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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: natascha0517 am 24.09.2020 21:51

Titel: Stellvertretende Teamleitung zu 50% = höherwertige Tätigkeit = Zulage?
Beitrag von: natascha0517 am 24.09.2020 21:51
Hi, nächste Frage: Führt die Ausübung der Funktion (durch Vorgesetzten vorgeschlagenen) einer stellvertretenden Teamleitung zu einer höherwertigen Tätigkeit? Und damit zu einer Zulage?
Zu 50% wird die "alte" Tätigkeit noch ausgeübt; zu 50 % die neue als Stellvertreter.
Titel: Antw:Stellvertretende Teamleitung zu 50% = höherwertige Tätigkeit = Zulage?
Beitrag von: Spid am 24.09.2020 21:55
Nein. Maßgeblich wäre die auszuübende Tätigkeit.