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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pdm01 am 24.01.2022 07:10
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Guten Morgen,
jetzt kurz vor der Rente beschäftige ich mich eigentlich das erste mal wirklich damit.
Am Wochenende habe ich meine Unterlagen durchgesehen und gemerkt, dass ich eigentlich geschludert habe. Vor 30 Jahren.
Vorgeschichte: Seit 1985 arbeitete ich beim Rat der Stadt, nicht im Rathaus sondern in einer nachgeorderten Abteilung des RdS.
Die Einrichtung wurde 1991 abgewickelt und wir wurden alle zum RdS direkt übernommen und in andere Ämter aufgeteilt.
Während dieser Zeit wurden auch unsere Personalien neu geordnet.
Ich muss damals angegeben haben, dass ich seit 91 in der Abteilung Arbeite.
Eigentlich ist es mir das erste mal 2016 aufgefallen, da hatte ich mein 25 Dienst Jubiläum.
Nix bei gedacht. War auch egal.
Nun habe ich bemerkt, dass meine Zusatzversorgung auch erst seit 91 zählt. Das ist mir natürlich nicht egal.
Meine Frage. Gibt es da Verjährungsfristen. Kann ich das heute noch berichtigen?
Mit freundlichen Grüßen
Danke
Pdm
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Die Zusatzversorgung (ich denke über den kommunalen Versorgungsverband Bbg.) kann auch nicht vor 1991 einsetzen. Ganz einfach weil es vorher weder ein umlagefinanziertes noch ein kapitalgedecktes System dergleichen gab und somit keine Ansprüche entstanden sind.
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Egon Krenz lebt doch noch, bei dem kannst Du die Zeiten vor '91 ja einklagen ;)
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Die Zusatzversorgung (ich denke über den kommunalen Versorgungsverband Bbg.) kann auch nicht vor 1991 einsetzen. Ganz einfach weil es vorher weder ein umlagefinanziertes noch ein kapitalgedecktes System dergleichen gab und somit keine Ansprüche entstanden sind.
Wenn Sie/Er in der VBL ost ist, dann setzt die Zusatzversorgung sogar erst 1997 ein...