung gehe ich mal davon aus, dass auch nur Bachelor oder VL 2 genügt als Nachweis.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: RsQ am 25.04.2019 07:54
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Rita am 13.05.2019 16:38
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2019 18:57
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.
Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: ReKo1808 am 14.05.2019 07:14
Ich docke hier mal fix an: Gibt es ähnliche Vorgaben für Bewerber, die vorher nicht im öD waren? Oder nimmt man dann das, was vorliegt?

Als ich vom freien Markt in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin, galt für mich die selbe Anforderung, ich sollte ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als 12 Monate ist.
Wohl denen, die eines Bekommen. In der REgel bekommt man es ja erst beim verlassen des AGs.


In der Regel schon, da hast du recht.
Ich habe jedoch während meiner Ausbildung danach gefragt, weil mein Chef sich nicht dazu geäußert hat, ob ich übernommen werde oder nicht. (Gelernt habe ich in der Wirtschaft)
Er hat zwar sehr verdutzt geschaut, es aber widerwillig geschrieben und mir ausgehändigt. Auf Nachfrage sogar zweisprachig, weil ich mich ins Ausland beworben hatte. ;)
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2019 09:03
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.
Das ist doch auch durchaus Ziel des ganzen. Manchmal bewegen sich Chefs erst dann und reden mit einen.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: ReKo1808 am 14.05.2019 09:28
Grundsätzlich möglich ist alles, nur macht das bei einigen Chefs den Eindruck, dass man gehen will.
Das ist doch auch durchaus Ziel des ganzen. Manchmal bewegen sich Chefs erst dann und reden mit einen.


Manchmal erfüllt das seinen Zweck, da gebe ich dir Recht. Allerdings gibt es genug Chefs, die dann in Ihrer unendlichen Sturheit sagen: "Dann geh doch!"
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2019 10:33
Manchmal erfüllt das seinen Zweck, da gebe ich dir Recht. Allerdings gibt es genug Chefs, die dann in Ihrer unendlichen Sturheit sagen: "Dann geh doch!"
Immerhin redet er dann mit einen....und man weiß wo man dran ist.

Der Arbeitsmarkt ist halt wie ein Basar: Man muss sein gegenüber einschätzen können und wissen welchen Winkelzug man macht, um das optimale für sich herauszuholen.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: RsQ am 14.05.2019 10:47
Ein Stellenwechsel ist eben auch ein Pokerspiel. Ein Zwischenzeugnis anzufragen, ist ja nur ein Teil davon. Wer sagt denn, dass danach tatsächlich Vorstellungsgespräch und neuer Job folgen? Das Risiko ist, dass man danach ja weiter im bisherigen Job bleibt - und das Klima mit einem (auch nur in Erwägung gezogenen Wechsel) nachhaltig beeinträchtigt ist.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: ReKo1808 am 14.05.2019 11:16
Ein Stellenwechsel ist eben auch ein Pokerspiel. Ein Zwischenzeugnis anzufragen, ist ja nur ein Teil davon. Wer sagt denn, dass danach tatsächlich Vorstellungsgespräch und neuer Job folgen? Das Risiko ist, dass man danach ja weiter im bisherigen Job bleibt - und das Klima mit einem (auch nur in Erwägung gezogenen Wechsel) nachhaltig beeinträchtigt ist.


Genau das meinte ich damit ;)
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Alien1973 am 14.05.2019 11:20
Bei Änderungen in der Firmenführung oder bei internem Stellenwechsel hat man sogar einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.  ;)

Bei mir gab es mal einen Geschäftsführerwechsel und ich habe deswegen ein Zwischenzeugnis verlangt. Zuerst haben sie zwar blöd geschaut, aber ich hab ohne zu Murren eines bekommen. Hatte ja nicht vor zu wechseln, nur wer weis was der neue Geschäftsführer für einer ist, wie man mit ihm klar kommt und vor allem wie lange er da bleibt? Steht dann halt auch im Zeugnis: Dieses Zeugnis wurde auf Wunsch von ..... und aufgrund Änderungen in der Firmenführung ausgestellt.

Da fehlt dann natürlich die Schlussfloskel mit guten Wünschen und weiterhin viel Erfolg usw. Das ist ja klar.

Man muss es nur passend rüber bringen, dann schaut es auch nicht gleich nach Wechselwunsch aus. Wenn allerdings bekannt ist das man unzufrieden ist, dann wird sicherlich ein gewisses Misstrauen auftauchen...
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2019 14:59
Man muss es nur passend rüber bringen, dann schaut es auch nicht gleich nach Wechselwunsch aus. Wenn allerdings bekannt ist das man unzufrieden ist, dann wird sicherlich ein gewisses Misstrauen auftauchen...
Misstrauen  ;D - der Mitarbeiter ist mein Feind....... 8)
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Maximus2584 am 27.07.2019 13:06
Es sind ja schon einige Monate nach meiner ersten Anfrage vorbei. Die Situation hat sich so gestaltet, dass ich auch nach mehreren Monaten noch keine fertige Beurteilung habe. Insgesamt ist es so abgelaufen:

