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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mphstat am 09.12.2018 14:27

Titel: E13Ü vs E14
Beitrag von: mphstat am 09.12.2018 14:27
Hallo,

ich bin seit >10 Jahren an einer Uni befristet angestellt, und habe noch die Gehaltsgruppe E13Ü, seit 11/2014 in Stufe 5 (d.h. würde 11/2019 in Stufe 6 wechseln). Nun soll die Finanzierung meiner Stelle geändert werden, und ich soll in die Gruppe E14 wechseln (Stufe 5). Das würde bedeuten, die Stufenlaufzeit würde wieder bei Null beginnen, und ich wäre 4 Jahre länger in Stufe 5 (Stufenaufstieg erfolgt nach 5 Jahren), was ein finanzieller Verlust für mich bedeutet.
Welche Gründe aus Arbeitgeber -Sicht kann es geben, um die (veraltete) E13Ü in eine E14-Stelle umzuwandeln? Ab Stufe 4 sind E13Ü und E14 ja identisch.
Könnte es sein, dass Projekte, für die E14 bewilligt wurde, nicht mit Personen mit E13Ü besetzt werden können?
Aus Arbeitnehmer-Sicht wäre es natürlich wünschenswert, wenn sich an der Gehaltsgruppe nichts ändern würde. :-\

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Schönen 2. Advent
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: Spid am 09.12.2018 14:38
Der TV-L trifft zu Deinen Fragen naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: mphstat am 09.12.2018 16:21
Danke für diese Antwort (auch wenn sie mir leider kaum weiterhilft.)
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: MoinMoin am 09.12.2018 16:43
Zu deiner Frage können wir hier sicher nichts sagen, da wir nichts über die internen Regelungen wissen können.

Für das Problem gibt es sicherlich folgende Lösungen:
Du stimmt's einer HG erstmal nicht zu und du und dein AG verschleppen das bis 11/19
bzw. der AG überträgt dir erstmal nur vorläufig die Aufgaben und erst nach 11/19 wirst du Höhergruppiert.

Alternative: Wenn der AG dir nichts böses will: ER gibt dir jetzt schon die Zusage auf eine Stufenzulage nach §16.5 ab 11/19
Dann bist du in der EG14 ohne finanzielle nachteile.
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: öfföff am 10.12.2018 09:23
Vermutlich ist der Grund für die Höhergruppierung ja einfach dass der AG nochmal 4 Jahre lang ordentlich Geld spart... ?
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: Wastelandwarrior am 10.12.2018 13:48
Vermutlich nicht. So ticken die an Unis nicht. Kann sogar sein, dass es Drittmittel sind, dann erst recht "egal". Der oben zitierte Weg ist der richtige.

"Vorübergehende Übertragung" mit Zulage nach § 14 bis zum Erreichen der Stufe 6 fällt mir auch noch ein. Ich würde offensiv mit der Verwaltungsleitung/Abteilungsleitung und den Personalern reden.
Titel: Antw:E13Ü vs E14
Beitrag von: Lars73 am 10.12.2018 13:59
Vorrübergehend geht aber nur wenn der befristete Vertrag länger dauert als die Tätigkeit nach E14.

Man muss die E14 nicht annehmen. Aber eventuell gibt es dann keinen Arbeitsvertrag.

E14 gibt es vermutlich deshalb, weil es entsprechende Tätigkeiten sind und nicht nur E13Ü.