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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: NZ0990 am 21.11.2020 20:27
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Hallo,
ich habe dieses Jahr von Januar bis Juli die EG11 S3 erhalten. Seit dem August bis Ende des Jahres die EG12 S3.
Auf der Bezügemitteilung wird jedoch 12 von 12 Monaten mit den 47,07 % für die EG 12 von diesem Jahr gerechnet. Wäre hier nicht das anteilige Richtig? Jan-Jul (7 Monate) mit 75,31 % also 7/12 und Aug-Dez (5 Monate) mit 47,07 % also 5/12 ?
Ich bedanke mich im Voraus auf eine Rückmeldung!
Viele Grüße
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Das Jahreseinkommen ist unbeachtlich. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittlich in Juli, August und September gezahlte berücksichtigungsfähige Entgelt, der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 01.09. Beides läßt sich unmittelbar der maßgeblichen tariflichen Norm entnehmen.
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Vielen Dank! Die Bemessungsgrundlage aus den Durchschnitt Juli, August und September hatte ich gefunden, jedoch keine richtige Aussage, ob es anteilig berechnet wird oder nicht.