1-Anfrage der Beurteilung
2-Fast 3 Monate nach der Anfrage eine Vorlage der Beurteilung, (ich nicht einverstanden)
3-Gegendarstellung
4-Fast 2 Monate nach der meiner Gegendarstellung kam die Antwort der Leitung, jedoch kaum mit den Antworten auf meine Gegendarstellung, sondern mit weiteren Beschuldigungen ohne jegliche Nachweise
5-Meine Antwort darauf, dass ich für jede Anschuldigung einen Nachweis sehen möchte, denn ich habe alles erläutert und sogar schriftliche Nachweise erbracht für meine Aussagen. Ich behaupte weiterhin, dass alles nur ausgedachte Behauptungen sind und keinen einzigen Nachweis für die Aussagen gibt, die Beurteilung auch nicht subjektiv ausgestellt sei. Ich habe explizit nach den Nachweisen für die Aussagen gefordert. Darüber hinaus hat die Leitung eine "persönliche Stellungsnahme" zu der Beurteilung hinzugefügt mit dem Betreff "Ich erlaube mir eine persönliche Stellungsnahme". Worauf ich die Personalstelle angesprochen habe, wie überhaupt diese zulassen kann eine persönliche Meinung zu meiner Beurteilung zulassen zu können, worauf es einfach so abgetan wurde "Ach, naja ist ja richtig Herr.....die Leitung hat ja nur den Betreff falsch angegeben, ist ja nur die Antwort auf Ihre  angesprochenen Punkte".... Also einfach nicht zu fassen, wie unprofessionell und unfähig dort alle sind......

Die Punkte zu dennen ich Nachweise gefordert habe:

1-Beschwerden von Kunden(gelogen)
2-Beschwerden von Kollegen(gelogen)
3-Beschwerden von Partnern(gelogen)

usw....

Nie hat ich etwas davon und nie wurde ich von der Leitung darauf angesprochen und plötzlich hatte Sie alles bekommen.....

6. Nach weiteren zwei Monaten habe ich die Antwort bekommen, dass die Leitung sich entschieden hat sich nicht zu äußern und damit einfach alle Stellungsnahmen und die Beurteilung bei allen Stellen zur Unterschrift sind und der Akte beigefügt werden.

Nun ich habe vor mich jetzt an den Personalrat zu wenden, denn mit der Entscheidung sich nicht zu äußern und keinen einzigen Nachweis für die Aussagen zu haben, sehe ich nun meine Aussagen als bewiesen an, dass die Äußerungen nur erfunden sind. Ist es einfach so möglich was zu erfinden ohne jeglichen Nachweis??? Wer kennt genau die rechtliche Lage zu der Zwischenbeurteilung? Darüber hinaus ist ja zu sagen, dass die Beurteilung ja nur 12 Monate gültig sei und für weitere Bewerbungen wieder eine neue erstellt werden soll(so ist es halt in Berlin), wie ist denn da die Lage, wenn die Beurteilung erst (wenn ich Glück habe) nach 6-7 oder mehr Monaten erst fertig sein wird? Ich kann ja im Prinzip eine neue beantragen.......Was kann man allgemein machen in so einer Situation? Des Weiteren durch die Unterhaltung mit Kollegen, welche auch die Beurteilungen haben wollen kam es raus, dass die Leitung zu dennen gesagt hat, dass Sie einfach mal pauschal für die erste Beurteilung eine "3" vergibt.... Ist zu so einer Aussage noch etwas zu sagen????
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 13:27
Der TV-L sieht keine Zwischenbeurteilungen vor.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Maximus2584 am 27.07.2019 13:46
§ 35
Zeugnis
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit; es muss sich auch auf Führung und Leistung erstrecken (Endzeugnis).
(2) Aus triftigen Gründen können Beschäftigte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen (Zwischenzeugnis).
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Beschäftigten ein Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).
(4) Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen.


In diesem Fall habe ich ein Zwischenzeugnis gefragt, nach Punkt 2. Dieses Zeugnis kann aber nur erstellt werden, wenn eine Beurteilung vorliegt. Ich hoffe dies ist jetzt verständlicher. Triftiger Grund in diesem Fall, dass andere Stellen/Behörden für die Bewerbungen dies angefragt haben.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 13:51
§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Maximus2584 am 27.07.2019 14:10
§35 TV-L ist mir bekannt. Es regelt den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Es besteht kein Sachzusammenhang zu einer tariflich nicht vorgesehenen Beurteilung noch würden die dort geregelten Zeugnisse eine solche bedingen.


Danke für die Antwort, wie erwähnt, wollte man im Amt kein Zwischenzeugnis ohne Beurteilung erstellen und die Frage ist jetzt wegen der Beurteilung und meiner entstandenen Situation.
Titel: Antw:Leistungsbeurteilung für weitere Bewerbungen
Beitrag von: Spid am 27.07.2019 14:26
Auf ein Zwischenzeugnis und dessen unverzügliche Ausstellung besteht doch gem. der von Dir selbst zitierten tariflichen Norm ein individualrechtlicher Anspruch, der sich problemlos auch gerichtlich durchsetzen läßt.