Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: ÖffiMensch am 08.07.2020 15:10
-
Hallo zusammen,
ich bin derzeit in einer Bundesbehörde angestellt in der EG 10 und habe die Möglichkeit nach einer Bewerbung, in einer anderen Bundesbehörde in der EG 14 angestellt zu werden.
Ich bin mir derzeit etwas unsicher, was den Wechselprozess angeht. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich durch meine bisher 6 - jährige Tätigkeit beim Bund eine Kündigungsfrist von 3 Monate bis Ende des Quartals. Das wäre ja Stand jetzt wahrscheinlich zum 31.12.20, richtig? Das ist ja an sich recht lange. Gibt es denn eine andere Möglichkeit, als Tarifbeschäftigte die Dienststelle früher zu wechseln? Die Abordnung mit Ziel auf dauerhafte Versetzung trifft ja erstmal nur auf Beamte zu. Habt ihr da vielleicht eine Idee?
Viele Grüße
-
Es bleibt doch derselbe AG: die Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich mithin um eine simple Versetzung.
-
Geht eine Versetzung aber nicht eigentlich vom AG bzw. dessen Vertretung, der Dienststelle aus?
-
In der Regel wirst du nach erfolgreicher Bewerbung an die neue Behörde mit dem Ziel Versetzung abgeordnet.
Die neue Dienststelle bittet um die Abordnung, die alte Dienststelle führt sie aus. Dito Versetzung.
-
Geht eine Versetzung aber nicht eigentlich vom AG bzw. dessen Vertretung, der Dienststelle aus?
Und der AG möchte die Stelle in seinem anderen Betrieb mit Dir besetzen. Alles andere ist interner Quark Deines AG.
-
Ok :) dann schon mal vielen Dank für die Antworten - dann weiß ich schon mal in welche Richtung ich da gehen kann.
-
So also - meine (Noch-) Behörde möchte der Abordnung erst ab dem 01.01.2021 zustimmen - mit der Begründung: zu wenig Leute, keiner da, Aufgabenübergabe - ect. Wie ist das dann? Kann ich darauf noch irgendwie Einfluss darauf nehmen oder müssen sich eben nun die beiden Dienststellen einig werden? Kann es noch Einfluss auf meine Bewerbung haben?
Viele Grüße nochmal :)
-
Wie du sagst, werden sich beide Seiten auf das Datum einigen und du kannst nur abwarten. Auf deine Bewerbung hat das keinen Einfluss, die ist ja durch.
-
Wie du sagst, werden sich beide Seiten auf das Datum einigen und du kannst nur abwarten. Auf deine Bewerbung hat das keinen Einfluss, die ist ja durch.
Na klar kann das Einfluss auf deine Bewerbung haben. Wenn die aufnehmende Dienststelle zum Beispiel nicht sol lange auf dich warten möchte und dann lieber jemand anderen nimmt. Ist zugegebenermaßen selten.
@ Öffi
ja, da kannst Du Einfluss drauf nehmen. Sprich mit deiner Noch-Behörde und überzeuge sie, dich früher gehen zu lassen. Sprich mit deiner neuen Behörde, dich früher nehmen zu wollen.
-
Der TE hat sich doch im Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt. Der AG verletzt die verfassungsmäßigen Rechte des TE, wenn er den Bewerberverfahrensanspruch selbst vereitelt und die Stelle nicht mit ihm besetzt.
-
Wenn deine neue Dienststelle mit dem 01.01.2021 einverstanden ist, würde ich nicht weiter drüber diskutieren.
Gerade Bundesbehörden sind kein Ausbund an Flexibilität, bloß keine Leute aufscheuchen, sonst geht noch etwas schief.
Gratulation zur Stelle.
-
Dann warte ich erstmal wie die neue Behörde darauf reagiert. Schließlich können Ressourcenengpässe nicht zu meinem Nachteil angereichert werden. Persönlich habe ich mit dem 01.01. ja auch kein Problem, mich hat nur das Verfahren interessiert, sollte die neue Behörde nicht damit einverstanden sein.
Danke euch nochmal.
-
Wenn du eine Zusage hast, bist du auf der sicheren Seite (s. Spids Post). Wenn du nur eine Antwort a la "Ihre Bewerbung wird weiter bearbeitet" hast, dann kannn die neue Behörde auch abspringen.
Nach eigener Erfahren hat es durchaus Sinn, bei alter wie auch neuer Behörde nachzufragen und zu argumentieren. Standard-Zeitraum dürfte nie länger als drei Monate sein.
-
Na ja, ich habe schon ein schriftliches Angebot (noch kein Arbeitsvertrag). Aber das Auswahlverfahren habe ich schriftlich bestätigt durch. Also über den Status "Ihre Bewerbung wird weiter bearbeitet " bin ich denke ich hinaus. Ich habe die neue Behörde trotzdem mal proaktiv über den Umstand informiert.
-
Gibt auch keinen Arbeitsvertrag - sollst ja versetzt werden ;)
Hast Du eine Einstellungszusage?
Ansonsten sprich mit beiden Behörden. So ein Geplänkel ist durchaus üblich und meckern / argumentieren hilft.
-
Eine Einstellungszusage kann es nicht geben, ist ja keine Einstellung.
-
Ein Einstellungsangebot gibt es mit der benannten Option, dass über eine Abordnung zu regeln.
-
Eine Einstellungszusage kann es nicht geben, ist ja keine Einstellung.
Vielen Dank für die Korrektur; nicht, dass mich keiner verstanden hätte ;)
Ein Einstellungsangebot gibt es mit der benannten Option, dass über eine Abordnung zu regeln.
Gut, dann bist Du auf der sicheren Seite. Wie gesagt - nerven und argumentieren, realistisch wäre Oktober / November.
-
Hallo zusammen, ich gebe mal ein kleines Update: nach gut zwei Monaten hat es meine Immer-Noch Dienstelle geschafft, der neuen Dienststelle den 01.01.2021 als frühestmöglichen Beginn zu nennen...das Thema ist nun in beiden Häusern auf AL Ebene aufgehangen...