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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: StuEv am 17.11.2020 14:14

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 14:14
Hallo zusammen,

ich bin derzeit in EG 12 Stufe 3 und werde auf 1.1.2021 in EG 13 befördert (TVÖD Kommunen Stadtverwaltung).
Nun habe ich schon 1,5 Jahre in Stufe 3 abgeleistet und so wie ich es verstanden habe, sind diese dann ab der Höhergruppierung für die Katz' und ich fange wieder bei 0 an in Stufe 3.
Ist das wirklich so, und kann man hier irgendwas machen?

Ich finde das sehr unfair...

Viele Grüße
StuEv
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: drwatson am 17.11.2020 14:15
Ja
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 14:19
und was?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 17.11.2020 14:21
Falls es eine Führungsposition ist könntest du anregen Führung au Probe zu machen und den Stufenaufstieg abzuwarten.
Du kannst die Höhergruppierung ablehnen.
Du kannst einen anderen Arbeitgeber suchen und hoffen, dass er bei Einstellung die Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 14:23
ist das nicht alles vom TVÖD festgelegt? Ich dachte nicht das die Verwaltungen da einen Einfluss haben?

Es ist eine Führungsposition
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 17.11.2020 14:41
Der TVöD enthält diverse optionale Regelungen und Gestaltungsspielräume. Führung auf Probe ist eine Möglichkeit und keine zwingend anzuwendende Regelung.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 14:50
kann man das irgendwo nachlesen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 17.11.2020 14:52
Im TVöD zu finden auf der VKA Seite
google tvöd kommune pdf
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 17.11.2020 14:53
Führung auf Probe ist in § 31 TVöD geregelt. Allgemein zum TVöD und der Gestaltungsspielräume in den Kommentaren etc. zum TvöD.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 17.11.2020 14:53
Du kannst weiterhin fordern, dass deine neue Stufenlaufzeit verkürzt wird.

kann man das irgendwo nachlesen?

na klar, wie Lars schrieb, im TVöD ;)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 15:10
das klingt schon mal sinnvoller mit der verkürzung :-).
An wen müsste ich mich da wenden? Meinen Abteilungsleiter? oder muss ich hierfür ein Formular anfordern?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 17.11.2020 15:13
Wie der AG sich intern organisiert, ist ihm überlassen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Kommunalgenie am 17.11.2020 15:27
Ich glaube es wäre auch nicht schlecht sich gleich etwas intensiver mit dem TVÖD zu befassen wenn du zukünftig eine Führungsposition bekleidest :)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 15:45
Ja das sollte ich auf jedenfall und so viel ist das ja nicht zu lesen :-)

§ 17Allgemeine Regelungen zu den Stufen

(2) 1Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


ich denke das dies gemeint ist mit der verkürzung.
Nun steht hier aber immernoch nicht drin an wen und in welcher Form ich mich wenden muss  :-\
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 17.11.2020 15:47
An wen müsste ich mich da wenden? Meinen Abteilungsleiter? oder muss ich hierfür ein Formular anfordern?

Formal an deinen Arbeitgeber. Dein Abteilungsleiter kann dich darin vermutlich unterstützen. Oder dir sagen, dass dein Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat.

Nun steht hier aber immernoch nicht drin an wen und in welcher Form ich mich wenden muss  :-\

Stimmt, ist aber auch nicht üblich in Tarifverträgen.

daher:

Wie der AG sich intern organisiert, ist ihm überlassen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 17.11.2020 16:01
Das heißt aber auch laut TVÖD das die verkürzung nur möglich ist bei "erheblich über dem Durchschnitt"-liegender Leistung.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 17.11.2020 16:07
Ja.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 17.11.2020 16:18
Das heißt aber auch laut TVÖD das die verkürzung nur möglich ist bei "erheblich über dem Durchschnitt"-liegender Leistung.

so hattest du zitiert.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 18.11.2020 15:52
Kann mir noch jemand Tipps geben, wie ich das schreiben am besten aufsetze um Erfolg zu haben?
Momentan Orientiere ich mich an der Arbeitsplatzbeschreibung und schreibe zu jedem Punkt meine Mehrarbeit hinzu.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 18.11.2020 16:11
Bei den meisten Arbeitgebern im öffentlichen Dienst wird das Instrument nicht eingesetzt. Da ist es egal was du schreibst. Als solche wäre es am sinnvollsten mit höheren Vorgedetzten zu sprechen ob das Instrument genutzt wird und ob man dich da unterstützt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 18.11.2020 16:14
Kann mir noch jemand Tipps geben, wie ich das schreiben am besten aufsetze um Erfolg zu haben?
Momentan Orientiere ich mich an der Arbeitsplatzbeschreibung und schreibe zu jedem Punkt meine Mehrarbeit hinzu.

