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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Spencer69 am 29.02.2020 13:58

Titel: Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 13:58
Hallo ins Forum,

ich habe eine Frage zur Höhergruppierungsmatrix. Folgender Fall liegt vor, Entgeldgruppe 9a Stufe 4 + Technikerzulage wird auf Antrag hoffentlich in die 9b ohne Zulage hochgruppiert. Ich versuche die Matrix wie folgt zu lesen, aus 9a/4 geht´s in die 9/b3. Da beide Stufen das gleiche Entgeld beinhalten, würde ich jetzt die 180€ Garantiebetrag hinzufügen. In der Höhergruppierungsmatrix finde ich aber den Eintrag "Rückstufung mit Garantiebetrag", das ist ja noch verständlich, dann aber die Schraffierung für "verringerter Garantiebetrag" mit Angabe des Betrages von 95,24€. In der Hilfe steht dazu folgendes "Begrenzung auf die Erhöhung des Grundgehalts bei stufengleicher Höhergruppierung". Die Differenz zwischen 9b/3 und 9b/4 beträgt aber 407,13€ da passt der Garantiebetrag mehr als 2x rein. Vielleicht kann mir ja jemand Licht ins Dunkel bringen.

Danke im Voraus :)
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 14:04
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 14:05
Meinst du diese?
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 14:15
Der TV-L enthält keine Höhergruppierungsmatrix. Die Technikerzulage stand Technikern nicht zu, es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um eine Zulage für Ingenieure.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 15:30
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Die hier https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html meine ich.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 16:02
Ja, ich hab sie jetzt auch gefunden. Ich halte sie für falsch.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 16:42
Der TV-L enthält keine Höhergruppierungsmatrix. Die Technikerzulage stand Technikern nicht zu, es handelt sich - vereinfacht ausgedrückt - um eine Zulage für Ingenieure.

Da war ich wohl ein wenig zu oberflächlich, ich meine die Entgeldgruppenzulage.

Meinst du diese?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Dieses Dokument verwirrt mich aber auch ein wenig. Wird bei der Höhergruppierung dann das neue Gesamtgehalt aus dem neuen Gehalt plus des Betrages der alten Entgeldgruppenzulage (die es ja als Zulage nicht mehr gibt) plus des Garantiebetrages gebildet? Das hatte ich bis jetzt nicht erhofft.

Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 16:46
Seit der Überleitung zum 01.01.20 steht Dir keine Entgeltgruppenzulage mehr zu. Die Anspruchsgrundlage ist zu diesem Zeitpunkt entfallen - und mit ihr der Anspruch.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 16:55
Ich habe ja auch geschrieben, dass mich diese Auflistung, in der die Entgeldgruppenzulage auftaucht, verwirrt. Zumal sie auch bei uns weiterhin ausgezahlt wird.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 16:59
Es gibt AG, die die Zulage weiterzahlen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 17:47
Aber bis Ende letzten Jahres gab es sie ja offiziell. Wurde sie da mit Einbezogen beim Gehalt nach einer Höhergruppierung, so wie in Isies verlinktem PDF?
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 17:54
Eine Entgeltgruppenzulage war und ist nur für die Berechnung des Unterschiedsbetrags zum Tabellenentgelt zu addieren. Ein Anspruch auf Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage zusätzlich zum bisherigen Tabellenentgelt und Garantiebetrag bestand nicht.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 29.02.2020 18:01
Also ist die Grafik im PDF auch nicht korrekt?

d.h., sie wurde virtuell oben drauf gepackt, der Garantiebetrag evtl. gedeckelt wenn er an die nächste Stufe rankam und dann wurde die Zulage wieder abgezogen?
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 18:28
Es gibt zwei verschiedene Rechtsauffassungen dazu. Entscheidend ist zunächst einmal die Rechtsauffassung deines Arbeitgebers.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 18:31
Seit wann ist die Rechtsauffassung des AG entscheidend? Dann könnte man sich ja die Arbeitsgerichtsbarkeit sparen.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 18:39
Na ja, ich wollte nicht direkt dazu auffordern, vor Gericht zu ziehen, wenn die - zunächst einmal für die Zahlung - entscheidende Rechtsauffassung des Arbeitgebers zu einer geringeren Zahlung führt. Nach deiner Rechtsauffassung hätte die Klage ja wohl keinen Erfolg.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 18:55
Vielleicht aber doch, siehe
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg147954.html#msg147954
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 19:00
Inwiefern ließe etwas, was dort steht, derlei vermuten?
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 19:20
Du hast recht, das was dort steht, bezieht sich nur auf den ersten von zwei Punkten.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: carlos1977 am 01.03.2020 17:02
Es gibt AG, die die Zulage weiterzahlen. Eine Rechtspflicht dazu besteht nicht.
Vielleicht wird das Thema mit der Entgeltgruppenzulage bei Bestandsfällen anders betrachtet als bei Neueinstellugnen. Auf jeden Fall bekommen wir bei uns die Zulage weiterhin wie gehabt.
 
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 01.03.2020 17:41
Zwischen Anspruch und Fortzahlung ohne Rechtspflicht besteht ja ein enormer Unterschied - und Neueinstellungen ab dem 01.01.20 sind so oder so nicht übergeleitet, sondern direkt nach den neuen Regelungen eingestellt.

Es mutet ja auch merkwürdig an, daß die TVP keine Regelung getroffen haben, die einen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage über den 31.12.19 hinaus für übergeleitete TB ergibt. Ich bin auch zunächst davon ausgegangen, daß sich aus dem Tariftext ein solcher Wille der TVP ableiten ließe. Dem ist aber nicht so. Die TVP hatten in der Vergangenheit - so bspw. in §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L - eine entsprechende Regelung zum weiteren Anspruch explizit getroffen, auch im TVÜ-Bund, auf den sich nicht wenig relevante Rechtsprechung bezieht, gibt es explizite Regelungen. Bei der aktuellen Überleitung wurde eine solche nicht getroffen. Somit ist bei der Auslegung der tariflichen Normen auch nicht davon auszugehen, daß sie eine solche Regelung hätten treffen wollen - sonst hätten sie es, wie in der Vergangenheit und in vergleichbaren Fällen auch, getan. Daß nicht wenige AG die Zulage dennoch fortzahlen, läßt 3 Möglichkeiten zu:
1. Die TVP waren mal wieder zu dämlich, die Folgen ihrer einzelnen Änderungen im Gesamtgefüge des Tarifvertrags abzusehen.
2. Die AG waren sich nicht einig und haben eine entsprechende Vereinbarung abgelehnt.
3. Die AG wollten die Entgeltgruppenzulage fortzahlen, die Gewerkschaften haben das abgelehnt.

Ich tendiere stark zu 1.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spencer69 am 21.05.2020 09:37
Die Höhergruppierung erfolgt wohl demnächst (rückwirkend). Kann es denn jemand mal bitte entschlüsseln, was bei der Höhergruppierung auf Antrag aus der Entgeldgruppe 9a Stufe 4 + Entgeldgruppenzulage in die 9b rauskommen müsste? In welche Stufe kommt man aufgrund welcher Berechnung, was wird als Basis für die Berechnung genommen, und welche Höhe des Garantiebetrages müsste es geben.

Wünsche Euch einen schönen Feiertag :)
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Spid am 21.05.2020 10:04
Die Höhergruppierung hat bereits stattgefunden und führte in E9b/3, Anspruch besteht auf E9a/4 plus Garantiebetrag.
Titel: Antw:Frage zur Höhergruppierungsmatrix
Beitrag von: Isie am 21.05.2020 10:05
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf
Im günstigsten Fall wie in dieser Übersicht.