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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: benmar007 am 30.01.2024 08:07

Titel: [Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: benmar007 am 30.01.2024 08:07
Nach aktuellem Sachstand, erkennen die Finanzämter das bisher problemlos absetzbare Arbeitszimmer bei Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr steuerlich an. Die Aussage des Finanzamt ist: "Der qualitative Mittelpunkt der Arbeit findet in der Schule statt".
Einen Tag "Home-Office" darf man allerdings nur ansetzen, wenn man keine Pendlerpauschale ansetzt. Tatsächlich findet aber beides (während der Schulzeit) täglich statt. Zeitlich unterscheiden sich beide Arbeitsteile kaum bzw. überwiegt sogar der Heimarbeitsanteil. Ein Büro steht keinem Kollege in der Schule zur Verfügung.
Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und diverse Internetseiten geben Lehrer aber als besondere Berufsgruppe an. Diese dürften beide Pauschalen an einem Tag ansetzten.
Wie sind eure Erfahrungen bzw. hat sich zu diesem Thema schon jemand Gedanken gemacht?
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 30.01.2024 08:13
Lehrer werden natürlich weiterhin die nun 1260 Euro absetzen können. Der Vorteil wird nun sein, dass sogar jene, die vorher kein AZ hatten, nun wegen der Pauschale ebenfalls die 1260 Home-Office absetzen können. Es gibt ja wohl kaum einen Beruf, wo so klar ist, dass man sowohl die Pendlerpauschale als auch den Arbeitsplatz von zu Hause absetzt…
Habe für 2023 meine St.-Er. schon vorbereitet. Dort verbleibt wie die Jahre zuvor auch das Arbeitszimmer mit 1260 (statt 1250) Euro und natürlich den Fahrtkosten. Das will ich sehen, welcher Finanzbeamte gegen ne halbe Mio. Lehrer vorgeht…wer hätte dann da Bock drauf?
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: benmar007 am 30.01.2024 08:29
Tatsächlich habe ich meine Rechnung im Steuerprogramm per E-Mail dem Finanzamt erläutert. Die Antwort war: " An den Tagen mit Pendlerpauschale gibt es keine Home-Office-Pauschale" Lediglich an 40 Samstagen (40 Schulwochen) wäre es zulässig. Die restlichen 185 Tage Schultage sind mit der Pendlerpauschale abgegolten. Auf meine Erwiderung mit dem Hinweis zum fehlenden Büro und dem bisherigen Bereitstellen des Arbeitszimmers gab es noch keine Reaktion.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Saggse am 30.01.2024 08:29
Nach aktuellem Sachstand, erkennen die Finanzämter das bisher problemlos absetzbare Arbeitszimmer bei Lehrerinnen und Lehrern nicht mehr steuerlich an. Die Aussage des Finanzamt ist: "Der qualitative Mittelpunkt der Arbeit findet in der Schule statt".
Die Quelle für diesen Sachstand würde mich mal interessieren, da mir bislang nur das genaue Gegenteil zu Augen gekommen ist und es mir als Laie auch hochgradig unplausibel erscheint.

Ich würde mir da keine Gedanken machen und beides ansetzen - sofern tatsächlich ein Arbeitszimmer vorhanden ist und in der Schule keins. Von einigen Lehrern weiß ich, dass sie sich in der Vergangenheit Letzteres immer haben explizit bescheinigen lassen.

Ansonsten sind das für mich momentan ungelegte Eier. Wenn die ersten Bescheide rausgehen, in denen das abgelehnt wird, wird das definitiv öffentlich ausgewertet werden... Ich glaube nicht, dass das passiert.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Fragmon am 30.01.2024 09:26
Finanztip sagt dazu folgendes:

Zudem gilt generell: Hast Du dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung, kannst Du die Tagespauschale von 6 Euro jetzt auch dann nutzen, wenn Du am selben Tag auswärts oder an Deiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitest. In diesen Fällen ist zusätzlich die Ent­fer­nungs­pau­scha­le absetzbar.

Beispiel: Roswitha ist Lehrerin und arbeitet an 210 Tagen im Jahre zu Hause, um zum Beispiel den Unterricht vorzubereiten und Arbeiten zu korrigieren. Deshalb kann sie 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen. Selbst wenn sie ein Arbeitszimmer hätte, könnte sie es nicht (mehr) absetzen, da dieses nicht der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit ist.
Roswitha kommt aber ab 2023 mit den 1.260 Euro über die Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le von 1.230 Euro.
Und da sie an 170 Schultagen 12 Kilometer zu ihrer Schule fährt, kann sie jetzt auch noch die Ent­fer­nungs­pau­scha­le geltend machen, das ergibt nochmal 170 * 12 km * 0,30 Euro = 612 Euro.


Quelle: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 30.01.2024 09:39
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Goldfisch am 30.01.2024 14:04
Beachte insbesondere die Randziffern 31, 34 und 35 des BMF, Schreiben v. 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027 BStBl 2023 I S. 1551

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

„31 Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 2 Seite 16 EStG). In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitlich überwiegendes Tätigwerden in der häuslichen Wohnung im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 1 EStG für den Abzug der Tagespauschale erforderlich.

Beispiel
A ist Lehrer und unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung steht A in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. A kann neben der Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.

(…)

34 Geht ein Steuerpflichtiger nur einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit nach, muss ein vorhandener anderer Arbeitsplatz auch tatsächlich für alle Aufgabenbereiche dieser Erwerbstätigkeit genutzt werden können. Der Steuerpflichtige ist auch dann auf die Betätigung in der häuslichen Wohnung angewiesen, wenn er dort einen nicht unerheblichen Teil seiner betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verrichten muss. Es genügt allerdings nicht, wenn er in der häuslichen Wohnung Arbeiten verrichtet, die er grundsätzlich auch an einem anderen Arbeitsplatz verrichten könnte (>BFH-Urteil vom 7. August 2003 - VI R 17/01, BStBl II 2004 S. 78).

Beispiele (kein anderer Arbeitsplatz vorhanden):
 Ein Lehrer hat für die Unterrichtsvorbereitung in der Schule keinen Schreibtisch. Das jeweilige Klassen- oder Lehrerzimmer stellt keinen anderen Arbeitsplatz dar.

(...)

35 Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 2 EStG). Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsrechtliche Vereinbarungen sowie Weisungen und Absprachen) anhand einer Prognose zu entscheiden, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ändern sich die Verhältnisse (z. B. aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder geänderter dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen), ist der Sachverhalt ab diesem Zeitpunkt neu zu würdigen und eine neue Prognoseentscheidung zu treffen. Steht dem Steuerpflichtigen regelmäßig nur tage- oder wochenweise kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (z. B. Poolarbeitsplatz), ist ein Abzug der Tagespauschale nur für solche Tage zulässig, an denen der Steuerpflichtige die (erste) Betriebsstätte oder erste Tätigkeitsstätte nicht aufsucht und zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung tätig wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 1 EStG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob zeitlich überwiegend kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein anderer Arbeitsplatz darf generell nicht zur Verfügung stehen. Steht für einen Zeitraum von mindestens einem Monat kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist es nicht zu beanstanden, wenn für diesen Zeitraum von einer Dauerhaftigkeit im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 2 EStG ausgegangen wird.

Beispiel 1
A ist Lehrer. Der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt in der Schule (erste Tätigkeitsstätte). Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erledigt A im häuslichen Arbeitszimmer, weil A für diese Tätigkeiten in der Schule dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Aufwendungen für die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer kann A nur in Form der Tagespauschale abziehen (kein Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung), dies aber auch für die Tage, an denen er zuvor oder danach in der Schule als seiner ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hat."
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: nevarro am 30.01.2024 15:23
Ich hatte schon die Befürchtung, dass ich die Pauschale zukünftig mit zweitem Kind (Wegfall des Arbeitszimmers) nicht mehr nutzen könnte. Die Neuregelung mit gleich hoher HO Pauschale finde ich daher super. Insbesondere in Kombination mit der erwähnten doppelten Möglichkeit der Pendlerpauschale.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: benmar007 am 03.04.2024 11:14
Ich habe nun Post vom FA erhalten und mir wurde mitgeteilt, dass die tagesgleiche Beantragung von Pendlerpauschale und Home-Office-Pauschale nicht genehmigt werden wird. Ich habe nun die Möglichkeit mich zu äußern. Nach einem Telefonat mit dem FA wurde aber auch gesagt, dass dies eine neue Regelung für 2023 ist und noch nicht alle Aspekte beleuchtet wurden. Ich gehe mal davon aus, dass das FA die Sonderregelung für die Beantragung beider Pauschalen durch Lehrerinnen und Lehrer noch nicht auf dem Schirm hat. Ich nutze zur Äußerung die Abschnitte aus dem BMF-Schreiben und werde sehen was passiert.

