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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Novus am 09.07.2020 23:34

Titel: TVÜ-L SuE Tabelle - hoffentlich zum letzten Mal
Beitrag von: Novus am 09.07.2020 23:34
In BW wurden alle betroffenen Mitarbeiter oder ihre Direktionsstellen darüber informiert, dass sie nun zum 01.08. übergeleitet werden.
Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Beschäftigten (das ist ein Zitat) in S8a oder S8b jeweils ohne Stufe 5 und 6 übergeleitet werden wird.

Bei mir sind da große Fragezeichen aufgetaucht -ohne Stufe 5 und 6- finde ich gar nicht mehr im neuen TV-L Anlage A.

Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen? Es herrscht kein Zeitdruck (ich bin nicht betroffen :D)  es geht nur darum zu verstehen was da passiert.

Grüße
Titel: Antw:TVÜ-L SuE Tabelle - hoffentlich zum letzten Mal
Beitrag von: Spid am 10.07.2020 06:28
S8b in Teil II Abschnitt 20.4 ist doch ausdrücklich mit „keine Stufe 5 und 6“ beschrieben und auch in §29e Abs. 2 Satz 4 TVÜ-L ist nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen.

S8a kommt nur in Abschnitt 20.6 vor und hat 6 Stufen.

Die Überleitung fand gem. §29e TVÜ-L bereits am 01.01.20 statt und nicht etwa erst zum 01.08.20.
Titel: Antw:TVÜ-L SuE Tabelle - hoffentlich zum letzten Mal
Beitrag von: Novus am 10.07.2020 13:24
Ja danke, das mit den Stufen war jetzt explizit auf 8a bezogen.

Grüße