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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Florian86 am 20.02.2019 19:36

Titel: Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 20.02.2019 19:36
Guten Abend liebe Mitglieder. Ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße Florian, bin 33 Jahre alt und seit Januar 2017 im ÖD beschäftigt. Von Januar 2017 bis Dezember 2018 war ich befristet auf ein Projekt angestellt. Seit Januar 2019 bin ich nun unbefristet eingestellt worden, weil mein Vorgänger in den Ruhestand verabschiedet wurde. Mein Vorgänger hat für genau dieselbe Tätigkeit die EG 9a bekommen, während ich leider nur die EG 8 bekomme. Diese Tätigkeit erfordert schon tiefer gehendes Fachwissen und wird komplett selbständig ausgeführt. In der Stellenanzeige (intern) wurde der Gesellenbrief sowie eine Fortbildung als Meister verlangt, so wie mein Vorgänger sie inne hatte. In meinem Arbeitsvertrag steht aber zusätzlich, das auch der staatlich. geprüfte Techniker Voraussetzung für diese Stelle ist (Den Techniker habe ich ebenfalls). Einerseits können die doch die Wertigkeit der Stelle von EG 9a, nicht in EG 8 herabsetzen und andererseits zusätzlich noch einen höheren Bildungsabschluss verlangen???? Was denkt Ihr über diesen Sachverhalt? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, bzw. einen Tipp für mich hat, an wen ich mich wenden könnte?

Viele Grüße
Florian
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Max am 20.02.2019 19:51
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/entgo.pdf

Leitest du eine große oder besonders wichtige Arbeitsstätte?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 20.02.2019 20:05
Hallo Max, mir sind keine Mitarbeiter unterstellt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 20.02.2019 20:11
Danke für deinen Link ;) :)
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 20:24
Und, ist es nun eine besonders wichtige Arbeitsstätte? Ansonsten bleibt es bei E8.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 20.02.2019 20:46
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

Meine Tätigkeit erfordert zu 100% selbständige Leistungen....Es gibt niemanden, der meine Arbeit kontrollieren könnte, weil meinem promovierten Vorgesetzten die Fachkompetenz in diesem Bereich fehlt.

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)  Das trifft da schon eher zu, also ist es eine wichtige Arbeitsstätte.....

Meine Vertretung ist übrigens ebenfalls Techniker & Meister und in EG 9b eingruppiert.

VG
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 20:54
Bullshit. Du bist im falschen Teil der EGO. Wenn Du wissen möchtest, wie Meister eingruppiert sind, mußt Du auch unter Meister (Teil III Abschnitt 32. Geprüfte Meisterinnen und Meister) gucken. Zudem ist Dir die tatsächliche Bedeutung des unbestimmten Rechtsbegriffs der selbstständigen Leistungen offenkundig nicht geläufig.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 20.02.2019 21:14
Achso, ups....Das habe ich wohl überlesen.....Danke für die freundliche Info ;)
Entgeltgruppe 9a
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.

Auch dies trifft voll und ganz zu..... Am besten wohl direkt an den Personalrat wenden, oder?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 20.02.2019 21:33
Ich würde mich mit keinem Thema von tatsächlicher Relevanz an den PR wenden. Gewählte Gremien sind üblicherweise keine Gewähr für Qualität.

