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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Holly1234 am 13.10.2023 20:09
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Hallo,
mich würde mal interessieren ob es hier jemanden gibt, die ihre Nachberechnung und Auszahlung des nachgeforderten Entgelts bereits erhalten haben.
Wenn ich nachfrage, wann man mit dem Geld denn nun rechnen kann werde ich immer vertröstet. Keiner weiß etwas genaues. Keiner weiß wann gezahlt werden soll usw. usw. So langsam finde ich das nicht mehr schön. Das Urteil ist ja nun eine ganze Zeit (fast 6 Monate) in der Welt und es passiert rein weg gar nichts.
Wie seht Ihr das?
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Geltend machen und mit Fristsetzung einfordern. Dann notfalls das vorenthaltene Entgelt einklagen.
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Bei mir ist Ende August ein Vergleich geschlossen worden, nachdem ich geklagt hatte. Das Land hat zugestimmt, zu zahlen. Seitdem ist noch nichts passiert.
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Welche Nachberechnung meint ihr denn bei e9a ?
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@spyv Darf ich fragen, wann du geklagt hast? Wir haben letzte Woche unsere neuen Arbeitsverträge (EG9a) unterschrieben und auch ich bin mal gespannt, wie lange es dauern wird bis das Geld endlich kommt. Wir haben unsere Anträge schon 2018 gestellt aber bisher nicht geklagt.
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Genau...um was gehts da?
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@spyv Darf ich fragen, wann du geklagt hast? Wir haben letzte Woche unsere neuen Arbeitsverträge (EG9a) unterschrieben und auch ich bin mal gespannt, wie lange es dauern wird bis das Geld endlich kommt. Wir haben unsere Anträge schon 2018 gestellt aber bisher nicht geklagt.
Ich habe im August 2021 geklagt, jetzt im August dann das Angebot des Arbeitsgebers, einen Vergleich einzugehen. Ich habe dem Vergleich zugestimmt, weil er genau dem entsprochen hat, was in meiner Klageschrift stand. Seitdem ist nichts passiert.
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Wahnsinn, wie dort Zeit geschunden wird.
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Gibt es hierzu mittlerweile Neuigkeiten? Es geht um die Urteile zum ganzheitlichen Arbeitsvorgang (Grundsatzurteile Aktenzeichen 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20). Bei wem wurde es bereits umgesetzt/ausgezahlt? Falls ja, wie kann man die gesamte Abrechnung/Nachzahlung denn dann überprüfen? Vielen Dank :)
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Wir werden von einer Woche auf die andere vertröstet. Angeblich sollen die Meldungen an die Bezügestelle noch vor Weihnachten abgeschlossen sein und jeder Angestellte soll eine Kopie der Meldung erhalten. Dann liegt es wohl an der Bezügestelle, wie schnell es weiter geht. Ich glaube inzwischen nicht mehr, dass vor Frühjahr 2024 eine Zahlung erfolgt.
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Hallo
um was genau geht es hier??
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Es heißt noch immer Einzelfallentscheidung. Bei uns wird rückwirkend geprüft. Eine Entscheidung wird dieses Jahr nicht mehr fallen.
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Hallo,
bei uns in der Behörde wird noch geprüft (seit Monaten). Laut einer Mitteilung kann dies noch bis mindestens Mitte 2024 dauern.
Es werden zuerst die leichten Fälle geprüft und dann die, die umfangreicher sind, sprich länger dabei sind.
Ich rechne mal nicht vor Ende 2024 damit. Ist natürlich nicht schön, wenn man sieht, dass die "Neuen" gleich mit der 9a beginnen..
Auch zu den Stufen kann man uns noch keine Auskunft geben, da dies ja bedeuten würde, man müsste die gesamte Personalakte durchsehen. Bei über 30 Jahre im Amt wohl keine leichte Aufgabe. Und die angegebene hohe Belastung für die Personalabteilung dadurch, muss man jetzt wohl so hinnehmen.
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schade, das man nie eine Antwort bekommt
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schade, das man nie eine Antwort bekommt
Um es sehr grob zu erklären.
In der Justiz gab es ein Grundsatzurteil zur Eingruppierung der Beschäftigten in den Serviceeinheiten. Die Beschäftigten waren demnach falsch eingruppiert (E6 statt E9a). Nun warten viele auf eine Nachzahlung.
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Guten Morgen :)
Bei unserer Behörde (Oberlandesgericht) haben bereits alle die Nachzahlungen im November erhalten, auch die, die in Elternzeit sind oder die zwischenzeitlich verbeamtet sind aber damals den Antrag gestellt haben.
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Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie arbeiten? Hier in Sachsen-Anhalt hat nach meinem Kenntnisstand noch niemand die Nachzahlung erhalten.
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Bei uns in NRW Justiz wurden die kompletten Nachzahlungen mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Angeblich sagte Justizministerium sie müssten bis Ende des Jahres durch sein mit den Berechnungen und Neubewertungen der Stellen.
Selbst die 9a schon waren bekamen die Stufenbewertung neu rückwirkend ab Juli 2022 aber nur, da sie keinen Antrag gestellt haben. D.h. alle kamen in die letzte Stufe 6 und die schon drin waren, haben halt Pech gehabt.
Die Stimmung ist wirklich jetzt super hier ::)
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Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie arbeiten? Hier in Sachsen-Anhalt hat nach meinem Kenntnisstand noch niemand die Nachzahlung erhalten.
In NRW :)
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In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).
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Hallo,
bei uns in der Behörde (Sachsen) wird noch geprüft (seit Monaten). Laut einer Mitteilung kann dies noch bis mindestens Mitte 2024 dauern.