Vielen Dank bis hier hin.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: AnVo am 04.04.2024 07:03
Ich habe vor Ostern meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten. Beantragt habe ich (Lehrer) HO-Pauschale für 220 Tage, sowie die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Schule.
Das Finanzamt hat die HO-Pauschale (1260 €) rigoros ingnoriert und nicht berücksichtigt. Es gab nicht einmal eine Begründung. Auch ich bin davon ausgegangen, dass beides möglich ist. Ich überlege in Widerspruch zu gehen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Versuch am 04.04.2024 07:07
Ich habe vor Ostern meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten. Beantragt habe ich (Lehrer) HO-Pauschale für 220 Tage, sowie die Pändlerpauschale für die Fahrten zur Schule.
Das Finanzamt hat die HO-Pauschale (1260 €) rigoros ingnoriert und nicht berücksichtigt. Es gab nicht einmal eine Begründung. Auch ich bin davon ausgegangen, dass beides möglich ist. Ich überlege in Widerspruch zu gehen.
Es ist beides möglich.
Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Goldfisch am 04.04.2024 12:20
Ich habe vor Ostern meinen Steuerbescheid für 2023 erhalten. Beantragt habe ich (Lehrer) HO-Pauschale für 220 Tage, sowie die Pendlerpauschale für die Fahrten zur Schule.
Das Finanzamt hat die HO-Pauschale (1260 €) rigoros ingnoriert und nicht berücksichtigt. Es gab nicht einmal eine Begründung. Auch ich bin davon ausgegangen, dass beides möglich ist. Ich überlege in Widerspruch zu gehen.

Unbedingt Einspruch einlegen! Bei Lehrern gibt's eine Ausnahme vom Grundsatz "entweder Entfernungskilometer oder Pauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung". Lehrer dürfen die

- Tagespauschale in Höhe von 6 €  für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Achtung: nicht die Home Office Pauschale in Höhe von 1.260 €!)
und
- die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule

abziehen.

Umgehend - spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids - Einspruch einlegen und als Begründung auf die Randziffern 31, 34 und 35 des BMF, Schreiben v. 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027 BStBl 2023 I S. 1551, verweisen (siehe meinen Kommentar vom 30.01.24).

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: dumerili1978 am 04.04.2024 14:43
Macht den jemand auch die Steuer über "Mein Elster"? Ich hatte die letzten Jahre immer das Arbeitszimmer abgesetzt und da habe ich jetzt erstmal die Pauschale fürs AZ eingetragen. Aber Elster hatte nicht gemeckert, dass dies nicht geht. Vor allem hatte ich nur mitbekommen, dass es für 2023 eben die Pauschale fürs Arbeitszimmer gibt und nicht, dass man es als Lehrer nicht mehr absetzen darf. Das beißt sich doch total. Ich überlege, die nun so abzugeben...
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: ratoneck am 04.04.2024 16:50
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/arbeitszimmer-6-kein-anderer-arbeitsplatz_idesk_PI20354_HI2089007.html
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 04.04.2024 18:32
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: clarion am 04.04.2024 19:21
Vielleicht mit einer Vollzeitstelle?
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Ernest am 04.04.2024 19:42
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 04.04.2024 20:02
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.

Das klingt heftig. Es gibt durchaus Schulen in den versucht wird, solche Feste auf den Freitagnachmittag zu legen.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: modesty am 04.04.2024 20:38
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

Wusstest du denn nicht, dass unsere gestressten Lehrer in den Ferien fast jeden Tag in der Schule sind??? :DDD

Zum Thema: Pendlerpauschale und Homeofficepauschale gehen bei Lehrern nebeneinander.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Alphonso am 05.04.2024 11:18
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?


Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.

Was ein Quatsch. in S-H betrugen die Anzahl an Arbeitstagen für Lehrer in 2023 (Abzug Ferien, Feiertage) ca. 190. Ich möchte den Lehrer sehen, der in der Ferienzeit und an den Wochenenden zusätzlich 30 Tage (6 Wochen!) in der Schule ist und das natürlich bei dauerhaft 0 Krankheitstagen. In Diesem Umfang ist das bei meinen beiden Alten kurz vor der Rente wirklich nie ansatzweise eingetreten. Nur, weil das Finanzamt solche kleinen Summen einfach durchwinkt bei der Masse an Erklärungen, weil das auf den Normalo-AN zutrifft, ist es nicht unbedingt direkt plausibel für den Einzelfall...

Aber zum Thema zurück.. Direkt Widerspruch einlegen. Gerade als Lehrer ist der Nachweis im Einzelfall schnell erbracht.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 07.04.2024 07:52
@internetistneuland

Weil für eine Vollzeitstelle 220 Tage plausibel sind. Ging immer durch. Ferien sind nicht gleich Urlaub.

Letzte Woche allerdings folgendes in meinem Bescheid: früher immer das Arbeitezimmer jahrelang erfolgreich abgesetzt, nun diese Nachricht:

„Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können nicht berücksichtigt werden, da sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer befindet. Sie haben die Möglichkeit anstelle der tatsächlichen Kosten die
Tagespauschale zu beantragen.“

Habe Antrag auf Änderung gestellt mit der Bitte, dann eben die 1260 Euro statt unter Arbeitszimmer bei der HO-Pauschale einzutragen. Ich lasse mich garantiert nicht schlechter stellen. Denke aber nicht, dass hier ein Widerspruch nötig sein wird.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 07.04.2024 08:19
Allerdings sehr aufwendig- will das Finanzamt nun bei 1 Mio Lehrern Anträge auf Änderung bzw. Widersprüche bearbeiten? Sie hätten das ja einfach selbst in die richtige Kategorie setzen können oder einen allgemeinen Hinweis für 2024 geben können und es jetzt so durchwinken. Ist doch klar, dass wenn man 10 Jahre ein AZ absetzt, man auch dieses Jahr das dort gemacht hat statt unter HO-Pauschale.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 07.04.2024 10:52
@internetistneuland

Weil für eine Vollzeitstelle 220 Tage plausibel sind. Ging immer durch. Ferien sind nicht gleich Urlaub.

Letzte Woche allerdings folgendes in meinem Bescheid: früher immer das Arbeitezimmer jahrelang erfolgreich abgesetzt, nun diese Nachricht:

„Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können nicht berücksichtigt werden, da sich der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit nicht im häuslichen Arbeitszimmer befindet. Sie haben die Möglichkeit anstelle der tatsächlichen Kosten die
Tagespauschale zu beantragen.“

Habe Antrag auf Änderung gestellt mit der Bitte, dann eben die 1260 Euro statt unter Arbeitszimmer bei der HO-Pauschale einzutragen. Ich lasse mich garantiert nicht schlechter stellen. Denke aber nicht, dass hier ein Widerspruch nötig sein wird.

Ferien sind kein Urlaub das ist richtig. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass man in den Ferien jeden Tag in die Schule fährt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 07.04.2024 11:34
Es ist jedoch möglich.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Landesdiener am 08.04.2024 11:11
Aber selbst für einen Schulleiter sehr unrealistisch :o
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 08.04.2024 13:25
Ich denke auch, dass von dieser Arbeitswut von Reisinger lediglich das Finanzamt etwas mitbekommen wird. Mutig, als Beamter. Da müssten die Finanzbeamten ja nur einmal tatsächlich nach Nachweisen fragen. Zutritt zur Schule in den Ferien haben nur ganz wenige Menschen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 08.04.2024 13:35
Ich bin ständig in den Ferien in der Schule zur Vorbereitung.
Vor allem als Klassenlehrer bin ich mit Konferenzen u.s.w. die letzten 1,5 Wochen der großen Ferien jeden Tag in der Schule und auch die ersten 2-3 Tage der Ferien.
Bin auch so ständig am Wochenende  in der Schule zum laminieren, kopieren oder was herzurichten. Während der Schulzeit ist da einfach als zuviel Betrieb und zuwenig Zeit.
Obs jetzt die 220 Tage sind die man theoretisch einreichen könnte schätze ich eher nicht, aber es sind definitiv mehr als 200.

Also bei unserer Schule haben alle knapp 60 Lehrkräfte einen Schlüssel und dürfen die Schule jederzeit betreten. Wär ja strange wenn nicht. Grad als Klassenlehrer musst ja in den Ferien irre viel vorbereiten fürs kommende Schuljahr.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Landesdiener am 08.04.2024 14:07
Obs jetzt die 220 Tage sind die man theoretisch einreichen könnte schätze ich eher nicht, aber es sind definitiv mehr als 200.
Ich glaube darauf wollten wir hinaus. 20 Tage mehr oder weniger ist schon ein großer Unterschied.