Nun, angesichts Deiner gezeigten tiefen Kenntnis der EGO ist Dir sicherlich die Rechtsprechung des BAG zu den unbestimmten Rechtsbegriffen sowie die einschlägige Kommentarliteratur geläufig, die Dir die Bewertung Deiner Tätigkeit überhaupt erst ermöglichen. Da kann man ja quasi direkt zur höheren Eingruppierung gratulieren.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Max am 20.02.2019 22:50
Z.B. Einschätzung UB
Zitat
Eine besonders wichtige Arbeitsstätte liegt vor, wenn sie gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Das ist beispielsweise zu bejahen,
-   wenn die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,
-   wenn besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder
-   wenn beim Ausfall der Anlagen oder Versäumung einer baldigen Wiederingangsetzung für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile oder Gefährdungen eintreten können.
Für die Beurteilung darf nicht darauf abgestellt werden, wie groß die Werkstatt bzw. der Arbeitsbereich räumlich ist. Ebenso kann nicht die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer die ausschlaggebende Größe für die Wichtigkeit der Arbeitsstätte sein.
Der Meister, der in dieser besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, muss sich durch ein „höheres Maß von Verantwortlichkeit“ herausheben. Dabei muss beachtet werden, dass nicht bereits die bloße Tatsache, dass der Meister in der besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, auch mit einem höheren Maß an Verantwortlichkeit einhergeht. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte gegenüber dem Durchschnitt der Meister in solchen Einrichtungen wesentlich erhöhte Entscheidungsbefugnisse besitzt, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der persönlichen und technischen Mittel sowie der einzuschlagenden Wege zur Lösung entstehender Probleme.  :D   
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MrRossi am 21.02.2019 09:10
Ist jetzt der Techniker oder Meister maßgeblich?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 09:18
Der TE ist ausgewiesener Experte in Eingruppierungsfragen. Wenn er die auszuübende Tätigkeit im Meister-Bereich sieht, erübrigt sich die Prüfung, ob ggfs. eher Technikertätigkeiten vorliegen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Axual am 21.02.2019 19:54
Wie schaut es eigentlich aus falls der Meister Betreiberveranwortung bzw. Unternehmerverantwortung delegiert bekommt wie z.B die Bestellung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft und Betreiber
Da steht die Endgeltgruppe  8 oder 9a so garnicht in relation zur Verantwortung und haftbarkeit.
Meine meinung ist das der Meister grundsätzlich unterbezahlt beim TVÖD ist
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 20:20
Ich sehe - abgesehen von der ohnehin nicht vorhandenen zeitlichen Relevanz - nicht, welches Heraushebungsmerkmal da betroffen sein sollte.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Axual am 21.02.2019 20:28
Wie ist das mit der zeitlichen Relevanz gemeint ?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 20:39
Da VEFK regelmäßig weniger als 50% der regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht, wäre es tariflich unerheblich, selbst wenn es eine höherwertige Tätigkeit wäre.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Axual am 21.02.2019 20:54
Also ich wüsste nicht das die VEFK nur 50% oder weniger regelmäßige Arbeitszeit betrift wie soll das den gehen ?
Der jenige ist in seiner Arbeitszeit 100% VEFK und kann nicht mal eben sagen ab 11:00 bin ich nicht mehr VEFK.
Genau das selbe mit der Betreiberverantwortung diese hat man 24h 365 Tage.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 21:03
Es ist nicht die Frage, wann er es ist, sondern wann er was tut. Deshalb heißt es auch „auszuübende Tätigkeit“ und nicht „wichtiges Türschild“.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Axual am 21.02.2019 21:11
Ist mir schon bewusst dann schau dir doch mal bitte an was die VEFK leisten und sicherstellen muss nach der VDE usw. und jeder der dieses sauber einhalten will, hat weit aus mehr als 50% seinener Arbeitszeit zu tun hat das alles Rechtssicher ist und bleibt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 21.02.2019 21:35
Die VEFK hat genau so viel Unternehmerverantwortung wie der AG an sie überträgt. Alleine schon die Weisungsfreiheit bleibt in den allermeisten Fällen - insbesondere im öD - ein feuchter VDE-Traum. Und nein, in der üblichen Behörde mit nicht mehr als Haushaltsstrom braucht die VEFK nicht mal ansatzweise die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Axual am 21.02.2019 22:09
Ich bin da ganz anderer Meiniung...
In einer Behörde mit einem Gebäudekomplex kann das ja so sein.
