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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Doraymefayzo am 13.04.2021 09:18
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Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir sucht aktuell einen Job und befindet sich leider aktuell im offenen Vollzug.
Ich weiß, dass Vorstrafen immer sehr hinderlich für die Jobsuche sein können, jedoch wollte ich mal erfragen, wie hier so die Erfahrungen sind, was Vorstrafen und Jobs im ÖD betrifft.
Sicherlich ist es auch davon abhängig, wofür man verknackt wurde, aber ich wollte erstmal so im allgemeinen die Erfahrungen abklopfen.
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Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und insbesondere diese auch absitzen muss hat im öD wohl keine Chance.
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Fordern denn die AG im öD regelmäßig die Unbestraftheit o.ä. im Anforderungsprofil? Wenn nicht, dürften sie sie ja auch nicht zur Auswahl heranziehen, oder?
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Kann sicher vorkommen, dass in bestimmten Bereichen ein Führungszeugnis verlangt wird, in Abhängigkeit von dem Job, um den man sich im ö.D. bewirbt.
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Bei den Justizbehörden wird er sich ja hoffentlich nicht bewerben.
Nachfragen werden die wenigsten Ämter. Aber ein Lebenslauf muss er abgeben und die Zeit die er "Absitzen" musste/muss wird drin stehen. Schon wird es sicherlich sehr schwer sich gegen andere Bewerber durchzusetzen.
Seiden er ist Informatiker und hat Skills die gesucht werden. Da hat er natürlich wenig Konkurrenz.
Versuch macht klug aber ne gesunde Ausdauer wird er mitbringen müssen.
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Ist das nicht mehr so, daß man ein Führungszeugnis braucht?
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Für was?
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Wenn man eingestellt wird. Früher mußte man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und da<s wollte man bestimmt nicht wegen nichts.
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Die Prämisse teile ich nicht.
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Bei mir bekannten Arbeitgebern läuft es ungefähr so ab:
AG: Bitte legen Sie zur Einstellung ein Führungszeugnis vor.
AN: Nein das möchte ich nicht. Nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihre Forderung.
AG: Oh. Ich habe keine.
AG (einige Wochen später): Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.
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Das mag so sein. Es dürfte sogar in nicht wenigen Fällen ein berechtigtes Interesse und somit eine Grundlage für die Forderung geben. Und für die Wartezeitkündigung braucht man ohnehin keinen Grund.
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Für was?
Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.
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Für was?
Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.
Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?
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Für was?
Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.
Und inwiefern ging es jetzt um diese Beschäftigtengruppe?
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Ich fordere Immer das Führungszeugnis an.
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Für was?
Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.
Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?
Ja! Die Kosten in Höhe von 13 Euro werden erstattet. Auch findet die Beantragung während der Dienstzeit statt.
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Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...
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Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...
Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!
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Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.
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Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...
Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!
Oha, das ist ja noch sinnloser. Zeit für eine Änderung der Regelung.
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Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.
Das ist Blödsinn, für ein erweitertes FZ muss auch online die Bestätigung des AG vorgelegt werden.
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Welchen AG bittet der Selbstständige solch ein Schreiben zu verfassen, wenn er ein erweitertes Führungszeugnis benötigt? Selbstständiger Klavier-, Tanz-, oder Yogalehrer zum Beispiel.
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Sofern er die Veranlassung sieht, stellt er sie selbst in einem Schreiben dar.
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Genau, also wird eben nicht zwingend ein Schreiben eines AG benötigt.
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Bei meinem Landesbetrieb stand explizit drin, dass der Arbeitsvertrag nur zustande kommt, wenn man ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen kann. Und das war keine Justizbehörde oder so.
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Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?
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Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?
Nein. Erst beim Schreiben, welches dem Arbeitsvertrag beilag wurde diese Bedingung erwähnt.
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Dann darf der öffentliche AG es auch nicht fordern.
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Dann macht doch gleich noch die medizinische Untersuchung zur Debatte.
Wird auch in keinem Stellenprofil gefordert - weder freie Wirtschaft, noch ÖD. Grundlage für die Einstellung ist es trotzdem.
Ich würde meinen, das Vorstellungsgespräch und die Stellenanzeige sind völlig belanglos.
Ich kenne es so:
Nach erfolgreicher Bewerberauswahl erhält der Bewerber schriftlich ein Angebot vom Arbeitgeber, dass dieser ihn zu Kondition XY einstellen möchte. In dem Schreiben sind alle Punkte aufgeführt die für den Arbeitgeber von Belang, und Einstellungsvoraussetzung sind (Untersuchung beim Amtsarzt, Führungszeugnis, Führerschein etc.). Das ist erster Bestandteil des Arbeitsvertrages (da das Angebot unterschrieben zurückgesandt werden muss) und nichts anderes. Alles im Vorfeld ist nur Geplänkel.
Es besteht zudem keine Pflicht, Stellen für tariflich angestellte Arbeitnehmer öffentlich auszuschreiben. Habe ich noch einen wechselwilligen Bewerber (z.B. Initiativbewerbung), kann ich diesem ein o.g. Angebot unterbreiten und ihn zu meinen Bedingungen einstellen.
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Wenn der öffentliche AG jedoch Stellen ausschreibt, ist er an das darin niedergelegte Anforderungsprofil gebunden, das allein Grundlage für die Bewerberauswahl ist.