Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bossmann am 21.02.2019 12:15
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Hallo,
darf der Geschäftsführer angeben das die Krankmeldung per Telefon/Email erfolgen muss?
Oder muss der Betriebsrat diesem zustimmen bzw. kann er auch auf WhatApp verweisen?
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WhatsApp?! Niemand der bei Verstand ist, wird WhatsApp im öffentlichen Dienst als offizielles Kommunikationsmittel zulassen. ;D
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Frag mal die hessische Polizei :-)
Aber ganz ehrlich, was ist das Problem mit Telefon/Email?
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Ich wüsste gar nicht die Whats App Nummer vom Chef :-) 8)
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...ich würde die gar nicht haben wollen... ;D
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Habe kein Problem damit, wollte nur wissen ob er das ohne Zustimmung vom BR darf. ;)
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...der Arbeitgeber darf vorgeben, auf welchem Weg ihm Krankmeldungen zuzugehen haben und an wen die in der Regel zu richten sind...
...der Arbeitgeber darf sogar verlangen, dass ihm Krankmeldungen ab dem 1. Tag als ärztliche Atteste vorgelegt werden (er verlangt das aber auf Praktikabilitätsgründen nur bei seinen "Pappenheimern")...
...BR oder PR haben da wohl nichts zu melden...
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Bei uns wurde hierzu eine Dienstanweisung herausgegeben, dass Krankmeldungen immer Telefonisch über das Personalamt bzw. die Vertretung zu erfolgen haben.
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Ich wüsste gar nicht die Whats App Nummer vom Chef :-) 8)
Dieselbe wie seine Handynummer.
Aber die würde ich auch nicht haben wollen.
Oder meine Handynummer rausrücken (ist ja kein Diensthandy).
Das ginge mir dann doch zu weit in meine Privatsphäre.
Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Klar, keiner kann einen davon abhalten, es trotzdem zu tun und wenn der Chef es akzeptiert, okay, aber wenn er etwas anderes sagt oder das offizielle Procedere ein anderes ist, dann ist das eben so.
Bei uns handhabt das ohnehin jedes Referat auf eigene Weise.
Telefon ist laut niedergeschriebenen Anweisungen der Referatsleitung erste Wahl der Mittel.
Hat aber auch schon ausgereicht, E-Mail zu schreiben, wenn ich sonst keinen erreicht habe.
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Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.
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Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.
Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.
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Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.
Vielleicht hatte ich das wohl doch falsch im Kopf, jedenfalls spezifisch zum öffentlichen Dienst habe ich nun auf die Schnelle nichts gefunden. An diese Meldung aus dem letzten Jahr erinnere ich mich aber immer noch:
https://datenschutz-agentur.de/merkblatt-fuer-die-nutzung-von-whatsapp-in-unternehmen/
Da ging es um Verstoß gegen die DSGVO in Unternehmen. Allerdings ist die ja auch für Behörden etc. relevant.
Sicher, ob irgendjemand Verantwortliches WhatsApp als offiziellen dienstlichen Kommunikationskanal ausweisen würde, bin ich mir allerdings noch immer nicht.
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Zudem bezweifle ich, dass irgendjemand mit irgendeinem offiziellen Verweis auf WhatsApp durchkommen würde, wenn man bedenkt, dass dieses als für den öffentlichen Dienst nicht sicher genug eingestuft wird (ich meine, da wären erst kürzlich Meldungen zu gewesen).
Wenn du mal hier reinposten könntest, denn mWn gibt es auch Aussagen wie: Ist ja punkt zu Punkt Verschlüsselt und damit erlaubt.
Der Punkt ist nicht die Verschlüsselung sondern das Übertragen der kompletten Kontakte des Handys zu Whatsapp um zu schauen ob jemand anderes von deinen Kontakten auch bei Whatsapp ist.
korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
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korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
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https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/11023-whatsapp-auf-firmenhandy-nach-dsgvo-erlaubt-oder-nicht.html
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korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
richtig. stört hier trotzdem niemanden und die leute, die die befugnisse haben das zu unterbinden halten sich da auch lieber zurück. da wird ja schon gemeckert, wenn man erklärt, das das pw 8 zeichen lang sein soll :)
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korrekt. whatsapp ist erlaubt, solange du von jedem deiner kontakte das schriftliche einverständnis hast seine nr, name, bildchen etc zu speichern. dsgvo-norm...
...da dies ja wohl niemand hat, wäre whatsapp im Bereich der DSGVO faktisch nicht erlaubt... 8)
richtig. stört hier trotzdem niemanden und die leute, die die befugnisse haben das zu unterbinden halten sich da auch lieber zurück. da wird ja schon gemeckert, wenn man erklärt, das das pw 8 zeichen lang sein soll :)
Solange es halt offiziell nicht verboten ist, kann einen halt auch niemand davon abhalten (und praktisch gesehen nicht mal, wenn es so wäre).
Jetzt weiß ich aber auch wieder, wie ich darauf kam, dass es eine Meldung dazu gegeben habe: Die gab es bei uns im Intranet, dass WhatsApp bei uns aus Datenschutzgründen für dienstliche Korrespondenz nicht verwendet werden darf.
Darunter müssten streng genommen dann eigentlich auch Krankmeldungen fallen.
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...es kann einen auch niemand davon abhalten, bei Rot über die Kreuzung zu fahren...
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Da in der Regel kein dienstlicher WhatsApp Kommunikationsweg bestehen sollte, ist eine Krankmeldung darüber nicht möglich. Natürlich kann man einem Kollegen über WhatsApp informieren und diesen bitten die Krankmeldung vorzunehmen. Das Übermittlungsrisiko liegt aber bei der krankmeldenden Person. Wenn der Kollege es versäumt die Meldung weiterzuleiten hat man selber die arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte hängt es davon ab was genau angewiesen wird. Wenn man es als Arbeitgeber geschickt macht ist man nicht in der Mitbestimmung. Bei bestimmten Gestaltungen kann es in der Mitbestimmung sein.
