Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tourer am 06.06.2019 21:21
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Guten Abend,
wollte mich durchs Forum lesen, habe aber zu meinem Thema nichts gefunden.
Mich würde interessieren, ob es legitim ist einen Angestellten die Stellvertretende Sachgebietsleitung ohne Zahlung einer Zulage aufs Auge zu drücken?
Schon mal vielen Dank im Voraus
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Grundsätzlich ja.
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Wo steht das geschrieben ;D
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Grundsätzlich § 106 GewO.
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Heißt, der Arbeitgeber darf jede Arbeit delegieren und muss dafür den Tariflich Beschäftigten nicht besser entlohnen?
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Nein.
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@Tourer
Die neue Aufgabe ist zu bewerten. Soweit sie der gleichen Entgeltgruppe entspricht wird es bei den üblichen Verträgen im öffentlichen Dienst vom Direktionsrecht des Arbeitgebers abgedeckt sein. Die stellvertretende Sachgebietsleitung wird in der Regel vielleicht 20% Zeitanteile beinhalten. Da kommt es auf die bisherigen Stellenbewertung (mit deren Zeitanteilen) an ob dies zu einer anderen Eingruppierung führt.
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...eine reine Abwesenheitsvertretung ist nicht bewertungsrelevant...
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Doch auch eine Abwesenheitsvertretung ist bei der Bewertubg zu berücksichtigen.
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Interessant. In meiner Welt gehört die Abwesenheitsvertretung gerade nicht zur eigenen Aufgabe, sondern ist bei der Stellenbemessung rauszurechnen. die 30+krank-Tage trete ich vollständig ! in die TD des Vertretenen ein. bei längerer Abwesenheit dann § 14 oder Aufhören zu vertreten.