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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jan88 am 26.02.2024 09:36

Titel: Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 09:36
Hi,
ich bin auf einer Stufe (E) auf einer 4 eingruppiert worden, eigentlich ist mir das mittelfristig zu wenig. Eine Bekannte meinte nun, dass eine Erhöhung auf eine 5 anders als in der normalen Wirtschaft nichts wirklich mit Verhandlungen zu tun hat und dass so schlichtweg nicht geht. Ist dem so?

VG
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: brian am 26.02.2024 09:52
Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten hergeben. Da gibt es nichts zu verhandeln. Du kannst Dir allenfalls höherwertige Tätigkeiten übertragen lassen,also den Arbeitsplatz wechseln.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Faunus am 26.02.2024 09:53
Kurzform:  wenn eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit vorliegt ist E5 die Einstiegsentgeltgruppe.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 10:00
Hi,
durchaus .. ich habe vor 10 Jahren Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung gelernt, wurde dann teils auf Senior sowie Team-Lead-Stellen eingesetzt und habe auch Jahre der Berufserfahrung.

Sprich wurde ich falsch eingruppiert?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: MeinerEiner am 26.02.2024 10:05
Man ist stets korrekt eingruppiert, wird aber oft nicht dementsprechend entlohnt.
Welche Tätigkeiten wurden dir denn übertragen, die zu einer Eingruppierung in E4 führen sollen?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Faunus am 26.02.2024 10:07
O.k. Stufe und nicht Entgeltgruppe.
Ich meine, dass Stufe 4-6 Verhandlungssache sind, bei einschägiger Berufserfahrung. Mit 10 Jahren wäre zumindest 4 möglich. Allerdings sollte das vor Vertragsunterzeichnung ausgehandelt werden.
Mittelfristig - also 4 jahre später - bist Du in Stufe 5.
Auch sind Zulagen verhandelbar.


Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 10:07
Jetzt ist es E10, Stufe 4, jedoch wäre E5 eigentlich deutlich besser, auch mit Blick auf die freie Wirtschaft. Ich kümmere mich um die Koordination / Optimierung von Online Marketing und eCommerce-Prozessen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Umlauf am 26.02.2024 10:32
Die Stufen 4 bis 6 können flexibel gehandhabt werden.
Nur hat man keinen Anspruch auf eine Verkürzung. Es gibt genug Behörden, die es schlicht nicht machen bzw. es nur bei Mangelberufen bei akuter Abwanderung ausnahmsweise anwenden.

Versuch macht schlau. Viel Glück
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 10:34
Jetzt ist der Vertrag ja eh schon geschlossen, muss man wohl wenn mit der Führungskraft in Diskussion gehen.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Umlauf am 26.02.2024 10:45
Bei der Einstellung ist vieles verhandelbar, nur hat man auf vieles keinen Anspruch.

Stufenlaufzeitverkürzungen sind ab Stufe 4 theoretisch immer möglich. Nur hat man keinen Anspruch drauf bzw. es wird schlicht nicht gemacht.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 11:04
Sprich die Chancen sich da auf Stufe 5 zu verhandeln sind der Erfahrung nach eher sehr gering?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: TreueTomate am 26.02.2024 12:59
Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, hast du ja wohl schon verhandelt. Man handelt doch das Gehalt im Voraus aus?

Eine Stufenlaufzeitverkürzung kannst du bei überdurchschnittlicher Leistung beantragen, nicht aber weil die Verhandlungen zur Einstufung nicht zufriedenstellend waren. Ob Sie gewährt wird, steht aber offen.

Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 13:06
Ja gut ... der Markt und die Nachfrage ist groß genug D:
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: TreueTomate am 26.02.2024 13:08
Ja, sehe ich auch so. Dennoch unterschreibt man doch eigentlich nichts, wenn man weiß es passt nicht.
Unter innerhalb von wenigen Monaten den AG wechseln würde ich auch nur im absoluten Notfall tun. Ansonsten mindestens 2-3 Jahre.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Schokokeks am 26.02.2024 13:50
Dass nach 4 Jahren die Stufe 5 kommt, ist aber schon bewusst, oder??
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Jan88 am 26.02.2024 13:55
Durchaus, jedoch werde ich nicht vier Jahre "absitzen" um dann 350 Euro Brutto mehr zu bekommen :D
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Beitrag von: Umlauf am 26.02.2024 15:09
Willkommen im öffentlichen Dienst.
Da hilft nur höherwertige Aufgaben übertragen bekommen oder Wechsel.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Pätsch am 26.02.2024 15:13
Da frag ich mich auch, warum der Job überhaupt angenommen wurde.

Ist ja nicht so, dass das Gehalt und die Entwicklung mit Erfahrungsstufen im öD ein Geheimnis wäre. Und gerade beim Geld kläre ich sowas doch vor der Unterschrift. Vor allem, wenn der Markt und die Nachfrage so groß ist
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 26.02.2024 15:48
Und bitte im vor der nächsten Bewerbung EG und Stufe klarer auseinanderhalten.
Das dürfte nämlich in keinem Universum so sein: ;)

Jetzt ist es E10, Stufe 4, jedoch wäre E5 eigentlich deutlich besser, auch mit Blick auf die freie Wirtschaft.