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Mal ne doofe Frage: Muss man whats-up Zugang zu den Kontaktdaten geben?
MWn nicht. (Das es 99% machen heißt ja nicht, dass es nicht auch anders ginge,oder?).
Denn das scheint mir ja der DSGVO zu widersprechen.
Wäre die Nutzung von WhatsUp ohne den Zugriff auf die Kontaktdaten zu gewähren DSGVO konform?
Gilt das nicht auch für andere Messenger? Welcher Messenger wäre den DSGVO konform.
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https://www.wr.de/wirtschaft/die-deutsche-alternative-zu-whatsapp-kommt-aus-olpe-id216515073.html
...mal schauen, ob´s was wird...
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Mal ne doofe Frage: Muss man whats-up Zugang zu den Kontaktdaten geben?
MWn nicht. (Das es 99% machen heißt ja nicht, dass es nicht auch anders ginge,oder?).
Denn das scheint mir ja der DSGVO zu widersprechen.
Wäre die Nutzung von WhatsUp ohne den Zugriff auf die Kontaktdaten zu gewähren DSGVO konform?
Gilt das nicht auch für andere Messenger? Welcher Messenger wäre den DSGVO konform.
Meine letzte WA einrichtung liegt ein paar Jahre zurück aber... wird man gefragt ob man das möchte?? Ich vermute ja eher nicht.
Teamwire soll eine konforme Alternative sein. Kenne aber niemanden der das nutzt.
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Meine letzte WA einrichtung liegt ein paar Jahre zurück aber... wird man gefragt ob man das möchte?? Ich vermute ja eher nicht.
Sowohl Android als auch iOS läßt (inzwischen) keinen ungefragten Zugriff zu,bzw. kann den Programmen diese Zugriffe entziehen.
Teamwire möchte also kein Zugriff auf deine Kontakte, bzw. fragt nicht bei einem externen Server nach, ob dieser Kontakt bekannt ist?
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Ja, man muss Whatsapp eine Erlaubnis zur Sicht der Kontakte geben, sonst funktioniert es nicht.
Threema wäre zb eine Möglichkeit. Da muss man bewusst über einen QR Code den Kontakt austauschen, was eine Zustimmung impliziert. Ist allerdings kostenpflichtig. Kommt aber aus der Schweiz und nicht aus den USA ;)
https://www.heise.de/download/product/threema-92138
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Ja, man muss Whatsapp eine Erlaubnis zur Sicht der Kontakte geben, sonst funktioniert es nicht.
Threema wäre zb eine Möglichkeit. Da muss man bewusst über einen QR Code den Kontakt austauschen, was eine Zustimmung impliziert. Ist allerdings kostenpflichtig. Kommt aber aus der Schweiz und nicht aus den USA ;)
Beide Aussagen stimmen nicht, man kann Wahtsup auch ohne Zugriff auf Kontakte nutzen und man kann Threema auch ohne QR Code nutzen.
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bei whatsapp hast du recht. das ging früher nicht, da kam direkt beim öffnen eine meldung, dass man zugriff auf kontakte erlauben muss, andernfalls schloss sich die app wieder.
entzieht man whatsapp dann die rechte, bleiben die chats erhalten, anstelle eines kontakts steht aber nur noch die nr da. da das aber eh alles leicht umgangen werden kann, wird whatsapp nie die lösung sein passend zur dsgvo.
bei threema konnte man glaube ich mal in der app einstellen, dass nur kontakte mit stufe 3 (also nach gescannten QR-Code) für das schreiben legitimiert sind. ob das immer noch so ist weiß ich nicht.
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Also bei uns sind Krankmeldungen per WhatsApp in manchen Abteilungen sehr regelmäßig.
Gibt bei uns aber nur die Anweisung, dass eine Krankmeldung in erster Linie an den direkten Vorgesetzten zu richten ist. Auf welchem Wege ist dem Mitarbeiter und dem direkten Vorgesetzten überlassen.
In einer Abteilung bei uns hat die Chefin allen ihre Handynummer gegeben und darum gebeten sich per WhatsApp krank zu melden, weil es am einfachsten ist. Wer möchte kann aber natürlich auch anrufen, SMS schicken oder eine Mail.
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Also bei uns sind Krankmeldungen per WhatsApp in manchen Abteilungen sehr regelmäßig.
Gibt bei uns aber nur die Anweisung, dass eine Krankmeldung in erster Linie an den direkten Vorgesetzten zu richten ist. Auf welchem Wege ist dem Mitarbeiter und dem direkten Vorgesetzten überlassen.
In einer Abteilung bei uns hat die Chefin allen ihre Handynummer gegeben und darum gebeten sich per WhatsApp krank zu melden, weil es am einfachsten ist. Wer möchte kann aber natürlich auch anrufen, SMS schicken oder eine Mail.
Steht dem Ganzen ja nicht entgegen, wenn es heißt, der direkte Vorgesetzte zu informieren ist, ist egal auf welche Weise, das kann, solange der Chef es akzeptiert, Telefon, E-Mail, SMS, Rauchzeichen, Buschtrommel oder eben WhatsApp sein.
Nur ob der Personalrat alles andere als obsolet deklarieren dürfte, weil es ja WhatsApp gebe, wage ich zu bezweifeln.
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nach Hinweis des bDSB ist die Nutzung von Whats app auf unseren dienstlichen Smartphones untersagt worden.
Krankmeldung per Whats app....auf sowas können auch nur Facebook gehirnwaschte kommen ;)