Ist die VEFK für mehrere Liegenschaften mit paar 100 Gebäuden inklusive der Mittelspannungsanlagen usw. verantwortlich da möchte ich ne VEFK sehen die das unter 50% ihrer täglichen Arbeitszeit erledigt bekommt.
Das ist aber wie immer in der Theorie hört sich das immer alles einfach an in der Praxis läuft es aber ganz anders.
Die Leute die sowas entscheiden sollten mal den Job derer für ein paar Tage machen ich denke da würden so einige sich wundern was hinter manchen Jobs oder wie es so schön heisst Tätigkeiten oder Dienstposten wirklich steckt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 22.02.2019 01:57
Es steht Dir natürlich völlig frei, falscher Meinung zu sein. Eine Froschperspektive dürfte für Entscheider kaum dienlich sein.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 22.02.2019 19:58
Vielen Dank für die Informationen. Ich habe nochmal genau nachgeschaut. Aus dem Arbeitsvertrag geht hervor, dass es sich um eine Meisterstelle handelt. Allerdings steht in der TD (Tätigkeitsdarstellung), das zusätzlich der staat. gepr. Techniker für diese Tätigkeit erforderlich ist. Wie passt das denn bitte zusammen??? Mein Vorgänger war in EG 9a eingruppiert (welcher Meister war) und ich bekomme für dieselbe Tätigkeit EG 8, obwohl zusätzlich der Techniker verlangt wird......Habt Ihr vielleicht noch eine Idee an wen ich mich in dieser Angelegenheit wenden kann? Wer ist denn eigentlich für die genaue Tätigkeitsdarstellung verantwortlich, mein direkter Vorgesetzter?
VG Florian
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 22.02.2019 20:18
Du vermutest lediglich aus dem Umstand heraus, daß Dein Vorgänger Entgelt nach E9a erhielt, daß dieser auch in E9a eingruppiert war. Das kann so sein, muß es aber nicht. Die mögliche Erfordernis einer weiteren beruflichen Fortbildung auf dem selben Niveau ist grundsätzlich tariflich unbeachtlich. Die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit liegt in der Verantwortung des AG, durch wen er handelt, ist ihm überlassen. Die Eingruppierung läßt sich im Wege einer Eingruppierungsfeststellungsklage feststellen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 22.02.2019 20:57
Hallo Spid, mein Vorgänger hat mich eingearbeitet und da kam dann u.a auch das Gesprächsthema "Gehalt" auf. Er war definitiv in 9a eingruppiert und konnte die Herabsetzung der Wertigkeit auch nicht nachvollziehen. Ich denke, dass ich es erstmal auf dem Dienstweg versuche. So eine Eingruppierungsfeststellungsklage kostet mich dann ja auch sicherlich eine Menge Geld. Ich habe aber auch schon mit bekommen, dass ein paar Kollegen diesen Weg gehen mussten und Erfolg hatten. Möchte ich im besten Fall aber lieber vermeiden.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 22.02.2019 21:07
Woraus genau schließt Du, daß Dein Vorgänger in E9a eingruppiert war? Bitte beachte bei Deiner Antwort, daß der AG nicht über die Eingruppierung bestimmt und auch die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung hat und lediglich die unbeachtliche Rechtsmeinung der Arbeitsvertragsparteien darstellt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 22.02.2019 21:22
Das heißt doch , dass die rechtliche Wirkung der Eingruppierung bedeutungslos ist, oder sehe ich das falsch???
Ich habe ihm das vorerst auch nicht abgenommen, aber sein Gehaltsstreifen belehrte mich eines besseren.... :-\
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 22.02.2019 21:32
Nein. Mit der Eingruppierung entsteht ein Anspruch auf das entsprechende Entgelt.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Sie werden nicht etwa durch den AG eingruppiert. Dieser äußert durch Entgeltzahlung lediglich seine unbeachtliche Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Max am 22.02.2019 23:25
Florian86,
Die Eingruppierung deines Vorgängers muss nicht Bedeuten, dass dein Vorgänger Tätigkeiten nach E9 hatte oder dass der Arbeitgeber dachte die Stelle ist E9.
Auch bei uns ist es so,  dass Angestellte aus verschiedensten historischen Gründen entsprechend einer EG bezahlt werden welche nicht mit der tatsächlichen Wertigkeit in Zusammenhang stehen (höher oder niedriger).
Wenn wir bei einer Bewertung feststellen,  dass die Stelle z.B. E6 sein sollte,  aber der Inhaber eine E9 hat,  dann bekommt der Mitarbeiter trotzdem E9 bis er ausscheidet. Dann wird die Stelle mit der korrekten E6 nachbesetzt.
Was ich damit sagen will: Dein Arbeitgeber ist wohl der Auffassung, dass die Stelle E8 wert ist und hat bis zur Neubesetzung gewartet um dies zu korrigieren.
Aus deinen Posts geht auch nicht hervor,  dass E8 eine inkorrekte EG wäre,  sondern du stellst nur auf die Eingruppierung deines Vorgängers ab, was absolut belanglos ist.