Und damit möchte ich nicht zum Ausdruck bringen, dass Lehrer zu wenig arbeiten. Nur, dass die Tage an der Dienststelle in den allerwenigstens Fällen Richtung 220 gehen dürften.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 08.04.2024 18:04
Also bei mir machen 20 Tage mehr vlt 40 Euro mehr in der Erstattung. Vielleicht findest du einen eifrigen Finanzbeamten der dagegen vorgehen wird. Und dann kann er lesen:
Sommerferien 20 Tage mal was kopiert weil zu Hause kein Drucker.

Ich lache derweil über dein Geheule
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 08.04.2024 19:59
Also bei mir machen 20 Tage mehr vlt 40 Euro mehr in der Erstattung. Vielleicht findest du einen eifrigen Finanzbeamten der dagegen vorgehen wird. Und dann kann er lesen:
Sommerferien 20 Tage mal was kopiert weil zu Hause kein Drucker.

Ich lache derweil über dein Geheule

Dann sagt dir der Finanzbeamte, Sie hätten auch 20 Blätter an einem Tag kopieren können. Letztendlich muss der Lehrer bei Nachfrage eine Liste mit Arbeitstagen IN der Schule vorlegen, die von der Schule beglaubigt sein muss.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 08.04.2024 20:58
Komisch, hab ich noch nie gehört. Und musste in 10 Jahren für nichts auch nur je einen Nachweis vorlegen. Wer ist denn bitte so kleinkariert?🤣 und man kann als Lehrer auch ohne Wissen der Schulleitung das Gebäude ausserhalb der Schulzeit besuchen. Du hast Vorstellungen…vlt gebe ich nächstes Jahr für dich extra 230 Tage an
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 08.04.2024 21:31
Komisch, hab ich noch nie gehört. Und musste in 10 Jahren für nichts auch nur je einen Nachweis vorlegen. Wer ist denn bitte so kleinkariert?🤣 und man kann als Lehrer auch ohne Wissen der Schulleitung das Gebäude ausserhalb der Schulzeit besuchen. Du hast Vorstellungen…vlt gebe ich nächstes Jahr für dich extra 230 Tage an

Du darfst die Schule BESUCHEN so oft du möchtest. Wenn es nichts mit der Arbeit zu tun hat, dann ist es aber keine Fahrt zur Arbeit. Die muss dienstlich veranlasst sein.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 08.04.2024 21:56
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 09.04.2024 14:13
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.

Du verstehst nicht, worum es geht. Es geht um die Tage, an denen Du tatsächlich in der Schule warst. Nicht um die Tage, an denen Du dort hättest sein können und was beim Finanzamt durchgeht, weil es keiner prüft. Du schreibst ja auch nur, dass du 220 Tage angibst und diese immer durchgingen, nicht dass Du 220 Tage im Jahr auch tatsächlich dienstlich in der Schule bist.

Wenn man hier schon länger deine Beiträge zu verschiedensten Themen liest, entsteht ein Bild von einem ganz unangenehmen Menschen, dem nichts wichtiger ist, als der eigene Vorteil. Ich hoffe, dass Du dich lediglich im Internet so gibst und dass deine Mitmenschen (allen voran deine S'uS) nicht wirklich mit dieser Person Zeit verbringen müssen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2024 14:21
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.
Titel: Antw:Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: begde123 am 09.04.2024 14:38
Ich gebe immer 220 Tage Pendlerpauschale an. Ging seit jeher durch. Ich setze erst dann nicht mehr mein Arbeitszimmer ab, wenn der Dienstherr mir ein schönes Einzelbüro mit Glasschreibtisch und Kaffeemaschine gewährt.

Wie kommst du als Lehrer bitte auf 220 Pendlerpauschal Tage?

Die kommen bei meinen Kollegen und bei mir aber auch immer problemlos zusammen: z.B. Tag der offenen Tür, Kennenlerntag für die neuen Klassen, Schulfest, Konzerte, Theateraufführungen, Musical --> alles samstags.
In der letzten Woche der Sommerferien darf man bei uns (teilweise mit explizitem Hinweis auf die Dienstpflicht auch in der Ferien) zu Konferenzen und Teamsitzungen fast täglich antanzen. Abgabe des schriftlichen Abiturs: in den Herbstferien und nur persönlich.
Die Auflistung könnte ich noch eine Weile fortführen...
Ich liste das für das Finanzamt immer schön mit Datum und unter Angabe des Events auf.
Wurde bisher so akzeptiert.

Das sind Reisekosten mit der doppelten Kilometerpauschale - falls nicht in der Schule - und keine Pendlerpauschale. Genau wie der Einkauf von Büromaterial o.ä. Wir haben bspw. unseren Sport- und Bewegungstag an verschiedenen Locations.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: begde123 am 09.04.2024 14:44
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 09.04.2024 14:46
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.
Quatsch. Es wäre Steuerhinterziehung. Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: begde123 am 09.04.2024 14:54
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
... Die Diskussion ist aber völlig sinnbefreit.

Stimmt. Trotzdem kann er doch die Anzahl der Tage schätzen, wenn er es nicht dokumentiert. Wenn man die ganzen Zusatzfahrten nicht gesondert ausweist, sondern pauschal sagt 220 Tage kommt das schon hin mit Druckerpapier kaufen, Praktikumsbesuche,  usw.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 09.04.2024 15:03
Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: begde123 am 09.04.2024 15:06
Nein kann er strenggenommen nicht. Es sind ausschließlich die tatsächlichen Tage anzusetzen. Wenn er selber keine Aufzeichnungen hierüber führt, dann kann er eine Arbeitgeberbescheinigung besorgen. Im Übrigen ist der Steuerpflichtige in der absoluten Nachweispflicht. Wenn diese Nachweise im Ernstfall nicht beigebracht werden können, geht das (strenggenommen) zu Lasten des Steuerpflichtigen.
In der Praxis wird dies wohl kaum geprüft werden.

Ok. Danke! War mir gar nicht so bewusst.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 09.04.2024 17:23
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Wenn überhaupt eher Steuerverkürzung, da nicht vorsätzlich sondern leichtferitg gehandelt.

Die Kommentare hier in diesem Forum reichen bereits aus um den Vorsatz zu bejahen. --> Steuerhinterziehung
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:39
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 09.04.2024 17:42
Ich bin frei darin schulische Aufgaben zu erledigen wo ich will. Wenn dies im Schulgebäude ist, ist das so. Scheinbar sieht das Finanzamt auch so, weshalb 220 Tage immer anstandslos durchgingen. Schulbesuche sind nicht gekoppelt an Tage wo Schüler da sind.
Willst du damit zum Ausdruck bringen, dass du 220 Tage angibst, es immer durchging, du aber nicht an 220 Tage zum arbeiten zur Schule gefahren bist?
Das wäre dann doch Steuerhinterziehung oder -betrug. Oder?
Zumindest biste dann bei bester Gesundheit, da dann offensichtlich 0 Krankentage zu verzeichnen sind.

Im Gegenteil. 220 Tage im Schulgelände aufgehalten - und diese erfolgreich abgesetzt. Spektakulär, nicht?

Es geht nicht darum, ob du doch auf dem Schulgelände aufhälst. Die Fahrt muss dienstlich veranlasst sein.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:48
Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 09.04.2024 17:52
Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.

Ich glaube nicht einmal, dass Du an das glaubst, was Du hierzu schreibst.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 09.04.2024 17:52
Wenn ich das Gelände in den Ferien für dienstliche Belange wie Unterrichtsvorbereitung oder Korrektur aufsuche ist dem Genüge getan. Oder Blumen giesse, damit die Garten-AG gut weiterläuft nach den Ferien.

Das wird dir dein Arbeitgeber ja dann per Bescheinigung bestätigen können.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 09.04.2024 17:53
Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 09.04.2024 18:26
Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.

Bei Lehrern werden 192 Tage ohne Nachweis anerkannt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2024 19:48
Sicherlich möglich, jedoch wie schon mehrmals beschrieben - nie notwendig, da

„ Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr bis zu 220 Arbeitstage (bei einer Fünf-Tage-Woche) ohne besondere Nachweise. Wenn Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse oder Sachzuwendungen für den Arbeitsweg leisten oder die Fahrtkosten komplett übernehmen, müssen diese Beträge von der Entfernungspauschale abgezogen werden.“

Aber sehr müßig.
Du kannst gern weiterhin deine Tage mit deinen Fingern nachzählen, find ich sehr löblich. Bei mir haut es so immer hin und guess what, es ist sogar die Realität.
Dann freue ich mich darüber das du keine nennenswerte Krankentage die ganzen Jahre hattest, denn 220 plus 30 sind ja fast schon die Anzahl der jährlichen Arbeitstage.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: 2strong am 09.04.2024 19:54
Ich habe nächsten Monat auch seit zehn Jahren keinen Krankentag mehr. So wild ist das nicht.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2024 20:03
Ich habe nächsten Monat auch seit zehn Jahren keinen Krankentag mehr. So wild ist das nicht.
Bei Lehrern gefühlt eher die Ausnahme.
Ich habe ca. 20 Tage 3+Dekaden zusammen bekommen, toi toi toi.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 09.04.2024 20:39
Du denkst Lehrer sind häufiger krank als, na als wer? Da wir hier im ÖD Forum sind: etwa als Leute in ner x-beliebigen Behörde?