Mehrarbeit ist gar nicht zielführend, da du nur das machen darfst, was dir übertragen wurde. Vielmehr geht es darum, die Aufgaben, die dir übertragen wurden, in einer Art und Weise erbracht zu haben, die erheblich über dem Durchschnitt liegt.

Aber, wie Lars schon schreibt, ist es die Frage, ob dein Arbeitgeber dieses Instrument überhaupt nutzt. Falls nicht, machst du dir viel Arbeit für nichts. daher:

Dein Abteilungsleiter kann dich darin vermutlich unterstützen. Oder dir sagen, dass dein Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 18.11.2020 16:23
bisher hat noch nie bei uns in der Verwaltung jemand so einen Antrag gestellt. Aber mein Abteilungs- und Amtsleiter würden auf jedenfall hinter mir stehen...
Könnt ihr mir ein Beispiel machen was ihr genau meint mit der Art und Weise?
Verstehe das nicht so ganz.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 18.11.2020 17:07
Hat er die Macht es durchzusetzen und hat schon mal mit dem Personalbereich darüber gesprochen? Seine Mitzeichnung ohne echtes Kämpfen dafür ist selten wirklich hilfreich. An besten sollte er den Antrag selber schreiben. Es ist ja fraglich, dass du die vergleichsgruppe einschätzen kannst. Ohne Bewertungskriterien und Feststellung der durchschnittlichen Leistung geht es eigentlich nicht. Daneben sollte man prüfen wie die Beteilungsrechte PR gestaltet sind und wie der üblicherweise agiert.

Wenn man selber was Schreiben will sollte man einen der umfangreicheren Kommentare zum TVöD heranziehen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 19.11.2020 10:22
Da braucht es gar keinen Antrag oder sowas. Die Führungskraft muss sich nur an die Personalstelle wenden und mit denen klären, ob und wie man das umsetzen kann. Dnn entsprechend des Inputs von den Personalisten weitermachen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 19.11.2020 10:48
Der der Personalist wird sagen:
Ok, dann bewerten sie mal alle Ihre Mitarbeiter, damit wir feststellen können wer denn die Rakete ist, wo man evtl. diese Regelung anwenden könnte.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 19.11.2020 15:29
Der der Personalist wird sagen:
Ok, dann bewerten sie mal alle Ihre Mitarbeiter, damit wir feststellen können wer denn die Rakete ist, wo man evtl. diese Regelung anwenden könnte.

Das ist gut möglich. Und fast zu erwarten. Dann muss die Führungskraft entsprechend zuarbeiten.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WYSWIG2019 am 20.11.2020 09:31
Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 20.11.2020 09:33
Wie meinen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 20.11.2020 09:38
Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist
Blödsinn!

Ich habe meine Endstufen auch da bekommen, wo ich keine Führungsposition hatte.

Entweder der AG will dich und zahlt für dich mehr oder nicht.
Und Führungskräfte sind da möglicherweise einfach durchsetzungsstärker, intelligenter oder sonst was.

Mehr Rechte haben die aber nicht die Bohne.

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 20.11.2020 13:07
Hat er die Macht es durchzusetzen und hat schon mal mit dem Personalbereich darüber gesprochen? Seine Mitzeichnung ohne echtes Kämpfen dafür ist selten wirklich hilfreich. An besten sollte er den Antrag selber schreiben. Es ist ja fraglich, dass du die vergleichsgruppe einschätzen kannst. Ohne Bewertungskriterien und Feststellung der durchschnittlichen Leistung geht es eigentlich nicht. Daneben sollte man prüfen wie die Beteilungsrechte PR gestaltet sind und wie der üblicherweise agiert.

Wenn man selber was Schreiben will sollte man einen der umfangreicheren Kommentare zum TVöD heranziehen.

Also es ist so, dass mein Abteilungsleiter genau so eine Bewertung schreiben muss wie ich. Das Vorgehen wurde so mit der Personalabteilung abgesprochen.

Was meinst du genau mit "umfangreichen Kommentaren zum TVÖD hinzuziehen" ?

Das ist ganz einfach. Wenn du in einer Führungsposition bist hast du andere Rechte. Dann kannst du deine Höhergruppierung bis zur Endstufe durchsetzen. Warum? Ich habe einen Kollegen der es von der Uni direkt in die Führungsposition geschaft hat. Er ist  knappe 10 Jahre dabei und ist in der Endstufe. Ich vermute das er die Begründung  einbrachte das sein Untergebener mehr verdient und weil er befördert wurde weil er viel  ;Dfleißiger ist
Blödsinn!