 
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 23.02.2019 17:04
Hallo Max, vielen Dank für deine Antwort. Früher, als es noch das BAT gab, waren einige Berufsgruppen wohl besser gestellt als heute im TVÖD....Da gab es ja noch sowas wie Bewährungsaufstiege, korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege. Bin leider kein Experte in diesem Bereich. Das heißt, dass mein Vorgänger durch diesen Aufstieg in die heutige EG 9a gerutscht ist, obwohl die Tätigkeit angeblich nur der Wertigkeit der heutigen E 8 entsprach. So wurde es mir erläutert. Da hast du recht Max, darauf bin ich konkret nicht eingegangen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das die Stelle in 9a eingruppiert sein müsste, da diese Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortlichkeit und auch tiefer gehendes Fachwissen verlangt. Der Meinung sind auch einige meiner Kollegen (ein Meister und ein Techniker), was mir allerdings wenig nützt. Was mich halt auch sehr stutzig macht, ist die Tatsache, das in der TD der Meister und zusätzlich der staatl. gepr. Techniker gefordert werden. Im Vertrag steht aber nur, dass ich als Meister in EG 8 eingruppiert bin.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 23.02.2019 17:15
Hallo Spid,  von wem geht die Eingruppierung denn dann konkret aus, wenn nicht vom AG??? Eigentlich doch von der TD, welche mein direkter Vorgesetzter und unser Institutsleiter für diese Stelle bewertet haben. Ich habe schon von vielen aus dem Institut mit bekommen, das fast alle technischen Stellen nach unten gruppiert werden, außer die Stellen von dem wissenschaftlichen Personal, die in EG13 eingestuft werden. Das ist doch wohl ein Witz, oder nicht...bzw. sehr ungerecht. Als Grund für die Herabsetzung der EG wird behauptet, dass die Kollegen, welche schon länger im Institut sind, nicht höher gruppiert werden können, deshalb wird bei Neueinstellungen wohl eine EG darunter eingestuft, damit die andere Stelle dann jemand anderes bekommt der z.B schon Jahre in EG 6 sitzt und in EG 7 kommen kann......Das kommt mir schon sehr komisch vor
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 23.02.2019 17:49
Die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen - TB sind eingruppiert, sie werden nicht eingruppiert. Der AG überträgt dem AN lediglich seine auszuübende Tätigkeit. Das kann er in Form einer Tätigkeitsdarstellung tun.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Max am 23.02.2019 22:43
Florian86,
wissenschaftliches Personal mit entsprechender Tätigkeit ist E13. Meister mit entsprechender Tätigkeit sind E8.
Hier wurde also niemand unfairer Weise heruntergruppiert. Beide müssen sich durch die Tätigkeiten hier herausheben um E14 bzw. E9a zu erreichen.
 
