Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: muschelmann am 06.03.2021 13:01
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Hallo allerseits,
ich werde in absehbarer Zeit meinen Beamtenstatus (Land Brandenburg) aufgeben, um bei der gleichen Behörde als Tarifbeschäftigter tätig zu werden. Kann ich meinen noch nicht genommenen Resturlaub "mitnehmen"? Nach § 10 Abs. 2 S. 3 EUrDbV verfällt der jedoch bei Entlassung. Gibt es ggf. eine Ermessensgrundlage, diesen Urlaub trotzdem mitzunehmen? Wie gesagt, die Behörde bleibt ja dieselbe.
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Dem Wortlaut des Gesetzes nach ist das eine Ist Vorschrift, ergo kein Ermessen.
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Das ist mir klar - aber ggf. gibt es ja eine Regelung für Tarifbeschäftigte, dass Urlaubsansprüche aus vorhergehenden Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst übernommen werden können. Im TV-L findet sich dazu nichts, aber man weiß ja nie, ob es nicht noch andere Rechtsquellen bzw. Verwaltungsvorschriften gibt, die da einen Spielraum eröffnen...
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Darf ich fragen weshalb du wechselst?
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Darf ich fragen weshalb du wechselst?
Interessantere Aufgaben und bessere Bezahlung ;-)
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Herzlichen Glückwunsch dazu, dass dein AG nun die hälfte des GKV-Beitrags zahlen wird. Die PKV ist der größte Rotz wird immer teurer ohne jeden Zuschuss. Die 50%-Beihilfe merkt man gar nicht mehr am Beitrag.
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Die zentrale Frage ist ob man dich unbedingt möglichst schnell auf der neuen Stelle will. Dann man man eine entsprechende Vereinbarung zum Urlaub treffen. Dabei ist zu beachten, dass die Urlaubstage für den Arbeitgeber dann teurer sind als vorher als Dienstherr (höheres Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge).
Anspruch hat man nicht und es ist haushaltsrechtlich recht problematisch da eine Lösung zu finden.
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Anspruch hat man nicht und es ist haushaltsrechtlich recht problematisch da eine Lösung zu finden.
Wobei bei den häufigen Verrechnern der Personaler muss da schon viel Buffer eingeplant sein 8)
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Glückwunsch zum Sprengen der Beamtenfessel und willkommen zurück im Angestelltenverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen. Etwas offtopic, aber wie reagieren denn die Kollegen und Vorgesetzten auf diese doch eher ungewöhnliche Entscheidung? ;D
Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere Vollblutbeamte es vielleicht schon persönlich nimmt, wenn man sich seiner "elitären Zunft" entzieht und wenn auch ungewollt unterschwellig womöglich eine gewisse Ablehnung zum Ausdruck bringt.
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Wobei bei den häufigen Verrechnern der Personaler muss da schon viel Buffer eingeplant sein 8)
Es geht mir noch um die Frage ob genug Geld da ist, sondern ob man es dafür einsetzen kann hier Urlaub zu gewähren auf die kein Anspruch besteht.
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Hallo allerseits,
ich werde in absehbarer Zeit meinen Beamtenstatus (Land Brandenburg) aufgeben, um bei der gleichen Behörde als Tarifbeschäftigter tätig zu werden. Kann ich meinen noch nicht genommenen Resturlaub "mitnehmen"? Nach § 10 Abs. 2 S. 3 EUrDbV verfällt der jedoch bei Entlassung. Gibt es ggf. eine Ermessensgrundlage, diesen Urlaub trotzdem mitzunehmen? Wie gesagt, die Behörde bleibt ja dieselbe.
Hallo muschelmann!
Mich würde auch sehr interessieren welche Auswirkungen diese Entscheidung hat (Pensions / Rente), wieviel Unterschied ist das bei dir im Monat, dass sich der Wechsel so lohnt? Ich habe auch schon mal mit dem Gedanken gespielt...aber bisher nirgends Erfahrungswerte in diese Richtung gefunden. Oft wird ja umgekehrt gewechselt :D