Ich habe meine Endstufen auch da bekommen, wo ich keine Führungsposition hatte.

Entweder der AG will dich und zahlt für dich mehr oder nicht.
Und Führungskräfte sind da möglicherweise einfach durchsetzungsstärker, intelligenter oder sonst was.

Mehr Rechte haben die aber nicht die Bohne.



Also ich muss dazu sagen, das ich diese Stufenlaufzeitverkürzung noch ausnutzen möchte, während ich noch in EG 12 eingruppiert bin. Die Führungsposition bekomme ich ab 1.1.2021 und dann der Aufstieg in EG 13 und da werde ich es mit der Laufzeitverkürzung viel schwerer haben da ich mich ja als Führungskraft noch gar nicht unter beweis gestellt habe. Daher war meine Idee den Antrag JETZT zu stellen...

Also was soll ich nun im Klartext tun?

Fakt ist:

-meine Verwaltung hat so einen Antrag noch nie bekommen

-Die personalerin hat mit meinem Abteilungsleiter abgesprochen, dass ich einen Antrag mit den Begründungen zur Laufzeitverkürzung stellen soll und mein Abteilungsleiter muss genauso ein Schreiben aufsetzen und Stellung nehmen

-Mein Abteilungs- und Amtsleiter stehen hinter mir

Soll ich nochmal mit meinem Abteilungsleiter sprechen und sagen, dass es mehr Sinn macht wenn ER den Antrag stellt?

Danke und viele Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 20.11.2020 13:25

Also es ist so, dass mein Abteilungsleiter genau so eine Bewertung schreiben muss wie ich. Das Vorgehen wurde so mit der Personalabteilung abgesprochen.

-Die personalerin hat mit meinem Abteilungsleiter abgesprochen, dass ich einen Antrag mit den Begründungen zur Laufzeitverkürzung stellen soll und mein Abteilungsleiter muss genauso ein Schreiben aufsetzen und Stellung nehmen


Was ist dem noch hinzuzufügen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 20.11.2020 16:18

Also es ist so, dass mein Abteilungsleiter genau so eine Bewertung schreiben muss wie ich. Das Vorgehen wurde so mit der Personalabteilung abgesprochen.

-Die personalerin hat mit meinem Abteilungsleiter abgesprochen, dass ich einen Antrag mit den Begründungen zur Laufzeitverkürzung stellen soll und mein Abteilungsleiter muss genauso ein Schreiben aufsetzen und Stellung nehmen


Was ist dem noch hinzuzufügen?
Eine Begründung warum man der Meinung ist das er erheblich Über den Durchschnitt ist und auf welcher Basis der Durchschnitt ermittelt wurde.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 20.11.2020 16:26
Joa. Das sollte Inhalt dieses "Antrags" sein.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ramirez am 23.11.2020 19:37
Unmissverständlich fordern, ansonsten die "tolle" Führungsposition ablehnen.
Es geht hier ja nur darum keinen Verlust durch übernommene Tätigkeiten der EG 13 zu erleiden.
Es ist gerade zu lächerlich, dass der AG auf die Idee kommt dies monetär bestrafen zu wollen.

Ich habe das fast 1:1 so mitgemacht und an den guten Willen geglaubt, am Ende habe ich dann gekündigt.
Tun Sie sich das nicht an, ärgert irgendwann sehr.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: StuEv am 24.11.2020 09:35
Unmissverständlich fordern, ansonsten die "tolle" Führungsposition ablehnen.
Es geht hier ja nur darum keinen Verlust durch übernommene Tätigkeiten der EG 13 zu erleiden.
Es ist gerade zu lächerlich, dass der AG auf die Idee kommt dies monetär bestrafen zu wollen.

Ich habe das fast 1:1 so mitgemacht und an den guten Willen geglaubt, am Ende habe ich dann gekündigt.
Tun Sie sich das nicht an, ärgert irgendwann sehr.

Das wäre die Brechstangenmethode :D.
Hat vielleicht jemand ein Beispielschreiben für so einen Antrag? Ich bin gerade dabei und hab schon einiges geschrieben, aber würde gerne jemand drüber schauen lassen.

Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 24.11.2020 09:48
Hat vielleicht jemand ein Beispielschreiben für so einen Antrag? Ich bin gerade dabei und hab schon einiges geschrieben, aber würde gerne jemand drüber schauen lassen.
Tut mir leid, es kann keiner hier wissen, welche erheblich überdurchschnittliche Leistungen du im Vergleich zu deinen unterdurchschnittlichen Kollegen erbracht hast.

