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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Cariva am 22.08.2019 11:33
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ich im Vorzimmer vom Bürgermeister auch gleichzeitig Gleichstellungsbeauftragte sein dürfte?
Vielen Dank!
Cariva
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Es gibt keine Regelung, die für die Gleichstellungsbeauftragte einen bestimmten Ort vorschriebe. Mithin kannst Du Gleichstellungsbeauftragte duchaus im Vorzimmer des BM sein - oder auf der Toilette, in der Teeküche, dem Flur im 2. Obergeschoss...
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Danke für die Info! Mein Chef, der Bürgermeister, sagte mir nämlich gerade zwischen Tür und Angel, dass ich dieses Amt wegen meiner "Nähe" zur Führungsposition nicht ausüben dürfe.
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Er möchte eher aus bestimmten Gründen nicht, dass Du diese Tätigkeit ausübst bzw. übertragen bekommst und versteckt sich hinter dieser fadenscheinigen Begründung.
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...eine gewisse "Gewissenkonfliktbasis" ist allerdings gegeben...
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Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.
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Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.
Aus Sicht des AG mit Sicherheit.
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...warum sollte auch eine Gleichstellungsbeauftragte nicht mal Kaffe für ihren Chef kochen?... 8)
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Dass es Gewissenskonflikte geben könnte, ist mir natürlich bewusst. Dennoch kann ich mir diese Aufgabe für mich gut vorstellen und bin auch jemand, der beide Bereiche voneinander trennen kann.
Die Möglichkeit, dass mein Chef dies aus taktischen Gründen nicht möchte, besteht durchaus. Allerdings würde ich mir dann eher ein offenes Wort wünschen als ein "Das dürfen Sie nicht, da Sie im direkten Umfeld der Verwaltungsleitung beschäftigt sind.", was nach euren Beurteilungen wohl eine fadenscheinige Ausrede ist.
Nun fehlen mir noch ein paar §§, die eindeutig belegen, dass meine Position kein Ausschlusskriterium ist. Falls da jemand etwas griffbereit hat, nehme ich die Infos gerne.
Vielen Dank allen schon einmal für die Antworten!
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Nun fehlen mir noch ein paar §§, die eindeutig belegen, dass meine Position kein Ausschlusskriterium ist. Falls da jemand etwas griffbereit hat, nehme ich die Infos gerne.
Du siehst das falsch. Dein Chef soll Dir mitteilen, nach welchen Paragrafen Deine jetzige Tätigkeit ein Ausschlusskriterium ist.
Unbenommen besteht natürlich ein gewisser Interessenskonflikt zwischen Deiner jetzigen Tätigkeit und der Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten.
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...in NRW zumindest, soll eine Interessenkonflikt mit den sonstigen dienstlichen Augaben vermieden werden (§ 16 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz)...
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Also ich kann nur folgendes sagen: wenn es bei mir eine Gleichstellungsbeauftragte gäbe und die Stelle zu besetzen wäre, hielte ich die TE aufgrund des bisherigen Verlaufs dieses Threads für eine hervorragende Besetzung.
Hin und wieder fehlt mir einfach der "gefällt mir"-Button für einzelne Beiträge. Herrlich. ;D
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Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?
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Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?
Wie man hört, sollen sie die Gleichstellung von Frauen fördern und unterstützen. Leider ist es inzwischen oft so, dass es auch Gleichstellungsbeauftragte bräuchte, die die Interessen von Männern im Blick haben.
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Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?
...bei uns führen sie in Vorstellungsgesprächen das Protokoll... ;)
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Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?
Gleichstellungsbeauftragte sollten etwas Sinnvolles tun. Dass dies tatsächlich geschieht bezweifele ich erfahrungsgemäß.
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Ist in meiner jetzigen Dienststelle zwar auch eher fragwürdig. Fällt mir wahrscheinlich aber nur deshalb so stark auf, weil die in meiner vorherigen Dienststelle einen klasse Job gemacht haben.