Aus meiner Sicht hast du immer noch nicht dargelegt wie du dich aus einer normalen Meistertätigkeit heraushebst.


Zitat
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe) zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen und Handwerker oder
Facharbeiterinnen und Facharbeiter beschäftigt sind.
Nach deiner Aussage trifft das nicht zu.

Zitat
Entgeltgruppe 9a
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind. 
Scheint mir auch nicht zuzutreffen.
Ich wiederhole das hier nochmal
Zitat
Der Meister, der in dieser besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, muss sich durch ein „höheres Maß von Verantwortlichkeit“ herausheben. Dabei muss beachtet werden, dass nicht bereits die bloße Tatsache, dass der Meister in der besonders wichtigen Arbeitsstätte beschäftigt ist, auch mit einem höheren Maß an Verantwortlichkeit einhergeht. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Beschäftigte gegenüber dem Durchschnitt der Meister in solchen Einrichtungen wesentlich erhöhte Entscheidungsbefugnisse besitzt, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der persönlichen und technischen Mittel sowie der einzuschlagenden Wege zur Lösung entstehender Probleme. 
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 26.02.2019 10:32
Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein. Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben, aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.

VG Florian
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 26.02.2019 11:02
Hallo Max, auf Seite 2 im letztem Absatz habe ich das bereits erläutert, dass meine Tätigkeit ein höheres Maß an Verantwortung mit sich bringt. Deshalb müsste diese Tätigkeit auch in EG9a angesiedelt sein.
Nein hast du nicht. Du hast die Meinung geäussert, dass du und andere der Meinung sind, dass dem so wäre.
Aber worauf du diese Meinung tariflich stützt ist uns immer noch unbekannt.
Zitat
 
 Das liegt einfach nur daran, das unser lieber Chef sparen möchte, wo es nur geht. Aussage von Ihm: Ich muss auch anderen Mitarbeitern im Institut die Möglichkeit geben, (die schon länger dabei sind) höher gruppiert zu werden.....Was ist das denn für eine Aussage??? Klar ist es richtig, dass andere Mitarbeiter nach längerer Zeit mal Anspruch auf Höhergruppierung haben,

Nein, niemand hat den Anspruch!!! Man wird mindestens nach den auszuübenden Tätigkeiten bezahlt, da ist die Meinung des Chef unerheblich.
Ausser wenn der Chef übertarifliche Entlohung machen kann, darf, will. Dann ist es wiederum unerheblich wer welche Wünsche hat, denn darauf hat er keinen Anspruch, sondern da herrscht derjenige drüber, der darüber betimmt und zwar nach Gutsherren Methode, weil nicht tariflich geregelt.
Zitat
 
aber doch nicht auf Kosten anderer Stellen. Wenn der Chef und meine direkte Vorgesetzte halt der Meinung sind, das die Wertigkeit der Stelle nur in EG 8 einzustufen ist, unabhängig davon ob es richtig oder falsch ist, kann ich ja schlecht etwas dagegen tun, oder? Die zuständigen Leute für Einstellungen und Personalangelegenheiten sitzen in einem ganz anderem Institut und richten sich ja wahrscheinlich danach, wie der Vorgesetzte die Stelle bewertet, da diese Leute das ja nicht einschätzen können.
Die Bewertung der auszuübenden Arbeitsvorgänge und die daraus resultierende Eingruppierung ist tarifliche geregelt und wenn du eine andere Meinung über die korrekte EG hast, dann kannst du sehr wohl etwas machen: Eingruppierungsfeststellungsklage!
Aber solange du nicht weißt welche AV dir übertragen wurden, kannst du tatsächlich nichts machen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 26.02.2019 14:56
Dieser Meinung sind nicht nur einige Kollegen und ich, sondern auch meine direkte Vorgesetzte. Sie sagt, dass mir eigentlich die höhere EG 9 zustehen würde, zumal mein Kollege dieselbe Tätigkeit ausübt und sogar in EG9b eingruppiert ist. Sie würde mir die höhere EG gerne gewähren, allerdings seien Ihr die Hände gebunden. Ich sollte mich 1-2 Jahre gedulden, dann könnte man nochmal darüber reden. Meine Theorie ist, dass Sie vor mir die Meinung vertritt, dass ich die Voraussetzungen für die höhere EG erfülle und demnach auch erhalten müsste, ihr Chef wiederum aber Geld sparen möchte. Sie würde sich niemals gegen das Wort von unserem großen Boss erheben.....
Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Florian86 am 26.02.2019 15:01
Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 26.02.2019 15:11
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 26.02.2019 16:38
Gibts denn keine alternative Möglichkeit dies zu klären, außer der Eingruppierungsfeststellungsklage????
Nein, denn wenn dein AG (nicht dein BOSS) der Meinung ist, dass du nicht in einer  besonders wichtige Arbeitsstätte arbeitest, ihr aber anderer Meinung seit (oder bejaht der AG dieses? Schriftlich mal anfragen beim der Personalstelle, nicht beim Boss), dann willst du wie diesen Sachverhalt geklärt wissen?
Und wenn du in einer  besonders wichtige Arbeitsstätte arbeiten solltest (was du bisher hier im Forum noch nicht einmal darlegen konntest, sondern nur ein bisserl wünscht dir was und gönnen wir dir von irgendewelchen unbeachtlichen Kollegen anführst) dann müsstet du hier mal darlegen worin deine höheres Maß an Verantwortlichkeit liegen soll.