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 24.11.2020 09:49
Ein Beispielschreiben wäre nicht wirklich hilfreich, da es sehr einzelfallabhängig ist.
Wichtig wäre herauszuarbeiten, warum die Leistungen überdurchschnittlich sind. Siehe hierzu den Beitrag von lars, 18.11.2020, 17:07 Uhr
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Kaiser80 am 24.11.2020 09:53
Hat vielleicht jemand ein Beispielschreiben für so einen Antrag? Ich bin gerade dabei und hab schon einiges geschrieben, aber würde gerne jemand drüber schauen lassen.
Tut mir leid, es kann keiner hier wissen, welche erheblich überdurchschnittliche Leistungen du im Vergleich zu deinen unterdurchschnittlichen Kollegen erbracht hast.
Vergleichsmaßstab wären die durchschnittlichen Kollegen/-innen. ;)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Schokobon am 24.11.2020 10:05
Man könnte auch die LOB-Beurteilungen der letzten Jahre mit den Beurteilungen der Kollegen vergleichen und wenn deine durchgehend besser/höher war wäre das ein Indiz für überdurchschnittliche Leistungen.
Setzt allerdings voraus, dass ein gescheites LOB-System geführt wird.
Was ich angesichts der Vorbringungen zu dem AG bezweifle.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: ITheini am 07.12.2020 13:48
Mich würde auf alle Fälle interessieren, wie das ausgegangen ist bzw. ausgeht.

Fakt ist auch, dass es "Stufenverkürzungen" quasi nicht gibt. Jedenfalls ist mir das nicht bekannt. Auch viele Personaler sagen immer wieder, dass es dafür genereller Regelungen im Unternehmen verlangt (also der Kommune,  etc.) und es genau deswegen immer scheitert. Solche Regelungen existieren nicht und für "den ersten Antrag" will man diese weder aufstellen, noch einführen. Gleiches gilt für eine Stufenhemmung. Diese Regelungen existiert quasi nur "auf dem Papier".

Gruß
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 07.12.2020 14:14
Mich würde auf alle Fälle interessieren, wie das ausgegangen ist bzw. ausgeht.

Fakt ist auch, dass es "Stufenverkürzungen" quasi nicht gibt. Jedenfalls ist mir das nicht bekannt. Auch viele Personaler sagen immer wieder, dass es dafür genereller Regelungen im Unternehmen verlangt (also der Kommune,  etc.) und es genau deswegen immer scheitert. Solche Regelungen existieren nicht und für "den ersten Antrag" will man diese weder aufstellen, noch einführen. Gleiches gilt für eine Stufenhemmung. Diese Regelungen existiert quasi nur "auf dem Papier".

Gruß

Auch durch die Einleitung "Fakt ist" wird deine falsche Aussage nicht korrekt. Allenfalls, dass dir das nicht bekannt ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: ITheini am 07.12.2020 14:30
Auch durch die Einleitung "Fakt ist" wird deine falsche Aussage nicht korrekt. Allenfalls, dass dir das nicht bekannt ist.

Nochmal: Ich habe geschrieben, dass mir eine Umsetzung der Richtlinien nicht bekannt ist. Ich habe mit vielen Leuten darüber gesprochen und überall wird mir dasselbe geantwortet: Diese Regelungen existieren nur auf dem Papier. Egal, welche Worte ich dafür benutzt haben sollte...

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 07.12.2020 14:47
Ich will darauf hinaus, dass das zwar für einen Bereich so sein mag; in anderen Bereichen sieht das aber ganz anders aus, dort werden die Stufen-Instrumente durchaus genutzt.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: ITheini am 08.12.2020 17:19
Ich will darauf hinaus, dass das zwar für einen Bereich so sein mag; in anderen Bereichen sieht das aber ganz anders aus, dort werden die Stufen-Instrumente durchaus genutzt.

Ja genau. Den Bereich der "Beamten". Auf meine Argumentetion, dass man diese Instrumente natürlich analog zu Beamten auch bei Angestellten anwenden könnte, hat man sich mit fadenscheinigen Ausreden herausgeredet.
Man könnte genauso annehmen LOB hätte tatsächlich was mit Leistung zu tun. Auf dem Papier haben wir hier ganz viel: angefangen von Gesprächen, Definition von Jahreszielen und deren Auswertung. Am Ende wird nichts davon gemacht und jeder bekommt einfach x% vom Vorjahreseinkommen "fix" obendrauf. Auch so eine "Scheinlüge" des TVöD...
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 09.12.2020 09:45
Da es sich um ein TVöD-Thread handelt, habe ich mich auch nur für diesen Bereich geäußert. Beamte waren bei mir kein Thema.