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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 18.10.2022 07:29

Titel: Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Ole am 18.10.2022 07:29
Guten Morgen,

ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Mitarbeiter die Stellenbewertung auszuhänidgen? Wenn nein, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage?

Vielen Dank vorab.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: JesuisSVA am 18.10.2022 07:31
Nein. Außerdem zäumst Du das Pferd falsch herum auf. Es muss nicht das Fehlen eines Anspruchs in einer Norm zu finden sein, sondern Du brauchst für Deinen Anspruch eine Norm, die diesen begründet.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Kaiser80 am 18.10.2022 07:33
 Nein.
Ich wüsste nicht was die gesetzliche Grundlage sein soll, die den AG dazu zwingen könnte. Ggf. könnte eine Offenlage bei Gericht verpflichtend, für den AG sogar sinnvoll sein.

Die Eingruppierung ergibt sich ja unmittelbar aus den tariflichen Regelungen, die/eine Stellnbewertung ist und bleibt ja eine "Bewertung"; die Bildung einer Rechtsmeinung.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Lo sa am 18.10.2022 11:12
Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."

Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf... :-\
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Kaiser80 am 18.10.2022 11:39
Daraus ergibt sich jetzt inwiefern die Verpflichtung für den AG dem AN die Stellenbewertung auszuhändigen?
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Lo sa am 18.10.2022 11:48
Habe eine Verpflichtung nie in den Raum gestellt. Sollte lediglich denjenigen, denen der Arbeitgeber nicht schriftlich dokumentieren will, wie er denn zu seiner Rechtsmeinung kam, einen Denkanstoß geben. Ein Arbeitsgericht kann hier Abhilfe schaffen und das feststellen, was der Arbeitgeber eben womöglich gerade nicht wollte.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: JesuisSVA am 18.10.2022 11:53
Die Stellenbewertung bewertet eine Stelle. Das hat ja bestenfalls mittelbar etwas mit der Rechtsmeinung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu tun.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Lo sa am 18.10.2022 12:51
Ich gehe mal davon aus, da die Frage war "seinem Mitarbeiter auszuhändigen", dass es ihm um seine Tätigkeitsbewertung (oft eben auch Stellenbewertung genannt) ging. Insbesondere der zitierte LRH jedenfalls nennt dieses Dokument zur Feststellung der Eingruppierung ebenso. Die Rechtsfolge der Bewertung der Tätigkeit ist ja die Eingruppierung. Wenn es dem Fragesteller nicht darum ging, wird er es klarstellen.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: JesuisSVA am 18.10.2022 12:55
Stellenbewertungen bewerten Stellen, Tätigkeitsbewertungen bewerten Tätigkeiten, keines von beidem berührt die Eingruppierung und schon gar nicht gibt es die behauptete Rechtsfolge.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: FGL am 18.10.2022 13:17
Ich gehe mal davon aus, da die Frage war "seinem Mitarbeiter auszuhändigen", dass es ihm um seine Tätigkeitsbewertung (oft eben auch Stellenbewertung genannt) ging. Insbesondere der zitierte LRH jedenfalls nennt dieses Dokument zur Feststellung der Eingruppierung ebenso. Die Rechtsfolge der Bewertung der Tätigkeit ist ja die Eingruppierung. Wenn es dem Fragesteller nicht darum ging, wird er es klarstellen.
Ausweislich der im Eingangsbeitrag eindeutig formulierten Fragestellung geht es dem TE darum, ob der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat, dass ihm dieses Dokument ausgehändigt wird. Du hingegen arbeitest Dich an der von niemandem hier gestellten Frage ab, ob dieses Dokument zu erstellen ist.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Lo sa am 18.10.2022 13:25
Na warten wir ab, wie er sich konkretisiert...
Aber bitte keine Sorge um mich, habe mich nicht abgearbeitet.. ;)
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Ole am 19.10.2022 07:08
Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Organisator am 19.10.2022 08:14
Guten Morgen,

es gibt eine Stellenbewertung für Mitarbeiter. Ich wollte wirklich nur wissen, ob ich diese Bewertung dem Mitarbeiter aushändigen muss?

Nein, musst du nicht.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Kryne am 19.10.2022 08:33
Auf sowas stoßen Landesrechnungshöfe ja ständig und bemängeln ein solches Vorgehen:
Zitat LRH Sachsen-Anhalt:
"Die zur Feststellung der Eingruppierung in eine Entgeltgruppe erforderlichen Unterlagen (Stellenbeschreibungen und -bewertungen) sowie die Entscheidungen zur Stufenzuordnung sind entsprechend zu dokumentieren
und zu den Akten zu nehmen. Nur dadurch kann der Nachweis geführt werden, dass der jeweilige
Beschäftigte einen tarifrechtlichen Anspruch auf Zahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe/
Stufe hatte, der Arbeitgeber also zur Zahlung eines Tarifentgelts in einer bestimmten
Höhe verpflichtet war. Die entsprechenden Unterlagen zur Dokumentation der Zuordnung
eines Beschäftigten zu bestimmten Entgeltgruppen und Stufen waren damit zahlungsbegründende
Unterlagen."