Ach ja und duu solltest dieses höhere Entgelt noch diesen Monat von deinem AG schriftlich korrekt einfordern, da du es ansonsten im Falle der Fälle nur 6 Monate ab Forderung rückwirkend erhälst.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Texter am 26.02.2019 17:21
Tariflich stütze ich die Höhergruppierung auf die besonders wichtige Arbeitsstätte mit einem höherem Maß an Verantwortlichkeit......Und das bestätigt mir auch meine direkte Vorgesetzte, allerdings vertritt Sie das anscheinend nicht vorm großen Chef, oder Sie hat wirklich keinerlei Handhabe über die Tätigkeitsdarstellung, was ich allerdings nicht glauben kann.

Was hast du denn gelernt und in welcher Arbeitsstätte arbeitest Du?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 29.03.2019 12:48
Zitat Entgeltordnung:
Entgeltgruppe 9a
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 8,
die große Arbeitsstätten (Bereiche, Werkstätten, Abteilungen oder Betriebe)
zu beaufsichtigen haben, in denen Handwerkerinnen oder Handwerker oder
Facharbeiterinnen oder Facharbeiter beschäftigt sind, oder
die an einer besonders wichtigen Arbeitsstätte mit einem höheren Maß von
Verantwortlichkeit beschäftigt sind.


Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??

Ich arbeite als Elektromeister, bin verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), habe die Unternehmerpflichten übertragen bekommen und bin in EG8 eingruppiert. Anders als mein Chef und ein externer "Bewerter" bin ich der Meinung, dass meine Arbeitsstätten wichtig sind. Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen. Expolsionsschutzbeauftragter für EX-geschützte Anlagenteile, Energiemanagementbeauftragter.
Ich kann mir da nicht helfen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 29.03.2019 12:53
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 29.03.2019 16:50
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 29.03.2019 19:38
Und auf einer Skala von 1-10, wie gut kennt sich die "direkte Vorgesetzte" mit dem Eingruppierungsrecht des Bundes, den - zwar tariflich unbeachtlichen, den AG aber bindenden - BMI-Rundschreiben, der jahrzehntelangen Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den unbestimmten Rechtsbegriffen der EGO/VergO sowie den bedeutenderen Kommentaren - in erster Linie wohl Haufe und Rehm - aus? Ein Sachverhalt wird nicht dadurch zutreffender, bloß weil ganz viele Laien ihm zustimmen.

