Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kixxu am 29.08.2020 20:29
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Guten Abend,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und der TVöD findet Anwendung.
In der Wechselschicht sind auch Nachtdienste und Sonntagsarbeit vorgesehen. Diese werden mit 20% und 25% des Bruttostundenlohns zusätzlich vergütet.
Leider sind die Zeitzuschläge seit zwei Monaten nicht ausgezahlt worden. Ein Arbeitszeitkonto wurde nicht eingerichtet. Gibt der TVöD eine Frist zur Zahlung der Zeitzuschläge vor? Die Personalabteilung scheint ratlos zu sein...
MfG
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Die Zahlung ist am Zahltag des zweiten Kalendermonats, der auf die Entstehung des Anspruchs folgt, fällig, §24 Abs. 1 Satz 4 TVÖD.