Oder in der freien Wirtschaft, wo es 20 waren 2023? (Beschäftigte fehlten 2023 im Schnitt 20 Tage im Job, wie die Kasse nach eigenen Versichertendaten ermittelte.) Diese vermeintlichen Kenntnisse aus den Lehrerzimmern dieses Landes ohne Ahnung vom Alltag des Jobs verwundern hier sehr in dem ganzen Thread.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 09.04.2024 21:14
Du denkst Lehrer sind häufiger krank als, na als wer? Da wir hier im ÖD Forum sind: etwa als Leute in ner x-beliebigen Behörde?
Nein, aber dass das eher die Ausnahme als Regel ist: "seit zehn Jahren keinen Krankentag"
(und ich hatte ein noch vergessen zu schreiben:
"Bei Lehrern gefühlt noch eher die Ausnahme."
Aber wie gesagt, gefühlt und nur aus unmaßgeblicher eigener Beobachtung und auch komplett wertfrei.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Alphonso am 10.04.2024 11:52
Ich denke, wir alle sollten nun verstanden haben, dass Lehrer Reisinger850 der Liebling aller Schuldirektoren ist. Niemals krank, on top zu den normalen Schultagen noch mindestens 6 Wochen in der Schule und aktiv bei jeglichen schulischen Veranstaltungen dabei. Da nach eigener, also subjektiver, Beobachtung praktisch alle Lehrer so von sich reden, frage ich mich, wieso dann immer noch so viele Unterrichtsstunden bspw. ausfallen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Versuch am 10.04.2024 18:58
Echt unterirdisch hier, von allen Seiten.
Zum Fremdschämen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 11.04.2024 08:46
Ist doch komplett irrelevant wieviel Reisinger angibt und dann durchführt.
Ich hab bei meiner letzten Steuererklärung auch 225 angegeben und es hat geklappt...so what.
Es ist auch nicht unbedingt jede angegebene Fachliteratur für den Unterricht sondern auch mal für das eigene Plaisir.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 11.04.2024 15:40
Nein, es ist nicht egal und es hat auch nichts mit hat geklappt zu tun!
Man gibt an was man gemacht hat und nicht was klappt.
Wenn schon Beamte aktiv darüber nachdenken Steuerhinterziehung zu begehen, nur weil es klappt, dann gut Nacht.
(ich will niemanden unterstellen, dass er nicht auch die 225 Tag zur Arbeit gefahren ist, aber die grundsätzliche Haltung das man das angibt was klappt und nicht das was den Tatsachen entspricht, ist für einen Bürger schon beschämend und für einen Beamten erschütternd.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Grandia am 11.04.2024 16:56
Lange mitgelesen, um etwas Spaß zu haben...
Hier bin ich total dergleichen Meinung. Einige Beamte sollten keine sein. Da war was mit einem Eid. Hier anonym aufzutreten und Steuerhinterziehung zu feiern ist peinlich. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es funktioniert.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 11.04.2024 21:19
Es kommt noch besser....geraucht hab ich dabei auch noch  8)
Mein Gott...moralische Entrüstung geht weit am Thema vorbei.
Als ichs nen Steuerberater hab machen lassen hat er immer 230 eingetragen weil das so anerkannt wird.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 11.04.2024 22:30
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 11.04.2024 22:37
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Bezug zum Eingangsthema?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: 2strong am 12.04.2024 09:49
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 09:54
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Bezug zum Eingangsthema?
Keiner, aber wenn man dir was klaut und keine hat's gemerkt, dann ist es für dich offensichtlich auch in Ordnung.
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 09:56
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 12.04.2024 11:45
Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Landesdiener am 12.04.2024 12:04
Ein Jahr auf Bewährung würde schon reichen ;)
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 12.04.2024 12:22
Verzeihung...ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Saggse am 12.04.2024 13:38
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 15:22
Und ja moralische Entrüstung ist angebracht, weil mit so einer Haltung darf jemand aufgrund der fehlenden charakterlichen Eignung eigentlich kein Beamter werden, sein oder bleiben.

Ist ja lächerlich
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, aber bei uns im Ländle muss man schon nen Jahr Knast bekommen um kein Beamter mehr sein zu dürfen...und nicht weil ich vielleicht ein paar Fahrten zu meiner 5km entfernten Schule zuviel angeb  ;)
Nun ich rede nicht davon, dass du deswegen gleich deine Urkunde abgeben musst, aber ein DisVerfahren  kann es da als Wiederholungstäter schon geben.
Und das du es lächerlich findest, wenn man Beamte, die aktive Steuerhinterziehung betreiben, als charakterlich ungeeignet zu empfinden, zeigt wie ungeeignet du als Beamter bist.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 12.04.2024 15:27
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)
Also ist nur das was man beweisen kann auch moralisch verwerflich und zeigt ob man als Beamter geeignet ist.
Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 12.04.2024 17:03
Ich frage mich, ob einigen Kollegen hier bewusst ist, dass bei Steuerhinterziehung auch schnell der Beamtenstatus weg sein kann?
Eher ist es ja so, dass ohne Nachweis die geltend gemachten Abzüge schlicht nicht anerkannt werden.
Korrekt, aber wenn bekannt wird, dass ein Kollege wissentlich und bewusst Steuern hinterzieht, dann kann da ein Finanzbeamter evtl auch ne Schippe druff legen.
Dieses "wissentlich und bewusst" muss man aber auch erstmal beweisen können. (In einem öffentlichen Forum damit herumzuprahlen, wäre da freilich ein durchaus solides Indiz!) Dann kommt noch die Frage, über welche Beträge wir reden. Als Lehrer wird man wohl kaum täglich von Stuttgart nach Flensburg pendeln, so dass wir hier höchstens einen niedrigen, dreistelligen Jahresbetrag erwarten können. Wenn man sich dann noch kooperativ und ein bissel reumütig zeigt, würde ich mit meinem - zugegebenermaßen laienhaften - Rechtsempfinden erwarten, dass der Richter dem Staatsanwalt erstmal 'ne kleine Ansprache hält, ob er nichts Besseres zu tun hat als seine Zeit und die Zeit des Gerichts mit solchen Bagatellen zu verschwenden. ;-)

Strafrecht und Disziplinarrecht sind völlig unabhängig voneinander. Du kannst sogar erfolgreich eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung einreichen und nebenher trotzdem disziplinarechtlich bestraft werden.

(2) befreiende Selbstanzeigewirkung für das Disziplinarrecht?

Unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 – 2 C 16/10, betont das Gericht, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige den Unrechtsgehalt des strafbaren Verhaltens und damit dessen disziplinarrechtlicher Relevanz unberührt lässt. Es ist ohnehin verfassungsrechtlich ausgeurteilt, dass Beamte im Vergleich zu Nicht-Beamten unabhängig von einer strafrechtlichen Ahndung eines Fehlverhaltens disziplinarrechtlich für das relevante Fehlverhalten belangt werden können.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 13.04.2024 08:48

Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.

Ich mein in meinem ersten Jahr haben sie gemeckert und ich musste auch für jede Fachliteratur den Beleg schicken. Wegen der Fahrten habe ich angegeben immer auch sonntags in der Schule für die nächste Woche zu kopieren weil am Montag zuviel los ist und dass ich Vorbereitung in den Ferien hab. Was auch stimmt.
Seither kamen da keine Rückfragen mehr. Penibel zusammengezählt hab ich die Fahrten nicht mehr sondern das anerkannte Maximum genommen 😊
Interessant was hier für Phrasen verwendet werden…“stumpf entfernt werden aus dem Beamtenleben“…wegen läppischer Fahrten. Hat ja mal gar nichts mehr mit Rechtsstaat gemein.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 13.04.2024 08:57

Und natürlich finde ich es richtig, dass so etwas erstmal stumpf gestrichen wird und damit der Beamte bösgläubig gemacht wird, aber danach einfach wenn es wieder gemacht wird, müssen solchen Menschen stumpf entfernt werden aus dem Beamten leben. Die haben da nichts verloren, wenn sie ihren Eid nicht ernst nehmen.