Mein "Bewerter", ein Anwalt aus dem schönen Berlin, wusste nicht mal, was eine VEFK ist.
Ich möchte es trotzallem probieren, per Antrag höher gestuft zu werden, warte aber noch die Höherstufung im nächsten Jahr ab. Speziell bei VEFK's sind keine Rechtssprechungen zu finden.
Warum warten, wenn festgestellt wird, das du höhere zu gruppieren bist, dann muss das rückwirkend geschehen.
Und wenn du der Meinung bist das deine Anlage wichtig ist, dann solltest du tatsächlich mal ein Gericht bemühen hier klärung zu schaffen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 01.04.2019 08:52
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 09:04
Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??
Nun, wie löst du  diesen Widerspruch auf?
Was wichtig ist legt die Geschäftsleitung fest.
Geschäftsleitung ist ein elektrotechnischer Laie, kann also nicht die Wichtigkeit einschätzen?

Ich glaube wichtig oder nicht wichtig, legt selbst die Geschäftsleitung nicht fest.
Sondern es wird mEn über eine Risikoanalyse ermittelt ob und wie wichtig eine Arbeitsstätte ist.
Da spielen dann Dinge wie Ausfallwahrscheinlichkeiten, Ausfallzeiten und die damit verbundene Kosten und Schäden eine Rolle.

Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen.
Nicht jedoch ob bei 90% der Fehler eines Mitarbeiters er stirbt, dass hat nun mal nüscht mit der Wichtigkeit der Arbeitsstätte zu tun.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 09:16
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 01.04.2019 09:58
Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.
Kann ein elektrotechnischer Laie überhaupt die wichtigen Arbeitsstätten einschätzen??
Nun, wie löst du  diesen Widerspruch auf?
Was wichtig ist legt die Geschäftsleitung fest.
Geschäftsleitung ist ein elektrotechnischer Laie, kann also nicht die Wichtigkeit einschätzen?

Ich glaube wichtig oder nicht wichtig, legt selbst die Geschäftsleitung nicht fest.
Sondern es wird mEn über eine Risikoanalyse ermittelt ob und wie wichtig eine Arbeitsstätte ist.
Da spielen dann Dinge wie Ausfallwahrscheinlichkeiten, Ausfallzeiten und die damit verbundene Kosten und Schäden eine Rolle.

Trafostationen bei denen 90% aller Fehler tödlich enden, 5000 Elektrogeräte die jährlich im Gesamten Unternehmen geprüft und veratwortet werden müssen.
Nicht jedoch ob bei 90% der Fehler eines Mitarbeiters er stirbt, dass hat nun mal nüscht mit der Wichtigkeit der Arbeitsstätte zu tun.

Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 01.04.2019 10:00
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 10:45
Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.
NEIN, nicht durch dich, sondern mit dir!
Denn du kannst nicht einschätzen, ob der Ausfall der Anlage wichtig für den gesamten Betrieb ist! Da spielen anderen nicht elektrische Dinge eine große Rolle.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 11:43
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.

Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 01.04.2019 13:22
Die Risikoanalyse ist für die elektrischen Anlagen durch die verantwortliche Elektrofachkraft (also mir) durchzuführen.
NEIN, nicht durch dich, sondern mit dir!
Denn du kannst nicht einschätzen, ob der Ausfall der Anlage wichtig für den gesamten Betrieb ist! Da spielen anderen nicht elektrische Dinge eine große Rolle.

Mit mir! Da hast du Recht!
Ich wollte damit sagen, dass ich das damit sehr gut einschätzen kann, wie wichtig mein Bereich ist.
Fakt ist, steigt eine unserer Trafostationen aus, sind mindestens 25.000 Einwohner und ein Krankenhaus ohne Wasserversorgung.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Treffer am 01.04.2019 13:29
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.



Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?

Weil die Meinung Anderer nie Bullshit ist, höchstens anders.
Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Erst, wenn widersprochen bzw. Klage eingereicht wird.
Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 13:39
Wissen in Elektrotechnik ist absolut unbeachtlich, da es nicht um Elektrotechnik geht - es geht um Eingruppierung und da bedarf es um Wissen in Eingruppierungsrecht. Der Personaler pappt ja auch nicht den Prüfaufkleber aufgrund seines Personalwissens auf das elektronische Gerät, bloß weil es in der Personalabteilung steht.



