Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: bieneMaja am 12.09.2020 12:26
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Ich möchte mich auf eine interne Stelle in einem anderen Bereich bewerben. Allerdings fürchte ich schwerste Repressialien durch Vorgesetzte und nächsthöhere Vorgesetzte, sollten sie zu früh davon erfahren. Gibt es im Bund die Möglichkeit sich vorläufig anonymisiert zu bewerben?
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Den Modus des Bewerbungsverfahrens legt die jeweilige Behörde unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (gesetzlich, Bestimmungen innerhalb des Geschäftsbereichs usw.) fest. Ich würde bei der Bewerbung die Stelle, an die die Bewerbung zu richten ist, um verstärkte Diskretion - insbesondere gegenüber deinem jetzigen Bereich - bitten. Die Möglichkeit einer anonymen Bewerbung, wenn sie nicht für die Besetzung dieser konkreten internen Stelle vorgeschrieben ist, sehe ich nicht. Jeder Mitarbeiter hat grundsätzlich das Recht, sich anderweitig zu bewerben. Da sollten Vorgesetzte mit umgehen können.
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Du solltest von Anfang an mit offenen Karten spielen, da viele Chefs nur ungern (heimlich eingefädelt) Personal von den Kollegen stehlen.
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...Bewerbung am Besten mit dem Arzt seines Vertrauens absprechen... ::)
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Ich möchte mich auf eine interne Stelle in einem anderen Bereich bewerben. Allerdings fürchte ich schwerste Repressialien durch Vorgesetzte und nächsthöhere Vorgesetzte, sollten sie zu früh davon erfahren. Gibt es im Bund die Möglichkeit sich vorläufig anonymisiert zu bewerben?
Mit welchen "schwersten Repressalien" musst du denn bei einer Bewerbung konkret rechnen?
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Da sollten Vorgesetzte mit umgehen können.
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Ich habe unterschiedlichste Erfahrungen gemacht im Leben. Es gibt zwar Vorgesetzte, die meinen, man wäre Leibeigener, aber diese Zeiten sind abgeschafft. Ich würde Folgendes machen: Bewerbung abschicken, auf dem Dienstweg und dann das Gespräch suchen. Wenn es dann einen Konflikt mit den beiden Vorgesetzten gebe, einen Umsetzungsantrag stellen.
Behörden, in denen ein solches Klima herrscht, sollte man schleunigst verlassen - und zwar nach extern.
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PS: Eine Schulung im Beamtenrecht täte dir gut: Rechte und Pflichten vor allem.