Ich mein in meinem ersten Jahr haben sie gemeckert und ich musste auch für jede Fachliteratur den Beleg schicken. Wegen der Fahrten habe ich angegeben immer auch sonntags in der Schule für die nächste Woche zu kopieren weil am Montag zuviel los ist und dass ich Vorbereitung in den Ferien hab. Was auch stimmt.
Seither kamen da keine Rückfragen mehr. Penibel zusammengezählt hab ich die Fahrten nicht mehr sondern das anerkannte Maximum genommen 😊
Interessant was hier für Phrasen verwendet werden…“stumpf entfernt werden aus dem Beamtenleben“…wegen läppischer Fahrten. Hat ja mal gar nichts mehr mit Rechtsstaat gemein.
Wissentlich Steuerhinterziehung zu betreiben, weil man zu faul oder zu schlampig ist eine Strichliste zu führen ist halt ein Zeichen, dass man seinen Eid nicht verstanden hat und das man charakterlich ungeeignet ist ein Beamter zu sein.
Wissentlich das Maximum zu nehmen, weil es durchgeht, obwohl man weiß, dass es nicht der Realität entspricht, ist halt etwas was im krassem Gegensatz zum Eid steht.
Und diese Menschen sollte man stumpf, natürlich immer im Rechtsrahmen, aus dem Dienst entfernen.
Und kann sie gerne als Angestellter weiter beschäftigen, wenn sie ihren Job können.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 13.04.2024 11:18
Wissentlich Steuerhinterziehung zu betreiben, weil man zu faul oder zu schlampig ist eine Strichliste zu führen ist halt ein Zeichen, dass man seinen Eid nicht verstanden hat und das man charakterlich ungeeignet ist ein Beamter zu sein.
Wissentlich das Maximum zu nehmen, weil es durchgeht, obwohl man weiß, dass es nicht der Realität entspricht, ist halt etwas was im krassem Gegensatz zum Eid steht.
Und diese Menschen sollte man stumpf, natürlich immer im Rechtsrahmen, aus dem Dienst entfernen.
Und kann sie gerne als Angestellter weiter beschäftigen, wenn sie ihren Job können.

Ich stells mir gerade vor😂
Auftritt MoinMoin in seiner hamburger Finanzamtsstube.
Er nimmt sich die Akten vor…“Oh ein Lehrer“
„Hmmm…letztes Jahr hatte er schon zwei Fahrten zur Schule, die ihm die Schulleitung nicht bestätigen wollte oder konnte, angegeben und dieses Jahr gibt er wieder sechs Fahrten zuviel an, die ihm die Schulleitung wieder nicht bestätigen kann oder will.
Skandal…Steuerhinterziehung…der Staatskasse des Dienstherren würden bei einem Fahrtweg von 6km 5.04€ Steuern entgehen.“
(Derselbe Dienstherr, der MoinMoin seit Jahren über die fehlende amtsangemessene Alimentation jährlich um tausende Euro bescheißt)
„Aber was zuviel ist, ist zuviel, bereits letztes Jahr wurde der Kollege mit den zwei nicht belegten Fahrten als Verwarnung bösgläubig gemacht, jetzt ist genug, er muss stumpf aus dem Beamtenleben entfernt werden!“
„Man bringe mir die Urkunde der Lebenszeitverbeamtung!“
*schredder schredder schredder*
„Und man überbringe dem Eidbrecher…ähhh….Kollegen die freudige Nachricht der Überführung ins Angestelltenverhältnis!“
😂😂😂
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Bastel am 13.04.2024 11:55
Moinmoin ist Angestellter ;)
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 13.04.2024 11:59
Wissentlich Steuerhinterziehung zu betreiben, weil man zu faul oder zu schlampig ist eine Strichliste zu führen ist halt ein Zeichen, dass man seinen Eid nicht verstanden hat und das man charakterlich ungeeignet ist ein Beamter zu sein.
Wissentlich das Maximum zu nehmen, weil es durchgeht, obwohl man weiß, dass es nicht der Realität entspricht, ist halt etwas was im krassem Gegensatz zum Eid steht.
Und diese Menschen sollte man stumpf, natürlich immer im Rechtsrahmen, aus dem Dienst entfernen.
Und kann sie gerne als Angestellter weiter beschäftigen, wenn sie ihren Job können.

Ich stells mir gerade vor😂
Auftritt MoinMoin in seiner hamburger Finanzamtsstube.
Er nimmt sich die Akten vor…“Oh ein Lehrer“
„Hmmm…letztes Jahr hatte er schon zwei Fahrten zur Schule, die ihm die Schulleitung nicht bestätigen wollte oder konnte, angegeben und dieses Jahr gibt er wieder sechs Fahrten zuviel an, die ihm die Schulleitung wieder nicht bestätigen kann oder will.
Skandal…Steuerhinterziehung…der Staatskasse des Dienstherren würden bei einem Fahrtweg von 6km 5.04€ Steuern entgehen.“
(Derselbe Dienstherr, der MoinMoin seit Jahren über die fehlende amtsangemessene Alimentation jährlich um tausende Euro bescheißt)
„Aber was zuviel ist, ist zuviel, bereits letztes Jahr wurde der Kollege mit den zwei nicht belegten Fahrten als Verwarnung bösgläubig gemacht, jetzt ist genug, er muss stumpf aus dem Beamtenleben entfernt werden!“
„Man bringe mir die Urkunde der Lebenszeitverbeamtung!“
*schredder schredder schredder*
„Und man überbringe dem Eidbrecher…ähhh….Kollegen die freudige Nachricht der Überführung ins Angestelltenverhältnis!“
😂😂😂

Mit solchen Kommentaren bringst du alle ehrlichen Lehrer in Verruf. Wenn am Ende Lehrer generell keinen Beamtenstatus mehr erhalten, haben auch Spezialisten wie du ihren Anteil daran.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 13.04.2024 12:41
Interessant was hier für Phrasen verwendet werden…“stumpf entfernt werden aus dem Beamtenleben“…wegen läppischer Fahrten. Hat ja mal gar nichts mehr mit Rechtsstaat gemein.

Läppische Fahrten.
Bei Angestellten kann das läppische belegte Brötchen, welches entsorgt werden soll, zu einer gerichtsfesten Entfernung aus dem Arbeitsverhältnis führen.
Vor daher …
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 13.04.2024 13:52
Moinmoin ist Angestellter ;)
Korrekt, weil ich eben nicht den Eid schwören wollte, uA weil ich nicht das besondere Dienst und Treueverhältnis eingehen will.

Und mir geht es auch nicht um die läppischen 100€ die da hinterzogen werden, sondern um die dahinterliegende innere Einstellung, die Menschen wie LehrerBW damit an den Tag legen.
Empfinde ich als  ungeeignet fürs Berufsbeamtentum und als Vertreter unseres Staates.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Grandia am 13.04.2024 14:16
So ist es @Bastel. Moinmoin ist Angestellter und ich bin Beamter UND trotzdem hat er einfach recht und wir sind eiber Meinung. Mit dieser Erkenntnis entkräftest du garnichts.
Jeder kann ja tun und lassen, was er möchte. Aber Unrechtes zu äußern, zu begehen und es durch Unrechtes rechtzufertigen widerspricht der Staatstreue doch erheblich. Wenn der Dienstherr deinen Pflichten nicht nachkommt, gibt es Rechtsmittel. Selbstjustiz vorzuleben und als probates Mittel im öffentlichen Raum breit zu schlagen, ist ein Unding.
Dem einen oder anderen würde der sogenannte "Stock im Ar..." gut tun, um zu merken, wie es ist, wenn man sich nicht mehr winden und irgendwann kann.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Bastel am 13.04.2024 14:36
So ist es @Bastel. Moinmoin ist Angestellter und ich bin Beamter UND trotzdem hat er einfach recht und wir sind eiber Meinung. Mit dieser Erkenntnis entkräftest du garnichts.
Jeder kann ja tun und lassen, was er möchte. Aber Unrechtes zu äußern, zu begehen und es durch Unrechtes rechtzufertigen widerspricht der Staatstreue doch erheblich. Wenn der Dienstherr deinen Pflichten nicht nachkommt, gibt es Rechtsmittel. Selbstjustiz vorzuleben und als probates Mittel im öffentlichen Raum breit zu schlagen, ist ein Unding.
Dem einen oder anderen würde der sogenannte "Stock im Ar..." gut tun, um zu merken, wie es ist, wenn man sich nicht mehr winden und irgendwann kann.

Ich will nichts entkräften, der kann machen was er will :D
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: benmar007 am 20.04.2024 10:16
Liebe Forenteilnehmer,

ich bitte an dieser Stelle darum, dass wir beim Thema bleiben. So intensiv und wichtig ein Austausch ist, geht es doch um die Beantragung der beiden Pauschalen am gleichen Arbeitstag. Dabei sollten wir auch bleiben und stetig Updates zum Bearbeitungsstand der eigenen Steuer / Aussagen der Finanzämter posten. Eine Diskussion über abzurechnende Arbeitstage halte ich an dieser für nicht zielführend. Diese Abrechnung muss jeder für sich taggenau durchführen. Alles andere ist und bleibt Steuerhinterziehung und kann ggf. zu einem Verfahren über selbige führen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Besoldungsrechner am 21.04.2024 14:21
Moinmoin ist Angestellter ;)
Korrekt, weil ich eben nicht den Eid schwören wollte, uA weil ich nicht das besondere Dienst und Treueverhältnis eingehen will.