Da muss ich widersprechen. Wenn "wichtiger Bereich" drin steht, geht es auch um einen wichtigen Bereich.
Dies legt nicht das Eingruppierungsrecht fest, da der Begriff dort nicht definiert wird.
Der Personaler hat auch einen wichtigen Bereich, da es dort um sensible Daten und Geheimhaltung geht.
Das der Bereich wichtig ist, legt die Geschäftsführung fest.

Bullshit. "Wichtiger Bereich" ist ein unbsteimmter Rechtsbegriff, der der Auslegung bedarf - und eben diese Auslegung durch hinreichende Rechtsprechung erfahren hat. Dem AG steht keinerlei Definitionsmacht zu, ein Bereich ist tarifrechtlich wichtig oder er ist es nicht.

Das Bullshit gebe ich zurück.
Besonders wichtige Arbeitsstätte

Tätigkeitsmerkmal zur Stellenbewertung von Meistern.

Eine besonders wichtige Arbeitsstätte im tariflichen Sinne ist dann anzunehmen, wenn sie - gemessen an den Verhältnissen auf den Arbeitsplätzen der sonstigen Handwerksmeister für den Arbeitgeber eine außerordentliche, überdurchschnittliche Bedeutung hat. Die räumliche Größe der Arbeitsstätte ist dabei unbedeutend.

Das ist beispielsweise zu bejahen, wenn

-         die Aufgabenstellung an der Arbeitsstätte außergewöhnlich oder besonders bedeutsam ist,

-         besonders wertvolle oder komplizierte Anlagen oder Maschinen zu bedienen sind oder

-         beim Ausfall der Anlagen für den Arbeitgeber, Dritte oder die Allgemeinheit wesentliche Nachteile eintreten können.

( BAG 23.01.1985 - 4 AZR 14/84)

Mir wurde soeben geholfen. Danke an alle.

Inwiefern könntest Du das "Bullshit" zurückgeben, wenn Dein Beitrag doch meinen bestätigt?

Weil die Meinung Anderer nie Bullshit ist, höchstens anders.
Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...

Bullshit bleibt Bullshit. Die Eingruppierung erfolgt niemals durch den AG, da TB unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert sind. Aus dem gleichen Grund erfolgt die Eingruppierung auch nicht durch Rechtsprechung, TB sind stets richtig eingruppiert, die Rechtsprechung stellt fest, welche Eingruppierung vorliegt, weshalb das entsprechende Instrument auch Eingruppierungsfeststellungsklage und nicht Eingruppierungsklage heißt.
Titel: Antw:Eingruppierung Meister?
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 13:44
Dein Beitrag bestätigt es nur bedingt, da nicht jede Eingruppierung durch Rechtssprechung erfolgt, sondern durch den Arbeitgeber. Erst, wenn widersprochen bzw. Klage eingereicht wird.
Tarifrechtlich wichtig oder nicht. Tarifrecht wird durch Arbeitgeberverbände und Tarifpartner festgelegt. Den wichtigen Bereich legen diese nicht fest, da er ja sonst im Papier stehen würde.
Wenn einer anderer Meinung ist, wird es erst durch Gerichte festgelegt. Diese ziehen übrigens auch Arbeitgeber und elektrotechnische Gutachten zu Rate...
Nein, das stimmt nicht.
Der AG legt nicht fest, er vertritt eine (richtige oder falsche) Meinung.

Das was du sagen willst, ist das der Arbeitger bei einer falschen Rechtsauslegung in der besseren Position ist.

Und wieso werden wichtige Bereich nicht festgelegt? Sie sind doch festgelegt.
Das was du meinst, dass nicht für alle AV oder Arbeitsplätze es sofort ersichtlich ist, weil 1.000 verschiedenen beispiele fehlen, damit man versteht, wie es denn zu vestehen ist!?