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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: Ratlos2021 am 06.09.2021 18:05

Titel: AVR Bayern Eingruppierung Pflegedienstleitung
Beitrag von: Ratlos2021 am 06.09.2021 18:05
Hi,

ich bewerbe mich gerade als Pflegedienstleitung in einem Pflegeheim mit 160 Betten der Diakonie. Diese haben den AVR und ich würde in die E10 eingestuft werden.

Laut des AVR´s Entgeltgruppe 10 (gültig ab 01.04.2017)

"in der Leitung (Anm. 11) eines großen Wohnbereiches, einer kleinen Einrichtung, eines
kleineren Dienstes, eines mittelgroßen Pflegebereiches einer stationären Einrichtung oder
einer kleinen Diakoniestation (Anm. 17) in den Tätigkeitsbereichen Pflege / Betreuung /
Erziehung/ Integration²"

Richtbeispiele: 
• Leitung eines kleinen Verwaltungsbereiches
• Leitung einer kleineren Schule für Alten-, Kranken- oder Entbindungspflege
• Pflegerische Leiterin mehrerer Stationen eines Krankenhauses

Laut AVR´s Entgeldgruppe 11

 "in der Leitung (Anm. 11) einer mittelgroßen Einrichtung, eines mittelgroßen Dienstes, eines
sehr großen Wohnbereiches, eines großen Pflegebereiches einer stationären Einrichtung
oder einer mittelgroßen Diakoniestation (Anm. 17)"

Meine Frage hierzu ist jetzt was bedeutet "mittelgroßen Pflegebereiches"? Ab wann ist es wie in der Entgeldgruppe 11 beschriebenen "großen Pflegebereiches"

Gibt es die Möglichkeit als Pflegedienstleitung in die E11 eingeruppiert zu werden? Bzw. wer wird in die E11 sonst eingruppiert?

Die Heimleitung ist mit E12 eingeordnet und ich wäre die ständige Vertretung der Heimleitung.

Vielen Dank für eure Hilfe  :)