Es werden zuerst die leichten Fälle geprüft und dann die, die umfangreicher sind, sprich länger dabei sind.
Ich rechne mal nicht vor Ende 2024 damit. Ist natürlich nicht schön, wenn man sieht, dass die "Neuen" gleich mit der 9a beginnen..
Auch zu den Stufen kann man uns noch keine Auskunft geben, da dies ja bedeuten würde, man müsste die gesamte Personalakte durchsehen. Bei über 30 Jahre im Amt wohl keine leichte Aufgabe. Und die angegebene hohe Belastung für die Personalabteilung dadurch, muss man jetzt wohl so hinnehmen.
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Hat sich denn jemand die Zeit genommen und geprüft, ob die Nachzahlung (es geht bei einigen teilweise um Jahre) korrekt vorgenommen wurde? Wenn ja, wie kann man dies prüfen? Dankeschön 😃
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Dazu müsste es erst einmal zur Zahlung kommen. Hier in Sachsen-Anhalt ist noch nichts passiert. Es wurden lediglich einige Meldungen an die Bezügestelle vorgenommen. Jetzt ist durchgesickert, dass es wohl vor Mitte des Jahres zu keiner Zahlung kommen wird. Bei mir ist im Sommer des letzten Jahres ein Vergleich geschlossen worden, der das Land aber nicht wirklich zu interessieren scheint.
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Mal ne Frage an die Wenigen, die die Nachzahlung erhalten haben. Wie wurde diese steuerlich berücksichtigt? Als sonstiger Bezug? Das sind ja größere Beträge, die einem allein deswegen verloren gehen.
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Bei uns in NRW Justiz wurden die kompletten Nachzahlungen mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Angeblich sagte Justizministerium sie müssten bis Ende des Jahres durch sein mit den Berechnungen und Neubewertungen der Stellen.
Selbst die 9a schon waren bekamen die Stufenbewertung neu rückwirkend ab Juli 2022 aber nur, da sie keinen Antrag gestellt haben. D.h. alle kamen in die letzte Stufe 6 und die schon drin waren, haben halt Pech gehabt.
Die Stimmung ist wirklich jetzt super hier ::)
Darf ich fragen, wie die Nachzahlung steuerlich eingetragen wurde; als sonstiger Bezug?
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Sonstiger Bezug.
Ist gemäß Steuerrecht auch richtig.
Dass der Arbeitgeber aber über viele Jahre hinweg nicht und nunmehr
geballt zahlt, führt aber letztlich zu einem Steuerschaden.
Diesen kann man geltend machen (hier muss ein Steuerberater vorher konkret berechnen und beziffern, was man an Steuern gezahlt hätte, wäre es monatlich und pünktlich gekommen und mit der Steuersumme vergleichen, die man nun wegen der Einmalzahlung zahlen muss). Diese Differenz kann sich der Arbeitnehmer zurückfordern ggf. im Klageweg.
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Hat jemand neue Erkenntnisse aus Sachsen?
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Genau vor dieser steuerlichen Frage stehen wir aktuell auch, aufgrund der Nachzahlung meiner Frau. Bin gespannt, was der Steuerberater daraus macht; vielleicht hat jemand hierzu Erkenntnisse.
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Wichtig:
Ich habe eine Datei von verdi angehängt, die man aufmerksam lesen sollte. Es könnte sein, dass es noch eine Nachzahlung geben könnte bezüglich der Jahressonderzahlung! Man sollte umgehend Widerspruch einlegen und Nachzahlungen geltend machen.
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Diese Mitteilung haben wir auch erhalten. Hat jemand ein Musterformular?
Ich wäre für ein solches sehr dankbar.
LG
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Noch nicht, aber morgen haben wir mit Sicherheit ein Formular erstellt :)
Dies könnte man dann weiterreichen und evtl noch ergänzen.
Vielleicht existiert schon eins. Warten wir die Antworten ab.
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Das wäre super. Wir haben auf Nachfrage nur die Mitteilung erhalten, der Verdi beizutreten 🤷🏼♀️
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Ein Musterschreiben als Dateianhang, aber ohne Garantie bezüglich des Inhalts! Ein gleichlautendes Schreiben habe ich für den Arbeitgeber erstellt.
:D
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Super. Vielen Dank
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Mir liegt bis heute keine Entscheidung bzgl. der Überprüfung über die Eingruppierung vor. Gibt es Möglichkeiten dies voranzutreiben?
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Ja, Entgelt einfordern und Eingruppierungsfeststellungsklage einreichen.
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Hallo, ich bin neu hier und hab eine Frage zur Nachzahlung der Höhergruppierung. Ein Kollege hat bereits eine Nachzahlung bekommen und nun auch den Lohnzettel, dieser ist allerdings sehr unübersichtlich. Beginnt mit 2018 ....
Wer hat solch eine Auflistung ebenfalls erhalten und versteht diese womöglich?
Vg LeniD
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In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).
In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.
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In Brandenburg ist es längst erledigt und soweit ich weiß gab es in Bayern auch Nachzahlungen.
In Sachsen-Anhalt gab es bisher nur vereinzelt bei einigen Klagenden die Nachzahlung (zumindest bei mir und 2 meiner Kolleginnen).
In Brandenburg ist es nicht erledigt ! Es gab für mich nur eine anteilige Nachzahlung (01/2022 bis 03/2023 - habe dann die Behörde gewechselt), der Rest ab 2018 fehlt hier noch bei allen.
Das könnte etwas mit dem § 37 TV-L zu tun haben?! ;)