Beispiele:
Angebot an Mitarbeitende in Elternzeit, sie mit aktuellen Infos zu versorgen (Fachgebiet, allgemeine Infos, Termine) sowie Beteiligung und Berücksichtigung bei internen Fortbildungen (fachlich und fachübergreifend),
Lösungen finden zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinderbetreuung, Parkplätze, Homeoffice, etc.). Die Kolleginnen sind unglaublich gut vernetzt und beraten wirklich gut. Die Angebote sind für alle, egal ob männlich oder weiblich. Bei Auswahlverfahren geht es darum, ob das fair abläuft (halt keine "Extremistinnen").
Ich glaube, daher wird das auch von der Leitung als Unterstützung wahrgenommen und alle haben was davon. So kann es auch gehen ;)
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Machen Gleichstellungsbeauftragte eigentlich irgendetwas sinnvolles?
In der Theorie ist ihr Auftrag sicherlich sinnvoll. Die praktischen Erfahrungen erinnern mich zunehmend an Politkommissare...
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Ich kann aus meinen Zeiten in der Personalstelle einer großen Behörde von den Gleichstellungsbeauftragten nur Gutes berichten. Super umgänglich, zum Beispiel bei Problemen mit der Elternzeit etc. auch für die Männer des Hauses da, immer zur Stelle, wenn ich Behördenleitung, Personalrat und Gleichstellung für irgendwelche Treffen zusammentrommeln musste, mit gut organisierten Vertretungsregelungen... wenn sie um ihre Meinung gefragt wurden, haben sie überzeugend und menschlich sowie fachlich kompetent Stellung bezogen und sich an der Entscheidungsfindung auf positive Weise beteiligt. Ich fand die Frauen echt top. Daher kann ich die abschätzigen Äußerungen, die hier getätigt werden, nicht nachvollziehen, führe das aber darauf zurück, dass es möglicherweise in anderen Behörden ganz andere Erfahrungen gibt. Sage jetzt mal so als Mann.
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Angebot an Mitarbeitende in Elternzeit, sie mit aktuellen Infos zu versorgen
Solange sie dabei nicht solch widersprüchliche Begriffe verwendet mag das zutreffen.
Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.
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Angebot an Mitarbeitende in Elternzeit, sie mit aktuellen Infos zu versorgen
Solange sie dabei nicht solch widersprüchliche Begriffe verwendet mag das zutreffen.
Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.
Sie sollten mal das Stichwort Elternteilzeit googeln 😉.
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Wer in Elternzeit ist arbeitet ja gerade nicht mit sondern sitzt zu Hause und kümmert sich um sein Kind.
Kann sein, muss aber nicht sein.
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In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich - mithin findet auch keine Mitarbeit statt. Ist ausnahmsweise eine zulässige Teilzeitarbeit beim selben AG vereinbart worden, findet zwar Mitarbeit statt, dann fehlt es aber an der Notwendigkeit der aktuellen Information - so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.
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- so wie es auch an der Notwendigkeit einer Gleichstellungsbeauftragten fehlt.
:D ;)
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In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich
Es ging oben ja (auch) darum ob "Mitarbeitende" in Elternzeit eigentlich "Mitarbeitende" sind. Ich interpretiere "Mitarbeitende" mal als "m/w/d-Variante" von "Mitarbeiter" - und dann würde ich sagen: Ja, Mitarbeiter in Elternzeit sind weiterhin Mitarbeiter (mindestens im arbeitsrechtlichen Sinn) - nur eben in Elternzeit. Sie behalten ja ihren Arbeitsvertrag und dessen weitere Merkmale, nur dass diese für die Phase der Elternzeit pausieren.
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Ja, Mitarbeiter in Elternzeit bleiben Mitarbeiter - sie sind aber keine Mitarbeitenden. Ein Mitarbeitender ist eine Nominalkonstruktion aus dem Partizip Präsens und setzt eine aktuelle Mitarbeit voraus. Gleichstellungsbesoffene Sprachpanscher mögen es anders verwenden - totalitäre Ideologien gehen eben recht häufig mit Neusprech einher.