Und mir geht es auch nicht um die läppischen 100€ die da hinterzogen werden, sondern um die dahinterliegende innere Einstellung, die Menschen wie LehrerBW damit an den Tag legen.
Empfinde ich als  ungeeignet fürs Berufsbeamtentum und als Vertreter unseres Staates.

Oh wie süß! Unser ehrlicher "Musterbürger" gibt wieder seine gut gemeinten Ratschläge. Mein Tipp: weiter rausholen was geht :). Die Finanzbehörden, Ausländerbehörden, usw. sind doch mittlereweile sowieso alle handlungsunfähig. Weiß jeder der "Insiderinfos" dieser Behörden hat.

Und beim ausqetschen und drangsalieren der Bevölkerung mit den 2. höchsten Steuersätzen in Europa habe ich keine Probleme damit um "steuerlich etwas rauszuholen".

Man muss nur wissen wie haha. Tipps eines Finanzbeamten können hierbei sehr hilfreich sein um das automatisierte Prüfungssystem "bestmöglich zu nutzen" :).
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 21.04.2024 21:23
Mit solchen Kommentaren bringst du alle ehrlichen Lehrer in Verruf. Wenn am Ende Lehrer generell keinen Beamtenstatus mehr erhalten, haben auch Spezialisten wie du ihren Anteil daran.

Ich bin sehr dankbar für diesen wertvollen Beitrag. Ich habe diese Geschichte am Lagerfeuer erzählt und alle Menschen waren froh. Die Frauen wurden fruchtbar und der Weizen auf den Feldern gedieh.
Danke, dass es solche wichtige Beiträge in unserer Welt gibt, die den Menschen neuen Lebensmut spenden.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 21.04.2024 21:43
Diese Moralapostel sind so armselig.

Also zur Steuer:
Bei mir ging wie immer das Arbeitszimmer durch
Bei Bekannten: man bekam das AZ gestrichen mit dem Hinweis, dass man die Pauschale nun angeben sollte. Daraufhin Änderung beantragt und das gleiche rausbekommen.
LG
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 22.04.2024 06:12
Der Duden kann jedenfalls, wenn er Begriffe wie „Moral“ und „armselig“ differenzierter erläutern will, dieses Thema nutzen. Hier offenbart sich ja so einiges und es wird auch immer klarer, wieso Politiker*innen und Staatsbedienstete sich in Deutschland rekordverdächtig schmieren und kaufen lassen. Man braucht nur nen Schuldigen („der Staat nimmt mich aus“) und ab geht die (korrumpierte) Post.

Gegen „möglichst viel rausholen“, bspw. mit anerkannten Pauschalen (Fortbildungsmaterialien, Kontoführungsgebühren, …) sagt ja niemand was. Aber wissentliche Steuerhinterziehung ist eine ganz andere Hausnummer. Das würdet ihr merken, wenn ihr das Finanzamt einfach mal transparent nach beidem fragen würdet. Ganz egal, was halt durchs teilautomatisierte System so problemlos durchläuft. Kann man ja auch weiter denken: Wieso nicht mit 80 durch die 30er Zone, wenn es niemand kontrolliert? Der Tatbestand bleibt der gleiche.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 22.04.2024 09:22
Mit solchen Kommentaren bringst du alle ehrlichen Lehrer in Verruf. Wenn am Ende Lehrer generell keinen Beamtenstatus mehr erhalten, haben auch Spezialisten wie du ihren Anteil daran.

Ich bin sehr dankbar für diesen wertvollen Beitrag. Ich habe diese Geschichte am Lagerfeuer erzählt und alle Menschen waren froh. Die Frauen wurden fruchtbar und der Weizen auf den Feldern gedieh.
Danke, dass es solche wichtige Beiträge in unserer Welt gibt, die den Menschen neuen Lebensmut spenden.

Interessanter Beitrag und tolle Einstellung, insbesondere im Hinblick zu deinen sonstigen Beiträgen bzgl. amtangemessene Alimentation! :D
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: benmar007 am 22.04.2024 16:37
Gerade hab ich meinen Ekstb 23 erhalten und siehe da, die Pauschale für das Homeoffice und das Pendeln am gleichen Tag gingen nun durch. Vielen Dank für die Hilfe in diesem Beitrag.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: AnVo am 23.04.2024 09:48
Kurzes Update zu meinem Fall:
Nach eingelgtem Widerspruch habe ich heute eine weitere Zahlung vom Finanzamt erhalten, die den kalkulierten Differenzbetrag entspricht.
Damit wurden sowohl Pendlerpauschale, als auch Homeoffice-Pauschale anerkannt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: ratoneck am 23.04.2024 14:58
Steuerbescheid aus Hamburg auch heute da:

210 Tage Home-Officepauschale und 172 Pendlerpauschaltage als Lehrer im ersten Anlauf direkt anerkannt.
Man sollte es auch realistisch gestalten und nicht übertreiben. Ich habe in die Kommentare des Steuerprogramms auf die neuen gesetzlichen Regeln hingewiesen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: sapere aude am 23.04.2024 18:23
Homeoffice-Pauschale, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitlich überwiegendes Tätigwerden in der häuslichen Wohnung im Sinne für den Abzug der Tagespauschale erforderlich.
Praxis-Beispiel: Entfernungspauschale und Tagespauschale abziehbar

Ein Lehrer unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung steht dem Lehrer in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Der Lehrer kann neben der Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.

Quelle: Haufe
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 08:48
Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.


Homeoffice-Pauschale, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitlich überwiegendes Tätigwerden in der häuslichen Wohnung im Sinne für den Abzug der Tagespauschale erforderlich.
Praxis-Beispiel: Entfernungspauschale und Tagespauschale abziehbar

Ein Lehrer unterrichtet täglich von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr an der Schule und erledigt nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der häuslichen Wohnung die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und korrigiert Klassenarbeiten. Für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung steht dem Lehrer in der Schule kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Der Lehrer kann neben der Entfernungspauschale für die Fahrten zur Schule (erste Tätigkeitsstätte) auch die Tagespauschale für die berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abziehen.

Quelle: Haufe
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 24.04.2024 12:37
Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.

Ist doch aber auch nachvollziehbar. Du hast in anderen Bereichen einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Lehrkraft habe ich einen Minitisch voller Kram (weil ich nur ein Mini-Fach zum Verstauen habe), im vollen Lehrerzimmer. Als Lehrkraft muss ich unterrichten (Schule) und am Schreibtisch arbeiten (zu Hause). Als AN oder Beamte(r) in der Behörde ist es im Rahmen der HO-Regelungen eine bloße Präferenz, wo ich arbeiten will.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 24.04.2024 14:47
Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.

Ist doch aber auch nachvollziehbar. Du hast in anderen Bereichen einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Lehrkraft habe ich einen Minitisch voller Kram (weil ich nur ein Mini-Fach zum Verstauen habe), im vollen Lehrerzimmer. Als Lehrkraft muss ich unterrichten (Schule) und am Schreibtisch arbeiten (zu Hause). Als AN oder Beamte(r) in der Behörde ist es im Rahmen der HO-Regelungen eine bloße Präferenz, wo ich arbeiten will.

Natürlich ist das Nachvollziehbar. Ich selbst wäre gar nicht auf die Idee gekommen, so etwas einzufordern.

Im Fall der Lehrer ohne direkten Arbeitsplatz halte ich diese Möglichkeit für ein nettes Guddi, um die strengen Regeln an das „steuerliche“ Arbeitszimmer abzufangen.

Dieses Guddi hätte ich eher in eine Regeldefinition für das Arbeitszimmer eingebaut.


Mich stört nur die Allgemeinaussage, dass die Doppelansetzung ganz regulär, quasi bedingungslos gehen würde.
Fakten weglassen ist, sehe in dem Fall für den interessierten Leser sehr kritisch.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Goldfisch am 24.04.2024 15:58
Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.


Korrekt. Deswegen habe ich bereits in meinem Kommentar vom 30.01.2024 auf die Ausnahme-Regelungen für Lehrkräfte und einige wenige andere Berufe bzw. Konstellationen, die beispielhaft unter den Randziffern 31, 34 und 35 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.08.2023 - IV C 6 - S 2145/19/10006 :027 BStBl 2023 I S. 1551, aufgeführt sind, hingewiesen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 25.04.2024 09:37
Sprich:
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Doppelabzug nicht möglich.

