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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: MKenshi am 15.09.2020 20:04
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Guten Tag,
Ich habe mich für eine Stellenanzeige beworben. Entgeltgruppe war E9b, danach kam Der Vertrag zu unterschreiben und habe gelesen “ Die Eingruppierung erfolgt dann in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe (E 09a TVöD).”
Kann jemand mir kurz erklären ob das normal ist weil ich ausländischen Bachelor mit der Anerkennung habe.
Grüß, MK
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Neben der Angabe des Tarifvertrags wäre eine grobe Beschreibung der Tätigkeit und der in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen hilfreich um zu Einschätzungen kommen zu können. Daneben dann der genaue Abschluss.
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...wahrscheinlich wurde explizit der 2. Angestelltenlehrgang gefordert und den hat er eben nicht, mit der Folge, dass er tarifrechlich von 9b in die 9a rutscht...
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
...steht im Ausgangspost...
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Nein und nein.
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...auf dieses beliebte spid´sche Spielchen gehe ich jetzt mal nicht ein...
...hinterher muss der Admin wieder "PingPong" löschen..
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Nee, der löscht nur Ping, Pong (Spid)bleibt.
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Es ist kein Spielchen. Weder hat der TE im Startbeitrag ausgeführt, daß ein Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis fände, noch, welcher das sein könnte. Die Vermutung liegt nahe, daß er seine Frage dem thematisch passenden Unterforum zugeordnet hätte, wenn es einer jener wäre, die ein solches hätten. Du mutmaßt in Deinem anderen Beitrag jedoch offenkundig die Unterwerfung des Arbeitsverhältnisses unter eines der Tarifregime des öD - und selbst wenn man dieser Mutmaßung folgte, wäre die explizite Forderung eines AL 2 oder eines anderen Abschlusses tariflich völlig bedeutungslos, weshalb sich die behauptete tarifrechtliche Wirkung nicht einstellt.
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...nee...er hat ja nur "E 9a TVöD" geschrieben... da steht echt nix von Tarifvertrag oder von einem sonstigen Hinweis, welcher denn gemeint sein könnt... 8)
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Mal abgesehen davon, daß TVÖD ohnehin keine hinreichende Angabe wäre, ergibt sich aus den Angaben eben nicht die Anwendung des Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis - zumal der TE sein Anliegen dann ja im entsprechenden Unterforum vorgetragen hätte.
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...auch Foristen sind nur Menschen und schreiben nicht alles genau dort, wo es eigentlich hingehört hätte..einfache Assoziation hift aber oft weiter...
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Der TE könnte den Sachverhalt ja einfach aufklären. Dazu diente die Frage.
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Die Ausschreibung richtet sich auch an Personen, die nicht über den Abschluss des Angestelltenlehrganges II verfügen, aber eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einer*einem Arbeitgeber*in, die*der vom Geltungsbereich des TVÖD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erfasst wird oder bei einer*einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber*in, nachweisen können.”
Ist das grausam...
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Ohne die Beantwortung der Frage zum Tarifvertrag und zum Abschluss kann keine Beurteilung des Sachverhalts erfolgen.
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ahh so meinen Sie, Spid
TVöD-V Niedersachsen / Abschluss: Öffentliche Verwaltung (B.A.)
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Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.
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Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.
Ich bedanke mich sehr.
Grüß, MK
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...wobei Spid damit die 9b meint und nicht die 9a...
...andere sehen das anders (was die Bezahlung angeht)...
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Wer es anders sieht, sieht es falsch.
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...1. Spid´sches Gebot... :D
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Anhand der Sachverhaltsschilderung bin ich irritert, warum hier die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe stattfinden sollte
@ MK
Wie hat der Arbeitgeber den entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag begründet?
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...1. Spid´sches Gebot... :D
Dann zitiere doch die tarifliche Norm, das Urteil oder den Kommentar, aus dem hervorginge, daß dem, was der AG für die Stelle fordert, irgendeine Relevanz für die Eingruppierung zukäme.
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..die Ausschreibung beinhaltet den Passus, dass Bewerber, die über keinen Abschluß des Angestelltenlehrganges II verfügen (wie hier), andere bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (die hier ebenfalls nicht vorliegen)...
..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...
...Beschäftigte, die zwar die übrigen Voraussetzungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen, werden in der jeweils nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert ... (so unter Ziffer 2.2.2 der Erläüterungen zur Entgeltordnung VKA zum TVöD)...
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Die Anforderungen in der Person sind die in der EGO genannten, sofern welche genannt sind.
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Nicht mal das, es geht sogar ausschließlich um die in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Voraussetzungen in der Person.
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..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...
Richtig. Dann hätte der AG die Person aber gar nicht einstellen dürfen. Aufgrund eigener Definitionen kann Tarifrecht aber nicht ausgehebelt werden.
Sonnst könnte der AG auch ein Jodeldiplom fordern und bei Nichtvorliegen eine EG niedriger eingruppieren. Dann ist man nämlich nicht eingruppiert, sondern wird es vom AG ;)
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Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.
Magst Du erläutern warum nach Deiner Auffassung nach inzwischen jeder Bachelor der Voraussetzung in der Person genüge tut oder missverstehe ich Deine Aussage?
Warum schließt du EG 9b Fallgruppe 2 aus?
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Der TE hat doch ausgeführt, daß er einen Bachelor in Öffentlicher Verwaltung hat. Aus dem Beitrag des TE von 09:51, den @Kaiser80 auszugsweise zitiert hat, der aber bereits vom TE gelöscht wurde, wurde deutlich, daß es sich bei der Tätigkeit um irgendein SGB-Bearbeitungsgedöns handelt. Es liegtmithin also ein passender Abschluß vor - womit die Anforderung in der Person der E9b Fg. 1 erfüllt ist, was bei Fg. 1 zur entsprechenden Eingruppierung führt und bei Fg. 2 zum Entfall der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und somit ebenfalls zur entsprechenden Eingruppierung.
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Oh ok. Ich habe es so verstanden, dass der Bachelor öffentliche Verwaltung gefordert war.
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Den genauen Text der Ausschreibung bzw. einen Auszug davon hatte der TE um 09:51 gepostet.