Der Arbeitgeber also, der ja haushaltsrechtliche Vorgaben hat, wäre gut beraten genau solche Bewertungen auch vorhalten zu können, um die Zahlung zu begründen.
Meiner Erfahrung nach wird dies aber gerade dann nicht getan, wenn man TB Aufgaben überträgt, die tariflich mehr wert sind, als das, was der Arbeitgeber eben nur zahlen will/darf... :-\
Und so bildet sich der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung danach, was sein Stellenplan hergibt und nicht nach den tarifvertraglichen Regelungen. Und wenn die Arbeitnehmer sich das ihnen zustehende Entgelt nicht einfordern/einklagen, läufts doch für den Arbeitgeber. Die Aufgaben werden ja so günstig wie möglich erledigt. Der Arbeitnehmer denkt, er "wird" eingruppiert und das wird schon alles richtig sein. Aber eigentlich "ist" der Arbeitnehmer automatisch eingruppiert und weiß eben nur oft nicht, dass ihm eine höhere Entgeltgruppe zusteht. Gut für den Arbeitgeber.

Bei uns kam vor ner Weile ein neuer Personalchef, der mal richtig aufräumt in dem Sauhaufen hier.

Der war schockiert, dass es für kaum eine Stelle überhaupt sowas wie eine Stellenbeschreibung gibt und eigentlich alle Tätigkeiten die einer auszuüben hat quasi "historisch" gewachsen sind und das wohl fast jeder so Pi mal Daumen irgendeine EG bekommen hat. Und so läuft das schon ewig einfach weiter nach dem Motto "war schon immer so".

Der ist seit nem Jahr dran alle Stellen durchzugehen, ordentliche Stellenbeschreibungen zu erstellen. Bisher war knapp die Hälfte der Leute die er abgearbeitet hat zu niedrig eingruppiert.

Zuletzt kam raus das meine Kollegin im Büro nebenan seit ~15 Jahren eine EG8 Stelle hat, es aber eigentlich EG10 Tätigkeiten sind. Da das Studium fehlt bekommt sie jetzt glaube ich die EG9c.

Bin gespannt wann man versucht ihn abzusägen. Vermutlich wenn die hohen politischen Herren dann zur Haushaltsberatung sehen was auf einmal bei den Personalkosten passiert :D


Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Lo sa am 19.10.2022 09:58
Ja überall das Gleiche... ::)
Das gezahlte Entgelt wird doch tatsächlich nur ausgewürftelt und arbeitgeberseitig hofft man, dass niemand etwas hinterfragt oder gar klagt. Wenn die zu erledigenden Aufgaben aber eben entsprechende tarifliche Wertigkeiten haben, ist ein Finanzminister dafür zuständig, diese Stellen zu schaffen oder die Aufgaben bleiben eben liegen.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: Kühlschrank am 19.10.2022 10:21

Das gezahlte Entgelt wird doch tatsächlich nur ausgewürftelt und arbeitgeberseitig hofft man, dass niemand etwas hinterfragt oder gar klagt.

Oder man kauft sich die Stellenbewertungen ein und gibt dem Auftragnehmer schon vor, welche EG rauskommen soll... Dem AN wird dann suggeriert, dass "leider nicht mehr rausgekommen ist".
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: SWB am 19.10.2022 10:32

Zuletzt kam raus das meine Kollegin im Büro nebenan seit ~15 Jahren eine EG8 Stelle hat, es aber eigentlich EG10 Tätigkeiten sind. Da das Studium fehlt bekommt sie jetzt glaube ich die EG9c.



Bei uns leider auch so. Kein Studium = max 9c. Unglaublich...
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: superbraz am 19.10.2022 10:43
Oder man kauft sich die Stellenbewertungen ein und gibt dem Auftragnehmer schon vor, welche EG rauskommen soll... Dem AN wird dann suggeriert, dass "leider nicht mehr rausgekommen ist".

und das wird mMn hier ebenso gehandhabt...
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 19.10.2022 11:42

Zuletzt kam raus das meine Kollegin im Büro nebenan seit ~15 Jahren eine EG8 Stelle hat, es aber eigentlich EG10 Tätigkeiten sind. Da das Studium fehlt bekommt sie jetzt glaube ich die EG9c.



Bei uns leider auch so. Kein Studium = max 9c. Unglaublich...
Was ist daran unglaublich.
Bei uns bekommen die ohne Studium EG12, weil EG13er Tätigkeiten.
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: superbraz am 21.10.2022 06:45
Was ist daran unglaublich.
Bei uns bekommen die ohne Studium EG12, weil EG13er Tätigkeiten.

ich vermute er meint, dass es generell niemanden oberhalb der 9c ohne Studium gibt
Titel: Antw:Stellenbeschreibung - Stellenbewertung
Beitrag von: WasDennNun am 21.10.2022 07:08
Was ist daran unglaublich.
Bei uns bekommen die ohne Studium EG12, weil EG13er Tätigkeiten.

ich vermute er meint, dass es generell niemanden oberhalb der 9c ohne Studium gibt
Wenn er das meint, dann meint er was falsches.
Wir haben oberhalb von 9c auch tarifbeschäftigte Angestellte ohne Studium.