Ist doch aber auch nachvollziehbar. Du hast in anderen Bereichen einen komplett eingerichteten Arbeitsplatz zur Verfügung. Als Lehrkraft habe ich einen Minitisch voller Kram (weil ich nur ein Mini-Fach zum Verstauen habe), im vollen Lehrerzimmer. Als Lehrkraft muss ich unterrichten (Schule) und am Schreibtisch arbeiten (zu Hause). Als AN oder Beamte(r) in der Behörde ist es im Rahmen der HO-Regelungen eine bloße Präferenz, wo ich arbeiten will.
Wenn du als nicht Lehrer mit Büro beim AG jedoch eine Fahrt zu einer Außenstelle/Kunden vom HO aus machst, dann sind diese Fahrkosten + HO Pauschale (so habe ich es zumindest verstanden) wie beim Lehrer ansetzbar. 
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 26.04.2024 23:00
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 27.04.2024 08:13
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Willst du ein Lehrerzimmer ernsthaft mit einem Arbeitszimmer vergleichen?😳
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Grandia am 27.04.2024 08:39
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Bastel am 27.04.2024 09:02
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Dann dürfen Angestellte in solchen Arbeitsbereichen künftig auch beide Pauschalen angeben?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 27.04.2024 09:13
Ja, wenn du kein Arbeitszimmer beim AG hast oder wenn du vom Homeoffice zu einem Kunden/einer externen Arbeitsstelle fährst, dann kann du für den Tag HO Pauschale und Fahrtkostenpauschale ansetzen.

Wenn du HO machst und dann ins Büro fährst nicht.

So habe ich es zumindest verstanden.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 27.04.2024 11:58
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Grandia am 27.04.2024 13:23
Das widerspricht exakt dem Arbeitsraum, wie er im Gebäudemanagement einer Schule angelegt werden darf. Damit ist die Sache doch klar. Mit deiner Definition eines Multispace und Clean Desk spart man sich rechtliche Auseinandersetzungen wegen einer Definition des Arbeitsraumes.
Nur mal so am Rande: Ein Multifunktionaler Raum in der eigenen Wohnung wird auch nicht als reiner Arbeitsraum anerkannt. Ich musste dafür das Schlagzeug und die Gitarren auslagern.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Reisinger850 am 27.04.2024 15:33
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Neid kennt keine Grenzen, schon im ganzen Thread nicht
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 27.04.2024 19:14
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: InternetistNeuland am 27.04.2024 23:18
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.

Wenn es für Steuer- und Strafverfahren okay ist, dann sicher auch für die Daten der Kinder...
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 27.04.2024 23:38
Eigentlich ist das Lehrerzimmer nichts anderes als ein Multispace und Clean Desk Konzept. Das wird in immer mehr Behörden angewendet. Somit besteht kein Bedarf für eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte bzw. andere Behörden mit Multispace müssten die gleiche Regelung erhalten.

Eben nicht. Das Lehrerzimmer ist zwar als Arbeitsbereich definiert, jedoch kein Arbeitsraum. Diese gibt es, wenn möglich, gesondert und unterscheiden sich durch die Abwesenheit von Störungen durch Lärm und dürfen nichtmal eine Kaffeemaschine, also Bestandteile eines Wirtschaftsraumes, enthalten. Unter Normalbedingungen darf kein Durchlaufverkehr in Arbeitsräumen sein, wie z.B. für einen Drucker und das ist im Lehrerzimmer nicht gegeben. Dort finden sogar Dienstgespräche statt, ohne Schutz vor Lärm oder Durchzugsverkehr.
Und ich hab noch kein Lehrerzimmer gesehen, wo jeder seinen eigenen Bereich hat, also multiple Einzeplätze (multispace) vorhanden sind.

Du beschreibst exakt den Multispace wie er mittlerweile umgesetzt wird. Niemand hat einen eigenen Bereich es gibt Durchlaufverkehr und einen Multifunktionsdrucker für alle im Großraum.

Für viele Berufe mag das funktionieren.
Ich möchte aber nicht, dass mit den Klausuren, anderen Daten und Materialen meiner Kinder so umgegangen wird, dass es dabei nicht einmal mehr einen Mindestschutz gibt.

Wenn es für Steuer- und Strafverfahren okay ist, dann sicher auch für die Daten der Kinder...

Das habe ich natürlich nicht gewusst, dass die Abläufe in Steuer- und Strafverfahren identischen mit den Abläufen in einer Schule sind. Sollte ich mal der Schule einen Besuch außerhalb des Elternabends abstatten.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 28.04.2024 09:11
Mit das Amüsanteste, auf das man im Lehrerdasein trifft, sind Menschen, die meinen, einen Einblick in Schule zu haben, weil sie selber mal auf der anderen Seite des Pults saßen/sitzen. Destruktiv jedoch finde ich Menschen, die die katastrophalen Rahmenbedingungen an Schulen noch schönreden wollen, statt sie anzuprangern. Wenn darunter Eltern sind, bleibt bei mir eigentlich nur noch Unverständnis. Passt leider aber auch ins Bild, dass man von Elternseite oft lieber gegeneinander, als miteinander arbeitet.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Umlauf am 28.04.2024 12:39
Mit das Amüsanteste, auf das man im Lehrerdasein trifft, sind Menschen, die meinen, einen Einblick in Schule zu haben, weil sie selber mal auf der anderen Seite des Pults saßen/sitzen. Destruktiv jedoch finde ich Menschen, die die katastrophalen Rahmenbedingungen an Schulen noch schönreden wollen, statt sie anzuprangern. Wenn darunter Eltern sind, bleibt bei mir eigentlich nur noch Unverständnis. Passt leider aber auch ins Bild, dass man von Elternseite oft lieber gegeneinander, als miteinander arbeitet.

Wenn das auf mich gemünzt war:
Sind die genannten Abläufe doch identisch?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: PushPull am 28.04.2024 13:16
Nein, ich meinte hiermit InternetistNeuland. Scheinbar ist hier viel mehr Neuland, als nur das Internet.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: cyrix42 am 28.04.2024 13:53
Hm, ich sehe jetzt das Problem in seinen Äußerungen nicht. Er fordert doch nicht, dass Lehrer_innen nicht mehr steuerlich anerkannt bekommen, dass sie sowohl in der Schule als auch zu Haus arbeiten müssen; sondern nur, dass dies nicht am Beruf festgemacht werden sollte -- sondern eben am beschriebenen Umstand selbst; wie es in der Realität auch ist.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Grandia am 28.04.2024 14:50
Ich sehe da auch keinen Neid, sondern lediglich eine Beschreibung der Tatsachen und unterschiedlichen, steuerlichen Handhabungen. Viel wichtiger sind klare Definitionen eines Lehrerzimmers, eines Multispace und die echten Unterschiede. Ein Lehrerzimmer mag vielleicht noch als offener Großraum gelten, beinhaltet anders als ein Multispace keinerlei Gestaltung nach Nutzen, also insbesondere keine ruhige Arbeitsecke und ist insbesondere kein Büro. Und da liegt meines Ermessens nach der Unterschied.
Aber das ist doch alles weit weg vom Thema, denn eigentlich geht es nur darum, ob und in welchem Umfang Wege zur Arbeit UND gleichzeitig die Pauschale gelten. Debatten, dass es unfair gegenüber XY ist, sind wenig zielführend. Das muss man gesondert von Einzelfall zu Einzelfall mit dem Arbeitgeber und der Finanzamt ausmachen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 28.04.2024 15:36
Genau:
Wenn ein AN die gleiche Situation wie ein Lehrer hat, also Büroraum im steuerlichem Sinne, dann wird er auch steuerlich genauso wie der Lehrer gestellt werden und er kann wenn er zum Meeting ins Büro fährt und sonst zu Hause arbeitet in diesem Falle beide Pauschalen einsetzen.
Das FA sieht eine Lehrerzimmer nicht als Büroraum an, da ist ja der Haken dran.
Ob ein Multispace (wie auch immer das definiert wird) ebenso kein Büroraum ist, wäre dann zu klären.
Das sollte man dann doch einfach mal ausprobieren und zur Not einklagen.
Ein wechselnder Arbeitsplatz in einem Großraumbüro dürfte vom FA als zur Verfügung gestellter Arbeitsplatz angesehen werden.
 
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 23.05.2024 07:44
Heute kam der Steuerbescheid…225 Fahrttage und entsprechende Homeofficetage wurden anerkannt.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 08:35
oha, erfreulich dass du bester Gesundheit bist also 0 Krankheitstage hattest, jeden Arbeitstag zur Schule gefahren bist und dann auch noch hin und wieder am WE zur Arbeit fährst.
Respekt!
 oder haste nicht 30 Tage Urlaub genommen?
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 23.05.2024 09:22
Bevor hier eine weitere Diskussion stattfindet, sollten sich einige User zunächst die zutreffenden Begrifflichkeiten aneignen. Es gibt einen Unterschied zwischen Fahrtagen, Homeofficepauschale und einem echten Arbeitszimmer.

Und was diese Thematik jetzt mit Steuerstrafverfahren im Hinblick auf Datenschutz zu tun haben soll, ist auch eine seltsam gezogene Verbindung.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 23.05.2024 16:42
oha, erfreulich dass du bester Gesundheit bist also 0 Krankheitstage hattest, jeden Arbeitstag zur Schule gefahren bist und dann auch noch hin und wieder am WE zur Arbeit fährst.
Respekt!
 oder haste nicht 30 Tage Urlaub genommen?

Joa...ich fahr oft am Wochenende und in den Ferien an die Schule. Vor allem um zu kopieren oder Sachen herzurichten 👍
Ist ja grad mal 10 Minuten entfernt. Selbstverständlich setze ich diese Fahrten ab.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 23:48
oha, erfreulich dass du bester Gesundheit bist also 0 Krankheitstage hattest, jeden Arbeitstag zur Schule gefahren bist und dann auch noch hin und wieder am WE zur Arbeit fährst.
Respekt!
 oder haste nicht 30 Tage Urlaub genommen?

Joa...ich fahr oft am Wochenende und in den Ferien an die Schule. Vor allem um zu kopieren oder Sachen herzurichten 👍
Ist ja grad mal 10 Minuten entfernt. Selbstverständlich setze ich diese Fahrten ab.
Finde ich toll, diesen Einsatz, jeden Arbeitstag und darüber hinaus zur Schule fahren und zusätzlich jeden Arbeitstag noch zuhause aufarbeiten und dann auch noch an freie Tagen diesen Einsatz zeigen!

Respekt!!
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 24.05.2024 05:28
[Finde ich toll, diesen Einsatz, jeden Arbeitstag und darüber hinaus zur Schule fahren und zusätzlich jeden Arbeitstag noch zuhause aufarbeiten und dann auch noch an freie Tagen diesen Einsatz zeigen!

Respekt!!

Das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich vermute kaum ein Lehrer startet in eine neue Woche ohne sich sonntags darauf vorzubereiten. Bei mir ist eigentlich nur samstags arbeitsfrei.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: AnVo am 24.05.2024 06:36
Finde ich toll, diesen Einsatz, jeden Arbeitstag und darüber hinaus zur Schule fahren und zusätzlich jeden Arbeitstag noch zuhause aufarbeiten und dann auch noch an freie Tagen diesen Einsatz zeigen!

Respekt!!

Als Lehrer leider eine Selbstverständlichkeit, weil das Arbeitspensum sonst gar nicht mehr schaffbar ist. Wochenarbeitszeiten jenseits der 50h sind normal - auch am Wochenende. Und ja... Dafür arbeitet man in den Ferien deutlich weniger. Moderne Arbeitszeitstudien zeigen einen Durchschnittsarbeitszeit (inkl. Ferien) bei über 45h. Nicht ohne Grund hat die KMK eine Ausnahmeregelung zur Arbeitszeiterfassung beantragt (und ist zum Glück gescheitert).

Also 230 Tage HO und 230 Fahrten zur Schule sind sehr realistisch bei einer Vollzeitstelle - bei einer normalen Anzahl an Krankheitstagen.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 06:50
Als Lehrer leider eine Selbstverständlichkeit, weil das Arbeitspensum sonst gar nicht mehr schaffbar ist. Wochenarbeitszeiten jenseits der 50h sind normal - auch am Wochenende. Und ja... Dafür arbeitet man in den Ferien deutlich weniger. Moderne Arbeitszeitstudien zeigen einen Durchschnittsarbeitszeit (inkl. Ferien) bei über 45h. Nicht ohne Grund hat die KMK eine Ausnahmeregelung zur Arbeitszeiterfassung beantragt (und ist zum Glück gescheitert).

Also 230 Tage HO und 230 Fahrten zur Schule sind sehr realistisch bei einer Vollzeitstelle - bei einer normalen Anzahl an Krankheitstagen.
Erschreckend, das man da selbst in den Ferien in die Schule fahren muss um sich vorzubereiten und erschreckend, dass da der Dienstherr, sofern die Arbeitszeiterfassung erfolgt, nicht eingreift, dass man 10-20 Wochenenden in die Schule fahren muss.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 24.05.2024 07:00
Erschreckend, das man da selbst in den Ferien in die Schule fahren muss um sich vorzubereiten und erschreckend, dass da der Dienstherr, sofern die Arbeitszeiterfassung erfolgt, nicht eingreift, dass man 10-20 Wochenenden in die Schule fahren muss.

Da dort der Kopierer steht und man sich Montagmorgen nicht gerne mit den Kollegen balgen möchte die von weither kommen, ist das leider so 🤷‍♂️
Habs akzeptiert.
Erschreckend finde ich eher, dass der Dienstherr sich in alle Richtungen verbiegt um um eine amtsangemessene Besoldung herumzukommen 😡🤬
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 07:22
Da dort der Kopierer steht und man sich Montagmorgen nicht gerne mit den Kollegen balgen möchte die von weither kommen, ist das leider so 🤷‍♂️
Habs akzeptiert.
Verständlich und auch erschreckend, dass man ständig auf den Kopierer angewiesen ist, in der heutigen Zeit.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 24.05.2024 07:25
Da dort der Kopierer steht und man sich Montagmorgen nicht gerne mit den Kollegen balgen möchte die von weither kommen, ist das leider so 🤷‍♂️
Habs akzeptiert.
Verständlich und auch erschreckend, dass man ständig auf den Kopierer angewiesen ist, in der heutigen Zeit.

Das erschreckt mich auch, dass der Kopierer dermaßen wichtig ist.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 07:35
Da dort der Kopierer steht und man sich Montagmorgen nicht gerne mit den Kollegen balgen möchte die von weither kommen, ist das leider so 🤷‍♂️
Habs akzeptiert.
Verständlich und auch erschreckend, dass man ständig auf den Kopierer angewiesen ist, in der heutigen Zeit.

Das erschreckt mich auch, dass der Kopierer dermaßen wichtig ist.
Und man ständig in die Arbeit fahren muss, um ihn zu nutzen, da würde ich doch meine Zeit sinnvoller nutzen und privat den Drucker rödeln lassen. Das Papier von der Arbeit mitgenommen natürlich. Und der Toner kostet nicht die Welt.
Ziemliche Zeitverschwendung, selbst wenn man nur 8 Minuten zur Arbeit braucht (wie ich).
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: Floki am 24.05.2024 07:40
Jupp, richtig :)
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: 2strong am 24.05.2024 08:26
Erschreckend finde ich eher, dass der Dienstherr sich in alle Richtungen verbiegt um um eine amtsangemessene Besoldung herumzukommen 😡🤬
Für die einfachen Kopiertätigkeiten, die Dein Tagesgeschäft scheinbar maßgeblich prägen, geht's doch eigentlich noch.
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: dumerili1978 am 24.05.2024 08:51
Moin,

ja, Kopierer sind wichtig; wer die Kleinen in 1/2 unterrichtet, muss leider sehr viel kopieren. Ok, in Klasse 2 wird es etwas besser.

Aber mal zurück zum Thema:

Bei mir wurde die Homeofficepauschale auch anstandslos anerkannt beim FA und wie letztes Jahr, war mein Bescheid nach 14 Tagen da. Läuft hier :-)

LG
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: LehrerBW am 24.05.2024 10:46


Das erschreckt mich auch, dass der Kopierer dermaßen wichtig ist.
Und man ständig in die Arbeit fahren muss, um ihn zu nutzen, da würde ich doch meine Zeit sinnvoller nutzen und privat den Drucker rödeln lassen. Das Papier von der Arbeit mitgenommen natürlich. Und der Toner kostet nicht die Welt.
Ziemliche Zeitverschwendung, selbst wenn man nur 8 Minuten zur Arbeit braucht (wie ich).
[/quote]

Ich muss nicht ständig zur Arbeit fahren. Sonntags ne viertel bis halbe Stunde reicht. Und das sind dann schon so 3-400 Kopien.
Tablets wären  natürlich wünschenswerter...bekommen wir aber nicht 🤷‍♂️
So ist es leider.
Mach die bestimmt nicht mit meinem Drucker
Titel: Antw:[Allg] Arbeitszimmer vs. Pendlerpauschale oder doch beides am gleichen Tag?
Beitrag von: MoinMoin am 24.05.2024 10:57
Mach die bestimmt nicht mit meinem Drucker
Tja, Du deine Zeit nicht besser zu nutzen weißt, als dort hin und her zu gurken, dann ist es auch ok.